Lebensmittelrecht
Von AtheneMediaRECHT
()
Über dieses E-Book
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz - BVLG)
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)
Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Qualitätsregelungen betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben (Lebensmittelspezialitätengesetz - LSpG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Information der Verbraucher über Lebensmittel
Information der Verbraucher über Lebensmittel -
Kostenverordnung für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (AMG-Kostenverordnung - AMGKostV)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)
Verordnung über den Übergang auf das neue Zusatzstoffrecht (Artikel 25 der Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe)
Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
Verordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen (Lebensmittelbestrahlungsverordnung - LMBestrV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ...
u.v.a.m.
Ähnlich wie Lebensmittelrecht
Ähnliche E-Books
Gentechnik, Recht und Handel: Genmanipulierte landwirtschaftliche Produkte als Gegenstand des öffentlichen Wirtschaftsrechts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUrheberrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGewerberecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVerbraucherinformationsgesetz: Kommentar und Vorschriftensammlung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDatenschutzrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHandelsrecht: Gesetzestexte und Verordnungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie: Eine Unternehmensbefragung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWaffenrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTierschutzrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPatentgesetz (PatG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStrafrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenArzneimittel und Medizinprodukte in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Eine Einführung in die Begutachtung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenZivilprozessrecht - Gesetze, Verordungen und vieles mehr für den Zivilprozess Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBehindertenrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBetreuungsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDigitalisierung im Gesundheitswesen: Ein kompakter Streifzug durch Recht, Technik und Ethik Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMietrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenFamilienrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKrankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLebensmittelrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUmweltrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStaatsangehörigkeit - Gesetze und Verordnungen, Menschenrechtserklärung und Europäisches Übereinkommen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEnergierecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBörsengesetz (BörsG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVSBG - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Kommentar Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer EFPIA-Kodex in der pharmazeutischen Industrie: Implementierung eines Controllingsystems zur Sicherstellung seiner Einhaltung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInsolvenzrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Recht für Sie
Grundlagen der Kriminaltechnik I Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRhetorische Deeskalation: Deeskalatives Einsatzmanagement – Stress- und Konfliktmanagement im Polizeieinsatz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBei Risiken und Nebenwirkungen: Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen200 Übungsfragen für die mündliche Prüfung: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Praxishandbuch Security Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Recht der Ingenieure Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenErben – aber richtig! Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLogik, Ethik, Mystik: Allgemeine Rechtslehre Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Vermietungsassistent: Set mit allen Formularen und Mustern, die Sie als Vermieter brauchen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWie löse ich einen Privatrechtsfall?: Aufbauschemata - Mustergutachten - Klausurschwerpunkte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBGB Allgemeiner Teil: für Studienanfänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPräsentieren auf Englisch: überzeugender Auftritt / treffende Formulierungen / klare Visualisierung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKlausurenkurs BGB - Allgemeiner Teil: Ein Fallbuch für Studienanfänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenCompendium Wortschatz Deutsch-Deutsch, erweiterte Neuausgabe: 2. erweiterte Neuausgabe Bewertung: 3 von 5 Sternen3/5Reden gegen Verres: Die Kunst der Rhetorik in Rechtswissenschaft Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVölkerrecht und IPR Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInternationales Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen200 Duas für Muslim Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenProfessioneller Handel Mit Kryptowährungen: Mit Ausgereiften Strategien, Tools Und Risikomanagementtechniken Zum Börsenerfolg Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRichtig vererben und verschenken Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTrigger Warnung: Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer GmbH-Geschäftsführer: Status, Rechte und Pflichten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenFamilienrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Handelsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum BGB AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Controlling 1x1 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Stellvertretung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Lebensmittelrecht
