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Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren
Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren
Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren
eBook687 Seiten5 Stunden

Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren

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Über dieses E-Book

Das Handbuch "Bußgeldverfahren - Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren" ist kein neuer Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Es ergänzt vielmehr die vorhandenen Bücher und zeigt inhaltlich klar und umfassend die strafprozessualen Eingriffsermächtigungen und ihre gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die in den üblichen OWiG-Kommentaren nur angesprochen werden. Damit wird Studenten und Praktikern eine gesicherte, konzentrierte, übersichtliche und interdisziplinare Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, die ihnen nicht nur das Studium sondern insbesondere auch die praktische Tätigkeit erleichtert.
Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Bußgedverfahrens werden hier nur in Grundzügen angesprochen. Sie sind nicht Schwerpunkt dieses Buches. Antworten auf spezielle Fragen dazu werden in der ausgewiesenen Literatur (z.B. Göhler Ordnungswidrigkeitenrecht, Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten) gegeben.
Die Erläuterungen der strafprozessualen Eingriffsbefugnissse gehen zum Teil weit über das hinaus, was zur Bewältigung der alltäglichen kleinen Rechtsverstöße nötig ist. Doch darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsordnung Verhaltensvorschriften enthält, die sehr hohe Geldbußen (bis zu einer Million Euro) androhen, im Fall der Rechtsverletzung schmerzhaftere Rechtsfolgen nach sich ziehen und heftige Rechtsstreitigkeiten auslösen können. Für diese Fälle ist ein rechtsstaatliches Verfahren in formeller wie in materieller Hinsicht unerlässlich. Zahlreiche Beispiele aus dem weiten Feld der möglichen Ordnungswidrigkeiten eröffnen den Studenten den Blick in die Praxis.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum27. Jan. 2016
ISBN9783170296152
Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren

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    Buchvorschau

    Bußgeldverfahren - Christoph Keller

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    Bußgeldverfahren

    Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren

    Wolfgang Kay

    Erster Polizeihauptkommissar a. D. (Dipl. Verw.), ehemals Leiter der Polizeistationen Kreuztal und Siegen, Dezernent bei der Kreispolizeibehörde Siegen und Lehrbeauftragter im Fach Eingriffsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Gelsenkirchen, Unterabteilung Dortmund/Hagen

    Christoph Keller

    hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Polizeioberrat, Abteilung Münster (Eingriffsrecht, Öffentliches Dienstrecht), ehem. Landesamt für Fortbildung, Ausbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP)

    Verlag W. Kohlhammer

    Alle Rechte vorbehalten

    © 2016 W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-029613-8

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-029614-5

    epub: ISBN 978-3-17-029615-2

    mobi: ISBN 978-3-17-029616-9

    Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    Das Handbuch 'Bußgeldverfahren - Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren' ist kein neuer Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Es ergänzt vielmehr die vorhandenen Bücher und zeigt inhaltlich klar und umfassend die strafprozessualen Eingriffsermächtigungen und ihre gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die in den üblichen OWiG-Kommentaren nur angesprochen werden. Damit wird Studenten und Praktikern eine gesicherte, konzentrierte, übersichtliche und interdisziplinare Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, die ihnen nicht nur das Studium sondern insbesondere auch die praktische Tätigkeit erleichtert.

    Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Bußgedverfahrens werden hier nur in Grundzügen angesprochen. Sie sind nicht Schwerpunkt dieses Buches. Antworten auf spezielle Fragen dazu werden in der ausgewiesenen Literatur (z.B. Göhler Ordnungswidrigkeitenrecht, Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten) gegeben.

    Die Erläuterungen der strafprozessualen Eingriffsbefugnissse gehen zum Teil weit über das hinaus, was zur Bewältigung der alltäglichen kleinen Rechtsverstöße nötig ist. Doch darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsordnung Verhaltensvorschriften enthält, die sehr hohe Geldbußen (bis zu einer Million Euro) androhen, im Fall der Rechtsverletzung schmerzhaftere Rechtsfolgen nach sich ziehen und heftige Rechtsstreitigkeiten auslösen können. Für diese Fälle ist ein rechtsstaatliches Verfahren in formeller wie in materieller Hinsicht unerlässlich. Zahlreiche Beispiele aus dem

    Wolfgang Kay ist Erster Polizeihauptkommissar a. D., ehemals Dezernent bei der Kreispolizeibehörde Siegen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NWR, Abteilung Gelsenkirchen, Unterabteilung Dortmund/Hagen (Eingriffsrecht).

    Christoph Keller ist hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Polizeioberrat, Abteilung Münster (Eingriffsrecht, Öffentliches Dienstrecht) und ehem. tätig beim Landesamt für Forbildung, Ausbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP).

