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FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen
FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen
FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen
eBook284 Seiten3 Stunden

FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen

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Über dieses E-Book

Das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)
Das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) hat seine Arbeit an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg im Jahr 2023 zu aktuellen rechtlichen Grundlagenfragen der Sicherheitswirtschaft, der Unternehmenssicherheit sowie der Zusammenarbeit mit der Polizei fortgesetzt. Dieser FORSI-Jahresband dokumentiert die Ergebnisse der FORSI-Veranstaltungen und der FORSI-Aktivitäten des Jahres 2023.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
Teil 1 befasst sich mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft. Enthalten sind die Ergebnisse der 3. FORSI-Sicherheitstagung 2023.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und von Drohnen
Teil 2 dokumentiert den 3. FORSI-Expertenworkshop 2023 mit Blick auf die Neuregelungen zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und von Drohnen. Teil 3 thematisiert Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft in den Bundesländern und Kommunen, bewertet diese und zeigt Perspektiven auf.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum26. März 2024
ISBN9783415076105
FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen

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    Buchvorschau

    FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) - Sven Eisenmenger

    FORSI-Jahresband 2023

    Der Schutz Kritischer Infrastrukturen

    (KRITIS)

    Neuregelungen zum Einsatz

    Künstlicher Intelligenz und Drohnen

    herausgegeben von

    Prof. Dr. Sven Eisenmenger

    Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Leiter des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)

    Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

    Print ISBN 978-3-415-07608-2

    E-ISBN 978-3-415-07610-5

    © 2024 Richard Boorberg Verlag

    E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

    Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart

    Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden

    www.boorberg.de

    Vorwort

    Prof. Dr. Sven Eisenmenger

    Das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) hat seine Arbeit an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg im Jahre 2023 mit aktuellen und grundlegenden Themen fortgesetzt. Mit dem FORSI-Jahresband 2023 stellen wir die Ergebnisse der FORSI-Veranstaltungen und der FORSI-Arbeit des Jahres 2023 öffentlich zur Verfügung. Ich danke Frau Sara Kerbeck vom Boorberg Verlag sehr für ihre Unterstützung.

    Der FORSI-Jahresband enthält 3 Teile:

    1. Teil: Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft – Ergebnisse der 3. FORSI-Sicherheitstagung 2023

    Die 3. FORSI-Sicherheitstagung fand am 27. September 2023 statt. Gegenstand der Tagung war der „Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft".

    Dabei wurde auch die EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) beleuchtet, deren Regelungen für die Praxis von großer Bedeutung sind. Außerdem war das darauf basierende deutsche „KRITIS-Dachgesetz" Thema der Tagung, dessen Eckpunkte durch die Bundesregierung im Dezember 2022 verabschiedet wurden und zu dem bereits ein Entwurf vorlag.

    Im Rahmen des 1. Teils der Tagung hielten der damalige Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, Polizei Hamburg, RAin Cornelia Okpara, damalige kommissarische Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), und Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Leiter des FORSI, das Grußwort.

    Der 2. Teil der Veranstaltung „Grundlagenteil und Rechtsrahmen" wurde – nach einer Einführung von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rolf Stober, Universität Hamburg – von Alexander Frank, Head of EU Affairs, Confederation of European Security Services (CoESS), mit einem Bericht aus Brüssel über die Entstehung, Inhalte und Perspektiven der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) eröffnet. Prof. Dr. Sven Eisenmenger referierte über die Umsetzung der CER-Richtlinie in einem KRITIS-Dachgesetz und befasste sich dabei insbesondere mit der Rolle der Sicherheitswirtschaft. Prof. Dr. André Röhl, NBS Northern Business School, schloss den ersten Vortragsblock mit seinem Referat über die Bedeutung von „Resilienz" und stellte ein Resilienzmodell für die Praxis vor. Es folgte eine Diskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rolf Stober.

    Der 3. Teil der Veranstaltung „Schutz Kritischer Infrastrukturen aus dem Blickwinkel des Staates am Beispiel Cybersicherheit" begann mit einem Erfahrungsbericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anja Wells, Referat WG 11 – KRITIS-Grundsatz, BSI. Darauf folgte ein Bericht der Polizei Hamburg zu KRITIS und Cybersicherheit von Andreas Dondera, LKA 54, Polizei Hamburg. Die Diskussion wurde von Nils Pohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter des FORSI, moderiert.

    In dem 4. Teil der Veranstaltung wurde der „Schutz Kritischer Infrastrukturen aus dem Blickwinkel von KRITIS-Betreibern und Sicherheitswirtschaft" betrachtet. Dafür stellte Nils Retkowski, Referent Unternehmenssicherheit, HanseWerk AG, die Sicht eines KRITIS-Betreibers vor, und Jens Müller, Geschäftsführer/Chief Public Affairs, Securitas Deutschland und Vizepräsident des BDSW, nahm sich der Herausforderungen und Pflichten für die Sicherheitswirtschaft an. Prof. Dr. Harald Olschok, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, moderierte die Diskussion und beendete die 3. FORSI-Sicherheitstagung mit seinem Schlusswort.

    Einige der o.g. Grußworte/Vorträge liegen nun auch in schriftlicher und zum Teil erweiterter Fassung mit diesem FORSI-Jahresband vor. Darüber hinaus enthält dieser Teil einen Vertiefungsbeitrag zu der EU-Resilienz- bzw. CER-Richtlinie von Hannah van Elsbergen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am FORSI.

    2. Teil: Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und Drohnen: Was kommt auf die Praxis zu? – Ergebnisse des 3. FORSI-Expertenworkshops 2023

    Am 31. März 2023 fand der 3. FORSI-Expertenworkshop – als digitale Konferenz – statt. Gegenstand des Workshops waren die (Neu-) Regelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen. Die Kernfrage des Workshops lautete: Was gilt an rechtlichen Regelungen und was kommt durch Neuregelungen auf die Praxis zu? Letztlich ging es in dem Workshop auch um einen gemeinsamen Austausch zwischen Polizei und Sicherheitsgewerbe, einer Form der Zusammenarbeit im Rahmen neuer Instrumente der Digitalisierung.

    Zum Hintergrund: Auf europäischer Ebene wird das „Gesetz über Künstliche Intelligenz" verhandelt und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Dieser Rechtsakt wird ähnlich wie das europäische Datenschutzrecht erhebliche Auswirkungen auf Polizei und Sicherheitswirtschaft haben, und zwar auf mögliche Einsatzfelder Künstlicher Intelligenz (Intelligente Videoüberwachungssysteme, Predictive Policing etc.). Im Vormittagsteil des Workshops ging es um den aktuellen Stand dieser zukünftigen europäischen Regelungen und um die konkreten Auswirkungen auf Polizei und Sicherheitswirtschaft.

    Von großem praktischem Interesse ist darüber hinaus auch der Einsatz von Drohnen durch Polizei und Sicherheitswirtschaft, dem der Nachmittagsteil des Workshops gewidmet war. Welche Regelungen gelten hier? Wie sind die rechtlichen Anforderungen und sind diese praktikabel? Hier konnte sogar ein Bericht aus der Schweiz – von der Stadtpolizei Zürich – in den Workshop einbezogen werden. Der Nachmittagsteil diente damit der Strukturierung und Bewertung der Regelungen zum Drohneneinsatz. In beiden Workshopteilen konnten rechtliche Referate mit Referaten der Praxis verbunden und damit das Thema Künstliche Intelligenz und Drohnen auf breiter Grundlage angegangen werden.

    Nach den Grußworten von Prof. Dr. Sven Eisenmenger und Florian Graf, damalig Hauptgeschäftsführer des BDSW, begann der Vormittagsteil zum Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Polizei und Sicherheitswirtschaft.

    Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt „Das neue Gesetz über Künstliche Intelligenz" eröffnete Alexander Frank, Head of EU Affairs, Confederation of European Security Services (CoESS), mit einem Bericht aus Brüssel. Danach trug Dr. Gaby Gurczik, Bundesministerium für digitales und Verkehr (BMDV), DP 20 – Grundsätze Künstliche Intelligenz und Datenökonomie, die Sichtweise des BMDV vor. Nils Pohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter des FORSI, schloss mit seinem Referat über rechtliche Auswirkungen auf Polizei und Sicherheitsgewerbe den ersten inhaltlichen Schwerpunkt.

    Danach wurde der Einsatz Künstlicher Intelligenz aus Praxissicht behandelt. PHK Hardy Maiwald, Grundsatzabteilung der Wasserschutzpolizei Hamburg, behandelte den Schwerpunkt Wasserschutzpolizei und Cornelius Toussaint, Geschäftsführender Gesellschafter der CONDOR-Gruppe, den Schwerpunkt Sicherheitswirtschaft. Der Vormittagsteil ging mit einer Diskussion unter der Moderation von Prof. Dr. Sven Eisenmenger zu Ende.

