Behindertenrecht
Von AtheneMediaRECHT
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Über dieses E-Book
Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG)
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG)
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
Neuntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz-KOV - 9. AnpG-KOV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Ausgleichsrentenverordnung - AusglV)
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten (Aufwendungserstattungs-Verordnung)
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren (Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung - BGleiSV)
Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)
Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung - ZMV)
Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung - PfleBeteiligungsV)
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Werkstättenverordnung (WVO)
Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV - 10. AnpG-KOV)
u.v.a.m.
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Buchvorschau
Behindertenrecht - AtheneMediaRECHT
Behindertenrecht
Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport
Eingangsformel
Art I
Art II
Art III
Art IV
Art V
Schlußformel
Anlage
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5. AnpG-KOV)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 1
§ 2
§ 3
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Schlussformel
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018 in Euro
Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Name der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Steuerbegünstigung
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung, Haftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Stiftungsvorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Verwendung der Mittel
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
Abschnitt 2 Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen
§ 11 Verwendung des Stiftungsvermögens
§ 12 Leistungsberechtigte Personen
§ 13 Art und Umfang der Leistungen an behinderte Menschen
§ 14 Verzinsung
§ 15 Verzicht, Anrechnung von Zahlungen Dritter
§ 16 Gang des Verfahrens
§ 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
§ 18 Verhältnis zu anderen Ansprüchen
Abschnitt 3 Projektförderung
§ 19 Finanzielle Ausstattung
§ 20 Förderungsmaßnahmen
§ 21 Vergabeplan
Abschnitt 4 Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 22 Verfahren
§ 23 Rechtsweg
§ 24 Übergangsvorschrift
§ 25 Bericht
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG)
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Anspruch
§ 3 Anpassung
§ 4 Rückforderung
§ 5 Erstattung
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Eingangsformel
Art 1
Art 2 Besitzstand
Art 3 Frühere Ausweise
Art 4 Erstattungsregelungen für die Jahre 1979 und 1980
Art 5
Art 6 bis 8 ----
Art 9 Berlin-Klausel
Art 10 Inkrafttreten
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
Anspruch auf Versorgung
§ 1
§ 1a
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 8b
Umfang der Versorgung
§ 9
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 16a
§ 16b
§ 16c
§ 16d
§ 16e
§ 16f
§ 16g
§ 16h
§ 17
§ 18
§ 18a
§ 18b
§ 18c
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 24a
Kriegsopferfürsorge
§ 25
§ 25a
§ 25b
§ 25c
§ 25d
§ 25e
§ 25f
§ 26
§ 26a
§ 26b
§ 26c
§ 26d
§ 26e
§ 27
§ 27a
§ 27b
§ 27c
§ 27d
§ 27e
§ 27f
§ 27g
§ 27h
§ 27i
§ 27j
§ 27k
§ 27l
§ 28
Beschädigtenrente
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 33a
§ 33b
§ 34
Pflegezulage
§ 35
Bestattungsgeld
§ 36
Sterbegeld
§ 37
Hinterbliebenenrente
§ 38
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 40b
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 48a
§ 49
§ 50
§ 51
§ 52
Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen
§ 53
§ 53a Beiträge zur Pflegeversicherung
Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 54
§ 55
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 56
§§ 57 bis 59 (weggefallen)
Beginn, Änderung und Aufhören der Versorgung
§ 60
§ 60a
§ 61
§ 62
§ 63
- Besondere Vorschriften für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 64
§ 64a
§ 64b
§ 64c
§ 64d
§ 64e (weggefallen)
§ 64f
Ruhen des Anspruchs auf Versorgung
§ 65
Zahlung
§ 66
§ 66a (weggefallen)
§ 66b (weggefallen)
§ 66c (weggefallen)
§ 66d Umstellung auf Euro in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§§ 67 bis 70a (weggefallen)
Versorgung bei Unterbringung
§ 71
§ 71a
Übertragung kraft Gesetzes
§ 71b
Kapitalabfindung
§ 72
§ 73
§ 74
§ 75
§ 76
§ 77
§ 78
§ 78a
§ 79
§ 80
Schadenersatz, Erstattung
§ 81
§ 81a
§ 81b
§ 81c
Ausdehnung des Personenkreises
§ 82
- Ausschluß der Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt
§ 83
Übergangsvorschriften
§ 84
§ 84a
§ 85
§ 86 Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen
§ 87
§ 88 (weggefallen)
Härteausgleich
§ 89
Schlußvorschriften
§ 90
§ 91
§ 92 (weggefallen)
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Eingangsformel
Art 1 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Art 2 Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 1
§ 2 Berlin-Klausel
§ 3 Inkrafttreten
Schlußformel
Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
