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Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49): Darstellung – Forschungsüberblick – Quellen und Literatur
Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49): Darstellung – Forschungsüberblick – Quellen und Literatur
Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49): Darstellung – Forschungsüberblick – Quellen und Literatur
eBook423 Seiten4 Stunden

Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49): Darstellung – Forschungsüberblick – Quellen und Literatur

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Über dieses E-Book

Der dritte Band des Handbuches zur neueren Geschichte Österreichs!

In diesem dritten Band des Handbuches zur neueren Geschichte Österreichs werden die Anfänge der Moderne, der Reformkomplex seit Maria Theresia und auch Refeudalisierungstendenzen, die Ausprägung des Absolutismus, die Aufklärungsbewegung, der Josephinismus, die Französische Revolution und ihre Folgen, die Restauration und die Politik Metternichs, der Vormärz und die Revolution 1848/49 unter mehreren Schwerpunkten dargestellt: Allgemeine Charakterisierung der Epoche, Gesellschaft, Wirtschaft, Staat, Politik, Kultur, Ideen und Mentalitäten. Es geht dabei vorrangig um Prozesse und Strukturen und um Hauptkräfte und Bewegungen. Auch Ideen und ihre Umsetzungen spielen eine zentrale Rolle.
SpracheDeutsch
HerausgeberStudienVerlag
Erscheinungsdatum13. Nov. 2023
ISBN9783706563710
Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49): Darstellung – Forschungsüberblick – Quellen und Literatur
Autor

Helmut Reinalter

Geb. 1943, Studium der Geschichte und Philosophie an den Universitäten Innsbruck und der Sorbonne I in Paris, Promotion zum Dr. phil. 1970, Habilitation in Innsbruck 1978, von 1981 bis 2009 Prof. für Geschichte der Neuzeit und Politische Philosophie. Seit 2000 Leiter des Privatinstituts für Ideengeschichte in Innsbruck. Seit 2009 Dekan der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, Mitglied des Club of Rome/Chapter Österreich und des Akademischen Rates der Humboldtgesellschaft. Ehrendoktorat der Universität Cambridge 2015 (IBC). Gastprofessuren und Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Akademien. Herausgeber mehrerer wissenschaftlicher Reihen und der Zeitschrift für Internationale Freimaurer-Forschung (IF).

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    Buchvorschau

    Reform, Restauration und Revolution (1740-1848/49) - Helmut Reinalter

    Teil 1: Darstellung

    1. Zum Charakter der Epoche: Aufklärung – Französische Revolution – Restauration – Vormärz – Revolution 1848/49

    1.1   Die Aufklärung

    In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann allmählich auch in Mitteleuropa, die technisch-industrielle Entwicklung die altständisch-aristokratische Ordnung mit ihren ausgeprägten personalen Herrschaftsbindungen abzulösen und den nationalen, bürokratisch-institutionellen Flächenstaat auszubilden. Die auf diese Weise entstehende neue Gesellschaft war mit Problemen der wachsenden Bevölkerung, der Landflucht und Teuerung von Agrarprodukten konfrontiert. Die Grenzen zwischen dem noch dominierenden Hof- und Beamtenadel, dem aufstrebenden Bürgertum und den wohlhabenden bäuerlichen Schichten wurden fließender, so dass sich die alten Gesellschafts-, Herrschafts- und Wirtschaftsstrukturen durch eine stufenweise Emanzipations- und Säkularisierungsbewegung auflösten.

    Im Vergleich zu den westeuropäischen Großmächten war der Habsburgerstaat zu Beginn der Regierung Maria Theresias in der Entwicklung zu einem modernen Flächenstaat steckengeblieben. Dieses Defizit war besonders durch die militärischen Auseinandersetzungen mit Preußen klar geworden, als sich kurz nach dem Regierungsantritt der Monarchin zeigte, dass Preußen in organisatorischer, militärischer und finanzieller Hinsicht der Habsburgermonarchie überlegen war. Maria Theresia und ihre Ratgeber erkannten, dass sich in der Struktur Europas eine einschneidende Veränderung vollzogen hatte, die ihre Wirkungen auch in der Habsburgermonarchie fühlbar werden ließ: die traditionell immer noch wirksame universale Idee musste nun durch die Staatsidee ersetzt werden.

