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Das Erbe des Foltermeisters: Ein teilhistorischer Roman
Das Erbe des Foltermeisters: Ein teilhistorischer Roman
Das Erbe des Foltermeisters: Ein teilhistorischer Roman
eBook287 Seiten3 Stunden

Das Erbe des Foltermeisters: Ein teilhistorischer Roman

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Über dieses E-Book

Im Feuer der Vergangenheit

Eine verschlüsselte Nachricht, offensichtlich aus der Zeit der Inquisition, ein mysteriöser und offensichtlich religiös fanatischer Mann in Schwarz und ein geheimer Gang in den Katakomben einer Klosterkirche stehen im Mittelpunkt der spannenden Story.
Kann Kommissar Werner Meyfahrt die Schriften entschlüsseln und so weitere Morde verhindern?
Ein Krimi mit historischem Hintergrund, der jedoch in der Gegenwart angelegt ist. Der Leser erfährt einiges über die Zeit der Hexenverfolgung im späten Mittelalter, ein Thema, das man sonst nur in Fachbüchern zu lesen bekommt. Die Erzählebenen aus Vergangenheit und Gegenwart sind interessant miteinander verwoben. Eine diskrete Prise Humor und die zarte Liebesgeschichte am Rande der eigentlichen Handlung stellen einen willkommenen Gegenpunkt dar.

Das Erbe des Foltermeisters ist ein schnörkellos erzählter Krimi und eine spannende Abenteuergeschichte gleichzeitig. Sympathische Helden, dramatische Verfolgungsjagden, ein fanatischer Killer und eine Schatzsuche bilden hier eine sehr unterhaltsame Krimi- Mischung, die man so nicht jeden Tag zu lesen bekommt.
Markus Walther, Saarkrimi.de
SpracheDeutsch
Herausgeberneobooks
Erscheinungsdatum9. Dez. 2017
ISBN9783742761552
Das Erbe des Foltermeisters: Ein teilhistorischer Roman

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    Buchvorschau

    Das Erbe des Foltermeisters - Hans J. Muth

    Impressum

    Texte: © Copyright by Hans J. Muth

    Umschlag: © Copyright by Hans J. Muth

    Verlag: Hans J. Muth

    Kapellenstr. 6

    54316 Lampaden

    hans_muth@gmx.de

    Druck: epubli, ein Service der

    neopubli GmbH, Berlin

    Printed in Germany

    Der Originaltitel „Cruciatus - das Vermächtnis" ist im Jahr 2010 im Südwestbuch-Verlag Stuttgart erschienen. Die Rechte wurden mit freundlicher Genehmigung des Verlags SWB an den Urheber zurückgegeben. Die vorliegende Fassung wurde neu lektoriert.

    Die Feuer der Vergangenheit

    Zum besseren Verständnis der Handlung dieses Buches (bei dem es sich trotz aller Aufklärung um einen erfundenen Roman handelt) lassen wir uns in die Zeit von 1584 bis 1798 zurücktreiben, in welcher die päpstliche Bulle von Papst Innozenz VIII die Inquisition befugte, ein „für die Öffentlichkeit schädliches Organ" der damaligen Zeit auszurotten: das Hexenwesen.

    Zur Zeit dieses Hexenwahns, der insbesondere zwischen 1550 und 1650 seinen Höhepunkt erfuhr, glaubte man, dass die Christenheit von Millionen schädlichen Hexen befallen sei, die sich der Vernichtung der christlichen Welt verschrieben hätten.

    Die angeblichen Aktivitäten der Hexen veröffentlichte und verbreitete man unter Titeln wie Hexenhammer auch Handbuch für Hexenjäger genannt, in welchen die Praktiken der Hexen und die Gegenmaßnahmen durch die Inquisitionsgerichte dargestellt wurden.

    Heinrich Kramer, einer der Autoren des Hexenhammer, war Inquisitor für Tirol. Da seine Grausamkeit gegenüber angeblichen Hexen ihm mächtige Feinde geschaffen hatte, verbannte ihn der örtliche Bischof.

