Die Kalkulation von Rettungsdienst- und Leitstellengebühren mit Satzungsaufstellung: Eine länderübergreifende Darstellung
Von Marvin Pötsch
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Buchvorschau
Die Kalkulation von Rettungsdienst- und Leitstellengebühren mit Satzungsaufstellung - Marvin Pötsch
Die Kalkulation von Rettungsdienst- und Leitstellengebühren mit Satzungsaufstellung
Eine länderübergreifende Darstellung
von
Marvin Pötsch
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Gelsenkirchen
Deutscher Gemeindeverlag
1. Auflage 2019
Alle Rechte vorbehalten
© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-555-02012-9
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-555-02013-6
epub: ISBN 978-3-555-02016-7
mobi: ISBN 978-3-555-02017-4
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt keinerlei Haftung.
Mit dem vorliegenden Buch wird allen mit der Rettungsdienst- und Leitstellengebühr Befassten erstmals eine das einzelne Landesrecht berücksichtigende, umfassende praktische Anleitung zur Verfügung gestellt. Das Werk führt zunächst durch die allgemeinen Grundlagen des Rettungsdienstes und der Leitstelle. Auf den hier vermittelten Grundlagen aufbauend werden dann umfassend rechtliche und ökonomische Aspekte der Gebührenkalkulation vorgestellt, die im Bereich des Rettungsdienstes und der Leitstelle von Bedeutung sind. Hervorzuheben ist hierbei, dass die Besonderheiten jedes einzelnen Bundeslandes an entsprechender Stelle ausnahmslos berücksichtigt wurden. Als Synthese der Ausführungen zur Gebührenkalkulation wird dann für jedes einzelne Bundesland eine kommentierte Mustersatzung für den Rettungsdienst sowie eine Mustersatzung für die Leitstelle vorgestellt.
Marvin Pötsch lehrt Kommunales Finanzmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Kommunale Abgaben an der FHöV NRW und diversen Studieninstituten.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Vorwort
1. Teil:Gesamtanschauung Rettungsdienst
A.Rettungsdienst – Allgemeines
I.Betrachtungen des Buchs
II.Die unterschätzte „Rettungsdienstgebühr"
III.Zur Struktur des Buchs
1.Zu der Darstellung des Rettungsdienstes
2.Zur Gebührenkalkulation
B.Der Rettungsdienst
I.Begrifflichkeit
II.Organisationale Betrachtung des Rettungsdienstes
1.Die Notfallrettung
2.Notfallpatient
3.Primäreinsatz
4.Sekundäreinsatz
5.Tertiäreinsatz
6.Der qualifizierte Krankentransport
III.Die Rettungsmittel
1.Der bodengebundene Rettungsdienst
a)Rettungswagen (RTW)
b)Notarztwagen (NAW)
c)Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
d)Intensivtransportwagen (ITW)
e)Krankentransportwagen (KTW)
2.Luftrettung
IV.Rettungssysteme
1.Rendezvous-System
a)Begrifflichkeit
b)Zeitlicher Ablauf
2.Das Kompaktsystem
V.Die Abgrenzung von Träger zu Leistungserbringer im Rettungsdienst
1.Die Trägerschaft
2.Leistungserbringer in der Übersicht
a)Der Staat
b)Die Hilfsorganisationen
c)Gewerbliche Unternehmen
3.Die organisationale Gestaltung
a)Das Trennungsmodell
b)Einheitsmodell
c)Die einzelnen Bundesländer
4.Rechtsverhältnisse
a)Konzessionssystem
b)Submissionssystem
c)Die einzelnen Bundesländer
5.Übersicht zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten im Rettungsdienst
VI.Die Leitstelle
1.Aufgabenüberblick
2.Rechtsgrundlagen
a)Rechtsgrundlagen
b)Bayern als Ausnahmefall
c)Das Saarland als weiterer Ausnahmefall – und Kritik de lege lata
3.Die Organisation der Leitstellen
a)Die räumliche Dimension
b)Die Aufgabendimension
c)Die einzelnen Bundesländer
d)Grafische Zusammenfassung
VII.Kennzahlen des Rettungsdienstes
1.Kennzahlenarten
2.Kennzahlen – Vorschläge:
a)Personalintensität
b)Kosten je Einsatz
c)Personalkosten je Einsatz
d)Kosten der Leitstelle/Einwohner
3.Datengrundlage
VIII.Einsatzablauf
2. Teil:Die Gebührenkalkulation
A.Die Herleitung des Gebührenrechts
I.Die Anwendung der Kommunalabgabengesetze
1.Systematisierung der Gebühren insgesamt
2.Formen der Gebühr
a)Verwaltungsgebühr
b)Benutzungsgebühren
3.Der Kostenbegriff
a)Ökonomischer Kostenbegriff
b)Pagatorischer Kostenbegriff
c)Wertmäßiger Kostenbegriff
d)Festlegung auf einen Kostenbegriff
4.Abgrenzung der Rechengrößen
a)Einzahlungen und Auszahlungen
b)Einnahmen und Ausgaben