    Zu dieser Zeit entstand mit einiger Verspätung gegenüber den westeuropäischen Staaten auch hier das moderne Bürgertum, das sich jedoch weder ökonomisch noch politisch so stark profilieren konnte, um den feudalabsolutistischen Staat durch eine konstitutionelle Monarchie oder gar durch eine Republik ersetzen zu können. Die zurückgebliebenen sozialen und politischen Strukturen erzwangen in der Habsburgermonarchie, die noch vorwiegend agrar-feudal und ein in zahlreiche Nationalitäten zersplitterter Staat war, Reformen, die in anderen Ländern von der Aufklärung in Bewegung gesetzt wurden. Daher ist in diesem Zusammenhang zu Recht betont worden, dass in der Habsburgermonarchie nicht die Philosophie zur Reform aufrief, sondern die Praxis der Aufklärung für die Durchführung von Neuerungsmaßnahmen entscheidend war. Die Philosophie bildete gleichsam die „geistige Nachhut" bereits mit Erfolg realisierter Reformen. So übertrugen sich im Habsburgerstaat die Beziehungen zwischen Aufklärung und Reform wegen der herrschenden religiösen und noch weithin halbfeudalen gesellschaftlichen Verhältnisse in einem umgekehrten Sinn als anderswo. Stand die Philosophie der Aufklärung mit dem österreichischen Staatsgedanken daher nur in einem sehr losen Zusammenhang, so zeigte andererseits dieses Denken eine enge Beziehung zur Praxis der Aufklärung.

    Mit der Aufklärung bekam die frühe demokratische und liberale Bewegung neuen Auftrieb, weil sie sich u.a. auch mit Problemen der gesellschaftlichen und politischen Ordnung auseinandersetzte, wie z.B. mit der Staatsform und Rechtsordnung, mit dem Gerichtswesen und dem Strafvollzug, mit der Polizei und Wirtschaft, mit dem Verhältnis der Stände zueinander und der öffentlichen Moral. Während der Aufklärung entstanden auch Ansätze zu einer wissenschaftlichen Begründung von Politik. Im späteren 18. Jahrhundert wurde der schon vorher eingeleitete Politisierungsprozess durch die Polarisierung der Öffentlichkeit und die daraus resultierende Aufspaltung in verschiedene ideologisch-politische Strömungen noch verstärkt. Der frühe Liberalismus ging durch seine starken Reformbestrebungen und konstitutionellen Ansätze über den Spätabsolutismus hinaus und die frühen Demokraten und Sozialkritiker fassten die Beseitigung des Spätabsolutismus als Ziel ins Auge. Ein wesentlicher Faktor der Aufklärung und für die frühe demokratische Bewegung war das Entstehen einer politischen Öffentlichkeit. Dazu zählten nicht nur die Zeitschriften, Buchproduktionen und Broschüren, sondern auch die verschiedensten Formen aufgeklärter Sozietäten. Die bürgerliche Welt- und Lebensanschauung manifestierte sich in neuen Geselligkeits- und Vergesellschaftungsformen, wie in den verschiedenen Aufklärungsgesellschaften.

    Die Aufklärung setzte sich auch mit Problemen der politischen Ordnung auseinander, wobei die konstitutionelle Monarchie als bevorzugte Staatsform im Vordergrund stand. In Zentraleuropa wurden die Theorien von Montesquieu und Rousseau zumindest in Ansätzen reflektiert, wobei es in erster Linie um die Theorie der Gewaltenteilung, um die Lehre von den Gouvernements und um die Volkssouveränität ging. Auch die Amerikanische Revolution beeinflusste die demokratische Bewegung in Mitteleuropa. Zweifelsohne haben dann auch die Französische Revolution mit ihren Ergebnissen, die nach 1789 als politische Idee Teil der modernen politischen Praxis geworden sind, wie der tatsächlich hohe Grad von Rechtsgleichheit, die Beweglichkeit des Grundbesitzes, die Verfügbarkeit allen Besitzes für die Industrie, die Parität der Konfessionen, die Strukturen einer neuen politischen Kultur sowie die schriftliche Legitimation von Herrschaft in Form geschriebener Verfassungen die demokratische Entwicklung vorangetrieben.

    1.2   Die Französische Revolution

    Die Demokratie wurde seit der Französischen Revolution auch in Mitteleuropa als mögliche Gestaltungsform großer Staaten, als ein die Gegenwart unmittelbar bestimmender politischer Machtfaktor angesehen. Sie war nicht mehr nur eine Staatsform, die höchstens in unbedeutenden Randzonen der großen Mächte eingeführt war, sondern eine bedeutsame zentrale geschichtliche Bewegung.

    An der Entstehung der Jakobinerbewegung in Mitteleuropa hatte die Aufklärung einen nicht zu unterschätzenden Anteil, da sie die ideologischen Grundlagen für den Politisierungs- und Emanzipationsprozess der literarischen und philosophischen Intelligenz bildete. Der Jakobinismus litt in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz besonders an fehlenden materiellen Voraussetzungen für eine Revolution. Er erhielt seine Impulse in erster Linie aus Frankreich und aus der Einsicht in die Notwendigkeit einer Veränderung der gesellschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse. So blieben die verschiedenen jakobinischen Bewegungen Ende des 18. Jahrhunderts und die spontanen Hungerrevolten letztlich regional begrenzt und konnten keine überregionale revolutionäre Umwälzung bewirken.

