Survival Guide Psychiatrie
Von Doris Krüger
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Buchvorschau
Survival Guide Psychiatrie - Doris Krüger
© Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2019
Doris KrügerSurvival Guide Psychiatriehttps://doi.org/10.1007/978-3-662-57373-0_1
1. Grundlegendes und Wissenswertes
Doris Krüger¹
(1)
Berlin, Deutschland
1.1 Der erste Arbeitstag
1.2 Arbeitszeit
1.3 Tätigkeitsbereiche
1.4 Arbeitsvertrag
1.5 Schweigepflicht und Datenschutz
1.6 Korruptionsschutz bzw. Antikorruptionsgesetz
1.7 Sich selbst strukturieren – Formulieren von Zielen und Festlegen von Prioritäten
1.8 Therapieren lernen – oder wie ticken Sie?
1.9 Stress
1.1 Der erste Arbeitstag
Nun geht‹s endlich los – Ihr erster offizieller Arbeitstag als Arzt. Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt und haben das schützende Umfeld des Studiums hinter sich gelassen.
Mit dem Abschluss des Studiums haben Sie die theoretischen Fähigkeiten erworben, Patienten zu behandeln. In der klinischen Praxis nehmen nun Verantwortung und Anspruch zu. In der Regel wird man Sie zu Beginn noch etwas schonen, doch spätestens nach ein bis zwei Wochen dürfte der „Welpenschutz" vorbei sein.
Schauen Sie sich in „Ihrer" neuen Klinik gut um. Wie ist Ihr zukünftiger Arbeitsplatz organisiert? Welche Abteilungen gibt es? Ist es ein Fachklinikum? Ist es ein gemischtes Krankenhaus mit Rettungsstelle? Das ist für spätere Dienste wichtig zu wissen.
Wer ist der Träger der Klinik – konfessionell, kommunal oder privat? Wer leitet die Klinik? Wer sind die Chefärzte? Das kann man meist im Vorfeld auf den Internetseiten herausfinden, sodass Sie sich vorab einen guten Überblick verschafft haben sollten. Wenn Sie schon wissen in welche Abteilung/welche Station Sie kommen, dann sollten Sie sich auch hierüber informieren. Wer ist Oberarzt/-ärztin? Welchen einen Schwerpunkt hat dieser (TP; VT)? Schließlich ist es der Oberarzt, von dem Sie in Zukunft etwas lernen können.
Wohin am ersten Arbeitstag?
Die meisten Arbeitstage in einer Klinik fangen mit einer Frühbesprechung an. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dann erkundigen Sie sich bitte vorher, wohin Sie müssen. Meist ist hier das Chefarztsekretariat der richtige Ansprechpartner.
In den meisten Kliniken werden Sie an Ihrem ersten Tag vom Chefarzt (oder dessen Stellvertreter) begrüßt und ihren Kollegen vorgestellt. Da müssen Sie durch. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die sich ungern vorstellen, dann üben Sie dies. Natürlich wollen Ihre Kollegen Sie kennenlernen.
In der Regel erhalten Sie einen „Laufzettel", anhand dessen Sie am Ende des Tages verschiedene Punkte abgearbeitet haben sollten. Das unterscheidet sich allerdings von Klinik zu Klinik. Meist wird ein Kollege Ihnen alles erklären und Sie durch Ihren ersten Arbeitstag begleiten.
Was brauchen Sie?
Meist einen Kittel – sonst müssen Sie einen eigenen mitbringen. Sie bekommen einen PC-Zugang, wobei sich die IT-Abteilungen auch hier enorm unterscheiden können, sodass dies manchmal mehrere Tage dauern kann. Seien Sie auf jeden Fall höflich, aber hartnäckig.
Sie bekommen einen Schlüssel – vergessen Sie nicht: Anders als in rein somatischen Krankenhäusern gibt es in der Psychiatrie geschlossene Abteilungen. Schließen Sie hinter sich ab. In den modernen Krankenhäuser gibt es meist automatisch schließende Türen, doch Sie wollen Ihren ersten Arbeitstag nicht mit einer Großfahndung beginnen, nur weil Sie vergessen haben, hinter sich abzuschließen.