    Vorwort

    Ein gedeihliches menschliches Zusammenleben erfordert Regeln. Sie schaffen Klarheit, helfen Streit vermeiden und sichern die sozialen und natürlichen Lebensbedingungen.

    In diesem Kontext hat das Ordnungswidrigkeitenrecht neben dem Strafrecht eine zentrale Bedeutung.

    Die Ordnungswidrigkeit ist wie die Straftat gesetzwidriges Verhalten. Dennoch wird die Überwachung und Ahndung von bußgeldbedrohten Rechtsverletzungen teils sehr „stiefmütterlich" behandelt (Klesczewski, Ordnungswidrigkeitenrecht, München 2010, Vorwort). Das mag an dem außerordentlich differenzierten Aufbau der Verwaltungsorganisation in der Bundesrepublik liegen. Die Aufgabenverteilung auf Bund, Länder und Gemeinden und die Verantwortung für die Ausführung der einzelnen – teils sehr komplizierten – Sachbereiche durch unterschiedlichste Behörden erschwert die Ordnungswidrigkeitenverfolgung auch deshalb, weil sich einerseits nicht jede Behörde neben ihren Verwaltungspflichten darauf eingerichtet hat (einrichten kann) und andererseits der Polizei nicht nur die fachspezifischen Kenntnisse fehlen, sondern sie darüber hinaus auch und in erster Linie in die Ausführung der eigenen originären Verpflichtungen eingebunden ist.

    Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Bußgeldverfahrens sind nicht Schwerpunkt dieses Buches. Fragen dazu werden in der ausgewiesenen Literatur beantwortet (z. B. Göhler Ordnungswidrigkeitenrecht, Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten). Das hier vorliegende Werk ergänzt vielmehr die vorhandenen Bücher in Bezug auf die Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden, die an anderer Stelle meist nur angesprochen werden. Damit wird Studenten und Praktikern eine gesicherte, konzentrierte, übersichtliche und interdisziplinäre Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, die ihnen nicht nur das Studium sondern insbesondere auch die praktische Tätigkeit erleichtert. Gewiss gehen einzelne Erläuterungen zum Teil weit über das hinaus, was zur Bewältigung der alltäglichen kleinen Rechtsverstöße nötig ist. Doch darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsordnung Verhaltensvorschriften enthält, die sehr hohe Geldbußen androhen (bis zu einer Millionen Euro) und damit schmerzhaftere Rechtsfolgen nach sich ziehen. Das könnte heftige Rechtsstreitigkeiten auslösen. Für diese Fälle muss in jeder Hinsicht Rechtsicherheit bestehen. Das verbietet eine Einschränkung auf Alltagslagen.

    Wolfgang Kay

    Christoph Keller

    Kreuztal und Münster, November 2015

    Inhaltsübersicht und Gliederung

    Vorwort

    Literaturverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    A.Einführung

    I.Verfassungsrechtlicher Ansatz

    1.Bindung an das Gesetz (Gesetzmäßigkeitsprinzip)

    2.Vorrang des Gesetzes

    a)Sachliche Zuständigkeit

    b)Örtliche Zuständigkeit

    c)Form- und Verfahrensvorschriften

    3.Vorbehalt des Gesetzes

    a)Ermächtigungen/Befugnisse

    b)Richtung der Maßnahme (Adressatenregelungen)

    c)Anordnungsbefugnisse

    4.Opportunitätsprinzip (Ermessensausübung)

    II.Bindung an das Recht

    1.Gewohnheitsrecht

    2.Richterrecht

    3.Allgemeine und ungeschriebene Rechtsgrundsätze

    4.Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    III.Das Bußgeldverfahren