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Lebensmittelrecht - AtheneMediaRECHT
Lebensmittelrecht
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
----
Schlussformel
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
----
Schlussformel
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
§ 1 Weitere Anwendung von Vorschriften
§ 2 Geltung von Vorschriften
§ 3 Anpassung von Vorschriften
§ 4 Verweisungen
§ 5 Ermächtigung
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz - BVLG)
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz - BVLG)
§ 1 Rechtsform, Name
§ 2 Tätigkeiten
§ 3 Aufgabendurchführung
§ 4 Bekanntmachungen im Bundesanzeiger
§ 5 Aufsicht im besonderen Fall
§ 6 Gebühren- und Auslagenerhebung
§ 7 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 8 (weggefallen)
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Versorgungskrise
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ausführung des Gesetzes
Abschnitt 2 Vorschriften zur Sicherstellung der Grundversorgung in einer Versorgungskrise
§ 4 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Sicherstellung der Grundversorgung
§ 5 Einzelweisungen
§ 6 Anordnungsbefugnis zur einstweiligen Sicherstellung der Grundversorgung
§ 7 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
§ 8 Unterstützende Leistungen
§ 9 Datenübermittlung zwischen den Behörden
§ 10 Aufhebung von Rechtsverordnungen und Maßnahmen
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
§ 11 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
§ 12 Vollzugsvorkehrungen, Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
§ 13 Datenübermittlung zwischen den Behörden
§ 14 Selbstschutz
Abschnitt 4 Durchführung des Gesetzes
§ 15 Auskunftspflicht für Ernährungsunternehmen, Überwachungsbefugnisse
§ 16 Entschädigung, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
§ 17 Härtefallausgleich bei Vermögensnachteil, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
§ 18 Zustellungen
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Strafvorschriften
Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
Art 8 Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens)
Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Art 6
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Qualitätsregelungen betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben (Lebensmittelspezialitätengesetz - LSpG)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Qualitätsregelungen betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben (Lebensmittelspezialitätengesetz - LSpG)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antrags- und Einspruchsverfahren
§ 3 Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch
§ 3a Verbot der widerrechtlichen Nutzung eines geschützten Namens
§ 4 Überwachung
§ 5 Private Kontrollstellen
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Strafvorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Einziehung
§ 10 Inkrafttreten
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
§ 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
§ 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
§ 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 4 Überwachung
§ 5 Mitwirkung von Zollstellen
§ 5a Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Strafvorschriften
§ 7 Bußgeldvorschriften
Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist
Information der Verbraucher über Lebensmittel
Information der Verbraucher über Lebensmittel -
Kostenverordnung für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (AMG-Kostenverordnung - AMGKostV)
Kostenverordnung für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (AMG-Kostenverordnung - AMGKostV)
Eingangsformel
§ 1 Grundsatz
§ 2 Gebühren bei Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags
§ 3 Ermäßigungen
§ 4 Anrechnung von Kosten für Sachverständige
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4 Vorschriften zum Geltungsbereich
Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln
§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 6 Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 7 Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
§ 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 14 Weitere Ermächtigungen
§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch
§ 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln
§ 17 Verbote
§ 17a Versicherung
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
§ 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
§ 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4 Verkehr mit kosmetischen Mitteln
§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 29 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
§ 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
§ 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
§ 37 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Überwachung
§ 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 39 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 40 Information der Öffentlichkeit
§ 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
§ 42 Durchführung der Überwachung
§ 43 Probenahme
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45 Schiedsverfahren
§ 46 Ermächtigungen
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 8 Monitoring
§ 50 Monitoring
§ 51 Durchführung des Monitorings
§ 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland
§ 53 Verbringungsverbote
§ 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 55 Mitwirkung von Zollstellen
§ 56 Ermächtigungen
§ 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 9a Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
§ 57a Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
§ 57b Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
§ 57c Überwachung
§ 57d Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 58 Strafvorschriften
§ 59 Strafvorschriften
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Einziehung
§ 62 Ermächtigungen
Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
§ 63 Gebühren und Auslagen
§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
§ 65 Aufgabendurchführung
§ 66 Statistik
§ 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