c)Ertrag und Aufwand
d)Kosten und Leistung/Erlös
e)Probleme in der Praxis: Kosten/Aufwand
II.Prinzipien des Benutzungsgebührenrechts
1.Grafische Darstellung
2.Beschreibung zur Grafik
3.Äquivalenzprinzip
4.Grundsatz der Gebührengerechtigkeit
5.Grundsatz der Periodengerechtigkeit
6.Grundsatz des Verbots der erdrosselnden Wirkung
7.Das Kostendeckungsprinzip
8.Erforderlichkeitsprinzip
9.Das Prinzip der Leistungsproportionalität und das Prinzip der Kostenproportionalität
10.Grundsatz der Typengerechtigkeit
11.Grundsatz der Vertretbarkeit
12.Normenklarheit und Bestimmtheit
B. Die Anwendbarkeit der Kommunalabgabengesetze im Rettungsdienst der Bundesländer
I.Vertragsmodell
II.Festbetragsmodell
III.Zu einzelnen Bundesländern
1.Bayern
2.Berlin
3.Mecklenburg-Vorpommern
4.Sachsen
5.Sachsen-Anhalt
6.Schleswig-Holstein
IV.Zusammenfassung Kapitel B
C.Die Kostenrechnung
I.Perspektive der Kosten- und Leistungsrechnung
II.Die Organisation vor der Kostenrechnung
III.Kostenartenrechnung
1.Sachkosten
a)Allgemeine Sachkosten
b)Gebäudebezogene Sachkosten
2.Personalkosten
a)Hauptamtler
b)Nebenamtler
c)Notarzt
d)Ehrenamtler
e)Teilnehmer FSJ
f)Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst
g)Kosten der Ausbildung
h)Kosten der Fortbildung
i)Kosten des Reinigungspersonals
j)Kosten der Dienstreisen
k)Overheadkosten
l)Pensionen; Versorgungen
m)Sonderproblem: Altersteilzeit
3.Kalkulatorische Kosten
a)Kalkulatorische Abschreibungen
b)Kalkulatorische Zinsen
c)Kalkulatorische Wagnisse
d)Kalkulatorischer Unternehmerlohn
e)Kalkulatorische Miete
4.Nicht ansatzfähige Kosten
5.Sonderproblem: Öffentliches Interesse
6.Strittige Kostenarten
a)Kosten der Ausbildung
b)Fehleinsätze
7.Das Wirtschaftlichkeitsgebot
8.Die Beachtung der sogenannten Querschnittsämterkosten
9.RTW als KTW et vice versa
10.Umsatzsteuer
11.Probleme des Reisekostenrechts
12.Fazit zur Kostenartenrechnung
IV.Kostenstellenrechnung
1.Ablauf einer Kostenstellenrechnung unter Heranziehung eines BAB
2.Arten von Kostenstellen im Rettungsdienst
3.Zusammenführung der Kostenarten und der Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen – eine chronologische Vorstellung
4.Nebenkostenstellen
V.Kostenträgerrechnung
D.Rechtlicher Rahmen der Kostenrechnung
I.Ergebnis- und Vorgangsrechtsprechung
II.Leistungen, Erträge, Einnahmen
III.Die Rundung von Gebührensätzen
IV.Zeitlicher Rahmen
1.Veranlagungszeitraum im Rettungsdienst?
2.Kalkulationszeitraum
3.Plankostenrechnung
4.Istkostenrechnung
a)Fallüberlegung
b)Aus der Rechtsprechung
c)Kostenunterdeckungen
d)Kostenüberdeckungen
5.Verrechnung Kostenunterdeckung/Kostenüberdeckung
V.Formale Vorgaben für den Verwaltungsrechtsweg
1.Der Verwaltungsrechtsweg
2.Rechtsweg/Weg der Klage
3.Möglichkeiten der Krankenkassen
E. Wichtige Begrifflichkeiten des Gebührenrechts
I.Gebührentatbestand
II.Der Gebührentarif
1.Anlehnung an das Steuerrecht
2.Die Übertragung in das Gebührenrecht
a)Proportionaler Tarif
b)Duales System
c)Mindestgebühr
d)Grundsatz der Vertretbarkeit
III.Gebührensatz
F.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Nordrhein-Westfalen
I.Der Gebührenschuldner
1.Eine Person ist – notfallbedingt – nicht bei Bewusstsein. Ein Dritter (Hilfeleistender) alarmiert den Rettungsdienst für die bewusstlose Person. Wie ist dieser Fall zu bewerten?
2.Der Rettungsdienst wird für ein Kind alarmiert. Wird das Kind Gebührenschuldner?
3.Der Benutzer der Vorhaltungen des Rettungsdienstes verstirbt. Wird der Benutzer Gebührenschuldner?
4.Nach Eintreffen des Rettungsdienstes verweigert der Betroffene die Mitfahrt in ein angebotenes Krankenhaus
II.Der Gebührentatbestand
III.Der Gebührenmaßstab
1.Grundgebühr für die Fahrzeuge?
a)Lösungsweg 1
b)Lösungsweg 2
c)Lösungsweg 3
d)Bewertung und Empfehlung:
2.Gebühren für Wartezeiten
3.Gebühren für Desinfektionen
IV.Der Gebührensatz
1.Kostenartenrechnung
a)Strittige Kostenpositionen
b)Kalkulatorische Kosten
2.Kostenstellenrechnung
a)Hauptkostenstellen
b)Hilfskostenstellen
3.Kostenträgerrechnung
4.Leistungen
5.Kostenunterdeckungen/Kostenüberdeckungen
a)Allgemeines
b)Wichtige Praxisfragen
c)Rechnerische Darstellung: Wie werden die Über- und Unterdeckungen ausgeglichen?
V.Zeitpunkt der Fälligkeit
G. Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Brandenburg
I.Der Gebührenschuldner
1.Eine Person ist – notfallbedingt – nicht bei Bewusstsein. Ein Dritter (Hilfeleistender) alarmiert den Rettungsdienst für die bewusstlose Person
2.Der Rettungsdienst wird für ein Kind alarmiert
3.Der Benutzer der Vorhaltungen des Rettungsdienstes verstirbt
4.Nach Eintreffen des Rettungsdienstes verweigert der Betroffene die Mitfahrt in ein angebotenes Krankenhaus
II.Der Gebührentatbestand
III.Der Gebührenmaßstab
1.Grundgebühr für die Fahrzeuge?
2.Notarztkosten
IV.Der Gebührensatz
1.Besonderheiten in der Kostenartenrechnung
a)Fehleinsätze/Fehlfahrten
b)Kosten Aus/Fortbildung Feuerwehr
c)Kalkulatorische Abschreibungen
d)Kalkulatorische Zinsen
2.Verrechnung Kostenüber- und Unterdeckungen
a)Allgemeines
b)Wichtige Praxisfragen
c)Rechnerische Darstellung: Wie werden die Über- und Unterdeckungen ausgeglichen?
V.Fälligkeit der Gebühr in Brandenburg
H.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Bremen
I.Der Gebührenschuldner
II.Gebührentatbestand
III.Gebührenmaßstab
IV.Gebührensatz
I.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Hessen
J. Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Niedersachsen
I.Gebührenschulder
II.Gebührentatbestand
III.Gebührenmaßstab
IV.Gebührensatz
V.Fälligkeit der Gebühr
K.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Hamburg
L. Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Sachsen Anhalt
M.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Berlin
I.Zum Gebührentatbestand
1.Es muss sich um eine Notfallrettung bzw. um die Rettung eines Notfallpatienten handeln
2.Der Einsatz eines RTW oder eines NEF zur Versorgung bzw. zum Transport
II.Gebührenschuldner
III.Gebührenmaßstab
IV.Gebührensatz
N.Die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren in Sachsen
I.Der Gebührenschuldner
II.Der Gebührentatbestand
III.Gebührenmaßstab
IV.Gebührensatz
1.Kostenartenrechnung
a)Strittige Kostenpositionen
b)Kalkulatorische Kosten
2.Kostenstellenrechnung
a)Hauptkostenstellen
b)Hilfskostenstellen
3.Kostenträgerrechnung
4.Kostenunterdeckungen/Kostenüberdeckungen
a)Allgemeines
b)Rechnerische Darstellung
V.Fälligkeit der Gebühr
3. Teil:Leitstellengebührenkalkulation
A.Die Leitstelle als eigener Gebührentatbestand
B.Leitstellengebührenkalkulation in Nordrhein-Westfalen
I.Die Kostenartenrechnung
II.Kostenstellenrechnung
III.Kostenträgerrechnung
IV.Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen
C.Leitstellengebührenkalkulation in Brandenburg
D.Leitstellengebührenkalkulation in Hessen
I.Gebührenschuldner
II.Gebührentatbestand
III.Gebührenmaßstab
IV.Gebührensatz
1.Kostenartenrechnung
a)Besonderheit I: Beteiligung des Landes an den Personalkosten
b)Besonderheit II: Weitere Erstattungen des Landes
c)Besonderheit III: Eigenanteil der Träger des Rettungsdienstes
d)Besonderheit IV: Overheadkosten
e)Kalkulatorische Kosten
2.Kostenstellenrechnung
3.Kostenträgerrechnung
4.Verrechnung von Kostenüber- und unterdeckungen
a)Problem I: Fünfjähriger Kalkulationszeitraum für Leitstellengebühren
b)Problem II: Berechnungen bei fünfjährigen Kalkulationszeiträumen
c)Problem III: Einjähriger Kalkulationszeitraum
d)Problem IV: Verrechnung von Gebührentatbeständen untereinander
V.Fälligkeit der Benutzungsgebühr in Hessen
4. Teil:Gebührensatzungen
A. Gebührensatzung Nordrhein-Westfalen für den Rettungsdienst
B.Gebührensatzung Brandenburg für den Rettungsdienst
C.Gebührensatzung Sachsen für den Rettungsdienst
D.Leitstellengebührensatzung Hessen
E.Leitstellengebührensatzung Nordrhein-Westfalen
Stichwortverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:Übersicht Luftrettung
Tab. 2:Übersicht Benutzungsgebühren
Tab. 3:Rettungsdienstgesetze in einer Zusammenführung
Tab. 4:Aufgaben des Rettungsdienstes
Tab. 5:Leitstellenrecht
Tab. 6:Gesetzliche Ebenen der Leitstellen
Tab. 7:Einsatzablauf
Tab. 8:Kommunalabgabengesetze in einer Zusammenführung
Tab. 9:Gebühren als Kommunalabgaben
Tab. 10:Übersicht „betriebswirtschaftliche Grundsätze"
Tab. 11:Haushaltsrechtlicher NKF – Kontenrahmen
Tab. 12:Gebührenbemessung Inanspruchnahme
Tab. 13:Kostendeckung als Landesrecht
Tab. 14:Quellen zum Vertretbarkeitsgrundsatz
Tab. 15:Ausgabenentwicklung der Fahrtkosten
Tab. 16:Vertragsmodell im Länderüberblick
Tab. 17:Verordnungen zum externen Rechnungswesen
Tab. 18:Unterschiede zwischen Kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibungen
Tab. 19:Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungsbasis
Tab. 20:Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis
Tab. 21:Abschreibung und Zinsen auf Basis von Anschaffungs-/Herstellungswerten
Tab. 22:Abschreibungen und Zinsen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten
Tab. 23:Wagnisarten
Tab. 24:Einsatzstatistik des Landes Berlin
Tab. 25:Struktur Betriebsabrechnungsbogen
Tab. 26:Struktur der Einzel- und Gemeinkosten im Betriebsabrechnungsbogen
Tab. 27:Verteilungsschlüssel im Betriebsabrechnungsbogen
Tab. 28:Länderüberblick Ergebnis-/Vorgangsrechtsprechung
Tab. 29:Kilometergebühren – Berechnung
Tab. 30:Zinssätze für NRW
Tab. 31:Betriebsabrechnungsbogen für den Rettungsdienst Nordrhein-Westfaln
Tab. 32:Verzinsungsvariante I
Tab. 33:Verzinsungsvariante II
Tab. 34:Verzinsungsvariante III
Tab. 35:Fehleinsätze – Klassifizierung in Hamburg
Tab. 36:Betriebsabrechnungsbogen für den Rettungsdienst Sachsen
Tab. 37:Berechnung zu Äquivalenzziffern
Tab. 38:Multiplikation von Äquivalenzziffern mit Stückkosten
Tab. 39:Berechnung zu Äquivalenzziffern
Tab. 40:Multiplikation von Äquivalenzziffern mit Stückkosten
Tab. 41:Leitstellengebühr Mindestaufbau im BAB (Hessen)
Tab. 42:Berechnung zu Äquivalenzziffern
Tab. 43:Multiplikation von Äquivalenzziffern mit Stückkosten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:Buchverlauf
Abb. 2:Rettungskette
Abb. 3:Tiefengliederung im Rettungsdienst
Abb. 4:Rettungsmittel
Abb. 5:Potenzielle Leistungserbringer
Abb. 6:Duales System
Abb. 7:Einheitsmodell
Abb. 8:Beziehungen im Rettungsdienst
Abb. 9:Konzessionsmodell
Abb. 10:Submissionssystem
Abb. 11:Rechtliche Ausgestaltung des Rettungsdienstes
Abb. 12:Leitstellendimensionen
Abb. 13:Vergleichskennzahlen
Abb. 14:Übersicht Kennzahlenarten
Abb. 15:Wesen der Gebühren
Abb. 16:Aufgabenkreise
Abb. 17:Gemeindliche Angelegenheiten
Abb. 18:Abgrenzung der Rechengrößen
Abb. 19:Gebührenprinzipien im Überblick
Abb. 20:Äquivalenz- und Opfertheorie im Abgabenrecht
Abb. 21:Leistung und äquivalente Gegenleistung
Abb. 22:Säulen des Äquivalenzprinzips
Abb. 23:Basis und Durchbrechung der Periodengerechtigkeit
Abb. 24:Ausrichtung einer Gebühr
Abb. 25:Tiefengliederung zum Erforderlichkeitsprinzip
Abb. 26:Perspektiven der Leistungsproportionalität
Abb. 27:Anwendungsfall der Leistungsproportionalität
Abb. 28:Dreieck der Leistungsproportionalität
Abb. 29:Fahrtkosten in Relation zu beitragspflichtigen Einnahmen
Abb. 30:Ausprägungen des § 133 SGB V
Abb. 31:Abweichung vom Vertragsmodell
Abb. 32:Kosten im RDG S-H
Abb. 33:Zeitliche Perspektive des Kostenbegriffs
Abb. 34:Zeitbezug und Verrechnungsumfang von Kosten
Abb. 35:Kostenrechnung Gesamtbetrachtung
Abb. 36:Produktgliederung der kommunalen Doppik
Abb. 37:Verrechnungsströme
Abb. 38:Potenzielle Kostengliederung
Abb. 39:Kostenartenplan (Muster)
Abb. 40:Personalkosten
Abb. 41:Altersteilzeit
Abb. 42:Dimensionen der Abschreibung und Variationen
Abb. 43:Chronologischer Wandel von Abschreibungen
Abb. 44:Zinssätze
Abb. 45:Restwertmodelle
Abb. 46:Glättung durch Wagnisse
Abb. 47:Glättung von Kosten durch Wagnisse
Abb. 48:Kostensieb
Abb. 49:Einsätze des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz
Abb. 50:Zwei-Ebenen-Modell
Abb. 51:Die Wirtschaftlichkeit im SGB V
Abb. 52:Ausprägungen der Overheadkosten
Abb. 53:Ablauf der Kostenstellenrechnung
Abb. 54:Kostenstelleneinzelkosten/Kostenstellengemeinkosten
Abb. 55:Grundschema einer Verrechnung im BAB
Abb. 56:Beispiel zu denkbaren Leistungsbeziehungen
Abb. 57:Aufbau des Stufenleiterverfahrens
Abb. 58:Erfassung der Nebenkostenstelle
Abb. 59:Kalkulationsverfahren
Abb. 60:Enge Fassung der Vorgangsrechtsprechung
Abb. 61:Wirkung der Ergebnisrechtsprechung
Abb. 62:Rechtfertigungsmöglichkeiten im Rahmen der Ergebnisrechtsprechung
Abb. 63:Faktische Rundungspraxis
Abb. 64:Empfohlene Rundungspraxis
Abb. 65:Fallkonstellationen zu den Kalkulationszeiträumen
Abb. 66:Instanzenzug
Abb. 67:Ausprägungen des Gebührentatbestands