    1.Das Ermittlungsverfahren

    a)Grundvoraussetzungen

    aa)Die Ordnungswidrigkeit

    bb)Handeln und Unterlassen

    cc)Versuch und Vollendung

    dd)Täterschaft

    (1)Einheitstäter

    (2)Handeln für einen anderen

    ee)Rechtswidrigkeit

    (1)Notwehr/Nothilfe

    (2)Rechtfertigender Notstand

    ff)Vorwerfbarkeit

    (1)Verantwortlichkeit

    (2)Verhaltensformen

    (3)Unrechtsbewusstsein

    (4)Zumutbarkeit

    gg)Konkurrenzen

    (1)Handlungseinheit

    (2)Handlungsmehrheit

    (3)Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und Straftat

    (4)Gesetzeskonkurrenz

    b)Verfahrenshindernisse

    aa)Verjährung

    bb)Verfolgungshindernis der Verwarnung

    cc)Verfolgungshindernis gegenüber Personen

    2.Zuständigkeiten und Befugnisse

    a)Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden

    b)Befugnisse

    3.Sachliche Zuständigkeiten und Befugnisse der Polizei

    a)Polizei als Verwaltungsbehörde

    b)Polizei als Verfolgungsbehörde

    c)Polizei als nicht zuständige Verfolgungsbehörde

    d)Polizei als Ermittlungsorgan der zuständigen Verwaltungsbehörde

    e)Befugnisse der Polizei

    f)Sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

    g)Ermittlungsverbote

    4.Zwangsweise Durchsetzung von Anordnungen/Verfügungen

    IV.Rechtsbehelfe im Ermittlungsverfahren

    1.Formlose Rechtsbehelfe

    a)Gegenvorstellung

    b)Aufsichtsbeschwerde

    aa)Fachaufsichtsbeschwerde

    bb)Dienstaufsichtsbeschwerde

    c)Rechtsschutz

    2.Förmliche Rechtsbehelfe

    a)Spezielle Rechtsmittel und Rechtswege

    b)Allgemeine Rechtsmittel

    B.Eingriffsbefugnisse

    § 1Generalklausel

    I.Ermächtigung

    1.Voraussetzungen

    2.Rechtsfolge

    a)Informationserhebungen

    b)Unzulässige Maßnahmen

    3.Richtung der Maßnahmen

    4.Anordnungsbefugnisse

    II.Schranken der Ermächtigung

    1.Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen

    2.Besondere Rechtmäßigkeitsanforderungen

    III.Form- und Verfahrensvorschriften

    IV.Anwendungsbeispiele

    V.Auskunftsersuchen an Behörden

    § 2Identitätsfeststellung

    I.Identitätsfeststellung bei Verdächtigen

    1.Ermächtigung

    2.Voraussetzungen

    3.Zugelassene Rechtsfolgen

    a)Erforderliche Maßnahmen

    b)Erweiterte Rechtsfolge (Festhalten)

    4.Richtung der Maßnahme

    5.Anordnungsbefugnisse

    6.Schranken der Ermächtigung

    7.Form- und Verfahrensvorschriften

    8.Anwendungsbeispiele

    II.Identitätsfeststellung bei anderen Personen

    1.Ermächtigung

    2.Voraussetzungen

    3.Zugelassene Rechtsfolgen

    a)Erforderliche Maßnahmen

    b)Erweiterte Rechtsfolge

    c)Einschränkung der Datenerhebung

    4.Richtung der Maßnahme

    5.Anordnungsbefugnisse

    6.Schranken der Ermächtigung

    7.Form- und Verfahrensvorschriften

    a)Belehrungspflichten

    b)Festhalten

    8.Anwendungsbeispiele

    III.Festhalten zur Identitätsfeststellung

    1.Zeitliches Übermaßverbot

    2.Vorführung, § 163c Abs. 1 Satz 2 StPO

    3.Höchstdauer des Festhaltens, § 163c Abs. 2 StPO

    4.Pflichten aus §§ 114a bis 114c StPO

    5.Benachrichtigung

    6.Anordnungsbefugnis

    7.Vernichtung des erkennungsdienstlichen Materials, § 163c Abs. 3 StPO

    § 3Anhörung/Vernehmung im Ermittlungsverfahren

    I.Anhörung/Vernehmung des Betroffenen

    1.Vernehmungsermächtigungen

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    aa)Vorladung zur Vernehmung durch die Verfolgungsbehörden

    bb)Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei

    cc)Form der Vorladung

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    2.Schranken der Ermächtigung

    a)Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen

    b)Besondere Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    3.Verfahrens- und Formvorschriften

    a)Belehrungspflichten

    aa)Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat

    bb)Hinweis auf Freiwilligkeit der Aussage

    cc)Verteidigerkonsultation

    dd)Beweisanträge

    b)Weitere Verfahrensvorschriften

    c)Anhörung/Vernehmung Minderjähriger

    d)Zeitpunkt und Inhalt der Vernehmung

    4.Anwendungsbeispiele

    II.Anhörung/Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

    1.Vernehmungsermächtigungen

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolgen

    aa)Vernehmung durch die Verfolgungsbehörde

    bb)Vernehmung durch die Polizei

    cc)Form der Vorladung

    dd)Richtung der Maßnahme

    c)Anordnungsbefugnisse

    2.Schranken der Ermächtigung

    a)Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    b)Besondere Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    aa)Verbotene Vernehmungsmethoden

    bb)Zeugnisverweigerungsrechte

    (1)Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

    (2)Das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen

    cc)Auskunftsverweigerungsrechte

    dd)Verschwiegenheitspflicht öffentlich Bediensteter

    3.Form- und Verfahrensvorschriften

    a)Belehrungspflichten

    aa)Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen

    bb)Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht

    cc)Belehrungsverfahren bei Minderjährigen und Betreuten

    dd)Belehrung von Sachverständigen

    b)Identitätsfeststellung vor der Vernehmung

    c)Ermahnung zur Wahrheit

    d)Einzelvernehmung und Gegenüberstellung

    e)Verbot der Bloßstellung

    f)Aufzeichnung der Vernehmung auf Bild-/Tonträger

    g)Anwaltlicher Beistand (§ 68b StPO)