    Kramer seinerseits wandte sich nun an den Papst und bat diesen um Unterstützung. Papst Innozenz VIII gewährte ihm Audienz und nach einer Aussprache erließ dieser dann ein für die Menschheit folgenschwerstes Dokument:

    Die Bevollmächtigungsbulle von 1484, worin er den Klerikern und Laien auferlegte, den Kampf der Inquisitoren gegen das Hexentum nicht zu behindern.

    Diese Bulle, die das Aufspüren von Hexen indirekt befahl, bewirkte, dass nun auch bei den Deutschen die Sache richtig in Schwung kam und unserem Land ihr Brandmal aufdrücken sollte.

    Es wurden daraufhin Inquisitionsgerichte in Form von Unterstützungs-Komitees eingerichtet, die jedoch vollkommen einseitig agierten.

    Nach Erscheinen der päpstlichen Bulle, in der man die Hexerei unmissverständlich als Ketzerei bezeichnete, legten die Inquisitoren ihre ganze Kraft in den Kampf gegen das Hexenwesen und man setzte Hexenjäger ein, um diesem Übel ein Ende zu bereiten.

    Nach Ansicht der Hexenjäger nistete sich der Teufel im menschlichen Körper ein und beeinflusste diesen, indem er durch ihn sprach und handelte.

    Man unterstellte den Hexen, sie würden ihre Kräfte dazu benutzen, um Krankheit, Wahnsinn, Unfälle und Tod herbeizuführen.

    Ferner breitete sich der Glaube aus, sie könnten Ehen zerstören, Unfruchtbarkeit oder Todgeburten bei Frauen bewirken oder Impotenz oder Sterilität bei Männern.

    Sie würden Feldfrüchte verderben, Haustiere töten, und mit Hilfe des Teufels reiten, der in Gestalt eines schwarzen Pferdes, Bockes oder Hundes daherkomme. Ihr Ziel seien dann Tanzplätze, wo sie sich mit Ihresgleichen versammelten.

    Der Teufel kam zu immer größerem Ansehen, weil zwei Faktoren hierzu beitrugen:

    Die römische Kirche betonte die Sündhaftigkeit der Menschen sehr stark und entwickelte eine tiefe Abneigung und Furcht vor allem Geschlechtlichen.

    Weiterhin wurde der Geschlechtsverkehr zu bestimmten Zeiten verboten, so am Samstag, Mittwoch und Freitag, in der sechswöchigen Fastenzeit und vierzig Tage nach Weihnachten.

    Diese strengen Regeln konnten natürlich nicht eingehalten werden und man fürchtete sich so vor den eigenen sexuellen Wünschen. Für die hierdurch entstehenden Probleme auf Seiten der Männer schob man der Frau die Schuld zu, insbesondere von Seiten der Kirche.

    Dem Teufel wurde die Verantwortung für die Wünsche der Menschen zugeschoben und um ihre Schuldgefühle loszuwerden, brauchten die Verfolger jemanden, den man angreifen und bestrafen konnten. Im Mittelalter war dies die Hexe, deren Figur die Menschen selbst geschaffen hatten.

    Schuld daran, dass der Hexenwahn so weit verbreitet war, war die Preisgabe weiterer Personen unter dem Zwang der Folter oder durch Versprechen. Ferner das Denunzieren, denn jede x- beliebige Person, die eine andere der Hexerei bezichtigte, brauchte hierfür keinen Beweis anzutreten.

    Der Beweis unschuldig zu sein, musste von dem Festgenommenen erbracht werden, was in den seltensten Fällen gelang. Das Schicksal des Betroffenen war somit in den meisten Fällen besiegelt.

    Die Tatsache, dass man eher hundert Unschuldige mit einem Schuldigen hinrichtete, als einen Schuldigen laufen zu lassen, trug dazu bei, dass in einem Fall im Trierer Land 165 Personen als Mitschuldige benannt worden.

