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Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis: Praxiswert, Zeitpunkt, Praxismarketing, Recht, Steuern, Altersvorsorge
Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis: Praxiswert, Zeitpunkt, Praxismarketing, Recht, Steuern, Altersvorsorge
Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis: Praxiswert, Zeitpunkt, Praxismarketing, Recht, Steuern, Altersvorsorge
eBook175 Seiten1 Stunde

Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis: Praxiswert, Zeitpunkt, Praxismarketing, Recht, Steuern, Altersvorsorge

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Über dieses E-Book

Wie übergebe ich erfolgreich meine Arztpraxis?

Im modernen Gesundheitssystem muss sich der niedergelassene Arzt während seiner Berufstätigkeit vielfältigen Herausforderungen stellen. Will er seine Praxis später erfolgreich übergeben, so müssen viele Punkte beachtet werden. Nicht nur das eigene "gute Gefühl", sondern auch die persönlichen und fachlichen Erwartungen des übernehmenden Arztes sowie die Bedürfnisse des Praxisteams und der Patienten müssen erfüllt sein.

 

Relevante Eckdaten

Wie sieht das Marktumfeld aus. Wie berechne ich den Wert meiner Praxis. Mit welchen Maßnahmen kann ich den Wert meiner Praxis erhöhen. Wann ist der richtige Zeitpunkt.

Strategisch vorausschauend agieren

Chancen nutzen, Risiken minimieren. Wie vermeide ich typische Fehler. Die richtigen Strategien für Ihre Gespräche mit Bank, Steuerberater, Praxisübernehmer.

Fit für die Verhandlung mit: Checklisten, Glossar der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Begriffe.

Organisation, Verwaltung

Berufsrecht, bestehende Verträge, Personal, Gerätepool, Finanzen, Steuern, Kaufvertrag.

 

Frühzeitige, gute Planung zahlt sich aus!

Für alle Ärzte, die Ihre Praxis bzw. Praxisanteile bestmöglich verkaufen und Ihre Patienten und Mitarbeiter in die Hände eines kompetenten Nachfolgers übergeben wollen.

SpracheDeutsch
HerausgeberSpringer
Erscheinungsdatum24. Aug. 2018
ISBN9783642295393
Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis: Praxiswert, Zeitpunkt, Praxismarketing, Recht, Steuern, Altersvorsorge

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    Buchvorschau

    Erfolgreiche Abgabe einer Arztpraxis - Francesco Tafuro

    © Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2018

    Francesco Tafuro und Felix Heimann (Hrsg.)Erfolgreiche Abgabe einer ArztpraxisErfolgskonzepte Praxis- & Krankenhaus-Management1https://doi.org/10.1007/978-3-642-29539-3_1

    1. Der Arzt im Übergang

    Francesco Tafuro¹  

    (1)

    Praxiscoaching & Unternehmensberatung für Zahnärzte und Ärzte, Tafuro & Team, Hamburg, Deutschland

    Francesco Tafuro

    Email: info@tafuro-und-team.de

    Untersuchungen zeigen zum einen, dass Neugründungen heute im Durchschnitt höhere Investitionen nach sich ziehen als früher, und zum anderen, dass die Übernahme einer Einzelpraxis nach wie vor die vorherrschende Gründungsform ist. Deutlich wird, dass die ärztlichen Existenzgründer bereit sind, für eine moderne Behandlung in attraktiven Praxisräumen auch hohe Investitionen in Kauf zu nehmen. Erhöht hat sich die Anzahl an Frauen als Praxisübernehmer, und die zunehmende Anzahl an Ärzten, die vor ihrer Selbstständigkeit in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, führt zu einem Altersanstieg bei den potenziellen Praxiskäufern. Daneben zeigen die Entwicklungen klar eine Akzeptanz von Kaufpreisen bei jenen Praxen, die ihren Preis wert sind. Praxisinhaber, die ihre Praxis zum Ende hin „auslaufen lassen", werden diese dagegen nur schwer oder dann nur über einen für den Käufer günstigen Preis veräußern können.

    1.1 Persönliche Seite des Praxisverkaufs

    Die eigene Praxis zu verkaufen und in gute, geeignete Hände zu übergeben, ist der Wunsch vieler Ärzte. Trotzdem bemerken wir, dass sich Ärzte oft zu schlecht oder zu spät auf den Praxisverkauf vorbereiten. 3–5 Jahre werden nach einhelliger Meinung verschiedener Experten benötigt, um den Praxisschlüssel dann in die passenden Hände geben zu können. Generell sind es 3 Veräußerungsarten, die für einen Vertragsarzt in Frage kommen:

    Veräußerung an einen Nachfolger, der die Praxis am bisherigen Standort unverändert weiterführt.

    Veräußerung an bereits niedergelassene ärztliche Kollegen in der näheren oder weiteren Nachbarschaft, welche ein Interesse an einer weiteren Praxis oder auch Zulassung in Ihrem Bereich haben, um z. B. eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen.