Sie erhalten außerdem ein Namensschild – Gratulation jetzt gehören Sie dazu.
Erwarten Sie nicht, dass Sie zu Beginn alles gleich meistern werden. Das wird schon. Erwarten Sie auch nicht, dass die Patienten Sie auf Anhieb in ihr Herz schließen – immerhin sind Sie in der Psychiatrie und nicht jeder Patient möchte dort sein.
Für den Anfang ist es (fast) egal, wo Sie beginnen. Es ist überall neu und Sie werden überall lernen. Allerdings gibt es einige Stationen, auf denen man nicht unbedingt gleich zu Beginn und ohne Vorerfahrung als Assistenzarzt anfangen sollte. Das mag jeder für sich entscheiden, doch überlegen Sie sich, ob Sie für Stationen mit dem Schwerpunkt PTBS oder Borderline-/Persönlichkeitsstörungen oder die Forensik ausreichend stabil sind. Sollten Sie auf einer solchen Station anfangen, dann suchen Sie sich frühzeitig eine gute Supervision bzw. zumindest eine Balintgruppe.
Es ist zwar schön, wenn Sie ein gutes Umfeld mit Freunden haben, die Ihnen zuhören, doch die wenigsten möchten die Vergewaltigungserlebnisse oder Suizidphantasien ihrer Patienten hören und können adäquat damit umgehen. Achten Sie auf sich. Vielleicht hilft Ihnen auch ein Hobby, wenn es auf Arbeit mal wieder zu viel wird, um mit dem Stress umzugehen.
1.2 Arbeitszeit
Warum ist das so wichtig?
So aufregend der erste Arbeitsplatz für Sie sein mag, so normal und unaufgeregt ist das für Ihren Arbeitgeber. Auch wenn das niemand gerne hören möchte, doch in den modernen Kliniken sind Sie nicht der erste Assistent und auch nicht der letzte. Daher ist es gut, wenn im Vorfeld alles schriftlich geregelt ist. Die beiden wichtigen Bereiche Arbeitszeit und Gehalt werden im Arbeitsvertrag geregelt.
Das Thema „Arbeitszeit" ist in den Krankenhäusern ein besonderes Thema. Im Krankenhaus kann man als Arzt nicht immer nach Stechuhr arbeiten – auch wenn in einigen Krankenhäusern elektronische Arbeitszeiterfassungssysteme existieren. Es gibt immer mal einen Notfall oder etwas anderes, das einen zwingt, länger in der Klinik zu bleiben und somit Überstunden zu machen. Erkundigen Sie sich, wie man an ihrem Arbeitsplatz damit umgeht. Werden die Überstunden übernommen? Gibt es einen Freizeitausgleich? Werden sie ausgezahlt?
Mit dem Thema werden Sie definitiv in den nächsten Jahren konfrontiert werden. Bislang ist auch keine einheitliche Regelung getroffen worden. Mit verschiedenen Trägern/Krankenhäusern wurden durch den Marburger Bund Modifikationen ausgehandelt. Dieser Prozess hat lange gedauert und ist noch nicht abgeschlossen, da bislang nicht alle Krankenhausträger eingegliedert sind und Tarifverträge haben.
Am Anfang sollten folgende Punkte aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wichtig sein:
Werktägliche Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden
Wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden darf nicht überschritten werden
Bereitschaftsdienst wird voll auf die Arbeitszeit angerechnet.
Spätestens nach dem ersten Monat werden Sie sich mit der Arbeitszeit auseinandersetzen. Dann nämlich, wenn Sie Ihre Stunden nachweisen müssen. Egal nach welchem System gearbeitet wird, werden Ungereimtheiten nicht gerne gesehen. Dies gilt auch für Überstunden, die ja eigentlich gar nicht anfallen dürfen. Lassen Sie sich am besten in der ersten Woche alles genau erklären.
1.3 Tätigkeitsbereiche
Praxen
Laut Ärztekammer darf ein Teil der Facharztausbildung in einer Praxis absolviert werden. Erkundigen Sie sich unbedingt vorher, ob der Arzt die notwendige Weiterbildungsberechtigung für den Zeitraum, den Sie einplanen, besitzt. Sonst arbeiten Sie zwar schon, aber es wird Ihnen nicht angerechnet. Am besten schauen Sie auf der Website der zuständigen Ärztekammer nach oder rufen direkt dort an.
Rehaklinik
Auch wenn mancher Akut-Mediziner über die Arbeit in einer Rehaklinik die Nase rümpfen mag, kann es dort sehr interessant sein. Auch haben Sie für die Patienten (bzw. Rehabilitanden) in der Regel mehr Zeit. In der Rehabilitation läuft alles ein wenig langsamer ab. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Qualität darunter leidet. Hier gilt das Gleiche wie für Praxen: Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, ob eine Fortbildungsberechtigung vorliegt.
Klinik
Die meisten werden in einer Klinik ihre Tätigkeit beginnen. Auch hier kann sich das Tätigkeitsfeld erheblich unterscheiden. Ist es ein Fachklinikum? Ist es ein „normales" Klinikum mit Rettungsstelle, in dem die Psychiatrie eine eigene Abteilung darstellt?
Schauen Sie sich am besten im Vorfeld die örtlichen Gegebenheiten an. Welche Verkehrsverbindung gibt es? Müssen Sie Bahn-/Busverbindungen beachten?
Gehört die Klinik zur Gruppe der kommunalen Krankenhäuser oder ist der Träger ein privater Klinikkonzern? Viele denken, dass der Unterschied nicht so groß sein kann. Das stimmt allerdings nur bedingt. Zum einen gibt es Gehaltsunterschiede zwischen kommunalen Krankenhäusern und Klinikkonzernen und zum anderen kann man vorsichtig in den Raum stellen, dass ein Konzern auch im Gesundheitswesen wirtschaftliche Interessen hat. Ein Krankenhaus eines sozialen/kirchlichen Trägers zahlt (meist) weniger Gehalt, doch ist in den meisten Fällen der Umgang mit den Menschen (mit den Mitarbeiten und auch mit den Patienten) etwas anders. Dies ist natürlich auch von Ihren Kollegen und von den einzelnen Mitarbeitern abhängig.
1.4 Arbeitsvertrag
Ihre Arbeitszeit inklusive der Probezeit, Ihr Gehalt und Ihr Urlaubsanspruch sowie Dienstregelungen und vieles andere werden ihn Ihrem Vertrag geregelt. In vielen Fällen handelt es sich um Tarifverträge – wenn nicht, wird das meist im Vorfeld angekündigt. Diesen Vertrag lesen Sie sich bitte aufmerksam durch – auch Nebenabreden und evtl. Fußnoten. Im Zweifelsfall wird auf genau diesen Vertrag und das von Ihnen gegebene Einverständnis hingewiesen.
In der Regel beginnen Sie mit einer Probezeit von ca. sechs (in manchen Fällen drei) Monaten; daran schließt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis unterschiedlicher Dauer an. In manchen Kliniken umfasst das Verhältnis ihre gesamte Psychiatriezeit (also ca. 4 Jahre – ohne das Neurologie-Jahr) mit sog. Weiterbildungsverträgen und in anderen Kliniken erhalten Sie einen Vertrag für zwei Jahre. Dies kann Vor- und Nachteile haben. Auf der einen Seite binden Sie sich nicht gleich zu lange an einen Arbeitgeber und haben erstmal etwas Zeit diesen kennenzulernen. Auf der anderen Seite kann dies aber auch Unsicherheiten hervorrufen.
Planen Sie rechtzeitig ein Gespräch mit Ihrem Chef ein, wenn Sie einen Zwei-Jahres-Vertrag haben, damit Sie wissen, ob das Beschäftigungsverhältnis darüber hinaus weiterbesteht oder nicht.
Gehalt
Lassen Sie uns über das Geld reden. Wissen Sie, was Sie am Ende des Monats als Gehalt erhalten? Was Ihnen zusteht? Was u.a. der Marburger Bund damit zu tun hat?
