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Hexenprozesse in Deutschland
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eBook85 Seiten1 Stunde

Hexenprozesse in Deutschland

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Über dieses E-Book

Prozesse aus der Zeit vor Christi Geburt verdeutlichen, dass Zauberer und Künstler auch schon aus Habgier und Sucht verbrannt, getötet und beseitigt wurden. Die im Zuge der Ketzerei entfachten Verfahren hat die katholische Kirche im Benehmen mit den weltlichen Herrschern umgewidmet, um unangenehme Menschen, die durch Heilungskünste, Zauberkünste, Wahrsagerei u. a. auffällige Fähigkeiten aus dem Wege zu räumen. Dass im Rahmen der Inquisition auch Enteignungen des Vermögens zugunsten der Henker und Richter verfügt wurde, bestätigte den Wahnsinn und die Zweckrichtung dieses Tun: Töten um der eigenen Habgier Willen. Alle Denunzianten wurden belohnt. Der Verrat an den eigenen Familienmitgliedern, an den Nachbarn, Verwandten und vor allem Fremden zahlte sich aus. Hexenprozesse aus dem 14. bis 16. Jahrhundert verdeutlichen dies beispielhaft.
SpracheDeutsch
HerausgeberAischab
Erscheinungsdatum14. Feb. 2018
ISBN9783946182450
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    Buchvorschau

    Hexenprozesse in Deutschland - Bruno Emil König

    EIN ZAUBERER PROZESS AUS DER ZEIT DER ERSTEN CHRISTLICHEN KAISER

    Unter den Prozessen gegen Zauberer aus der Zeit der ersten christlichen Kaiser möge hier nur eines bedacht werden, der sich zu Antiochia unter Kaiser Balens (364-378) abspielte und unter allen ähnlichen Ereignissen des Altertums wegen seiner Ausdehnung, der Willkür und Grausamkeit des Verfahrens, der Habsucht und Heimtücke der Ankläger und Richter die erste Stelle einnimmt, daher als ein würdiges Vorbild der Hexenprozesse des siebzehnten Jahrhunderts betrachtet werden darf.

    Einige namhafte Männer wurden angeklagt, durch Zauberkünste den Namen desjenigen erforscht zu haben, der des Kaisers Nachfolger sein würde.

    Zum Verhör gestanden sie, mittelst eines Zauberringes, der über einem mit dem Alphabet beschriebenen Becken schwebte, gefunden zu haben, dass ein gewisser Theodorus, ein Jüngling von ausgezeichneten Gaben, dieser Nachfolger sein werde. Wirklich schien hier eine Verschwörung gegen Balens vorzuliegen. Allein das rechtfertigt doch ein so grausames und formloses Verfahren, wie jetzt eintrat, nicht. Tausende von Personen wurden auf die nichtigsten Verdachtsgründe hin verhaftet und gegen sie die Folterwerkzeuge (eculei, ponderaplumbea cum fidiculis et verberibus) angewendet. Schuldige und Unschuldige, zum Teil angesehene Staatsbeamte und Philosophen, erdrosselte, enthauptete oder verbrannte man als Mitwisser. Ihre Güter wurden eingezogen. Ihre Bücher warf man in die Flammen, weil es Zauberbücher seien. Während des Prozesses hatte ein Schurkenpaar, Palladius und Heliodorus, als es selbst wegen Zauberei verhaftet war, durch Denunziation des Kaisers unbegrenzte Gunst und große Reichtümer erschlichen. Sich zu behaupten, traten diese Hofohrenbläser stets wieder mit neuen Anzeigen hervor und machten eine förmliche Jagd auf ihre Opfer. Häuser wurden versiegelt und bei der Versiegelung wurden allerhand Zauberapparate wie Formeln und Liebestränke untergeschoben und Männer und Weiber, Vornehme und Geringe wurden verhaftet. Die Folter ruhte nicht. Güter wurden eingezogen und viele Personen des Landes verwiesen und enthauptet. Unzählige Leute verbrannten damals im Orient ihre Bücher, um keinen Stoff zum Argwohn zu geben.

