Europarecht
Von Dieter Krimphove
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Buchvorschau
Europarecht - Dieter Krimphove
Kompass Recht
herausgegeben von Dieter Krimphove
Europarecht
Mit umfassendem Material
von
Professor Dr. jur. Dieter Krimphove
Universität Paderborn
4. aktualisierte Auflage
Verlag W. Kohlhammer
4. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-043792-0
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-043793-7
epub: ISBN 978-3-17-043794-4
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Das Europarecht ist im Hinblick auf Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen der EU-Bürger überall präsent. Seine Kenntnis ist daher unerlässlich. Das Werk erläutert wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften und des Europarechts, seine Rechtsquellen und Grundfreiheiten bis hin zu den Europäischen Politiken. Tipps für Klausur und Praxis, Schaubilder und Tabellen erleichtern das Verständnis und den Umgang mit dem Europarecht im Studium und in der täglichen Praxis. Wichtige Entscheidungen zu den im Buch behandelten Themen, interaktive Fälle und ein Multiple-Choice-Test stehen auf der Verlagshomepage als Download zur Verfügung.
Prof. Dr. jur. Dieter Krimphove ist Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches Wirtschaftsrecht an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Paderborn.
Vorwort
Europarecht ist weit mehr als die staats- und völkerrechtliche Ordnung der Organe der Europäischen Gemeinschaften und deren Rechtsbeziehung zu den Europäischen Mitgliedstaaten. Bereits heute beeinflusst das geltende Europarecht die Rechtsordnungen eines jeden Mitgliedstaates zu ca. 90 %. Das Europarecht „beherrscht" nahezu vollständig die Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen eines jeden einzelnen Bürgers. Die Kenntnis des Europarechtes in seiner gesamten Breite ist daher unerlässlich.
Der Forderung nach einem umfassenden Verständnis des Europarechts steht allerdings die unüberschaubare Flut sich inhaltlich ständig ändernder Europäischer Verordnungen, Richtlinie und Entscheidungen der Kommission und des EuGH entgegen. Eine verlässliche Vermittlung des Europarechtes erhält der Leser nun nicht durch das „Zusammenstreichen des Europarechtes auf seine spektakulären – wenn auch inhaltlich unzusammenhängenden – „Highlights
. Erforderlich ist vielmehr eine aktuelle, knappe, komprimierte und dennoch vollständige, systematische und wissenschaftlich verlässliche Darstellung der Funktionsweise, Institute und Strukturen des Europarechts. Nur so ist es möglich, dem Leser eine greifbare Vorstellung dessen zu liefern, was Europarecht – nicht nur in seiner wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch im Alltag eines jeden in der Europäischen Union lebenden und wirtschaftenden Bürgers – ausmacht.
Diesem Ziel ist nachfolgendes Buch und das zum Download zur Verfügung stehende Zusatzmaterial verpflichtet.
Das Buch schildert prägnant die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften und des Europarechtes, die Wirkungsweise des Europarechtes, seine verschiedenen Rechtsquellen und Grundfreiheiten bis hin zu den unterschiedlichen „Europäischen Politiken", wie etwa die Verbraucher-, Sozial- und Wettbewerbspolitik.
Der nachfolgende Buchtext berücksichtigt die mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages einhergehenden Änderungen.
Die jeweils eingefügten Fälle und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (im Folgenden EuGH) zählen zum Standard-Repertoire eines jeden Studenten und Praktikers. Sie veranschaulichen eingehend die Problematik des Europarechts und weisen auf dessen Lösungsanstöße und Entwicklungstendenzen hin.
Tipps, besondere Vermerke, zahlreiche Schaubilder, Tabellen, Zusammenfassungen und schließlich die ausführlichen Lösungsskizzen erleichtern das Verständnis und den Umgang mit dem Europarecht im Studium und in der täglichen Praxis.
Paderborn, im Frühjahr 2023
Professor Dr. jur. Dieter Krimphove
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1. KapitelDie Bedeutung des Europarechts
I.Die Europäischen Gemeinschaften2
II.Von der EWG zur EU3
2. KapitelDer Vorrang des europäischen Rechts vor dem nationalen
I.Das Vorrangprinzip im Einzelnen11
II.Beispiele: Die Einflussnahme des Europarechts16
3. KapitelDie Formen des Rechts der Europäischen Gemeinschaften
I.Das Völkerrecht20
II.Das „Primärrecht" der Europäischen Verträge21
III.Die europäische Verordnung23
IV.Die europäische Richtlinie24
1.Folgen einer pflichtwidrig nicht umgesetzten Richtlinie26
2.Der „europäische Schadenersatzanspruch"29
3.Die nicht-ordnungsgemäße oder nicht-ausreichende Umsetzung einer europäischen Richtlinie.31
4.Die Nicht-Umsetzung gravierender Rechtsgrundsätze.32
V.Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen33
VI.Das europäische Gewohnheitsrecht33
VII.Das Richterrecht des EuGH34
4. KapitelDie Warenverkehrsfreiheit
I.Einschränkung der (weiten) Dassonville-Formel39
1.Einschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 34 AEUV aus sozialpolitischen Gründen40
2.Die Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV40
3.Weitere Rechtfertigungsgründe zur Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit („Cassis de Dijon")42
4.Die europaweite Anerkennung nationaler Produktions-Standards43
5.Die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Gründen der Medien- und Meinungsvielfalt („Familiapress")43
6.Erneute Ausweitung der Rechtfertigungsgründe43
II.Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit44
III.Die Entwicklungen des europäischen Werberechts nach der Entscheidung „Keck"45
1.Maßnahmen eigener Art47
2.Klarstellung zur Prüfungsabfolge „vertriebsbezogener nationaler Maßnahmen"48
3.Neue Tendenzen49
4.Bedeutungszuwachs der Warenverkehrsfreiheit mit der neuen Rechtsprechung des EuGH50
5. KapitelDie Niederlassungsfreiheit
I.Einschränkung der Niederlassungsfreiheit56
1.Tätigkeiten der „öffentlichen Gewalt" (Art. 51 Abs. 1 AEUV)56
2.Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit.57
II.Weitere Rechtfertigungsgründe57
III.Anerkennung von Diplomen und Ausbildungsnachweisen60
IV.Die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen, juristischen Personen und Gesellschaften62
V.„Europäisches Gesellschaftsrecht"69
6. KapitelDie Arbeitnehmerfreizügigkeit
I.Der Begriff des „europäischen Arbeitnehmers"73
II.Die Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmerfreizügigkeit74
III.Europarecht im Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber75
1.Gleiche Einstellungschancen76
2.Gleichbehandlung bei der Wiederaufnahme der Arbeit76
3.Gleichbehandlung im Entgeltfortzahlungsrecht77
IV.Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit78
7. KapitelDie Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
8. KapitelDie Dienstleistungsfreiheit
I.Der Begriff der Dienstleistungsfreiheit87
II.Die inhaltliche Abgrenzung der Dienstleistungsfreiheit von den anderen Europäischen Grundfreiheiten88
1.Produktwerbung der Warenverkehrsfreiheit89
2.Abgrenzung Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit89
III.Der grenzüberschreitende Bezug der Dienstleistung90
IV.Die gerechtfertigte Eingrenzung der Dienstleistungsfreiheit91
V.Die weitreichenden Folgen der Dienstleistungsfreiheit92
9. KapitelEuropäische Politiken
I.Der Verbraucherschutz95
1.Der technische Verbraucherschutz95
2.Der „rechtsgeschäftliche" europäische Verbraucherschutz97
II.Die europäische Sozialpolitik101
1.Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte101
2.Die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Art. 157 AEUV)102
3.Ausnahmen vom Grundsatz der Gleichbehandlung106
4.Tendenzbetriebe und der Religionsschutz108
5.Rechtsfolgen der Ungleichbehandlung durch den Arbeitgeber111
6.Das Arbeitsschutzrecht112
7.Das „Kollektive europäische Arbeitsrecht"114
III.Die europäische Wettbewerbspolitik115
1.Der „wirksame Wettbewerb" – Leitbild der Europäischen Union118
2.Steuerung des Marktverhaltens durch das Verbot von „Kartellabsprachen"119
3.Die Rechtfertigung von Kartellen (Einzel- und Gruppenfreistellungen)122
4.Die europäische Fusionskontrolle126
5.Verbot des „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Unternehmensstellung"131
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Übersicht Piktogramme
stift_wPrüfungstipps für Studenten
pin_wTipps für Praktiker
para_wGesetzestext
download_wWeiterführender bzw. ergänzender Text als Download-Datei
download_w Inhalt des Download-Materials:
– Gesetze und sonstige Normen
– Gerichtsentscheidungen
– Fälle
– Multiple-Choice-Tests
Weiterführende Informationen und Übersichten
Download des o. g. Materials unter https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-043792-0
1. KapitelDie Bedeutung des Europarechts
1 All jene, die einen ersten Zugriff zum Europarecht suchen, schrecken zunächst die zahllosen nichtssagenden politischen Sonntagsreden zu diesem Gebiet ab. Diese preisen das Europarecht in belanglosen ideologischen „Lobhudeleien" und unverbindlichen Absichtserklärungen. Dem ist ganz und gar nicht so. Bereits heute beeinflusst das Europarecht schätzungsweise über 90 % aller Normen des deutschen Wirtschaftsrechts. Hieran hat auch der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (sog. Brexit) zum 31. Januar 2020 nichts geändert.
