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… und ihre Asche gehört seinem Sohn: Recht in Deutschland. Ein Erlebnisbericht
… und ihre Asche gehört seinem Sohn: Recht in Deutschland. Ein Erlebnisbericht
… und ihre Asche gehört seinem Sohn: Recht in Deutschland. Ein Erlebnisbericht
eBook200 Seiten2 Stunden

… und ihre Asche gehört seinem Sohn: Recht in Deutschland. Ein Erlebnisbericht

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Über dieses E-Book

»Gesundheit erhalten bedeutet bei alten Menschen auch, ihnen ein Leben im gewohnten sozialen Umfeld, in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.«
Bundesministerium für Forschung und Bildung

Eine ambulante Betreuung pflegebedürftiger Menschen hat prinzipielle Vorteile gegenüber der Unterbringung in einem Pflegeheim und ist sogar gesetzlich verankert. Der Paragraf 3 der Sozialen Pflegeversicherung, Sozialgesetzbuch XI, schreibt das Prinzip ambulant vor stationär vor.

Saskia Arens, selbst examinierte Altenpflegerin, erzählt in ihrem eindrücklichen Erlebnisbericht, wie ihr das Recht, ihre Mutter im gewohnten Umfeld zu pflegen, ausdrücklich von mehreren Instanzen verwehrt wurde. Die Autorin sammelte zahlreiche Dokumente, gibt Situationen und Gespräche wieder und beschreibt eindringlich die Gedanken und Gefühle, die sie bewegten.

»… und ihre Asche gehört seinem Sohn« gewährt einen Einblick in eine private Tragödie, die den Gegensatz zwischen Recht und Gerechtigkeit in Deutschland auf erschütternde Weise darstellt. Der Leser kann mitverfolgen, mit welchen unterschiedlichen Mitteln Saskia Arens versucht, für das Wohl ihrer Mutter zu sorgen und wird dabei mit dem Verhalten der verschiedenen Behörden konfrontiert - ebenso wie mit der erschreckenden Diagnose Demenz.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum2. März 2015
ISBN9783945408162
… und ihre Asche gehört seinem Sohn: Recht in Deutschland. Ein Erlebnisbericht

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    Buchvorschau

    … und ihre Asche gehört seinem Sohn - Saskia Arens

    2015

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort der Autorin

    Vorwort von Adelheid von Stösser 1. Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbandes e. V.

    Persönliche Erklärung

    Personenregister

    Die Heimeinweisung am 27. September 2004

    Die persönliche Geschichte meiner Mutter und die familiäre Situation

    Die möglichen Ursachen der Angststörung meiner Mutter

    Der harmlose Anfang

    Der Schicksalsmonat Juli – eine folgenschwere Fehlentscheidung

    Die Katastrophe beginnt

    Die ersten Versuche, die Abwärtsspirale aufzuhalten

    Die Aktivitäten des Ehemannes und seines Sohnes

    Die Besuche im Jahr 2004

    Die Besuche im Jahr 2005

    Die Besuche im Jahr 2006

    Die Besuche im Jahr 2007

    17. September 2007 – Der Tag ihres Todes

    Die Besprechungen mit dem Bestattungsunternehmen und dem Pfarrer

    24. September 2007 – Ein letztes Mal sehen

    9. Oktober 2007 – Die Beerdigung

    Die Regelung des Nachlasses

    Die Sozialarbeiterin des Krankenhauses

    Die Krankenkasse

    Die Betreuungsbehörde

    Die Einrichtungsleiterin Der Träger der Einrichtung Die Heimaufsicht

    Die Immobilien- und Hausverwaltungsfirma Die »neue« Wohnung

    Der Verfahrenspfleger

    Das Amtsgericht

    Das Landgericht

    Das Oberlandesgericht

    Verzweifelte Hilfesuche

    Die Friedhofsverwaltung

    Rückblick

    Begriffserläuterung

    Impressum

    Bibliografische Information der Deutschen National­bibliothek:

    Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National­bibliografie; detaillierte bibliografische­ Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

    Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ohne Zustimmung des Verlages ist unzulässig.

