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Basics im Einzelhandel: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen, mit vielen alltäglichen Beispielen.: Für kompetente Kaufleute, für Kunden, die ihre Rechte kennen wollen.
Basics im Einzelhandel: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen, mit vielen alltäglichen Beispielen.: Für kompetente Kaufleute, für Kunden, die ihre Rechte kennen wollen.
Basics im Einzelhandel: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen, mit vielen alltäglichen Beispielen.: Für kompetente Kaufleute, für Kunden, die ihre Rechte kennen wollen.
eBook122 Seiten1 Stunde

Basics im Einzelhandel: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen, mit vielen alltäglichen Beispielen.: Für kompetente Kaufleute, für Kunden, die ihre Rechte kennen wollen.

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Über dieses E-Book

Mit diesem Buch wirst du den Einzelhandel aus einer neuen Perspektive kennenlernen. Mit alltäglichen Beispielen werden die rechtlichen Grundlagen beschrieben, die sich hinter Situationen wie beim Einkaufen, im Kino oder in der Arbeit verbergen. Welcher Preis zählt im Geschäft bei falscher Preisauszeichnung? Darf die kleine Vivi eine Softair kaufen? Was sind Personen- und Kapitalgesellschaften? Inhaltlich orientiert sich das Buch an den IHK-Prüfungsinhalten für Einzelhandelskaufleute - Themen, die jeder von uns schon in der Schule gelernt haben sollte und jetzt ggf. die Möglichkeit hat, das nachzuholen.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum6. Aug. 2023
ISBN9783347997141
Basics im Einzelhandel: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen, mit vielen alltäglichen Beispielen.: Für kompetente Kaufleute, für Kunden, die ihre Rechte kennen wollen.
Autor

Joshua Friedl

Geboren in München, heute in Bonn. Schon in meiner Ausbildungszeit im Einzelhandel hat es mir Freude bereitet, mein Wissen an andere Auszubildende weiterzugeben und vor allem den Sinn & Zweck dahinter zu erklären. Durch meinen Handelsfachwirt im Einzelhandel, meinen dualen BWL-Bachelor im Privatkunden-Vertrieb und meine nebenberufliche Selbstständigkeit mit JOPAT BACKPACK kenne ich den Handel aus den verschiedensten Facetten und freue mich anderen neue Einblicke zu geben.

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    Buchvorschau

    Basics im Einzelhandel - Joshua Friedl

    1. Natürliche & juristische Personen

    Zu Beginn und für alle folgenden Themen ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person zu kennen. Also was sind das für ominöse Personen und weshalb gibt es sie?

    Jeder Mensch ist eine natürliche Person.

    Als solche ist der Mensch im Rahmen unserer Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten. Diese Fähigkeit, also Träger von Rechten und Pflichten zu sein, nennt sich Rechtsfähigkeit.² Mit der Vollendung unserer Geburt sind wir rechtsfähig, ohne dass wir dies, an der Nabelschnur hängend, hätten beantragen müssen (§ 1 BGB). Im Laufe eines Menschenlebens verändert sich die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten. Der frisch geborene Säugling wird logischerweise kaum Pflichten haben, sehr wohl ist er aber Träger von Rechten. So hat er ein Recht auf Fürsorge gegenüber seinen Eltern und auch gegenüber dem Staat und ist nach dem Grundgesetz, der Verfassung unseres Landes, Träger der Menschenrechte.³

    Doch auch Personen, die § 1 BGB nicht kennen, haben Rechte. Wenn du diese verletzt, haftest du dafür. Falls du jemandem beispielsweise ein Graffiti an die Wand schmierst, wird man versuchen, dich dafür zur Verantwortung zu ziehen. Die natürliche Person haftet also persönlich und direkt für Rechtsverletzungen anderen gegenüber, je nach Alter in unterschiedlichem Maße (§ 828 I, II, III BGB).

    Als natürliche Person verlieren wir unsere Rechte mit dem Tod (§ 1922 I BGB abgeleitet). Ausgenommen hiervon sind gewisse Persönlichkeitsrechte, die uns über den Tod hinaus erhalten bleiben. So kann das Beleidigen eines Toten nach § 189 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Juristische Personen hingegen existieren nur auf dem Papier.

    Sie sind also keine greifbare Person, wie man es bei Personen in der Regel erwartet. Juristische Personen sind Konstrukte, die ebenso Träger von Rechten und Pflichten sind. Wie die natürliche Person können also auch juristische Personen die Rechtsfähigkeit erlangen.⁴ Juristische Personen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Dazu zählen beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), Stiftungen, Genossenschaften und selbst der Fußballverein, bei dem ich damals gespielt habe und mit dem wir zur Halbzeit meist schon 15:0 im Rückstand lagen, zählt dazu.