Man erkennt den Einfluss des Europarechts auf die deutsche Gesetzgebung insbesondere an dem derzeitigen Tempo, in dem der Gesetzgeber neue Vorschriften schafft.
pin Die im deutschen Recht überaus zahlreichen, an die Paragrafenzählung angehängten Kleinbuchstaben, z. B. § 613a BGB, §§ 505a ff. BGB, §§ 650a ff. BGB u. v. a.m. deuten den gewaltigen Umfang an, mit dem der europäische Gesetzgeber beständig neue „europäische Normen in das deutsche Recht „einführt
.
2 Eine übergroße Bedeutung erhält das Europarecht, macht man sich dessen Regelungsgegenstand und dessen wirtschaftliche Tragweite bewusst. In dem Wirtschaftsraum der Europäischen Gemeinschaften leben auf einer Fläche von 4,24 Mio. m²– in der ersten Hälfte des Jahres 2022 – mehr als 446 Mio. Menschen aus 27 Mitgliedsstaaten ( Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern ). Die Bevölkerung der Europäischen Union ist somit etwa nur noch halb so groß wie die Chinas oder der USA.
3 Allein diese Daten genügen, um die immense Bedeutung der Europäischen Union als Wirtschafts- und Kulturraum anschaulich zu machen.
Obige Überlegungen scheinen Grund genug, sich eingehend mit dem Europarecht, seinem Entstehen, insbesondere seinen rechtlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen auf das nationale Recht, sowie seiner aktuellen wie zukünftigen Entwicklung und Bedeutung für die Rechtsangleichung der zumeist höchst unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und damit für das Entstehen eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes mit (nahezu) gleichförmigen Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen.
I.Die Europäischen Gemeinschaften
4 Die sog. „Europäische Gemeinschaft" besteht aus zwei (und bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages am 22.7.2002 aus drei) unterschiedlichen Gemeinschaften. Der
Abb. 1: Gemeinschaften der Europäischen Union
images/978-3-17-043792-0_Abb15 Die drei Gemeinschaften sind rechtlich vollständig eigenständig . Der sog. „Fusionsvertrag" aus dem Jahr 1965 verschmilzt nicht die drei Gemeinschaften zu einer einzelnen. Er ermöglicht ihnen lediglich, dass die drei Gemeinschaften dieselben Organe (wie die Kommission und den Rat) gemeinsam nutzen.
Die Organe der Europäischen Gemeinschaften sind:
– der Rat
– die Kommission
– das Europäische Parlament
– der EuGH und
– der Rechnungshof
Die Organe der Europäischen Gemeinschaften
download_w Übersicht: Strukturen der Organe der EU
Demokratie und Bürgebeteiligung
6 Jede der drei Gemeinschaften ist eine eigene Rechtsperson . D. h. jede der Gemeinschaften kann Träger von Rechten und Pflichten sein (Art. 47 AEUV).