    Kam es zur Festnahme einer Person, so war es doch nur natürlich, dass diese ihre Unschuld bis aufs letzte verteidigte. Doch unter der Folter der Hexenjäger und Henkersknechte wendeten sich Unschuldsbeteuerungen allzu schnell in Geständnisse, in der Hoffnung, einer weiteren Folter zu entgehen.

    Doch in diesem Punkt irrte sich jeder der Angeklagten. Nun erst begann die eigentliche peinliche Befragung, welche die Unglücklichen zwang, Mittäter zu benennen. In ihrer Qual gaben sie dann Namen von Personen an, wie sie ihnen gerade einfielen oder wie sie ihnen in den Mund gelegt wurden, in der steten Hoffnung, weiteren unmenschlichem Marterungen zu entgehen. Doch lagen einmal Namen von Mittätern und Geständnisse vor, konnte der Angeklagte mit dem Leben abschließen.

    Durch diese erpressten Geständnisse ergab sich eine Welle von Festnahmen und Folterungen, in denen die Betroffenen nun ihrerseits weitere Namen preisgaben, Namen, die ihnen in ihrer großen Not einfielen, sicherlich insbesondere Namen persönlicher Feinde. So folgte Festnahme auf Festnahme, Folterung auf Folterung, Tod auf Tod.

    Über die Mitwirkung der Kirche an der Verbreitung haben sich bedeutende Literaten oftmals gegensätzlich geäußert, jedoch ist eine Mitwirkung Geistlicher eben an dieser Verbreitung oftmals schriftlich belegt, wobei man als Hauptverbreitungsmittel ohne Zweifel die kirchliche Kanzel ansehen kann, wie aus zahlreichen gedruckten Predigten aus dieser Zeit zu ersehen ist.

    Die Geistlichen waren aufgefordert, sogenannte Hexenpredigten zu halten, und es wurden sogar Todesurteile gegen Hexen und Zauberer von der Kanzel verlesen, wodurch das Volk in seinem Glauben an die Existenz von Hexen nur noch bestärkt wurde.

    Bekannt ist, dass während der Prozesse im Trierer Land um 1590 jahrelang Geständnisse und sogar die Namen der Mitbeschuldigten öffentlich verlesen wurden, wodurch die Verdächtigungen und die Verhaftungen neuer Opfer intensiv gefördert wurden.

    Obwohl man die Scharfrichter und alle an den Prozessen mitwirkenden Beamten mit Schweigepflicht belegte und Vergehen unter Strafe stellte, gelang es jedoch nicht, ein Durchsickern der ‚Besagungen‘ zu verhindern. Zeugen wurden durch Handschlag zum Schweigen verpflichtet, aber bei der extrem großen Anzahl von Zeugen war es unwahrscheinlich, dass alle schwiegen. Eine Negativbilanz für den Trierer Raum gibt Auskunft über das schreckliche Ausmaß:

    Johann von Schönberg, Erzbischof und Kurfürst von Trier, ließ im Jahre 1585 so viele Hexen verbrennen, dass in zwei Ortschaften des damaligen Kurfürstentums nur zwei Frauen übrigblieben.

    1.Kapitel

    Es soll der hartnäckigste Inquisit also auseinandergezogen werden, dass man durch seinen Bauch ein Licht scheinen sieht, das hinter ihm gehalten wird...

    (aus der ‚Peinlichen Gerichtsordnung‘, 1532 von Kaiser Karl V. erlassen, auch ‚Carolina‘ genannt).

    ……………………………………………………..

    Anno 1587

    Die Schreie hatten kaum noch etwas Menschliches.

    Sie widerhallten in den steinernen und kalt anmutenden Gemäuern und erfüllten den Raum mit Unmenschlichkeit, Pein und Leid.

