Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ePubliEdition: 3. Auflage
Von Michael Langhans
()
Über dieses E-Book
richtigen Textpassagen aus den maßgeblichen Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Europäi-
schen Gerichtshofs für Menschenrechte und von Oberlandesgerich-
ten entgegenhalten: Relevant, auf den Punkt gebracht, prägnant.
Dies ist die 3, erheblich überarbeitete und erweitere Auflage mei-
nes 2016 erschienenen Buches.
Sorgerechtsverfahren, insbesondere Inobhutnahmen durch das
Jugendamt sind die Materie, die Eltern am stärksten belasten:
Der Kampf um das eigene Kind, gegen den Staat... Man fühlt sich
hilflos und wird bisweilen unzureichend beraten.
Anwälter und Richter reden eine Sprache, die man nicht versteht.
In diesem Ratgeber lernen Sie das Wichtigste kurz und knapp
in einfacher Sprache erläutert.
Knapp 20 neue Textstellen und Entscheidungen sind mit aufge-
nommen und haben das Buch nochmal erheblich erweitert.
Insgesamt sind nun 57 Entscheidungen und Textstellen vorhanden.
Erweitert wurde der Bereich Umgang. Neu eingefügt sind auch
Entscheidungen zum Wechselmodell.
Die Epubli Edition erhält zwei Extrakapitel sowie
drei Kapitel der Biographie "Robenlos" aus dem
Familienrecht.
Ähnlich wie Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ePubliEdition
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Buchvorschau
Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ePubliEdition - Michael Langhans
Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ePubliEdition
Titel Seite
Widmung
Einleitung 3. Auflage
1. Sorgerecht Allgemein
2. Sorgerecht
3. Was nicht zum Sorgerechtsentzug reicht
4. Verhältnismäßig und geeignet
5. Rückführung
6. Entscheidungen zur Begutachtung
7. Umgang und Vormundschaft
8. Wechselmodell
9. Kind trotzdem weg – was tun?
10. Robenlos - Erinnerungen aus meiner Zeit als Rechtsanwalt
Werbung Ratgeber Familienrecht
Titel Seite
Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht - ePubliEdition
Ratgeber Familienrecht #1 – Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht - ePubliEdition - 3. Auflage 2020
Impressum:
© Copyright 2020 Wal Nuss Media, Krefeld
Alle Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung, per Druck oder Digital, der Vermarktung per Social Media und Video, liegen beim Verlag.
Die Rechte am Text liegen beim jeweiligen Autor.
3. Auflage 2020
Verlag:
Wal Nuss Media, Inhaber Michael Langhans, Bleichpfad 76, 47799 Krefeld
Autor und Rechteinhaber der Texte: Michael Langhans
Das Werk einschließlich von Teilen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne die Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
Widmung
Für meine Frau
der ich alles verdanke
Einleitung 3. Auflage
Einleitung zur 3., erweiterten und überarbeitete Auflage
Sorgerechtsverfahren sind diejenigen, die Menschen am Stärksten belasten: Wenn (frühmorgens) die Polizei klingelt und der Gerichtsvollzieher die Kinder mitnimmt, ist dies für alle Beteiligten eine traumatisierende Erfahrung. Wir kennen die Bilder, die sich auf YouTube und in Nachrichtensendungen wiederholen: Schreiende Kinder, überforderte Beamte und schweigende Jugendamtsmitarbeiter. Kaiserslautern, Helbra, all diese Szenerien werden wir nie vergessen, die aber nur Dank Videoaufnahmen überhaupt die Öffentlichkeit erreicht haben.
Wenn der Fall eingetreten ist, dann gilt es, schnellstmöglich die Kinder dorthin zurückzuholen, wo es ihnen am Besten geht: Zu den Eltern, nach Hause. Wenn der Fall bevorsteht, ist es besser schnellstmöglich gegenzusteuern.
Doch wie gegen den Beschluss des Gerichtes vorgehen?
Dieses Buch soll nicht die kompetente juristische Beratung ersetzen, aber häufige rechtliche Fehler (auch in der anwaltlichen Beratungspraxis) anhand von höchstrichterlicher Rechtsprechung aufzeigen. Die wichtigsten Entscheidungen, die man in beinahe jeder Sorgerechtsentscheidung benötigt, werden aufgezeigt, zitiert und kritisch erläutert. Betroffene Eltern sollen so in die Lage versetzt werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu erfahren. Mit diesem Buch soll in einem gerichtlichen Verfahren alles an Basiswissen vorhanden sein, das man benötigt, um dem gegnerischen Anwalt, dem Gericht oder dem Jugendamt ausreichend fundiert erwidern zu können.
Dies heißt freilich nicht, dass damit jeder Fall bereits gewonnen ist. Aber rechtliche Argumente fernab der emotionalen Belastung zu haben ist ein wichtiger Schritt nach vorne.
Freilich ist es mir bereits untergekommen, dass diese Argumentation anhand (bindender!) Verfassungsrechtsprechung von einer Richterin in München als „Kräftemessen mit dem Gericht" bezeichnet wurde. Das kann man so sehen, wirft aber kein wirklich gutes Licht auf die Arbeitseinstellung mancher Richter. Natürlich ist damit auch noch nicht das Problem von Falschbehauptungen von Nachbaren oder Lehrern, Falschaussagen von Familienhelfern und Falschgutachten von sogenannten Experten aus der Welt geschaffen. Zwar werde ich auch hierzu einen Teil meines zwölfjährigen Erfahrungsschatzes beisteuern, aber hier ist das Vorgehen individuell zu bestimmen.