    Veräußerung an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), welche z. B. in Ballungsgebieten auch ein strategisches Interesse an einer Praxisübernahme haben.

    Unabhängig davon, an wen die Praxis veräußert werden soll, sind es die nachfolgenden Einstiegsfragen, welche dem Praxisverkäufer mit den Antworten eine gute und klare Orientierung geben.

    Die Praxisabgabe planen – Hard Facts

    Welche Berater (Steuer, Recht, Praxiscoach) sollen die Nachfolgeplanung Ihrer Praxis begleiten?

    Haben Sie einen Notfallplan, falls Ihre Handlungsfähigkeit einmal durch einen Unfall oder eine Krankheit eingeschränkt sein sollte?

    Gibt es in Ihrer Familie einen Angehörigen, der für die Nachfolge in Frage kommt? Wie sollen ggf. dann die anderen Angehörigen berücksichtigt werden?

    Bei familienfremder Praxisübernahme: Haben Sie bereits ein Netzwerk, welches Sie hier nutzen können? Wen genau?

    Wollen Sie eine harte Übergabe – also indem Sie die Praxis abgeben und dann sofort aufhören zu arbeiten? Oder sind Sie offen für eine weiche Übergabe, bei der Sie den Übernehmer noch eine Zeit lang in Ihrer Praxis begleiten und unterstützen?

    Haben Sie finanziell genügend vorgesorgt, um den Ruhestand auch genießen zu können?

    1.1.1 Die Wahl des richtigen Zeitpunkts

    Die Planung des Ausstiegs fängt bei der persönlichen Lebensplanung an. Das bedeutet die Antwort auf die Frage: Wann kann und will ich es mir leisten, aufzuhören? Dabei spielt auch die Altersversorgung aus Leistungen des Versorgungswerks, privater Rentenversicherung und erwarteter Verkaufssumme eine Rolle. Wichtig ist bei der zeitlichen Planung: Die Praxis sollte entschuldet sein. Mit einer rechtzeitigen persönlichen Planung sind Ärzte deshalb auf der sicheren Seite (Tab. 1.1).

    Tab. 1.1

    Fragen, die sich ein Praxisabgeber stellen sollte

    Die ökonomische Frage: Ab wann ist der Ausstieg wirtschaftlich möglich?

    Der Praxisabgeber sollte sich gemeinsam mit seiner Familie und seinem Steuerberater die Frage stellen, wie lange er noch arbeiten muss oder soll, um seine Altersvorsorge gesichert zu haben. Oftmals wird mit der Fälligkeit der letzten Rate eines Praxisdarlehens und der daraus folgenden Freiheit von Hypotheken und Darlehen beim Abgeber der Gedanke aufgeworfen, nicht mehr arbeiten zu müssen. „Der Zwang ist für mich weg", sagte mir ein 63-jähriger Arzt mit Recht, der zudem die Zahlungen aus seinen Versorgungsansprüchen beim ärztlichen Versorgungswerk auf sich zukommen sah.

    Trotzdem hat der zukünftige Praxisverkäufer einen Lebensstandard, der bezahlt werden muss (Tab. 1.2). Die Kosten für Krankenversicherung, Kleidung, Ernährung, Telefon und Wohnen bleiben meist gleich. Das Budget für Reisen sollte ebenso frühzeitig realistisch erfasst werden. Dagegen entfallen bestimmte Ausgaben wie die Zahlungen an das Versorgungswerk, Versicherungsprämien für die Altersvorsorge und Belastungen aus dem Praxisleben wie Berufskleidung und Fahrtkosten. Ideal ist es, wenn die Immobilie abbezahlt ist oder auch die Ausbildung der Kinder schon abgeschlossen ist. Anderenfalls sind gerade die Kosten für Schule und Studium ebenso realistisch zu planen und dem Finanzierungsbedarf hinzuzurechnen.

    Tab. 1.2

    Ihre Lebenshaltungskosten im Alter

    Als Faustformel hat sich bei der Berechnung des Finanzbedarfs ergeben, dass die Ausgaben im Alter meist 30–40% geringer sind als zuzeiten der letzten durchschnittlichen Bruttoeinkommen. Hinzugerechnet werden muss eine jährliche Inflation von 1,5–2%, was Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie sich Gedanken über die Investition in eine Immobilie im Ausland machen sollten. Ihre persönlichen Lebenshaltungskosten im Alter können Sie mithilfe von Tab. 1.2 errechnen.

    Verkaufserlös und Altersvorsorge

    Wenn Sie Ihre Praxis verkaufen wollen, gibt es im Hinblick auf den Verkaufspreis und Ihren Finanzbedarf im Alter 2 Möglichkeiten:

    1.