Ihr Gehalt sollte über einen Tarifvertrag bestimmt werden. Dies gilt für Assistenzärzte, Fachärzte sowie für die Oberärzte und den Stellvertreter der Klinikleitung. Chefärzte werden meist außertariflich bezahlt. Diese vier Tarifgruppen werden mit Ä1 bis Ä4 bezeichnet, die dann wiederum in verschiedene Gehaltsstufen unterteilt sind, und stellen den Versuch dar, Ärzte nach Leistung zu bezahlen. Die Stufen werden in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit entgolten. Sie gehören als Assistenzarzt im ersten Jahr der Gruppe Ä1 Stufe 1 an (Tab. 1.1). Auf der Website des Marburger Bundes (www.marburger-bund.de) können die jeweils aktuellen Tarifverträge eingesehen und verglichen werden.
Tab. 1.1
Brutto-Gehalt
In Deutschland gibt es unterschiedliche Tarifverträge für kommunale Kliniken, Universitätskliniken und private Klinikkonzerne. Die gängigsten Tarifverträge sind der Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA) und der Tarifvertrag der Universitätskliniken (TV Ärzte TdL). Daneben gibt es zahlreiche Tarifverträge von privaten Klinikkonzernen, z.B. Asklepios oder den Helios-Kliniken.
Die folgende Tabelle gibt beispielhaft das Brutto-Gehalt in Euro pro Monat wider (Tab. 1.1).
Bei allen Tarifverträgen richten sich die einzelnen Stufen nicht nach der Weiterbildungszeit in einem bestimmten Fach, sondern nach der ärztlichen Berufserfahrung. Sollten Sie nach z.B. 2 Jahren das Krankenhaus oder das Fach wechseln (z.B. in die Neurologie), so fangen Sie nicht bei Stufe 1 an, sondern machen dann weiter bei Stufe 2 bzw. Stufe 3. Der Arbeitgeber macht nicht immer zwangsläufig darauf aufmerksam, da er in Stufe 1 ja deutlich weniger bezahlen muss.
Die genannten Gehälter sind Bruttobeträge. Zu dem Grundgehalt kommen Zulagen durch Bereitschafts- und Rufdienste. Diese können in Abhängigkeit von den geleisteten Stunden und der Verrechnung mit dem Freizeitausgleich sehr variabel ausfallen.
Das klingt erstmal gar nicht schlecht. Das ist allerdings auch erst das Bruttogehalt. Das Bruttogehalt verringert sich durch die Abzüge, die Ihr Arbeitgeber in Abhängigkeit von Ihrer Steuerklasse einbehält und weiterleitet (u.a. Lohnsteuer). Hinzu kommen die Abzüge für Sozialversicherungen (Renten-; Arbeitslosen-; Kranken- und Pflegeversicherungen). Sollten Sie eine private Krankenversicherung besitzen, so erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Zuschuss für die monatlichen Beiträge und müssen diesen zusammen mit Ihrem eigenen Anteil an die private Krankenkasse weiterleiten. Weiterhin werden der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer abgezogen.
Im Monat zur Verfügung haben Sie die Summe nach Zulagen und Abzügen.
Hintergrundinformation
Junge Ärzte und Medizinstudenten trafen sich 1947 in Marburg, um sich über die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen Gedanken zu machen. Der Marburger Bund wurde gegründet. In seiner Geschichte erstritt er unter anderem, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu bewerten sind (2003), was für die Anrechnung der Höchstarbeitszeit, Regelung von Ruhephasen und Dienstvergütung von Belang ist. Auch wurde auf Initiative des MB der „Arzt im Praktikum abgeschafft, sodass Sie nun als Berufseinsteiger als vollwertiger Arzt angesehen und auch so bezahlt werden. Der Marburger Bund gilt als „Ärztegewerkschaft
und handelt u.a. mit den Arbeitgebern Tarifverträge aus.
Dies soll aufzeigen, dass Sie als Arzt nicht alleine dastehen, sondern eine ganze Gewerkschaft hinter sich haben, die sich für verbesserte Arbeitsbedingungen auch einsetzt.
Rentenversicherung
Als Assistenzarzt sind Sie angestellt, damit sind Sie in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder in der Landesversicherungsanstalt pflichtversichert. Auf Antrag können Sie sich allerdings