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Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
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Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
eBook46 Seiten18 Minuten

Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

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Über dieses E-Book

Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

Allerdings müssen Sie in folgenden Fällen zumindest einen Teil Ihres Veräußerungsgewinns versteuern: Ihr Haus war vor dem Verkauf unentgeltlich überlassen, wurde aufgrund eines Wohnrechts oder teilweise als Arbeitszimmer genutzt oder es stand leer. Besonders aufpassen müssen Sie bei einer Scheidung, einer Schenkung in vorweggenommener Erbfolge oder einer Erbschaft.

Damit Ihnen die lange Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht zu sehr wehtut, gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen verraten. Außerdem zeigt unser Berechnungsschema, wie Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn genau ausrechnen können. Dabei können Sie diverse Kosten von Ihrem Veräußerungsgewinn abziehen. Dazu gehören z. B. Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren, eine Vorfälligkeitsentschädigung und Renovierungskosten.
Das Ergebnis der Berechnung können Sie dann direkt in die Anlage SO Ihrer Steuererklärung übernehmen.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum1. Jan. 2024
ISBN9783868172102
Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

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    Buchvorschau

    Hausverkauf - Akademische Arbeitsgemeinschaft

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    Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

    Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

    Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

    Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Inhaltsübersicht

    1   Selbst genutzte Immobilien

    1.1   Für die Besteuerung entscheidend: die Nutzung in den Jahren vor dem Verkauf

    1.2   Erbschaft und Schenkung

    2   Vermietete Immobilien

    2.1   Für diese Veräußerungen gilt die Zehnjahresfrist

    2.2   So wird die Zehnjahresfrist berechnet

    2.3   So können Sie Anschaffungsvorgänge im Erbfall vermeiden

    3   Gemischt genutzte Immobilien

    4   Ermittlung des Veräußerungsgewinns

    5   Gestaltungsmöglichkeiten beim Veräußerungsgewinn

    5.1   Bau auf einem Erbbaurechtsgrundstück

    5.2   Kaufpreiszahlung in Raten

    5.3   Nießbrauch

    6   Verlustverrechnung

    6.1   So dürfen Sie den Verlust beim Verkauf einer Immobilie verrechnen

    6.2   Wenn der Verkauf scheitert

    7   Gewerblicher Grundstückshandel

    Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Einführung

    Auch beim Verkauf einer Immobilie sind steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten. Nach welchen Kriterien entschieden wird, ob Sie einen eventuellen Veräußerungsgewinn versteuern müssen, hängt vor allem davon ab, wie die Immobilie genutzt wurde.

    Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung, müssen Sie einen Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Einen Veräußerungsverlust können Sie mit anderen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften nach § 23

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