»›Das bisschen Haushalt verabschiedet sich von allein‹, sagt der Finanzminister« – so lautet ein alter Schlagertext, der jedoch, wie die Bundesregierung gerade feststellen muss, nicht die Wahrheit erzählt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Haushalt nämlich für nichtig erklärt. Das Geld, das aus Sonderschulden für die Corona-Pandemie übrig geblieben war, darf laut Urteil nicht einfach für einen anderen Zweck umgewidmet werden. Nun klafft im Haushalt für das Jahr 2024 ein Loch von 60 Milliarden Euro und 23 Cent.
Aus all dem ergeben sich weitreichende fiskalpolitische Fragen, von denen an dieser Stelle die drängendsten beantwortet werden.