    Der Nachmittagsteil widmete sich dem Einsatz von Drohnen durch Polizei und Sicherheitswirtschaft und wurde durch Dr. Jan Dirks, BMDV, Abteilung Luftfahrt, eröffnet, welcher die Sichtweise des BMDV vortrug. Darauf folgte ein Referat zum Rechtsrahmen des Einsatzes von Drohnen durch Polizei und private Sicherheitsdienste von Dr. Tim Holzki, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg, ehemaliger wiss. Mitarbeiter am FORSI.

    Den Drohneneinsatz und die Drohnenabwehr aus Praxissicht stellten Polizeidirektor Claus Reuter, Leiter der Grundsatzabteilung der Schutzpolizei Hamburg, für den Schwerpunkt Polizei und Cornelius Toussaint für den Schwerpunkt Sicherheitswirtschaft dar. Adj mbA Oliver Hess, Chef Unfalltechnischer Dienst, Leiter Drohnenkompetenzstelle, Stadtpolizei Zürich, schloss den Praxisteil mit einem Bericht aus der Schweiz. Nach einer Diskussion unter Moderation von Florian Graf, fasste Prof. Dr. Sven Eisenmenger im Schlusswort die gesamte Tagung zusammen.

    Einige der o.g. Grußworte/Vorträge liegen nun auch in schriftlicher Fassung mit diesem FORSI-Jahresband vor.

    3. Teil: Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft

    Der Jahresband enthält außerdem einen Beitrag von Nils Pohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter des FORSI. Dieser befasst sich mit den Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft in den Bundesländern und Kommunen anhand rechtswissenschaftlicher Kriterien und zeigt Perspektiven auf.

    Das FORSI wird auch im Jahre 2024 die Forschung zu der Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft weiter voranbringen. Hinzu kommt, dass das FORSI 2024 sein 25-jähriges Jubiläum seit seiner Gründung an der Universität Hamburg feiert.

    Danken möchte ich Frau Hannah van Elsbergen und Herrn Nils Pohl, die die Redaktion des FORSI-Jahresbandes übernommen haben.

    Die Beiträge befinden sich auf dem Stand vom November 2023. Über Anregungen und Hinweise freuen wir uns (forsi@poladium.de).

    Autorenverzeichnis

    Oliver Arning, Leiter Unternehmenskommunikation der CONDOR-Gruppe

    Dr. Jan Dirks, Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Leiter des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)

    Hannah van Elsbergen, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)

    Alexander Frank, Head of EU Affairs, Confederation of European Security Services (CoESS)

    Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, Polizei Hamburg

    Jens Müller, Geschäftsführer/Chief Public Affairs Securitas Deutschland, Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

    Cornelia Okpara, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

    Prof. Dr. Harald Olschok, Honorarprofessor für Sicherheitswirtschaft HWR Berlin

    Nils Pohl, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)

    Prof. Dr. André Röhl, Leiter des Studiengangs Sicherheitsmanagement an der NBS Northern Business School – University of Applied Sciences, Hamburg, Mitbegründer des Bundesverbands für Krisenresilienz in Wirtschaft und Verwaltung (BvKR)

    Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rolf Stober, Universität Hamburg

    Cornelius Toussaint, Geschäftsführender Gesellschafter der CONDOR-Gruppe

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    Autorenverzeichnis

    1. Teil: Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter der Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft – Ergebnisse der 3. FORSI-Sicherheitstagung 2023

    Grußwort des Polizeipräsidenten anlässlich der 3. FORSI-Sicherheitstagung — Polizeipräsident Ralf Martin Meyer

    Grußwort BDSW zur 3. FORSI-Sicherheitstagung — komm. HGFin Cornelia Okpara

    Grußwort anlässlich der 3. FORSI-Sicherheitstagung — Prof. Dr. Sven Eisenmenger

    Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes: Ein Rechtsrahmen mit offenen Flanken — Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rolf Stober

    Entstehung, Inhalte und Perspektiven der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) — Alexander Frank

