Schutzrechte in Forschung, Studium und Lehre: Leitfaden für Wissenschaft, Studierende und Hochschulmanagement
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Buchvorschau
Schutzrechte in Forschung, Studium und Lehre - Christian Newton
Schutzrechte in Forschung, Studium und Lehre
Leitfaden für Wissenschaft, Studierende und Hochschulmanagement
von
Dr. Christian Newton
Hochschule Osnabrück und Universität Osnabrück
und
Dr. Alexander Albert Jeschke
Weidner Stern Jeschke Patentanwälte PartGmbB, Bremen
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2024
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-041632-1
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-041633-8
epub: ISBN 978-3-17-041634-5
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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Die Thematik des Geistigen Eigentums (IP) spielt an Hochschulen eine zunehmend wichtige Rolle. Ziel dieses Buches ist es, einen komprimierten und leicht verständlichen Überblick sowie Leitfaden zu dem umfassenden und komplexen Thema der Schutzrechte wie Patente, Marken, Designs und des Urheberrechts zu geben. Voraussetzungen, Charakteristika und Besonderheiten der jeweiligen Schutzrechte werden verständlich vermittelt. Berücksichtigt sind die speziellen Anforderungen, aber auch Chancen und Potentiale aus Sicht von Wissenschaft, Studium und Lehre sowie des Hochschulmanagements.
Dr. Christian Newton, Patentingenieur - Zuständiger für Transfer und IP-Management der Universität und Hochschule Osnabrück. Dr. Alexander Jeschke ist geschäftsführender Partner der Patentanwaltskanzlei Weidner Stern Jeschke Patentanwälte Partnerschaft mbB.
Zusammenfassung
Geistiges Eigentum in Form gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts spielt für Hochschulen eine zunehmend wichtige Rolle. Allein für die technischen Schutzrechte gilt, dass ein Großteil des weltweiten technischen Wissens in ca. 16 Millionen Patenten niedergeschrieben ist (2020).*1 Sie erweitern sukzessive den Stand der Technik, bilden das Fundament unserer technologischen Welt und tragen damit maßgeblich zu mehr Wohlstand und einer höheren Lebensqualität bei.
Hochschulen liefern durch ihre Forschung einen entscheidenden Beitrag. Entsprechend wichtig ist das Wissen um den richtigen bzw. zielführenden Umgang mit Schutzrechten. Dies gilt sowohl vor dem Hintergrund der Erzeugung geistigen Eigentums als auch des Umgangs mit bestehenden Schutzrechten Dritter im Kontext von Forschung, Studium und Lehre.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Schutzrechtsthematik nicht nur für technisch ausgerichtete Hochschulen und Fächer zum Tragen kommt. Zwar ist insbesondere die technisch ausgerichtete Hochschulforschung intensiv mit der Frage nach Patenten und Gebrauchsmustern verwoben, das Urheberrecht jedoch ist von fächerübergreifender Relevanz. Auch erfährt in der Hochschulpraxis der Markenschutz eine zunehmend wichtige Funktion für die Reputation und Sichtbarkeit von Forschungsprojekten und Arbeitsgemeinschaften mit Transfer- und Praxisbezug. Ebenfalls wird der Designschutz von einer zunehmenden Zahl an Hochschulen für Projekte mit gestalterischem Ergebnis in Anspruch genommen.
Im Gegensatz zu der wachsenden Bedeutung der Thematik an und für Hochschulen besteht weiterhin eine große Unsicherheit in Bezug auf die Erfordernisse im Umgang mit den jeweiligen Schutzrechten. Die Anzahl an Experten, die sich mit der Thematik an Hochschulen befasst, ist in der Regel überschaubar. Nicht selten wird das Thema dezentral und in einer Gemengelage mit anderen Aufgabenbereichen nur rudimentär bearbeitet. Die Wissenslücken zu den gesetzlichen Voraussetzungen, erforderlichen Prozessen und Verfahren sind oftmals eklatant. Dies wird den aktuellen Anforderungen, Chancen aber auch Herausforderungen nicht gerecht.
Hochschulen benötigen ein professionelles und nachhaltiges Management ihres geistigen Eigentums, kurz IP (Intellectual Property), dass auf einer konzertierten IP-Strategie der jeweiligen Hochschule basiert. Nur so ist es möglich, die enormen Potentiale gewinnbringend einzusetzen.
Das vorliegende Buch richtet sich sowohl an Wissenschaftler, das Hochschulmanagement und IP-Manager, als auch Studierende, Patentanwälte und Patentverwertungsagenturen, die eng mit Hochschulen verflochten sind sowie alle Interessierte, welche die Bedeutung von Geistigem Eigentum in Forschung, Studium und Lehre kennen lernen möchten.