    Doch die Schmerzenslaute drangen nicht nach außen. Es gab nicht die geringste Chance, dass irgendjemand außerhalb dieser Räumlichkeiten von dem erfuhr, was jener Mensch an Torturen über sich ergehen lassen musste. Die Folterkammer, um eine solche handelte es sich, befand sich zum größten Teil unter der Erde, hinter dicken Mauern und kräftigen Türen.

    Zugleich befand sich der Raum des Schreckens im Inneren eines gewaltigen Traktes und bei den Gemäuern handelte es sich nicht um die Außenwände des Anwesens, sondern um mächtige innere Trennwände und diese boten somit doppelten Schutz vor neugierigen Ohren.

    Die Folterkammer hatte die Ausmaße von mehr als das Zehnfache der einfachen Wohnungen, welche die Bürger im Jahr 1587 bewohnten und ihr Dasein auf engstem Raum fristeten. Die mächtigen Quader, auf denen das Gebäude ruhte, waren von dunkelbraunem Sandstein, in gleichmäßiger Anordnung und in sauberer Arbeitsweise aufeinandergeschichtet. Sie mussten einem extremen Druck standhalten, denn über dem Verlies unter der Erde reckte sich ein gewaltiges Gebäude gen Himmel und zu bestimmten Stunden am Tag wurde die Stille durch gregorianische Choräle unterbrochen, dem monoton-einstimmigen Gesang männlicher Stimmen, dem meist ein gewaltiges Glockengeläute folgte.

    Das Benediktiner-Kloster lag einsam auf einer kleinen Anhöhe, umgeben von mehreren kleinen Tannenwäldchen und nur zu erreichen über einen geschotterten steil ansteigenden Zufahrtsweg, den schon mancher Lenker eines Ochsengespanns höllisch verflucht hatte.

    Der dem Kloster am nächsten liegende Ort an der Saar war eine Marschstunde weit entfernt, lag hinter einer Hügelwand und nur am Abend konnte man in der Ferne die aufsteigenden Rauchfäden aus den Kaminen im silbern glänzenden Mondschein schemenhaft erkennen.

    Ein gewaltiges Portal aus Eichenholz, dick wie zwei Männerfäuste, trennte das mächtige Kloster von der Außenwelt und ein gewaltsames Eindringen schien schier unmöglich. Gleich einer Festung gab es in den unteren Bereichen der Gemäuer keinerlei Fenster oder Türen.

    Diejenigen, die man in großer Höhe über dem Erdboden angeordnet hatte, waren durch in das Mauerwerk eingelassene massive Gitterstäbe gesichert. Ein wahres Gefängnis für den, der seine Zeit hinter den rotbraunen Mauern fristen musste. Eine Festung gegen jene, die den Versuch unternahmen, sich gewaltsam Einlass zu verschaffen.

    Das Leben in jenem Kloster spielte sich ausschließlich hinter diesen Mauern ab. Ein großer Innenhof mit riesigen Gartenanlagen und Wegen zwischen den Pflanzungen diente den Patres dazu, das Brevier zu lesen und sich dabei versunken in Gebeten in den Windungen der zahlreichen Pfade die Beine zu vertreten.

    In den vorgeschriebenen Schweigestunden arbeiteten die Mönche an den Gartenanlagen, ernteten die Früchte, deren Saat sie ausgebracht hatten, jäteten, hackten und gruben. So verfügten Sie das ganze Jahr über ihre eigenen Erzeugnisse, ohne die Mauern ihres selbsterkorenen Gefängnisses verlassen zu müssen.

    Doch das Kloster hatte einen weiteren Zugang, dessen Existenz nur wenigen auserwählten Menschen bekannt war. An der Rückseite des riesigen Komplexes befand sich eine Tür aus eben demselben Eichenholz wie das riesige Portal an der Vorderseite, gleichfalls zwei Männerfäuste dick.

    Zudem machte schwerer Eisenbeschlag auf der Innenseite der Planken jeden Versuch gewaltsamen Eindringens zunichte. Hatte man diesen Zugang durchschritten, folgte man einem Gang, der mehrere massive Türen passierte und schließlich in einem großen Raum inmitten des Komplexes endete.

