EULENSPIEGEL, Das Satiremagazin

DIE QUALITÄTSNORM FÜR ATOMWAFFEN

I. BEGRIFFSBESTIMMUNG

Diese Norm gilt für Waffen, die geeignet sind, mittels unkontrollierter Kernspaltung Personen- und Sachschäden zu verursachen.

II. BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE GÜTEEIGENSCHAFTEN

A. Mindesteigenschaften

In allen Klassen müssen die Atomwaffen vorbehaltlich besonderer Bestimmungen für jede Klasse und der zulässigen

Toleranzen sein:

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