Zwei Spektakel im Morgengrauen: Der Ersteinsatz der Guillotine in Niederbayern und der Oberpfalz
Von Helmut A. Seidl
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Über dieses E-Book
Helmut A. Seidl
PROF. DR. HELMUT A. SEIDL lehrte Neuere Sprachen in Nürnberg und Augsburg und ist Autor von Büchern und Aufsätzen zu philologischen und volkskundlich-historischen Themen, darunter Der Kreuzlmacherbube und Konsorten: Bayerns größte Räuberbande.
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Buchvorschau
Zwei Spektakel im Morgengrauen - Helmut A. Seidl
Zum Inhalt
In diesem Band der True Crime-Trilogie über spektakuläre Kriminalfälle im Königreich Bayern geht es um einen ehebrecherischen Müller, der seine Frau durch zwei Komplizen ermorden ließ und einen räuberischen Sattler, der die Frau seines Meisters umbrachte. Die Todesurteile für die vier Delinquenten wurden 1854 vom Münchner Scharfrichter in Amberg und Passau vollstreckt. Da es sich sowohl in der Oberpfalz wie auch in Niederbayern um die erste mit einer Guillotine durchgeführte Hinrichtung handelte und es hier wie dort seit Jahrzehnten keine öffentliche Exekution mehr gegeben hatte, strömten jeweils riesige Mengen Schaulustiger aus nah und fern herbei. Die vorliegende Dokumentation sucht anhand zeitgenössischer Quellen die beiden Verbrechen zu rekonstruieren und mittels erläuternder Hintergrundinformationen auch die damaligen Zeitumstände zu veranschaulichen.
Inhalt
Die Tote am Waldesrand
Der geständige Müllermeister
Vater und Sohn als Täter
Das Schwurgerichtsverfahren
Die königliche Vollzugsverordnung
Die dreifache Exekution
Von Amberg nach Passau
Der rechtschaffene Zimmermeister
Sohn Michl wird Sattler
Raubabsichten eines Soldaten
Der Mord an Magdalena Schwaiger
Trauer und Festnahme
Todesurteil und Reuebekenntnis
Fahrt zur Richtstätte
Die öffentliche Enthauptung
Ein weiterer Todesfall
Überfall auf den Zimmermann
Ein neuer Wirt in Ottmaring
Das Ende öffentlicher Hinrichtungen
Gedenken an das Mordopfer in Moos
Bildnachweis
Über den Autor
Mein Weib muss weg!
(Johann Lobenhofer)
I. Die Tote am Waldesrand
Am 28. Oktober 1853 bekam ein Tagelöhner aus dem oberpfälzischen Kaltenbrunn¹ frühmorgens um sieben einen gehörigen Schreck.² Beim Streurechen an der »Vicinalstraße« Grafenwöhr-Tanzfleck entdeckte er hinter einem Gebüsch am Waldrand den leblosen Körper einer Frau mittleren Alters, deren Gesicht mit Moosstreu bedeckt war.³
Die Nachricht vom Auffinden einer toten »Weibsperson an der Waldspitze bei Tanzfleck«⁴, unweit der Stelle, an der seinerzeit die Grenzen der Landgerichte Eschenbach, Weiden und Vilseck aneinanderstießen, verbreitete sich sogleich wie ein Lauffeuer. Unter den Personen, die alsbald zu der Stelle hineilten, befand sich auch eine Maurerswitwe, welche die Tote als die Müllerin der Kollermühl identifizieren konnte. Es handelte sich demnach um die fast 53-jährige Margaretha Lobenhofer. Sie war am 7. November 1800 im nahen Pressath als Tochter des Gerbers Johannes Daubenmerkel zur Welt gekommen.⁵ Ihr Großvater mütterlicherseits ist Müller in der Haigamühle gewesen und ein Müller war auch ihr Ehemann, Johann Lobenhofer. Den hatte sie am 18. Juni 1833 geheiratet⁶ und war damit die Müllerin von Kollermühle geworden.⁷
Abb. 1: Übersichtskarte (Abgesiedelte Ortschaften in Klammern)
Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor. Die älteste, die 17-jährige Elisabeth, war nun am Sonntag, den 23. Oktober 1853, um 6 Uhr morgens mit ihrer Mutter zum Frühgottesdienst nach Grafenwöhr aufgebrochen. Anschließend ging die Tochter wieder heim, während Margaretha Lobenhofer sich auf den Weg nach Freihung machte, wo sie Geld überbringen sollte. Obwohl sie bis 4 Uhr nachmittags wieder zurück sein wollte, war die Lobenhoferin seitdem nicht mehr gesehen. Daher meldete ihr Ehemann am 27. Oktober bei der königlichen Gendarmerie und am nächsten Vormittag beim Landgericht Eschenbach, dass seine Ehefrau Margaretha seit dem »verwichenen« Sonntag spurlos verschwunden sei.
An eben jenem Vormittag waren gegen 11 Uhr am Leichen-Fundort, der auf dem Gebiet des Landgerichts Weiden lag, von dort auch zwei Gendarmen und eine Gerichtskommission eingetroffen. Letztere bestand aus einem Landgerichtsassessor, einem Landgerichtsarzt und einem Rechtspraktikanten als Aktuar, d. h. Gerichtsschreiber.
Der Arzt stellte fest, dass die Tote neben Hautabschürfungen eine deutliche »Strangrinne« am Hals aufwies und der Tod somit durch »Zusammenschnüren des Halses mittelst eines Strickes oder einer Schnur« erfolgt sei.⁸
Beim bekleideten Körper fand sich in der Rocktasche »nur ein zerrissener Rosenkranz und ein hölzernes Geldbüchschen mit 2 Pfennigen Einlage.«⁹ Das Kopftüchl der »Verlebten« lag zwar neben ihr, doch »fehlten die Schürzl und Strümpfe.«¹⁰ Über die Knie »waren einige alte Fetzen von halbverwitterten Mannskleidungsstücken gelegt, die