    Wer diese Tür an der Rückseite des Klosters gegen seinen Willen durchschritt, dessen Hoffnung schwand, das Tageslicht je wieder als freier Mensch zu erblicken. Er erkannte sein Schicksal spätestens nach den ersten beiden Tagen, in denen Folter, Hohn und Menschenverachtung Besitz über ihn ergriffen hatten.

    Immer wieder waren es Menschen, denen die gleichen Anschuldigungen galten, die man herbeischleppte, verraten durch nicht selten hasserfüllte Münder, angereichert mit Rache und Denunziation. Man unterstellte ihnen, Sie stünden im Verdacht, Hexen oder Zauberer zu sein und mit dem Teufel einen Bund geschlossen zu haben.

    Das verräterische Wort eines beliebigen Denunzianten, der entgegen aller Wahrheit nur eines im Schilde führte, reichte, diesen Menschen aus den niedrigsten Beweggründen aus seiner Nähe zu entfernen. Dazu genügte eine kleine Lüge, eine vage Vermutung oder aber auch nur ein linker Hinweis. In den meisten Fällen war es dann um diesen Menschen geschehen.

    Die Gerichtsbarkeit, die Geltung für diese Art der Strafverfolgung hatte, war eine andere als die derjenige, die Straftaten wider die bürgerlichen oder hoheitlichen Gesetze ahndete. Letztere wurden vor den ordentlichen Gerichten verhandelt, wobei das Strafmaß in Anwesenheit der Öffentlichkeit verkündet oder das Urteil vor aller Augen vollstreckt wurde.

    Was aber hinter diesen wuchtigen Gemäuern geschah, unterlag eigenen Gesetzen als jene anderen dort draußen, gerade in diesem Jahr 1587, als der Hexenwahn in zahlreichen Gebieten Deutschlands und darüber hinaus seinen Höhepunkt erfuhr.

    Man glaubte, dass die Christenheit von Millionen schädlicher Hexen befallen sei, die sich der Vernichtung der christlichen Welt verschrieben hätten.

    Und so sah sich die Kirche einer unmittelbaren Bedrohung durch die Aktivitäten der angeblichen Hexen gegenüber und der „Hexenhammer, auch „Handbuch für Hexenjäger genannt, beschrieb ihre angeblichen Praktiken und die Gegenmaßnahmen durch die Inquisitionsgerichte.

    Und als Papst Innozenz VIII. die Bevollmächtigungsbulle von 1484 erließ, worin er den Klerikern und Laien auferlegte, den Kampf der Inquisitoren gegen das Hexentum nicht zu behindern, kam auch in unserem Land die Sache richtig in Schwung und drückte ihm ihr Brandmal auf. Die Inquisitoren legten ihre ganze Kraft in den Kampf gegen das Hexenwesen und man setzte Hexenjäger ein, um diesem Übel ein Ende zu bereiten.

    Es war kalt hier unten in den Gemäuern der Kellergewölbe und des Raumes, bei dem es sich um eine solche Folterwerkstatt handelte, wie die unterschiedlichsten Werkzeuge an den Wänden oder im Raum verteilt erkennen ließen.

    Zahlreiche Peitschen, davon einige mit Lederriemen, an den Enden verstärkt oder mit kleinen Perlen versehen, Stricke zum Fesseln, Daumenschrauben, Kopfpressen und Beinschrauben, auch Spanische Stiefel genannt, waren an einer Wandseite aufgereiht und mitten im Raum standen ein Spanischer Bock, ein Folterstuhl mit Dornen und eine Streckbank, deren dicke Seile auf der Drehvorrichtung mit starken Abnutzungsspuren ihren täglichen Gebrauch bewiesen.

