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"Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!": Vom Amtsgericht als Betreuer eines Demenzkranken eingesetzt. Ein Erlebnisbericht.
"Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!": Vom Amtsgericht als Betreuer eines Demenzkranken eingesetzt. Ein Erlebnisbericht.
"Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!": Vom Amtsgericht als Betreuer eines Demenzkranken eingesetzt. Ein Erlebnisbericht.
eBook106 Seiten59 Minuten

"Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!": Vom Amtsgericht als Betreuer eines Demenzkranken eingesetzt. Ein Erlebnisbericht.

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Über dieses E-Book

Es kann jeden Tag unverhofft passieren: Ein Anverwandter wird zum Betreuungs- und Pflegefall, kann allein nicht mehr zurechtkommen. Neben Versorgung und Pflege ist oft auch eine vom Amtsgericht eingerichtete Betreuung zu übernehmen. Plötzlich steht man als Betreuender im Mittelpunkt eines komplizierten Beziehungsgeflechtes von Gerichten, Ämtern, Krankenversicherungen, Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Banken.
Der Autor hat über zwei Jahre seinen kranken Vater im Auftrag des Amtsgerichtes betreut und berichtet darüber detailliert und einfühlsam. Mit seinem Bericht will er dazu beitragen, das Verständnis für den Beruf der (hauptberuflichen oder ehrenamtlichen) BetreuerInnen zu stärken. Das Buch soll Betroffenen eine kleine Hilfe bei der Bewältigung dieser Aufgabe sein. Fallbeispiele, Tagebuchnotizen, ein Leitfaden, Internetlinks und Literaturhinweise ergänzen die Chronik einer Betreuung.
SpracheDeutsch
Herausgeberepubli
Erscheinungsdatum15. Dez. 2015
ISBN9783737580632
"Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!": Vom Amtsgericht als Betreuer eines Demenzkranken eingesetzt. Ein Erlebnisbericht.

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    Buchvorschau

    "Wie geht es Ihnen heute?" "Das geht Sie nichts an!" - Joseph Dolezal

    Vorwort

    Dies ist ein Bericht aus der Praxis, die genannte Betreuung wurde 2013 eingerichtet und dauerte zwei Jahre.

    Die geschilderten Umstände sind ausnahmslos real und haben sich so abgespielt wie dargestellt. Personen und Orte habe ich verfremdet.

    Als Betreuer wurde ich relativ unverhofft, und selbst bereits im Ruhestand, eingesetzt. Vorkenntnisse hatte ich, als Historiker, keine. Es war mir auch nicht klar, was für ein breites Arbeitsfeld eine Betreuung sein kann. Es geht nicht nur um die betreute Person, die BetreuerInnen stehen im Mittelpunkt eines komplizierten Beziehungsgeflechts von Gerichten, Ämtern, Krankenversicherungen, Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Finanzinstituten und müssen ständig nach allen Seiten hin agieren. Dazu kommen – wie in meinem Fall – oftmals die Vermögensverwaltung des Betreuten und die Verwaltung seines Hauses.

    Die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuertätigkeit sind bis in Details geregelt, aber in der Praxis nicht immer hilfreich. Das Gesetz ist das Eine, wie man es interpretiert oder anwendet, das Andere. Grundlage ist das sogenannte Betreuungsgesetz (BtG) vom 12.09.1990 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2002), in Kraft getreten am 01.01.1992. Um nur ein Beispiel von endlos vielen zu nennen, hat der Betreuer „die Pflicht und die Berechtigung zur Entscheidung über alle Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge". Aber wenn z.B. zu entscheiden ist, ob – wie vom behandelnden Arzt vorgeschlagen – einem schwerkranken Menschen eine Magensonde gelegt oder Morphium verabreicht wird, steht der Betreuende allein da.