Abb. 68:Tarifformen im Steuerrecht
Abb. 69:Gebührentarife im Gebührenrecht
Abb. 70:Proportionaler Tarif
Abb. 71:Beispiel zum proportionalen Tarif
Abb. 72:Grundgebühr in Tarifform
Abb. 73:Mindestgebühr in Tarifform
Abb. 74:Grundsatz der Vertretbarkeit – ohne Anwendung
Abb. 75:Gebührentarif bei Anwendung der Vertretbarkeitsgrenze
Abb. 76:Kostenerstattungspflicht aus dem SGB V
Abb. 77:Zeitleiste der Verwirklichung NRW
Abb. 78:Typisierung Rettungsfahrzeuge NRW
Abb. 79:Erfassung NAW
Abb. 80:Ausgleich Kostenunterdeckungen/Kostenüberdeckungen I
Abb. 81Ausgleich Kostenunterdeckungen/Kostenüberdeckungen II
Abb. 82:Ausgleich Kostenunterdeckungen/Kostenüberdeckungen III
Abb. 83:Kostenerstattungspflicht aus dem SGB V
Abb. 84:Typisierung Rettungsfahrzeuge Brandenburg
Abb. 85:Gebührenmatrix der Stadt Frankfurt (Oder)
Abb. 86:Verrechnung von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen
Abb. 87:Verrechnung von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen
Abb. 88:Kostenerstattungspflicht aus dem SGB V
Abb. 89:Typisierung Rettungsmittel Niedersachsen
Abb. 90:Gebührenschuldner in Sachsen
Abb. 91:Zeitleiste der Verwirklichung für Sachsen
Abb. 92:Typisierung Rettungsmittel Sachsen
Abb. 93:Erfassung Notarzt
Abb. 94:Ausgleich von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen
Abb. 95Ausgleich von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen
Abb. 96:Mittelbare Leitstellengebühr
Abb. 97:Unmittelbare Leitstellengebühr
Abb. 98:Falsche Übersetzung der Leitstelle
Abb. 99:Leitstellenbetreuung
Abb. 100:Kreisleitstellengebühr
Abb. 101:Leitstellengebühr mit Umlage
Abb. 102:Ansatz Kostenträgerrechnung in der Leitstellengebührenkalkulation
Abb. 103:Vorgehensweise zur Kalkulation der Leitstellengebühr NRW
Abb. 104:Tiefengliederung in der Brandenburger Leitstellenorganisation
Abb. 105:Differenzierung nach Leitstelleneinsatz – Transportfahrzeug
Abb. 106:Differenzierung der Leitstelleneinsätze in Hessen
Abb. 107:Leitstellenorganisation (Betreuung) in Hessen
Abb. 108:Durchführung Kostenträgerrechnung
Abb. 109:Verrechnung Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen in Hessen
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Becker, Ulrich/Kingreen, Thorsten, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung – Kommentar, 5. Aufl., München 2017
Bergmann, Karl Otto/Pauge, Burkhard/Steinmeyer, Heinz-Dietrich (Hrsg.), Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., Baden-Baden 2014
Bieritz-Harder, Renate/Conradis, Wolfgang/Thie, Stephan (Hrsg.), Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe: Lehr- und Praxiskommentar, 10. Aufl., Baden-Baden 2015
Brüning, Christoph, Kommunale Gebühren, Herne 2018
Böttcher, Günter, Kalkulatorische Kosten in der Gebührenberechnung kommunaler Einrichtungen – Ein Beitrag zur Abstimmung abgabenrechtlicher, betriebswirtschaftlicher und kommunalrechtlicher Grundsätze, Baden-Baden 1998
Büchel, Andreas-Christian/Patt, Hans-Georg, Sächsisches Kommunalabgabengesetz – Kommentar, 6. Ergänzungslieferung (Mai 2017), Wiesbaden 2011
Conrad, Carl August/Regorz, Bernd, Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RDG –) für Schleswig-Holstein, 10. Ergänzungslieferung (Dezember 2016), Wiesbaden 1996
Dahlhoff, Michael/Rau, Ferdinand, Finanzierungsregelungen im Rettungsdienst: Gegenwart und Zukunftsperspektiven, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, S. 153–162
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Vorwort
Mit dem vorliegenden Buch wird allen mit der Rettungsdienst- und Leitstellengebühr Befassten erstmals eine das einzelne Landesrecht berücksichtigende, umfassende praktische Anleitung zur Verfügung gestellt. Das Buch ermöglicht wegen der länderübergreifenden Darstellung auch den im Einzelfall durchaus lohnenswerten Blick in die Regelungen „anderer" Bundesländer.
Die Bedeutung des Rettungsdienstes hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. So ist die Zahl der Rettungsdiensteinsätze vom Jahr 1994/1995 zum Jahr 2012/2013 um etwa 50 % gestiegen. Von einer kontinuierlichen Steigerung der Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich gehen auch die Landesgesetzgeber aus (vgl. etwa LT Schleswig-Holstein Drucks. 18/4586, S. 2).