    h)Ermittlung be- und entlastender Umstände

    i)Vernehmungsfähigkeit

    4.Anwendungsbeispiele

    § 4Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    I.Ermächtigung

    1.Voraussetzungen

    2.Rechtsfolgen

    3.Richtung der Maßnahme

    4.Anordnungsbefugnis

    II.Schranken der Ermächtigung

    III.Form- und Verfahrensvorschriften

    IV.Anwendungsbeispiele

    § 5Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln

    I.Grundvoraussetzungen für die Sicherstellung/Beschlagnahme

    1.Ermächtigung

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    aa)Sicherstellung

    bb)Beschlagnahme

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    2.Schranken der Ermächtigung

    a)Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    b)Besondere Rechtmäßigkeitsanforderungen

    3.Verfahrens- und Formvorschriften

    II.Weitere Schranken der Beschlagnahmeermächtigung

    1.Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

    a)Angehörige und besondere Vertrauenspersonen

    aa)Schriftliche Miteilungen, § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    bb)Aufzeichnungen einer Vertrauensperson, § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO

    cc)Andere Gegenstände/Ärztliche Untersuchungsbefunde, § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO

    dd)Grenzen des Beschlagnahmeverbots

    b)Abgeordnete

    c)Mitarbeiter von Presse und Rundfunk

    2.Verfassungsrechtliches Beschlagnahmeverbot

    3.Behördenakten

    4.Beschlagnahme bei der Post

    5.Durchsicht von Papieren

    6.Beschlagnahme bei der Bundeswehr

    III.Konkurrenz zu § 111b StPO

    IV.Anwendungsbeispiele

    V.Herausgabe sichergestellter Sachen, Kosten

    § 6Sicherheitsleistung

    I.Ermächtigung zur Sicherheitsleistung

    1.Voraussetzungen

    2.Rechtsfolge

    3.Richtung der Maßnahme

    4.Anordnungsbefugnis

    II.Art und Weise der Sicherheitsleistung

    III.Ermächtigung zur Beschlagnahme

    IV.Maßnahmen zur Auffindung der Sicherheitsleistung

    V.Verfahrens- und Formvorschriften

    VI.Anwendungsbeispiele

    § 7Sicherstellung/Beschlagnahme von Einziehungs- und Verfallsgegenständen/Rückgewinnungshilfe

    I.Beschlagnahmeermächtigung

    1.Ermächtigungen

    a)Einziehungsvoraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    2.Verfahrens- und Formvorschriften

    II.Einziehung

    1.Einziehung beim Täter

    a)Einziehung infolge vorwerfbaren Handelns

    b)Einziehung zur Gefahrenabwehr

    2.Erweiterte Einziehung

    3.Einziehung des Wertersatzes

    4.Einziehung von Schriften

    III.Verfall

    1.Gewinnabschöpfung beim Täter

    2.Haftung von Mittätern

    3.Gewinnabschöpfung bei anderen Personen (Drittverfall)

    4.Haftung von Tätern und Dritten

    5.Schätzung des Taterlangten

    6.Selbstständiges Verfahren

    7.Entscheidung über Geldbuße oder Verfall

    8.Verhältnismäßigkeit der Verfallsanordnung

    IV.Rückgewinnungshilfe/Notveräußerung

    § 8Körperliche Untersuchung

    I.Körperliche Untersuchung des Betroffenen

    1.Einfache körperliche Untersuchung

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnisse

    2.Körperliche Eingriffe

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolgen

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    3.Schranken der Ermächtigung

    4.Verfahrens- und Formvorschriften

    5.Anwendungsbeispiele

    II.Körperliche Untersuchung bei anderen Personen

    1.Einfache körperliche Untersuchung

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    2.Körperliche Eingriffe

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolge

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    3.Schranken der Ermächtigung

    4.Verfahrens- und Formvorschriften

    5.Anwendungsbeispiele

    § 9Durchsuchung

    I.Durchsuchung beim Verdächtigen

    1.Ermächtigung

    a)Voraussetzungen

    aa)Verdächtiger

    bb)Durchsuchungszweck

    cc)Erfolgsvermutung

    b)Zugelassene Rechtsfolgen

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungs- und Durchführungsbefugnis