§ 68 Zulassung von Ausnahmen
§ 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
§ 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 72 Außenverkehr
§ 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
§ 75 Übergangsregelungen
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4 Vorschriften zum Geltungsbereich
Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln
§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 6 Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 7 Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
§ 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 14 Weitere Ermächtigungen
§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch
§ 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln
§ 17 Verbote
§ 17a Versicherung
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
§ 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
§ 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4 Verkehr mit kosmetischen Mitteln
§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 29 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
§ 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
§ 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
§ 37 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Überwachung
§ 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 39 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 40 Information der Öffentlichkeit
§ 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
§ 42 Durchführung der Überwachung
§ 43 Probenahme
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45 Schiedsverfahren
§ 46 Ermächtigungen
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 8 Monitoring
§ 50 Monitoring
§ 51 Durchführung des Monitorings
§ 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland
§ 53 Verbringungsverbote
§ 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 55 Mitwirkung von Zollstellen
§ 56 Ermächtigungen
§ 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 9a Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
§ 57a Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
§ 57b Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
§ 57c Überwachung
§ 57d Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 58 Strafvorschriften
§ 59 Strafvorschriften
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Einziehung
§ 62 Ermächtigungen
Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
§ 63 Gebühren und Auslagen
§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
§ 65 Aufgabendurchführung
§ 66 Statistik
§ 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
§ 68 Zulassung von Ausnahmen
§ 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
§ 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 72 Außenverkehr
§ 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
§ 75 Übergangsregelungen
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Betriebseigene Kontrollen
§ 3a Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2a Hausschlachtungen
§ 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2c Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
§ 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
§ 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
§ 5 Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
§ 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
§ 8 Verbote
Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 9 Zulassung von Betrieben
§ 10 Informationen zur Lebensmittelkette
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
§ 12a Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
§ 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
§ 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
§ 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
§ 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
§ 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
§ 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
§ 20 (weggefallen)
§ 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
§ 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
§ 22 Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Straftaten
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 25 (weggefallen)
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fischereierzeugnissen oder von lebenden Muscheln
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild
Anlage 5 (zu § 7 Satz 1) Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
Anlage 6 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
Anlage 7 (zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1) Muster
Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 25) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
Anlage 9 (zu § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 18 Absatz 1 und 2 und § 21 Absatz 3 Nummer 4) Anforderungen an Vorzugsmilch
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2a Hausschlachtungen
§ 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2c Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
§ 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
§ 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
§ 5 Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
§ 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
§ 8 Verbote
Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 9 Zulassung von Betrieben
§ 10 Informationen zur Lebensmittelkette
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
§ 12a Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
§ 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
§ 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
§ 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
§ 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
§ 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
§ 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
§ 20 (weggefallen)
§ 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
§ 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
§ 22 Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Straftaten
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 25 (weggefallen)
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fischereierzeugnissen oder von lebenden Muscheln