In dem Buch wird u. a. aufgezeigt, welche Schutzrechte es gibt, welche Vorteile und Chancen sie für Hochschulen haben und worauf Wissenschaftler sowie das IP- und Hochschulmanagement achten sollten. Hierbei werden auch die rechtlichen Konstellationen beleuchtet, die Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zwischen Erfindern, Urhebern und dem Arbeitgeber liefern.
Die praktische Bedeutung der jeweiligen Schutzrechte wird anhand gängiger Beispiele aus dem Hochschulalltag verständlich dargestellt und abgerundet. Zudem werden detailliert die Verwertungsmöglichkeiten von Schutzrechten erläutert und dabei IP-Verträge, wie Lizenz-, Veräußerungs-, Options- und Geheimhaltungsverträge beleuchtet.
Abschließend wird die optimale organisatorische Verortung des IP-Managements innerhalb der Hochschule aufgezeigt.
Das Buch liefert Antworten auf praxisrelevante Fragen der Hochschul-Community und hat zum Ziel, ein hilfreicher multiperspektivischer Wegweiser zum zielführenden Umgang mit geistigem Eigentum an Hochschulen zu sein.
Die beiden Autoren sind seit vielen Jahren als Patentingenieur für zwei Hochschulen und als freiberuflicher Patentanwalt bestens mit der Materie aus theoretischer und praktischer Sicht vertraut und lassen neben ihrem gewonnenen Know-How ihre Erfahrungen, gesammelten Fragen, erfolgreichen Lösungsansätze und Empfehlungen in das Buch einfließen.
Vorwort
Deutschland zählt seit Jahrzehnten zu den wirtschaftsstärksten und wohlhabendsten Nationen. Dies basiert weniger auf dem Vorhandensein gefragter Rohstoffe, sondern auf seiner Fähigkeit, Wissen und vor allem Innovationen zu generieren und marktwirtschaftlich zu nutzen. Erfindungen Made in Germany haben die Technikgeschichte auf globalem Maßstab entscheidend geprägt.
Wissen, sowohl in expliziter als auch impliziter Form, ist von zentralem Stellenwert für die deutsche Volkswirtschaft und hat sich im 21. Jahrhundert neben der klassischen Faktor-Trias Arbeit, Boden und Kapital zu einem gleichwertigen Faktor entwickelt. Aufgrund der abnehmenden Halbwertzeit wirtschaftlich verwertbaren Wissens und der zunehmenden Schnelllebigkeit technologischer Entwicklungen ist es für den Standort Deutschland eine der größten Herausforderungen, aktuelle Entwicklungen entscheidend mitzugestalten, neue Entwicklungen zu antizipieren und durch Forschung und Entwicklung selbst Maßstäbe zu setzen.
In dem Wettbewerb einer zunehmend wissensbasierten und global vernetzten Ökonomie spielen Schutzrechte eine immanent wichtige Rolle. Sie tragen dazu bei, dass die umfassenden Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung einer Amortisation zugänglich sind, machen eine intangible Ressource greif- und handelbar und verleihen dem Immateriellen einen dem Materiellen gleichstehenden Eigentumswert. Wissen und Innovation werden nach marktwirtschaftlicher Logik nur dann dem Markt zugeführt, wenn sie von jenen geschützt werden können, die sie erarbeitet haben. Wegweisende Erfindungen als Ergebnis kostenintensiver Forschung und Entwicklung würden nicht oder deutlich weniger realisiert, wenn die darauf aufbauenden Gewinne woanders entstünden. In einer innovationsbasierten Volkswirtschaft bilden Schutzrechte die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und den damit einhergehenden positiven Wirkungen auf Wertschöpfung und Arbeitsmarkt. Sie entfalten ebenso positive Wirkungen für die mit wirtschaftlichem Erfolg eng verknüpften staatlichen Einnahmen und dem daraus hervorgehenden staatlichen Leistungsspektrum für das Gemeinwohl. Darüber hinaus tragen sie zu einer Diffusion von Innovationen bei, die zu einer graduellen Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Um die Gesellschaft von innovativen Ideen und technologischem Fortschritt profitieren zu lassen, sind Schutzrechte, wie z. B. Patente, unerlässlich.
Wirft man nun einen Blick in den Prozess der Wissens- und Innovationsgenerierung so ist festzustellen, dass in den nationalen Innovationssystemen fortgeschrittener Marktwirtschaften ca. zwei Drittel der Investitionen in Forschung und Entwicklung seitens der Wirtschaft getätigt werden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um industrienahe und anwendungsorientierte Forschung. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass ein Drittel der Forschungsinvestitionen woanders getätigt werden: Dies sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen. Das Wissenschaftssystem ist demnach ein bedeutender Faktor für das nationale Innovationsgeschehen und eng mit dem Themenfeld der Schutzrechte verknüpft.
