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ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE
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ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE
eBook317 Seiten3 Stunden

ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE

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Über dieses E-Book

Die vorliegende Arbeit ist eine Fortsetzung der Überlegungen des Autors über das philosophische Wesen der Strafe, die er zuvor in den Büchern »Kriminalität und Strafe« (»Prestupnostj i nakasanije« - Moskau, 2012), »Philosophie der Straftat und der Strafe« (»Filosofija prestuplenija i nakasanija« - Sankt Petersburg, 2013) dargelegt hat. Darin wird behauptet, dass die Rechtswissenschaft lediglich eine formelle Definition der Strafe geben kann und unfähig sei, mehr zu bieten. Das Philosophieren über das Wesen dieses Phänomens gibt uns hingegen die Möglichkeit, zu versuchen, sich in dessen Sittlichkeit einzumischen, es den Kategorien zuzuordnen, welche in der Philosophie erarbeitet wurden. Ist die Strafanwendung überhaupt sittlich, insbesondere wenn es um die Todesstrafe geht? Handelt es sich bei der Strafe um Vergeltung, Abschreckung oder um psychologische Einwirkung? Worauf beruht die Sittlichkeit der Strafe? Vermag die Gesellschaft mittels Strafe jene Ziele zu erreichen, welche sie sich dabei gesetzt hat? Ist es in der heutigen Situation möglich, auf die Strafe gänzlich zu verzichten? Soweit eine unvollständige Liste von Fragen, die Prof. I. M. Rahimov in dieser interessanten Arbeit zu beantworten versucht.
Das Buch richtet sich an Studierende, Forschungsstudenten und Dozenten juristischer Hochschulen, Mitarbeiter von Rechtsschutzorganen, an Theoretiker und Praktiker, die sich auf das Strafrecht spezialisiert haben, sowie an Philosophen, Soziologen und an alle, die sich für die Problematik »Straftat und Strafe« interessieren.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum11. Sept. 2017
ISBN9783743954298
ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE

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    Buchvorschau

    ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE - I. M. Rahimov

    EINFÜHRUNG

    Ich bin das, was jetzt ist, was früher gewesen und was sein wird – und keiner hat bisher mein Inneres erkannt.

    Aufschrift an einem antiken Tempel

    Kein anderes strafrechtliches Problem hat wohl so kompliziertes, rätselhaftes und uraltes Schicksal wie die Strafe. Diese entstand zeitgleich mit der Entstehung der Spezies Mensch. Was ist das aber für ein Phänomen? Ist denn die Rechtswissenschaft imstande, die Frage über den Begriff und das Wesen der Strafe eigenständig zu beantworten? Manchmal scheint es, dass die Strafe mit zu jenen Begriffen gehört, die für jeden recht einfach und einleuchtend sind. Wir machen uns jedoch keine Gedanken über die Schwierigkeiten, mit denen nicht nur die Rechtswissenschaft, sondern auch die Philosophie und die Geschichte konfrontiert werden bei einem Versuch, diesen scheinbar klaren Begriff genau zu beschreiben. Selbst dem eigentlichen Wort „Strafe" werden nicht nur in der Alltagssprache, sondern auch in der Literatur – darunter auch in strafrechtlichen Fachbüchern – ganz verschiedene Bedeutungen zugeordnet. Dabei hängt gerade von der Eindeutigkeit oder Ambivalenz dieses Begriffes die Wahrhaftigkeit oder Falschheit, Konsequenz oder Inkonsequenz der gesamten Strafrecht-Theorie sowie Nachhaltigkeit oder Hinfälligkeit strafrechtlicher Politik ab.

    Wir können sagen: die Strafe sei ein ganz besonderes Mittel in der Hand des Staates, um Menschen von Straftaten abzuhalten. Mit dieser Definition wird lediglich die historische unauflösliche Verbindung der Strafe mit der Straftat hervorgehoben sowie die Tatsache, dass der erstgenannte Begriff dank dem Zweiten entstanden ist. Solch eine formelle Definition des Strafe-Begriffes, wie sie in der Dogmatik des Strafrechts üblich ist, lässt aber leider viele Fragen bezüglich des Wesens und der sozialen Zweckbestimmung dieses Phänomens offen. Bereits die antiken Philosophen gaben sich mit der juristischen, formellen Definition des Strafe-Begriffes nicht zufrieden und sprachen davon, dass die Wahrheit dieses Phänomens sich ausschließlich durch philosophische Kategorien erkennen lässt, denn ausgerechnet diese Kategorien stellen methodologisch universelle Mittel, Instrumentarien und Methoden dar, um die Natur vieler Dinge zu erkennen. Deshalb hat gerade die Philosophie damit begonnen, die Strafe als einen philosophischen Begriff zu betrachten. Es galt nämlich, dass solche Elemente der Strafe wie die Vergeltung, das Böse und das Gute, das Leiden, die Gerechtigkeit, das Ziel, die Nützlichkeit etc. zur Ethik gehören. Und Ethik ist bekanntlich eine philosophische und keine rechtliche Kategorie. Plato verstand zum Beispiel die Strafe als eine Wohltat für den Täter, als Läuterung der Seele⁸. Andere Philosophen hatten umgekehrt behauptet, die Strafe sei ein Übel, weil sie doch dem Täter Schaden zufügt.⁹ Wenn die Philosophen die Strafe als das Gute oder das Böse hinstellen, tangieren sie die Welt der Sittlichkeit, weil beides keine rechtlichen, sondern ethische Begriffe

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