Brandenburgisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 15. Oktober 2018
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Über dieses E-Book
Mit diesem Buch können Sie sich über die Rechtslage des Bundeslandes Brandenburg informieren. Es ist die aktuell geltende Fassung des Bestattungsgesetzes mit der letzten zurückliegenden Gesetzesänderung vom 15. Oktober 2018!
In einem handlichen Booklet - Ideal für Ihre tägliche Arbeit!
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Buchvorschau
Brandenburgisches Bestattungsgesetz - Books on Demand
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 | Allgemeines
§1 Grundsätze
§2 Bestattungseinrichtungen
Abschnitt 2 | Leichenwesen
Unterabschnitt 1 | Menschliche Leichen, Leichenschau
§3 Begriffsbestimmungen
§4 Veranlassung der Leichenschau
§5 Ärztliche Leichenschaupflicht
§6 Durchführung der Leichenschau
§7 Kosten der Leichenschau
Unterabschnitt 2 | Klinische und anatomische Sektion
§8 Klinische Sektion
§9 Antrag
§10 Zulässigkeit der klinischen Sektion
§11 Durchführung der klinischen Sektion
§12 Unentgeltlichkeit der Einwilligung in die klinische Sektion
§13 Verfahren der klinischen Sektion
§14 Anatomische Sektion
§15 Zulässigkeit der anatomischen Sektion
§16 Verfahren der anatomischen Sektion
Unterabschnitt 3 | Totenschein, Aufbewahrung undBeförderung von Leichen
§17 Totenschein und Sektionsschein
§18 Aufbewahrung und Beförderung von Leichen
Abschnitt 3 | Bestattungswesen
§19 Bestattungspflicht
§20 Bestattungspflichtige Person
§21 Bestattungsarten
§22 Voraussetzung der Bestattung
§23 Einäscherung
§24 Feuerbestattungsanlagen
§25 Beisetzungsort
Abschnitt 4 | Friedhofswesen
§26 Friedhöfe
§27 Gemeindefriedhöfe
§28 Andere Friedhöfe
§29 Planung, Anlegung und Erweiterung von Friedhöfen
§30 Schließung und Aufhebung von Friedhöfen
§31 Genehmigungsbehörde
§32 Ruhezeit
§33 Ausgrabung, Umbettung
§34 Friedhofsordnungen
§35 Umwelt- und Naturschutz
Abschnitt 5 | Gemeinsame Vorschriften
§36 Aufgabenwahrnehmung
§37 (aufgehoben)
§38 Ordnungswidrigkeiten
§39 Einschränkung von Grundrechten
Abschnitt 6 | Übergangs- und Schlussvorschriften
§40 Sonderbestimmungen
§41 Übergangsvorschrift
§42 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Abschnitt 1 | Allgemeines
§1 Grundsätze
(1) Die würdige Bestattung von verstorbenen Personen ist eine öffentliche Aufgabe.
(2) Mit Leichen, Leichen- und Körperteilen, Aschen und Aschenresten verstorbener Personen, Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeborenen darf nur so verfahren werden, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Gesundheit und für die Belange der Strafrechtspflege, zu befürchten sind und die Würde der verstorbenen Person und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden.
§2 Bestattungseinrichtungen
(1) Bestattungseinrichtungen sind Einrichtungen, Bauwerke und Räumlichkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung dienen. Dazu zählen insbesondere Friedhöfe, Feierhallen auf den Friedhöfen, Leichenhallen und Feuerbestattungsanlagen.
(2) Bestattungseinrichtungen müssen der Würde des Menschen, dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit und den anerkannten gesellschaftlichen Ordnungen entsprechen. Sie müssen so beschaffen sein, dass die öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheit und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.
(3) Leichenhallen sind Räumlichkeiten, die