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Europarecht
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eBook285 Seiten2 Stunden

Europarecht

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Über dieses E-Book

European Law dictates the living, working and economic conditions of the citizens of the European union. Thus knowing European law is a necessity for students and patricians. The work explains the organs and institutions of the European community, European law, its sources and basic freedoms academically sound and close to practise.
An audio version of the work as well as cases, legal text, charts, diagrams and multiple choice tests are included on a CD-Rom.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum5. Juli 2023
ISBN9783170437944
Europarecht

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    Buchvorschau

    Europarecht - Dieter Krimphove

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    Kompass Recht

    herausgegeben von Dieter Krimphove

    Europarecht

    Mit umfassendem Material

    von

    Professor Dr. jur. Dieter Krimphove

    Universität Paderborn

    4. aktualisierte Auflage

    Verlag W. Kohlhammer

    4. Auflage 2023

    Alle Rechte vorbehalten

    © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-043792-0

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-043793-7

    epub: ISBN 978-3-17-043794-4

    Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    Das Europarecht ist im Hinblick auf Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen der EU-Bürger überall präsent. Seine Kenntnis ist daher unerlässlich. Das Werk erläutert wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften und des Europarechts, seine Rechtsquellen und Grundfreiheiten bis hin zu den Europäischen Politiken. Tipps für Klausur und Praxis, Schaubilder und Tabellen erleichtern das Verständnis und den Umgang mit dem Europarecht im Studium und in der täglichen Praxis. Wichtige Entscheidungen zu den im Buch behandelten Themen, interaktive Fälle und ein Multiple-Choice-Test stehen auf der Verlagshomepage als Download zur Verfügung.

    Prof. Dr. jur. Dieter Krimphove ist Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches Wirtschaftsrecht an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Paderborn.

    Vorwort

    Europarecht ist weit mehr als die staats- und völkerrechtliche Ordnung der Organe der Europäischen Gemeinschaften und deren Rechtsbeziehung zu den Europäischen Mitgliedstaaten. Bereits heute beeinflusst das geltende Europarecht die Rechtsordnungen eines jeden Mitgliedstaates zu ca. 90 %. Das Europarecht „beherrscht" nahezu vollständig die Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen eines jeden einzelnen Bürgers. Die Kenntnis des Europarechtes in seiner gesamten Breite ist daher unerlässlich.

    Der Forderung nach einem umfassenden Verständnis des Europarechts steht allerdings die unüberschaubare Flut sich inhaltlich ständig ändernder Europäischer Verordnungen, Richtlinie und Entscheidungen der Kommission und des EuGH entgegen. Eine verlässliche Vermittlung des Europarechtes erhält der Leser nun nicht durch das „Zusammenstreichen des Europarechtes auf seine spektakulären – wenn auch inhaltlich unzusammenhängenden – „Highlights. Erforderlich ist vielmehr eine aktuelle, knappe, komprimierte und dennoch vollständige, systematische und wissenschaftlich verlässliche Darstellung der Funktionsweise, Institute und Strukturen des Europarechts. Nur so ist es möglich, dem Leser eine greifbare Vorstellung dessen zu liefern, was Europarecht – nicht nur in seiner wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch im Alltag eines jeden in der Europäischen Union lebenden und wirtschaftenden Bürgers – ausmacht.

    Diesem Ziel ist nachfolgendes Buch und das zum Download zur Verfügung stehende Zusatzmaterial verpflichtet.

    Das Buch schildert prägnant die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften und des Europarechtes, die Wirkungsweise des Europarechtes, seine verschiedenen Rechtsquellen und Grundfreiheiten bis hin zu den unterschiedlichen „Europäischen Politiken", wie etwa die Verbraucher-, Sozial- und Wettbewerbspolitik.

    Der nachfolgende Buchtext berücksichtigt die mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages einhergehenden Änderungen.

    Die jeweils eingefügten Fälle und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (im Folgenden EuGH) zählen zum Standard-Repertoire eines jeden Studenten und Praktikers. Sie veranschaulichen eingehend die Problematik des Europarechts und weisen auf dessen Lösungsanstöße und Entwicklungstendenzen hin.

    Tipps, besondere Vermerke, zahlreiche Schaubilder, Tabellen, Zusammenfassungen und schließlich die ausführlichen Lösungsskizzen erleichtern das Verständnis und den Umgang mit dem Europarecht im Studium und in der täglichen Praxis.