Der Fokus und die Zielsetzungen der Wissensgenerierung sind an Hochschulen anders gelagert, als in Unternehmen. Während Grundlagenforschung in der Wirtschaft aufgrund ihres nur rudimentären Marktbezugs und unklaren Return on Invest als risikobehaftet gilt und nur selten Gegenstand industrieller Forschung ist, erfährt sie an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen eine deutlich stärkere Ausprägung. Dies gilt insbesondere für Universitäten. Da Hochschulen zumeist öffentliche Einrichtungen sind, ist auch ein Großteil der Forschung öffentlich finanziert und die Etats weitestgehend von den Erfordernissen des Marktes und des Wirtschaftsgeschehens entkoppelt.
Hochschulen besitzen in Bezug auf die Grundlagenforschung mehr Freiheitsgrade, so dass sie in besonderer Weise zur Entstehung neuen Grundlagenwissens und disruptiver Innovationen beitragen. Nicht zuletzt sei erwähnt, dass die Generierung neuen Wissens an Hochschulen durchaus mit der Perspektive der l’art pour l’art im ursprünglichen Sinne der Erkenntniserweiterung in Einklang steht.
Auf den ersten Blick besteht zwischen Wirtschaft und Hochschulen eine Arbeitsteilung in Forschung und Entwicklung und der Generierung neuen Wissens, die positive Impulse für das gesamte Innovationsgeschehen induziert, da sich Anwendungs- und Grundlagenorientierung sinnvoll und quasi komplementär ergänzen. Oberflächlich betrachtet müssten gewerbliche Schutzrechte somit primär Gegenstand der Wirtschaft und weniger der Hochschulen sein. Auf den zweiten Blick wird allerdings klar, warum Schutzrechte für Hochschulen eine bedeutende, wenn nicht gar eine zentrale Rolle in der Forschung spielen.
Trotz der unterschiedlichen Ausrichtungen und Absichten in Bezug auf Forschung und Entwicklung ist (und war) eine klare Trennung zwischen Wirtschaft und Hochschulen nicht gegeben. So sind Hochschulen im Kontext des Wissens- und Technologietransfers in der Regel intensiv mit ihrer jeweiligen Region vernetzt. Zudem weist ein signifikanter Anteil der Forschung an Hochschulen einen praktischen Anwendungsbezug auf. Hier sind insbesondere die Fachhochschulen zu nennen.
Auftragsforschung, Drittmitteleinnahmen und Stiftungsprofessuren sind nur wenige Schlagworte, welche die enge Verquickung zwischen Wirtschaft und Hochschulen widerspiegeln. Eine überaus wichtige Rolle in der Verzahnung hochschulischer Forschung und Wirtschaft nimmt der Wissens- und Technologietransfer als Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ein. Aufgrund dieser engen Verflechtung erfahren gewerbliche Schutzrechte für Hochschulen eine mannigfaltige Bedeutung. Zum Beispiel können Schutzrechte, vor allem Patente und Gebrauchsmuster, von Hochschulen gehalten und an interessierte Unternehmen lizenziert, verkauft werden oder in Start-Ups aus dem Hochschulumfeld einfließen. Hochschulen fungieren hierbei oft als regionale Impulsgeber für Innovationen. Neben den technischen Schutzrechten ist auch das Urheberrecht von großer Bedeutung für Hochschulen. Darüber hinaus erleben Marken für Forschungsprojekte mit Marktbezug einen immer größeren Stellenwert.
Der gesamtgesellschaftlichen und vor allem der hochschulischen Bedeutung von Schutzrechten steht jedoch eine relativ große Unschärfe in der Kenntnis ihrer praktischen Voraussetzungen sowie Chancen und Risiken gegenüber.
Während gewerblichen Schutzrechten in der Wirtschaft seit Jahrzehnten mit dem notwendigen Pragmatismus begegnet wird, ist der Umgang mit ihnen an Hochschulen häufig von Unsicherheit geprägt. Vor dem Hintergrund, dass Hochschulen als Innovationsschmiede kontinuierlich, intensiv und in mannigfaltiger Couleur mit Schutzrechten in Berührung kommen, erscheint ein strategisch überlegtes Vorgehen und Management wichtiger denn je. Sie zu verstehen, ihre Möglichkeiten und ihr Potential auszuschöpfen, aber auch die Fallstricke zu erkennen ist in der Wissensgesellschaft der heutigen Zeit und in einer zunehmend engeren Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft im Sinne eines erfolgreichen Technologietransfers unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund führt das Buch in verständlicher Art und Weise und auf praktischen Erfahrungen basierend an das Themenfeld der Schutzrechte an Hochschulen heran.