Eingangsformel
Art I Einführung des Bundesversorgungsgesetzes
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
Art II Einführung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
§ 1
§ 2
Art III Schlußvorschriften
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 4 Barrierefreiheit
§ 5 Zielvereinbarungen
§ 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
§ 12 Öffentliche Stellen des Bundes
§ 12a Barrierefreie Informationstechnik
§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
§ 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
§ 12d Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
§ 14 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
§ 15 Verbandsklagerecht
§ 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 18 Aufgabe und Befugnisse
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation
§ 19 Förderung der Partizipation
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
Art 1 bis 5 Änderungsvorschriften
Art 6 Evaluierung
Art 7 Inkrafttreten
Neuntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz-KOV - 9. AnpG-KOV)
Art 1
Art 2 Besitzstandsklausel
Art 3 Berlin-Klausel
Art 4 Inkrafttreten
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt (weggefallen)
§§ 1 bis 13 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
§ 14 Verwendungszwecke
1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
§ 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
§ 17 Leistungsarten
§ 18 Leistungsvoraussetzungen
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen
§ 19 Technische Arbeitshilfen
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
§ 23
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
II. Leistungen an Arbeitgeber
§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
III. Sonstige Leistungen
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
3. Unterabschnitt Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
§ 30 Förderungsfähige Einrichtungen
§ 31 Förderungsvoraussetzungen
§ 32 Förderungsgrundsätze
§ 33 Art und Höhe der Leistungen
§ 34 Tilgung und Verzinsung von Darlehen
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
1. Unterabschnitt Gestaltung des Ausgleichsfonds
§ 35 Rechtsform
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
§ 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
§ 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
§ 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
2. Unterabschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds
§ 41 Verwendungszwecke
3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirats
§ 44 Entscheidung
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 46 Übergangsregelungen
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Erster Abschnitt Ausweis für schwerbehinderte Menschen
§ 1 Gestaltung des Ausweises
§ 2 Zugehörigkeit zu Sondergruppen
§ 3 Weitere Merkzeichen
§ 3a Beiblatt
§ 4 Sonstige Eintragungen
§ 5 Lichtbild
§ 6 Gültigkeitsdauer
§ 7 Verwaltungsverfahren
Zweiter Abschnitt Ausweis für sonstige Personen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
§ 8 Ausweis für sonstige freifahrtberechtigte Personen
Dritter Abschnitt Übergangsregelung
§ 9 Übergangsregelung
Muster 1
Muster 2
Muster 3
Muster 4
Muster 5
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Art 1
Art 2 bis 62 ----
Art 63
Art 64 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art 65 Neubekanntmachung
Art 66
Art 67 Übergangsvorschriften
Art 68 Inkrafttreten
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel
Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Ausgleichsrentenverordnung - AusglV)
Erster Abschnitt Schwerbeschädigte
§ 1 Einkommen
§ 2 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
§ 3 Bewertung von Sachbezügen
§ 4 Unterhaltsansprüche
§ 5
§ 6 Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
§ 7
§ 8 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
§ 9 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinne nach Durchschnittsätzen ermittelt werden
§ 10 Einkünfte aus Arbeit bei Familienangehörigen
§ 11 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 12 Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz sowie aus Untervermietung
§ 13
Zweiter Abschnitt Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
§ 14 Anwendung der Vorschriften des ersten Abschnitts
§ 15 Sondervorschriften für Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
Dritter Abschnitt Eltern
§ 16
Anlage zu § 3 Vorschriften zur Bestimmung des Wertes von Sachbezügen
Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Ausgleichsrentenverordnung - AusglV)
Erster Abschnitt Schwerbeschädigte
§ 1 Einkommen
§ 2 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
§ 3 Bewertung von Sachbezügen
§ 4 Unterhaltsansprüche
§ 5
§ 6 Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
§ 7
§ 8 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
§ 9 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinne nach Durchschnittsätzen ermittelt werden
§ 10 Einkünfte aus Arbeit bei Familienangehörigen
§ 11 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 12 Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz sowie aus Untervermietung
§ 13
Zweiter Abschnitt Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