    Paderborn, im Frühjahr 2023

    Professor Dr. jur. Dieter Krimphove

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    Abkürzungsverzeichnis

    1. KapitelDie Bedeutung des Europarechts

    I.Die Europäischen Gemeinschaften2

    II.Von der EWG zur EU3

    2. KapitelDer Vorrang des europäischen Rechts vor dem nationalen

    I.Das Vorrangprinzip im Einzelnen11

    II.Beispiele: Die Einflussnahme des Europarechts16

    3. KapitelDie Formen des Rechts der Europäischen Gemeinschaften

    I.Das Völkerrecht20

    II.Das „Primärrecht" der Europäischen Verträge21

    III.Die europäische Verordnung23

    IV.Die europäische Richtlinie24

    1.Folgen einer pflichtwidrig nicht umgesetzten Richtlinie26

    2.Der „europäische Schadenersatzanspruch"29

    3.Die nicht-ordnungsgemäße oder nicht-ausreichende Umsetzung einer europäischen Richtlinie.31

    4.Die Nicht-Umsetzung gravierender Rechtsgrundsätze.32

    V.Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen33

    VI.Das europäische Gewohnheitsrecht33

    VII.Das Richterrecht des EuGH34

    4. KapitelDie Warenverkehrsfreiheit

    I.Einschränkung der (weiten) Dassonville-Formel39

    1.Einschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 34 AEUV aus sozialpolitischen Gründen40

    2.Die Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV40

    3.Weitere Rechtfertigungsgründe zur Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit („Cassis de Dijon")42

    4.Die europaweite Anerkennung nationaler Produktions-Standards43

    5.Die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Gründen der Medien- und Meinungsvielfalt („Familiapress")43

    6.Erneute Ausweitung der Rechtfertigungsgründe43

    II.Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit44

    III.Die Entwicklungen des europäischen Werberechts nach der Entscheidung „Keck"45

    1.Maßnahmen eigener Art47

    2.Klarstellung zur Prüfungsabfolge „vertriebsbezogener nationaler Maßnahmen"48

    3.Neue Tendenzen49

    4.Bedeutungszuwachs der Warenverkehrsfreiheit mit der neuen Rechtsprechung des EuGH50

    5. KapitelDie Niederlassungsfreiheit

    I.Einschränkung der Niederlassungsfreiheit56

    1.Tätigkeiten der „öffentlichen Gewalt" (Art. 51 Abs. 1 AEUV)56

    2.Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit.57

    II.Weitere Rechtfertigungsgründe57

    III.Anerkennung von Diplomen und Ausbildungsnachweisen60

    IV.Die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen, juristischen Personen und Gesellschaften62

    V.„Europäisches Gesellschaftsrecht"69

    6. KapitelDie Arbeitnehmerfreizügigkeit

    I.Der Begriff des „europäischen Arbeitnehmers"73

    II.Die Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmerfreizügigkeit74

    III.Europarecht im Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber75

    1.Gleiche Einstellungschancen76

    2.Gleichbehandlung bei der Wiederaufnahme der Arbeit76

    3.Gleichbehandlung im Entgeltfortzahlungsrecht77

    IV.Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit78

    7. KapitelDie Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

    8. KapitelDie Dienstleistungsfreiheit

    I.Der Begriff der Dienstleistungsfreiheit87

    II.Die inhaltliche Abgrenzung der Dienstleistungsfreiheit von den anderen Europäischen Grundfreiheiten88

    1.Produktwerbung der Warenverkehrsfreiheit89

    2.Abgrenzung Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit89

    III.Der grenzüberschreitende Bezug der Dienstleistung90

    IV.Die gerechtfertigte Eingrenzung der Dienstleistungs­freiheit91

    V.Die weitreichenden Folgen der Dienstleistungsfreiheit92

    9. KapitelEuropäische Politiken

    I.Der Verbraucherschutz95

    1.Der technische Verbraucherschutz95

    2.Der „rechtsgeschäftliche" europäische Verbraucherschutz97

    II.Die europäische Sozialpolitik101

    1.Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte101

    2.Die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Art. 157 AEUV)102

    3.Ausnahmen vom Grundsatz der Gleichbehandlung106

    4.Tendenzbetriebe und der Religionsschutz108

    5.Rechtsfolgen der Ungleichbehandlung durch den Arbeitgeber111

    6.Das Arbeitsschutzrecht112

    7.Das „Kollektive europäische Arbeitsrecht"114

    III.Die europäische Wettbewerbspolitik115

    1.Der „wirksame Wettbewerb" – Leitbild der Europäischen Union118

    2.Steuerung des Marktverhaltens durch das Verbot von „Kartellabsprachen"119

    3.Die Rechtfertigung von Kartellen (Einzel- und Gruppenfreistellungen)122

    4.Die europäische Fusionskontrolle126

    5.Verbot des „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Unternehmensstellung"131

    Stichwortverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    Übersicht Piktogramme

    stift_w

    Prüfungstipps für Studenten

    pin_w

    Tipps für Praktiker

    para_w

    Gesetzestext

    download_w

    Weiterführender bzw. ergänzender Text als Download-Datei

    download_w Inhalt des Download-Materials:

    –  Gesetze und sonstige Normen

    –  Gerichtsentscheidungen

    –  Fälle

    –  Multiple-Choice-Tests

    Weiterführende Informationen und Übersichten

    Download des o. g. Materials unter https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-043792-0

    1. KapitelDie Bedeutung des Europarechts

    1 All jene, die einen ersten Zugriff zum Europarecht suchen, schrecken zunächst die zahllosen nichtssagenden politischen Sonntagsreden zu diesem Gebiet ab. Diese preisen das Europarecht in belanglosen ideologischen „Lobhudeleien" und unverbindlichen Absichtserklärungen. Dem ist ganz und gar nicht so. Bereits heute beeinflusst das Europarecht schätzungsweise über 90 % aller Normen des deutschen Wirtschaftsrechts. Hieran hat auch der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (sog. Brexit) zum 31. Januar 2020 nichts geändert.

    Man erkennt den Einfluss des Europarechts auf die deutsche Gesetzgebung insbesondere an dem derzeitigen Tempo, in dem der Gesetzgeber neue Vorschriften schafft.

    pin Die im deutschen Recht überaus zahlreichen, an die Paragrafenzählung angehängten Kleinbuchstaben, z. B. § 613a BGB, §§ 505a ff. BGB, §§ 650a ff. BGB u. v. a.m. deuten den gewaltigen Umfang an, mit dem der europäische Gesetzgeber beständig neue „europäische Normen in das deutsche Recht „einführt.

    2 Eine übergroße Bedeutung erhält das Europarecht, macht man sich dessen Regelungsgegenstand und dessen wirtschaftliche Tragweite bewusst. In dem Wirtschaftsraum der Europäischen Gemeinschaften leben auf einer Fläche von 4,24 Mio. m²– in der ersten Hälfte des Jahres 2022 – mehr als 446 Mio. Menschen aus 27 Mitgliedsstaaten ( Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern ). Die Bevölkerung der Europäischen Union ist somit etwa nur noch halb so groß wie die Chinas oder der USA.

    3 Allein diese Daten genügen, um die immense Bedeutung der Europäischen Union als Wirtschafts- und Kulturraum anschaulich zu machen.

    Obige Überlegungen scheinen Grund genug, sich eingehend mit dem Europarecht, seinem Entstehen, insbesondere seinen rechtlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen auf das nationale Recht, sowie seiner aktuellen wie zukünftigen Entwicklung und Bedeutung für die Rechtsangleichung der zumeist höchst unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und damit für das Entstehen eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes mit (nahezu) gleichförmigen Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen.

    I.Die Europäischen Gemeinschaften

    4 Die sog. „Europäische Gemeinschaft" besteht aus zwei (und bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages am 22.7.2002 aus drei) unterschiedlichen Gemeinschaften. Der

    Abb. 1: Gemeinschaften der Europäischen Union

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    5 Die drei Gemeinschaften sind rechtlich vollständig eigenständig . Der sog. „Fusionsvertrag" aus dem Jahr 1965 verschmilzt nicht die drei Gemeinschaften zu einer einzelnen. Er ermöglicht ihnen lediglich, dass die drei Gemeinschaften dieselben Organe (wie die Kommission und den Rat) gemeinsam nutzen.

    Die Organe der Europäischen Gemeinschaften sind:

    –  der Rat

    –  die Kommission

    –  das Europäische Parlament

    –  der EuGH und

    –  der Rechnungshof

    Die Organe der Europäischen Gemeinschaften

    download_w Übersicht: Strukturen der Organe der EU

    Demokratie und Bürgebeteiligung

    6 Jede der drei Gemeinschaften ist eine eigene Rechtsperson . D. h. jede der Gemeinschaften kann Träger von Rechten und Pflichten sein (Art. 47 AEUV).

