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Im Würgegriff des Finanzsektors: Teil 1:  Die Banken
Im Würgegriff des Finanzsektors: Teil 1:  Die Banken
Im Würgegriff des Finanzsektors: Teil 1:  Die Banken
eBook934 Seiten8 Stunden

Im Würgegriff des Finanzsektors: Teil 1: Die Banken

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Über dieses E-Book

Immer wieder werden die Gesellschaften von sogenannten Bankenkrisen erschüttert. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber eins ist ihnen gemeinsam: die Gier, die Rücksichtslosigkeit und oft auch kriminelle Machenschaften der Handelnden und Verantwortlichen im Finanzsektor, aber auch deren Kunden.
Die Bankenaufsicht wird dieser Konzentration von Fehlverhalten und immer neuen Produkten des Finanzsektors nicht Herr, mit denen dieser immer wieder aufs Neue Umgehungsmöglichkeiten der geltenden Regeln schafft.
Dies tun sie in der Gewissheit, dass bei Finanzkrisen immer wieder die Politik eingreift, um den größten Schaden von ihrer Volkswirtschaft abzuwenden. Auch wenn sie es zulässt, dass die Finanzkonzerne ihre Gewinne nicht versteuern oder wenn sie ihren Unternehmenssitz verlagern. Die Politik hat es nicht geschafft, den betrügerischen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben. Hierfür wäre internationale Übereinstimmung in der Gesetzgebung und im Handeln notwendig, aber das ist vergebens angesichts der nationalen Egoismen. Die Politik hat es auch nicht geschafft, die Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Wirtschaftssektoren zu beseitigen.
Für jeden kritischen Menschen ist es äußerst schwierig, noch an die Sinnhaftigkeit des Finanzsektors zu glauben, denn die klassischen Aufgaben einer Bank geraten immer stärker in den Hintergrund. Dies bekommen die Kunden zu spüren, die für ihre Finanztransaktionen verlässliche Partner benötigen. Schließlich besteht der originäre Nutzen des Finanzsektors in der Mittlerfunktion zwischen Geldgeber und Kreditnehmer, in der Verteilung von Finanzmitteln und damit in der Einflussnahme auf die Wertschöpfung der Wirtschaft und auf die Beschäftigung.
Der Autor ruft dazu auf, sich von der vermeintlichen Übermacht des Finanzsektors nicht blenden zu lassen, sondern immer wieder auf die kritischen Entwicklungen zu achten und von der Politik entschiedenes Gegensteuern zu verlangen.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum22. Okt. 2019
ISBN9783748276425
Im Würgegriff des Finanzsektors: Teil 1:  Die Banken
Autor

Michael Ghanem

Jahrgang 1949, Studium zum Wirtschaftsingenieur, Studium der Volkswirtschaft, Soziologie, Politikwissenschaft, Philosophie und Ethik. Arbeitete jahrelang bei einer internationalen und einer europäischen Organisation sowie in mehreren internationalen Beratungsunternehmen – dabei 5 Jahre als Projektcontroller einer internationalen Institution für Wasserprojekte (davon ca. 300 in Afrika). Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Reorganisation und Umstrukturierung von großen Konzernen, Ministerien, Verwaltungen sowie seinen Erfahrungen im Controlling der Politik, weltweit, in Europa und in Deutschland, hat er miterlebt, wie viele Fehler durch Leichtsinn und mangelnde Professionalität der wirtschaftlichen und politischen Elite tagtäglich vorkommen, deren Preis wir alle bezahlen. Er hat außerdem erlebt, wie viel Frustration bei seinen beruflichen Mitstreitern und einem zunehmenden Teil der Bevölkerung vorhanden ist. Zudem beobachtet er mit Sorge, dass durch das verordnete Mainstream-Denken ein immer größerer Teil der Bevölkerung sich von der Demokratie abwendet. Nach dem Eintritt in den Ruhestand hat er sich zum Ziel gesetzt, diese Erfahrungen und Kenntnisse zu Papier zu bringen, um das kritische Denken seiner Mitbürger zu fördern. Sein Motto ist: „Die Gedanken sind frei“ Er ist Autor von mehreren Werken, u.a. „Ich denke oft…. an die Rue du Docteur Gustave Rioblanc – Versunkene Insel der Toleranz” „Ansätze zu einer Antifragilitäts-Ökonomie“ „2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre, Teile 1 bis 13“ „Eine Chance für die Demokratie“ „Deutsche Identität – Quo vadis?“ „Sprüche und Weisheiten“ „Nichtwähler sind auch Wähler“ „AKK – Nein Danke!“ „Afrika zwischen Fluch und Segen Teil 1: Wasser“ „Deutschlands Titanic – Die Berliner Republik“ „Ein kleiner Fürst und eine kleine blaue Sirene“ „21 Tage in einer Klinik voller Narren“ „Im Würgegriff von Bevölkerungsbombe, Armut, Ernährung Teil 1“ „Im Würgegriff von Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Rechtsradikalismus, Faschismus, Teil 1“ „Im Würgegriff der politischen Parteien, Teil 1“ „Die Macht des Wortes“ „Im Würgegriff des Finanzsektors, Teil 1” „Im Würgegriff von Migration und Integration“ „Weltmacht Wasser, Teil 1: Die Bilanz 2019“ „Herr, vergib ihnen nicht! Denn sie wissen, was sie tun“

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    Buchvorschau

    Im Würgegriff des Finanzsektors - Michael Ghanem

    1 Vorwort

    Als sich der Autor entschloss, sich das Thema des Finanzsektors vorzunehmen, hatte er bereits Erfahrungen mit der sogenannten Bankenkrise gemacht. Auch in seiner früheren Tätigkeit hat er sehr viele Erfahrungen auf internationalem Parkett gesammelt - auch mit Banken, die teilweise kriminelle Machenschaften gezeigt haben. Festzuhalten ist, dass Banken an sich nicht das Problem sind, sondern die gierigen Führungskräfte und ein gnadenloser Wettbewerb um Vertrauen und Größe, denn die Größe ist mindestens seit 40 Jahren das maßgebliche Kriterium für eine Bank. Dies kann man begrüßen, dies kann man kritisieren, letztendlich hat dieses gierige Streben nach Größe dazu geführt, dass sehr viele Manager die menschlichen Werte und deren Koordinaten verloren haben.

    Der größte Anteil der Bevölkerung weltweit und auch in Deutschland hat mittlerweile eine äußerst kritische Distanz zu dem Finanzsektor. Diese kritische Distanz ist mit Sicherheit zum großen Teil gerechtfertigt und durch die Entwicklung im Verhältnis zwischen Staat und Banken begründet. Die Politik hat stets die Banken unterstützt, selbst dann, wenn Banken durch kriminelle Machenschaften von manchen ihrer Eliten dafür gesorgt haben, dass ihre Gewinne ausschließlich ihren Aktionären zugutegekommen sind und diese sehr oft unversteuert ließen. Wenn jedoch Probleme für Banken entstanden sind und wenn die Bank die richtige Größe hat, hatte die Politik ihnen ohne zu zögern geholfen.

    Diese Ungleichbehandlung des Finanzsektors gegenüber dem realen Sektor führt dazu, dass Ökonomen, Ethiker, Soziologen, Physiker, gesellschaftliche Mahner immer stärkere Kritik gegenüber dem Finanzsektor geäußert haben. Das hat letztendlich die Politik - außer in Sonntagsreden - nicht dazu gebracht, die notwendigen Kontrollmechanismen so wirksam anzubringen, wie es notwendig wäre.

    Angesichts dieser Entwicklung ist es für jeden kritischen Menschen äußerst schwierig, noch an die Sinnhaftigkeit eines Finanz- und Bankensektors zu glauben.

    Was sind eigentlich die klassischen Aufgaben einer Bank? Das muss neu definiert werden.

    Welche typischen Bankfunktionen notwendig sind, muss neu definiert werden.

    Welche artfremden Leistungen eine Bank haben darf muss neu definiert und festgeschrieben werden.

    Ob das Prinzip der universellen Banken noch Gültigkeit hat, müsste ebenso hinterfragt werden.

    Jedoch bringen Banken nicht nur Schaden, sondern auch Nutzen in ihrer Mittlerfunktion zwischen Geldgebern und Kreditnehmern, in der Verteilung von Geld und damit in der Einflussnahme auf die Geldschöpfung. Durch gezielte Hilfe bei Investitionen helfen sie wertvolle Arbeitsplätze zu schaffen. Sie können aber auch durch das Abziehen von Geldern relativ gesunde Unternehmen vernichten. Wenn sie selbst in eine Schieflage geraten sind, können sie auch Staaten erpressen.

    Diese Pro- und Contra-Gesichtspunkte hat der Autor in den zwei Teilen dieses Buches versucht darzustellen und danach zu fragen, was hinter den Banken steht. Ob das unersättliche Anleger oder gierige Eigentümer sind und wie hoch der Anteil der gewissenlosen Manager und Anbieter ist.

    Es gibt durchaus Alternativen zu den Banken, die man sich jedoch genau anschauen muss. Die grundsätzlichen Probleme für den Kreditnehmer bleiben jedoch die gleichen.

    Es ist daher von Nöten, die Daseinsberechtigung von Banken zu hinterfragen. Welche Banken wir tatsächlich brauchen, müsste unbedingt klargestellt werden.

    Der Autor hat sich bemüht, so objektiv wie möglich das Für und Wider der Banken darzustellen: was sind die Banken von heute, wie ist der Ist-Zustand, welche Probleme könnten für das Bankensystem entstehen. Der Autor versichert, dass er nicht konkrete Erfahrungen aus seinem beruflichen Leben genutzt, sondern für dieses Buch lediglich auf Veröffentlichungen zugegriffen hat, die für jedermann zugänglich sind.

    2. Wozu braucht man Banken

    Das gesamte Bankensystem hat sich seit dem Mittelalter bis heute entwickelt. Es diente vor allem der Geldbeschaffung für Fürsten und Königen und möglicherweise für das große Handwerk. Das moderne Bankensystem mit der Bereitstellung und Verteilung von Geldern, in dem jeder ein Girokonto hat, auf das sein Einkommen überwiesen wird, hat sich letztendlich in Deutschland nach dem Krieg erst richtig installiert. Vor dem Krieg war es vor allem die Bourgeoisie der Handwerker und die Industrie, die Bankkonten oder Verbindungen zu Banken hatten. Das moderne Banksystem hat sich letztendlich Anfang der fünfziger bis Anfang der siebziger in der breiten Bevölkerungsschicht etabliert.

    Zu den klassischen Aufgaben der Banken gehören heutzutage das Verwalten der Einnahmen und Ausgaben des größten Teils der Bevölkerung, das Versorgen der Bevölkerung, des Handels, der Handwerker und der Industrie mit Geld- sei es mit realem Geld oder zunehmend mit elektronischem Geld. Es dient der Geldbeschaffung für Bauherrn, Kreditnehmer, Handwerk, Industrie und auch für die Auslandsgeschäfte von Großunternehmen, indem sie Überweisungen und Geldeinnahmen durchführen, bis hin zu Zahlungen bei Auslandsprojekten durch eigene Auslandstöchter oder verbundene Unternehmen. Es dient Kapitalanlegern mit der Verwaltung ihres Vermögens, den Zugang zu den Börsen, Kauf und Verkauf von Edelmetallen, Verwaltung des Kapitals der Mittelständler bis zu den sehr Reichen.

    In diesem Zusammenhang ist vor allem zu beobachten, dass in letzten Jahren entfesselte, gierige kleine Manager das Vermögen von vielen Kunden durch zügellose Spekulationen vernichtet haben. Diese zügellosen und kriminellen Manager waren jedoch in den Augen vieler Vorstände von Banken gleichermaßen in Deutschland oder im Ausland maßgeblich für die Rendite der Banken. Dieser Teil der „Banker (im negativen Sinn von Bankiers) sind mehr oder weniger die „Investmentbanker.

    Zu beobachten ist weiterhin die Zügellosigkeit und Gier von Vorständen, die ihre Bezüge durch Prämien in eine exorbitante Höhe getrieben haben. Sie konnten dies nur erreichen, indem sie eine Rendite von 25 % für eine Bank als oberstes Ziel ausriefen. Jeder Fachmann wusste von Anfang an, dass 25 % Rendite in einem Bankgeschäft kaum möglich sind. Daher wurden sogenannte Anlagenpapiere kreiert, die angebliche eine exorbitante Rendite oder Verzinsung hatten und der nicht aufgeklärten Bevölkerung – sowohl den Reichen als auch dem Mittelschicht - angepriesen und letztendlich aufgedrängt wurden.

    Es ist jedoch zu kurz gegriffen, alles auf diese Verkäufer des Glücks zu schieben, denn letztendlich ist die Gier der Kunden ein Mitverursacher dafür, dass diese Geschäfte überhaupt möglich sind. Um ein Geschäft zu tätigen, gehören immerhin zwei Parteien dazu. Jedoch haben sich die Kunden aus ihrer Verantwortung gezogen und den Verkäufern die alleinige Schuld gegeben. Dies sollte immer berücksichtigt werden.

    Die neoliberale Wirtschaftsordnung der siebziger, achtziger, neunziger Jahre bis 2012 hat die Illusion geprägt, dass man ohne Risiko und ohne Arbeit durch Spekulation sehr reich werden könnte. Dies war und ist falsch. Und weil ein großer Teil der Bevölkerung diesem Glauben unterlag, sehr schnell reich zu werden ohne Risiko, hatten diese kriminellen Bankiers leichtes Spiel. Insoweit ist das nicht die 100-prozentige Schuld der Banken. Sie gelten heute als Buhmann. Es ist daher von Nöten, dass die Bankkunden erst einmal ihr eigenes Handeln analysieren, um sich darüber klar zu werden, ob sie doch nicht eine Mitschuld tragen.

    Den Geldverkehr unter Einbeziehung von gesetzlichen Kontrollen können alternative bzw. Schattenbanken und sonstige Zahlungsverkehrs Organisationen auf Dauer nicht allein leisten.

    Angesicht der aktuellen Labilität des gesamten Währungssystems ist es daher erforderlich, dass die traditionellen Banken unter Aufsicht von Kontrollinstrumenten des Staates weiterbestehen, jedoch nicht ohne dass ein Wettbewerb aufrechterhalten wird.

    Organisierte Zusammenschlüsse, wie es zurzeit zwischen Commerzbank und Deutscher Bank möglich wäre, sind abzulehnen, denn diese Zusammenschlüsse gehen zulasten der normalen Bankkunden. Sei es dass Zweigstellen geschlossen werden, sei es dass Electronic Banking forciert wird, sei es dass sehr große Banken entstehen, die letztendlich viel mächtiger sind als es für den normalen Bankkunden gut ist.

    3. Das Bankensystem

    Bankensystem oder Bankwesen ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

    Allgemeines

    Dieser sektorale Begriff umfasst die Aggregation von Unternehmen des Tertiärsektors wie Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Fin anzdienstleistungsinstituten und allen übrigen privatrechtlich oder öffentlichrechtlich organisierten Unternehmensarten, für die der Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzaufgaben beinhaltet. Dieser monetäre Sektor stellt die Geldversorgung einer nationalen Volkswirtschaft sicher. Dabei wird deutlich, dass das Bankwesen in jedem Staat eine zentrale Rolle in der Volkswirtschaft einnimmt und deshalb durch eine effektive Bankenaufsicht funktionsfähig gehalten werden muss. Der funktionale Begriff sieht das Bankwesen als Finanzintermediär, der Geld oder Kapital zwischen Gläubigern und Schuldnern vermittelt und im Rahmen von Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation deren unterschiedliche monetäre Laufzeit-, Betrags- und Risikovorstellungen in Einklang bringt.