Die wesentlichen Merkmale und Voraussetzungen zur Erlangung werden dargestellt, Potentiale und Chancen aufgezeigt und praktische Handlungsempfehlungen für deren erfolgreiche Verwertung gegeben. Das Buch liefert Antworten auf praxisrelevante Fragen zum Umgang mit geistigem Eigentum an Hochschulen. Nicht zuletzt stellt es einen Beitrag zur besseren Ausschöpfung des Schutzrechtspotentials an und für Hochschulen dar und fungiert sowohl als Leitfaden als auch Gedanken- und Impulsgeber. Nicht zuletzt sollen die positiven Erfahrungen der Autoren im Zuge der sukzessiven Professionalisierung ihres IP-Managements weitergegeben werden und anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dienlich sein.
Osnabrück/Bremen, im Mai 2023
Christian Newton
Alexander Albert Jeschke
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Vorwort
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1.Der Mehrwert von Schutzrechten für Hochschulen – Bedeutung, Chancen, Potentiale
1.1.Drittmitteleinnahmen3
1.2.Beitrag zur Innovationsdiffusion4
1.3.Unterstützung von Gründungsaktivitäten5
1.4.Sichtbarkeit der Forschungsstärke5
1.5.Aufwertung der Publikationshistorie6
1.6.Profilschärfung durch Beitrag zum weltweiten Stand der Technik7
1.7.Einwerbung von Fördermitteln7
1.8.Studium und Lehre8
2.Geistiges Eigentum (Intellectual Property) – Eine Definition
2.1.Technische Schutzrechte13
2.1.1.Patente13
2.1.1.1.Technizität15
2.1.1.2.Neuheit16
2.1.1.3.Erfinderische Tätigkeit18
2.1.1.4.Gewerbliche Anwendbarkeit19
2.1.1.5.Ausführbarkeit20
2.1.1.6.Ausnahmen von der Patentierbarkeit20
2.1.1.7.Patentansprüche28
2.1.1.8.Klarheit32
2.1.1.9.Ablauf des Anmeldeverfahrens34
2.1.1.10.Schicksal des Patents nach Erteilung37
2.1.1.11.Prioritätsrecht38
2.1.1.12.Internationale Patente – Europäisches Patent39
2.1.1.13.Internationale Patente – Europäisches Einheitspatent42
2.1.1.14.Internationale Patente – US-Patente47
2.1.1.15.Internationale Patente – PCT-Verfahren48
2.1.2.Gebrauchsmuster50
2.1.3.Halbleiterschutz53
2.1.4.Sortenschutz53
2.2.Design54
2.3.Marken57
2.4.Urheberrecht62
2.4.1.Das Werk64
2.4.2.Der Urheber66
2.4.3.Verwertungsrechte69
2.4.4.Nutzungsrechte70
2.4.5.Schrankenregelungen71
3.Gewerbliche Schutzrechte an Hochschulen – Entstehung, Besonderheiten und Chancen
3.1.Wem gehören die Schutzrechte? Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen76
3.2.Patente und Gebrauchsmuster in Forschung und Studium80
3.2.1.Entstehung80
3.2.2.Meldung81
3.2.3.Analyse86
3.2.4.Anmeldung89
3.2.5.Verwertung93
3.2.6.Portfoliomanagement93
3.2.7.Erfindungen im Kontext des Studiums95
3.2.8.Vor- und Nachteile von Patentierungsprozessen an Hochschulen98
3.3.Marken an Hochschulen100
3.4.Designs an Hochschulen103
3.5.Urheberrecht an Hochschulen105
3.6.Bedeutung der Schutzrechte für das Hochschulmanagement107
4.Praxisbeispiele
4.1.Praxisbeispiele für Patente und Gebrauchsmuster111
4.2.Praxisbeispiele für Marken124
4.3.Praxisbeispiele für Designs126
4.4.Praxisbeispiele für das Urheberrecht128
5.Die Verwertung gewerblicher Schutzrechte an Hochschulen
5.1.Veräußerung131
5.2.Lizenzierung133
5.3.Veräußerung vs. Lizenzierung135
5.4.IP for Shares136
5.5.Verwertung durch Start-Ups136
5.6.Verwertung bei Gemeinschaftserfindungen138
5.7.Know-How-Verwertung140
5.8.Die Rolle von Patentverwertungsagenturen in der IP-Verwertung141
5.9.IP-Abstracts als Verwertungsvariante144
5.10.Erfordernisse und Empfehlungen in der Verwertungspraxis147
6.IP-Verträge
6.1.Lizenzvertrag150
6.2.Veräußerungs-/Übertragungsvertrag156
6.3.Memorandum of Understanding (MoU) und Letter of Intent (LoI)158
6.4.Optionsvertrag159
6.5.Geheimhaltungsvertrag (GHV)160
6.6.Material Transfer Agreement (MTA)161
6.7.Kooperationen, Auftragsforschung und Werkverträge – IP-Klauseln in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft162
7.Organisatorische Verknüpfungen des IP-Managements innerhalb der Hochschule
8.IP bezogene Handlungsempfehlungen für Hochschulen
8.1.Mission, Vision, Strategie und Implementierung eines operativ-taktischen IP-Managements168
8.2.Roadmap für eine erfolgreiche IP-Strategie172
9.Fazit und Ausblick
Stichwortverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:Aufgabentrias bundesdeutscher Hochschulen
Abbildung 2:Multidimensionaler Mehrwert von Schutzrechten für Hochschulen
Abbildung 3:Differenzierung zwischen Patentanmeldung und Patent sowie den Patenttypen
Abbildung 4:ABS-System nach klassischer Regelsystematik