    Zwar hatte der Jakobinismus durch seine Ausrichtung auf Frankreich, auf naturrechtliche Normen der Aufklärung und die eigenen sozialen Erfahrungen ein in Ansätzen ideologisches Gerüst, das aber durch mangelnde organisatorische Voraussetzungen zu keiner allgemeinen Revolutionierung führen konnte. Dazu kamen noch die ökonomische und gesellschaftliche Rückständigkeit und das im Vergleich zu England und Frankreich sich erst mit Verspätung konstituierende Bürgertum. Ein revolutionäres Bewusstsein bestand bei den Volksmassen kaum, da in den zersplitterten Territorien noch schwierige Lebensbedingungen herrschten. So mussten die Jakobiner in Mitteleuropa unter diesen ungünstigen Voraussetzungen erst den Versuch unternehmen, eine Revolution in Gang zu setzen. Wie schwierig diese Aufgabe war, beschrieb Georg Forster 1792. Forster erschien aus der Erkenntnis der politischen, sozialökonomischen Lage unter moralischer Unvollkommenheit des Bürgertums ein Umsturz als ein großes Unglück in Deutschland. Wenn er bedauert, dass Deutschland zur Revolution und Freiheit noch nicht reif sei, so verstand er darunter, dass das Volk noch zu wenig innerlich moralisch frei sei, um die äußere, politische Freiheit durch eine Revolution erreichen zu können.

    1.3   Restauration, Vormärz und Revolution

    Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Hoffnungen der meisten mitteleuropäischen Jakobiner durch die Herrschaft Napoleons endgültig zerstört. Unter den Enttäuschten fanden sich vorwiegend Intellektuelle und Studenten, die sich ab 1815 in Geheimzirkeln zusammenschlossen. Ihr Ziel war, Wege und Möglichkeiten zu finden, ihr Vaterland zu regenerieren. In der nachrevolutionären Phase waren besonders die Universitäten Zentren des demokratischen Radikalismus. Im Ideengehalt dieser Gruppen zeigten sich neue Tendenzen, die sich nicht mehr auf das Gedankengut der Aufklärung, sondern auf das Denken der politischen Romantik stützten. Alle neuen politischen Ansätze wurden aber sehr bald durch die Karlsbader Beschlüsse zum Scheitern gebracht. Diese Reaktion auf „demokratische Umtriebe", die auch die liberale Verfassungsbewegung, die Universitäten und die Presse betraf, bewirkte eine Änderung der Verfassungsstruktur des Deutschen Bundes. Hatte Metternich zunächst die Form des Staatenbundes prinzipiell nicht abgelehnt, so war er nun bestrebt, diese Souveränität einzuschränken, um die Einheitsbewegung in ihrer Wirkung abzuschwächen.

    Nach vorübergehender Blüte der Restauration änderte sich die politische Situation mit der Julirevolution 1830 in Frankreich grundlegend, da diese gesamteuropäische Wirkung erzielte. Für die demokratische und liberale Bewegung war bedeutsam, dass die Revolution fast alle deutschen Teilstaaten und auch die Habsburgermonarchie erfasste, wie die konstitutionslosen Staaten Nord- und Mitteldeutschlands (außer Preußen) mit neoabsolutistischer und bürokratischer Willkür. Auf die Unruhen und bürgerlichen Verfassungsbewegungen folgte eine zweite Verfassungsbewegung, die den süddeutschen Konstitutionalismus ergänzte. In der westmitteldeutschen Kontaktzone zwischen den zollpolitischen Vertragssystemen und dem Südwesten kam es zu politischen und sozialen Protestbewegungen zwischen 1831 und 1834. Diese Konflikte im Vormärz waren die Folgen von Spannungen zwischen Staat und Gesellschaft und zwischen Modernisierung sowie Systemerhaltung.

    Auch die Ereignisse in Belgien und Polen riefen starke Reaktionen hervor, wobei besonders die belgische Verfassung auf größere Sympathien in Deutschland stieß. Die Polenfreundschaft des liberalen Bürgertums war ein wichtiger Aspekt des im Zuge der Julirevolution entstandenen und sich gegen das System der Reaktion richtende oppositionelle Protestverhalten in nord- und mitteldeutschen Staaten. Revolutionäre Formen nahmen sie vor allem in jenen Ländern Nord- und Mitteldeutschlands an, wo das Fehlen einer Konstitution und die Willkür der Fürsten und Regierungen besonders stark ausgeprägt waren. Die verschiedenen Aufstandsbewegungen, die von Kleinbürgern, Handwerkern, Arbeitern und ländlichen Unterschichten getragen wurden, entwickelten sich zu sozialen Protesten weiter: Durch die Vermittlung bürgerlicher Kräfte konnten diese schließlich in den Erlass von Verfassungen und in administrative Reformen umgeleitet werden. Nach diesem Schema fanden auch weitgehend die Ereignisse in Braunschweig, Hannover, im Königreich Sachsen und in Kurhessen statt. Im süddeutschen Raum hatte die Julirevolution zunächst eine Verschärfung der Konflikte zwischen den Regierungen und der liberalen Opposition in den Ständekammern zur Folge. Durch die kontroverse Auslegung des Verfassungsrechts wurde die südwestdeutsche Volksbewegung in dieser Zeit vom Nebeneinander parlamentarischer Auseinandersetzungen und neuer Formen des politischen Protests geprägt.

