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Poettschkes Post: DAS E-MAGAZIN 4/2023
Poettschkes Post: DAS E-MAGAZIN 4/2023
Poettschkes Post: DAS E-MAGAZIN 4/2023
eBook628 Seiten7 Stunden

Poettschkes Post: DAS E-MAGAZIN 4/2023

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Über dieses E-Book

DER AUTOR: Christopher Doemges alias Tork Poettschke wurde anno 1980 in der Westfalenmetropoly Dortmund geboren. Nach Besuch des Gymnasiums leben und arbeiten in eiserner Junggeselligkeit am legendären Borsigplatz in der Dortmunder Nordstadt - als freier Journalist und Künstler. Unzählige Publikationen.

 

Reisen führten Poettschke durch Asien, Afrika und Europa. Er ist Mitglied im WWF und bei REPORTER OHNE GRENZEN. Was bleibt? Die Kinder. Seine beiden halbafrikanischen Söhne Josef und Daniel liegen Uns-Tork-Poettschke am Herzen. Carpe diem!

SpracheDeutsch
HerausgeberBookRix
Erscheinungsdatum7. Mai 2023
ISBN9783755441434
Poettschkes Post: DAS E-MAGAZIN 4/2023

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    Buchvorschau

    Poettschkes Post - Christopher Doemges

    PROLOG

    Es war der 50. Geburtstag des Homer Gold im Jahr des Herrn 2023. Der Jubilar hatte eine Kerze entzündet in seiner kleinen, gemütlichen Zweizimmerwohnung in Bochum im Ruhrgebiet. Unten auf der Hauptstraße rauschte der Verkehr. Die Stadt war erleuchtet, denn es war dunkel und spät. Über frühen Frühling konnte sich der Homer Gold freuen. Die Temperaturen waren angenehm - nicht warm und nicht kalt. Homer hatte seinen Tag damit verbracht, seine Wäsche im Waschkeller zu waschen, zu trocknen und ordentlich zusammengelegt wieder in seinen Schrank zu räumen. Hernach ging er auf Position. Mit dem Fernglas beobachtete er seine junge Nachbarin, die am Fenster gegenüber den ganzen Tag Aerobic- und Yogakurse gab, (Schöne Maid...) Der Hommer onanierte zwischendurch klammheimlich, ohne es sich selbst zuzugestehen. (Würgelidigürgeli...) Jetzt hatte er Geburtstag und schrieb ein Gedicht:

    WARM

    KAFFEE

    TORTE

    GEBURTSTAG

    VERWAHRT

    WOHNLICH

    EINSAMKEIT

    ICK GEH'

    ICK GEH'

    ICK GEH'

    ICK BIN WEG

    BADEWANNE MIT RUM

    BLUBBER

    Der Homer Gold nahm sein Lieblingsmagazin POETTSCHKES POST zur Hand und begann, genüsslich darin zu blättern und zu schmökern. Alles, was er wissen wollte fand sich in der Publikation - für knapp 10 Euro im Netz herunterzuladen. Mochte sein Geburtstag vorbeigehen - POETTSCHKES POST wollte gelesen sein:

    ARNOLDINO

    Arnoldino geht es heute besonders gut. Er verspeiste drei große Pizzen von seinem Lieblingsitaliener; vier Jumbodöner und drei Portionen Pizzabrötchen mit Kräuterbutter. Rülps! Der Tatbestand der Völlerei scheint erfüllt. Dafür kann man morgen gut koten. Aber ach: Das große Fressen zeigte recht unerfreuliche Nebenwirkungen. Denn: Nach dem finalen Espresso kommt Arnoldino das Halbverdaute wieder hoch. Auf die Einzelheiten ist hier aus Pietätsgründen nicht einzugehen. Würg! Fazit: Die knapp 50 Euro Investition in Nahrungsmittel (billiger.de) waren komplett in den Sand gesetzt. Zudem muss Arnoldino das Erbrochene noch mühevoll aufkehren; die entsprechenden Stellen alsdann mit Chlorreiniger desinfizieren. Schön ist wahrhaftig anders. Nichtsdestotrotz findet Arnoldino nach der erduldeten Magendarmkur die Zeit, das Erlittene in Worte zu kleiden. Denn er schreibt ja auch Gedichte. Mit gespitztem Stift fläzt er sich auf seiner Couch in Dortmund-Nette, beginnt relaxt zu reimen:

    DIE ERSTE PIZZA GING NOCH REIN

    DIE ZWEITE SOLLTE AUCH NOCH SEIN

    BEI NUMMER DREI UND NUMMER VIER

    GAB'S SCHON EIN UNWOHLIG GEFÜHL

    ABER DAS LICHT WAR JA NOCH AN

    UND ERGO KAM DER DÖNER DRAN

    BEIM ERSTEN SPEIÜBEL MIR WARD

    DER ZWEITE GING IN MEINEN BART

    DER DRITTE IN DIE SCHÜSSEL REIN

    DER VIERTE KAM NOCH HINTENDREIN

    AM ENDE WAR'S AL OB ICK HÄTT

    NIE WAS BESTELLLT - AUSSER FÜR'S KLOSETT

    NICHT MAL DER KAFFEE HATT GESCHMECKT

    WAS HAB' ICK DAMIT NUR BEZWECKT (?)

    ILLEGALE PROSTITUTION

    Um das Thema Prostitution werden viele Debatten geführt, es gibt Befürworter*innen aber auch Kritiker*innen und die Diskussionen um beispielsweise die Strafbarkeit von Prostitution reißen nicht ab. Ein wichtiges Thema wird in diesen Debatten jedoch selten erwähnt: die Betroffenheit der Prostituierten - Sexworker*innen - von sexualisierter Gewalt.