    Ein neuer Rechtsrahmen für Kritische Infrastrukturen in Deutschland – die CER-Richtlinie, ihre Umsetzung in einem KRITIS-Dachgesetz und die Rolle der Sicherheitswirtschaft — Prof. Dr. Sven Eisenmenger

    Vertiefungsbeitrag: Die EU-Resilienz-Richtlinie auf dem unionsrechtlichen Prüfstand — Hannah van Elsbergen

    KRITIS-Dachgesetz – ein Beitrag zu gesellschaftlicher Resilienz? — Prof. Dr. André Röhl

    Diskussionsbeitrag — Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rolf Stober

    Sicherheitsdienstleister und Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Herausforderungen und Chancen in der Gesetzgebung — Jens Müller

    Der Schutz Kritischer Infrastrukturen im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung der Sicherheitswirtschaft — Prof. Dr. Harald Olschok

    2. Teil: Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und Drohnen: was kommt auf die Praxis zu? – Ergebnisse des 3. FORSI-Expertenworkshops 2023

    Grußwort anlässlich des 3. FORSI-Expertenworkshops — Prof. Dr. Sven Eisenmenger

    Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz – ein Bericht aus Brüssel — Alexander Frank

    Das Europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz – was kommt auf die Polizei und die Sicherheitswirtschaft zu? — Nils Pohl

    Künstliche Intelligenz in der Sicherheitswirtschaft — Cornelius Toussaint/Oliver Arning

    UAS und eVTOL – Neue Verkehrsträger sicher integrieren — Dr. Jan Dirks

    Drohnen in der Sicherheitswirtschaft – ein Blick aus der Praxis für die Praxis — Cornelius Toussaint/Oliver Arning

    3. Teil: Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft

    Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft – Evaluation und Perspektiven — Nils Pohl

    1. Teil:

    Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter der Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft – Ergebnisse der 3. FORSI-Sicherheitstagung 2023

    Grußwort des Polizeipräsidenten anlässlich der 3. FORSI-Sicherheitstagung

    Polizeipräsident Ralf Martin Meyer

    Sehr geehrte Frau Okpara,

    sehr geehrter Herr Prof. Dr. Eisenmenger,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    liebe Gäste,

    ich darf Sie heute alle recht herzlich zur 3. FORSI-Sicherheitstagung hier im Polizeipräsidium begrüßen.

    Die heutige Thematik, der Schutz Kritischer Infrastrukturen, ist ein ernstes und aufwachsendes Thema. Kritische Infrastrukturen stehen vielfältigen Gefahren gegenüber, seien es natürliche Katastrophen, Terror oder allgemein menschengemachten Bedrohungen/Sabotagen oder technische Ausfälle!

    In Folge der Digitalisierung zeichnet sich in jüngster Zeit eine weitere und besondere Anfälligkeit ab: Eine Bedrohung durch zunehmende Cyberangriffe. Die Digitalisierung hat das Leben leichter gemacht, doch sie öffnet leider auch Tore für kriminelle Akteure, die diese Systeme (häufig aus der Ferne) angreifen und lahmlegen können. Der Krieg in Europa wirkt sich (als zusätzliche Bedrohung) negativ aus. Angriffe aus Russland durch (derartige) Hacker steigen massiv an! Daneben sind auch in Ländern wie China Gruppen aktiv, über deren Hintergründe wir nur spekulieren können!

    Auch wenn es in dieser Veranstaltung in erster Linie um den physischen Schutz geht, führt auch an der Thematik „Cyberangriff" kein Weg vorbei, zumal es Verbindungen zwischen physischer und digitaler Sicherheit geben kann! Denken Sie nur an Innentäter oder kriminelle Handwerker oder an das Reinigungspersonal, welches sich Zutritt zum Objekt verschafft, um von dort die IT-Sicherheit anzugreifen. Ich denke, wir sollten keine Option ausschließen, sondern in möglichst kreativen kriminellen Szenarien denken und vorbeugen!