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild
Anlage 5 (zu § 7 Satz 1) Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
Anlage 6 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
Anlage 7 (zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1) Muster
Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 25) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
Anlage 9 (zu § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 18 Absatz 1 und 2 und § 21 Absatz 3 Nummer 4) Anforderungen an Vorzugsmilch
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
§ 3a Verwendung von Trinkwasser
§ 4 Schulung
§ 5 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse
§ 6 Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel
§ 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
§ 7 (weggefallen)
§ 8 Hygienische Anforderungen an die Beförderung von Rohzucker in Seeschiffen
§ 9 Zulassung zur Ausfuhr
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen
Anlage 3 (zu § 6) Traditionelle Lebensmittel
Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
Verordnung über den Übergang auf das neue Zusatzstoffrecht (Artikel 25 der Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe)
Verordnung über den Übergang auf das neue Zusatzstoffrecht (Artikel 25 der Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe)
----
Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 4a
Zweiter Abschnitt Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln
§ 5
§ 6
§ 7
§ 7a
§ 7b
§ 8 (weggefallen)
§ 8a (weggefallen)
§ 9
§ 10 (weggefallen)
Dritter Abschnitt Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 11
§ 11a
§ 12 (weggefallen)
§ 13
§ 14
§ 14a
§ 14b
§ 14c
§ 14d
§ 14e (weggefallen)
§ 14f (weggefallen)
Vierter Abschnitt Kenntlichmachung, Kennzeichnung und Werbung
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
§ 15
§ 16 (weggefallen)
§ 17
§ 18
- Allgemeine Kennzeichnung
§ 19
- Besondere Kennzeichnungen
§§ 20 und 20a (weggefallen)
§ 21
§ 21a
§ 22
§ 22a
§ 22b
§ 23
§ 24
- Form der Kenntlichmachung und Kennzeichnung
§ 25
§ 25a
Fünfter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 26
Sechster Abschnitt Schlussvorschriften
§ 27
§ 27a
§ 28 (weggefallen)
§ 28
§ 29
Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 1a (weggefallen)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1, §§ 7a und 7b) Zusatzstoffe und andere Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken zugesetzt werden dürfen
Anlage 3 (zu § 9) Für diätetische Lebensmittel als Kochsalzersatz zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 4 (zu § 11a) Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, von anderen diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder von diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind
Anlage 5 (weggefallen)
Anlage 6 (zu § 14b) Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen bei bilanzierten Diäten, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis
Anlage 7 (weggefallen)
Anlage 8 (zu § 4a Abs. 1)
Anlage 9 (zu § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 7b, § 14c Abs. 1, § 14d Abs. 2, § 22b Abs. 3)
Anlage 10 (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
Anlage 11 (zu § 14c Absatz 4 und 5 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
Anlage 12 (zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3) Unverzichtbare und bedingt unverzichtbare Aminosäuren in Muttermilch, ausgedrückt in mg je 100 kJ und 100 kcal
Anlage 13 (weggefallen)
Anlage 14 (weggefallen)
Anlage 15 (zu § 22a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c) Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Säuglingsanfangsnahrung und Voraussetzungen, die eine entsprechende Angabe rechtfertigen
Anlage 16 (zu § 22a Absatz 4) Referenzwerte für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind
Anlage 17 (zu § 14a Abs. 2, § 21a Abs. 4 Nr. 2, § 21a Abs. 6 Nr. 1) Wesentliche Bestandteile von Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung
Anlage 18 (zu § 14d Abs. 3) Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, wenn sie Beikost zugesetzt werden
Anlage 19 (zu § 14d Abs. 4, § 22b Abs. 2 Nr. 2) Grundzusammensetzung von Getreidebeikost
Anlage 20 (zu § 14d Abs. 5, § 22b Abs. 2 Nr. 2) Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost
Anlage 21 (zu § 22b Abs. 4) Referenzwerte für die Kennzeichnung des Nährwertes von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 22 (zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel oder deren Metaboliten in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 23 (zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, als nicht angewendet gelten, wenn die speziellen Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden
Anlage 24 (zu § 14c Absatz 3 und 5) Spezifikation für Proteingehalt und -quelle sowie Proteinverarbeitung und -qualität bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung mit einem Proteingehalt von weniger als 0,56 g/100 kJ (2,25 g/100 kcal) auf Basis von Molkenproteinhydrolysaten aus Kuhmilchprotein
Verordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen (Lebensmittelbestrahlungsverordnung - LMBestrV)
Verordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen (Lebensmittelbestrahlungsverordnung - LMBestrV)
§ 1 Zulassungen
§ 2 Lebensmittel aus Drittländern
§ 3 Kenntlichmachung
§ 4 Zulassung von Einrichtungen zur Bestrahlung
§ 5 Aufzeichnungspflichten
§ 6 Analysenmethoden
§ 7 Mitteilungen, Berichte
§ 8 Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
§ 9
§ 10
Anlage (zu § 1)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Struktur der Berufsausbildung
§ 5 Ausbildungsberufsbild
§ 6 Ausbildungsrahmenplan
§ 7 Ausbildungsplan
§ 8 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 9 Zwischenprüfung
§ 10 Abschlussprüfung
§ 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlussprüfung
§ 9 Übergangsregelung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (Lebensmitteleinfuhr-Verordnung - LMEV)
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (Lebensmitteleinfuhr-Verordnung - LMEV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, zusammengesetzte Lebensmittel und lebende Tiere
§ 3 Verfahren bei der Anzeige
§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
§ 4 Lebende Tiere
§ 5 Einfuhr
§ 6 Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen
§ 7 Einfuhruntersuchung
§ 8 Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung
§ 8a Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung für bestimmte Sendungen
§ 9 Durchfuhr
§ 10 Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
§ 11 Schiffsausrüster
§ 12 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
§ 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
§ 14 Verfahren bei der Wiedereinfuhr
Abschnitt 3 Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
§ 15 Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten
§ 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 17 Amtliche Kontrollen
Abschnitt 4 Ausnahmeregelungen
§ 18 Ausnahmeregelungen
Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Straftaten
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Nummer 3) Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2)
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
Anlage 4 (zu § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 5 Satz 3 und § 10 Absatz 5) Durchführung der Warenuntersuchung
Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV)
Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV)
Eingangsformel
§ 1 Anforderungen
§ 2 Anforderungsnachweis
§ 3 Lehrgang
§ 4 Fortbildung
§ 5 Vorschriften der Länder
§ 6 Ausnahmen und Übergangsvorschriften
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung)
Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2 Berechnung der Gebühren
§ 3 Auslagen
§ 4 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren und Auslagen
§ 5 Übergangsregelungen
§ 6 Aufhebung von Vorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel (Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung - IMLebensmFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel (Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung - IMLebensmFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses und Gliederung der Prüfung
§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 4 Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungsteilen
§ 5 Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
§ 6 Qualifikationsinhalte der Prüfungsbereiche
§ 7 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"
§ 8 Gliederung des Prüfungsteils
§ 9 Situationsaufgaben im schriftlichen Teil, Bearbeitungsdauer
§ 10 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik"
§ 11 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation"
§ 12 Fachgespräch
§ 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14 Bewerten der Prüfungsleistungen und Ermitteln der Gesamtnote
§ 15 Bestehen der Prüfung
§ 16 Zeugnisse
§ 17 Wiederholung der Prüfung
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung - LmhFortbPrüfV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung - LmhFortbPrüfV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 3 Teile des Fortbildungsabschlusses
§ 4 Nachweis des Erwerbs der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen
§ 5 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 6 Inhalte der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen"
§ 7 Handlungsbereich „Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben"
§ 8 Handlungsbereich „Vertriebskonzepte entwickeln"
§ 9 Handlungsbereich „Warenströme und Retourenmanagement organisieren"
§ 10 Handlungsbereich „Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Quali- tätsvorgaben systematisch überwachen"
§ 11 Handlungsbereich „Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen"
§ 12 Handlungsbereich „Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren"
§ 13 Handlungsbereich „Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren"
§ 14 Handlungsbereich „Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten"
§ 15 Handlungsbereich „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen"
§ 16 Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen"
§ 17 Schriftliche Prüfung
§ 18 Praktische Prüfung
§ 19 Projektarbeit
§ 20 Arbeitsaufgabe
§ 21 Gesprächssimulation
§ 22 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 23 Gewichtungs- und Bestehensregelungen zur Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen"
§ 24 Wiederholung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen"
§ 25 Zeugnisse
§ 26 Übergangsvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln (Extraktionslösungsmittelverordnung - ElmV)
Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln (Extraktionslösungsmittelverordnung - ElmV)
§ 1 Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
§ 2 Zugelassene Stoffe
§ 3 Höchstmengen
§ 4 Reinheitsanforderungen
§ 5 Kennzeichnung
§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 7 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) Allgemein verwendbare Extraktionslösungsmittel
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 3) Beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 3 und § 3) Extraktionslösungsmittel für die Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern
Anlage 4 (zu § 4 Satz 1 und 2) Reinheitskriterien für Extraktionslösungsmittel
Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV)
Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV)
§ 1 Allgemeine Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Farbstoffe
§ 4 Süßungsmittel
§ 5 Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
§ 6 Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
§ 6a Zusatzstoffe für Trinkwasser
§ 7 Höchstmengenfestsetzungen
§ 8 Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen
§ 9 Kenntlichmachung
§ 9a Übergangsvorschrift
§ 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
§ 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Allgemein zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind
Anlage 6 (zu § 6 und § 7) In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind
Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1) Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)
§ 1 Höchstmengen für Lebensmittel
§ 1a (weggefallen)
§ 2 Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
§ 3 Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
§ 3a Ausnahmen