    © by Verlag Neue Literatur

    www.verlag-neue-literatur.com

    Covervorlage: Marlene Bittner zur Zeit der 1950er-Jahre, Foto aus dem Privatarchiv der Autorin

    Covergestaltung: Steve Schubert

    Gesamtherstellung: Satzart Plauen

    ISBN 978-3-945408-16-2

    Vorwort der Autorin

    Im Jahre 1994 wurde ein Gesetz verabschiedet, welches unter anderem die Voraussetzungen dafür schaffen sollte, dass alte und kranke Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben können und hier von ihren Angehörigen und/oder anderen Personen versorgt werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Soziale Pflegeversicherung – legt grundsätzlich fest:

    § 3 Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

    Dies ist meines Erachtens sowohl aus rein menschlichen als auch aus Kostengründen vernünftig und sehr zu begrüßen­.

    Leider sieht die Praxis anders aus. Am Beispiel meiner Mutter möchte ich darlegen, wie in diesem Land seitens der Gerichte tatsächlich vorgegangen wird. Meine Mutter wurde gegen ihren und meinen Willen von ihrem Ehemann und dessen mit ihr nicht verwandtem Sohn mit richterlicher Unterstützung in ein Heim gezwungen, obwohl die häusliche Versorgung möglich gewesen wäre und von mir und meiner Tochter, ihrer Enkelin, angeboten wurde. Wie es dazu kam und welche Folgen sich daraus ergaben, soll Thema dieses Buches sein.

    Vorwort von Adelheid von Stösser 1. Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbandes e. V.

    Allgemein können wir in unserem Land davon ausgehen, in den Gerichten rechtschaffene Menschen zu finden, die sich mehr noch als anderswo um ein ausgewogenes Urteil bemühen. Umso mehr erschüttert es, wenn wir von gegenteiligen Erfahrungen hören, wie sie uns in erschreckendem Maße gerade im Bereich des Betreuungsrechtes gemeldet werden. Als sich die Autorin dieses Erlebnisberichtes Ende 2004 an den Pflege-Selbsthilfeverband gewandt hat, war sie noch recht optimistisch, dass es ihr gelingen würde, ihre Mutter wieder aus dem Heim zu holen um selbst für sie zu sorgen. Zumal die Mutter zu dem Zeitpunkt noch klar diesen Wunsch äußern konnte und außerdem die Tochter beste Voraussetzungen mitbrachte. Neben ihrer Bereitschaft konnte sie eine langjährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft vorweisen. Außerdem wollte sich die Enkelin, die sogar in der Nähe wohnte und als Ärztin im Krankenhaus arbeitete, mit um die Großmutter kümmern. Jeder Mensch mit einem normalen Rechtsempfinden und Familiensinn, hätte diese Haltung begrüßt und unterstützt. Hingegen folgte das Betreuungsgericht der Auffassung des Betreuers, dass die Mutter/Großmutter für den Rest ihres Lebens im Heim zu verbleiben hat. Alle Hebel, die die Tochter in Bewegung zu setzen versuchte, scheiterten an dieser Haltung.

    Zunehmend wird der Pflege-SHV mit skandalösen Problemfällen des Betreuungsrechts konfrontiert, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Zwischen dem, was rechtens wäre und der Handhabung in der Praxis können Welten liegen. Auf unseren Internetseiten finden sich dazu eine Auswahl von Fällen, die veranschaulichen, woran das aktuelle Betreuungssystem krankt. Denn die in diesem Buch wie in den anderen Fällen aufgezeigten Probleme sind struktureller Natur, die über die Spezifik von Einzelfällen hinausweisen.