Jede der drei Europäischen Gemeinschaften kann ferner – durch ihre Organe – rechtlich eigenständig auftreten
– und etwa völkerrechtliche Verträge bzw. Abkommen mit einzelnen Staaten der Europäischen Gemeinschaften (z. B.: Portugal, Schweden, Frankreich) und auch Drittstaaten wie den USA, der Türkei, etc. schließen (Art. 218 AEUV),
– Rechte und Pflichten in den Mitgliedsstaaten begründen (Art. 335 AEUV), wie etwa Verpflichtungen eingehen oder Eigentum erwerben, oder
– schadenersatzpflichtig werden, wenn ihre Organe widerrechtlich einem anderen Rechtsträger Schaden zufügen.
7 Drei selbstständige Verträge (der EWG-Vertrag von 25.3.1957 in der Fassung des Amsterdamer-Vertrages v. 2.10.1997, der EGKS-Vertrag vom 18.4.1951 sowie der EAG-Vertrag vom 25.3.1957 [EURATOM-V]) liegen den drei Gemeinschaften zugrunde.
8 Der EAG-Vertrag enthält Spezialregelungen für die friedliche Nutzung von Kernenergie bzw. für die Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und deren Erforschung. Der EGKS-Vertrag ist zum 22.7.2002 ausgelaufen (Art. 97 EGKS-V).
Der wichtigste und einflussreichste der Europäischen Verträge ist der EWG-Vertrag. Er durchlief eine Anzahl entscheidender Veränderungen:
II.Von der EWG zur EU
9 Die geschichtlich/politische Entwicklung der Europäischen Union im 20. und 21. Jahrhundert kennzeichnet deren konstante Erweiterung:
– Von den Europäischen Gemeinschaften der „Sechser-Gemeinschaft" (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) erweiterte sich diese ständig um neue Mitgliedstaaten, sowie um das Bestreben, diese in einer politisch eigenständigen, rechtsfähigen Organisation – der Europäischen Union – zusammenzufassen:
– Nachdem sich die 6 Gründungsstaaten in den drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EURATOM und EWG) 1958 zusammengefunden hatten, traten diesen – in der „West-Erweiterung" – Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien am 1.1.1973 bei.
– Zwar schied, nach seiner Trennung von Dänemark, Grönland am 23.2.1982 aus den Europäischen Gemeinschaften aus. Mit der sog. „Süd-Erweiterung" erhöhte sich jedoch wiederum die Zahl der europäischen Mitgliedsländer um Griechenland (1.1.1981) sowie um Portugal und Spanien (1.1.1986).
– Durch die unerwartete Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 stieg die europäische Bevölkerung um 16 Mio. auf ca. 339,5 Mio. Einwohner an.
– In der „Nord-Erweiterung" traten dann zum 1.1.1995 Finnland, Österreich und Schweden den Europäischen Gemeinschaften bei.
– Die größte Erweiterung erlebten die Europäischen Gemeinschaften am 1.5.2004. Ihr Kreis von 15 Mitgliedsländern erweiterte sich in der sog. „Ersten Ost-Erweiterung" auf 25, durch die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
– Nach einem überaus knappen Zeitraum von nicht einmal drei Jahren traten am 1.1.2007 – in der „Zweiten Ost-Erweiterung" – Bulgarien und Rumänien den Europäischen Gemeinschaften bei.
– Mit dem Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 wächst die EU auf 28 Mitgliedsländer und einer Gesamteinwohnerzahl von über 505 Mio. an. Gleichzeitig erhält die Europäische Union mit der kroatischen Sprache ihre neue, 24te Amtssprache.
– Derzeit (2019) hat die Europäische Union ca. 512,6 Mio. Einwohner. Diese Zahl könnte im Verlaufe des Jahres 2020 auf 515,6 Mio. Einwohner ansteigen.
– Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verringert diese im Jahr 2020 auf schätzungsweise 448,6 Mio. in Europa lebende Menschen.
download_w Fragestellungen Europas
Abb. 2: Einwohner der Europäischen Union
images/978-3-17-043792-0_Abb210 In den Prozess der „sukzessiven" Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten fallen, neben Kroatien, noch die Türkei, Mazedonien, Montenegro und Island als weitere Aufnahmekandidaten. Voraussichtlich wird unter ihnen Island der 29.