KLIPPundKLAR - Erben & Schenken: Später ist man immer schlauer!
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Über dieses E-Book
Das Erbrecht ist durch zahlreiche Gesetze im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) verankert. Zusätzlich greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und auch noch weitere Gesetze. Hilft es Ihnen einen Überblick über das Thema zu bekommen, wenn Sie wissen, dass im § 1 ErbStG die steuerpflichtigen Vorgänge beschrieben werden?
Eher nicht, oder? Gesetzestexte sind die Basis, verstehen muss ein Laie sie aber nicht. Dafür sind Experten da, um Sie fachlich zu unterstützen.
Dieses Buch ist ein praktischer Ratgeber. Er soll Ihnen einen Überblick zum Thema "Erben und Schenken" geben. Verständlich ohne zahlreiche Fachwörter und juristische Bergriffe erhalten Sie einen Einblick in den Themenkomplex "Erben und Schenken", damit Sie im Beratungsgespräch mit Experten die richtigen Fragen und Antworten geben können. Sie sollen nicht mit Zahlen zugeschüttet oder mit Gesetzestexte erschlagen werden. Das Buch soll Ihnen einen einfachen Zusammenhang zu diesem Thema geben, damit Sie selber schnell erkennen können, was zu tun ist. Es ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater / Rechtsanwalt oder Notar. Das Buch bereitet Sie aber sehr gut vor.
Inhalt statt Zahlen, Beispiele statt Gesetzestexte. Steigen Sie ein in die Welt von KLIPPundKLAR der praktische Ratgeber: Erben und Schenken.
Denn später ist man immer schlauer!
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Rezensionen für KLIPPundKLAR - Erben & Schenken
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Buchvorschau
KLIPPundKLAR - Erben & Schenken - Guntram E. Overbeck
Widmung
Meinen Eltern.
Meiner Familie.
Vielen Dank für die Unterstützung und die Möglichkeit meine Zeit für die Erstellung des Ratgebers aufwenden zu können.
Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.
Peter Ustinov
Einleitung
Wussten Sie schon? Jeder dritte Deutsche erwartet in den nächsten Jahren eine Erbschaft. Bis zum Jahr 2020 werden ca. 2.600 Mrd. Euro vererbt (Quelle: DIA). Dennoch haben lediglich 8% für den eigenen Tod mit einem Testament vorgesorgt. (Quelle: Helvetia Leben Akademie). Gerade zum Thema „Erben und Schenken" können Sie zahlreiche Zahlen und Fakten finden. Helfen Ihnen diese Statistiken wirklich weiter? Ich glaube nicht!
Man kann ein Buch auch noch anders anfangen:
Das Erbrecht ist durch zahlreiche Gesetze im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) verankert. Zusätzlich greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hilft Ihnen einen Überblick über das Thema zu bekommen, wenn Sie wissen, dass im §1 ErbStG die steuerpflichtigen Vorgänge beschrieben werden?
§ 1 Steuerpflichtige Vorgänge
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
1.der Erwerb von Todes wegen;
2.die Schenkungen unter Lebenden;
3.die Zweckzuwendungen;
4.das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden
Eher nicht, oder? Gesetzestexte sind die Basis, verstehen muss ein Laie sie aber nicht. Dafür sind Experten da.
Dieses Buch ist ein praktischer Ratgeber. Er soll Ihnen einen Überblick zum Thema „Erben & Schenken geben. Verständlich ohne zahlreiche Fachwörter und juristische Bergriffe erhalten Sie einen Einblick in den Themenkomplex „Erben & Schenken
.
Sie sollen nicht mit Zahlen zugeschüttet oder mit Gesetzestexte erschlagen werden.
Das Buch soll Ihnen einen einfachen Zusammenhang zu diesem Thema geben, damit Sie selber schnell erkennen können, was zu tun ist. Das Buch bereitet Sie sehr gut vor. Inhalt statt Zahlen, Beispiele statt Gesetzestexte.
Steigen Sie ein in die Welt von KLIPPundKLAR der praktische Ratgeber: Erben und Schenken.
Denn später ist man immer schlauer!
Grundlage
Der Bereich „Erben und Schenken" wird in 4 Teile untereilt.
1) Rechtlicher Part
2) Steuerrechtlicher Part
3) Testament und Erbvertrag
4) Gestaltungsmöglichkeiten / Tipps
Um in den Bereich „Erben und Schenken" einzutauchen, müssen Sie immer genau wissen, welche Frage Sie stellen wollen.
Beispiel Frage 1: Wer erhält das Erbe?
Dies ist eine rechtliche Frage. Das heißt, Sie fragen nach der Güterverteilung im Todesfall.
Beispiel Frage 2: Wie hoch ist die zu zahlende Steuer?
Bei dieser Frage kennen Sie schon Ihren Erbanteil. Somit bezieht sich die Frage auf den steuerrechtlichen Bereich.
Beispiel Frage 3: Was ist der Pflichtteil?
Pflicht(an)teil ist eine gesetzliche Regelung, der bestimmten Personen immer einen Erbanspruch „garantiert". Die Frage bezieht sich auf den rechtlichen Part.
Diese Fragen sollen Ihnen zeigen, dass es immer sehr wichtig ist, zu wissen, in welchem Bereich Sie die Antworten suchen sollen. Steuerrecht und Recht sind immer strikt zu trennen. So kann jemand steuerrechtlich bevorzugt werden, obwohl er rechtlich gar keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Erbanteil hat.
Sie sollten immer genau wissen, ob Sie eine rechtliche oder steuerrechtliche Frage haben. Teilweise unterscheidet sich die Antwort enorm in der Gestaltung und in den Folgen. In den folgenden Kapiteln wird Ihnen dies verdeutlicht.
Die erste Frage, die immer zuerst gestellt werden muss, ist:
Wer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Erbanteil?
Diese Frage ist dann relevant, wenn kein oder ein mangelhaftes Testament / Erbvertrag vorliegt.
Rechtlicher Part
Im rechtlichen Part wird lediglich der Erbfall behandelt. Zu Lebzeiten kann eine Schenkung so gesteuert werden, wie der Schenker es vorsieht. Dies bedeutet, dass keine gesetzliche Schenkfolge - Regelung existiert. Im Todesfall – falls kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist – greift dagegen die gesetzliche Erbfolge. D.h. wenn der Erblasser keine Regelung für den Todesfall getroffen hat, sieht die Gesetzgebung eine Regelung vor, nach der das vorhandene Vermögen verteilt wird.
TIPP: Machen Sie ein Testament! Denn nur mit einem Testament können Sie direkt bestimmen, wer nach dem eigenen Tod die Vermögensgegenstände erhält.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach der „Blutlinie. Dies bedeutet, dass in Deutschland „lediglich
Blutsverwandte ein gesetzliches Erbrecht haben. Je näher jemand mit dem Erblasser verwandt ist, desto eher erhält dieser einen Erbanteil.
HINWEIS: „Das Gut rinnt wie das Blut!"
Diese Grafik soll Ihnen einen Eindruck der Erbfolge geben.
Was bedeutet