    Sie rechnen mit einem Verkaufspreis, der nicht ausreicht, um die Finanzierung des gewünschten Lebensstandards zu ermöglichen. Am besten ist es hierbei, sich frühzeitig – also vor dem 50. Lebensjahr – mit diesem Gedanken zu beschäftigen, um dann entsprechend private Liquiditätsreserven aufzubauen. Sie sollten zudem in Absprache mit Ihrem Steuer- und Finanzberater ein Vorsorgekonzept entwickeln, wobei auch die Möglichkeiten der Ansparung von Renten (Rürup) durchdacht werden müssen.

    2.

    Sie rechnen mit einem Verkaufserlös, der Ihnen – ergänzt durch die weiteren finanziellen Reserven und Versorgungsansprüche – die gewünschte Altersversorgung bzw. den benötigten Finanzbedarf gewährleistet. Damit dies auch abgesichert ist, empfehlen wir hier die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, um unliebsame Überraschungen wie nicht einkalkulierte Ausgaben zu vermeiden.

    Praxistipp

    Verlassen Sie sich nicht auf den Verkaufspreis, um Darlehen abzulösen oder Ihre Altersvorsorge zu sichern. Generell empfiehlt es sich, spätestens ab dem 50. Lebensjahr so viel für das Alter anzusparen, dass auch ein nicht erfolgter Praxisverkauf Ihr Lebens- und Finanzkonzept im Ruhestand nicht zum Einsturz bringt.

    Persönliche Vorbereitung auf den Übergang in den Ruhestand

    Was nach dem Übergang in den Ruhestand kommt, ist für viele Ärzte eine unliebsame Überraschung, denn das Zurechtkommen mit der neuen Lebensphase ist psychologisch für viele schwerer als gedacht. „Ich kann doch nicht nur Golf spielen! Was soll ich denn danach machen?, fragte mich einmal ein über 70-jähriger Arzt aus Norddeutschland, nachdem er zum zweiten Mal aus eher fadenscheinigen Gründen eine Besichtigung durch einen potenziellen Praxiskäufer abgebrochen hatte. „Ich bin noch nicht bereit zur Abgabe, so war sein ehrliches Feedback. Seine Frau im Hintergrund ergänzte sympathisch: „Ich war ohnehin dagegen, er hat keinen Plan B, was er mit seiner Zeit anfangen will."

    Es wird häufig unterschätzt, dass Ärzte, welche ihr Leben lang mit Herz und Hand am und für den Patienten tätig waren, ihre Praxis und damit ihre langjährige Aufgabe nicht einfach so abgeben können. Es gibt immer wieder Ärzte, die sich nach dem Verkauf ihrer Praxis anstellen lassen oder sich sogar wieder niederlassen – trotz der Vertragswidrigkeit dieses Verhaltens.

    Der Hamburger Arzt und Referent Jens-Uwe Jessen empfiehlt in dem Seminar „Sahnehäubchen – die schönste Zeit kommt noch" Praxisabgebern, eine Ist-Analyse zu machen. Dabei sollen u. a. die psychologischen Aspekte berücksichtigt werden, welche die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit mit sich bringt. Der Bedeutungsverlust von Ärzten nach der Beendigung der ärztlichen Tätigkeit wird häufig unterschätzt und führt für viele ins Jammertal. Warum? Weil oft gemeinsame Ziele mit dem Partner fehlen oder nicht abgestimmt wurden und somit die Perspektive leicht sinnlos erscheinen kann. Hilfreich sind folgende Leitfragen:

    Was ist das Erste, was Sie nach der Niederlegung Ihrer Praxistätigkeit machen werden? Was wollen Sie außerdem in Ihrem neuen Lebensabschnitt tun? Was vielleicht auch nicht mehr?

    Gibt es etwas, wovon Sie schon länger träumen und was bisher nicht zu realisieren war?

    Wie stellen Sie sich Ihr zukünftiges Leben vor? Was wollen Sie tun? Was vielleicht nicht mehr?

    Worauf freuen Sie sich?

    Wenn Sie an Ihren zukünftigen Ruhestand denken: Wovor haben Sie evtl. auch Angst? Welche Lösungen gäbe es dafür?

    Job-Sharing

    Auch in gesperrten Planungsbereichen besteht die Möglichkeit, die vertragsärztliche Tätigkeit im Rahmen des „Job-Sharing" gemeinsam auszuüben.

    Job-Sharing bedeutet, dass ein Senior-Partner, der eine Zulassung besitzt, mit einem Junior-Partner oder angestellten Arzt kooperiert und sich mit ihm über Leistungserbringung und -umfang intern einigt.

    Bei der Bedarfsplanung wird dieser zusätzliche Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung nicht berücksichtigt. Gegenüber dem Zulassungsausschuss müssen beide Job-Sharing-Partner schriftlich ihr Einverständnis zur Festschreibung einer abrechenbaren Leistungsmenge auf der Basis der bisherigen Abrechnung der Praxis erklären. Das Job-Sharing bietet Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis, die sowohl im Interesse des hinzukommenden Arztes als auch im Interesse des

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