    Fachliteratur gibt es unendlich viel zu Themen wie: Pflege, Pflegeeinrichtungen, Demenz und Messie-Syndrom, aber kaum zum Beruf bzw. zum freiwilligen Amt des Betreuers/der Betreuerin. Pflegekräfte, ÄrztInnen und RichterInnen wissen in der Regel, was sie tun müssen, weil sie vergleichsweise klare Regeln haben. Bei der Betreuung gibt es Grauzonen und Grenzfälle, wo so oder so gehandelt werden kann, weil die Vorgaben nicht eindeutig sind und nicht immer erkennbar ist, was in der konkreten Situation dem freien Willen oder dem „Wohl" des Betreuten dient. Das ist z.B. der Fall, wenn man den Betreuten durch kleine Tricks daran hindert in ein Taxi zu steigen, um in sein Haus zu fahren, weil er dort wieder wohnen will, was aber von den Umständen her nicht geht. Oder wenn man nicht dem Wunsch folgt, eine Schere zu bringen, um Zeitungsartikel auszuschneiden. Die Schere kann nämlich auch als Waffe herhalten oder die betreute Person verletzt sich unbeabsichtigt damit.

    Dieser Bericht schildert, anhand einiger längst nicht erschöpfender Beispiele, was in der täglichen Praxis einer Betreuung alles so „anfällt. Er soll dazu beitragen, das Verständnis für den Beruf des (hauptberuflichen oder ehrenamtlichen) Betreuers zu stärken. Das Buch soll Betroffenen eine kleine Hilfe bei der Bewältigung einer Betreuung sein und anhand der vielen Handlungsfelder, die angerissen werden, die tägliche Praxis beschreiben. Sicher aus einer subjektiven Sicht, aber Betroffene, die selbst BetreuerInnen sind, werden das Eine oder Andere wiedererkennen. Die Ausschnitte aus dem „Tagebuch, das ich eine Zeit lang geführt habe, mögen das zeigen.

    Als praktische Hilfe gibt es am Schluss ein kleines Lexikon in Form eines Leitfadens.

    Was das Buch nicht leisten kann, ist eine wissenschaftliche, juristisch oder gar medizinisch fundierte Gesamtdarstellung. Die sogenannte häusliche Pflege durch Verwandte im eigenen Haus wird, mangels eigener Erfahrung, gar nicht betrachtet. Die häusliche Pflege für Anverwandte ist in diesem Zusammenhang wohl der am stärksten fordernde und belastende „Job".

    Die Betreuung ist nur eine Facette der Alten- und Gesundheitspolitik, aber eine die immer wichtiger wird. Und: Es kann jedem von uns passieren, wenn er/sie noch ältere Verwandte oder Eltern hat, dass er/sie mit dem Thema Betreuung konfrontiert wird und sich entscheiden muss, ob er oder sie diese Aufgabe übernimmt. Aus ethisch-moralischen Gründen, aber auch weil Kinder verpflichtet sind für ihre Eltern einzustehen, sollte man sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Bei allen geschilderten Problemen und Belastungen soll dieses Buch auch dazu ermuntern, sich der Aufgabe einer Betreuung zu stellen.

    Seien wir also vorbereitet! Das gilt besonders für „Kinder" mittlerer Jahrgänge oder schon im Rentenalter, wo Eltern in hohem Alter in die Situation kommen, in welcher sie allein nicht mehr zurechtkommen.

    Und sich selbst kann man nur raten beizeiten, nicht erst wenn der Fall eingetreten ist, für den eigenen letzten Lebensabschnitt Vorsorge zu treffen, durch eine Patientenverfügung, Vollmachten und dergleichen. Und dazu gehört auch, dass man sich Gedanken macht, wer gegebenenfalls der eigene Betreuer oder die eigene Betreuerin sein sollte.

    Was erwartet die LeserInnen?

    Im 1. Kapitel wird der oft steinige und mühselige Weg hin zur Einrichtung einer Betreuung anhand meines tatsächlichen Falles beschrieben.

    Im 2. Kapitel werden die Aufgabenfelder einer Betreuung vom Gesetz her und in der Praxis beleuchtet, wobei die mir übertragene Betreuung die denkbar umfangreichste war. Das zuständige Gericht kann natürlich auch eine Betreuung auf bestimmte Aspekte einschränken und z.B. die „Vermögenssorge" ausnehmen.

    Im 3. Kapitel schildere ich, was alles in den ersten Monaten zu tun war. Die erste Zeit ist besonders kritisch, weil alles gleichzeitig passiert, bis eine gewisse „Routine" hergestellt ist.

    Im 4. Kapitel berichte ich aus meinen Erfahrungen mit Pflegeheimen, von der Suche nach einem geeigneten Haus bis zum Vertragsabschluss und dem täglichen Leben in einer solchen Einrichtung. Das Bild der Pflegehäuser in der

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