    Wir erleben immer wieder, dass sich Betreuer/Betreuungsgerichte offensichtlich recht einseitig und ausschließlich den Aussagen von Heimpersonal und Fachärzten (die mit dem Heim kooperieren) verpflichtet sehen. Oder wie in diesem Falle, an einem einmal ermächtigten Betreuer festhalten, wie an einem Urteilsspruch. Da Beschwerden und Anträge auf Betreuerwechsel vor dem selben Richter landen, sind die Erfolgsaussichten gering. Widersprüchliche Angaben blieben ungeklärt. Beschwerden und Anträge auf Betreuerwechsel wurden in allen uns vorliegenden Fällen vom Betreuungsgericht abgelehnt. Betreffenden Angehörigen wird zumeist mangelnde Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit von Verordnungen und Fixierungen etc. unterstellt oder fehlende Kooperationsbereitschaft.

    Bevor Angehörige den Weg zu uns finden, haben sie in der Regel bereits Anwälte bemüht, die an der Stelle aufgeben. Der rechtlich vorgesehene Weg endet vielfach in einer Sackgasse. Die Chancen für den Betreuten oder seine nächsten Angehörigen, aus dieser Fremdbestimmung herauszukommen, sind nur theoretisch gegeben. In der Praxis enden derartige Versuche regelmäßig vor einer Mauer.

    Da ich mich als Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbandes nicht damit abfinden kann, offensichtliches Unrecht gegenüber Pflegebedürftigen als unabänderlich zu akzeptieren, versuche ich mit den Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, Richter und Betreuer auf die Fehlleistungen hinzuweisen und zumindest nachdenklich zu stimmen. In wenigen Fällen ist dies tatsächlich auch gelungen. Meine Erfahrung ist aber auch, dass Gerichte und Betreuer im Allgemeinen keine Veranlassung sehen, auf Schreiben von nicht Verfahrensbeteiligten überhaupt zu antworten. Dann bleibt uns nur der Gang zur Presse.

    In unserem Land kann ein Mensch binnen 48 Stunden unter Betreuung gestellt werden. Hingegen ist es ein oft aussichtsloses Unterfangen, die Selbstbestimmung über sein Leben wieder zurückzuerlangen. Ist diese Falle einmal zugeschnappt, gibt es selten ein Entrinnen. Das vorliegende Buch dokumentiert einen solchen Fall auf ebenso eindrucksvolle wie erschreckende Weise.

    Adelheid von Stösser, August 2014

    1. Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbandes e. V.

    Initiative für menschenwürdige Pflege

    Persönliche Erklärung

    Dieses Buch stellt die traurigen, persönlichen Beobachtungen des Verlaufes der Erkrankung meiner Mutter bis hin zu ihrem Tod, die meine Tochter und ich machen mussten, einerseits, dem Handeln der Vertreter der offiziellen Institutionen andererseits, gegenüber.

    Um mit der unglaublichen Entwicklung der Situation besser umgehen zu können, habe ich die jeweiligen Äußerungen der verschiedenen Personen meist sofort oder kurze Zeit später niedergeschrieben. Daher kann ich diese heute wortwörtlich wiedergeben und die Zusammenhänge genau beschreiben. Natürlich habe ich versucht, den Inhalt meiner vielen Aktenordner in möglichst knappe, übersichtliche Form zu bringen. Einige schlimme Details konnten daher keine Erwähnung finden. Auch habe ich nur die meines Erachtens wichtigsten Unterlagen herausgesucht und hier anonymisiert veröffentlicht.

    Noch immer bin ich fassungslos darüber, was in diesem Land zum Thema »Betreuung« möglich ist! Meine persönlichen Erfahrungen sollen daher bekannt werden. Da es mir jedoch wichtig erscheint, alle Spuren, die zur Identität der handelnden Personen führen könnten, zu verwischen, habe ich alle Namen, auch meinen eigenen, geändert und die Aktenzeichen der Dokumente gelöscht. Im Interesse der Anonymisierung wurden außerdem die Daten der Handlung, die persönlichen Daten sowie die Namen der Pflegeeinrichtungen und die Namen der Städte geändert oder ganz weggelassen. Zufällige Übereinstimmungen mit Namen oder Daten anderer Personen oder Einrichtungen sind nicht beabsichtigt. Nachstehend führe ich zur besseren Übersicht die wichtigsten der gewählten Namen auf.