    2.Schranken der Ermächtigung

    a)Verhältnismäßigkeit

    b)Nächtliche Haussuchungen (§ 104 StP0)

    c)Durchsuchung bei der Bundeswehr

    d)Durchsicht von Papieren und Schriften

    3.Verfahrens- und Formvorschriften

    a)Hinzuziehung von Zeugen, § 105 StPO

    b)Anwesenheitsrecht

    c)Bekanntgabe des Durchsuchungsgrundes, § 106 StPO

    d)Bescheinigung/Kennzeichnung bestimmter Sachen, § 107 StPO

    4.Zufallsfunde

    5.Anwendungsbeispiele

    II.Durchsuchung bei anderen Personen

    1.Ermächtigung

    a)Voraussetzungen

    b)Rechtsfolgen

    c)Richtung der Maßnahme

    d)Anordnungsbefugnis

    2.Schranken der Ermächtigung

    3.Verfahrens- und Formvorschriften

    4.Anwendungsbeispiele

    § 10Festnahme wegen Störung einer Amtshandlung

    I.Ermächtigung

    1.Voraussetzungen

    2.Rechtsfolge

    3.Richtung der Maßnahme

    4.Anordnungsbefugnis

    II.Schranken der Ermächtigung

    III.Verfahrens- und Formvorschriften

    § 11Bildaufnahmen durch verdeckten Einsatz technischer Mittel

    I.Ermächtigung

    1.Voraussetzungen

    a)gegen Betroffene

    b)gegen andere Personen

    2.Zugelassene Rechtsfolgen

    3.Richtung der Maßnahme

    4.Anordnungsbefugnis

    II.Schranken der Ermächtigung

    III.Verfahrens- und Formvorschriften

    IV.Anwendungsbeispiele

    § 12Bestandsdatenauskunft

    I.Ermächtigung

    1.Abruf von Bestandsdaten (Abs. 1 Satz 1)

    2.Abruf von Zugangsdaten (Abs. 1 Satz 2)

    3.Auskunftserteilung

    4.Anordnungsbefugnis

    a)Bestandsdaten

    b)Zugangsdaten

    II.Schranken der Ermächtigung

    III.Form- und Verfahren

    IV.Anwendungsbeispiele

    § 13Verwarnung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten

    I.Verwarnung durch die Verwaltungs-/Verfolgungsbehörde

    II.Verwarnung durch Beamte des Außendienstes und der Polizei

    III.Anfechtung /Rücknahme der Verwarnung

    1.Anfechtung der Verwarnung

    2.Rücknahme der Verwarnung

    3.Anwendungsbeispiele

    § 14Begriffsbestimmungen/Erläuterungen

    Stichwortverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    Artkämper/Schilling, Vernehmungen, 3. Auflage, Hilden 2014

    Bär, TK-Überwachung, Köln 2010

    Bialon/Springer, Eingriffsrecht, 2. Auflage, München 2014

    Bohnert, OWiG, Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Auflage, München 2010

    Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht – Grundrisse des Rechts, 4. Auflage, München 2010

    BT-Drucksache 16/12098, Deutsche Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeuge im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz), Drucksache 16/12098 vom 3.3.2009

    BT-Drucksache 17/2637, Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22.7.2010

    BT-Drucksache 17/12034, Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom 9.1.2013

    BT-Drucksache 17/12879, Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/12034 – vom 20.3.1013

    Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, Allgemeines Polizeirecht (Ordnungsrecht) des Bundes und der Länder, 9. Auflage, Köln 1986

    Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Auflage, 61. Auflage, München 2014

    Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung – Heidelberger Kommentar, 5. Auflage, Heidelberg 2012

    Göhler, Ordnungswidrigkeitenrecht, 16. Auflage, München 2012

    Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Auflage, München 2013

    Graf, Strafprozessordnung, München 2010

    Heger, Strafprozessordnung, Stuttgart 2013

    Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Kommentar – 13. Auflage, München 2014

    Joecks, Studienkommentar StPO, 3. Auflage, München 2011

    Karlsruher Kommentar, zur StPO, 7. Auflage, München 2013

    Karlsruher Kommentar, zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Kommentar, 4. Auflage, München 2014

    Keller, Eingriffsrecht Nordrhein-Westfalen (Fallsammlung), 3. Auflage, Stuttgart 2010

    Keller, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, Stuttgart 2008

    Keller/Braun/Hoppe, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, 2. Aufl., Stuttgart 2015

    Klesczewski, Ordnungswidrigkeitenrecht, München 2010

    Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Auflage, München 2007

    König/Trurnit, Eingriffsrecht, 3. Auflage, Stuttgart 2014

    Kramer, Grundbegriffe des Strafverfahrensrechts – Ermittlung und Verfahren, 8. Auflage, Stuttgart 2014

    Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch – Kommentar – 28. Auflage, München 2014

    Leitner/Michalke, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, München 2007

    Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, München 2012

    Lübkemann, Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, 27. Auflage, Hilden 2013

    Maunz/Düring, Kommentar zum Grundgesetz Loseblatt Kommentar 73. Auflage, München 2015

    Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen, Kommentar, 58. Auflage, München 2015

    Münch/Kunig, Grundgesetz – Kommentar, 6. Auflage, München 2012

    Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten, 2. Auflage, Berlin 2005

    Murmann, Die strafprozessuale Zusatzfrage in der Prüfung, Jus-Beilage 2007 Heft 11

    Nimtz, Strafprozessrecht für Polizeibeamte, Hilden 2012

    Noak, Einführung ins Ordnungwidrigkeitenrecht, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com

    Teil 1 – Ahndungsvoraussetzungen, ZJS 2/2012, Seiten 175 ff.