    Der radikale Demokratismus änderte sich im Vormärz, weil es zur Aufspaltung in zwei Richtungen kam: zu einem gemäßigt liberalen und radikaldemokratischen Flügel. Der gemäßigt-liberale Flügel wurde auch als bürgerlicher Demokratismus charakterisiert, während die radikal-demokratische Strömung in den Sozialismus einfloss. Darüber hinaus kam es auch zu politischen Oppositionsbewegungen in Württemberg, Nassau, Hessen-Darmstadt, Bayern und Baden, wo allerdings nach 1830 eine vorübergehende Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament auf der Grundlage einer Verfassung zustande kam. Auf der Ruine des Hambacher Schlosses fand im Mai 1832 das „Nationalfest der Deutschen" statt, das nicht zuletzt auf Grund der sozialen Notlage der pfälzischen Bauern und Kleinbürger und der radikalen Agitation verursacht wurde. Im Rahmen dieses Festes kam es sogar zu einer teilweisen Vereinigung der gemäßigten und radikalen Oppositionellen, doch fehlte ihren Führern die theoretische Fundierung. Ihre demokratischen Vorstellungen bauten weniger auf einer Analyse der bestehenden Klassenverhältnisse und auf dem Verständnis der dem Kapitalismus inhärenten Widersprüche auf, sondern beruhten stärker auf einem moralischen Gerechtigkeitssinn und auf Mitgefühl mit den sozial unteren Schichten. Das Hambacher Fest fand in der deutschen Öffentlichkeit große Resonanz, weshalb die repressiven Reaktionen nicht ausblieben: Kontrolle der landständischen Verhandlungen, Verschärfung der Pressezensur, Verbot politischer Vereine und Volksfeste, Überwachung der Universitäten, Unterdrückung der Burschenschaften und Demagogenverfolgungen.

    Durch die Verbindung von örtlichen und landschaftlichen Sozialkonflikten mit dem politischen Radikalismus entstand nach dem Scheitern des Frankfurter Wachesturms erneut in der oberhessisch-kurhessischen Störungszone zwischen Darmstadt, Frankfurt und Marburg eine revolutionäre Bewegung, die vor allem die niederen Volksmassen ansprach. Georg Büchner verfasste 1834 seine berühmte Flugschrift „Der hessische Landbote, in der harte Kritik an der Ausbeutung des Volkes durch die Fürsten, Regierungen und Landstände geübt wurde. Büchner rief zum Sturz der Tyrannen, zur Beseitigung der Verfassungen und zur Errichtung eines deutschen Freistaates auf. Parallel zu den erwähnten Protestbewegungen nach 1830 lief die Entstehung eines pluralistischen Systems politischer Parteien, wie Konservativismus, Liberalismus, demokratischer Radikalismus, politischer Katholizismus und Sozialismus. Die sozialen Kreise, die Ausdruck des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels waren, und die verschiedenen sozialen Protestbewegungen brachen eine Reihe von Veröffentlichungen über das Problem des Pauperismus hervor und führten zu Bemühungen des Staates, die soziale Frage administrativ, karitativ oder durch erzieherische Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Die revolutionäre Theorie des frühen deutschen Sozialismus vor 1848 war in erster Linie das Ergebnis der ideologischen, von religiösen und philosophischen Überlegungen ausgehenden Diskussionen über die Lehren der französischen Frühsozialisten unter Auseinandersetzung mit den ökonomischen und sozialen Verhältnissen in der industriellen Klassengesellschaft. Bereits vor 1848 gab es in Nordwestdeutschland ein Netz von Stützpunkten der sozialistischen Agitation. Wichtigstes Zentrum war der Kölner Kreis von aktiven Kommunisten und die im Herbst 1847 entstandene Kölner Sektion des „Bundes der Kommunisten. Vor der Revolution 1848 kam es jedoch zu keiner überregionalen Organisationsgründung innerhalb des Deutschen Bundes.

    Im Vormärz entstanden in der Habsburgermonarchie politische und soziale Spannungen und so organisierte sich in einigen Landtagen eine liberale Oppositionsbewegung. In den außerdeutschen Ländern verstärkten sich nationale Bewegungen. Seit 1830 entwickelten sich verschiedene Ständeversammlungen in den Erbländern von Postulatenlandtagen zu kritischen Partnern der Regierung weiter. In diesem Zusammenhang kam auch den verschiedenen Vereinen eine wichtige Rolle zu, weil sich darin die bürgerliche Intelligenz sammelte. Die Forderungen der Stände umfassten Reformen im Schulwesen und in der Selbstverwaltung, Öffentlichkeit der Ständeversammlung und ein Pressegesetz, die Bauernbefreiung und ein stärkeres Mitspracherecht in der Finanzpolitik.

    Unter dem Einfluss der Julirevolution in Frankreich kam es nach 1830 zu zahlreichen Protestbewegungen, radikaldemokratische Vorstellungen wurden jedoch nur von wenigen Theoretikern vertreten. Ursache der Protestbewegungen waren auch die Missernten (1845–1847), die verschiedenen lokalen Aufstände und Plünderungen in den Wiener Vorstädten.

    Die zahlreichen repressiven Maßnahmen gegen diese Bewegungen konnten aber den Ausbruch der Revolution in Wien nicht mehr aufhalten. In der Schweiz erfolgte durch den Bürgerkrieg des katholisch-konservativen Sonderbundes gegen die liberale Mehrheit 1847 die Grundlage für den erfolgreichen Umbau von einem Staatenbund in einen Bundesstaat.

    Wenn man die frühe demokratische Bewegung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit den Entwicklungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vergleicht, lässt sich eine gewisse Kontinuität feststellen. Diese betrifft nicht nur die ideengeschichtliche, sondern auch die biografische und die organisatorische Ebene. Für die ideengeschichtliche Kontinuität sprechen vor allem die gesellschaftspolitischen Vorstellungen der Spätaufklärer, der Jakobiner und die Weiterentwicklung demokratischer Theorien während der Restauration, im Vormärz und in der Revolution 1848/49. Auch die ideologisch-politischen Differenzierungsprozesse beeinflussten diese Entwicklung. Die Aufklärungsgesellschaften, politischen Vereine und die Anfänge der Parteiengründungen zeigen die organisatorischen Kontinuitäten auf.

    2. Wirtschaft

    2.1   Die wirtschaftlichen Maßnahmen unter Maria Theresia

    Im 18. Jahrhundert begann der Prozess der Industrialisierung, die schon im 17. Jahrhundert einsetzte. Diese Entwicklung umfasste nicht nur die Förderung der Industrie, sondern die politische Ökonomie, deren zentrale Aufgabe die Vermehrung der Bevölkerung war. Einer ihrer Betreiber war in der Habsburgermonarchie Joseph Freiherr von Sonnenfels. Zu dieser Aufgabe zählte die Förderung der Einwanderung, und die ökonomischen Grundsätze sollten durch humanitäre Überlegungen ergänzt werden. Die ökonomischen Grundsätze umfassten nicht nur die Förderung der Industrialisierung, sondern auch die Intensivierung der Landwirtschaft, die Toleranzbestrebungen, die Volksgesundheit sowie die Sozial-, Schul- und Justizreformen.

    2.2   Bauernschutz und Landwirtschaft

    Im Bereich der Landwirtschaft spielte die Bauernschutzgesetzgebung unter Maria Theresia eine wichtige Rolle. Es kam zur Beseitigung der grundherrlichen Steuereinhebung, zu einer Einschränkung der Patrimonialgerichtsbarkeit und zu einer Unterscheidung zwischen bäuerlichem und herrschaftlichem Besitz mit Hilfe des theresianischen Katasters 1751. Begonnen wurde auch mit einer Robotablösung auf den kaiserlichen Gütern. Der Schutz der Arbeit der ländlichen Bevölkerung und des Ertrags der bäuerlichen Wirtschaft wurde in der Regierungszeit Maria Theresias und später Josephs II. besonders wirksam. So führte die Registrierung der Schuldigkeit der Bauern in den sogenannten Urbarien zu einer Regelung der Formen und Bedingungen der Dienste, wobei das Maximum der Robot nun drei Tage in der Woche umfasste. Allerdings gestaltete sich die Agrarpolitik unter Maria Theresia noch relativ zögerlich. Erst unter Joseph II. wurde die völlige Abschaffung der Leibeigenschaft, um das Haupthindernis einer umfassenden und raschen Wirtschaftsentwicklung zu beseitigen, ins Auge gefasst. Ein schnelleres Tempo erfolgte erst durch ihn.

    Für die Agrarwirtschaft wichtig wurde auch die langsame Einführung zweckorientierter Betriebsmethoden, die ab 1760 durch „ökonomische Gesellschaften" gefordert wurden. In diesem Zusammenhang taten sich vor allem fortschrittlich eingestellte Grundherren besonders hervor. Dazu zählten die qualitative Verbesserung des Viehbestandes durch geplante Züchtung und die Propagierung erfolgreicher Getreidesorten sowie besserer Düngung für die Verbreitung der Futterpflanzen und die Werbung des Kartoffelanbaus. Die Kartoffel war nicht nur ein unentbehrliches Volksnahrungsmittel, sondern wurde auch wichtig für die Branntweinproduktion.

    Schon unter Maria Theresia erfolgte eine weitere Besiedelung der südungarischen Gebiete durch deutsche Kolonisten. Die großen Siedlungsunternehmen waren ein wichtiger Bestandteil der Populationistik. Bei der erneuerten Ausweisung protestantischer Oberösterreicher nach Siebenbürgen 1752 bis 1757 machten sich allerdings noch gegenreformatorische Bestrebungen deutlich bemerkbar. Nach dem Frieden von Hubertusburg kamen mehr als 50.000 Personen nach Südungarn.

    2.3   Wirtschafts- und Merkantilpolitik

    Maria Theresia veranlasste mehrere Reformen, die auch die wirtschaftliche Entwicklung stark beeinflussten. Die wirtschaftlichen Maßnahmen standen ganz im Dienst der Errichtung eines einheitlichen Wirtschaftskörpers. Die Wirtschaftspolitik war geprägt von der drückenden Finanznot des Staates, der wachsenden Population und der zunehmenden Teuerung. Die Staatsschuld betrug 101 Millionen Gulden, während nur ca. 87.000 Gulden an Bargeld zur Verfügung standen. Die jährlichen Steuereinnahmen schrumpften in der ersten Phase des österreichischen Erbfolgekrieges auf die Hälfte zusammen. Die ständischen Kontributionen machten neun Millionen Gulden aus. Dazu kamen noch 300.000 Pfund Sterling an jährlichen englischen Subsidien, die allerdings ein über 100.000 Mann starkes Heer nicht erhalten konnten. Die Haugwitzsche Reform, die die Steuerfreiheit der Dominien aufhob und den Grundherren ein Drittel und den Untertanen zwei Drittel der Steuerleistungen auferlegte, führte zu einer Verdoppelung der bisherigen Einnahmen. Während der Friedenszeit vor dem Siebenjährigen Krieg war der Staatshaushalt halbwegs ausgeglichen – die Staatsschuld erhöhte sich auf 118 Millionen Gulden. 1763 machten die Staatseinnahmen nur mehr 23,5 Millionen Gulden aus, die Ausgaben betrugen jedoch 31 Millionen Gulden. Einige Jahre später stieg die Staatsschuld auf ca. 260 Millionen Gulden, die jährliche Zinsbelastung betrug 4 Prozent, davon an auswärtigen Schulden Millionen Gulden.

    Diese prekäre finanzielle Lage sollte durch wiederholte Veränderungen in der Organisation der obersten Finanzverwaltung geändert werden. 1749 wurde die Finanzkonferenz aufgehoben. Nach dem Friedensschluss 1748/49 sollte das „Directorium in publicis et cameralibus als Zentralstelle für Finanzen, Wirtschaft und Inneres Abhilfe schaffen. 1760 wurden die Finanzen von der politischen Verwaltung getrennt, 1762 wurde die politische Verwaltung wieder der Hofkanzlei unterstellt. Zugleich kam es zu einer Reaktivierung der „Hofkammer für das Finanzwesen und zur Errichtung einer Hofrechenkammer als oberste Rechnungskontrollbehörde. Der Hofkommerzienrat war die beratende Zentralstelle für die gesamte Monarchie. Nach dem Tode ihres Gatten ließ Maria Theresia den Großteil von Franz Stephans Vermögen für die Staatsschuldentilgung verwenden. Zur Konsolidierung der Staatsfinanzen sollte auch die Einführung einer neuen Schulden-, Kriegs- und Interessenssteuer für Kapitalien beitragen, die ohne Mitwirkung der Stände direkt durch staatliche Organe eingehoben wurde. Im Jahre 1767 kam es zu einer großen Staatsschuldenregulierung mit den Ständen, wobei 56 Millionen Gulden als Aerarialschulden und 22 Millionen Gulden als Domestikalschulden Anerkennung fanden. In den letzten Regierungsjahren Maria Theresias nahmen die Staatseinnahmen bis zu 70 Millionen Gulden zu, so dass 1775 erstmals nach langer Zeit ein Überschuss erzielt werden konnte.

    Die gewerblich-industrielle Entwicklung stand seit Maria Theresia ganz unter behördlichen Führungs- und Lenkungsbestrebungen. Die Verfügung 1754 für Handwerk und Gewerbe umfasste die Unterscheidung zwischen Polizei- und Kommerzgewerbe, wobei die Polizeigewerbe von der Hofkanzlei und die Kommerzgewerbe vom Kommerzhofrat beaufsichtig wurden, dessen Neugründung 1762 erfolgte.

    Schon die Bemühungen Maria Theresias und ihrer Berater waren darauf ausgerichtet, alle Hemmnisse für den Aufschwung der wirtschaftlichen Produktion möglichst zu beseitigen. So wurde auch der Zunftzwang abgeschwächt. Die Industrialisierung wurde zum Teil mit materiellen Zuschüssen unterstützt und in eine bestimmte Richtung gelenkt.

    Der Verlust des Großteils Schlesiens führte zu einer Neuorganisation der Verwaltung, was für die Förderung der Industrie durch Maria Theresia bedeutsam war. So bemühte man sich um einen Ersatz für die verlorenen schlesischen Produktionsstätten. Die Politik förderte besonders die böhmische Textilindustrie und die Alpen- und Donauländer. Auch die Entwicklung der chemischen Industrie war Maria Theresia ein Anliegen, wobei es hier vor allem um die Erzeugung von Farbstoffen ging.