Anwaltliche Unterstützung ist daher immer eine gute Wahl.
Ich hoffe gleichwohl mit diesem Werk ein wenig helfen zu können, damit rechtliche Zusammenhänge und Regeln verständlicher werden und damit häufige Fehler, oft aus Bequemlichkeit geboren, schnell erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden.
In dieser Ausgabe sind einige neue Entscheidungen eingefügt sowie die bisherigen Begründungen überarbeitet und besser verständlich formuliert. Knapp 20 neue Textstellen und Entscheidungen sind mit aufgenommen und haben das Buch nochmal erheblich erweitert. Insgesamt sind nun 57 Entscheidungen und Textstellen vorhanden.
Diese ePubli Edition ist mit exklusiven Inhalten ausgestattet, zwei zusätzliche Kapitel und drei Kapitel aus meiner Autobiographie „Robenlos".
Krefeld, im April 2020
Michael Langhans
1. Sorgerecht Allgemein
1.1. Das Sorgerechtverfahren
Das Sorgerechtsverfahren ist eigentlich recht einfach aufgebaut. Es gibt nur eine handvoll Paragraphen, eine Handvoll Entscheidungen. Nur diese muss man kennen - als Richter, Anwalt, Jugendamtler. Natürlich gibt es da noch eine Handvoll Verhaltensweisen und Verfahrensnormen. Und ein wenig Psychologie und Pädagogik. Und trotzdem ist das meiste recht übersichtlich und einfach.
Zudem besteht die sogenannte Amtsermittlungspflicht. Im normalen Zivilprozess gilt das Darlegungsprinzip, nur das, was vorgetragen und unter Beweis gestellt ist, muss und darf der Richter berücksichtigen.
Im Familienverfahren ist dies anders. Dort muss der Richter selbst alle notwendigen Beweise erheben und ermitteln, bis er zu einem Ergebnis kommt. Man muss keine Beweisanträge stellen, man muss auch keine Anträge stellen. Diese vermeindliche Arbeitserleichterung für Betroffene führt aber oft dazu, dass sich Anwälte blind hierauf verlassen und nur das nötigste Schreiben. Es sei tunlichst jedem angeraten, soviel Beweisanträge wie möglich, und zwar in einer formellen Form angelehnt an den strafrechtlichen Beweisantrag zu stellen, damit die Hürden für das Gericht, diese Anträge nicht zu beachten, hoch sind. Man benennt also
Beweistatsache
„ Zum Beweis der Tatsache, dass ich mein Kind nicht geschlagen habe am 01.01.2020 ",
Zeugenmittel
„benenne ich Michael Langhans als Zeuge",
Inhalt
„der Zeuge Langhans wird belegen, dass es am 01.01.2020 zwischen 10 Uhr und 14 Uhr anders als vom Jugendamt geschildert keinen Streit und keine tätliche Auseinandersetzung gab "
und warum dies für das Verfahren relevant ist
„damit wird die anonyme Aussage des Jugendamtes widerlegt",
„die Aussage des Kinderarztes beweist, dass keine Kindswohlgefährdung vorliegt",
die Behauptungen des Kindsvaters werden damit als falsch belegt
.
Die Verfahren im Sorgerechtsbereich können vom Gericht von Amts wegen eingeleitet werden (wenn es von Gefahren für ein Kind erfährt), auf Anregung oder Antrag eines Elternteils/beider Eltern oder von einem Dritten, insbesondere dem Jugendamt.
Das Gericht kann sowohl quasi sofort in einer einstweiligen Anordnung entscheiden oder in einer Hauptsache. Erstere fordert geringeren Beweismaßstäbe, geringere Beweiswahrscheinlichkeiten. Letztere fordert zwar auch nicht den Vollbeweis einer Gefahr für das Kind, es reichen hier gewisse Wahrscheinlichkeiten. Trotzdem sollte Eure Strategie darauf angelegt sein, jeden Beweis zu entkräften, und zwar vollständig.
Ich würde immer Beweisurkunden vorlegen, also schriftliche Zeugenaussagen, da solche Beweismittel berücksichtigt werden müssen, während über eine Zeugenanhörung das Gericht entscheidet.
Klassisches Beweismittel ist das Sachverständigengutachten zu der Frage, welche Entscheidung dem Kindeswohl am Besten dient. Hier solltet ihr sorgfältig die Beweisfrage prüfen, ob diese ergebnisoffen ist. Der Sachverständige muss sich an den Beweisbeschluss halten, er kann niemals darüber hinaus gehen.
An einem Gutachten muss man nicht teilnehmen. Denn hierzu, für eine solche Pflicht, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Trotzdem gibt es Fälle, in denen man an einem Gutachten nur schwer vorbeikommt: Wenn Eltern über ein Kind streiten, muss der Richter entscheiden, wo es dem Kind besser gehen wird.
Dies ist zwar grundsätzlich auch ohne ein Gutachten möglich, aber das Gutachten ist für einen Richter schön bequem: Das Verfahren löst sich quasi von alleine.
Auch