Abbildung 5:ABS-System als Software-Realisierung
Abbildung 6:Schutzbereich von Patentansprüchen
Abbildung 7:Darstellung des Prioritätsprinzips
Abbildung 8:Exemplarische Darstellung des Validierungsprinzips bei einer EP-Anmeldung
Abbildung 9:Geographische Reichweite des EP- und des Unionspatents
Abbildung 10:Gemeinsame und divergierende Wege des Bündelpatents und Unitären Patents
Abbildung 11:Klassische Verortung des Urheberrechts in der Systematik des Geistigen Eigentums
Abbildung 12:Vermengung des Urheberrechts mit den gewerblichen Schutzrechten
Abbildung 13:Wichtige Abschnitte des Urhebergesetzes und des Urheberrechts
Abbildung 14:Wichtige Schranken des Urheberrechts
Abbildung 15:ArbnErfG als Ergebnis der Interessenabwägung der Erfindungs- und Rechtsprinzipien
Abbildung 16:§ 42 ArbnErfg und seine Ausnahmeregelungen für Hochschulen
Abbildung 17:Wesentliche Elemente des IP-Managements im Bereich Patente/Gebrauchsmuster an Hochschulen
Abbildung 18:Analyseschwerpunkte für Erfindungsmeldungen an Hochschulen
Abbildung 19:Erforderliche Einreichungsunterlagen für eine Patentanmeldung
Abbildung 20:Kernbestandteile eines Portfoliomanagements
Abbildung 21:Exemplarische Darstellung der Übertragung einer studentischen Erfindung auf eine Hochschule
Abbildung 22:Die zwei Markendimensionen an Hochschulen
Abbildung 23:Auslösende Faktoren, Erfordernisse und strategische Überlegungen im Markenbildungsprozess an Hochschulen
Abbildung 24:Exemplarische und abstrakte Darstellung der Bedeutung gewerblicher Schutzrechte für das Hochschulmanagement
Abbildung 25:Eingeschränkte Verwertungsmöglichkeiten bei Gemeinschaftserfindungen mit der Industrie
Abbildung 26:IP-Prozesscluster und Zuordnung der Leistungserbringung nach Hochschule und PVA
Abbildung 27:Beispielhafte Darstellung einer Technologiebeschreibung zur IP-Vermarktung
Abbildung 28:Zu berücksichtigende Dimensionen bei der IP-Lizenzvergabe
Abbildung 29:Organisatorisch-funktionale Vernetzung des IP-Managements innerhalb des Gesamtsystems Hochschule
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:Unterschiede zwischen Europäischem Bündelpatent und Unitärem Patent
Tabelle 2:Unterschiede zwischen den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster
Tabelle 3:Werkarten des Urheberrechts nach UrhG mit Beispielen aus dem Hochschulbereich
Tabelle 4:Voraussetzungen für die Erlangung der Urheberschaft
Tabelle 5:Trias der Urheberpersönlichkeitsrechte
Tabelle 6:Kernelemente der novellierten Wissenschafts- und Bildungsschranke für die Bereiche Lehre und Forschung im Überblick
Tabelle 7:Exemplarischer Ausschnitt von Filterfragen eines Erfindungsmeldebogens an einer Hochschule
Tabelle 8:Exemplarische Inhalte einer Erfindungsmeldung
Tabelle 9:Exemplarische Darstellung der relevanten Daten für das IP-Management im Zuge des Erfindungsmeldeprozesses
Tabelle 10:Exemplarische Darstellung wichtiger Fristen im Kontext des Portfoliomanagements
Tabelle 11:Darstellung wesentlicher urheberrechtlich relevanter Werke an Hochschulen, untergliedert nach Werkarten
Tabelle 12:Exemplarische Darstellung des Abgleichs der Zieldimensionen eines Hochschulmanagements und der jeweiligen Schutzrechtsarten
Tabelle 13:Vor- und Nachteile des Verwertungsmodells der IP-Veräußerung
Tabelle 14:Vor- und Nachteile des Verwertungsmodells Lizenzierung
Tabelle 15:Aufteilung der Arbeitsschritte eines IP-Prozesses zwischen Hochschule und PVA auf Basis der WIPANO-Evaluation des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (N: 156)
Tabelle 16:Inhalte und Besonderheiten unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen
1.Der Mehrwert von Schutzrechten für Hochschulen – Bedeutung, Chancen, Potentiale
1 Die primäre Ausrichtung von Hochschulen ist dem Studium, der Lehre und der Forschung gewidmet. In den Hochschulgesetzen der Länder ist jedoch neben den Kernaufgaben Studium/Lehre und Forschung auch der Transfer im Sinne eines Wissens- und Technologietransfers verankert. So ist im Hochschulrahmengesetz (HRG), dass u. a. die Aufgaben der bundesdeutschen Hochschulen festlegt, in § 2 explizit gefordert, dass Hochschulen den Wissens- und Technologietransfer fördern sollen. ¹ In § 3 des niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG ) ist geregelt, dass Hochschulen nicht nur den klassischen Wissens- und Technologietransfer fördern, sondern diesen auch über Ausgründungen forcieren sollen. ² Ähnliche Regelungen finden sich in jedem Landeshochschulgesetz .