    Das Hexenregister

    Das Hexenregister des Claudius Musiel enthält in Listenform Besagungen (also unter der Folter erpresste Geständnisse) von 306 wegen Hexerei hingerichteten Personen aus 36 Ortschaften innerhalb der Abtei St. Maximin, sowie aus weiteren Dörfern der unter kurtrierischen Landeshoheit stehenden Hochgerichte St. Matthias, St. Paulin und der kurfürstlichen Ämter Pfalzel, Saarburg und Grimburg.

    (Das Register befindet sich in gebundener Form in der Stadtbibliothek in Trier)

    ***

    Die Frau schrie und die Männer lachten.

    Es waren insgesamt drei Kerle, versoffene Halunken, das sah man ihnen gleich an. Die beiden Jüngeren waren um die dreißig Jahre alt, aber man hätte ihnen durchaus mindestens zwanzig Jahre mehr geben können. Sie waren Folterknechte und gehorchten ihrem Foltermeister, so wie es die Hierarchie verlangte.

    Ihnen hingen die schulterlangen schwarzen vor Fett triefenden Haare mal ins Gesicht, mal über den Nacken, mal über die Schulter, je nachdem, wohin ihr Kopf sich gerade bewegte. Ihre Oberkörper waren ohne Bekleidung und der Schweiß ließ sich in den Speckfalten ihrer Bäuche nieder und perlte bei jeder Bewegung auf den Leibriemen der vor Dreck strotzenden Bundhose, um sogleich im Stoff zu versickern.

    Der Blick des einen, er war „Jakob, des listigen Theisen`s Sohn", war verschlagen, jedoch nicht listig, nein, es war eher eine gehörige Portion Dummheit, die ihm förmlich aus dem Gesicht sprang und der ständig offenstehende Mund wies riesige Zahnlücken auf und man konnte förmlich den faulen Atem riechen, den er lüstern ob des Anblicks der Gefolterten stoßweise von sich gab.

    Der andere hätte sein Zwillingsbruder sein können, so sehr sah ihm „Leonarz` Mattheis", wie ihn die Bevölkerung beim Namen rief, ähnlich. Doch Schmutz, Schweiß und die Prägung der Mimik seines Gesichts verwischten die feinen Konturen. Seine Haare waren ebenso lang und fettig, doch sein Gesichtsausdruck war ein anderer. Es war ein brutaler Ausdruck, bar jeglichen Mitleids.

    Dann war da noch der ältere der drei. „Schmitz Steffan, des lahmen Müllers Sohn". Das Anhängsel an seinem Namen hatte man ihm, wie es derzeit üblich war, in Bezug auf ein besonderes Merkmal seines Vaters gegeben.

    Er war der Foltermeister, der auch die Bezeichnung Scharf- oder Nachrichter trug und er war zugleich Henker, wenn es zur Vollstreckung eines Urteils kam. Der Mann konnte fünfzig aber auch sechzig sein, sein Alter war äußerst schwer zu schätzen und wie die anderen beiden war sein Oberkörper ohne Kleidung und schweißnass.

    Doch dann gab es da noch eine weitere Person: Ein kleines mickriges Männchen mit einem undefinierbaren Alter, bekleidet mit einer dunklen Bundhose und einer dunkelfarbigen Jacke und einem Hemd darunter, das an den Ärmeln und am Kragen mit großen weißen Rüschen versehen war.

    Der Schreiberling hörte auf den teils lateinischen, teils französisch klingenden Namen Claudius Musiel. Er kauerte auf einem Schemel vor einem kleinen Tisch, auf dem mehrere Blätter Schreibpapier, Tinte und Federkiel abgelegt waren. Musiel war der Gerichtsschreiber der unter kurtrierischer Landeshoheit stehenden Hochgerichte und notierte alles, was hier unten passierte, insbesondere das, was die jeweiligen Opfer in ihrer Not von sich gaben. Er notierte die Namen der angeblichen Mittäter, die von den Gefolterten in ihrer Not in den Raum geschrien wurden und er schrieb die Namen der Hingerichteten auf, mit Datum des Todestages und der Todesart.

