Sächsisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 26. April 2018
Von Books on Demand
()
Über dieses E-Book
Mit diesem Buch können Sie sich über die Rechtslage des Bundeslandes Sachsen informieren. Es ist die aktuell geltende Fassung des Bestattungsgesetzes mit der letzten zurückliegenden Gesetzesänderung vom 26. April 2018!
In einem handlichen Paperback - Ideal für Ihre tägliche Arbeit!
Ähnlich wie Sächsisches Bestattungsgesetz
Ähnliche E-Books
Hessisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 23. August 2018 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBestattungsgesetz Rheinland-Pfalz: Aktuelle Fassung vom 19. Dezember 2014 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Aktuelle Fassung vom 1. Oktober 2014 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBerliner Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 15. Dezember 2010 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBayerisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 2. August 2016 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJagdrecht Bundesjagdgesetz, Hessisches Jagdrecht (2. Auflage) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenNiedersächsisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 8. Dezember 2005 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJagdrecht Bundesjagdgesetz, Hessisches Jagdrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBrandenburgisches Bestattungsgesetz: Aktuelle Fassung vom 15. Oktober 2018 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBestattung in Deutschland: Ratgeber für eine stilvolle Beerdigung - Ablauf einer Beisetzung, Trauerfeier & Arten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Aktueller Stand: 9. Mai 2013 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInsO - Insolvenzordnung - E-Book - Aktueller Stand: 1. März 2014 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDem Wort das Wort.: Auferstehung des Wortes, 300 Anagramme aus einem Vers von Heinrich Böll und andere anagrammatische Wortmetamorphosen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolicey-Ordnung des Markgrafentums Bayreuth von 1746: Editiert, interpretiert und kommentiert Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAber des Herrn Wort bleibet in Ewigkeit: Re-Formation in 95 Anagrammgedichten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSammlung Zürcher Erlasse: Band III: Strafrecht, ausgewählte Gebiete Verwaltungsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSammlung Zürcher Erlasse: Band II: Staatsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGesetze der Ostangelschen Haus- und Mobilien-Brandgilde: mit einem Nachwort Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGesetzessammlung des liechtensteinischen Rechts: Zivilrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Sächsisches Bestattungsgesetz
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Sächsisches Bestattungsgesetz - Books on Demand
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Erster Abschnitt – Friedhofswesen
§1 Bestattungsplätze
§2 Gemeindefriedhöfe
§3 Andere Friedhöfe und Bestattungsplätze
§4 Friedhöfe nichtgemeindlicher Träger
§5 Standort- und Abstandsregeln
§6 Ruhezeit
§6a Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr
§7 Benutzungsordnung der Gemeindefriedhöfe
§8 Schließung und Aufhebung von Bestattungsplätzen
§8a Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft....
Zweiter Abschnitt – Leichenwesen
§9 Begriffsbestimmungen
§10 Verantwortlichkeit
§11 Pflicht zur Veranlassung der Leichenschau; Benachrichtungspflichten
§12 Ärztliche Leichenschaupflicht
§13 Durchführung der äußeren Leichenschau
§14 Todesbescheinigung
§15 Innere Leichenschau
§16 Einsargung und Überführung
§17 Beförderung von Leichen
Dritter Abschnitt – Bestattungswesen
§18 Allgemeine Vorschriften zur Bestattung
§18a Erdbestattung
§18b Feuerbestattung
§19 Fristen für die Bestattung
§20 Einäscherungsanlagen
§21 Bestatter, Totengräber
§22 Ausgrabung, Umbettung
Vierter Abschnitt – Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen
§23 Ordnungswidrigkeiten
§24 Ermächtigungen
§25 Sonderbestimmungen
§26 Inkrafttreten
Fußnoten
Anlagen
Anlagen 1,2,3,4
Eingangsformel
Sächsisches Gesetz
über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
(Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG)
Vom 8. Juli 1994
Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt – Friedhofswesen
§1 Bestattungsplätze
(1) Bestattungsplätze sind
Gemeindefriedhöfe,
Friedhöfe der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Grabstätten in Kirchen,
Anstaltsfriedhöfe und sonstige private Bestattungsplätze.
(2) Bestattungsplätze müssen der Würde des Menschen, den allgemeinen sittlichen Vorstellungen und den anerkannten gesellschaftlichen Ordnungen entsprechen. Sie müssen so beschaffen sein, dass die Totenruhe gewährleistet und das Grundwasser sowie die Oberflächengewässer, die öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheit und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Die Anforderungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die Belange der Landschafts- und Denkmalpflege sind zu berücksichtigen.
(3) Die Neuanlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines vorher geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Sie ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind und sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts nicht entgegenstehen.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist
in kreisangehörigen Gemeinden der Landkreis,
in Kreisfreien Städten die Kreisfreie Stadt.
(4) Vor der Erteilung der Genehmigung hat die Genehmigungsbehörde eine gutachtliche Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten einzuholen und sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt ins Benehmen zu setzen. ²
§2 Gemeindefriedhöfe
(1) Den Gemeinden obliegt es als Pflichtaufgabe, Friedhöfe anzulegen und zu erweitern sowie Leichenhallen zu errichten, soweit hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht, und diese Einrichtungen zu unterhalten. Diese Pflicht umfasst auch die Sorge dafür, dass die notwendigen Bestattungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
(2) Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen. Die Bestattung anderer Verstorbener kann durch Satzung der Gemeinde ermöglicht werden. Die Bestattung einer anderen in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Person ist außerdem zuzulassen, wenn diese keinen