Dem Buch ist nicht nur daran gelegen, die theoretischen Grundlagen praxistauglich vorzustellen: Es sollen auch zahlreiche kritische Vorgehensweisen der Praxis beleuchtet werden. Um das Verständnis für den Leser zu steigern, werden zahlreiche Schaubilder und Verweise in die Rechtsprechung verwendet. Es gilt auf jeder der nachstehenden Seiten:
Klarheit in den Worten, Brauchbarkeit in den Sachen
Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig einige Bundesländer (wieder) zum Gebührenmodell im Rettungsdienst finden würden.
Das Buch hat grundsätzlich den Rechtsstand 31.3.2018.
Sollten Ihnen bei aller Sorgfalt meinerseits (tatsächlich wie vermeintlich) fehlerhafte oder ungenaue Abbildungen, Formulierungen oder Berechnungen auffallen, so bin ich allen Leserinnen und Lesern für Hinweise sehr dankbar. Sie erreichen mich unter Marvin.Poetsch@web.de.
Mein Dank gilt dem Kohlhammer-Verlag und insbesondere Frau Friese, die mich mit wertvollen Hinweisen und Anregungen bestens betreut hat.
Essen, im Juni 2018
Der Verfasser
1. Teil:Gesamtanschauung Rettungsdienst
A.Rettungsdienst – Allgemeines
I.Betrachtungen des Buchs
Das Buch beschränkt sich auf die Betrachtung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Denn die Luftrettung ist regelmäßig Ländersache:
Luftrettung – Quelle
Tab. 1: Übersicht Luftrettung
Für die Luftrettung sind auch eigene Leitstellen, sogenannte RTH-Leitstellen, einzurichten.
II.Die unterschätzte „Rettungsdienstgebühr"
Werden die diversen Aufsätze und Bücher zur Gebührenkalkulation betrachtet, so wird sicherlich schnell auffallen, dass die Rettungsdienstgebühren – wenn überhaupt – nur ein Randthema stellen. Es finden sich auch Grundlagenarbeiten, die einen Überblick über die Benutzungsgebühren und deren Bedeutung im Einzelnen geben sollen und die Rettungsdienstgebühren an keiner Stelle erwähnen; dafür aber auf Gebühren für Büchereien, Bäder und Museen abstellen.
Beispiel für eine verwendete Übersicht:³
Tab. 2: Übersicht Benutzungsgebühren
Die Frage, warum die Rettungsdienstgebühren hier nicht erwähnt werden, ist durchaus berechtigt. Es ist unstrittig, dass der Anteil der Rettungsdienstgebühren am Gebührenaufkommen in der gesamtdeutschen Betrachtung von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
III.Zur Struktur des Buchs
Es ist ein großes Anliegen dieses Buchs, auf verallgemeinernde Ausführungen zu verzichten. Zum einen kann sich der Leser so die mühselige Ziehung von Analogien ersparen und zum anderen ist es gerade im Bereich des Rettungsdienstes kaum möglich, verallgemeinernde Ausführungen zu treffen.
1.Zu der Darstellung des Rettungsdienstes
Das Buch vermittelt in den ersten Kapiteln einen allgemeinen Überblick über die Struktur des Rettungsdienstes insgesamt. Nur so können die in späteren Kapiteln angestellten Überlegungen zur Gebührenkalkulation vollständig nachvollzogen werden. In diesen ersten, einführenden Kapiteln zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes wurden regelmäßig die größten Schnittmengen aller Landesgesetze dargestellt. Nach Möglichkeit wurden auch die Besonderheiten in einzelnen Bundesländern erwähnt. Da die Vorstellung des Rettungsdienstes insgesamt aber nicht Ziel dieses Buches ist, wurden die Ausführungen diesbezüglich möglichst kompakt gehalten. Natürlich gilt das nicht für spätere Kapitel, in denen es um die Gebührenkalkulation und die Satzungsaufstellung geht. Hier wurden die Besonderheiten aller Bundesländer vollumfänglich berücksichtigt und erwähnt.
2.Zur Gebührenkalkulation
Dem Buch ist sehr daran gelegen, zunächst in die allgemeinen Grundlagen der Gebührenkalkulation einzuführen. Dabei geht es um grundlegende Aspekte wie den Kostenbegriff oder auch die Grundprinzipien der Benutzungsgebühren. Danach wird die Kostenrechnung (die an zahlreichen Stellen nur aus Gründen der Vereinfachung (an sich ungenau) als Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet wird) umfassend vorgestellt. Die dort gemachten Ausführungen sind die größten Schnittmengen aller hier behandelten Bundesländer. Es folgen einige Besonderheiten des Gebührenrechts wie Kalkulationszeiträume und ähnliches. Anschließend folgen schon die Darstellungen zu den einzelnen Bundesländern. Hier setzt die Überlegung an, dass am Schluss des Buches kommentierte Satzungsmuster als Synthese vorgestellt werden sollen. Deswegen werden die Ausführungen zu den einzelnen Bundesländern in „Satzungsstruktur" vorgestellt. Das bedeutet:
In allen Kommunalabgabengesetzen sind die Mindestinhalte von Abgabesatzungen fixiert.⁴ Die Mindestinhalte sind der Abgabeschuldner, der Abgabetatbestand, der Abgabemaßstab und der Abgabesatz sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe. In einigen Ländern wird darüber hinaus noch der Zeitpunkt der Entstehung der Abgabe zum Mindestinhalt gezählt.