Vor diesem Hintergrund ist in dem Hochschulmanagement oftmals von der Aufgabentrias der Hochschulen oder dem Drei-Säulen-Modell die Rede. Der Transferbereich wird auch als Third Mission bezeichnet.³
Abbildung 1: Aufgabentrias bundesdeutscher Hochschulen
images/978-3-17-041632-1_Abb012 Wissens- und Technologietransfer ist daher an deutschen Hochschulen institutionalisiert und entweder als Stabsstelle, Abteilung oder, in seltenen Fällen, als ausgelagerte Gesellschaft organisiert. Die Organisationseinheiten tragen unterschiedliche Bezeichnungen. Häufig werden sie als Transferstelle , Technologietransfer oder Transfer - und Innovationsmanagement tituliert. Unabhängig der unterschiedlichen Bezeichnungen ist die inhaltliche Ausrichtung deckungsgleich. Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft als auch Gesellschaft im weiteren Sinne, ist es eine Kernaufgabe des Transfers, wissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse in wirtschaftlichen Nutzen und Mehrwert zu überführen. Nicht selten fungieren die Transfereinheiten als regionalwirtschaftliche Impulsgeber , da sie vornehmlich den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der jeweiligen Region unterstützen, lancieren und forcieren. Durch ihre enge Anbindung an die regionale Wirtschaft und die zumeist intensive Vernetzung mit wirtschaftsnahen Institutionen wie Handelskammern oder Wirtschaftsförderungen sind sie oft erster Ansprechpartner für Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
In diesem Kontext spielen Schutzrechte eine bedeutende Rolle, weshalb das Schutzrechtsmanagement in der Regel dem Transfer zugeordnet bzw. dessen integraler Bestandteil ist.⁴ Häufig kommt es in Kooperationsprojekten und Auftragsforschungen zu Erfindungen oder markenrechtlich relevanten Ergebnissen, die eines professionellen Schutzrechtsmanagements bedürfen und die den Hochschulen die Möglichkeit der Verwertung ihrer Forschungsergebnisse und Erfindungen bieten.
Der Mehrwert von Schutzrechten an Hochschulen ist jedoch nicht nur in der Veräußerung oder Lizenzierung zu sehen. Schutzrechte entfalten für Hochschulen eine mehrdimensionale Bedeutung, die deutlich über das Ziel von Drittmitteleinnahmen, z. B. in Form von Lizenzeinnahmen oder Veräußerungserlösen, hinausgehen. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Vielfältigkeit der Bedeutung von Schutzrechten für Hochschulen.
Abbildung 2: Multidimensionaler Mehrwert von Schutzrechten für Hochschulen
images/978-3-17-041632-1_Abb023 Im Folgenden werden die einzelnen Mehrwerte von Schutzrechten für Hochschulen einer näheren Erläuterung zugeführt.
1.1.Drittmitteleinnahmen
4 Häufig wird der Mehrwert von Schutzrechten für Hochschulen in erster Linie vor dem Hintergrund der Verwertungsmöglichkeiten gesehen. Das Ziel sind Einnahmen , die durch die Verwertung von Patenten oder Gebrauchsmustern in Form von Veräußerungen oder Lizenzierungen entstehen.
5 Hochschulen bietet sich im Kontext des Technologietransfers die Möglichkeit, ihr Patentportfolio interessierten Unternehmen zu präsentieren und es über eine Veräußerung oder Lizenzierung einer monetären Verwertung zuzuführen. Da Hochschulen i. d. R. nicht wirtschaftlich tätig sind, ist die Verwertung über Dritte die einzige Möglichkeit, finanziell von technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern zu profitieren. ⁵ Durch eine gezielte und nachhaltige Vermarktung von Schutzrechten können Hochschulen signifikante Drittmitteleinnahmen generieren, die je nach Schutzrechtsmanagement und IP -Strategie der jeweiligen Hochschule zur Co-Finanzierung von Forschungsprojekten oder zur Amortisation angefallener Patentierungskosten herangezogen werden können.
