Patentgesetz (PatG)
Von AtheneMediaRECHT
()
Über dieses E-Book
Ähnlich wie Patentgesetz (PatG)
Ähnliche E-Books
Das Europäische Patent und das Einheitspatent: Eine rechtsvergleichende Gegenüberstellung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDatenschutzrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLebensmittelrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGentechnik, Recht und Handel: Genmanipulierte landwirtschaftliche Produkte als Gegenstand des öffentlichen Wirtschaftsrechts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTierschutzgesetz (TierSchG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDigitalisierung im Gesundheitswesen: Ein kompakter Streifzug durch Recht, Technik und Ethik Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik nach dem Ebryonenschutzgesetz und deren Vereinbarkeit mit Art. 1 und 2 GG Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDatenschutzgesetze 2018: Textausgabe der EU-DSGVO und des BDSG mit Berücksichtigung der Korrekturen vom 23.Mai 2018 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBrandenburgisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 15. Oktober 2018 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStaatsangehörigkeit - Gesetze und Verordnungen, Menschenrechtserklärung und Europäisches Übereinkommen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUrheberrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenOhne Anwalt zum Patent: Anleitung zur Erstellung wertvoller Patente und Gebrauchsmuster Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPraxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP): Grundlagen des LTranspG und das Verhältnis zum Informations- und Datenschutzrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBayerisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 2. August 2016 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenFragen zu einer Biologischen Technik Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEU-Datenschutz-Grundverordnung: Gesetzeswortlaut mit eingereihten Erwägungsgründen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenCRISPR/Cas9 – Einschneidende Revolution in der Gentechnik Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenÖffentliches Wirtschaftsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInternationales Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Europäisierung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht: und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAsylgesetz (AsylG): Gesetz über das Asylverfahren, Asylverfahrensgesetz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVSBG - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Kommentar Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPatent Cooperation Treaty: Die internationale Anmeldung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgerliches Recht II: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht und Sonderfragen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStrafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Recht für Sie
Compendium Wortschatz Deutsch-Deutsch, erweiterte Neuausgabe: 2. erweiterte Neuausgabe Bewertung: 3 von 5 Sternen3/5Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk: Steuern, Technik und Umsetzung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPoweReading®: Schneller lesen, Zeit sparen, Effektivität steigern Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRichtig vererben und verschenken Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTrigger Warnung: Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen200 Duas für Muslim Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Praxishandbuch Security Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenFamilienrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen200 Übungsfragen für die mündliche Prüfung: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5BGB Allgemeiner Teil: für Studienanfänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolizeiliche Abkürzungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStiftung als Steuersparmodell: Rechtsform für die Vermögensübertragung im Rahmen der Nachfolgeplanung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRhetorische Deeskalation: Deeskalatives Einsatzmanagement – Stress- und Konfliktmanagement im Polizeieinsatz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenReden gegen Verres: Ciceros meisterhafte Rhetorik in seiner bekannteste Gerichtsrede: Die Kunst der Rhetorik in Rechtswissenschaft Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundlagen der Kriminaltechnik I Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStraßenverkehrs-Ordnung (StVO) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPräsentieren auf Englisch: überzeugender Auftritt / treffende Formulierungen / klare Visualisierung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Sachenrecht II Immobiliarsachenrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Diktatur der Demokraten: Warum ohne Recht kein Staat zu machen ist Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInsolvenz und Privatinsolvenz - Insolvenzrecht, Schuldnerberatung oder Anwalt: So geht´s: Raus aus den Schulden Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVölkerrecht und IPR Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum BGB AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenReden gegen Verres: Die Kunst der Rhetorik in Rechtswissenschaft Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie DSGVO verstehen und anwenden: Datenschutzkompetenz für Unternehmen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKlausurenkurs BGB - Allgemeiner Teil: Ein Fallbuch für Studienanfänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInternationales Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBei Risiken und Nebenwirkungen: Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVSD und DSL Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Patentgesetz (PatG)