    Personenregister

    Saskia Arens – Autorin

    Marlene Bittner – Mutter von Saskia Arens

    Clara Ebert – Großmutter von Saskia Arens

    Dr. Jenny Arens – Tochter von Saskia Arens

    Maximilian Arens – Sohn von Jenny Arens

    Ottfried Bittner – Ehemann von Marlene Bittner

    Dietmar Bittner – Sohn von Ottfried Bittner

    Mathilde Bittner – Ehefrau von Dietmar Bittner

    Almut Ludwig – Tochter von Ottfried Bittner

    Udo Ludwig – Ehemann von Almut Ludwig

    Dr. Karl Sauer – Oberarzt am Klinikum

    Dr. Peter Meyer – behandelnder Arzt am Klinikum

    Marlies Heller – Sozialarbeiterin am Klinikum

    Ilona Schober – zuständige Mitarbeiterin des Sozialamtes/Betreuungsstelle

    Uwe Löwenthal – Rechtsanwalt und Verfahrenspfleger

    Gerald Möller – zuständiger Richter am Amtsgericht/Vormundschaftsgericht

    Irene Schmidt und Alfred Kurz – Rechtsanwälte von Saskia Arens

    Silvia Richter – Rechtsanwältin von Ottfried Bittner

    Petra Heinrich – Heimleiterin des Altenpflegeheims (APH)

    Carola Schleswig – Stationsleiterin (Wohnbereichsleiterin)/spätere Pflegedienstleiterin

    Monika Schimmel – Mitarbeiterin einer Film- und Fernsehproduktionsfirma

    Die Lebensgeschichte meiner Mutter im Überblick

    Die privaten Erlebnisse im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung

    Die Heimeinweisung am 27. September 2004

    Wir schreiben den 27. September 2004, den schlimmsten Tag meines bisherigen Lebens.

    Meine Mutter sitzt am Tisch im Pflegeheim, in einem kalten, aber lichtdurchfluteten Raum. Sie ist nicht mehr sie selbst, die letzten Wochen haben sehr negative Spuren hinterlassen. Neben ihr steht ein Blumenstrauß. Der Strauß, den ihr Ehemann zur Begrüßung im Pflegeheim für sie mitgebracht hat.

    Sie sieht sich um. Sie sieht sich immer wieder um und fasst es nicht. Dennoch scheint sie langsam zu begreifen, wo sie ist. Man hat es ihr ja immer wieder gesagt. Sie ist in einem Heim, in einem Pflegeheim.

    Der Krankentransport hat sie vom Krankenhaus direkt hierher gebracht. Ihre schöne circa 82 Quadratmeter große Wohnung soll sie nicht wiedersehen. Jetzt bleiben ihr circa 12 Quadratmeter in einem Zimmer, das sie mit einer anderen Bewohnerin teilen muss.

    Ihr Ehemann Ottfried und dessen Sohn Dietmar, der »seinen Vater schützen muss«, sind noch im Raum. Beide sind glücklich darüber, dass sie es trotz Widerstand von meiner Tochter Jenny und mir geschafft haben, meine Mutter im Pflegeheim unterzubringen.

    Dietmar sitzt in einem Winkel zum hellen Tageslicht, der ihm die Sicht erschwert. Ich sage, er solle meine Mutter ruhig ansehen. Er zwinkert in die Sonne und lacht. Er hat kein schlechtes Gewissen, obwohl er sie gerade aus ihrer Wohnung geworfen hat. Er glaubt sich im Recht. Er müsse seinen Vater vor seiner kranken Frau schützen. Meine Mutter, die Ehefrau seines Vaters, dürfe daher nach einem Krankenhausaufenthalt nicht wieder in ihre gemeinsame Wohnung zurückkehren.