    Der Begriff Bankensystem wird eher organisatorisch-institutionell verstanden. Es stellt die Ordnung der Banken eines Landes untereinander und die Beziehung zu ihrer Umwelt dar. Ein Bankensystem ist ein dynamisches Gebilde, das Veränderungen im Zeitablauf unterliegt. Wesentliche, sich im Zeitablauf wandelnde Einflussfaktoren auf das Bankensystem eines Landes sind die herrschende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung und das sich verändernde Zahlungsverhalten (Business-to-Business, Business-to-Consumer, öffentliche Hand). In einem Staat umfasst es die Gliederung in Zentralbanken, Geschäftsbanken und deren Kunden, die Nichtbanken. Dabei unterscheidet man zwischen drei Systemen:

    • Trennbankensystem: „Commercial banks betreiben das Einlagen- und Kreditgeschäft, „Investment banks das Wertpapiergeschäft. Beide Teilsysteme konkurrieren nicht miteinander, sondern ergänzen sich komplementär.

    • Universalbankensystem: alle Bankgeschäfte werden allen Kundengruppen angeboten. Hier ist die Konkurrenz sehr groß, so dass ein erheblicher Preis- und Qualitätswettbewerb stattfindet.

    • Allfinanzgruppen: durch vertikale und laterale Integration übernahmen Universalbanken auch Bausparkassen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und das Kreditkartengeschäft.

    Erst die Allfinanzgruppen haben das Bankensystem zu einem offenen System gemacht, das Beziehungen auch zu anderen Systemen zulässt. Zwischen den einzelnen Systemelementen können hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Bankensystems mehr oder weniger intensive Beziehungen (Interbankenhandel) bis hin zu Abhängigkeiten (internationale Bankkonzerne) bestehen. Diese Interdependenzen sind geeignet, meist in Krisenzeiten einen Contagion-Effekt auszulösen, der ein gesamtes nationales und/oder internationales Bankensystem in Mitleidenschaft ziehen kann. „Contagion ist die länderübergreifende Übertragung exogener Schocks, vergleichbar mit einem Spillover-Effekt. Contagion entsteht sowohl in Krisen als auch in Nicht-Krisenzeiten, wobei Contagion nicht zwingend mit einer Krise verbunden sein muss".¹ Dieser Ansteckungseffekt spielt im Rahmen der Systemrelevanz eine Rolle, wenn die Insolvenz von Banken, Versicherungen oder sonstigen Finanzinstituten die Stabilität des gesamten Finanz- und Bankensystems bedrohen kann.

    Banken können nach Tätigkeit in Geschäftsbanken (engl.: Commercial Banks) und Investmentbanken unterschieden werden.

    Universalbankensystem

    In einem Universalbankensystem existieren Universalbanken und Spezialbanken nebeneinander.

    Das deutsche Universalbanksystem ist strukturell gekennzeichnet vom Drei-Säulen-Modell, der strikten Trennung in Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Sparkassen. Dieses System ist nicht durchlässig. So verhinderte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband 2007 den Verkauf der Berliner Sparkasse an die Commerzbank. Die Einlagensicherungsfonds sind nur für eine bestimmte Institutsgruppe zuständig, auch auf Verbandsebene ist das Drei-Säulen-Modell verwirklicht.

    Das Universalbankensystem europäischer Prägung kann durch Spezialisierung teilweise aufgelöst werden. Dienstleister, die nur zum Teil noch formal Kreditinstitute sind, dringen über Kostendegressionseffekte in Teile des Bankbetriebs (Zahlungsverkehr, Wertpapierverwahrung, Inkasso für fällige Bankforderungen) ein.

    Trennbankensystem

    Sind die Bereiche der Geschäftsbanken und der Investmentbanken organisatorisch getrennt, so spricht man von einem Trennbankensystem.

    Infolgedessen spezialisieren sich im Trennbankensystem Spezialbanken auf bestimmte Finanzprodukte und Fachbereiche.² In den USA galt von 1933 bis November 1999 das Trennbankensystem.³ Dem deutschen Bankensystem näherte sich das amerikanische Bankensystem an durch eine weitest gehende Aufhebung der Trennbankenvorschrift durch den Gramm-Leach-Bliley Act (1999) sowie der Tatsache, dass alle großen Investmentbanken im Rahmen der Finanzkrise von 2007 entweder von Universalbanken übernommen wurden oder aber ihren Status zu einer Universalbank änderten.

    Argumente pro Trennbankensystem

    • Sicherheit der Depositen: Beim Investmentbanking werden größere Risiken eingegangen. In einem Trennbankensystem kann die Refinanzierung nicht über Einlagen erfolgen, so dass die Depositen der Einleger im Trennbankensystem besser geschützt sind.

    • Der Vorteil der Commercial Banks beim Zugang zu billigen Krediten ist ein Nachteil für konkurrierende Investmentbanken.

    • Interessenkonflikte zwischen Kreditvergabe und Emissionsunterstützung

    • Insiderinformationen

    • Verhinderung, dass schlechte Kredite durch schlechte Anleihen ersetzt werden.

    Argumente contra Trennbankensystem

    • mehr Wettbewerb im Emissionsgeschäft

    • Risikoausgleich

    • Subventionsmöglichkeit

    • doppelte Kreditwürdigkeitsprüfung

    Regulatorische Vorschriften

    • Trennbankensystem: Glass-Steagall Act (1933), Aufhebung durch Gramm-Leach-Bliley Act (1999)

    • Begrenzungen bei Filialnetz: McFadden Act (1927): Verbot des Interstate Branching, gelockert durch den Riegle-Neal Act (1994)

    • Begrenzung von Aktivitäten: Bank Holding Company Act (1956, heute gültig 1999): Begriff der Financial Holding Company (FHC)

    Bankentypen

    • Commercial Banks

    • Investment Banks, Security Brokers, Dealers

    • Sonstige Non-Banks oder Near-Banks wie Pensionsfonds oder Mutual Funds (Investmentfonds)

    • Thrift Institutions: Mutual Savings Bank, Credit Unions, Savings & Loan Associations

    Institutionen

    • Federal Reserve System (amerikanische Notenbank) mit zwölf Filialen. Das Federal Reserve Board ist zuständig für die Aufsicht von Financial Holding Companies. Man bezeichnet die Aufsicht auch als Umbrella Supervision.

    • Fachaufsicht: Commercial Banks werden vom FDIC und vom OCC überwacht, Investment Banks unterliegen der Aufsicht durch die SEC und CFTC, bundesstaatliche Behörden überwachen die Versicherungen.

    Geschichte

    Einigermaßen sichere Belege eines beginnenden Bankwesens gibt es aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. über das babylonische Bankwesen, wo um 575 v. Chr. in Babylon das Bankhaus der Igibi-Zahlungsaufträge ausgeführt hat.⁴ Die griechischen Trapeziten (heute heißt in Griechenland eine Bank noch τραπεζα / trapeza) erschienen erstmals im 4. Jahrhundert v. Chr. und befassten sich, außer dem Zahlungsverkehr, mit der Annahme von Depositengeldern.⁴ Das römische Pendant waren die Argentarii, denen auch Darlehensgeschäfte erlaubt waren.

    Im Mittelalter begann die Geschichte des Bankwesens in China. Die „Bancherii" betrieben im 12. Jahrhundert in Genua auch den Überseehandel (cambia maritima) und das Wechselgeschäft. Die um 1250 gegründete Florentiner Compagnia dei Bardi entwickelte sich bald zu einem multinationalen Unternehmen mit europäischem Filialnetz.

    Erste hierarchische Gliederungen bildeten sich heraus, als 1656 in Schweden die Palmstruch-Bankgegründet wurde, die als erste Notenbank der Welt gilt. Notenbanken privilegierten sich zunehmend von den übrigen Geschäftsbanken, weil sie das Notenprivileg für den Staat wahrnahmen. Unter Bankwesen verstand Johan Adam G. H. Voellinger 1738 eine „Einrichtung, wodurch das Mangelhafte und Unzulängliche des Metallgeldes ersetzt und aller Art des daraus entstehenden Missbrauchs oder Schadens gesteuert werden soll".⁵ Die erste deutsche Notenbank entstand 1785 mit der Königlichen Bank in Berlin, die als Girobank begonnen hatte und 1846 in Preußische Bank umfirmierte.

    In England und Wales ermöglichte 1826 die Aufhebung eines Verbotsgesetzes die Gründung von Banken in der Rechtsform der Kapitalgesellschaften, so dass bereits 1850 insgesamt 99 Bankgesellschaften 576 Niederlassungen betrieben und 327 Privatbanken es auf 518 Filialen brachten.⁶ Als Folge eines Konzentrationsprozesses schrumpfte dort die Zahl der Privatbanken im Jahre 1913 auf 29 mit lediglich 147 Filialen. Die Möglichkeit der Mobilisierung von Kapital und der langfristigen Kreditierung war die wichtigste Voraussetzung für die zunehmende Industrialisierung. Nach der vorletzten Weltwirtschaftskrise wurde in den USA ab Februar 1932 (bis 1999) gesetzlich durch den Glass-Steagall Act das Trennbankensystem (Spezialbankensystem) vorgeschrieben, das eine Segmentierung des Bankenmarktes in „Commercial Banking, „Investment Banking und den Sektor der Einlageninstitute erzwang.

    Bankenkrisen waren stets Teil einer nationalen oder internationalen Wirtschaftskrise; sie haben sie ausgelöst oder waren eine Folge anderer Krisenursachen. Eine der ersten Bankenkrisen war ersichtlich die – durch Spekulationsblasen in London und Paris ausgelöste – Berner Bankenkrise von 1720. Es folgten ausschließlich Bankenkrisen, die Teil einer nationalen oder gar internationalen Wirtschaftskrise waren wie die Wirtschaftskrise vom Mai 1837, Wirtschaftskrise vom August 1857, die Weltwirtschaftskrise vom Oktober 1929, die Deutsche Bankenkrise vom Juni 1931, die Savings-and-Loan-Krise in den USA ab März 1985, die Schwedische Bankenkrise von 1990 oder die weltweite Finanzkrise ab August 2007. Auch neuere Staatskrisen waren von Bankenkrisen begleitet wie die Asienkrise ab März 1997. In der Folge kam es ab Mai 1998 zur Russlandkrise, die Argentinien-Krise begann ab Januar 1999. In der Eurozone verursachten nicht nur sehr hohe Staatsschulden ab April 2010 die PIIGS-Krise, in der sich die Griechenlandkrise als die bisher desaströseste entpuppte. Der PIIGS-Krise folgte die Eurokrise, die zahlreiche Bankenrettungen erforderlich machte.

    Bankwesen in der Wissenschaft

    Das Bankwesen und Bankensystem ist Erkenntnisobjekt der Bankbetriebslehre und des Bankrechts. Diese beiden wissenschaftlichen Disziplinen verfolgen drei wissenschaftliche Ziele:

    • Deskriptionsziel: Dieses verfolgt eine systematische Erfassung und Darstellung des als Erkenntnisobjekt wesentlichen Ausschnitts der bankwirtschaftlichen/ bankrechtlichen Realität des Bankwesens mit Hilfe der empirisch-deduktiven Forschungsmethode. Besondere Bedeutung erhält die Beschreibung in der Bankenstrukturlehre und der Bankgeschäftslehre.

    • Erklärungsziel: Es verfolgt die wissenschaftliche Erklärung und Begründung erfahr- und erfassbarer bankwirtschaftlicher/bankrechtlicher Phänomene in intersubjektiv nachvollziehbarer Weise. Erklärungsmodelle sollen Systeme empirisch basierter Hypothesen bilden, die der Aufdeckung funktionaler und kausaler Beziehungen im Bankensystem dienen sollen.

    • Gestaltungsziel: Das bei der Verfolgung der vorher genannten Ziele gewonnene Wissen wird hier zum Instrument bei der Gestaltung der bankbetrieblichen/ bankrechtlichen Realität gemacht. Dadurch sollen wissenschaftliche Erkenntnisse in praktisch anwendbare Handlungs- und Verhaltensmaximen für die Bankpraxis, Bankenregulierung und Gesetzgebung transformiert werden.

    Seite „Bankensystem". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. November 2018, 20:39 UTC.

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    Universalbank

    Universalbanken (englisch universal banks; auch Vollbanken genannt) sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte betreiben und diese allen Kundengruppen anbieten. Gegensatz sind die Spezialbanken.

    Allgemeines

    Universalbanken sind der dominierende Bankbetriebstyp in der deutschen Kreditwirtschaft.¹ Eine Charakterisierung von Universalbanken kann hinsichtlich der Sortimentsstruktur und hinsichtlich des Kundenkreises vorgenommen werden.² Für Hans Büschgen zeichnen sich Universalbanken dadurch aus, dass sie das Einlagen- und Kreditgeschäft mit dem Wertpapiergeschäft, das sowohl Emissions-, Kommissions-, Depotgeschäft, Investmentgeschäft sowie den Eigenhandel beinhaltet, verbinden. Somit können durch das Leistungsangebot einer Universalbank die Anforderungen, die von verschiedenen Kundengruppen gestellt werden, grundsätzlich erfüllt werden.⁴

    Rechtsfragen und Aufgaben

    Das Kreditwesengesetz (KWG) kennt den Begriff der Universalbanken nicht. Wenn ein Kreditinstitut von den in § 1 Abs. 1 KWG aufgezählten Bankgeschäften einen wesentlichen Teil tätigt, erfüllt es die Voraussetzungen einer Universalbank. Ob CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken oder Spezialbanken gehören, hängt vom Sortimentsumfang und den Kundengruppen ab. Da einerseits der Kreditbegriff bankrechtlich umfassend ist und hierunter das gesamte Kreditgeschäft im weitesten Sinn erfasst wird und andererseits auch das Einlagengeschäft die verschiedensten Formen der Geldanlage beinhaltet, kann davon ausgegangen werden, dass CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken zu rechnen sind. Bankrechtlich betreiben CRR-Kreditinstitute die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KWG aufgezählten Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG). Die hieraus resultierende Sortimentspalette rechtfertigt eine Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken.

    In der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank gibt es den Begriff der Universalbanken ebenfalls nicht, vielmehr verbergen sie sich innerhalb der Gruppen der Kreditbanken (Großbanken, Regionalbankenund sonstige Kreditbanken), der Sparkassen und Landesbanken und der Genossenschaftsbanken.

    Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:

    • das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft:

    • Geldleihe: Kontokorrentkredite, Dispositionskredite, Kleinkredite, Investition skredite, Konsumkredite, Baufinanzierungen, Realkredite, Stand-by-Kredite, Revolvierender Kredit;

    • Kreditleihe: Avalkredite;

    • das Passivgeschäft zur Refinanzierung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sic hteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen wie Sparbriefe;

    • Dienstleistungen: Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft (Barauszahlung, Bareinzah lung), Überweisungen, Lastschriftverkehr, Inkassogeschäfte, Devisen- und Sortengeschäfte, Edelmetallhandel oder Akkreditivgeschäft und Dokumentengeschäft im Außenhandel;

    • Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung;

    • sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks.

    Universalbanken sind nach der Auffassung von Adolf Weber⁵ und der späteren bankhistorischen Literatur auf die französische Bank Crédit Mobilier zurückzuführen. Der Société Générale du Crédit Mobilier war eine am 18. November 1852 von den Gebrüdern Émile und Isaac Péreire gegründete Aktienbank, die in Frankreich die Industriefinanzierung durch Investitionskredite und den Eisenbahnbau finanzierte, aber auch das Depositen- und Wechselgeschäft betrieb. Sie zog 1854 zum Place Vendôme, wo sie in das Gebäude des heutigen Hôtel Ritz einzog. In der Folge entstanden weitere Banken dieser Art, die man als „Banques d’affaires oder „Societes financières bezeichnete.

    Joseph Schumpeter benannte nach ihm den „Crédit Mobilier-Typus, mit dem er Universalbanken meinte.⁶ Deshalb nannte man die ersten deutschen Universalbanken lange Zeit noch „Crédit Mobilier-Banken.⁷ Anders als die großen französischen Privatbankhäuser der „Haute banque", die in erster Linie den Handel mit Staatsanleihen betrieben, rückte der Crédit Mobilier das universelle Bankgeschäft ins Zentrum seiner Banktätigkeit. Allerdings brach die Bank bereits im Oktober 1867 zusammen, sie wurde jedoch erst 1902 liquidiert.

    Zu jener Zeit gab es in Deutschland bereits die Darmstädter Bank für Handel und Industrie, die wohl als erste deutsche Bank durch die Kombination verschiedener Bankgeschäfte den Schritt zur Universalbank vollzogen hatte.⁸ Sie entstand nach dem Vorbild des „Crédit Mobilier und erhielt am 2. April 1853 die Banklizenz. Auch die Rothschilds imitierten diesen Banktyp, indem sie sowohl kurzfristige als auch langfristige Finanztransaktionen durchführten und in Wien im Oktober 1855 die Österreichische Credit-Anstalt gründeten. Als typische deutsche Beispiele der „Crédit Mobilier-Banken folgten im Juli 1856 die Berliner Handels-Gesellschaft, die Commerzbank (Februar 1870) und Deutsche Bank (März 1870). Eugen Schmalenbach unterschied noch 1912 als Banktypen „Credit Mobilier-Banken", Depositen- und Kreditbanken, Privatbanken, Übersee- und Auslandsbanken und Genossenschaftsbanken.⁹ Auch im Kölner Bankwesen betrieben Privatbankiers bereits in den 1830er Jahren erfolgreich Universalbankgeschäfte.¹⁰

    In den meisten Ländern war spätestens zu Beginn der 1880er Jahre das „Crédit Mobilier-Experiment mehr oder weniger gescheitert, weil es nicht gelang, eine funktionierende und stabile Kombination von Geldmarkt- und Kapitalmarktgeschäften zu etablieren. Nur in der preußischen Rheinprovinz und in Berlin, in der Schweiz und teilweise in Österreich-Ungarn konnte sich das „Crédit Mobilier-Experiment behaupten. Eine Renaissance erlebte das Universalbankwesen international ab 1992.

    Bankbetriebliche Aspekte

    Die Bankbetriebslehre untersucht insbesondere die Unterschiede zwischen Universalbanken und Spezialbanken. Universalbanken weisen im Regelfall eine wesentlich größere Betriebsgröße – gemessen an Bilanzsumme oder Geschäftsvolumen – auf als Spezialbanken. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden ist das Unternehmerrisiko. Bei gleicher Betriebsgröße weist eine Universalbank in der Regel ein geringeres Risiko auf als Spezialbanken, weil erstere durch ihr breiteres Produkt- und Kundenspektrum volkswirtschaftliche Risiken besser verarbeiten können.¹² Die umfassendere Sortimentspolitik und/oder die Ausrichtung auf viele Kundengruppen ermöglichen nämlich eine bessere Diversifikation und Streuung der Risiken, so dass sowohl Granularität als auch Klumpenrisiken günstiger ausfallen; das gilt insbesondere für das vorhandene Kreditportfolio. Spezialbanken erwiesen sich hingegen als „Krisenherde,¹³ da eine „erhebliche Koinzidenz zwischen Finanzkrisen und dem Trennbankensystem bestehe.¹⁴Auch die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Capital Requirements Regulation geht von hoher Diversifizierung aus. Nach Nr. 100 CRR-Erwägungen sollten Kreditinstitute „einen diversifizierten Puffer liquider Aktiva halten, um bei kurzfristig angespannter Liquiditätslage den Liquiditätsbedarf decken zu können".

    Die fehlende Beschränkung auf eines oder wenige Bankgeschäfte und der Effekt des Mengengeschäfts führen bei Universalbanken schließlich zu Kostenvorteilen durch Economies of scale. Grund sind Fixkostendegressionen, wie sie sich durch eine günstigere Kapazitätsauslastung ergeben können.¹⁵ Zudem sind auch Economies of scope durch eine gemeinsame Nutzung von Produktionsfaktoren nachweisbar, wodurch Synergien genutzt werden können. Auf das Universalbankkonzept ist auch das moderne Allfinanz-Konzept zurückzuführen. Der Kritik, dass Universalbanken sich Interessenkollisionen aussetzen könnten (wenn etwa Kenntnisse aus dem Investmentbanking bei der Beratung von Privatkunden eingesetzt werden), kann durch umfassende Beachtung von Compliance-Regeln, Einsatz von Compliance Management Systemen bis hin zu Firewall-Regelungen begegnet werden. Außerdem müssen Banken etwaigen Interessenkonflikten nach §§ 63 und 80 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) durch organisatorische Vorkehrungen begegnen.

    International

    Es gibt eine unverkennbare Entwicklung hin zum Universalbankensystem, seit sich Großbritannien 1986 vom Trennbankensystem verabschiedet hatte¹⁷ und nun dort „Deposit banks, „Merchant banks und „Investment banks nebeneinander bestehen. Seit dem Banking Act von 1987 gibt es den einheitlichen Begriff der „authorized institution, zu deren Tätigkeit sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft gehören muss.¹⁸ Nachdem auch Portugal im Jahre 1992 Universalbanken ermöglichte, kam die OECD im selben Jahr zu der Schlussfolgerung, dass es einen weltweiten Trend zu Gunsten des Universalbanksystems gebe.¹⁹ In den USA löste sich das Trennbankensystem durch den Gramm-Leach-Bliley Act vom November 1999 sowie der Tatsache auf, dass alle großen Investmentbanken im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 entweder von Universalbanken übernommen wurden oder ihren Status zu einer Universalbank änderten.

    Die großen Schweizer (Credit Suisse und UBS) und österreichischen Banken (Raiffeisen Bank International, Bank Austria, Erste Bank und die BAWAG P.S.K.) sind ausschließlich Universalbanken.

    Weitere Entwicklung

    Der bisher bei universell tätigen Großbanken vorhandene umfassende Eigenhandel wird in den EU-Mitgliedstaaten einem „ringfencing unterworfen. In Art. 2 Nr. 4 führte das Trennbankengesetz im Januar 2014 unter anderem mit § 25f KWG für Universalbanken ein Trennbankensystem ein, wonach die Aktivitäten der Investmentbank aus der Geschäftsbank auszugliedern sind („ringfencing). Bis Juli 2016 sind bei universell tätigen Großbanken sämtliche Bankgeschäfte im Sinne des § 3 Abs. 2 und 4 KWG in einem wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständigen Unternehmen (Finanzhandelsinstitut) zu betreiben. Es handelt sich hierbei um „verbotene Geschäfte", zu denen der Eigenhandel in Derivaten und Wertpapieren mit Ausnahme als Market-Maker oder Kredit- und Garantiegeschäfte mit Hedgefondsgehören. Eine Materialitätsschwelle sieht vor, dass nur universell tätige Großbanken betroffen sind, deren Handelsbestand und Liquiditätsreserve 100 Mrd. Euro (absoluter Schwellenwert) oder 20 % ihrer Bilanzsumme überschreiten und mindestens 90 Mrd. Euro erreichen (relativer Schwellenwert). Zudem bestimmen § 25f Abs. 1 und § 64s Abs. 2 KWG, dass ab dem 1. Juli 2015 CRR-Kreditinstitute innerhalb eines Jahres nach Überschreitung der Schwellenwerte zwei Formen des Eigenhandels, nämlich

    • das durch § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG als Eigenhandel fingierte Eigengeschäft (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KWG) (mit Ausnahme des Eigenhandels im Kundenauftrag) und

    • den Eigenhandel mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4d KWG) – ausgenommen Market Making – sowie

    • das Kredit- und Garantiegeschäft mit Hedgefonds

    in ein Finanzhandelsinstitut auszugliedern haben.²⁰

    Seite „Universalbank". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Juli 2018, 20:05 UTC.

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    4. Das Deutsche Bankensystem

    4.1 Vorbemerkung

    Deutsches Bankwesen ist die Bezeichnung für das Bankensystem in Deutschland, das zu den größten der Welt gehört.

    International ungewöhnlich am deutschen Bankwesen ist der sehr niedrige Marktanteil der Privatbanken im Verhältnis zu den öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten. Dies ist maßgeblich für die ungewöhnlichen Strukturen des deutschen Bankwesens verantwortlich. Internationale Großbanken aus Deutschland sind die Deutsche Bank und die Commerzbank.

    Geschichte

    Als erste Bank Deutschlands gilt die Fugger-Bank, die erstmals im Jahr 1486 vom Augsburger Stadtrat als „banck von Ulrichen Fugker erwähnt wurde. Der auch aus der Fugger-Dynastie stammende reiche Geldmann Jakob Fugger finanzierte die weltliche und geistliche Elite.¹ Älteste inhabergeführte Privatbank Deutschlands ist die im Jahr 1590 entstandene Berenberg Bank,² gegründet von den Brüdern Hans und Paul Berenberg in Hamburg. Im März 1619 entstand die Hamburger Bank, ihr folgte unter anderem die Gründung der Kölner „Banco di gyro d’affrancatione am 2. März 1705 durch Kurfürst Johann Wilhelm II., die als erste Zettelbank des Reichs galt. Sie gab die ersten Zahlungsmittel in Form von Bancozetteln in Deutschland aus. Ersichtlich erste Hypothekenbank – und damit Pfandbriefbank im heutigen Sinne – war die im Juni 1770 gegründete Schlesische Landschaft, ein genossenschaftliches öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, das mit einer Beleihungsgrenze von 50 % des adeligen Grundbesitzwertes belieh und diese Kredite mit Inhaberpfandbriefen refinanzierte. Ihr folgten im Juni 1777 das Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Kreditinstitut, danach die Landschaften in Pommern im März 1781, Westpreußen1787 und Ostpreußen 1788.³

    Inzwischen entstanden die ersten Sparkassen, um den ärmeren Bevölkerungsschichten eine sichere Möglichkeit zu eröffnen, kleinste Kapitaleinlagen zur Risikovorsorge im Alter oder bei Krankheit verzinslich zurückzulegen. Als sparkassenähnliche Institute galten die Leihbank zu Hanau (gegründet am 10. April 1738 durch Landgraf Wilhelm VIII.), die Württembergische Waisenkasse in Roth (1746 durch Anselm II. Schwab), die Braunschweigisch-Herzogliche Leihhaus-Kasse (gegründet im März 1765 „unter landesfürstlicher Garantie), die – noch existierende – Fürstlich Castell'sche Credit-Casse (1774) oder die Fürstliche Leihkasse in Detmold (1786),⁴ letztere mit dem Schwerpunkt als Realkreditinstitut. Als erste Sparkasse gilt nach modernem Verständnis die von der Hamburger „Patriotischen Gesellschaft zur Förderung der Künste und des Unterrichts 1788 ins Leben gerufene Ersparungsclasse der „Allgemeinen Versorgungs-Anstalt.⁵ Sie gab auch an Dienstboten, Tagelöhner und Seeleute Sparbücher aus, so dass auch „einfache Leute ihr Erspartes sicher und gegen Zins anlegen konnten.⁶

    Die ersten ländlichen Kreditgenossenschaften wurden als Ergebnis einer Missernte im Jahr 1842 durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen ins Leben gerufen.⁷ Nach dem im März 1862 gegründeten „Anhausener Darlehenskassenverein" waren sie bald in fast allen Landgemeinden vertreten und entfalteten dort eine sehr nützliche Tätigkeit. Eine der ersten Gründungen einer Genossenschaftsbank erfolgte im August 1862 durch Umwandlung in eine Genossenschaft nach Hermann Schulze-Delitzschs Grundsätzen mit dem Darlehensverein für Darmstadt und Bessungen unter dem Namen Volksbank Darmstadt. Der 1864 gegründete Heddesdorfer Darlehnskassenverein gilt heute als erste Genossenschaft im Raiffeisenschen Sinne.⁸

    Als erste Großbank entstand die im Februar 1870 als Commerz- und Disconto-Bank in Hamburg gegründete heutige Commerzbank, der die Deutsche Bank (März 1870) und die Dresdner Bank (November 1872) folgten. Ihre Gründungen waren Ergebnis des aus der Industrialisierung resultierenden starken Kapitalbedarfs der sich in Deutschland etablierenden Großindustrie, der nur durch Großbanken und/oder Bankenkonsortien zu finanzieren war.

    Mit der Einführung des ersten Kreditwesengesetzes im Dezember 1931 reagierte die Regierung auf die Deutsche Bankenkrise ab Juni 1931 und wollte insbesondere künftigen Fehlentwicklungen im Kreditwesen vorbeugen. Als zentrale Regelungen beinhaltete es unter anderem erstmals einheitliche Anzeige- und Meldevorschriften zwecks Überwachung besonders risikoreicher Kredite (Großkredite, Millionenkredite).

    Eine getrennte Entwicklung nahm in der Nachkriegszeit das Bankwesen Westdeutschlands und der DDR. In der Aufbauphase der Nachkriegszeit wuchsen in Westdeutschland auch die Banken, breitere Bevölkerungsschichten konnten durch zunehmende Einkommen sparen oder Konsumkredite aufnehmen. Durch Befehl Nr. 10 der Sowjetischen Militäradministration vom 23. Juli 1945 wurden in der DDR sämtliche privaten Banken und Versicherungen geschlossen und ihr Vermögen beschlagnahmt.⁹ Da die Sparkassen bereits staatlich waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt. Am 20. Juli 1948 entstand als Zentralbank die Deutsche Notenbank, aus der am 1. Januar 1968 die Staatsbank der DDR hervorging. Am 13. Oktober 1948 wurde die Deutsche Investitionsbank als volkseigene Bank gegründet, die als einziges Institut langfristige Investitionskredite an Gewerbe und Industrie gewähren durfte. Die Deutsche Bauernbank entstand durch ein spezielles Gesetz vom 22. Februar 1950, sie hieß ab Februar 1963 Landwirtschaftsbank der DDR und gewährte Agrarkredite. Sie konzentrierte sich auf Finanzierungen für die Landwirtschaft und beeinflusste und kontrollierte die finanzielle Situation der LPGs.

    Die noch existierenden DDR-Sparkassen erhielten ihre Kunden zugewiesen und von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten, im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.¹⁰ Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern". Seit Oktober 1956 durfte der Handel bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen. Im Rahmen einer Verwaltungsreform 1952 stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 198, sie blieb bis zur Wiedervereinigung mit 196 relativ stabil. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches Statut. Das verlieh ihnen formal Universalbankstatus, tatsächlich jedoch überwogen bei den Sparkassen das Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr. Die im Mai 1966 gegründete Deutsche Außenhandelsbank pflegte gezielt Geschäftsbeziehungen zu Banken außerhalb des sozialistischen Lagers.

    Durch den Konkurs der westdeutschen Herstatt-Bank im Juni 1974 geriet das deutsche Bankwesen erneut in eine Krise. Folgen waren insbesondere die Verschärfung der bankenaufsichtsrechtlichen-Vorschriften (Grundsatz Ia), die Einführung einer Einlagensicherung und die Verschärfung des KWG. Nach dem Zusammenbruch der IBH-Holding im November 1983 geriet deren Hausbank SMH-Bank in eine Krise, die im Dezember 1983 von der Lloyds Bank durch Übernahme abgewendet werden konnte.

    Die zunehmend strengere Regulierung des deutschen Bankwesens durch die Einführung der Solvabilitätsverordnung im Januar 2007 konnte ein Übergreifen der Finanzkrise ab 2007 auf Deutschland nicht verhindern. Noch im Juli 2007 geriet die IKB Deutsche Industriebank in Finanzschwierigkeiten, im August 2007 folgte die Sachsen LB, im September 2008 die Hypo Real Estate. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 wurden einheitliche Regelungen zur staatlichen Rettung gefährdeter Banken geschaffen, die erstmals im Dezember 2008 von der Commerzbank und im Dezember 2009 durch die WestLB in Anspruch genommen werden mussten. Neben zahlreichen weiteren EU-Vorschriften gilt seit Januar 2014 die auch das deutsche Bankwesen umfassend regulierende Kapitaladäquanzverordnung (CRR), die erneut Konsequenzen aus der Finanzkrise zog. Sie führte regelmäßig stattfindende Stresstests ein (Art. 177 CRR), um durch hypothetische Krisensimulation zu erkennen, welche Szenarien eine Gefahr für den Fortbestand der Finanzdienstleister darstellen könnten im Hinblick auf die Veränderung der Ertrags- und damit der Eigenkapitalsituation.