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Patentgesetz (PatG) - AtheneMediaRECHT
Inhalt
Patentgesetz
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Das Patent
§ 1
§ 1a
§ 2
§ 2a
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 9a
§ 9b
§ 9c
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 16a
§ 17
§§ 18 und 19 (weggefallen)
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Zweiter Abschnitt Patentamt
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 29a
§ 30
§ 31
§ 31a Datenschutz
§ 32
§ 33
Dritter Abschnitt Verfahren vor dem Patentamt
§ 34
§ 34a
§ 35
§ 35a
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
§ 49a
§ 50
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
§ 55
§ 56
§ 57
§ 58
§ 59
§ 60
§ 61
§ 62
§ 63
§ 64
Vierter Abschnitt Patentgericht
§ 65
§ 66
§ 67
§ 68
§ 69
§ 70
§ 71
§ 72
Fünfter Abschnitt Verfahren vor dem Patentgericht
1. Beschwerdeverfahren
§ 73
§ 74
§ 75
§ 76
§ 77
§ 78
§ 79
§ 80
2. Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
§ 81
§ 82
§ 83
§ 84
§ 85
§ 85a
3. Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 86
§ 87
§ 88
§ 89
§ 90
§ 91
§ 92
§ 93
§ 94
§ 95
§ 96
§ 97
§ 98
§ 99
Sechster Abschnitt Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
1. Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 100
§ 101
§ 102
§ 103
§ 104
§ 105
§ 106
§ 107
§ 108
§ 109
2. Berufungsverfahren
§ 110
§ 111
§ 112
§ 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
§ 121
3. Beschwerdeverfahren
§ 122
4. Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 122a
Siebenter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 123
§ 123a
§ 124
§ 125
§ 125a
§ 126
§ 127
§ 128
§ 128a
§ 128b
Achter Abschnitt Verfahrenskostenhilfe
§ 129
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
§ 136
§ 137
§ 138
Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen
§ 139
§ 140
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
§ 141
§ 141a
§ 142
§ 142a
§ 142b
Zehnter Abschnitt Verfahren in Patentstreitsachen
§ 143
§ 144
§ 145
Elfter Abschnitt Patentberühmung
§ 146
Zwölfter Abschnitt Übergangsvorschriften
§ 147
Patentgesetz
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 44/98 (CELEX: 398L0044) vgl. G v. 21.1.2005 I 146 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 123 Abs. 1 bis 5, 7, §§ 124, 126 bis 128a
vgl. § 23 Abs. 3 Satz 3 GeschmMG 2004 +++)
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt: Das Patent
Zweiter Abschnitt: Patentamt
Dritter Abschnitt: Verfahren vor dem Patentamt
Vierter Abschnitt: Patentgericht
Fünfter Abschnitt: Verfahren vor dem Patentgericht
1.
Beschwerdeverfahren
2.
Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
3.
Gemeinsame Vorschriften
Sechster Abschnitt: Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
1.
Rechtsbeschwerdeverfahren
2.
Berufungsverfahren
3.
Beschwerdeverfahren
4.
Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Siebter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
Achter Abschnitt: Verfahrenskostenhilfe
Neunter Abschnitt: Rechtsverletzungen
Zehnter Abschnitt: Verfahren in Patentstreitsachen
Elfter Abschnitt: Patentberühmung
Zwölfter Abschnitt: Übergangsvorschriften
Erster Abschnitt
Das Patent
§ 1
(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
1.
Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2.
ästhetische Formschöpfungen;
3.
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4.
die Wiedergabe von Informationen.
(4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.
§ 1a
(1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich der Keimzellen, sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbaren Erfindungen sein.
(2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.
(3) Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret unter Angabe der von der Sequenz oder Teilsequenz erfüllten Funktion beschrieben werden.
(4) Ist Gegenstand der Erfindung eine Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, deren Aufbau mit dem Aufbau einer natürlichen Sequenz oder Teilsequenz eines menschlichen Gens übereinstimmt, so ist deren Verwendung, für die die gewerbliche Anwendbarkeit nach Absatz 3 konkret beschrieben ist, in den Patentanspruch aufzunehmen.
§ 2
(1) Für Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, werden keine Patente erteilt; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, dass die Verwertung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist.
(2) Insbesondere werden Patente nicht erteilt für
1.
Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;
2.
Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;
3.
die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken;
4.
Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.
Bei der Anwendung der Nummern 1 bis 3 sind die entsprechenden Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes maßgeblich.
§ 2a
(1) Patente werden nicht erteilt für
1.
Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere;
2.
Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1.
deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2.
die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes