I. BEGRIFFSBESTIMMUNG
Diese Norm gilt für Waffen, die geeignet sind, mittels unkontrollierter Kernspaltung Personen- und Sachschäden zu verursachen.
II. BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE GÜTEEIGENSCHAFTEN
A. Mindesteigenschaften
In allen Klassen müssen die Atomwaffen vorbehaltlich besonderer Bestimmungen für jede Klasse und der zulässigen
Toleranzen sein: