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Von Glanz und Elend der Gnade: Ein Beitrag zur Politischen Theologie
Von Glanz und Elend der Gnade: Ein Beitrag zur Politischen Theologie
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eBook120 Seiten1 Stunde

Von Glanz und Elend der Gnade: Ein Beitrag zur Politischen Theologie

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Über dieses E-Book

Unter Berufung auf die Gnade als göttlichen Erleuchtungs- und Ermächtigungsquell wird und wurde sowohl geistliche Lehr- und Heilsautorität als auch weltliche Herrschaft begründet. Für das Christentum ist die Vorstellung eines spirituellen Gnadentransfers und einer darauf basierenden sozialen Gnadenverwaltung von existentieller Bedeutung. Durch die Glaubwürdigkeitskrise infolge der Missbrauchsskandale und wachsende religiöse Indifferenz gerät aber auch der Begriff der Gnade stärker ins Visier eines kritischen Zeitgeistes. Um welche Frag-Würdigkeiten es dabei geht, wird in der vor dem Hintergrund eines breiten historisch-philosophischen Wissens verfassten Schrift auf knappem Raum eindrucksvoll beleuchtet. Ein Tiefenblick auf die Politische Theologie des Abendlandes, der zur rechten Zeit kommt.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum28. Feb. 2023
ISBN9783791762401
Von Glanz und Elend der Gnade: Ein Beitrag zur Politischen Theologie

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    Buchvorschau

    Von Glanz und Elend der Gnade - Peter Cornelius Mayer-Tasch

    Gnade – ein Anachronismus?

    Auf den ersten Blick mag es vielleicht merkwürdig erscheinen, sich in einen Begriffsraum zu begeben, den ein Großteil unserer Zeitgenossen schon sprachlich als einen Anachronismus, als ausgesprochen „gestrig also, empfinden dürften. Trotz der hohen Bedeutung, die diesem Begriff in seiner weit ausstrahlenden soziokulturellen und soziopolitischen Bedeutung seit eh und je zukam, wurde er in den „trefflich fein mahlenden Mühlen geistes- und sozialwissenschaftlicher Differenzierungsartistik bis zur Unkenntlichkeit zergliedert. Aus der ihm ursprünglich zukommenden Anmutung ganzheitlicher Fülle entfaltete sich im Gefolge des aufklärerischen Szientismus ein breiter Fächer von Eigenschafts-, Befindlichkeits- und Zustandsbeschreibungen. Am ehesten erhalten hat sich die ursprüngliche Bedeutung wie auch der Umgang mit dem Begriff der Gnade noch im Selbstverständnis und im Einflussbereich der Institution, die in ihrem – wenn auch inzwischen stark eingeschmolzenen – Kern allen Stürmen der Aufklärung getrotzt hat. Ihre Stärke, zugleich aber auch ihre Schwäche mag man darin sehen, dass sie im Hinblick auf die Grundlagen ihrer Dogmatik von des erkenntniskritischen, und im Hinblick auf ihren Organisations- und Aktionsstil von des sozialkritischen Gedankens Blässe weitgehend unberührt geblieben zu sein scheint.

    Gemeint ist die christliche und insbesondere die sich als allumfassend (gr. „katholisch) verstehende abendländische Traditionskirche samt ihren diversen orientalischen und zum Teil auch „reformierten Schwesterkirchen. Dass unter ihrem „Schutz und Schirm" seit eh und je viel Gutes, aber auch viel Schlechtes bewirkt wurde, ist unabweisbar. Die Dokumentation dieser ihrer humanen Aktiva und inhumanen Passiva füllt ganze Bibliotheken. Tendenziell freilich gilt dies – wenn auch nicht mit solcher Trag- und Reichweite – für viele (wenn nicht die meisten) Institutionen, die sich zur Meisterung des menschlichen Zusammenlebens gebildet haben. Und insbesondere gilt es auch für die bedeutendste der das menschliche Leben und Zusammenleben sichernden und regelnden Institutionen – den Staat in all seinen Formen und Gliederungen.

    Die Sonderstellung (wie auch das sich hieraus ergebende Sonderproblem) der christlichen Kirche freilich liegt darin begründet, dass sie mit dem ausdrücklichen Anspruch göttlicher Legitimation auftritt und sich als hierzu autorisierte Vermittlerin himmlischer Gnadenerweise – der sogenannten Sakramente – versteht, die sie laut angeblichem neutestamentlichem Ermächtigungsauftrag nach Gutdünken gewähren oder verweigern kann. In den Augen der Christgläubigen kommt ihr daher neben ihrer – sich als Segnungsmacht darstellenden – Gnadenfülle eine Art von Gnadenverteilungsmonopol zu. Dieser Abglanz der im christlichen Verständnis aus dem „Reich des Vaters stammenden „Kraft und Herrlichkeit ist gewiss nicht gering – aber heute zumindest weniger „allumfassend" als in den Hoch-Zeiten kirchlicher Machtentfaltung, als dem Gnadenverteilungsmonopol mit dem Ritual der Exkommunikation auch noch ein Quasi-Verfluchungsmonopol zur Seite stand, das im Verlauf der mittelalterlichen Machtkämpfe zwischen Thron und Tiara von den Päpsten häufig als politische Waffe ge- und missbraucht wurde.