    Teil 2 – Rechtsfolgen, ZJS 3/2012, Seiten 329 ff.

    Teil 3 – Bußgeldverfahren, ZJS 4/2012, Seiten 458 ff.

    Podolsky/Brenner, Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 5. Auflage, Stuttgart 2012

    Rosenkötter/Louis, Das Recht der Ordnungswidrigkeiten – Lehrbuch mit Beispielen, 7. Auflage, Stuttgart 2011

    Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Auflage, München 2014

    Satzger/Schluckebier/ Widmaier, Strafprozessordnung – Kommentar, Köln 2014

    Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch – Kommentar, 29. Auflage, München 2014

    Schütte/Braun/ Keller, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen – Kommentar, Stuttgart 2012

    Sensburg (Hrsg.), Staats- und Europarecht, Frankfurt 2014

    Soine, Ermittlungsverfahren und Polizeipraxis, Heidelberg 2013

    Spallek, Staatsrecht, Grundgesetz (mit Förderalismusreform) Allgemeine Staatslehre, Witten 2010

    Schroeder/Verrel, Strafprozessrecht, 5. Auflage, München 2011

    Thiel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Auflage, Baden-Baden 2014

    Wieser, Handbuch des Bußgeldverfahrens, 6. Auflage, Stuttgart 2009

    Wittern/Baßlsperger, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, Grundriss für Ausbildung und Praxis, 19. Auflage, Stuttgart 2007

    Höchstrichterliche Urteile und (sonstige) einzelne Fachbeiträge werden unmittelbar in den Fußnoten ausgewiesen.

    Abkürzungsverzeichnis

    A.Einführung

    0.1 Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat seine jetzige Ausformung erst nach 1945 erfahren. Gemeinsame Wurzeln verbinden es mit dem Strafrecht; seine Eigenständigkeit ist kein Naturgesetz. So gibt es z. B. in den Niederlanden kein vergleichbares Rechtsgebiet. ¹ Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe, sondern als Ordnungs(Verwaltungs)unrecht mit Geldbuße bedroht sind und geahndet werden können ². Sie haben einen schwächeren Diskriminierungseffekt und treffen kein sozialethisches Unwerturteil. ³ Gleichwohl spielen sie neben dem Strafrecht im Zusammenleben der Menschen eine tragende Rolle; denn sie schaffen Klarheit und bewirken ein gedeihliches Miteinander. Im wohlverstandenen Gemeinschaftsinteresse ist die Durchsetzung der Regeln unerlässlich. Darauf ausgerichtet ist der Zweite Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes, in dem das Bußgeldverfahren geregelt wird (Rn. 028 ff.).

    Das Bußgeldverfahren ist ein gesetzlich geordnetes Verfahren, in dem über das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu entscheiden ist. Zum Schutz der Bürger bestimmt es die wesentlichen Aufgaben der Verfolgungsbehörden. Die Anwendung der dazu notwendigen Eingriffsbefugnisse in einem rechtstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben. Vor diesem Hintergrund ist die gesetz- und rechtmäßige Anwendung der Eingriffsermächtigungen von besonderer Bedeutung.

    I.Verfassungsrechtlicher Ansatz

    0.2 Die Ordnungswidrigkeitenverfolgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Sie ist im Lichte des Art. 20 Abs. 3 GG wahrzunehmen. Grundlage des Handelns ist Art. 20 Abs. 3 GG, der die vollziehende Gewalt zur Beachtung von Gesetz und Recht verpflichtet. Damit verlangt das Grundgesetz von der Exekutive rechtsstaatliches Handeln.

    Art. 20 GG (Auszug)

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Mit der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht ist die Bindung an das Europäische Recht, an die Verfassung (einschließlich der Länderverfassungen), an die förmlichen Gesetze und die anderen Rechtsvorschriften einschließlich des Gewohnheitsrechts zu verstehen.⁴ Die Gesetzesbindung kommt vor allem auch in der Wahrung der Grundrechte zum Ausdruck.

    Während unter den Gesetzesbegriff das geschriebene (kodifizierte) Recht fällt, erstreckt sich das Recht in erster Linie auf die ungeschriebenen Rechtsgrundsätze. Das Grundgesetz verlangt also von der Exekutive mehr als nur die Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Gefordert ist gleichzeitig die Beachtung des Rechts. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass gesetzmäßiges Handeln auch immer dem Recht (Rn. 0.24) entsprechen muss.