§ 3b Kenntlichmachung
§ 4 Probenahme und Analysemethoden
§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 3
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2 bis 4)
Anlage 5 (zu § 1 Abs. 4 Nr. 1)
Anlage 6 (zu § 3 Abs. 3)
Anlage 7
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
Eingangsformel
§ 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an das Herstellen und Behandeln
§ 2a Lufttemperaturmessung
§ 2b Amtliche Lebensmittelüberwachung
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Verpackung
§ 5 Kennzeichnung von Erzeugnissen für Verbraucher
§ 6 Kennzeichnung von Erzeugnissen, die nicht für Verbraucher bestimmt sind
§ 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 7a (weggefallen)
§ 8 (Inkrafttreten)
Schlußformel
Anlage (weggefallen)
Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
Eingangsformel
§ 1
§ 1a
§ 1b
§ 2
§ 2a
§ 3
Schlußformel
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung - KmV)
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung - KmV)
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Höchstgehalte
§ 3 Behandlung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
§ 4 Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
§ 5 Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine und Nitrat
§ 6 Straftaten
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2, § 3, § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 5)
Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (Lebensmittelspezialitätenverordnung - LSpV)
Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (Lebensmittelspezialitätenverordnung - LSpV)
Eingangsformel
§ 1 Antragsverfahren
§ 2 Entscheidung über den Antrag
§ 3 Einspruchsverfahren
§ 4 Änderungs- und Löschungsverfahren
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen
§ 3 Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen
§ 4 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben
§ 5 Verkehrs- und Abgabeverbote
§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über neuartige Lebensmittel (Neuartige Lebensmittel-Verordnung - NLV)
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über neuartige Lebensmittel (Neuartige Lebensmittel-Verordnung - NLV)
Eingangsformel
§ 1 Aufgaben und Befugnisse
§ 1a Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung)
Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung)
§ 1 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
§ 2 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 3 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 4 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
§ 5 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
§ 6 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005
§ 7 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 124/2009
§ 8 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 669/2009
§ 9 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 931/2011
§ 10 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 208/2013
§ 11 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 609/2013
§ 12 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014
§ 13 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014
§ 14 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2015/175
§ 15 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2015/943
§ 16 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375
§ 17 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6
§ 18 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2017/186
§ 19 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft
§ 20 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten)
Anlage (zu § 19) Fundstellenverzeichnis der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs , (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV)
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs , (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Amtliche Fachassistenten
§ 4 Schlachthofpersonal
§ 5 Fleischhygienerechtliche Maßnahmen im Rahmen von Zoonosen- und Seuchentilgungsprogrammen
§ 6 Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
§ 7 Schlachttieruntersuchung bei der Abgabe kleiner Mengen Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 7b Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
§ 8 Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
§ 9 Wiederaufnahme der Rohmilchanlieferung
§ 10 Rückstandsüberwachung
§ 11 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
Anlage 2 (zu § 9) Grenzwerte für die Aufhebung der Anordnung nach Anhang IV Kapitel II Nummer 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Aufgabenübertragungsverordnung - BVLAÜV)
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Aufgabenübertragungsverordnung - BVLAÜV)
Eingangsformel
§ 1 Aufgabenübertragung
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Übertragungsverordnung - BVLÜV)
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Übertragungsverordnung - BVLÜV)
§ 1
§ 2
§ 3
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 6.11.2013 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Durchführung der
EGV 1334/2008 (CELEX Nr: 32008R1334)
EUV 872/2012 (CELEX Nr: 32012R0872) +++)
----
1.
Nach § 75 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) wird bekanntgemacht:
Nach Artikel 10 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 zur Festlegung der Liste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Aufnahme dieser Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission und der Entscheidung 1999/217/EG der Kommission (ABl. L 267 vom 2.10.2012, S. 1) ist die in § 75 Absatz 2 Satz 1 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 22. April 2013 anzuwenden. Die in § 75 Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Vorschriften sind bis zum Ablauf des 21. Oktober 2014 anzuwenden.
2.
Nach § 75 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) wird bekanntgemacht:
Nach Artikel 10 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 872/2012 ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 3 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 22. April 2013 anzuwenden. Die in § 75 Absatz 3 Nummer 3 bezeichnete Vorschrift ist ab dem 22. Oktober 2014 anzuwenden.
