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Staatsgewalt: Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern
Staatsgewalt: Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern
Staatsgewalt: Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern
eBook424 Seiten4 Stunden

Staatsgewalt: Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern

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Über dieses E-Book

Elitesoldaten, die sich auf einen "Tag X" vorbereiten, Polizisten, die in Chatgruppen rechtsextreme Inhalte verbreiten, JVA-Bedienstete, die politisch rechts motivierte Straftaten begehen, Justizangehörige, die mit Gewalt die Demokratie beseitigen wollen: Diese Meldungen sind zum traurigen Alltag geworden. Sie zeigen, dass es dem Rechtsstaat bisher nicht gelingt, sich wirksam gegen Reichsbürger, Rechtsradikale und Anhänger von Verschwörungstheorien zu wappnen, die nicht selten in den eigenen Institutionen zu finden sind. Stattdessen werden rechte Netzwerke weiter als "Einzelfälle" abgetan.
Vier Jahre nach dem mit großer öffentlicher Resonanz erschienenen Band "Extreme Sicherheit", der ersten umfassenden Bestandsaufnahme zum Thema, zieht dieses Gemeinschaftswerk investigativer Journalistinnen und Journalisten von Die Zeit, taz, Frankfurter Rundschau, Deutschlandfunk und vielen anderen Medien eine beunruhigende
Bilanz: Während die Warnsignale zunehmen, geschieht noch immer zu wenig, um die Demokratie vor ihren inneren Feinden zu schützen.

Mit Beiträgen von u. a. Stephan Anpalagan, Bahar Aslan, Kersten Augustin, Sebastian Erb, Malene Gürgen, Sebastian Leber, Nadine Lindner, Christina Schmidt und Caroline Walter sowie einem Vorwort von Seda Basay-Yıldız.
SpracheDeutsch
HerausgeberVerlag Herder
Erscheinungsdatum20. Nov. 2023
ISBN9783451831577
Autor

Seda Başay-Yıldız

Seda Başay-Yıldız arbeitet als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. Sie ist u. a. Nebenklagevertreterin der Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des NSU. Für ihre Arbeit und ihr politisches Engagement wurde sie u. a. mit dem Dachau-Preis für Zivilcourage, dem Ludwig-Beck-Preis für Zivilcourage und mit dem Georg-Elser-Preis der Stadt München ausgezeichnet.

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    Buchvorschau

    Staatsgewalt - Heike Kleffner

    Kapitel 1: Der Rechtsstaat und seine Feinde

    Warten auf »Tag X«

    Nordkreuz und das Hannibal-Netzwerk – eine Bilanz nach sechs Jahren Recherche

    Von Sebastian Erb, Martin Kaul, Alexander Nabert, Christina Schmidt und Daniel Schulz

    Das Ende einer der größten Rechtsextremismusaffären im deutschen Sicherheitsapparat könnte ein vierseitiger Strafbefehl sein. Ausgestellt hat ihn das Amtsgericht Ludwigslust im Frühjahr 2023, der Empfänger war ein Mann, der zusammen mit anderen Feindeslisten angelegt, Leichensäcke besorgt und Zehntausende Schuss Munition gehortet haben soll. Dieser Mann muss, so schreibt ihm das Amtsgericht, 50 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen – eine Geldstrafe, die so niedrig ist, dass er sogar weiterhin Waffen besitzen dürfte.

    Der Mann heißt Haik J. Als die Ermittlungsbehörden auf ihn aufmerksam werden, ist er Kriminalpolizist in Mecklenburg-Vorpommern und in der AfD aktiv. Das war im Jahr 2017. In jenem Sommer, am 28. August 2017, durchkämmen Beamt:innen des Bundeskriminalamts in der Morgendämmerung seine Wohnung und sein Auto in einer Kleinstadt in Westmecklenburg. Sie suchen nach Hinweisen darauf, warum er, ein Polizist, sich auf einen »Tag X« vorbereitete – mithin auf einen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung. Und was hat es mit der Sammlung von Daten, Adressen aus dem politisch linken Lager auf sich, die der ehemalige Elitepolizist gemeinsam mit einem Anwalt aus Rostock angelegt haben soll? Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Haik J. und den Anwalt damals, einen Terrorakt vorbereitet zu haben. In einer Pressemitteilung schreiben die Karlsruher Strafverfolger: »Darüber hinaus sollen die Beschuldigten den von ihnen befürchteten Krisenfall als Chance gesehen haben, Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten.«¹

    Haik J. ist ein hagerer, großer Mann. Als wir ihn wenige Wochen nach der Razzia im Sommer 2017 bei ihm zu Hause antreffen, trägt er eine Jacke der Nationalen Volksarmee und sagt: »Ich kenne keine gefährlichen Leute.« Dann schließt er nach einem kurzen Wortwechsel die Tür.

    Damals war er Mitglied einer Gruppe, die sich monatelang auf den »Tag X« vorbereitete. Gemeinsam trainierten Polizisten, Bundeswehrreservisten, Männer mit Jagdscheinen, AfD-Mitglieder, Behördenmitarbeiter, wie man Wasser filtert oder kommuniziert, wenn Telefon und Internet nicht mehr funktionieren. Sie legten Vorräte an und beschlossen, sich im Fall der Fälle in einer verlassenen DDR-Ferienhaussiedlung zu verschanzen. Durch die Razzia im August 2017 fliegt die Gruppe auf. Sie wird als »Nordkreuz« bekannt. Erst viel später wird klar, dass es überall in Deutschland solche Gruppen gibt, in denen Männer und Frauen an den nahenden Zusammenbruch des demokratischen Rechtsstaats glauben – oder ihn womöglich mit Gewalt selbst herbeiführen wollen – und dafür auch mit Waffen trainieren.

    Die Ermittler:innen des Bundeskriminalamts finden damals im Auto von Haik J., in seinem Wohnzimmer und auf seinem Dachboden 3000 Schuss Munition und eine Waffenlampe, eine Art Scheinwerfer für Pistolen, die Privatpersonen nicht besitzen dürfen.

    Um es vorwegzunehmen: Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Haik J. und einen Mitbeschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Paragraf 89a Strafgesetzbuch wurde im Winter 2021 eingestellt. In dem Strafbefehl für Haik J. vom Frühjahr 2023 werden Feindeslisten und der »Tag X« nicht erwähnt, stattdessen geht es nur um die Munition und den Waffenaufsatz.

    Ist die Aufklärung also gescheitert?

    Haik J. stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. In den 1990ern studierte er nach seinem Wehrdienst in Rostock ein paar Jahre Jura und ging dann zur Polizei. Er wird Kriminalkommissar, erst in Hamburg, später in Ludwigslust. Dort soll er seinen Dienstcomputer benutzt haben, um in internen Polizeisystemen sensible Daten von kommunalpolitisch Engagierten, Asylrechtsanwälten und Flüchtlingsvereinen abzufragen.

    Verblüffend ist, wie offen Haik J. seine politische Gesinnung zeigt, auch dann noch, als die Vorwürfe gegen ihn schon bekannt sind: Haik J. engagierte sich für die AfD im Landesfachausschuss für »Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz«. Er ist nicht das einzige Nordkreuz-Mitglied mit AfD-Nähe.

    Als Komplize galt ein Rechtsanwalt aus Rostock. Als die Vorwürfe gegen ihn kurz nach den Durchsuchungen im Sommer 2017 bekannt werden, distanziert er sich von Gewalt und Extremismus. Er behauptet, eine Feindesliste habe es nie gegeben. Er habe lediglich einige Namen wegen seiner ehrenamtlichen Arbeit notiert.

    In den Monaten, in denen sich die Gruppe um Haik J. formierte, hieß es oft, man müsse die Ängste der Menschen ernst nehmen, ihnen zuhören, auch wenn sie mit Rechtsextremen auf die Straße gingen. Es war die Zeit der Verwaltungskrise bei der Aufnahme von Geflüchteten, in der sich die AfD als Partei etablierte, Pegida mobilisierte und Hetzportale wie PI News die Narrative vom »großen Bevölkerungsaustausch« und von der »Messereinwanderung« etablierten, ohne dass Verfassungsschutzämter sie für rechtsextrem hielten.

    Mit den politischen Debatten ab 2015 fanden Männer und Frauen, die diesen Ideen anhingen, ein neues Feindbild. Und eine neue Form, um ihre völkische Ideologie auszuleben: als Prepper:innen. Immer wieder erzählten uns Nordkreuz-Mitglieder davon: von ihrer vermeintlichen Sorge vor islamistischen Schläfern unter Geflüchteten. Davor, dass die Bundesregierung die Sache nicht im Griff habe und sie nun eben selbst Vorsorge betreiben müssten.

    Herbst 2017. Wir, ein Rechercheteam, sind in Westmecklenburg unterwegs auf der Suche nach Menschen, die uns erklären können, was mit dem »Tag X« gemeint sein soll, was der Begriff »Prepper« bedeutet, der in deutschen Diskursen damals noch fast unbekannt ist. Wir tauchen unangekündigt im Büro eines Mannes auf, der Nordkreuz-Mitglied ist. Wir möchten mit ihm darüber reden. Der Mann nicht mit uns. Eigentlich.