§ 14 Anwendung der Vorschriften des ersten Abschnitts
§ 15 Sondervorschriften für Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
Dritter Abschnitt Eltern
§ 16
Anlage zu § 3 Vorschriften zur Bestimmung des Wertes von Sachbezügen
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten (Aufwendungserstattungs-Verordnung)
Eingangsformel
§ 1 Grundsatz
§ 2 Abrechnung
§ 3 Verfahren
§ 4
§ 5 Inkrafttreten
Schlußformel
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren (Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung - BGleiSV)
§ 1 Anwendungsbereich und Ziel
§ 2 Schlichtungsstelle
§ 3 Schlichtende Personen und Geschäftsverteilung
§ 4 Verschwiegenheit
§ 5 Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
§ 6 Ablehnung eines Schlichtungsverfahrens
§ 7 Rechtliches Gehör
§ 8 Verfahren und Schlichtungsvorschlag
§ 9 Abschluss des Verfahrens
§ 10 Verfahrensdauer
§ 11 Barrierefreie Kommunikation
§ 12 Kosten des Verfahrens
§ 13 Reisekosten
§ 14 Tätigkeitsbericht
§ 15 Information durch die Schlichtungsstelle
Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Hilfsmittel
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Körperersatzstücke
§ 3 Orthopädische Hilfsmittel
§ 4 Stützapparate
§ 5 Orthopädisches Schuhwerk
§ 6 Schuhe für Beinamputierte
§ 7 Handschuhe
§ 8 Handschuhe für Armamputierte
§ 9 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 10 Eigenanteile
§ 11 Gehhilfen
§ 12 Rollstühle
§ 13 Hilfen zur Lagerung
§ 14 Schützende Hilfen
§ 15 Ergänzungen zu Hilfsmitteln
§ 16 Andere Hilfsmittel
§ 17 Hör-, Seh- und andere Hilfen
§ 17a Kommunikationshilfen
§ 18 Sonstige Hilfsgeräte und Gebrauchsgegenstände
§ 18a Behinderungsgerechte Ausstattungen
§ 19 Blindenführhunde
§ 20 Instandsetzung und Ersatz von Hilfsmitteln
§ 21 Rückforderung von Hilfsmitteln
Zweiter Abschnitt Ersatzleistungen
§ 22 Allgemeine Bestimmungen
§ 23 Zuschüsse für Motorfahrzeuge
§ 24 Rückzahlung von Zuschüssen für Motorfahrzeuge
§ 25 Wiederholung von Zuschüssen für Motorfahrzeuge
§ 26 Instandhaltungszuschüsse für Motorfahrzeuge
§ 27 Kosten für Zusatzgeräte und automatische Getriebe in Motorfahrzeugen
§ 28 Änderungskosten bei Motorfahrzeugen
§ 29 Instandsetzungskosten
§ 30 Änderungskosten für Motorfahrzeuge, die von Dritten geführt werden
§ 31 Abstellmöglichkeiten für Motorfahrzeuge
§ 32 Zuschüsse und Kosten bei gemieteten Motorfahrzeugen
§ 33 Abstellmöglichkeiten für Rollstühle
§ 34 Zuschüsse für Fahrräder
§ 35 Zuschüsse für Blindenführhundzwinger
§ 36 Zuschüsse für Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
§ 37 Zuschüsse für Telefonausstattung
§ 38 Kosten für Maßkonfektion
§ 39
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 40 Leistungen nach anderen Gesetzen
§ 41
§ 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften
Schlußformel
Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung - ZMV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 3 Formen der Zugänglichmachung
§ 4 Umfang des Anspruchs
§ 5 Mitwirkung der berechtigten Person
§ 6 Ausführung der Zugänglichmachung
§ 7 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
§ 8 Organisation
§ 9 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung - PfleBeteiligungsV)
Eingangsformel
§ 1 Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene
§ 2 Anerkannte Organisationen
§ 3 Anerkennung weiterer Organisationen
§ 4 Entzug der Anerkennung
§ 5 Verfahren der Beteiligung
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Schlussformel
Eingangsformel
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze"
§ 3 Beirat
§ 4 Beschlüsse
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008
Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7 Berlin-Klausel
§ 8 Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (Berufsschadensausgleichsverordnung - BSchAV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Berufsschadensausgleich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vergleichseinkommen
§ 3 Durchschnittseinkommen
§ 4 Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
§ 5 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
§ 6 Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und des § 64c Absatz 2
§ 7 Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
§ 8 Derzeitiges Bruttoeinkommen
§ 9 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
Abschnitt 2 Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
§ 10 Vergleichseinkommen
§ 11 Bruttoeinkommen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
§ 12 Rundungsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge über Leistungen nach § 27b des Bundesversorgungsgesetzes
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Früherkennung und Frühförderung
§ 3 Interdisziplinäre Frühförderstellen
§ 4 Sozialpädiatrische Zentren
§ 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 6 Heilpädagogische Leistungen
§ 6a Weitere Leistungen
§ 7 Förder- und Behandlungsplan
§ 8 Erbringung der Komplexleistung
§ 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung
§ 10 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Eingangsformel
§ 1 Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 2a Begriffsdefinitionen
§ 3 Anzuwendende Standards
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