Ein Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf dem Gebührensatz, der die eigentliche Kostenrechnung enthält. Bei den Bundesländern wird dabei allerdings nur auf die landesspezifischen Besonderheiten eingegangen. Die „Basics", die in allen Bundesländern zu beachten sind, werden vorab dargestellt. Grafisch lässt sich das Buch daher wie folgt darstellen:
images/Abb_01Abb. 1: Buchverlauf
B.Der Rettungsdienst
I.Begrifflichkeit
Der Begriff „Rettungsdienst umfasst den betreuungsbedürftigen Krankentransport und die Notfallrettung. Das zeigt bereits das Berufsbild des Rettungsassistenten, das in den Vorschriften des bundesgesetzlichen Rettungsassistentengesetzes verankert war und in § 3 RettAssG eine besondere Ausprägung fand. Gem. § 3 RettAssG sollte die Ausbildung entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern. Dieses Ende 2014 außer Kraft getretene Gesetz verschafft für sich stehend schon einen Überblick über den Begriff „Rettungsdienst
aller Bundesländer. Zwar könnte man dagegen einwenden, dass der Gesetzgeber das Rettungsassistentengesetz außer Kraft gesetzt hat, weil er die in diesem Gesetz geregelte Ausbildung für die „Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst" nicht mehr angemessen hielt.⁵ Diese Argumentation verfängt allerdings nicht, denn diese Definition ist noch immer der gemeinsame Nenner aller Rettungsgesetze der Länder:
Tab. 3: Rettungsdienstgesetze in einer Zusammenführung
images/Tab_3Die dortigen Regelungen werden zum Teil durch weitere Begrifflichkeiten ergänzt – wobei damit nicht zwingend eine höhere Aufgabendichte des Rettungsdienstes einhergeht. So spricht etwa das Rettungsdienstgesetz Berlin von der Notfallrettung, dem Notfalltransport und dem Krankentransport (vgl. § 1 Abs. 1 RDG B). In Bayern spricht Art. 1 Satz 1 BayRDG von Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, der Berg- und Höhlenrettung und der Wasserrettung. Dabei wird stets eine enge Zusammenarbeit mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst angestrebt.⁶
Der Begriff Rettungsdienst beschreibt sowohl die Aufgabe als auch die Einrichtung des Rettungsdienstes. Diese ist ein Teilausschnitt der sogenannten Rettungskette:⁷
Alle Rettungsgesetze statuieren, dass der Rettungsdienst der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr dient. Dabei umfasst der Rettungsdienst die Notfallrettung, den Krankentransport und regelmäßig auch die Versorgung einer größeren Anzahl verletzter Personen bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. Dies ergibt sich so aus den Rettungsgesetzen der Länder:
Tab. 4: Aufgaben des Rettungsdienstes
II.Organisationale Betrachtung des Rettungsdienstes
Bevor die einzelnen Rettungsmittel dargestellt werden, muss der Rettungsdienst in seiner grundsätzlichen Struktur dargestellt werden. Wegen der vielen divergierenden Begrifflichkeiten in den Bundesländern soll hier auf den „gemeinsamen Nenner", nämlich die Untergliederung in Notfallrettung und Krankentransport abgestellt werden:
images/Abb_03Abb. 3: Tiefengliederung im Rettungsdienst
1.Die Notfallrettung
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen noch am Unfallort durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und der Vermeidung weiterer Schäden mit Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung (regelmäßig Krankenhaus) zu befördern. Die Notfallrettung besteht insofern aus zwei zentralen Komponenten, zum einen die Rettung und zum anderen der Transport.
2.Notfallpatient
Notfallpatienten sind Personen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend geeignete medizinische Hilfe erhalten. In ähnlichen Formulierungen findet sich diese Definition in allen Rettungsdienstgesetzen.
3.Primäreinsatz
Ein Primäreinsatz liegt vor, wenn sich ein Rettungsmittel einem Notfallort nähert und dort eine Erstversorgung erfolgt. Ein Primäreinsatz ist durch hohen Zeitdruck und zumeist nur partielle Vorinformationen geprägt.
4.Sekundäreinsatz
Ein Sekundäreinsatz ist ein Einsatz zur Beförderung des Notfallpatienten von einer Gesundheitseinrichtung bzw. einem Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zur Weiterversorgung in Spezialkliniken oder zurück.⁸ Teilweise wird auch der Begriff des „Interhospitalverkehrs" genutzt.⁹ Hier unterscheidet man wiederum dringliche und nicht dringliche Einsätze, wobei ein dringlicher Einsatz vorliegt, wenn eine akute Lebensgefahr noch besteht.
5.Tertiäreinsatz
Der Tertiäreinsatz im Rahmen der Notfallrettung dient dem Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven oder Organen zur Transplantation. Für die Gebührenerhebung sind solche Fälle von marginaler Bedeutung.
6.Der qualifizierte Krankentransport
Die Begrifflichkeit des „qualifizierten Krankentransportes wird hier nur verwendet, weil dies die derzeit gängige Formulierung ist. Die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts als „betreuungsbedürftiger Krankentransport
¹⁰ ist vorzugswürdig. Schon aus rein praktischer Sicht ist die Begrifflichkeit des qualifizierten Krankentransportes viel abstrakter. Der betreuungsbedürftige Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht als Notfallpatienten einzustufen sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit bodengebundenen Rettungsmitteln oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.
