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Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag)
Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag)
Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag)
eBook95 Seiten53 Minuten

Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag)

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Über dieses E-Book

Über dieses Buch:

Ein Schenkungsvertrag beeinflusst die Steuerforderung. Dieses Buch richtet sich deshalb an alle Menschen, ob jung oder alt, die sich mit dem Thema Schenkung zu Lebzeiten befassen. Es fallen bei zahlreichen Schenkungen zwar gar keine Steuern an, jedoch nur, wenn man klug vorausschauend handelt. In der Familie von Angelika Schmid sind in den letzten fünf Jahrzehnten, wegen einer unheilbaren Erbkrankheit, zahlreiche Todes-, Schenkungs- und Erbfälle abgewickelt worden. Die teils guten, teils schlechten Erfahrungen und das Wissen daraus, sind in diesem Band zusammengetragen.

Die Regelungen beim Vererben und Verschenken sind für Laien häufig schwer durchschaubar. Die meisten Fehler werden schon beim Schenkungsvertrag gemacht. Nicht nur das, was im Vertrag steht, hat Auswirkungen, sondern unter Umständen auch das, was nicht darin geregelt ist. Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, kann das erworbene Vermögen unbeschadet an die nächste Generation weitergeben. Ein bereits versteuertes Vermögen mit Abschlägen an den Fiskus weiterzugeben, das verärgert viele Menschen. Übrigens, wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandte im Erbfall leben oder diese die Erbschaft nicht annehmen, dann erbt der Staat. Es sei denn, im Letzten Willen ist ein anderer Begünstigter eingetragen.

Das Rüstzeug, mit zahlreichen, laiengerechten Ausführungen, bekommst du mit diesem Band an die Hand. So wird deine Familie entweder sofort oder nach deinem Ableben, gut versorgt in die Zukunft sehen. Das sollte man wirklich nicht dem Zufall überlassen.

Inhaltsverzeichnis:

- Vorwort
- Schenkungsarten
- Rückforderung der Schenkung
- Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, ErbStG
- Die Schenkungssteuer Freibeträge in Deutschland
- Die Schenkungssteuer-Reform 
- Schenkungsvertrag mit steuerfreien Zuwendungen
- Schenkungsstrategien
- Schenkungsvertrag Muster - Geld- und Immobiliengeschenke
- Schenkungssteuererklärung
- Testament + Schenkung - Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer
- Möglichkeiten der lebzeitigen Vermögensübertragung
- Besteuerung des nicht ehelichen Lebenspartners
- Steuersatz bei Schenkungen und Erbschaften
- Schenkungssteuer für ein Haus 
- Schenkungen von Immobilien - was ist zu beachten?
- Steuernachteile beim Berliner Testament
- Steuer für Firmenerben bei Vermögenszuwendungen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Land- und Forstwirtschaft
- Erbschaftssteuer im Ausland      
- Schlussworte 
- Über die Autorin

Buchumfang: Ca. 57 DIN-A4 Seiten, 15.200 Wörter 
Aus der Reihe „Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 120 Minuten"

SpracheDeutsch
HerausgeberBookRix
Erscheinungsdatum23. Mai 2019
ISBN9783739664170
Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag)

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    Buchvorschau

    Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag) - Angelika Schmid

    Vorwort

    Ein Schenkungsvertrag beeinflusst die Steuerforderung. Dieses Buch richtet sich deshalb an alle Menschen, ob jung oder alt, die sich mit dem Thema Schenkung zu Lebzeiten befassen. Es fallen bei zahlreichen Schenkungen zwar gar keine Steuern an, jedoch nur, wenn man klug vorausschauend handelt. In der Familie von Angelika Schmid sind in den letzten fünf Jahrzehnten, wegen einer unheilbaren Erbkrankheit, zahlreiche Todes-, Schenkungs- und Erbfälle abgewickelt worden. Die teils guten, teils schlechten Erfahrungen und das Wissen daraus, sind in diesem Band zusammengetragen.

    Die Regelungen beim Vererben und Verschenken sind für Laien häufig schwer durchschaubar. Die meisten Fehler werden schon beim Schenkungsvertrag gemacht. Nicht nur das, was im Vertrag steht, hat Auswirkungen, sondern unter Umständen auch das, was nicht darin geregelt ist. Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, kann das erworbene Vermögen unbeschadet an die nächste Generation weitergeben. Ein bereits versteuertes Vermögen mit Abschlägen an den Fiskus weiterzugeben, das verärgert viele Menschen. Übrigens, wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandte im Erbfall leben oder diese die Erbschaft nicht annehmen, dann erbt der Staat. Es sei denn, im Letzten Willen ist ein anderer Begünstigter eingetragen.

    Das Rüstzeug, mit zahlreichen, laiengerechten Ausführungen, bekommst du mit diesem Band an die Hand. So wird deine Familie entweder sofort oder nach deinem Ableben, gut versorgt in die Zukunft sehen. Das sollte man wirklich nicht dem Zufall überlassen.