    Die Arbeitsbedingungen von Prostituierten - Sexworker*innen - sind häufig sehr prekär und bieten somit kaum oder gar keinen Schutz vor sexualisierter Gewalt. Viele Personen gehen davon aus, dass sexualisierte Übergriffe als sog. ‚Berufsrisiko‘ für Sexworker*innen gelten. Hier widerspricht der Frauennotruf als Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt: „Sie haben – wie jede andere Person - das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und dieses gilt auch während ihrer Arbeitszeit. Einverständnis über sexuelle Handlungen geht über eine Geschäftsbeziehung hinaus. Jede nicht einverständliche und somit auch nicht von einem Geschäftsvertrag abgedeckte sexuelle Handlung ist sexualisierte Gewalt, betont Emma Leonhardt. Studien zeigen, dass Sexworker*innen oft von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Margrit Brückner und Christa Oppenheimer geben in ihrer Studie „Lebenssituation Prostitution von 2006 an, dass 46% der befragten Sexworkerinnen bereits mehrfach vergewaltigt wurden. Durch die erhöhte Betroffenheit ist es wichtig, dass auch Sexworker*innen niedrigschwellige Unterstützungsangebote finden können, wenn sie einen Übergriff erlebt haben. Um diesen Weg zu vereinfachen, hat der Frauennotruf nun Informationsmaterial in zwei weitere Sprachen übersetzt.

    „Uns ist es wichtig, dass alle von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen den Weg zu uns finden, die Sprache darf hier kein Hindernis sein. Deswegen gibt es nun auch neben den bereits vorhandenen Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Persisch auch Informationsmaterial in Bulgarische und Rumänisch," so Emma Leonhardt.

    Die Fachstelle hofft auch auf die Unterstützung der zuständigen Ämter und Multiplikator*innen die Informationsmaterialen dort zu verteilen wo es nötig ist. Die neuen Materialen wurden finanziert durch die Spende von der Marke Herzgut und sind im Frauennotruf erhältlich.

    Als Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt berät und unterstützt der Frauennotruf Mainz e.V. von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen ab 14 Jahren sowie deren Bezugspersonen und Fachkräfte. Durch ihre Arbeit wissen die Mitarbeiterinnen, dass jede Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein kann, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Profession.

    Auf Grund verschiedener Hinweise aus der Bevölkerung auf illegale Prostitution hat die Ordnungsbehörde in den vergangenen Wochen mehrere Wohnungen kontrolliert. Dabei wurden Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung, die Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie das Prostituiertenschutzgesetz festgestellt.

    Die angetroffenen Frauen, die zum Teil als Prostituierte bekannt sind, gaben an, als Touristinnen in Kaiserslautern zu sein. Aufgrund der Einrichtung der Räume und den aufgefundenen Arbeitsmitteln erhärtete sich allerdings schnell der Verdacht, dass die Zimmer beziehungsweise Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt werden.

    Drei der in jüngster Zeit kontrollierten Wohnungen, die im Innenstadtbereich innerhalb des Sperrbezirks liegen, standen schon wiederholt im Fokus der Ordnungsbehörde. Sie wurden geräumt und versiegelt. Bei den angetroffenen Prostituierten, die keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Kautionen in vierstelliger Höhe erhoben.

    Im letzten Jahr hat die Ordnungsbehörde, teilweise unterstützt durch die Polizei, insgesamt 26 solcher Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden Sicherheitsleistungen in fünfstelliger Höhe einbehalten.

    Am Donnerstagnachmittag, 18. Februar, fand eine gemeinsame Kontrolle des Ordnungsamtes und der Polizei in einer Airbnb-Wohnung in einem östlichen Wiesbadener Vorort statt.Hintergrund der Ermittlungen waren konkrete Hinweise auf Verstöße gegen das Prostitutionsschutzgesetz sowie gegen die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung). Bei der Kontrolle wurden drei Prostituierte aus Rumänien angetroffen. Die Prostituierten mussten die Wohnung umgehend räumen. Gegen die Prostituierten und auch den Vermieter werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

    Die EU-Staaten sollen die Nachfrage nach Prostitution eindämmen, indem sie die Freier bestrafen und nicht die Prostituierten, fordert das Europäische Parlament in einer am Mittwoch verabschiedeten nicht bindenden Resolution. Die Abgeordneten betonen, dass nicht nur Zwangsprostitution, sondern auch freiwillige sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung die Menschenrechte und die Würde des Menschen verletzen.

    Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausstiegsstrategien für Prostituierte zu entwickeln, indem zum Beispiel alternative Einnahmequellen für Frauen gefunden werden, die einen Ausweg aus der Prostitution suchen.

    Statt der Legalisierung, die in den Niederlanden und Deutschland zu einem Desaster geführt hat, brauchen wir einen nuancierten Ansatz, der die Männer bestraft, die die Körper der Frauen als Gebrauchsgegenstand behandeln, ohne dabei diejenigen zu bestrafen, die in die Sexarbeit abgeglitten sind, so Mary Honeyball (S&D, UK), die die Resolution entworfen hat. Wir senden ein starkes Signal: Das Europäische Parlament ist ambitioniert genug, um Prostitution aktiv zu bekämpfen, anstatt sie einfach als unumgängliche Realität zu akzeptieren.

    Die nicht bindende Resolution wurde mit 343 Stimmen angenommen. 139 Abgeordnete stimmten dagegen bei 105 Enthaltungen.

    Prostitution eindämmen, indem den Freiern Bestrafung droht

    Die meisten Abgeordneten glauben, dass eine der besten Wege, Prostitution und Frauen- bzw. Mädchenhandel zu bekämpfen, das sogenannte nordische Modell ist, das in Schweden, Island und Norwegen angewendet wird. Es sieht Prostitution als eine Verletzung der Menschenrechte und als eine Form von Gewalt gegen Frauen. Es kriminalisiert diejenigen, die für Sex bezahlen, und nicht die, die ihn verkaufen. Die Abgeordneten rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, dem nordischen Modell zu folgen.

    Der käufliche Erwerb sexueller Dienstleistungen von Prostituierten, die unter 21 Jahren sind, sollte als kriminelle Handlung in allen EU-Staaten behandelt werden, fügen sie hinzu.

    Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

    Die Abgeordneten weisen auf Daten der Kommission hin, die zeigen, dass 62 Prozent der Opfer von Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung entführt wurden; 96 Prozent der identifizierten oder mutmaßlichen Opfer sind Frauen und Mädchen. EU-Staaten sollten ihre Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels verschärfen und Maßnahmen ergreifen, um Opfer besser zu schützen, fordern die Mitglieder des Parlaments.

    Ausstiegsstrategien für Frauen anbieten

    Die Resolution ruft die nationalen Behörden dazu auf, Exit-Strategien zur Unterstützung der Frauen zu entwerfen, die das Prostitutionsgewerbe verlassen wollen. Diese Frauen brauchen eine Perspektive für anderweitige Einnahmequellen. Maßnahmen für bessere Bildung und zur Eindämmung von Armut, die Frauen und Kinder in die Prostitution drängt, sind nötig, um Prostitution zu verhindern, fügen die Abgeordneten hinzu.

    Gewalt gegen Frauen bekämpfen

    In einer separaten Resolution votierten die Abgeordneten am Dienstag dafür, Gewalt gegen Frauen auf europäischer Ebene zu bekämpfen. Sie rufen die Kommission dazu auf, bis Jahresende Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit denen geschlechtsbezogene Gewalt in der EU verhindert werden kann. Geschlechtsbezogene Gewalt sollte als Verbrechen angesehen werden, betonen die Abgeordneten.

    "Wir brauchen Mindestandards, gemeinsame Definitionen und wir müssen gemeinsam handeln. Es muss sichergestellt sein, dass ein Leben ohne Gewalt für alle Frauen in der EU Wirklichkeit wird, sagte Berichterstatterin Antonyia Parvanova (ALDE, BG).

    Am 5. März wird das Europäische Parlament den Internationalen Frauentag feiern. Dieses Jahr ist er ganz der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gewidmet.

    Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

    Einreise  

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.

    Die chinesischen Auslandsvertretungen erteilen seit dem 15. März 2023 wieder Visa aller Kategorien. Ebenfalls möglich ist die Einreise mit gültigen Visa, die vor dem 28. März 2020 ausgestellt wurden sowie visafreie Transitaufenthalte. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China. 

    Mit Wirkung vom 29. April 2023 ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest für das Boarding erforderlich, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ dazu kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden vor Abflug, für die Einreise genutzt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 3 Jahren, ebenso wie Personen, die direkt aus Macau anreisen bzw. sich in den letzten 7 Tagen in China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben und per Direktflug aus Hongkong anreisende Kinder unter 4 Jahren.

    Das negative Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

    Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.

    Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

    Am 20.05.2014 lud der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa. Als Sachverständige wurden ein Buchautor, ein Polizist, eine Menschenrechtlerin und Vertreterinnen der Nichtregierungsorganisationen „La Strada und FiM angehört.

    Obwohl es eigentlich um Menschenhandel gehen sollte, widmeten sich die Fragen der Abgeordneten fast ausschließlich der Prostitutionsregulierung. Dennoch war keine einzige Sexarbeiterin als Sachverständige geladen. Damit bleibt der Bundestag seiner Tradition einer eindimensionalen Kontextualisierung der Themen Prostitution und Menschenhandel von vor einem Jahr treu. Der Rechtsausschusses hatte bereits 2013 wenig Gespür für eine Differenzierung der beiden Sachgebiete bewiesen. [1] Die seit einem Jahr überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Opfer von Menschenhandel fand lediglich am Rande Erwähnung.

    „Wenn wir hören, dass die Abgeordneten Steinbach und Ulrich zum Schutze der Kunden die Wiedereinführung von Zwangsuntersuchungen fordern, erkennen wir, dass es nicht um die Stärkung von Menschenrechten geht. Die Angst vor der Zunahme legaler und illegaler Migration und der davon geleitete Wunsch nach Einschränkung der Prostitution waren spürbar. Dass nicht jede Migrantin in der Sexarbeit Opfer sexueller Ausbeutung und dass das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung durch Lohnarbeit kein Beleg für Zwang ist, wird ignoriert", faßte Carmen Amicitiae, Vorstand des BesD e.V., nach der Anhörung ihre Kritik zusammen.

    Bereits in seiner Stellungnahme zum Bundesratsbeschluß vom April diesen Jahres sprach sich der Berufsverband für die konsequente Entkriminalisierung und die berufliche Anerkennung der Prostitution aus. [2] Diese kämen auch den Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung in der Sexarbeit zugute. Die Rechte von Menschen in der Sexarbeit sind nicht nur durch Zuhälter und Menschenhändler bedroht, sondern auch durch die ganz alltägliche Diskriminierung und rechtliche Ungleichbehandlung von Prostituierten und Migranten.

    Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, deren Bekämpfung für die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder von großer Bedeutung ist.

    Unter Menschenhandel (§ 232 StGB) wird das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung verstanden. Die einzelnen Ausbeutungsformen sind seit Oktober 2016 eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme, §§ 232a bis 233a StGB).

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung findet nahezu ausschließlich in der Prostitution statt. Häufig werden die Opfer durch Bekannte, Familienangehörige, Freunde, o. ä. in die Prostitution gebracht und ausgebeutet. Nicht selten werden dabei die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in den Herkunftsländern ausgenutzt, andere Jobs versprochen bzw.die Prostitutionstätigkeit als gute Verdienstmöglichkeit dargestellt. Die Aufdeckung von Straftaten in diesem Deliktsbereich ist aufgrund einer oftmals fehlenden sog. Opferaussage im Strafverfahren meist schwierig und es ist hier von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

    Gleiches gilt für die Bereiche der Ausbeutungsdelikte in Arbeitsverhältnissen oder auch bei Betteltätigkeiten oder der Begehung von Straftaten (z. B. Ladendiebstahl).

    Beim Tatbestand der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit „gebracht", also dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich ausnutzt, indem er das Opfer unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt. Hierzu zählen z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und das Vorenthalten des Lohns.