III.Die Rettungsmittel
Man unterscheidet vornehmlich den bodengebundenen Rettungsdienst und die Luftrettung. Im Schwerpunkt werden Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes genutzt.¹¹ Es ergibt sich in der übergreifenden Darstellung:
images/Abb_04Abb. 4: Rettungsmittel
1.Der bodengebundene Rettungsdienst
Der bodengebundene Rettungsdienst wird über den Einsatz von Kraftfahrzeugen qualifiziert.
a) Rettungswagen (RTW). Rettungswagen sind für Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten zu verordnen, die vor und während des Transportes neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die vitalen Funktionen aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen, vgl. § 5 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie.
b) Notarztwagen (NAW). Notarztwagen sind für Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten zu verordnen, bei denen vor oder während des Transportes lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen oder zu erwarten sind, für die eine notärztliche Versorgung erforderlich ist, vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 Krankentransport-Richtlinie. Wichtig ist hier die Abgrenzung von Notarztwagen zu den Notarzteinsatzfahrzeugen. Von einem Notarztwagen wird gesprochen, wenn ein Rettungswagen mit einem Notarzt besetzt ist und ein Notarzteinsatzfahrzeug nicht im sog. Rendezvous-Verfahren (siehe hierzu unter) zum Einsatz kommt. Man spricht hier auch von einem „Kompaktsystem".¹²
c) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Schon die Begrifflichkeit Notarzteinsatzfahrzeug wird in den einzelnen Bundesländern leicht unterschiedlich geführt. Während etwa das nordrhein-westfälische Rettungsgesetz von einem „Notarzt-Einsatzfahrzeug spricht (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 1 RettG NRW), spricht das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg von einem „Notarzteinsatzfahrzeug
(vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 RDG BW). Wiewohl der Unterschied gering ist, sollte doch über eine länderübergreifende Vereinheitlichung nachgedacht werden. Das Notarzteinsatzfahrzeug dient der schnellen Heranführung eines Notarztes an den Notfallort, die beiliegende Ausrüstung soll eine Primärversorgung des Notfallpatienten gewährleisten. Das Notarzteinsatzfahrzeug kommt grundsätzlich im Rendezvous-Verfahren (siehe hierzu 1.Teil B. IV. 1.) zum Einsatz.
d) Intensivtransportwagen (ITW). Der Intensivtransportwagen dient der Beförderung eines durch einen Arzt intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, wobei die Notwendigkeit der dauernden Beatmung oder der Einsatz von sonstigen Hilfsgeräten bei dem Patienten besteht und dazu eine besondere Qualifikation des Personals (Arzt und Helfer) sowie eine besondere Ausstattung des Transportmittels erforderlich ist.
e) Krankentransportwagen (KTW). Krankentransportwagen sind grundsätzlich für den Transport von Nicht-Notfallpatientinnen und –patienten bestimmt, genauer: Der Transport eines Notfallpatienten durch einen Krankentransportwagen ist durch die Rettungsgesetze der Länder regelmäßig ausgeschlossen (etwa § 2 Abs. 2 Satz 1 RettG NRW), Ausnahmen sind aber auch möglich, etwa in Berlin (§ 10 Abs. 2 Satz 2 RDG B). In den Bundesländern, in denen kein Ausschluss für den Einsatz eines Krankentransportwagens zur Notfallrettung besteht, kommt ein solcher Einsatz regelmäßig dann in Betracht, wenn der Krankentransportwagen den Unfallort schneller erreicht als der Rettungswagen.
2.Luftrettung
Die Ausführungen zur Luftrettung erfolgen hier nur der Vollständigkeit halber, besitzen für die weiteren Ausführungen in diesem Buch keine Relevanz. Klassisches Mittel der Luftrettung ist der Rettungshubschrauber. Ein Rettungshubschrauber ist ein speziell ausgestatteter Hubschrauber, der zum Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten sowie zum schonenden Lufttransport von Patientinnen und Patienten generell bestimmt ist, dabei kann unter bestimmten Bedingungen sowohl ein Einsatz für den Primärtransport, als auch für den Sekundärtransport in Betracht kommen.¹³
Luftrettung als Ergänzung
Wichtig ist zu bedenken, dass der Einsatz der Luftrettung insgesamt nur ergänzend zu den Rettungsmitteln des bodengebundenen Rettungsdienstes erfolgen kann. Dies ergibt sich schon aus der Möglichkeit heraus, dass durch schwierige Wetterbedingungen ein Start des Hubschraubers schon unmöglich wird. Es ist insofern stets dafür zu sorgen, dass die Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes in einer angemessenen Hilfsfrist zur Verfügung gestellt werden müssen.
IV.Rettungssysteme
1.Rendezvous-System
a) Begrifflichkeit. Das Rendezvous-System ist das mit Abstand bedeutsamste Einsatz-System im Rettungs- und Notarztdienst, das über 80 % aller Notarztsysteme ausmacht und als besonders fortschrittlich und effizient angesehen wird.¹⁴ Hier fahren ein Rettungswagen und der Notarzt (mit einem Notarzteinsatzfahrzeug) getrennt voneinander zum Einsatzort und treffen dort zusammen (Rendezvous). Man spricht von einer „organisatorischen Einheit" (vgl. etwa § 3 Abs. 2 Satz 2 RettG NRW). Die Notarzteinsatzfahrzeuge werden vor diesem Hintergrund auch vereinzelt als Rendezvousfahrzeuge bezeichnet.¹⁵ Dieses System ist deswegen so sinnvoll, weil hier ein Notarzt mit mehreren Rettungswagen zusammenwirken kann.