    0.3 Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit können im Einzelfall konträr zueinander stehen, sodass gesetzmäßiges Handeln nicht immer (rechtsstaatlich) richtig sein muss. Materielle Gerechtigkeit ist nicht nur gesetzeskonformes Verhalten. Wenn auch eine widerlegbare Vermutung für die Rechtmäßigkeit einer gesetzmäßigen Maßnahme besteht, ist orientiert am Recht im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG im Einzelfall ein anderes Ergebnis denkbar und nicht ausgeschlossen.

    1.Bindung an das Gesetz (Gesetzmäßigkeitsprinzip)

    0.4 Die rechtsstaatlichen Bindungen der Verwaltungsbehörden sind in erster Linie durch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gekennzeichnet. Verlangt wird ein Handeln mit dem Gesetz und entsprechend dem Gesetz. Unzulässig ist ein Tätigwerden gegen das Gesetz. Die Exekutive ist an die vom Gesetzgeber geschaffenen Regeln gebunden. Bei jeder Handlung muss die Exekutive die rechtlichen Vorgaben beachten. Die Exekutive hat also zunächst festzustellen, ob die von ihr beabsichtigte und schließlich veranlasste Maßnahme mit dem Gesetz übereinstimmt.

    In Wissenschaft und Lehre wird in dieser Hinsicht zwischen Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes unterschieden.⁵ Erst nach Prüfung des Gesetzesvorrangs und des Gesetzesvorbehalts stellt sich die Frage, ob die Maßnahme dem Recht (im Sinne der ungeschriebenen Rechtsgrundsätze) entspricht.

    Kay_Abb1

    2.Vorrang des Gesetzes

    0.5 Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass die Exekutive Anordnungen des Gesetzgebers zu folgen hat und sie ausführen muss. Sie darf keine Anordnungen treffen, die dem Gesetz widersprechen. ⁶ Eine behördliche Maßnahme darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen (negative Gesetzmäßigkeit). Die Prüfung der negativen Gesetzmäßigkeit ist zwar das mildeste Gesetzmäßigkeitsprinzip, zugleich aber auch Mindest-Prüfungsmaßstab. Das Gesetz hat Vorrang. Ein Unterlaufen der Gesetze ist unzulässig. ⁷

    Der Gesetzesvorrang umfasst die Rechtmäßigkeit auf der formellen Ebene (formelle Rechtmäßigkeit), die sich auf sachliche Zuständigkeit und in diesem Kontext auf pflichtgemäße Ausübung des Entschließungsermessen und ggf. auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Rn. 0.15 und Rn. 0.26), die örtliche Zuständigkeit und die Beachtung bestimmter Verfahrens- und Formvorschriften erstreckt.

    0.6

    a) Sachliche Zuständigkeit. Mit der sachlichen Zuständigkeit bestimmt der Gesetzgeber den Tätigkeitsbereich (den Geschäftsbereich, den Kompetenzbereich) der Behörden. Sachliche Zuständigkeit ist die Verpflichtung und Berechtigung der angesprochenen Behörden, bestimmte öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Verwaltungsbehörde hat die bindende Verpflichtung, Gesetze tatsächlich ausführen. Dazu gehört die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

    Ist die Ausführung der Bundesgesetze den Bundebehörden zugewiesen, bestimmen die Bundesministerien die zuständigen Behörden.

    Ansonsten sind gemäß Art. 83 GG die Länder verpflichtet, die Bundesgesetze als eigene Aufgabe auszuführen (Aufgabenübertragung). In den (überwiegenden Fällen) regeln sie entsprechend Art. 84 GG die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (sachliche Zuständigkeit).

    Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach landesgesetzlichen Regelungen bestimmt der Landesgesetzgeber oder die von ihm ermächtigte Stelle unmittelbar und regelt zugleich die sachliche Zuständigkeit der Behörden (vertiefend unten Rn. 0.52).

    Mit der Aufgabenzuweisung an bestimmte öffentliche Stellen wird sichergestellt, dass die Aufgaben fachspezifisch ausgeführt werden und für den Bürger Klarheit geschaffen wird, an welche öffentliche Einrichtung er sich im Bedarfsfall wenden kann.

    Fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zusammen, „ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Tat auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Ordnungswidrigkeit zuständig" (§ 40 OWiG).

    Beispiel: Der betrunkene A hat nachts durch erheblichen Lärm die Nachtruhe anderer gestört. Als G ihn ermahnt und ihm droht, die Polizei zu rufen, versetzt ihm A eine Ohrfeige; hier fallen die Ordnungswidrigkeit wegen nächtlicher Ruhestörung und die Straftat der Körperverletzung zusammen.