6 Gleichwohl ist zu betonen, dass eine zu einseitige Fokussierung auf das Drittmittelpotential von Schutzrechten nicht sinnvoll erscheint. So ist der Anteil an Erfindungen , die sich als Markterfolg erweisen, recht überschaubar. Ein Großteil der deutschen Hochschulen gibt an, dass sie mit Patenten keine signifikanten Drittmitteleinnahmen generieren und die Patentierungskosten deutlich höher ausfallen, als die Verwertungserlöse. Eine durch das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsförderung (ISI) durchgeführte Analyse des WIPANO -Förderprogramms für Patentierungsaktivitäten an Hochschulen hat die monetär defizitäre Bilanz von Patentverwertungen bestätigt. ⁶ Bedeutende Einnahmen aus einer Patentverwertung entstehen zumeist bei einzelnen, besonders marktgängigen und innovativen Erfindungen und sind weniger für die Breite aller Erfindungen kennzeichnend. Bestand noch im Kontext der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbnErfG ) im Jahr 2002 und des damit einhergehenden Wegfalls des Hochschullehrerprivilegs eine wissenschaftspolitische Euphorie, dass nun Hochschulen, wie Unternehmen auch, einen materiell-rechtlichen Zugang zu Erfindungen ihrer Wissenschaftler bzw. Arbeitnehmer haben und durch Patenteinnahmen erhebliche Drittmittelzuflüsse generieren können, so wich nur wenige Jahre später bei der Betrachtung der hochschulischen Verwertungsergebnisse diese Erwartungshaltung einer realistischeren bzw. nüchternen Perspektive. Auch die mit der Novellierung des ArbnErfG stärker in den Vordergrund rückenden und die Hochschulen in der Verwertung ihrer Schutzrechte unterstützenden und flankierenden Patentverwertungsagenturen konnten bis dato die Erwartungen an den Drittmitteleffekt nur partiell erfüllen. ⁷ Mittlerweile ist selbst das für das deutsche Hochschulsystem vielzitierte Vorbild der US -amerikanischen Patentverwertung an Hochschulen, die insbesondere nach dem Bayh-Dole-Act von 1980 ermöglicht wurde, einer Relativierung unterzogen worden, da auch dort nur wenige Hochschulen mit der Verwertung von Schutzrechten erhebliche Einnahmen erzielen. ⁸
Die Drittmitteleinnahmen sind damit zwar ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Faktor in der Ermittlung des Mehrwerts von Schutzrechten für Hochschulen, allerdings nicht hinreichend, um ihre Bedeutung und ihr Potential in Gänze zu erfassen.
1.2.Beitrag zur Innovationsdiffusion
7 Hochschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Diffusion von Innovationen in Deutschland.
Hierbei sind zwei Ebenen der Innovationsdiffusion zu unterscheiden. Die originäre (zumeist öffentlich finanzierte) „Wissensproduktion" durch Forschung an Hochschulen ist bereits ein wichtiger Faktor in der Ausbreitung neuen Wissens, dass zumeist gemeinfrei zur Verfügung steht und wichtige Impulse für praktische Applikationen setzt.
Die zweite Ebene ist auf die Innovationsdiffusion im Rahmen von Forschungsverbünden fokussiert.
Diese bestehen zunehmend mit Partnern aus Gesellschaft, Politik, Verwaltung, Kultur und vor allem Wirtschaft. Es ist zu beobachten, dass Hochschulen im Kontext verstärkter Transferaktivitäten diesen Austausch proaktiv suchen und forcieren. In diesem Kontext leisten sie einen direkten Beitrag und Impuls zur Verbreitung ökonomischen, technischen und sozialwissenschaftlichen Wissens. Wie der Stifterverband herausstellt, arbeiten bereits über 70 % der Hochschulen in Forschungsverbänden mit nicht-akademischen Partnern.⁹ Dahinter steht eine zunehmende Tendenz zur Öffnung der Hochschulforschung für die Partizipation von Institutionen und Personen im außerhochschulischen Umfeld.
Beispielhaft dafür sind Reallabore, Innovationsplattformen und -workshops sowie der Öffentlichkeit zugängliche Forschungsinformationssysteme.
Im Zuge dieser Kooperationen nehmen Schutzrechte eine bedeutende Funktion ein, da sie wesentlich zur Verbreitung von Innovationen beitragen. Ohne die Möglichkeit, die der Innovationen vorangehenden Forschungs- und Entwicklungskosten, durch Schutzrechte einer Amortisation zugänglich zu machen, würden insbesondere durch die Wirtschaft co-finanzierte Forschungskooperationen zurückhaltender angegangen.
Die Voraussetzungen für die Diffusion von Innovationen sind primär dann positiv, wenn sie geschützt werden können und nicht frei zu Verfügung stehen.