    Eine tiefgreifende Veränderung der Bevölkerungsstruktur erfolgte vor allem durch die Industrialisierung. So nahm der Anteil der städtischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung stark zu, und es bildeten sich neue Bevölkerungsschwerpunkte heraus, die durch den Wandel von Landgemeinden verursacht wurden. Unter Maria Theresia begannen auch vorübergehend wieder koloniale Unternehmungen. Auch die Metallindustrie expandierte, wobei unter den Exportgütern vor allem Eisenwaren eine große Rolle spielten. Nach 1740 entwickelte sich besonders der Handel, vor allem der Außenhandel, erfolgreich, wie seit 1776 Handelsstatistiken der Gesamtmonarchie zeigten. Dabei muss auch die Verbindung der österreichischen Wirtschaft mit Galizien erwähnt werden, das sich ziemlich bald nach der Erwerbung 1772 in den habsburgischen Wirtschaftsraum einfügte. Der Exporthandel war zunächst über die Nord- und Ostseehäfen gelaufen und mit Abschwächung auch über Triest, wobei Triest als Hafenstadt besonders gefördert wurde.

    Die Zentralisierung und Vereinheitlichung bei den Reformen manifestierten sich besonders in der Währungspolitik. So wurde unter Maria Theresia 1750 der Konventionsmünzfuß (20 Gulden – 10 Taler auf eine Kölner Mark) eingeführt. Dieser Konventionsmünzfuß wurde von Österreich und Bayern vereinbart. Zum bevorzugten Zahlungsmittel vor allem im Exporthandel wurde der Maria-Theresien-Taler, der für den österreichischen Fiskus eine bedeutende Einnahmequelle darstellte. Zur Finanzierung des Siebenjährigen Krieges wurde es notwendig, 1762 zumindest vorübergehend Papiergeld auszugeben. Die Ausgangssituation des ökonomischen Entwicklungsniveaus der Habsburgermonarchie war 1743 noch relativ ungünstig, durch die Wirtschaftspolitik Maria Theresias und ihrer Berater änderte sich allerdings dann die ökonomische Entwicklung, wie bereits erwähnt wurde, relativ positiv. Die Wirtschaftspolitik Maria Theresias war zweifelsohne ein Teilbereich ihrer gesamten Reformpolitik.

    Ein ausschlaggebender Faktor für die ökonomischen Reformen unter Maria Theresia war die kritische Finanzlage der Zentralregierung. Dabei bildete ein effizientes bürokratisches System die Voraussetzung für die zentral gelenkten Wirtschaftsreformen. Diese Entwicklung wurde allerdings durch die föderalistische Struktur der Habsburgermonarchie und die durch die Stände bestimmten lokalen Administrationsorgane behindert.

    2.4 Wirtschaftsreformen unter Joseph II.

    Joseph II. verfolgte eine merkantilistische Wirtschaftspolitik mit starken physiokratischen Zügen. Er war nach dem Untertanenpatent von 1781 der eigentliche Schutzherr der Bauern. Die Aufhebung der Leibeigenschaft galt zwar für die Länder der Wenzelskrone, sie wurde aber auch in Österreich verkündet. Die Beschränkung der persönlichen Freizügigkeit der Bauern wurde mit dieser Verfügung beendet, der Bauer besaß aber noch kein freies Eigentum an Grund und Boden. Die Herrschaft hatte weiterhin noch obrigkeitliche Befugnisse. Die Urbarialregulierung von 1789 sah die gleichmäßige Besteuerung von Dominikal- und Rustikalland vor, diese Verordnung wurde aber von Leopold II. widerrufen, weil es bei der Umsetzung zu größeren Schwierigkeiten kam.

    Die schon unter Maria Theresia eingeführten zweckmäßigeren Betriebsmethoden führte Joseph II. weiter. Unter ihm wurde die Kartoffel zu einem wichtigen Volksnahrungsmittel. Wegen der neueren Industrien und der Bauwirtschaft benötigte man mehr Holz, weshalb der Staat sich um eine sorgfältigere Waldwirtschaft und um Aufforstung bemühte. Unter dem Einfluss physiokratischer Ideen dachte man jetzt nicht mehr vorrangig an die Bevölkerungsvermehrung, sondern mehr an die Verbesserung der Landwirtschaft. Unter Joseph II. kam es auch zur Aufhebung des Zunftzwangs für das Textilgewerbe und die Metallindustrie. Die Industrie wurde vom technisch weiterentwickelten Westeuropa in der Habsburgermonarchie beeinflusst. Fabrikanten, Ingenieure und Facharbeiter kamen aus England, Frankreich, dem Rheinland, der Schweiz und Italien sowie auch aus Belgien nach Österreich. In den Sudetenländern dominierten die Deutschen bzw. Deutsch-Österreicher im Entwicklungsprozess der Industrien. Unter Joseph II. wurde das alte staatliche Versorgungssystem der Lebensmittelund Holzwidmungsbezirke beseitigt. 1785 wurde durch die Gründung einer österreichisch-amerikanischen Handelsgesellschaft Neuland für den österreichischen Handel erschlossen. Auch unter Joseph II. spielten die Eisenwaren unter den österreichischen Exportgütern weiterhin eine große Rolle. Binnenzölle wurden langsam aufgehoben, und die Schutzzölle und Einfuhrverbote verschiedener Produkte sollten die österreichische Industrie vor der Konkurrenz schützen.