    Ihre Rechtsfähigkeit erhalten sie durch staatliche Verleihung (§ 22 BGB) oder durch Eintragung in das Handels-⁵ oder Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes.⁶ Je nach Gesellschaftsform der juristischen Person, wird die Eintragung oder Verleihung von einer oder mehreren Personen beantragt. Die beantragenden Personen können dabei entweder natürlich sein, doch auch eine juristische Person kann eine andere juristische Person gründen. Ist die Eintragung erfolgt, existiert sie im Rechtsverkehr zusammen mit anderen juristischen und natürlichen Personen. Verglichen mit den Menschen (natürlichen Personen) ist die Eintragung in das Register oder der Verleihungsakt also gleichzusetzen mit der Vollendung der Geburt! Ob die juristische Person nun eine Aktiengesellschaft, oder ein Fußballverein ist, wird durch die eigene Satzung definiert, welche dank § 40 BGB viele Freiheiten und Formen zulässt. In den folgenden Kapiteln schauen wir uns diese verschiedenen Formen genauer an. Die Existenz der juristischen Person erlischt nach Auflösung (§ 41 BGB) oder bei Insolvenz (§ 42 I BGB).

    Aber wieso gibt es juristische Personen?

    Die juristische Person haftet an erster Stelle für Schäden, die der Vorstand oder die Geschäftsführung in Ausübung ihres Amtes einem Dritten zufügen (§ 31 BGB). Die geschäftsführenden, natürlichen Personen müssen sich also keine Sorge um ihr Privatvermögen machen, sollte die vertretene juristische Person Pleite gehen oder zu Schadenersatz verpflichtet werden. Bezahlt beispielsweise der FC Bayern München seine Spielergehälter nicht mehr, werden die betroffenen Spieler ihre Gehälter vom Verein selbst fordern und gegebenenfalls auch einklagen, aber eben nicht vom Vorstandsvorsitzenden Jan-Christian Dreesen persönlich.

    Diese primäre Haftung der juristischen Person hat natürlich Grenzen. Angenommen, der Vorstand handelt vorsätzlich oder arglistig, z.B. weil der Verein einen Fußballer verpflichtet, dessen Gehalt er absehbar schon bei Abschluss des Vertrages nicht bezahlen können wird, wird sich hier die Frage der persönlichen Haftung des Vorstandes stellen.

    Die juristischen Personen sind insofern in ihrer Haftung beschränkt, da sie meist nur bis zum Gesellschaftsvermögen des Unternehmens haften.⁷ Sobald das Gesellschaftsvermögen versiegt ist, tritt die Insolvenz ein, das Unternehmen wird aufgelöst und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.⁸ Gerät eine in der Haftung beschränkte juristische Person in eine wirtschaftliche Krise, so ist der Vorstand oder die Geschäftsführung dazu verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 II BGB). So werden die Geschäftspartner geschützt, die unter Umständen noch Forderungen gegenüber der Pleite-Firma offen haben. Denn es ist durchaus vorstellbar, dass das Vermögen der juristischen Person zugunsten einzelner Vertragspartner vollständig verbraucht wird und die übrigen Gläubiger leer ausgehen. Wenn der Vorstand diesen Antrag nicht stellt, trifft ihn auch hier die persönliche Haftung für entstandene Schäden (§ 42 II BGB).

    ² Vgl. Faust; Bürgerliches Gesetzbucht, Allgemeiner Teil, 6. Auflage (2018), S. 141, I Überblick.

    ³ Vgl. Spickhoff – Münchener Kommentar: BGB, 8. Auflage (2018), § 1, Rn. 6 ff.

    ⁴ Vgl. z.B. § 1 I AktG oder § 13 I GmbHG.

    ⁵ Vgl. z.B. § 41 I AktG.

    ⁶ Vgl. § 21 BGB.

    ⁷ Vgl. z.B. § 1 I AktG.

    ⁸ Vgl. § 42 I BGB.

    2. Eingetragene Kaufleute

    Stellen wir uns vor du bist trauriger Fan meines damaligen Fußballvereines und hast eine Produkt-Idee, mit welcher du den Verein an die Tabellenspitze befördern kannst. Nun möchtest du zum Gründer werden. Im deutschen Recht gilt das numerus-clausus-Prinzip (lat.: numerus = Zahl, Anzahl und clausus = geschlossen). ⁹ Wie bei einer Uni die Studienplätze teilweise begrenzt sind, ist für eine Neugründung die Anzahl der zu wählenden Unternehmensformen begrenzt. Das heißt: wer auch immer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, hat sich dabei einer der angebotenen Formen zu bedienen. ¹⁰ Theoretisch könnte man auch eine ausländische Gesellschaftsform wählen und mit dieser in Deutschland seine Geschäfte treiben. ¹¹ Die Erfindung einer eigenen Unternehmensform ist jedoch nicht möglich.

    Die einfachste Form ein Geschäft zu betreiben, ist als Einzelunternehmer. Auch möglich wäre die Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft. Zusätzlich gibt es noch Personenvereinigungen, wie den Verein. Dieser ist jedoch nicht Bestandteil der IHK Prüfung und wird daher auch nicht näher von uns beleuchtet. Den Gesellschaften widmen wir uns später noch.

    Der Einzelunternehmer ist eine einzelne Person und lässt

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