Schlussformel
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
----
Schlussformel
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 24.11.2011 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Durchführung der
EGV 1333/2008 (CELEX Nr: 32008R1333)
EUV 1129/2011 (CELEX Nr: 32011R1129)
EUV 1130/2011 (CELEX Nr: 32011R1130) +++)
----
1.
Nach § 75 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) wird bekannt gemacht:
Nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union (ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 1) ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 1 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 1. Juni 2013 anzuwenden. Die in § 59 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und c Doppelbuchstabe aa, bb und cc bezeichneten Vorschriften sind ab dem 1. Juni 2013 anzuwenden.
2.
Nach § 75 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) wird bekannt gemacht:
Nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1130/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe im Hinblick auf eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen und Nährstoffen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 178) ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 2 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 2. Dezember 2011 anzuwenden. Die in § 59 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b bezeichnete Vorschrift ist ab dem 2. Dezember 2011 anzuwenden.
Schlussformel
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.
Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
----
Schlussformel
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 7.9.2005 +++)
Das G wurde als Artikel 2 d. G v. 1.9.2005 I 2618 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 7.9.2005 in Kraft getreten.
§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften
(1) Solange noch nicht auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches neue Regelungen getroffen worden sind, sind, auch soweit dies zur Vermeidung von Strafbarkeitslücken und Lücken in der Bußgeldbewehrung erforderlich ist,
1.
(weggefallen)
2.
die §§ 9, 11 und 18 des Vorläufigen Biergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 (BGBl. I S. 1399), das zuletzt durch Artikel 109 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist,
3.
(weggefallen)
4.
(weggefallen)
5.
(weggefallen)
6.
(weggefallen)
7.
(weggefallen)
8.
§ 7 Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1, § 46f, § 47 Abs. 2 und 3 Satz 1 mit den Maßgaben, dass Abs. 2 Nr. 1 und 2 auch für Futtermittel und § 47 Abs. 1 Satz 1 insoweit unbeschadet des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gilt, § 51 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6, Abs. 1a Nr. 3 und Abs. 2 bis 4, § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6, 8, 11 und Abs. 2 Nr. 7 und 10, § 53 Abs. 1 - mit Ausnahme der Verweisung auf § 52 Abs. 2 Nr. 3 -, Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und c, soweit sich dieser auf § 19a Nr. 2 Buchstabe a bezieht, und Buchstabe d und Nr. 2 - mit Ausnahme der Verweisung auf § 52 Abs. 2 Nr. 3 - und Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 und Abs. 2 Nr. 1 - mit Ausnahme der Verweisung auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h - und Nr. 3 und Abs. 3, die §§ 55 bis 59 und 61 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist,
jeweils in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(1a) Auf Bußgeldverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Verfahren, die vor dem 4. August 2011 eingeleitet worden sind, sind
1.
die §§ 1 bis 4, 6 Absatz 1 bis 3, § 8 Absatz 1 und 3, die §§ 9 bis 12 Absatz 1, § 13 Absatz 1 bis 3, die §§ 15, 16, 18, 20, 28, 28a, 29 Absatz 1, 2, 3 Nummer 1 und Absatz 4, die §§ 29a bis 29c, 30 und 32 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2688, 3657) geändert worden ist, und
2.
die §§ 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 13, 14, 16, 28, 29, 30 Absatz 1, 2, 3 Nummer 1 und Absatz 4, die §§ 30a bis 30c, 31 und 33a des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 991), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist,
in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung hinsichtlich der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden.
(2) Auf Sachverhalte, die vor dem 7. September 2005 entstanden sind, sind die Vorschriften der in Absatz 1 genannten Gesetze hinsichtlich der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden.
(3) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit die Ermächtigungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nicht ausreichen, auf Grund der in Absatz 1 genannten Gesetze erlassene bundesrechtliche Vorschriften aufzuheben.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
1.