    Die Lage ist damals unübersichtlich. Strafrechtlich ging es vor sechs Jahren nur um Haik J. und seinen Mitbeschuldigten. Aber wir interessieren uns für die gesamte Gruppe: Haben sich hier in Mecklenburg-Vorpommern Rechtsextremist:innen zusammengefunden, um Anschläge zu planen? Der Mann wiegelt ab. Vielleicht um sich zu verteidigen, vielleicht um von sich abzulenken, sagt er diesen Satz, der unsere Recherche über Jahre begleitet: Chatgruppen wie Nordkreuz gebe es ja nicht nur hier im Norden, in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch im Osten, Westen und Süden Deutschlands, sagt dieser Mann. Er erzählt uns von einem Administrator, der das Netzwerk der Gruppen zusammenhält, und nennt dessen Decknamen: »Hannibal«.

    Belege dafür liefert uns der Mann nicht. Wir tragen sie in kleinteiliger Recherchearbeit zusammen, manchmal helfen uns engagierte Parlamentarier:innen, manches tragen lokale Recherchegruppen bei, uns helfen aber auch immer wieder Männer, die erstaunlich offen über ihre eigenen Umtriebe oder die ihrer Waffenbrüder sprechen, bis sich ein Gesamtbild erkennen lässt: Das Netzwerk, in dem sich Männer und einige wenige Frauen bewaffnen und auf den »Tag X« vorbereiten, reicht von Bundeswehr über Polizei bis zu Geheimdiensten und anderen Behörden. Es wurde von André S. alias »Hannibal« initiiert, damals ein Soldat beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, einer Eliteeinheit. Deshalb sprechen wir vom Hannibal-Netzwerk.

    Mit diesem Namen verbindet sich eine wichtige Frage: Wie groß ist die Gefahr, wenn Rechtsextremist:innen in der Bundeswehr, in der Polizei und in anderen staatlichen Institutionen einen »Tag X« herbeisehnen? Das Nordkreuz-Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft ist inzwischen Geschichte. Dennoch bleibt der Komplex zentral, nicht nur weil damit weitere juristische Verfahren zusammenhängen, von denen eines Rechtsgeschichte geschrieben hat: die inzwischen rechtskräftige Verurteilung des Bundeswehroffiziers Franco A. als Rechtsterrorist. Sondern auch, weil die Aufarbeitung des Komplexes gezeigt hat, wo die Schwachstellen in deutschen Sicherheitsbehörden zu finden sind.

    Winter 2019. Am Landgericht Schwerin kommt es tatsächlich zu einer Art Nordkreuz-Prozess. Beschuldigt ist Marko G., ein früherer Beamter des Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei Mecklenburg-Vorpommern. Er hatte nach dem Auffliegen von Nordkreuz in einem ARD-Interview behauptet, sie seien doch nur harmlose Prepper. Später hat sich herausgestellt, dass Marko G. Zehntausende Schuss Munition bei sich zu Hause hortete – vieles davon aus Polizeibeständen abgezweigt – und illegale Waffen, unter anderem eine Uzi-Maschinenpistole, die bei der Bundeswehr verschwunden war. Marko G. war als Administrator von Nordkreuz eine der führenden Personen. Das Landgericht Schwerin verurteilte ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.²

    Überall in Deutschland führt die Justiz Ermittlungsverfahren mit direktem oder indirektem Zusammenhang zum Nordkreuz-Netzwerk. Wir haben nachgezählt und kommen bundesweit auf mehr als drei Dutzend Beschuldigte und sind uns sicher, längst nicht alle Verfahren gefunden zu haben.

    Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden oder werden seit der Razzia im August 2017 Verfahren gegen mehr als 20 Personen, die Teil des Nordkreuz-Komplexes sind, geführt. Die Tatvorwürfe: Betrug. Vorteilsnahme. Unterschlagung. Amtsanmaßung. Untreue. Verstoß gegen das Waffengesetz. Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unter den Beschuldigten sind ein Waffenhändler, ein Schießtrainer, ein früherer AfD-Kommunalpolitiker, der Mitarbeiter einer Waffenbehörde.³

    Das Amtsgericht Güstrow erließ Ende 2021 sogar gegen den langjährigen CDU-Innenminister des Landes, Lorenz Caffier, einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme über 45 Tagessätze (13 500 Euro), weil er sich von einem Waffenhändler aus dem Umfeld von Nordkreuz eine halbautomatische Pistole der Marke Glock schenken ließ.