    In den letzten Jahren konnte im Bereich der Arbeitsausbeutung eine Zunahme an abgeschlossenen Ermittlungsverfahren verzeichnet werden. Dies lässt sich u. a. auf neue Kompetenzen des Zolls in diesem Deliktsfeld und einem damit einhergegangenen Anstieg der dort geführten Ermittlungsverfahren zurückführen. Die Branchen sind weitreichend z. B. Bau, Pflege, Transport, Logistik.

    Dunkelfeld

    Da es sich beim Menschenhandel und der Arbeitsausbeutung um ein Kontrolldelikt handelt, wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen. Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich häufig nicht zu erkennen. Die Identifizierung der Opfer stellt die Strafverfolgungsbehörden zudem u. a. aus den folgenden Gründen vor große Herausforderungen:

    Angst der Opfer vor Behörden und/oder Tätern;

    soziale Abschottung;

    unsicherer Aufenthaltsstatus;

    Druck, Schulden abarbeiten zu müssen;

    fehlende Wahrnehmung, selbst ein Opfer zu sein.

    Die Opfer

    Die Mehrzahl der Opfer von Menschenhandel stammt aus Deutschland sowie aus Ost- und Südosteuropa. Die Betroffenen werden häufig angeworben, indem ihnen eine legale und angeblich gut bezahlte Arbeit versprochen wird, und dann in die Prostitution oder in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gezwungen. Hierzu setzen die Täter oft auch physische oder psychische Gewalt ein.

    Hauptursachen des Menschenhandels sind die Perspektivlosigkeit, Armut und Hilflosigkeit der Opfer sowie die Nachfrage nach Prostituierten und billigen Arbeitskräften. Auch die emotionale Abhängigkeit von den Tätern ist eine häufige Ursache für eine spätere Ausbeutung.

    Rechtliches

    Im Oktober 2016 wurden die Straftatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht neu gestaltet. Deutschland kommt damit den Vorgaben des Europäischen Parlamentes nach, Menschenhandel und vor allem die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen in all ihren Facetten zu bekämpfen.

    Das seit 01.07.2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) leistet in Ergänzung der Strafvorschriften einen wertvollen Beitrag zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Die Regulierung der Prostitution soll dazu beitragen, dass sich die Ausbeutungsmöglichkeiten im Rotlichtmilieu verringern.

    Delikte der Arbeitsausbeutung fallen sowohl in die Zuständigkeit der Polizei als auch - seit 2019 - in die der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die FKS wurde damit in die Lage versetzt, mögliche Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft besser zu identifizieren und dadurch andere Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen in diesem Deliktsfeld zu unterstützen oder anders als bisher entsprechende Ermittlungen auch selbst führen zu können

    Finanzermittlungen, Vermögensabschöpfung und Ausgleich des Opferschadens

    Opfer von Menschenhandel haben oft erhebliche körperliche und psychische Verletzungen erfahren. Zugleich wurden ihnen ihre Einkünfte ganz oder in beträchtlicher Höher vorenthalten. Vor diesem Hintergrund ist es von erheblicher Bedeutung, dass in Menschenhandelsermittlungsverfahren immer auch die Möglichkeiten der Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung geprüft und gegebenenfalls durchgeführt werden. Den Tätern das kriminell erworbene Vermögen zu entziehen, zerstört auch ihr Geschäftsmodell. Dies kann potentielle Täter abschrecken selbst in den Menschenhandel einzusteigen.

    Das Polizeipräsidium Dortmund umfasst die Städte Dortmund und Lünen.

    Es verfügt über ca. 1.870 Beschäftigte, davon ca.1.812 Polizeibeamte. Die Stadt Dortmund hat zur Zeit ca. 600.000 Einwohner, die Stadt Lünen ca. 90.000 Einwohner. Für die Stadt Dortmund ist ein Sperrbezirk ausgewiesen, der den Innenstadtbereich umfasst und in dem die Prostitutionsausübung untersagt ist.

    Prostitution in aktuellen Zahlen

    Die Anzahl der in Dortmund und Lünen tätigen Prostituierten liegt zur Zeit bei ca. 800. Wir unterscheiden die verschiedenen Prostitutionsbereiche nach den Örtlichkeiten der Ausübung.

    Innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund und vom Sperrbezirk ausgenommen, befindet sich eine in sich abgeschlossenen Bordellstraße mit 16 Häusern, die als „gewerbliche Zimmervermietung betrieben werden und als Bordelle angemeldet sind. Die Linienstraße ist ähnlich der „Herbertstraße in Hamburg angelegt, die Häuser verfügen über „Koberfenster". Die Kapazitätsgrenze liegt bei 300 Frauen, zur Zeit sind ca. 220 - 250 Prostituierte dort tätig.

    Aktuell werden in Dortmund und Lünen zusätzlich 13 Bordelle betrieben, die als FKK-, Sauna-Clubs oder Animierbetriebe deklariert, die gewerbe- und gaststättenrechtlich jedoch als Bordelle angemeldet sind. In diesen Betrieben sind ca. 180 Prostituierte tätig. Im Bereich der Wohnungs-/Apartmentprostitution arbeiten ca. 200 Prostituierte.

    Für den Bereich des „legalen" Straßenstriches wurden seit 2001 insgesamt mehr als 1200 Prostituierte durch die Polizei überprüft. Täglich sind durchschnittlich 50 - 80 Prostituierte anwesend.

    Die Anzahl der Prostituierten, die im Bereich des Escort-/Begleitservices tätig sind, kann nur grob geschätzt werden und dürfte sich nach Recherchen im Internet für den Bereich des Polizeipräsidiums bei ca. 50 Prostituierten bewegen.

    Letztlich verbleibt der Bereich der illegalen Prostitution im Stadtgebiet (Sperrbezirk), wobei hier fast ausschließlich bulgarische Frauen der Prostitution nachgehen.

    Auch hier sind nur Schätzungen aus allgemeinen Kontrollen an Brennpunkten möglich, die Anzahl dürfte bei ca. 50 Prostituierten liegen.