Verweise in bundesrechtlichen Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes auf in Absatz 1 genannte Vorschriften durch Verweise auf inhaltsgleiche Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches anzupassen, soweit die in Absatz 1 genannten Vorschriften nicht mehr anzuwenden sind,
2.
zu bestimmen, dass in Absatz 1 genannte Vorschriften nicht mehr anzuwenden sind, soweit in unmittelbar geltenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft inhaltsgleiche Regelungen getroffen worden sind oder Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft, deren Umsetzung die in Absatz 1 genannten Vorschriften dienen, aufgehoben worden sind.
Fußnote
(+++ § 1 Abs. 1 Satz 2: Zur Anwendung vgl. § 37b FuttMV 1981 +++)
§ 2
Geltung von Vorschriften
(1) § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 28 Abs. 2, § 33 Abs. 2 und § 34 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten auch für Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 oder 2 Nr. 1, 2, soweit dort auf § 11 Abs. 2 Nr. 1 und auf Ionenaustauscher verwiesen wird, Nr. 3 oder 4, des § 13 Abs. 2, des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a, des § 26 Abs. 1 Nr. 2 oder 3, dieser in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5, des § 31 Abs. 2, des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung erlassen worden sind.
(2) § 21 Abs. 1 bis 3 Satz 1 und Abs. 4 bis 6 und § 57 Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten auch für Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 4 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 2, 3, 4, 5 und 10 und des § 5 Abs. 4 Nr. 1 des Futtermittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2000 (BGBl. I S. 1358), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1756) geändert worden ist, in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung erlassen worden sind.
(3) § 43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gilt auch für Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf Grund des
1.
§ 22d Nr. 4 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2688, 3657) geändert worden ist,
2.
§ 20 Nr. 4 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 991), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist,
jeweils in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung erlassen worden sind.
(4) Soweit in den §§ 58 bis 60 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auf Rechtsverordnungen nach Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verwiesen wird, gelten diese Verweise auch als Verweise auf Rechtsverordnungen, die auf Grund der jeweils entsprechenden Ermächtigung des
1.
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung,
2.
Futtermittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2000 (BGBl. I S. 1358), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1756), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung
erlassen worden sind.
§ 3
Anpassung von Vorschriften
-
§ 4
Verweisungen
(1) Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes, die am 7. September 2005 bestehen, auf nachfolgend in Spalte 1 genannte Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung verwiesen wird, gilt dieser Verweis als Verweis auf die nachfolgend in Spalte 2 jeweils genannte Vorschrift des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, soweit sich aus Absatz 5 oder aus § 3 nichts anderes ergibt:
(2) Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften, die am 7. September 2005 bestehen, auf nachfolgend in Spalte 1 genannte Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung verwiesen wird, gilt dieser Verweis als Verweis auf die nachfolgend in Spalte 2 jeweils genannte Vorschrift des Vorläufigen Tabakgesetzes, soweit sich aus § 3 nichts anderes ergibt:
(3) Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften, die am 7. September 2005 bestehen, auf § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), geändert durch Artikel 9 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung verwiesen wird, gilt dieser Verweis auch als Verweis auf § 64 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
(4) Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften, die am 7. September 2005 bestehen, auf § 33 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), geändert durch Artikel 42 Nr. 12 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung verwiesen wird, gilt dieser Verweis auch als Verweis auf § 15 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
(5) Soweit in Rechtsverordnungen, die am 7. September 2005 bestehen, auf § 6 Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung verwiesen wird, ist diese Verweisung bis zum Erlass neuer Regelungen auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches weiter anzuwenden.
(6) Soweit in Rechtsverordnungen, die am 7. September 2005 bestehen, auf im Futtermittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2000 (BGBl. I S. 1358), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1756), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung enthaltene Begriffsbestimmungen verwiesen wird oder solche Begriffsbestimmungen verwendet werden, sind diese bis zum Erlass anderweitiger Begriffsbestimmungen in diesen Rechtsverordnungen auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches weiter anzuwenden.
§ 5
Ermächtigung
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Verweise in bundesrechtlichen Vorschriften auf andere als in § 1 Abs. 4 genannte Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung durch Verweise auf inhaltsgleiche Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu ersetzen.
Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n -