§ 5 Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik
§ 6 Beratung und Unterstützung durch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und die Informationstechnik-Dienstleister des Bundes
§ 7 Erklärung zur Barrierefreiheit
§ 8 Überwachungsverfahren
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Folgenabschätzung
Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich und Anlass
§ 2 Umfang des Anspruchs
§ 3 Kommunikationshilfen
§ 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
§ 5 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 3 Formen der Zugänglichmachung
§ 4 Bekanntgabe
§ 5 Umfang des Anspruchs
§ 6 Organisation und Kosten
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3 Liste der Wahlberechtigten
§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
§ 9 Stimmabgabe
§ 10 Wahlvorgang
§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 18 Voraussetzungen
§ 19 Vorbereitung der Wahl
§ 20 Durchführung der Wahl
§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
§ 22 Wahlverfahren
Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
§ 23 Wahlverfahren
Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
§ 25 Durchführung der Wahl
§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 28 Berlin-Klausel
§ 29 (Inkrafttreten)
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung von Werkstatträten
§ 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats
§ 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
§ 5 Mitwirkung und Mitbestimmung
§ 6 Vermittlungsstelle
§ 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Werkstattversammlung
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
§ 10 Wahlberechtigung
§ 11 Wählbarkeit
§ 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
§ 13 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
§ 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
§ 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 18 Wahlausschreiben
§ 19 Wahlvorschläge
§ 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Unterabschnitt 3 Durchführung der Wahl
§ 21 Stimmabgabe
§ 22 Wahlvorgang
§ 23 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 24 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 25 Bekanntmachung der Gewählten
§ 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 27 Wahlanfechtung
§ 28 Wahlschutz und Wahlkosten
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
§ 29 Amtszeit des Werkstattrats
§ 30 Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
§ 31 Vorsitz des Werkstattrats
§ 32 Einberufung der Sitzungen
§ 33 Sitzungen des Werkstattrats
§ 34 Beschlüsse des Werkstattrats
§ 35 Sitzungsniederschrift
§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
§ 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
§ 38 Sprechstunden
§ 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
§ 39a Aufgaben und Rechtsstellung
§ 39b Wahlen und Amtszeit
§ 39c Vorzeitiges Ausscheiden
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte
§ 41 Inkrafttreten
Schlussformel
Werkstättenverordnung (WVO)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
§ 1 Grundsatz der einheitlichen Werkstatt
§ 2 Fachausschuß
§ 3 Eingangsverfahren
§ 4 Berufsbildungsbereich
§ 5 Arbeitsbereich
§ 6 Beschäftigungszeit
§ 7 Größe der Werkstatt
§ 8 Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort
§ 9 Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung
§ 10 Begleitende Dienste
§ 11 Fortbildung
§ 12 Wirtschaftsführung
§ 13 Abschluß von schriftlichen Verträgen
§ 14 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
§ 15 Werkstattverbund
§ 16 Formen der Werkstatt
Zweiter Abschnitt Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen
§ 17 Anerkennungsfähige Einrichtungen
§ 18 Antrag
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 19
§ 20 (weggefallen)
§ 21 Inkrafttreten
Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV - 10. AnpG-KOV)
Art 1 bis 5 ----
Art 6 Übergangsvorschrift
Art 7 Berlin-Klausel
Art 8 Inkrafttreten
Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 29. 4.1979 +++)
Eingangsformel
In dem Wunsche, den Behindertensport als ein wichtiges Mittel zur Rehabilitation behinderter Menschen hervorzuheben, stifte ich auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), die
Silbermedaille für den Behindertensport.
Art I
Die Silbermedaille für den Behindertensport ist ein Ehrenzeichen. Sie wird an Behinderte verliehen, die durch besondere sportliche Leistungen in hervorragender Weise die Fähigkeit bewiesen haben, ihre Behinderung zu meistern und dadurch anderen ein Beispiel zu geben.
Art II
Das Ehrenzeichen ist eine Medaille aus Silber, die auf der Vorderseite den Bundesadler und auf der Rückseite die Aufschrift Der Bundespräsident
sowie das Verleihungsdatum trägt. Die Medaille ist von einem silbernen Lorbeerkranz umgeben. Das Ehrenzeichen wird an einem Band mit den olympischen Farben getragen. Eine Abbildung des im Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters wird als Anlage veröffentlicht.
Art III
Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
Art IV
Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können die Sportverbände dem Chef des Bundespräsidialamtes oder dem Bundesminister des Innern unterbreiten.