    Bankgeschäfte

    Ein Unternehmen ist nach § 1 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb

    erfordert. Das KWG definiert auch Ausnahmen: Die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeitsind beispielsweise keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes. Unter Bankgeschäften im Sinne des KWG werden gefasst:

    • Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungenverbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

    • Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

    • Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.

    • Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

    • Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.

    • Investmentgeschäft: Die in § 20 Abs. 2 KAGB bezeichneten Geschäfte.

    • Darlehnserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.

    • Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

    • Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

    • Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

    • E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.

    Diese Geschäfte umfassen aber nur das „Außengeschäft" des Kreditinstituts im Sinne der Volkswirtschaftslehre. Dazu kommen:

    • das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel),

    • das Einlagengeschäft mit der Zentralbank (zur Refinanzierung) und

    • der internationale Geld- und Kreditverkehr

    Struktur

    Ende 2016 zählte die Deutsche Bundesbank 1.888 Geldinstitute mit 32.026 inländischen Zweigstellen. Hierin eingeschlossen sind die Bausparkassen, aber keine Kapitalanlagegesellschaften. Charakteristisch für das Bankwesen in Deutschland ist die Drei-Säulen-Struktur. Damit wird die Trennung in die Säulen Genossenschaftsbanken (975 Kreditgenossenschaften und 1 genossenschaftliche Zentralbank), öffentlich-rechtliche Institute (403 Sparkassen und 9 Landesbanken) sowie 500 Kreditbanken und sonstige Institute (darunter 4 Großbanken, 189 Regional- und sonstige Banken sowie 188 Zweigstellen ausländischer Banken) bezeichnet.

    Im internationalen Vergleich ist der Konsolidierungsgrad gering und der Anteil der öffentlichen Hand mit ca. 45 % hoch. Die Profitabilität der deutschen Banken ist im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich – dies gilt für alle drei Säulen. Im Jahr 2003 betrug die Eigenkapitalrentabilität lediglich 0,7 %. Mittlerweile ist die Risikovorsorge deutlich gesunken, unter anderem durch den Verkauf so genannter Fauler Kredite.

    In Deutschland wird zum Vergleich der Leistungsfähigkeit von Banken meist die Eigenkapitalrentabilität und die Zinsspanne herangezogen. (Zum Vergleich: In den USA gilt die Cost-Income-Ratio als wichtigste betriebswirtschaftliche Kennziffer.)

    Das Bankwesen in Deutschland ist nach dem Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Es gliedert sich in drei Sektoren: private, öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Banken (Dreisäulensystem).

    Private Geschäftsbanken

    • die großen deutschen Filialbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, Unicredit Bank). Diese betreuen historisch die Großindustrie und vermögende Privatkunden. Sie verfügen im Ausland über Zweigstellen, um auch dort für ihre Großkunden tätig zu werden. Zu dieser Gruppe gehörte bis zu ihrer Fusion mit der Commerzbank auch die Dresdner Bank. Die Postbank, die ebenfalls zu dieser Gruppe gehört, ging 1990 aus den Postgiroämtern und Postsparkassenämtern der Deutschen Bundespost hervor und betreut als klassische Retail-Bank vor allem Privatkunden. Alle vier Banken firmieren in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.

    • regional tätige deutsche Filialbanken (z. B. Oldenburgische Landesbank, National-Bank, Südwestbank)

    Direktbanken ()

    • Privatbankiers, die immer mit persönlich haftenden Gesellschaftern auftreten und in der Rechtsform der KG oder OHG firmieren. Bei Privatbankiers handelt es sich hauptsächlich um Banken, die traditionell die Betreuung vermögender Privatkunden zum Ziel haben (z. B. Berenberg Bank). Die größeren Akteure sind zudem im Investmentbanking aktiv (z. B. Berenberg Bank und Sal. Oppenheim jr. & Cie.). Die Fürst Fugger Privatbank wurde 1954 gegründet, gehört aber ebenso wie HSBC Trinkaus inzwischen zu einem Konzern (Nürnberger Versicherung bzw. HSBC).

    • Auslandsbanken. Diese untergliedern sich in zwei Untergruppen: Erstens die Banken, die in Deutschland ein eigenes Retailgeschäft aufgebaut haben und mit einem flächendeckenden Filialnetz betreiben (z. B. Targobank, Santander Consumer Bank (Deutschland)) und zweitens die Zweigstellen ausländischer Banken, die zur Betreuung der originären Kunden in Deutschland bestehen (z. B. ABN AMRO)

    • Private Realkreditinstitute, die besicherte Pfandbriefe begeben. Als Realkredite gelten Kredite, die 60 % des Beleihungswerts einer Immobilie nicht überschreiten.

    Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

    • sieben Landesbanken (LBBW, BayernLB, HSH

    Nordbank, LBB, Helaba, NORD/LB, SaarLB). Sie bieten selbst kein Retailgeschäft an, haben dafür aber zum Teil Tochtergesellschaften. Das sind die BW-Bank der LBBW, die Braunschweigische Landessparkasse der NORD/LB, die zur BayernLB-Gruppe gehörende DKB und die Frankfurter Sparkasse der Helaba. Die Produkte der Landesbanken werden von den angeschlossenen Sparkassen vertrieben. Weiterhin sind die Landesbanken Hausbank des jeweiligen Landes und betreuen Großkunden.

    • das Bundesinstitut KfW Bankengruppe, eine Anstalt öffentlichen Rechts zur Durchführung von Aufgaben im öffentlichen Auftrag, etwa Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, Investitionskredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, Finanzierung von Energiespartechniken, kommunale Infrastruktur, Bildungskredite, Export- und Projektfinanzierung sowie der Bereich Entwicklungszusammenarbeit.

    • das Zentralinstitut der Sparkassen DekaBank, eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

    • rund 450 Sparkassen, deren Eigentümer (Städte und Landkreise) die ausgeschütteten Gewinne für das Gemeinwohl einsetzen sollen.

    Landesbausparkassen (LBS)

    Genossenschaftssektor

    Zu den Genossenschaftsbanken gehören:

    • die DZ Bank. Sie übt Zentralbankfunktionen für die Genossenschaftsbanken aus. Darunter fällt die Abwicklung des Auslandsgeschäftes, die Bereitstellung von Kapitalmarktprodukten, die Betreuung größerer Firmenkunden und die Risikoteilung im Kreditgeschäft.

    • rund 1.000 Volks- und Raiffeisenbanken. Auch die Genossenschaftsbanken treten als Mittelstandsfinanzier auf. Sie haben als Zielsetzung die Förderung der Mitglieder. Die Genossenschaftsbanken haben das größte Filialnetz in Deutschland.