    Schenkungsarten

    Wenn man sein Vermögen zu Lebzeiten in die richtigen Hände legen möchte, dann hat man dazu einige Möglichkeiten. Zusätzlich lassen sich auch Erbstreitigkeiten sowie ein sinnloser gerichtlicher Kampf ums Erbe oft vermeiden, wenn man rechtzeitig handelt. 

    Fallkonstellationen für Schenkungen

    Ist vorgesehen, dass nur ein Kind einen Betrieb weiterführen könnte, sollten die anderen auch nicht leer ausgehen. Es wäre vielleicht mit Hilfe einer elterlichen Finanzspritze möglich, dass die anderen Kinder sich frühzeitig eine eigene Existenz aufbauen, und zwar ganz ohne Erbschaftsteuer. Im Prinzip ist es häufig auch viel besser, den Kindern zu einem Zeitpunkt unter die Arme zu greifen, zu dem sie das Geld dringend brauchen könnten. Auch steuerlich könnte es für beide Seiten sinnvoller sein.

    Der schlimmste Irrtum, der einem Erblasser passieren kann, wäre jedoch zu viel Großzügigkeit. Wer zu früh zu viel verschenkt, könnte am Ende ohne Rücklagen dastehen. Man sollte deshalb immer darauf achten, auch für einen Pflegefall im Alter gerüstet zu sein. Es gilt die goldene Faustregel, Begünstigten nicht mehr als die Hälfte des Vermögens zu schenken. Natürlich ist es auch möglich, strikte Sicherungsklauseln, ein Nutzungsrecht sowie finanzielle Ausgleichszahlungen einzubauen und trotzdem sollte man selbst auch flüssige Mittel behalten.

    Übliche Gelegenheitsgeschenke sind vom Gesetzgeber generell nicht der Erbschaftssteuerpflicht unterworfen. Die allgemein gültige Definition für „übliche Alltagsgeschenke" gibt es nicht. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an, denn der Anlass sowie die Höhe des Wertes und die Art des Geschenkes, geben den Ausschlag.

    Der Schenkende hat die Wahl zwischen folgenden Optionen:

    Schenkung ohne Gegenleistung (unentgeltlich, ohne Auflagen)

    Schenkung mit Gegenleistung, wobei die unentgeltliche Schenkung überwiegen muss

    Schenkung mit Auflage zur Leistung (für den Schenkenden oder einen Dritten)

    Schenkung mit Auflage zur Duldung (für den Schenkenden oder einen Dritten)

    Schenkung mit Auflage zur Geld- oder Sach-Leistung (z. B. Pflege, Rente)

    Schenkung mit Nutzungsauflage (Rechte am Schenkungsgegenstand*)

    * Der Beschenkte kann den Schenkungsgegenstand für eine bestimmte Zeit nicht selbst nutzen. Bei einer Immobilienschenkung wird zumeist ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts-Vorbehalt für den Schenkenden vereinbart.

    Notar-Zwang bei Immobilien und Spielräume bei Geldschenkungen

    Der Schenkungsvertrag will gut überlegt sein. Benötigt man eine Beratung beim Steuerberater so verursacht das zunächst einmal Kosten. Ein Notar müsste die Schenkung einer Immobilie beurkunden. Seine Gebühren sowie die Kosten der Grundbuch-Eintragung belaufen sich auf etwa 1,5 % des verschenkten Immobilienwerts. Es entfällt die Grunderwerbssteuer, denn diese wird praktisch von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, abzüglich des persönlichen Freibetrages, überlagert. 

    Wenn der Schenkende vor Ablauf der Zehn-Jahresfrist verstirbt, werden Schenkung und Erbe vom Finanzamt abschmelzend (je verstrichenes Jahr 10 % Abzug) zusammengeführt. Der erhoffte Steuervorteil wäre damit zumindest in Frage gestellt, falls die Schenkung kurz vor dem Erbfall erfolgt. Das könnte, zumindest bei betagten Schenkenden, ein Argument dafür sein, zunächst einmal Bargeld zu schenken. Die Freibeträge beim Erben sind für enge Familienmitglieder hoch und stattdessen könnte man das elterliche Familienheim oder Omas Häuschen lieber als späteres Erbe liegen lassen. Es gibt noch einmal eine satte Steuerbefreiung oben drauf, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, doch dazu später mehr.

    Ein Schenkungsvertrag bietet eine Menge Spielraum. Neben möglichen Auflagen für Gegenleistungen, lassen sich auch etwaige Risiken absichern. 

    Absicherungen für unerwünschte Nebenwirkungen könnten, bei den nachfolgenden gar nicht so seltenen Fällen, enorm wichtig sein:

    Was soll passieren, falls der Schenkende unerwartet in Geldnot gerät?

    Schenkung absichern, falls der Beschenkte verkaufen möchte

    Rückabwicklung, wenn der Beschenkte vor dem Schenkenden stirbt

    Rückabwicklung, falls sich der

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