Art V
Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
Schlußformel
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1978, 589)
Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.
Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport
Eingangsformel
Art I
Art II
Art III
Art IV
Art V
Schlußformel
Anlage
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5. AnpG-KOV)
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.4.1975 +++)
Art 1
Art 2
-
Fußnote
Art. 2: Gilt nicht in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Anl. I Kap. VIII Sachg. K Abschn. I Nr. 1 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1066
Art 3
Art 4
Art 5
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 1
-
§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.
(2)
Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5. AnpG-KOV)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5 Übergangs-und Schlußvorschriften
§ 1
§ 2
§ 3
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2018 +++)
Eingangsformel
Auf Grund des § 33 Absatz 6 in Verbindung mit § 33a Absatz 1 Satz 3, § 33b Absatz 5 Satz 3, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 2 und § 51 Absatz 4 des Bundesversorgungsgesetzes, von denen § 33 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b und § 41 Absatz 3 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 41 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) sowie § 51 Absatz 4 durch Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. März 1990 (BGBl. I S. 582) geändert worden sind, sowie unter Berücksichtigung der 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 vom 12. Juni 2018 (BGBl. I S. 840) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
§ 1
Diese Verordnung gilt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Feststellung der in § 2 genannten Leistungen, soweit die Ansprüche in der Zeit vom 1. Juli 2018 an bestehen.
§ 2
Das anzurechnende Einkommen zur Feststellung der Ausgleichsrenten, der Ehegatten-und Kinderzuschläge sowie der Elternrenten (§ 33 Absatz 1, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 2, § 33a Absatz 1 Satz 3, § 33b Absatz 5 Satz 3 und § 51 Absatz 4 des Bundesversorgungsgesetzes) ergibt sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigegebenen Tabelle. In der Tabelle sind auch die nach Anrechnung des Einkommens zustehenden Beträge an Ausgleichsrente und Elternrente angegeben, die zustehende Elternrente jedoch nur insoweit, als kein Anspruch auf Erhöhungsbeträge nach § 51 Absatz 2 oder 3 des Bundesversorgungsgesetzes besteht. Besteht Anspruch auf mindestens einen Erhöhungsbetrag, so ist die zustehende Elternrente, ausgehend vom Gesamtbetrag der vollen Elternrente einschließlich des Erhöhungsbetrages, durch Abziehen des in der Tabelle angegebenen anzurechnenden Einkommens zu ermitteln.
§ 3
(1) Das Bruttoeinkommen ist vor Anwendung der Tabelle auf volle Euro nach unten abzurunden.
(2) Treffen Einkünfte aus beiden Einkommensgruppen im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a des Bundesversorgungsgesetzes zusammen, so ist die Stufenzahl getrennt für jede Einkommensgruppe zu ermitteln; die Zusammenzählung beider Werte ergibt vorbehaltlich der Vorschrift des § 41 Absatz 3 Satz 3 und des § 51 Absatz 4 des Bundesversorgungsgesetzes die für die Feststellung maßgebende Stufenzahl.
§ 4
(1) Zur Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen ist von der Stufenzahl, die für das tatsächliche Bruttoeinkommen angegeben ist, die Stufenzahl, von der an die entsprechende Ausgleichsrente nicht mehr zusteht, abzuziehen; das Ergebnis ist die zur Feststellung maßgebende Stufenzahl.
(2) Trifft ein Ehegattenzuschlag mit mindestens einem Kinderzuschlag zusammen, so ist zur Feststellung des Kinderzuschlags von dem nach Absatz 1 ermittelten anzurechnenden Einkommen ein Betrag in Höhe des Ehegattenzuschlags abzuziehen; das Ergebnis ist das anzurechnende Einkommen im Sinne des § 33b Absatz 5 Satz 3 des Bundesversorgungsgesetzes.
§ 5
Soweit die Tabelle in einzelnen Versorgungsfällen nicht ausreicht, sind die Werte für jede weitere Stufenzahl wie folgt zu ermitteln:
1.
Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens, bis zu dem die zu bildenden Stufen reichen, ist ausgehend von den Werten der Stufe 200 für Beschädigte bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 11,165 Euro und bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 7,110 Euro je Stufe hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.
2.
Zur Ermittlung des jeder Stufe zugeordneten Betrages des anzurechnenden Einkommens ist ausgehend von dem Wert bei Stufe 200 für Beschädigte je Stufe ein Betrag in Höhe von 3,800 Euro hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.
§ 6
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1526) außer Kraft.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage
(zu § 2)
Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs-und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018 in Euro
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 844 - 850)