Dies mag konterintuitiv sein, wird aber u. a. durch die Innovationsdiffusionsforschung bestätigt und findet sich auch in den Grundüberlegungen zu staatlichen Förderprogrammen zur Co-Finanzierung von Patentierungsprozessen, wie WIPANO, wieder.¹⁰ Schutzrechte, vornehmlich Patente und Gebrauchsmuster tragen in Forschungsverbünden maßgeblich zur Diffusion von Innovationen bei, da insbesondere Kooperationspartner aus der Wirtschaft jene Schutzrechte für die Verwertung des neu entstandenen Wissens benötigen.
Hinweis: Für Hochschulen bietet sich durch die Übertragung oder Lizenzierung jener Schutzrechte die Gelegenheit, einen signifikanten Beitrag zur Verbreitung nützlichen Wissens und fortschrittlicher Technologien zu leisten und somit einen gesellschaftlichen Mehrwert zu generieren.
1.3.Unterstützung von Gründungsaktivitäten
8 Hochschuleigene Schutzrechte weisen mannigfaltige Verwertungsmöglichkeiten auf. Dass der dahinter befindliche Transfergedanke, der eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Gesellschaft bzw. Wissenschaft und Wirtschaft nicht nur auf arrivierte Unternehmen oder sonstige Institutionen im außerhochschulischen Umfeld abzielt, zeigen die in den letzten Jahren und durch diverse Förderprogramme unterstützte Verwertungsoffensiven im Bereich hochschulischer Ausgründung en, sogenannter Hochschul-Spin-Offs bzw. Start-Ups .
Hierbei sind zwei Bereiche zu unterscheiden, die u. a. auch im Förderprogramm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Gründer aus den Hochschulen zum Tragen kommen. Zum einen können von der Hochschule gehaltene Schutzrechte als Kern- oder flankierende Idee für ein Start-Up durch Studierende, Wissenschaftler oder Absolventen angeboten und überführt werden, zum anderen können im Zuge des EXIST-Forschungstransfers Schutzrechte, die direkt aus einem Forschungsvorhaben stammen, in eine Geschäftsidee einfließen. Beide Ebenen bieten Möglichkeiten, hochschulbasierte Start-Ups über Schutzrechte zu fördern.
Die hochschulischen Ausgründungen sind damit eine Sonderform des Wissens- und Technologietransfers, der über die Errichtung von Unternehmen geht. Schutzrechte können die Geschäftsidee des jeweiligen Start-Ups erfolgreich flankieren oder, sofern sie dessen Basis sind, zum nachhaltigen Erfolg der Gründung beitragen.
9 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Hochschulen „ihre" Start-Ups vor dem Hintergrund der EU-Beihilfeordnung nicht subventionieren, sondern ihnen zu gleichen Konditionen wie anderen Unternehmen die Verwertung zugänglich machen. Ist eine erfolgreiche Übertragung oder Lizenzierung des jeweiligen Schutzrechtes erfolgt, so ist dies zudem ein beschleunigender und begünstigender Faktor für das Start-Up in Bezug auf die Einwerbung von Risiko- und Fremdkapital durch Investoren, die häufig eine IP -Strategie oder patentgeschützte Geschäftsideen als Sicherheit oder Gegenleistung für Investitionsbereitschaft sehen wollen.
Schutzrechte bieten somit insbesondere vor dem Hintergrund der stark geförderten Gründeraktivitäten und des Gründungsökosystems an Hochschulen ein großes Verwertungspotential, dass sowohl Drittmitteleinnahmen generiert, als auch zur Diffusion von Innovationen durch unternehmerische Aktivitäten beiträgt.
1.4.Sichtbarkeit der Forschungsstärke
10 Die Sichtbarkeit der Forschungsstärke ist ein Reputationsfaktor , der weitreichende Wirkungen hat und von erheblichem praktischem Nutzen für die jeweilige Hochschule ist. Schutzrechte , allen voran Patente , reflektieren die Forschungsstärke einer Hochschule und tragen somit maßgeblich zu ihrem guten Ruf bei. Forschungsstarke Hochschulen lassen sich nicht nur über Drittmitteleinnahmen und Publikationen identifizieren, sondern ebenfalls über die Anzahl gehaltener Schutzrechte und angemeldeter Erfindungen . Reputation ist allerdings kein Selbstzweck. Insbesondere jene Hochschulen, die nicht zu den großen Traditionshochschulen Deutschlands zählen, befinden sich häufig in starkem Personalwettbewerb um exzellente Wissenschaftler.
Eine intensive Patenttätigkeit geht mit positiver Sichtbarkeit einher und fungiert als Anziehungsfaktor in der Personalakquise.
Hochschulen, die ihre Forschungsstärke durch intensive Patentaktivtäten unterstreichen, induzieren zudem langfristig positive Impulse für ihre Außenwirkung, die