    • zwölf Sparda-Banken

    • fünfzehn PSD Banken

    • Spezialinstitute im Verbund

    • Fondsgesellschaft (Union Investment)

    • Immobilienfondsgesellschaft (Union Investment Real Estate)

    • Bausparkasse Schwäbisch Hall

    • Hypothekenbanken (DG Hyp, WL Bank, Münchener Hypothekenbank)

    • Leasing-Gesellschaft (VR Leasing)

    • Versicherungsgesellschaft (R+V Versicherung)

    • IT-Dienstleister Fiducia & GAD IT

    • Kirchenbanken (z. B. Bank für Kirche und Diakonie, Pax-Bank, Spar- und Kreditbank Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, Liga Bank)

    • Sonstige (z. B. BBBank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, GLS Gemeinschaftsbank)

    Darüber hinaus ist der Genossenschaftssektor an folgenden Banken beteiligt:

    • ReiseBank, Frankfurt am Main, (zu 100 % zur DZ BANK)

    • DVB Bank, Frankfurt am Main, (zu 95,47 % zur DZ BANK)

    • Deutsche WertpapierService Bank, Frankfurt am Main, (zu 50 % zur DZ BANK)

    Die größten Kreditinstitute in Deutschland

    In den letzten dreißig Jahren fanden an den weltweiten Finanzmärkten starke Positionsverschiebungen unter den Banken nach Ländern statt. Die im Vergleich schon immer eher renditeschwachen, jedoch bilanzstarken deutschen Banken wurden zunächst durch das wirtschaftliche Erstarken von Japan seit etwa 1970 und China seit 2004 sowie durch die Welle von Großfusionen von Banken, besonders in Frankreich und Japan, nach den Kriterien Geschäftsvolumen, Bilanzsumme, Marktkapitalisierung und Kernkapital immer weiter abgedrängt. Trotz einer stark gestiegenen Rendite der meisten deutschen Institute im Jahr 2005 und trotz teils erheblich gesteigerten Kernkapitals und ebenso gewachsener Bilanzsumme fielen deutsche Institute in allen Vergleichspunkten relativ gesehen weiter ab. Durch die im internationalen Maßstab geringere Konzentration des deutschen Bankenmarktes ist es außerdem bedingt, dass unter den 25 oder 100 Spitzeninstituten der Welt relativ wenige deutsche Banken sind (1 bzw. 4 bis 7, je nach Kriterium, s. u.), obwohl der deutsche Bankenmarkt zu den größten überhaupt gehört. Unter den größten 1000 Banken der Welt finden sich dagegen anteilsmäßig entsprechend deutlich mehr deutsche Institute, nämlich etwa 100 Banken (2005:98), entsprechend einem Anteil von 10 %.

    Legt man die Bilanzsumme zugrunde, befand sich im Jahr 2005 nur noch eine der deutschen Großbanken unter den größten 25 Banken der Welt, die Deutsche Bank (auf Platz 12).¹¹ 2003 waren es noch sämtliche vier deutsche Großbanken gewesen.

    Weltweiter Spitzenreiter war 2005 mit 1.591 Mrd. USD die britische Barclays Bank (die zuvor führende japanische Mizuho Financial Group rangierte nur noch auf Rang 10), zweitplatziertes Institut war mit 1.568 die schweizerische UBS (im Vorjahr noch die US-amerikanische Citigroup). Die 25 Spitzenreiter nach Bilanzsumme verteilten sich 2005 auf folgende Länder:

    • 4 UK

    • 4 Frankreich

    • 3 Japan

    • 3 USA

    • 3 Niederlande

    • 2 Schweiz (UBS, Credit Suisse Group)

    • 2 Belgien

    • 1 Deutschland (Deutsche Bank)

    • 1 Spanien

    • 1 Italien

    • 1 China

    Unter den größten 50 nach Bilanzsumme befanden sich 2005 folgende deutsche Kreditinstitute:

    • Platz 12: Deutsche Bank

    • Platz 29: Dresdner Bank

    • Platz 32: Commerzbank

    Nach dem Kriterium Marktkapitalisierung (Börsenwert) befand sich 2005 ebenfalls nur ein Institut, wiederum die Deutsche Bank, unter den Top 25, auf Platz 23 (Vorjahr: Platz 21, 2003: Platz 17). Hier war – wie schon in den Vorjahren – die US-amerikanische Citibank Spitzenreiter mit 242,0 Mrd. USD. Die 20 größten nach Börsenwert verteilten sich 2005 auf folgende Länder (in Klammern Werte von 2003):

    • 6 (8) USA

    • 4 (5) UK

    • 3 (3) Japan

    • 3 (0) China

    • 3 (3) Frankreich

    • 1 (1) Deutschland

    Gemessen am Kernkapital befand sich ebenfalls nur die Deutsche Bank unter den Top 25 der Welt. Weltweit an der Spitze stand 2005 wiederum die Citigroup mit einem Kernkapital von 79,4 Mrd. USD. Unter den größten 100 befanden sich 2003 folgende deutsche Kreditinstitute (Stand 2005):

    • Platz 12: Deutsche Bank (23)

    • Platz 32: Hypo Vereinsbank

    • Platz 45: Commerzbank

    • Platz 50: BayernLB

    • Platz 54: Landesbank Baden-Württemberg

    • Platz 59: Dresdner Bank

    • Platz 71: Eurohypo

    Auf der 2011 in Cannes im Auftrag des G-20 Gipfels veröffentlichten Liste der 29 wichtigsten Kreditinstitute, fanden sich zwei deutsche Kreditinstitute: Deutsche Bank, Commerzbank. Die Deutsche Bank war hierbei mit einer Bilanzsumme von 2282,48 Milliarden Euro die größte Bank, mit einer Eigenkapitalquote von 2,27 % (28. Platz). Im Vergleich belegte die Commerzbank den 23. Platz mit einer Bilanzsumme von 683,68 Milliarden Euro und einer Eigenkapitalquote von 3,35 % (24. Platz).¹²

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    Seite „Deutsches Bankwesen". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

    Bearbeitungsstand: 5. Februar 2019,20:22 UTC.

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    4.2 Die Deutsche Bank

    Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands. Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main ist als Universalbank tätig und unterhält bedeutende Niederlassungen in London, New York City, Singapur, Hongkong und Sydney. In Deutschland arbeiteten 2017 43.000, weltweit 97.000 Mitarbeiter für die Bank.⁵

    Besonderes Gewicht legt die Bank auf das Investmentbanking mit der Emission von Aktien, Anleihen und Zertifikaten. Unter der Marke DWS Investmentsist die Deutsche Bank mit einem Marktanteil von ca. 26 Prozent der größte Anbieter von Publikumsfonds in Deutschland.⁶ Im Privatkundengeschäft in Deutschland lag im Jahr 2010 ihr Marktanteil einschließlich der Postbank bei rund 15 Prozent.⁷ Nach den Sparkassen und der Gruppe der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken ist die Deutsche Bank in ihrem Heimatland die Nummer drei.

    Die Bank wurde 1870, ein Jahr vor der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Berlin gegründet, wo sie auch bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihren Sitz hatte. Sie entwickelte sich im 20. Jahrhundert unter anderem durch Übernahmen und Fusionen zur Großbank. Meilensteine waren die Fusion mit der Disconto-Gesellschaft (1929) und die Übernahmen von Morgan Grenfell (1992) sowie von Bankers Trust (1999). In der Zeit des Nationalsozialismus war die Bank an „Arisierungen beteiligt. Es gibt Nachweise, dass die Bank an der Finanzierung des KZ Auschwitz mitwirkte und an Goldtransaktionen des NS-Regimes verdiente. Seit 1961 besteht ein „Historisches Archiv der Bank; alle von 1848 bis einschließlich 1945 entstandenen Archivunterlagen stehen für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung.⁸

    Zu den wichtigsten Erweiterungen des Unternehmens in den letzten Jahren zählten der Kauf des Lebensversicherers Abbey Life von der britischen Bank Lloyds TSB (2007), die Übernahme von Sal. Oppenheim (2009) und der Aktienmehrheit an der Deutschen Postbank (2010). Ein US-Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde Ende 2010 gegen eine Strafzahlung eingestellt. Wegen weiterer Vergehen zahlte die Deutsche Bank 2015 eine Strafe von 2,5 Milliarden Euro an amerikanische und britische Behörden.⁹

    Die Großbank wird vom Financial Stability Board (FSB) als „systemically important financial institution" (systemisch bedeutsames Finanzinstitut) eingestuft und seit 2011 in der Liste global systemrelevanter Banken geführt.¹⁰ Sie unterliegt damit einer besonderen Überwachung und strengeren Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenkapital. Aufgrund der internationalen Verflechtungen gilt ein Ausfall der Bank als so riskant, dass er mit einem besonders hohen Risiko für die internationalen Finanzmärkte verbunden wird. Sie muss daher einen Zuschlag

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