    Die Entstehung des Modells

    Der erste Ansatz

    Im November 1995 wurde für den Bereich des Polizeipräsidiums Dortmund beschlossen, die Bekämpfung der Kriminalität rund um das „Rotlicht", insbesondere die Delikte Menschenhandel und illegaler Aufenthalt durch Ausübung der Prostitutionstätigkeit, als neues Ziel kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung in der Dienststelle Kriminalkommissariat 12 (damals zuständig für die Bearbeitung von Sexualdelikten und Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution) festzulegen.

    Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Objekte und Örtlichkeiten , in/an denen im Stadtgebiet die Prostitutionsausübung bekannt war bzw. vermutet wurde. Danach wurden konkrete Vorgehensweisen, z.B. Wege zur Informationsgewinnung, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, durchzuführenden Maßnahmen pp. in einer Konzeption festgeschrieben und zielorientierte Kontrollen vereinbart.

    Bereits nach kurzer Zeit konnte ein aktuelles Lagebild hinsichtlich der existierenden Prostitutionsstätten erstellt werden. Es erfolgten erste polizeirechtliche Maßnahmen. Nach kurzzeitiger Aufklärung an den Objekten kam es bei den sich anschließenden Razzien zu zahlreichen Festnahmen von Prostituierten wegen illegalen Aufenthaltes durch Aufnahme und Ausübung der Prostitutionstätigkeit.

    Im Jahre 1998 wurden 498 Frauen aus Osteuropa wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes festgenommen. Durch die weiteren Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Frauen, ergaben sich konkrete Hinweise auf das Delikt schwerer Menschenhandel (heute : "Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung).

    Zu diesem Zeitpunkt waren durch die Erlasse des IM/NW

    „Maßnahmen gegen den Prostitutionstourismus, Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen „ (RdErl. d. Innenministeriums vom 11.04.1994 - I C 2/43.33)

    „Prostitutionstourismus/Menschenhandel" (RdErl. d. Innenministeriums vom 10.07.1995 - I C 2/43.33)

    „Beantragung von Abschiebungshaft" (RdErl. d. Innenministeriums vom 11.10.1995 - I C 2/43.33/I C 5)

    Maßnahmen vorgegeben, wie Opfer von Menschenhandel zu behandeln sind.

    Die „Dortmunder Mitternachtsmission" war zeitgleich durch das Ministerium für die Gleichstellung von Mann und Frau NW beauftragt worden, das Modellprojekt „Schutz für Opfer von Menschenhandel" durchzuführen.

    Prostituierte, die Opfer von Menschenhandel waren, wurden der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, der „Dortmunder Mitternachtsmission" zugeführt.

    Im Rahmen der anschließenden Unterbringung und Betreuung der Opfer von Menschenhandel ergaben sich Problemsachverhalte, die ein schnelles und unkompliziertes Handeln erforderlich machten.

    Aus der Verpflichtung zum Handeln entstand auf Initiative der „Dortmunder Mitternachtsmission im November 1995 der erste „Runde Tisch, an dem bei seiner ersten Sitzung Vertreter der Staatsanwaltschaft Dortmund, der Dienststelle KK 12 des Polizeipräsidiums Dortmund und der Dortmunder Mitternachtsmission teilnahmen.

    Bei der Problemerörterung wurde schnell ersichtlich, dass das Mitwirken weiterer Behörden und Institutionen erforderlich war.

    An den darauf folgenden und heute noch regelmäßig stattfindenden Sitzungen des „Runden Tisches Menschenhandel waren/sind nun auch Vertreter des Ausländer-, des Ordnungs- und des Sozialamtes der Stadt Dortmund, sowie sozialer bzw. beratender Einrichtungen beteiligt. Je nach Problemstellung werden speziell Vertreter von Behörden oder Organisationen eingeladen. Über die Jahre entwickelte sich eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Polizei, den Behörden und Beratungsstellen. Insbesondere ist über die Jahre die Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden gewachsen, die für die Bekämpfung des Deliktes „Menschenhandel und der übrigen Delikte im Rotlichtmilieu äußerst förderlich ist.

    Beispielhaft waren und sind gemeinsame Razzien bei denen zum einen polizeiliche Interessen - Identitätsfeststellungen, Festnahmen pp. und zum anderen ordnungsrechtliche Interessen - Schließung wegen fehlender Erlaubnisse, Anzeigen nach Lebensmittelrecht, baurechtliche Verstöße pp.- verfolgt werden.

    Die veränderte Rechtslage

    Durch das sogenannte „Cafehaus-Urteil (VG Berlin vom 01.12.2000, NJW 2001, 983 ff.) wurde eine wegweisende Entscheidung für den Bereich der Prostitutionsausübung bzw. deren Anbahnung in Gaststätten getroffen. Galt doch bis dahin, dass dem, der „Unsittlichkeit Vorschub leistet, eine Konzession nach dem Gaststättengesetz versagt wurde.

    Ein weiterer Meilenstein zu einer klaren Regelung ist das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001, BGBl. I 2001, 3983, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist und wesentliche Änderungen im BGB und StGB beinhaltet. Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte sich der Bund-Länderauschuss „Gewerberecht" auf seiner 90. Tagung am 22. und 23.11.2001 mit den möglichen Auswirkungen auf das Gaststätten- und Gewerberecht befasst. Eine abschließende Beurteilung wurde allerdings nicht gefunden. Nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes gibt es bis heute keine einheitliche Regelung in den Bundesländern. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten gewerbe- und gaststättenrechtliche Auswirkungen hat.

    Besondere Regelungen

    Von daher wurden beispielsweise vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Az.: I C 3 - 60 - 0, vom 22.02.2002, „vorläufige Verfahrenshinweise" an die Bezirksregierungen und den Städte- und Gemeindebund des Landes NW gegeben.

    Danach sollte wie folgt verfahren werden:

    Gewerbeanzeigen von deutschen Prostituierten sind zulässig und sollen daher bis auf weiteres entgegengenommen werden.

    Von den selbständigen Prostituierten soll aber bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung durch den Gesetzgeber oder die Rechtssprechung keine Gewerbeanzeige eingefordert werden (Ausnahme Frauen aus den EU-Beitrittsländern).