    Da sind die drei SEK-Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern, die Munition aus Polizeibeständen gestohlen und an Marko G. weitergegeben haben sollen. Hinzu kommen Ermittlungen gegen Polizisten anderer Bundesländer – etwa gegen 17 Mitglieder eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) aus Sachsen, die Munition entwendet haben und einem Schießtrainer und Ex-Nordkreuz-Mitglied im Tausch gegen ein Training übergeben haben sollen.

    Auf den ersten Blick sieht die Bilanz der Ermittlungsbehörden nach einem Erfolg aus: so viele Personen, die sich erklären und verantworten müssen. Zahlreiche Gerichtsverfahren bieten die Chance, das Netzwerk besser auszuleuchten und Erklärungen zu liefern, warum und wie so ein gefährliches Netzwerk entstehen konnte. Und um beurteilen zu können, wie groß die davon ausgehende Gefahr wirklich ist. Doch viele der Beschuldigten gelten dann vor Gericht plötzlich als Einzeltäter. Eine Patrone hier, ein Naziwitz da. Als gäbe es den ganzen Kontext, die ganzen Verbindungen nicht.

    Herbst 2020. In Köln findet eine besondere Zusammenkunft statt. Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Nachrichtendienste besprechen sich mit dem Landeskriminalamt aus Mecklenburg-Vorpommern und Beamten aus Kommunalverwaltungen, die darüber entscheiden, wer legal eine Waffe besitzen darf. Die gemeinsame Verabredung: Nordkreuz soll entwaffnet werden. Drei Jahre nach dem Auffliegen der Gruppe. Ob es ähnliche Absprachen auch für die Entwaffnung der anderen Gruppen im Osten, Westen oder Süden des Landes gegeben hat, wissen wir nicht.

    In manchen Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns sind die Mitarbeiter:innen der Waffenbehörden dann tatsächlich losgefahren und haben die Bescheide zum Entzug der Waffenerlaubnisse in Begleitung von Polizist:innen zugestellt. Manche Nordkreuz-Mitglieder sind dagegen vor Verwaltungsgerichte gezogen. Der Inhalt der Bescheide und der nachfolgenden gerichtlichen Entscheidungen ist erschreckend. Denn darin legen die Waffenbehörden dar, warum sie es für keine gute Idee halten, wenn Nordkreuz-Leute Pistolen oder Gewehre besitzen. Das liest sich dann beispielsweise so:

    Ein Schießtrainer verschickt laut Verwaltungsgericht Schwerin im Jahr 2015 in einem Messenger das Bild einer Torte mit Hakenkreuz, dazu den Text »Unserem Führer zum Geburtstag«, ein anderes Mal versendet er ein Foto eines Schwibbogens mit Reichsadler und Hakenkreuz. Er schreibt rassistische und antisemitische Kommentare, über Jahre hinweg, die er später gegenüber Ermittler:innen als »nicht wirklich geschmackvoll« bezeichnet. Vom Inhalt distanziert er sich jedoch laut Gericht nicht. Das Gericht urteilt: »Die Nachrichten lassen darüber hinaus auch eine Bereitschaft zur physischen Gewalt bzw. deren Gutheißung erkennen.« Der Schießtrainer bekommt seine Waffen nicht zurück.

    Ähnliche Aussagen finden die Gerichte auch auf dem Telefon eines Beamten des Landeskriminalamts, er hat deswegen seinen Job verloren und ist vor dem Verwaltungsgericht Greifswald dagegen vorgegangen: 2016 schreibt der Polizeiobermeister, der in den Nordkreuz-Chatgruppen war, eine Nachricht an Administrator Marko G.: »Sag mal, kannst du mir mal ›schöne Lieder‹ auf nen Stick ziehen? ich hab gerade ein bisschen gefallen an soldatenmusik … wenn du verstehst was ich meine.« Marko G. antwortet: »Germanisches Kulturgut tut gut, besonders in beschissenen Zeiten.« Er empfiehlt einen rechtsextremen Liedermacher.

    Einmal schickt ein anderes Nordkreuz-Mitglied dem Polizeiobermeister einen Link zu einem Verein, der sich für Geflüchtete einsetzt, und schreibt dazu: »kannst du dir merken«. Der antwortet: »du meinst für mein 9 × 19« – das Gericht hält das für einen Verweis auf das Kaliber seiner Waffe, 9 × 19 Millimeter, und entscheidet, die Entlassung des Beamten aus dem Polizeidienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei

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