    In den Hoch-Zeiten der christlichen Kirche war das kulturelle Bildungs- und das soziale Bedeutungsgefälle zwischen einer geistlichen Elite und der mit ihr zur wechselseitigen Machtsicherung parasymbiotisch verbundenen Machtelite zum „Fußvolk" der Christgläubigen so groß, dass auch schlimme Missbräuche der in Anspruch genommenen Heiligungs- und Entheiligungsautorität von den jeweils Betroffenen in aller Regel (mehr oder minder demutsvoll) hingenommen werden mussten. Nicht zuletzt das Organisationstalent der – laut Clemensbrief an die Korinther (kurz vor dem Jahr 100 n. Chr.; Papst Clemens I. Romanus wird als der dritte oder vierte Nachfolger des Apostels Petrus als Bischof der römischen Christengemeinde gezählt) nach dem Vorbild der römischen Heeresordnung organisierten – Institution hat dabei eine große Rolle gespielt. Und dies umso mehr, als es der mit dem auratischen Standortvorteil der Metropole gesegneten römischen Zentrale im Lauf der auf die Konstantinische Wende folgenden Jahrhunderte gelang, (fast) alle Christengemeinden nach diesem Organisationsmuster zu organisieren und unter der Oberhoheit des Bischofs von Rom zu integrieren.

    Wie wir wissen, hat sich dieses Organisationsmuster im Wesentlichen über annähernd zwei Jahrtausende hin zu erhalten vermocht – eine institutionelle Erfolgsgeschichte par excellence. Nun aber scheint es – zumindest in den westlichen, vergleichsweise aufgeklärten, rechts-, volks- und sozialstaatlich verfassten Gesellschaften an seine Grenzen zu stoßen, weil der „Markenkern" dieser Institution, ihre Glaubwürdigkeit als Vermittlerin göttlicher Segnungskraft, zusehends dahinschwindet. Mannigfache, insbesondere aber sexuelle Übergriffe von kirchlichen Amtsträgern³, die von der kirchlichen Hierarchie trotz aller Lippenbekenntnisse nicht mit hinreichender Stringenz geahndet, mehr oder minder verharmlost oder gar gedeckt wurden, hat es zwar sicher schon immer gegeben, sie werden aber im Zeitalter hoher Informations- und Kommunikationstransparenz nicht mehr ohne Weiteres hingenommen. Hinzu kommt das innerhalb wie außerhalb der Institution weit verbreitete Unbehagen an dem von Papst Gregor VII. (reg. 1073–1085) aus nachvollziehbaren Gründen eingeführten, jedoch heute nur noch bedingt zeitgerechten Zölibat, sowie auch die im Zeitalter der Gleichberechtigung wachsende Unzufriedenheit christlicher Frauen über ihren Ausschluss vom Priesteramt. Gewürzt wird dieses mehrfach motivierte Unbehagen überdies auch noch durch die Quasi-Zwangseintreibung der Kirchen„steuer" durch den Staat – ein zwar banales, aber wahrscheinlich für einen Großteil der Kirchenaustritte entscheidend wichtiges Zusatzmotiv. Die Tatsache, dass unter solchen Vorzeichen das Interesse am Priesterberuf stark abgenommen hat und inzwischen sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche ein Priester- bzw. Pfarrermangel eingetreten ist und auch nur bedingt durch den – vielfach kulturelle Akzeptanzprobleme erzeugenden – Priesterimport aus Afrika und Asien hinreichend gedeckt werden kann, führt zu einer weiteren Verschärfung dieses Problems. Und dies, obwohl dieser Weg in den Priesterexport-Ländern selbst dank des Rückstroms von Devisen vielfach noch als eine die Existenz ganzer Großfamilien sichernde (Über-)Lebenschance gilt.

    Abb. 1: Clemens von Rom (um 50–97 oder 101); Mosaik aus dem 11. Jahrhundert in der Sophienkathedrale (Kiew).

    Der in Deutschland und anderen europäischen Ländern auftretende Priestermangel wiederum zwingt die Diözesen und Kirchenprovinzen zur Zusammenfassung von Kirchengemeinden zu „Pfarrgemeinschaften, was deren Attraktivität zusätzlich mindert, weil sie erhebliche Kommunikations- und Geborgenheitsdefizite aufwirft, die dann anderweitig gedeckt werden müssen. Zu der – vor allem durch die Missbrauchsskandale, neuerdings aber auch noch durch fragwürdiges Verhalten hoher kirchlicher Amtsträger im Zusammenhang mit den Anti-Corona-Impfungen angeheizten – Glaubwürdigkeitskrise gesellt sich also auch noch eine durch andere Faktoren befeuerte allgemeine Attraktivitätskrise der abendländischen christlichen Kirche(n). Der jahrhundertelang für unmöglich gehaltene Zerfall dieser in ihrem Selbstverständnis bis auf den „Jüngsten Tag, d. h. also bis auf das mit der erhofften Wiederkehr ihres spirituellen Gründers verbundene Große Weltgericht, hin angelegten Institution rückt mithin in den Bereich der Denkbarkeit, wenn nicht Wahrscheinlichkeit. In einem – am 11. Februar 2021 publizierten Interview der „Augsburger Allgemeinen mit dem Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Augsburg, Martin Kaufhold, nach eigenem Bekunden selbst Katholik, erklärte dieser rundweg: „Ich gebe der Kirche (in ihrer gegenwärtigen Verfassung) noch 20 Jahre.

    Angesichts der soziokulturellen, sozioökonomischen und soziopolitischen Beharrungskräfte, die die christliche Kirche über die Jahrhunderte hin bewiesen hat, mag diese Prognose (zurückhaltend ausgedrückt) allzu kühn erscheinen, zumal Totgesagte nach einer alten Volksweisheit „länger leben" und der Amtskirche ihr Ende von einem berühmten Theologen bereits für das Jahr 1260 vorausgesagt worden war … Gänzlich abwegig jedoch ist Kaufholds Prognose dennoch keineswegs, zumal sich auch in der Daseins- und Entwicklungsgesetzlichkeit dieser Institution die Wirkweise des Hermetischen Gesetzes („Wie außen, so innen, wie

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