    2.5 Die josephinische Wirtschaftspolitik

    Die Wirtschaftspolitik hatte auch unter Joseph II. keinen Systemcharakter, sondern war mehr ein Konglomerat verschiedenster Elemente aus dem Merkantilismus, Kameralismus und Physiokratismus. Joseph II. schlug den Weg einer pragmatischen Wirtschaftspolitik ein. Sein Wirtschaftsprogramm setzte sich aus physiokratischen Ideen und einer allgemeinen Liberalisierung des Wirtschaftslebens zusammen. Seine handelspolitischen Überlegungen waren nicht sehr reformerisch, während er im Rahmen des Produktivsektors mit einer Reduzierung planwirtschaftlicher Strukturen, der Ablehnung von Staatsbetrieben und seiner Kritik an einer aktiven Siedlungspolitik einen Neuansatz versuchte. Die durch Kaunitz forcierte Zentralisierung der Kommerzagenden lehnte Joseph ab, sodass weitere institutionelle Reformen nicht vorgenommen wurden. Erst Anfang 1791 wurden die Wirtschaftsagenden an die rekonstruierte Hofkammer übertragen. Die verfügbaren Instrumentarien zur Steuerung der Volkswirtschaft waren auch unter Joseph II. eher bescheiden. Als effektive Regulierungsmethode galten Zölle, Subventionen, Prämien oder Monopole zur Behinderung bzw. Begünstigung des Warenverkehrs. Von einer spezifischen josephinischen Wirtschaftspolitik kann man allerdings für die josephinische Zeit nicht sprechen.

    In der Verkehrspolitik setzte Joseph II. die Aktivitäten Maria Theresias fort. In der Finanzierungsfrage erfolgte aber ab 1781 mit der zum Teil vorgenommenen Reprivatisierung bzw. Verpachtung der Straßenpflege ein Neuansatz, der sich später allerdings nicht bewährte. Mit der vollständigen Beseitigung des ständischen Einflusses und die Übertragung der Baukompetenzen an die landesfürstlichen Behörden schlug man einen fortschrittlichen Weg ein. Technische Probleme rief der Ausbau der Binnenwasserwege hervor, und die industrielle Verwertung der Stein- und Braunkohle setzte billigere Transportmittel, wie den Wasserweg, voraus. Einen Neuansatz bildete die eindeutige Aufteilung der Behördenkompetenzen und weniger die Intensivierung der Bauaktivitäten. Als Hauptproblem bei konkreten Bauvorhaben stellte sich vor allem die Finanzierungsfrage heraus. Die Wirtschaftsprojekte erfuhren auch unter Joseph II. Förderungen. Der gesellschaftliche Disziplinierungsprozess wirkte sich besonders auf die Agrarpolitik, die Warenpolitik und die öffentliche Verwaltung aus. Unter Joseph II. setzte sich die Leitlinie durch, Betriebsneugründungen vor allem in den Land- und Provinzstädten zu unterstützen. Die Wirtschaftspolitik Josephs II. umfasste auch den Verzicht auf die unmittelbare Lenkung der Produktionsqualität und Produktionsquantität, und als Idealzustand wurde die Freikonkurrenz auf dem Inlandsmarkt propagiert. Die Zwangsvorschriften sollten beseitigt werden. Als Ziel der Wirtschaftspolitik galt die Umgestaltung der Monarchie in einen möglichst homogenen Wirtschaftsraum. Ein weiteres Ziel war die Ausschaltung von Vermittlungsinstanzen zwischen Produzenten und Konsumenten. Joseph II. verzichtete auch auf die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit. 1784 traf er eine Entschließung, in der es hieß: „Jedem soll es erlaubt sein, je nach seiner Art sein Brot zu verdienen" (Gustav Otruba, Von den ‚Fabriksprivilegien‘ des 17. und 18. Jahrhunderts zum ‚Österreichischen Fabrikenrecht‘ 1838, S. 90 ff.). In einer Verordnung 1797 genehmigte er den Großbetrieben sogar die Berechtigung zum unbeschränkten Handel mit ihren Produkten.

    Eine starke Liberalisierung nahm Joseph II. in Bezug auf die Regelung des Detail- und Haustierhandels vor. Die Privatmauten wurden 1783 aufgehoben. Die Ansätze zur Liberalisierung des Außenhandels wurden allerdings von ihm eingestellt. Ab Anfang November 1784 erließ er für in

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