    Als beide gegangen sind, sagt meine Mutter mit einem Ausdruck fassungsloser Verzweiflung im Gesicht: »Das ging mir zu schnell, wer hat mir denn das eingebrockt?«

    Ich ringe um meine Selbstbeherrschung und entgegne: »Ich wollte das nicht, ich wollte, dass du nach Hause kommst und ich mich um dich kümmere. Dein Ehemann, sein Sohn und seine Frau wollten, dass du ins Heim kommst!«

    Daraufhin sagt sie klar und deutlich: »Ich könnte sie in den A… treten.« Ausdrücke dieser Art gehören sonst nicht zum Vokabular meiner Mutter und beweisen mir einmal mehr ihre Verzweiflung. Sie hatte offenbar trotz der Erklärungen ihres Ehemannes bis zuletzt gehofft, dass sie wieder in ihre Wohnung darf. Ich kann die Tränen kaum mehr zurückhalten und sage: »Verzweifle nicht, wir kämpfen um dich! Wir, Jenny und ich, holen dich hier wieder raus!«

    In diesem Moment habe ich nicht den geringsten Zweifel daran, dass uns dies auch gelingen wird. Zu diesem Zeitpunkt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass man in diesem Land einem Menschen verwehren kann, sich um seine eigene Mutter zu kümmern. Die nachfolgenden Schilderungen und Dokumente jedoch zeigen, dass dies leider sehr wohl möglich ist, selbst dann, wenn die Person, die Hilfe leisten möchte, die leibliche Tochter der Pflegebedürftigen und außerdem eine ausgebildete Pflegefachkraft mit langjähriger Berufserfahrung ist, welche ihrerseits wiederum von ihrer Tochter, also der Enkelin der Betroffenen, einer Ärztin, unterstützt wird!

    Die persönliche Geschichte meiner Mutter und die familiäre Situation

    Zum besseren Verständnis der Problematik möchte ich zunächst ein paar Worte zur persönlichen Geschichte meiner Mutter und zur familiären Situation sagen.

    Meine Mutter wird 1925 in Niederschlesien geboren. Dort lebt sie bis kurz vor Kriegsende mit ihren Eltern. 1945 muss sie gemeinsam mit ihrer Mutter fliehen. Beide finden Unterschlupf bei Verwandten meiner Großmutter in Rostock (siehe Absatz »Die möglichen Ursachen der Angststörung meiner Mutter«). Sie bekommt dort Arbeit, heiratet auch nach meiner Geburt nicht, sondern lebt immer mit ihrer Mutter und mir zusammen in Rostock. Bis zum Erreichen des Rentenalters ist sie voll berufstätig, Jahrzehnte davon arbeitet sie im Verwaltungsbereich. Bis zu ihrem Tode lebt sie in der Hansestadt.

    Etwa in den 1970er-Jahren lernt sie ihren späteren Ehemann Ottfried kennen. 1976, Jahre nachdem dessen erste Ehefrau verstorben ist, heiraten sie. Später ziehen sie zusammen und verbringen viele schöne Jahre miteinander. Ottfried hat aus erster Ehe eine Tochter, Almut, und einen Sohn, Dietmar. Meine Mutter hat nur eine Tochter, nämlich mich. Alle sind wir längst erwachsen und haben zum Teil bereits selbst Kinder.

    Das Verhältnis zwischen meiner Mutter, ihrem Ehemann und meiner Familie ist gut. Teilweise fahren wir sogar zusammen in den Urlaub. Regelmäßig besuchen wir uns. Allerdings gibt es, vor allem zwischen Ottfried und mir, einige politische Differenzen.

    Zu Almut und deren Familie hat meine Mutter ein recht gutes Verhältnis. Die Beziehung zu Dietmar ist jedoch nie besonders gut. Über ihn beklagt sie sich oft, gerade in den letzten Jahren. Ottfried hat zu beiden Kindern ein gutes Verhältnis. Sein Sohn steht jedoch anscheinend immer an erster Stelle. Besonders dessen Frau Mathilde schätzt meine Mutter seit Jahrzehnten als sehr tatkräftige, tüchtige Frau. Die Enkelkinder ihres Ehemannes betrachtet meine Mutter auch als die ihren. Ihre eigene Enkeltochter steht ihr aber immer besonders nahe. Zwischen den Kindern

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