    Gewerbeanzeigen für Bordelle sind grundsätzlich möglich.

    Die Ausübung der Prostitution im Zusammenhang mit einer Gaststätte stellt nicht mehr für sich allein automatisch einen Versagungs- bzw. Widerrufungsgrund nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Gaststättengesetz hinsichtlich der Gaststättenerlaubnis dar.

    In Einzelfällen ist zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen eine legale Ausübung der Prostitution sprechen. Insoweit kommt die weiterhin strafbare Ausbeutung von Prostituierten und die zwangsweise ausgeübte Prostitution in Betracht.

    Auf der Sitzung des Bund-Länderausschusses „Gewerberecht" vom 18. und 19.06.2002 wurde dann nachfolgender Beschluss gefasst. Den Vollzugsbehörden wird folgendes Vorgehen empfohlen:

    1. Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige erstatten noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen.

    Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge sind abzuweisen.

    2. Bordellbetreiber sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.

    3. Bei Gaststätten mit Anbahnungsbetrieb oder Bordellen mit gastgewerblicher Tätigkeit kann die Erlaubnis grundsätzlich nicht allein wegen des Merkmals „der Unzucht Vorschub leisten" i.S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG versagt oder entzogen werden.

    4. Versagung und Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder - im Fall der Ziff. 2 - eine Untersagung nach § 35 GewO sind aber insbesondere angezeigt, wenn der Betrieb dieser Gaststätten oder Bordelle die Gefahr eröffnet, dass Prostituierte ihrer Tätigkeit gegen ihren Willen nachgehen müssen oder in sonstigern Abhängigkeiten verhaftet sind. Gefahren für den Jugendschutz, Belästigungen der Gäste wie auch der Anwohnerschaft können im konkreten Fall eine Versagung oder den Entzug sowie auch die Erteilung von Auflagen rechtfertigen.

    Die Länder Baden-Württemberg und Thüringen teilen die Beschlusslage zu Ziffer 1 lediglich im Ergebnis. Bezüglich der Ziffern 2 bis 4 tragen sie den Beschluss aus Rechtsgründen nicht mit.

    Das Dortmunder Modell

    Auf der Grundlage des Prostitutionsgesetzes kam es bereits im Januar 2002 in Dortmund zu einer Gesprächsrunde mit den Beratungsstellen für Prostituierte, dem Ordnungsamt und der Polizei, um zukünftige Vorgehensweisen zu erörtern.

    Bestärkt durch die Empfehlung des Bund- Länderausschusses „Gewerberecht" vom 22./23.11.2001 und den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2002 wurden die in der Folge dargestellte Vorgehensweise im Konsens verabredet, sie berücksichtigt die Belange aller Beteiligten.

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 19.03.2002 zugestimmt. (Der ablehnende Beschluss des Bund- Länderausschusses vom 18./19.06.2002 kam also zu spät.)

    Konkrete Vorgehensweise

    Bordelle / Anbahnungsbetriebe / Clubs

    - Gewerbeanzeigen für Bordellbetriebe werden ab sofort nicht nur angenommen, sondern auch eingefordert. Sofern keine allgemeinen Versagungsgründe vorliegen, werden diese - auch unter Anwendung des Gaststättenrechts - genehmigt.

    - Bordellartige Betriebe werden in der Regel ab einer Größenordnung von drei Prostituierten vermutet.

    - Die Clubs müssen ggf. eine entsprechende Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragen. In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird diese jedoch grundsätzlich nicht genehmigt. Unabhängig davon ist eine entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt vorzunehmen.

    - Bordelle mit mehr als acht Plätzen (Beherbergungsbetriebe, siehe § 1 Gaststättenbauverordnung NRW) und Betriebe (unabhängig von der vorgenannten Größenordnung), die alkoholische Getränke ausschenken, bedürfen zudem einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis.

    Wohnungsprostitution

    Im Bereich der Wohnungsprostitution werden entsprechend lautende Gewerbeanmeldungen angenommen, behördlicherseits aber nur verlangt, wenn es sich um einen „Betrieb" handelt. Es werden in der Regel bis zu zwei Prostituierte je Wohnung/Apartment unterstellt.

    Als Bordellbetriebe gelten Räumlichkeiten ab drei Prostituierte.

    In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird bei Nutzungsänderungen grundsätzlich keine baurechtliche Genehmigung erteilt. Entgegen den Empfehlungen des Bund- Länderausschusses wird (deutschen) Prostituierten die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte zu erhalten.

    Straßenprostitution

    Straßenprostituierte können entgegen der Empfehlung des Bund- Länderausschusses eine Reisegewerbekarte beantragen, sofern allgemeine Versagungsgründe einer Ausstellung nicht entgegenstehen. Die Anträge würden entgegengenommen, geprüft und die Karte ggf. auch ausgehändigt für die „Tätigkeit Prostitution". Anträge auf Reisegewerbekarten werden aber vom Ordnungsamt keinesfalls eingefordert oder bei Kontrollen verlangt.

    Prostitution im Sperrgebiet

    Betriebe innerhalb des Sperrbezirkes werden - wie bisher - mit sofortigem Vollzug geschlossen.

    Umsetzung der beschlossenen Vorgehensweise

    Über das Ergebnis der Gesprächsrunde und die zukünftige Vorgehensweise wurde die Öffentlichkeit über die örtlichen Medien informiert. In einem Pressegespräch wurden im Juli 2002 die Themenkreise Bordelle, Anbahnungsbetriebe, Clubs, Wohnungs- und Straßenprostitution sowie Prostitution im Sperrgebiet erörtert. Als Gesprächspartner standen die Rechtsdezernentin der Stadt Dortmund, die Leiterinnen der Beratungsstellen, der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund und der Verfasser dieses Artikels zur Verfügung.

    Parallel dazu wurden bereits im Vorfeld anlässlich polizeilicher und ordnungsbehördlicher Kontrollmaßnahmen sowie aufsuchender Tätigkeiten der Beratungsstellen entsprechende Informationen an die Bordellbetreiber gegeben.

