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Unterhaltsabsetzbetrag
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eBook66 Seiten27 Minuten

Unterhaltsabsetzbetrag

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Über dieses E-Book

Der Unterhaltsabsetzbetrag hat mit der Einführung des Familienbonus Plus stark an Bedeutung gewonnen, denn der Anspruch auf den Familienbonus Plus für unterhaltszahlende Eltern, die nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, wurde mit dem Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag verknüpft.
In der Praxis wirft das viele Fragen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsabsetzbetrag auf, die die Autorinnen in diesem Sachbuch an Hand von 21 Fallbeispielen samt Lösungen erörtern. Sie erfahren in diesem Buch, für welches Kind Sie wie viel Anspruch haben, wann der Anspruch beginnt und wann er endet, was zu tun ist, wenn das Kind im Ausland oder in einer eigenen Wohnung lebt, usw. Das Buch bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Hintergründe und hilft Ihnen rasch bei der Lösung Ihres Falls.
Die Autorinnen unterstützen Sie mit vielen Hinweisen und Tipps zu diesem Thema, frei nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965:
"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen!"
SpracheDeutsch
Herausgeberneobooks
Erscheinungsdatum9. Juni 2020
ISBN9783752902037
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    Buchvorschau

    Unterhaltsabsetzbetrag - Steuerdschungel GesbR

    Vorwort

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem E-Book aus der Serie „Durchblick im Steuerdschungel". Unser Ziel ist es, dass wir Ihnen mit Hilfe dieses E-Books ein Themengebiet der Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich Steuerausgleich genannt, umfangreich und verständlich näherbringen.

    Jeder braucht finanzielle Mittel, um den täglichen Bedarf decken zu können. So benötigt auch die Republik Österreich ausreichend Mittel, um die staatlichen Ausgaben (z. B. Arbeitslosenunterstützung, Familienbeihilfe) finanzieren zu können. Eine Einnahmequelle des Staates sind unsere Steuern, die unter anderem dazu verwendet werden, soziale Unterschiede auszugleichen und uns verschiedene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Somit trägt jeder Steuerpflichtige und jedes Unternehmen in Österreich zum Steueraufkommen bei. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass wir beliebig hohe Steuerbeiträge bezahlen. Aus diesem Grund gibt es diverse Steuergesetze, die unseren Steuerbeitrag regeln.

    Jeder Arbeitnehmer und Unternehmer leistet während eines Kalenderjahres in einer Art und Weise, sei es in Form von Lohn- oder Einkommensteuer, Vorauszahlungen an den Staat. Die tatsächliche Steuerbelastung kann jedoch erst im Folgejahr durch eine Jahresbetrachtung festgestellt werden. Nun kann es gerade bei Arbeitnehmern vorkommen, dass die unterjährige Vorauszahlung zu hoch war und dadurch zu viele Steuern bezahlt wurden. Um dieser Überzahlung entgegenzuwirken, gibt es die Möglichkeit, jährlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen und die Steuerbelastung richtig zu stellen. Daher können wir Ihnen nur dringend empfehlen, diesen Jahresausgleich regelmäßig zu machen.

    Um Ihnen unser Themengebiet aufzuzeigen, möchten wir Ihnen zuerst einige Fakten über das österreichische Steueraufkommen näherbringen.

    In Österreich wurden im Jahr 2019 rund 195,1 Milliarden Euro Staatseinnahmen verzeichnet, davon 54,5 Milliarden an Einkommen- und Vermögensteuer. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Einkommen- und die Körperschaftsteuer von Unternehmen, die Lohnsteuer von Arbeitnehmern und Pensionisten, die Kapitalertragsteuer für Zinsen und Dividenden sowie die Immobilienertragsteuer.

    Die Einnahmen an Einkommen- und Vermögensteuer entsprechen im Jahr 2019 ca. 27,9 % des gesamten Steueraufkommens. Die größte Position ist mit Abstand die Lohnsteuer in Höhe von 29,6 Milliarden Euro. Die nächstgrößeren Positionen sind die Körperschaftsteuer mit 10,0 Milliarden Euro und die Einkommensteuer mit 5,8 Milliarden Euro.

    Während Unternehmen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, besteht für Arbeitnehmer und Pensionisten nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verpflichtung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung. In vielen Fällen lohnt es sich, denn etliche steuerliche Vorteile erhält man nur im Zuge einer Veranlagung.

    Laut Statistik Austria lag im Jahr 2016 der Anteil der Personen, die eine Arbeitnehmerveranlagung beantragten, bei knapp 60%, dies entspricht

    3,96 Millionen von 6,68 Millionen der Arbeitnehmer. Jeder Einzelne konnte sich durchschnittlich über 250,00 Euro an Lohnsteuerrückzahlung freuen.

    Statistisch gesehen verblieben im Jahr 2016

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