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Sammlung von Instruktionen der königlich sächsischen Armee: 1806 -1815 (Teil VII)
Sammlung von Instruktionen der königlich sächsischen Armee: 1806 -1815 (Teil VII)
Sammlung von Instruktionen der königlich sächsischen Armee: 1806 -1815 (Teil VII)
eBook76 Seiten39 Minuten

Sammlung von Instruktionen der königlich sächsischen Armee: 1806 -1815 (Teil VII)

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Über dieses E-Book

Diese Sammlung enthält u.a. folgende Vorschriften:
- Instruktion für den Stabs-Medicus Dr. Neumann vom 21.09.1807
- Instruktion für einen Stabs-Chirurgen
- Instruktion für einen Feld-Apotheken-Provisor
- Instruktion für einen Feld-Lazarett-Verwalter bzw. Schreiber (Extrakt)
- Entwurf der diätischen Verpflegung der Kranken in den Feld-Lazaretten
- Regulativ des Lazarett-Verpflegungsbeitrages der Generals, Stabs- und Oberoffiziers
SpracheDeutsch
HerausgeberBooks on Demand
Erscheinungsdatum12. Juli 2023
ISBN9783757875398
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    Buchvorschau

    Sammlung von Instruktionen der königlich sächsischen Armee - Jörg Titze

    Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte zwischen 1793 und 1815

    Heft 79

    Abb. 01 Beginn der Instruktion für den zweiten Stabs-Medicus Dr. Neumann

    Inhaltsverzeichnis

    Instruktion für den Stabs-Medicus Dr. Neumann vom 21.09.1807

    Instruktion für einen Stabs-Chirurgen

    Instruktion für einen Feld-Apotheken-Provisor

    Extrakt aus der Instruktion des Feld-Lazarett-Verwalters /: Feld-Lazarett-Schreibers :/ d.d. 19 Novbr 1805

    Specificatio (Schema)

    Schema zum Speisezettel

    Entwurf der diätischen Verpflegung der Kranken in den Königl: Sächs: Feld-Lazaretten

    Rapport derer Kranken und Verwundeten des Kön: Sächs: mobilen Corps d’Armee (Schema)

    National und Conduiten Liste derer Chirurgen (Schema)

    TäglicherRapport (Schema)

    Regulativ in welcher Maße der Feld- Lazarett-Verpflegungs-Beitrag von denen Generals, Stabs und Ober-Offizieren, ingleichen denen, beim Feld-Kriegs-Kommissariat und sonst bei dem Corps d’Armee angestellten, den Unteroffiziers und gemeinen Soldaten nicht gleich zu achtenden Personen zu entrichten ist vom 05.03.1796

    Maße

    _____

    Quellen

    Alle genannten Instruktionen entstammen der

    Akte No. 122 im

    Aktenbestand 13260 (Generalkriegskommissariat)

    im Hauptstaatsarchiv Dresden.

    Instruktion für den Stabs-Medicus Dr. Neumann

    Nachdem Ihro Königl. Majestät zu Sachsen

    D. Carl George Neumann

    als zweiten Stabs-Medicum, bei dem mobilen Truppen Corps Ihrer Armee zur Mitbesorgung und guten Pflege der Kranken in den Feld-Hospitälern in Dero Dienste zu nehmen und anstellen zu lassen, allergnädigst resol-viert haben, derselbe auch auf nachstehende Instruktion verpflichtet worden; als hat zuvörderst er

    1.

    dem Königl. Hause zu Sachsen pp. getreu, hold und dienstgewärtig zu sein, Dero Bestes und Nutzen zu befördern, Schaden und Nachteil hingegen abzuwenden und zuvor zu kommen. Ohngeachtet er

    2.

    von dem kommandierenden Herrn General und dem Feld-Kriegs-Kommissariats-Direktor, welchen er allen Gehorsam und Ehrerbietung schuldig ist, vor seine Person abhängt; so ist er doch auch hiermit, an den ersten Stabs-Medicum, D. Schön, verwiesen, welcher die Inspektion und Direktion über das gesamte Medizinal-Personale des General-Stabes, der Feld-Hospitäler und aller zum mobilen Etat gehörigen Dependenzen, bei diesem Corps, anvertraut ist, und hat er, ob er gleich mit selbigen in kommunikativen Verhältnis steht, dessen schriftlichen und mündlichen Weisungen und Erinnerungen, in so fern sie seine Funktion betreffen, gehörig nachzukommen.

    Alle Kranke überhaupt, es sei in den Feld-Hospitälern, oder wo es sonst bei dem Corps sei, hat er mit möglichsten Fleiß, Treue, Eifer und Sorgfalt zu behandeln, für deren Bestmöglichste Abwertung und Verpflegung zu sorgen, über Reinlichkeit, Ordnung und Verbesserung der Luft in den Krankenstuben zu wachen, die Kranken richtig zu klassifizieren, und solche, so viel nur immer möglich und tunlich, auseinander zu legen, damit nicht durch Anhäufung in engen Stuben und Kammern, die Krankheiten erhöht und die Mortalität vermehrt werde. In den Feld-Hospitälern hat er darauf mit zu sehen, dass nach denen, den Stabs-Chirurgen erteilten Instruktionen, ein richtiges Tagebuch genau in der Maße gehalten werde, wie das dazu gegebene Schema ausweist. Auch werden ihm die Instruktionen für die Stabs-Chirurgen, den Apotheken-Provisor und den Lazarett-Schreiber sowie die Diätische Vorschrift in den Anfügen sub A. B. C. et D. abschriftlich mitgeteilt, um über Befolgung derselben wachen und halten zu können.

    Alle Monate hat er von der Abteilung der Kranken, die er besonders zu besorgen hat, ein zuverlässiges Verzeichnis nebst deren Beschaffenheit nach dem beiliegenden Schema sub E. und vierteljährig eine genaue und zuverlässige Liste, mit Zensuren, über den Fleiß, die Geschicklichkeit und sittliche Aufführung des medizinisch-chirurgischen Lazarett-Personals

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