    In der Folgezeit erfolgten verstärkt gemeinsame Überprüfungen der Bordellbetriebe.

    Die Betreiber wurden aufgefordert, ihre Betriebe als Bordelle anzumelden und ggf. eine Konzession zu beantragen.

    Die Folgen

    Von elf bekannten Bordellbetrieben in Dortmund erhielten zwischenzeitlich acht bereits eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, drei Bordellbetreiber verzichteten auf den Ausschank alkoholischer Getränke und meldeten ihr Bordell als Beherbergungsbetrieb im Sinnes des Gaststättengesetzes an. Hier beschäftigte Prostituierte sind von den Betreibern angehalten, sich steuerlich anzumelden. Bei Kontrollen zeigen diese Prostituierten zum Nachweis Schreiben der Finanzämter mit entsprechenden Steuernummern vor. Sie stellten in diesem Zusammenhang aber auch immer wieder Fragen zur Besteuerung ihrer Tätigkeit.

    Viele Prostituierte, die im Bereich des Straßenstriches, aber auch in den Wohnungsbordellen arbeiten, haben ihre Tätigkeiten als Gewerbe angemeldet. Aufgrund dieser positiven Entwicklung erweiterte sich die eingangs erwähnte Gesprächsrunde, Vertreter der örtlichen Finanzbehörden wurden einbezogen.

    Zum besseren Verständnis und zur weiteren Aufklärung wurde beschlossen, Informationsmaterial in Form von Broschüren zu erstellen und an Interessenten zu verteilen. In Arbeitsgruppen entstanden so die Broschüren:

    - Hinweise zur Ausübung der Prostitution in Dortmund (übersetzt in sieben Sprachen, nach EU- Osterweiterung aktualisiert)

    - Steuerwegsweiser für Erotikdienstleistende (wird z. Zt. aktualisiert).

    Diese wurden von den Teilnehmern der Gesprächsrunden in einem Pressegespräch im Februar 2005 vorgestellt. Im Anschluss daran hatten Bordellbetreiber und Prostituierte - ohne Presse - die Möglichkeit, an die Podiumsteilnehmer Fragen zu stellen.

    Weitere Absichten

    Als nächster Schritt ist vorgesehen, im Rahmen von Kontrollen der Prostitutionsstätten auch die Inhaber/Betreiber von Bordellen (zumeist in Apartmenthäusern/Wohnungen) mit drei Prostituierten aufzufordern, ihre Prostitutionsstätten als Bordell gewerberechtlich anzumelden (in den meisten Fällen bereits erfolgt). „Prostitutionsstätten" in Wohngebieten wurden bereits in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt ihrem ursprünglichen Wohnzweck zugeführt.

    Resümee

    Durch die Einführung/Umsetzung des „Dortmunder Modells" und der damit verbundenen klaren Lage für die Bordellbetreiber und Prostituierten wurde und wird auch weiterhin die Prostitution entkriminalisiert. Das Modell hat sich bewährt.

    Die rein kriminalpolizeilichen, aber auch die gemeinsam mit den Ordnungsbehörden weiterhin ständig durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass aufgrund der klaren Lage ein offener Umgang miteinander festzustellen ist.

    Prostituierte haben keine Angst mehr vor Kontrollen durch die Polizei, sie zeigen „stolz" ihre steuerliche Anmeldung und suchen das Gespräch.

    Bordellbetreiber fragen in Zweifelsfällen bei der Polizei nach, welche Dokumente z.B. eine ausländische Frau vorlegen muss, um als Prostituierte arbeiten zu können.

    Prostituierte haben keine Scheu mehr, Straftaten zu ihrem Nachteil anzuzeigen.

    Ein gewisses Vertrauensverhältnis ist vorhanden, jährlich kommt es so zu ca. 400 Anzeigen. Bordellbetreiber melden der Polizei illegal geführte Betriebe bzw. vermutlich illegal tätige Prostituierte.

    Durch die jahrelang bewährte und gute Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen und deren positives Einwirken auf Prostituierte, gelingt es, schwere Straftaten wie „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung" zu verfolgen und aufzuklären. Entscheidend ist dabei natürlich die Aussagebereitschaft der Prostituierten, um ein Verfahren erfolgreich abzuschließen.

    Letztlich muss aber festgestellt werden, dass nur durch ständigen Kontrolldruck der Erfolg bei der Bekämpfung der Delikte im einschlägigen Milieu gewährleistet wird. Die Präsenz der Beamten der Fachdienststelle ist dazu zwingend erforderlich .

    Befürchtungen

    Rücknahme des Prostitutionsgesetzes

    Die politische Diskussion um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu Zwecke der sexuellen Ausbeutung hat nach der sogenannten „Visa - Affäre" zugenommen.

    Vor allem in den unionsregierten Bundesländern wird diese Diskussion weitergeführt. Im Fokus steht dabei das Prostitutionsgesetz. Viele Politiker sind der Auffassung, dass das Gesetz die Prostitution straflos fördert und fordern die Rücknahme.

    Diese Meinung ist nach meiner Auffassung und aufgrund meiner Erfahrungen widerlegt. Das Prostitutionsgesetz und die damit verbundenen Folgen für das Gewerbe- und Gaststättenrecht haben uns in Dortmund dazu bewogen, zu reagieren.

    Sicherlich ist das „Dortmunder Modell" kein Wundermittel und kann weder die Zwangsprostitution, noch den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verhindern, es ist aber ein wesentlicher Schritt zur Entkriminalisierung der Prostitution und fördert die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.

    Anmerkungen

    Hinweisen möchte ich auf "Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG), der im Januar 2007 veröffentlicht wurde. In der entsprechenden Pressemitteilung vom 24.01.2007 zur Veröffentlichung des Berichtes hat die Bundesministerin den Handlungsbedarf aus der Sicht der Bundesregierung dargestellt, der erforderlich ist, um den Schutz von Prostituierten wirksam zu verbessern.