    Als Heliodorus starb, zwang Balens die Standespersonen und unter diesen zwei Konsulare, die als Angeklagte nur durch selten Standhaftigkeit in der Folter dem Tod entgangen waren, die Leiche zu begleiten. Um aber die unbedingte Bodenlosigkeit und Dummheit seiner Willkürherrschaft zu beurkunden, begnadigte Balens um dieselbe Zeit den Kriegstribunen Pollentianus unter Belassung seines bedeutenden Vermögens und seiner Würde. Und doch war dieser überwiesen und geständig, ein schwangeres Weib geschlachtet zu haben, um mit der ausgeschnittenen Leibesfrucht zauberische Befragungen wegen deskünftigen Regierungswechsels anzustellen!

    Dagegen befand sich unter den Hingerichteten ein Jüngling, dessen ganzes Verbrechen darin bestand, dass er im Bade unter Hersagung der Vokale die Finger zwischen seiner Brust und der Marmorwand hin und her bewegt hatte, weil ihm dies als ein Mittel gegen Magenschmerz empfohlen worden war. Bei einem anderen hatte man das Horoskop eines gewissen Balens gefunden. Man bezog dieses auf den Kaiser und der Unglückliche musste sterben, obgleich er bewies, dass derjenige Balens, den das Horoskop betreffe, sein verstorbener Bruder dieses Namens gewesen war.

    ZAUBERER GESTÄNDNISSE AUS DEM GRIECHISCHEN KAISERREICH

    Am Hofe von Byzanz, dem elenden Hof der Bilderstürmer und Säulenheiligen, sah man die notwendigen Konsequenzen in grausiger Wirklichkeit hervortreten, während man im Abendland das Hexenwesen milde beurteilte. Der Dolmetscher Aaron Isaacius, welcher Legionen von bösen Geistern zu seinen Diensten Zitieren können sollte, wurde geblendet und später noch mit Abschneiden der Zunge bestraft. Die Strafe der Blendung erlitten aus Sklerus Seth und     Michael Sicidites, jener wegen Liebeszauber, dieser wegen dämonischer Verwandlungskünste, durch welche er einst in einem mit Töpfen beladenen Nachen eine ungeheure Schlange erscheinen ließ, so dass der Eigentümer in der Angst der Selbstverteidigung seine sämtlichen waren zerschlug. Der Protostrator Alexius wurde unter Anklage der Zauberei von dem habsüchtigen Kaiser seiner Güter beraubt und in ein Kloster gesteckt. Auch der Kaiser Theodor Laskaris, der seine Krankheit einer Bezauberung zuschrieb, stellte Verfolgungen an, bei denen er sich der Feuerprobe bediente.

    HEXENPROZESSE AUS DEM 14. UND 15. JAHRHUNDERT

    Seit der berüchtigten Bulle Papst Innozenz VIII haben die Hexenprozesse drei Jahrhunderte hindurch die Christenheit dezimiert und geschändet. Einer Seuche gleich griffen sie um sich, sprangen aus einem Land auf das andere über und mordeten unaufhörlich Tausende von Unschuldigen.

    Wenn es sich um die Frage nach der wissenschaftlichen Bildung und Intelligenz der Zeit der ersten Jahrhunderte der Hexenprozesse handelt, so kann unter den Männern der Wissenschaft, denen wir Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrhunderts begegnen, kein wollwichtigerer Zeuge aufgerufen werden, als der berühmte Abt des Klosters Sponheim, Joh. Trithemius (1442-1516), Verfasser der auf Befehl des Markgrafen Joachim von Brandenburg ausgearbeiteten und am 16. Oktober 1508 vollendeten (4Bücher umfassend) Schrift Antipalusmaleficiorum. Wie kein anderes Buch damaliger Zeit ist dieser „Gegner der Zaubereien" geeignet, uns über die Stellung der damaligen Gelehrtenwelt zum Hexenglauben zu belehren.

    Trithemius will mit seiner Schrift keineswegs den Hexenglauben bekämpfen. Vielmehr steht ihm die Tatsache diabolischer Zauberei fest und er will nur zeigen, wie der Christ sich gegen dieselbe zu schützen vermag. Nach ihm sind folgende Klassen von Zauberern und Hexen vorhanden:

    Solche, welche, ohne ein Bündnis mit dem Teufel eingegangen zu haben, durch Gifte und andere natürliche Mittel diejenigen Menschen, die sie hassen, schädigen, indem sie z. B. die Männer beischlafunfähig machen, den Gebärenden Not bereiten, auch sonstige Krankheit,

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