    Die Frau hatte man ihnen vor zwei Tagen gebracht. Schergen der zweifelhaften Gerichtsbarkeit hatten „Marie, des Schneider Jakobs Tochter in das Verlies geschleppt und den lüsternen Folters - Leuten übergeben. Ihr Nachbar, „Kobel Hanneß, mit dem die Frau seit Jahren wegen eines Grenzfalles im Streit lag, war zur Obrigkeit gekrochen und hatte ihr den Bund mit dem Teufel nachgesagt. In den Jahren ihrer Uneinigkeit hatte der Mann nie an eine solch rigorose Anschuldigung gedacht, doch als das Neugeborene seiner Frau vor einigen Tagen an Unterernährung starb, da sah er zu dieser Frau hin und gewahrte eine Schuldige. Eine Schuldige für den Tod seines Kindes, den diese Nachbarin mit einem Fluch bewirkt hatte. Sie war eine Hexe! Das stand nun fest für ihn. Das bedurfte einer Bestrafung!

    Dass er sich irrte, daran verschwendete er keinen Gedanken. Nein, es würde Beweise dafür geben. Die Wasserprobe würde den Beweis liefern. Die Frau würde nicht untergehen, wenn man sie ins Wasser würfe, denn nur Schuldige würde dieses Schicksal ereilen, dass der Wassergeist sie zu sich in die Tiefe zog. Dennoch musste sie sich aus eigener Kraft befreien. Es ist noch keiner gelungen, sich zu retten also waren sie alle schuldig, alle! hatte der Mann vor sich hingesagt.

    Vielleicht würde man aber auch auf eine andere Methode zurückgreifen. Er hatte von mehreren gehört, denn unter dem Volk sprach man darüber und es gab kaum jemanden, der sein Gegenüber nicht mit Blicken auf ein solches Mal hin abtastete.

    Es war die Suche nach dem Hexenmal. Man würde es finden. Alle Hexen besaßen mindestens ein solches Mal, einen kleinen braunen Fleck, irgendwo am Körper, ein Muttermal, wie es die Schuldigen in ihrer Not nannten. Man würde hineinstechen und wenn kein Blut austrat, dann war sie schuldig. Auch wenn diese Hexen Gerüchte verbreiteten, dass ihre Verfolger mit zurückweichenden Nadeln arbeiteten bewies doch nur, wie sehr sie sich gegen die Wahrheitsfindung wehrten.

    Und da war noch eine weitere sichere Methode: Das Hexenwiegen. Der Verräter grinste verschlagen in sich hinein. Da wird es kein Entrinnen geben. Man wird diese Frau auf eine Waage stellen und auf der anderen Seite Gewichte auflegen. Erhebt sich die Frau nach oben, ist sie von einem Luftgeist besessen, bleibt sie aber am Boden, zieht der Erdgeist an ihr. Nur wenn Sie mit dem Gegengewicht im Einklang bleibt, ist sie unschuldig. Sie wird den Klägern nicht entkommen!

    Oder die Feuerprobe! Ihr wird es nicht gelingen, eine weite Strecke mit Glut in den Händen zu laufen, ohne sich zu verbrennen! Es wird zahlreiche Wege geben, die Schuld aus ihr herauszupressen!" Der Mann nickte in seinen Gedanken. „Ich habe meine Pflicht getan. Ihr wird nichts geschehen, wenn man sie für unschuldig befindet.

    Doch keine dieser von dem Denunzianten durchdachten Methoden wurde in der Folterkammer unter der Erde angewandt. Man hatte sich eines anderen besonnen. Die vorgenannten Maßnahmen hätten nur dazu geführt, dass die Frau eine davon nicht überlebt hätte und dann wäre man ja um den Spaß gekommen, die anderen, Erfolg versprechenden Methoden anzuwenden.

    Die Methoden, die das Geständnis aus ihrem Mund pressen würden und das würden sie, da waren sich die Folterknechte sicher, hatte man genussvoll ausgewählt. Sie würde gestehen. Eine solche Tortur hatte bisher

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