    Von aufgeführten sechs Punkten erscheint mir der Punkt 6 im Zusammenhang mit dem Dortmunder Modell von Wichtigkeit. Ich zitiere :

    Die bestehenden rechtlichen Mittel des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts müssen besser genutzt und ausgebaut werden.

    Für jedes Bierzelt braucht man einen Genehmigung, aber ein Bordell kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel. Wer ein Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das Gewerberecht rechnen, sagt von der Leyen. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige Betriebe verändert werden kann.

    In diesem Zusammenhang muss auch die Problematik der Selbstständigkeit von Prostituierten erörtert werden. Während für Frauen aus den Ländern der EU-Osterweiterung die Ausübung der Prostitution nur in Form einer selbständigen Tätigkeit möglich ist, wird deutschen Prostituierten dies (außer in Dortmund) nicht ermöglicht. Hier erfolgt eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung.

    Beabsichtigter Wegfall des Gaststättengesetzes

    Der Bundeswirtschaftsminister plant die völlige Aufhebung des Gaststättengesetzes und die Integration einiger weniger Inhalte in die Gewerbeordnung. Es darf bei derart weitreichend beabsichtigten Gesetzesänderungen aber nicht außer Acht gelassen werden, welche möglichen Nachteile solche Deregulierungen mit sich bringen können. Gaststättenrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht.

    Ein Wegfall der gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht nimmt den zuständigen Ordnungsbehörden das bisher bewährte Instrumentarium zur Abwehr der in dieser Branche anzutreffenden Gefahren und Missstände für Gäste, Beschäftigte und Allgemeinheit. Der Gesetzgeber darf in seinem Entbürokratisierungsbestreben nicht soweit gehen, die notwendigen Standards beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzusenken. Es ist zu hoffen, dass die Föderalismuskommission, die sich derzeitig mit dem möglichen Wegfall beschäftigt, zu einer anderen Einschätzung kommt.

    Schlusswort

    Nicht verschweigen will ich jedoch im Zusammenhang mit meinen Ausführungen, dass nur durch ständige Präsenz und Kontrollen im Milieu das „Dortmunder Modell" erfolgreich weitergeführt werden kann. Durch Personalabbau und Stellenkürzungen im Polizeibereich, von dem natürlich auch das Polizeipräsidium Dortmund nicht verschont bleibt, sind Personalressourcen knapp.

    Die „Bekämpfung der Rotlichtkriminalität ist Kür", und wir leisten sie uns noch.

    Acht neue Coronafälle meldet der städtische Fachbereich Gesundheit in Krefeld am Dienstag, 25. Mai. Die Gesamtzahl bestätigter Fälle liegt somit bei 11.369. Aktuell infiziert sind in Krefeld 264 Personen, 23 weniger als am Vortag.

    Genesen sind inzwischen 10.933 Personen, 31 mehr als einen Tag zuvor. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld angegebene Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, sinkt von 80,5 am Pfingstmontag auf 77,0 am Dienstag. 172 Personen sind in Krefeld seit Beginn der Corona-Pandemie im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben.

    In Quarantäne haben sich – angeordnet oder freiwillig – bisher 32.465 Personen begeben. Im Krankenhaus liegen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aktuell 30 Krefelder, acht von ihnen werden intensivmedizinisch betreut, sechs davon beatmet. Bisher wurden 51.989 Erstabstriche durchgeführt, 179 davon sind offen.

    Eine neue Meldung gibt es aus den Schulen: An der Grundschule am Stadtpark Fischeln wurde im Rahmen der Pool-Lolli-Testung ein Coronafall entdeckt, der durch eine PCR-Einzeltestung bestätigt werden konnte. Neun Personen befinden sich nun in häuslicher Absonderung.

    Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat auch am Pfingstmontag die Einhaltung der Coronaregeln kontrolliert. Die Überwachung der Ausgangssperre erfolgte dabei gemeinsam mit der Polizei. 72 Personen trafen Polizei und KOD in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr im öffentlichen Raum an. In zwölf Fällen konnten die angesprochenen Personen keine gewichtigen Gründe nennen, die zum Ausgang berechtigen. Gegen diese Personen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Kommunale Ordnungsdienst begleitete außerdem eine Demonstration der sogenannten Querdenker auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes, die unter dem Motto „Krefeld

    am Montag" stattfand. Rund 50 Personen nahmen teil, sie zogen zwischenzeitlich durch die Innenstadt. Der KOD musste während der Versammlung 25 Ansprachen halten, da die vorgegebenen Abstände nicht immer eingehalten wurden. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht wurden drei Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Am Sonntagabend, 23. Mai, wurde außerdem in einem Hotel in der Innenstadt eine 21-jährige Frau angetroffen, die sich dort prostituierte. Ein 30-jähriger Mann bestätigte den KOD-Dienstkräften, für sexuelle Dienstleistungen gezahlt zu haben. Schon zum vierten Mal hat der KOD in diesem Hotel bei Einsätzen entsprechende Feststellungen gemacht. Das Eingangsschloss wurde erneut ausgetauscht. Den Betreiber des Hotels erwartet nun ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro wegen des nunmehr vierten Verstoßes. Die Frau muss wegen des Erbringens sexueller Dienstleistungen mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro rechnen, der Freier mit 250 Euro.

    SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS

    Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

    So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

    Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

    Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

    Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.

    Ihrhove - Die SPD-Ratsfraktion Westoverledingen hat den „Hof Janssen- Seniorencampus Ihrhove besucht. Im Gespräch mit dem Betreiberehepaar Brunhilde und Thomas Vorpahl konnten sich die Ratsfrauen und -herren über den Fortschritt der Baumaßnahmen und die bevorstehende Inbetriebnahme informieren. Beeindruckt zeigten sich die Sozialdemokraten vom Enthusiasmus und vom Idealismus der Familie Vorpahl. „Wir spüren, die Betreiber wollen dem Ort Ihrhove etwas von dem zurückgeben, was sie bisher als Unternehmen erfolgreich gemacht hat sagte Gerhard Wiechers, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion nach

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