    Jede der drei Europäischen Gemeinschaften kann ferner – durch ihre Organe – rechtlich eigenständig auftreten

    –  und etwa völkerrechtliche Verträge bzw. Abkommen mit einzelnen Staaten der Europäischen Gemeinschaften (z. B.: Portugal, Schweden, Frankreich) und auch Drittstaaten wie den USA, der Türkei, etc. schließen (Art. 218 AEUV),

    –  Rechte und Pflichten in den Mitgliedsstaaten begründen (Art. 335 AEUV), wie etwa Verpflichtungen eingehen oder Eigentum erwerben, oder

    –  schadenersatzpflichtig werden, wenn ihre Organe widerrechtlich einem anderen Rechtsträger Schaden zufügen.

    7 Drei selbstständige Verträge (der EWG-Vertrag von 25.3.1957 in der Fassung des Amsterdamer-Vertrages v. 2.10.1997, der EGKS-Vertrag vom 18.4.1951 sowie der EAG-Vertrag vom 25.3.1957 [EURATOM-V]) liegen den drei Gemeinschaften zugrunde.

    8 Der EAG-Vertrag enthält Spezialregelungen für die friedliche Nutzung von Kernenergie bzw. für die Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und deren Erforschung. Der EGKS-Vertrag ist zum 22.7.2002 ausgelaufen (Art. 97 EGKS-V).

    Der wichtigste und einflussreichste der Europäischen Verträge ist der EWG-Vertrag. Er durchlief eine Anzahl entscheidender Veränderungen:

    II.Von der EWG zur EU

    9 Die geschichtlich/politische Entwicklung der Europäischen Union im 20. und 21. Jahrhundert kennzeichnet deren konstante Erweiterung:

    –  Von den Europäischen Gemeinschaften der „Sechser-Gemeinschaft" (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) erweiterte sich diese ständig um neue Mitgliedstaaten, sowie um das Bestreben, diese in einer politisch eigenständigen, rechtsfähigen Organisation – der Europäischen Union – zusammenzufassen:

    –  Nachdem sich die 6 Gründungsstaaten in den drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EURATOM und EWG) 1958 zusammengefunden hatten, traten diesen – in der „West-Erweiterung" – Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien am 1.1.1973 bei.

    –  Zwar schied, nach seiner Trennung von Dänemark, Grönland am 23.2.1982 aus den Europäischen Gemeinschaften aus. Mit der sog. „Süd-Erweiterung" erhöhte sich jedoch wiederum die Zahl der europäischen Mitgliedsländer um Griechenland (1.1.1981) sowie um Portugal und Spanien (1.1.1986).

    –  Durch die unerwartete Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 stieg die europäische Bevölkerung um 16 Mio. auf ca. 339,5 Mio. Einwohner an.

    –  In der „Nord-Erweiterung" traten dann zum 1.1.1995 Finnland, Österreich und Schweden den Europäischen Gemeinschaften bei.

    –  Die größte Erweiterung erlebten die Europäischen Gemeinschaften am 1.5.2004. Ihr Kreis von 15 Mitgliedsländern erweiterte sich in der sog. „Ersten Ost-Erweiterung" auf 25, durch die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

    –  Nach einem überaus knappen Zeitraum von nicht einmal drei Jahren traten am 1.1.2007 – in der „Zweiten Ost-Erweiterung" – Bulgarien und Rumänien den Europäischen Gemeinschaften bei.

    –  Mit dem Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 wächst die EU auf 28 Mitgliedsländer und einer Gesamteinwohnerzahl von über 505 Mio. an. Gleichzeitig erhält die Europäische Union mit der kroatischen Sprache ihre neue, 24te Amtssprache.

    –  Derzeit (2019) hat die Europäische Union ca. 512,6 Mio. Einwohner. Diese Zahl könnte im Verlaufe des Jahres 2020 auf 515,6 Mio. Einwohner ansteigen.

    –  Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verringert diese im Jahr 2020 auf schätzungsweise 448,6 Mio. in Europa lebende Menschen.

    download_w Fragestellungen Europas

    Abb. 2: Einwohner der Europäischen Union

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    10 In den Prozess der „sukzessiven" Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten fallen, neben Kroatien, noch die Türkei, Mazedonien, Montenegro und Island als weitere Aufnahmekandidaten. Voraussichtlich wird unter ihnen Island der 29.

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