    Beispiel: Der betrunkene A hat die Nachtruhe anderer gestört. Das hat B so verärgert, dass er den A verprügelt – der Zusammenhang ist dadurch begründet, dass A eine Ordnungswidrigkeit und der B eine Straftat begangen hat

    Bei der Verfolgung zusammenhängender Ordnungswidrigkeiten, für deren Verfolgung im Einzelnen verschiedene Behörden zuständig sind, sind die §§ 38 und 39 OWiG maßgebend.

    0.7

    b) Örtliche Zuständigkeit. Örtliche Zuständigkeit bedeutet Gliederung der Verwaltungsbehördengewalt in regionaler Hinsicht. Damit weist der Gesetzgeber einer Behörde die Fläche zu, innerhalb der sie ihre Aufgaben wahrzunehmen hat.

    Die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit sind verwaltungsorganisationsrechtliche Regeln, welche die Gebietshoheit konkretisieren. Mit der Beschränkung behördlicher Tätigkeit auf begrenzte Gebiete soll gewährleistet werden, dass bestimmte Sachverhalte nicht zugleich von anderen Behörden aufgegriffen werden, dass das Verwaltungshandeln überschaubar bleibt und Gewohnheitsrechte, regional unterschiedliche Gebräuche, Umgangsregeln oder Gewohnheiten bei der Rechtsanwendung in angemessenem Rahmen Beachtung finden.

    Maßgeblich sind die bundes- oder landesorganisationsrechtlichen Vorschriften.

    0.8

    c) Form- und Verfahrensvorschriften. In zahlreichen Vorschriften bestimmt der Gesetzgeber, wie zu handeln ist. Damit gibt er der Verwaltungsbehördenbehörde vor, in welcher Art und Weise das Gesetz auszuführen oder wie dabei die Rechtsstellung des Bürgers zu wahren ist (Form-/Verfahrensvorschriften). Die Verwaltungsbeamten als Amtswalter der Behörde sind entsprechend Art. 20 Abs. 3 GG an die gesetzlichen Vorschriften gebunden und verpflichtet, entsprechend zu verfahren.

    Form- und Verfahrensvorschriften sichern dem Bürger ein faires Verfahren, weitgehend Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeit bis hin zur Entscheidung über die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes. Sie gewährleisten, dass der Mensch nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird.

    Zu den Formvorschriften bei der Ordnungswidrigkeitenverfolgung gehören z. B.

    –  die Vorschrift über die Bekanntmachung von Anordnungen oder Verfügungen nach § 50 OWiG oder

    –  die Bekanntgabe des Grundes vor der Personalienfeststellung nach § 46 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 163b Abs. 1 und 2 StPO oder

    –  die Belehrungspflichten vor einer Vernehmung

    –  Bekanntgabe des Datenerhebungszwecks gemäß § 4 BDSG

    3.Vorbehalt des Gesetzes

    0.9 Der aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Grundsatz „Vorbehalt des Gesetzes" verlangt materielle Rechtmäßigkeit. Es gilt das Gesetzmäßigkeitsprinzip im positiven Sinne. Als strenges Gesetzmäßigkeitsprinzip fordert es, dass Rechtseingriffe (Rn. 14.1) einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfen.

    Belastet die Verwaltungsbehörde den Bürger mit Anordnungen, Befehlen oder Verboten und greift sie damit in die Rechtssphäre des Bürgers ein, so muss sie dazu gesetzlich ermächtigt sein. Ihr Handeln unterliegt uneingeschränkt dem Vorbehalt des Gesetzes.¹⁰ Der Gesetzgeber hat die entscheidenden Grundlagen eines zu regelnden Rechtsbereiches, der den Freiheits- und Gleichheitsanspruch des Bürgers wesentlich tangiert, selbst festzulegen und darf dies nicht der Verwaltung überlassen. Diese Entscheidung des Gesetzgebers hat die Exekutive zu beachten. Eingriffsmaßnahmen, die ohne die erforderliche gesetzliche Ermächtigung ergehen, sind rechtswidrig.¹¹

    0.10

    a) Ermächtigungen/Befugnisse. Ermächtigungsgrundlagen sind Rechtssätze, die der Verwaltungsbehörden unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen erlauben, die Rechte eines Menschen zu beeinträchtigen, zu beschränken, zu verändern, aufzuheben, zu verneinen, zu begründen oder festzustellen.

    Befugnisse zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung enthält (über die Transmissionsklauseln der §§ 46 und 53 OWiG) die StPO, die entsprechend der Regelungen im OWiG auf einen unkomplizierten, aufwandsarmen und schnelleren Verfahrensgang gerichtet sind.¹²

    § 46 OWiG Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren (Auszug)

    (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

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