    Kritische Infrastrukturen sind technische Versorgungseinrichtungen, die lebenswichtig für das alltägliche Leben (ja das Überleben) unserer Bürgerinnen und Bürger sind. Dass ein Leben ohne Strom nicht funktionieren kann, unter anderem da verschiedene Systeme der Ver- und Entsorgung ausfallen werden, wenn der Notstrom erlischt, wissen wir aus gut recherchierten Werken wie „Blackout". Selbst ein Leben ohne Onlinebanking bzw. Geldautomaten oder ein Leben ohne funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist kaum noch vorstellbar. Der technische Fortschritt hat uns auch hier verwundbar gemacht. Moderne Dienstleistungen, die für das Leben jedes Einzelnen unerlässlich sind, sind auf Energieversorgungen angewiesen. Ihr Ausfall hat direkte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

    Ein Blick in den aktuellen gesetzlichen Rahmen legt ein Problem bzw. eine Schwachstelle offen: Ein KRITIS-Unternehmen hat im Falle eines Angriffs lediglich gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Meldepflicht, nicht aber gegenüber der Polizei. Allerdings werden die KRITIS-Unternehmen in Hamburg auf Mitteilung vom BSI durch die Senatskanzlei bzw. den dortigen Chief Information Security Officer (CISO) erfasst. Hamburger KRITIS-Unternehmen sind auf einer von der Senatskanzlei vorgehaltenen Sharepoint-Seite der Stadt Hamburg aufgelistet, für die unser Fachkommissariat Cybercrime (LKA 54) eine Zugriffsberechtigung besitzt. So können diese Unternehmen im Angriffsfall – oder auch präventiv – durch unsere Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beraten werden. Präventiv heißt: besser und frühzeitiger. Dafür ist es erforderlich, dass sich Unternehmen bei uns melden. Herr Dondera vom LKA 54 wird heute auf der Tagung noch vortragen.

    Die gemeinsame Aufgabe liegt darin, diese Einrichtungen vor Gefahren zu schützen und sich auf potenzielle Bedrohungen vorzubereiten oder, wenn es bereits zu einem Angriff oder zu einem Schadensfall gekommen ist, zu reagieren, um den Schaden zu begrenzen!

    Präventive Maßnahmen, Be- und Überwachung und eine enge Zusammenarbeit mit Betreibern schützen und bieten im Krisenfall Vorteile! Für Hamburger Unternehmen bietet die ZAC kostenlose Beratungen an. Dazu gehören Awareness-Veranstaltungen, Beratungen zu wirksamen Backup-Konzepten sowie IT-Notfallpläne. Das bereitet Unternehmen auf einen Cyberangriff oder einen Notfall vor und kann so, in einem Angriffsfall, die Reaktionszeit und den Schaden minimieren. Auch Sicherheitsübungen innerhalb der Unternehmen werden durch die ZAC begleitet. Die Nachfrage nach unseren Beratungen ist innerhalb der letzten Jahre glücklicherweise gestiegen. Aber es ist auch noch Luft nach oben!

    Auch für die Aufgabenerfüllung der Polizei spielt die Versorgung mit Energie und Telekommunikation eine elementare Rolle. Funk- und ggf. Videotechnik, die Einsatzleittechnik, die IT-Fachverfahren, Fahrzeuge und mobile Geräte bilden eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung. Für die wichtigsten Infrastrukturen sind daher doppelte Redundanzen eingerichtet und die Systeme sind standardmäßig an Notstromversorgungen gekoppelt. Die persönlichen Zugänge zu den Systemen sind besonders gesichert, erfolgen restriktiv und werden dokumentiert. Zugänge erhält nur sicherheitsüberprüftes Personal bzw. wird durch solches begleitet.

    An dieser Stelle ist auf einen engen und notwendigen Austausch relevanter Informationen mit den zuständigen Stellen wie dem Katastrophenschutz, der Senatskanzlei (CISO), dem BSI und dem BKA hinzuweisen und dieser muss weiter ausgebaut werden. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle (KOST), wie in einigen Bundesländern, die die Verbindung zu KRITIS-Unternehmen herstellen, wäre ein denkbarer Schritt.

    Durch die Verpflichtung, nach dem neuen Rechtsrahmen Resilienzmaßnahmen durchzuführen und ein Risikomanagement mit Analyse und Bewertung zu betreiben, wird ein übergreifender Standard geschaffen. Hier wird Herr Prof. Dr. Eisenmenger später noch genauer ausführen.

    Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Als Sicherheitsbehörden tragen wir eine besondere Verantwortung für ihren Schutz. Gemeinsam müssen wir diese Herausforderung meistern und für eine sichere Zukunft sorgen. Wir haben uns in den letzten Jahren vor Corona und vor dem Krieg zu wenig mit dem Thema Katastrophenvorsorge und dessen Schutz beschäftigt.

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