Die Landtagswahl in Bayern 2018: Wer wird stärkste Oppositionspartei, SPD oder AfD?
Von Wilfried Rabe
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Über dieses E-Book
Es wird deutlich gemacht, welche Zielgruppen wahlbestimmend sind und welche Wählergruppe in Bayern die AfD gewählt hat.
Das bayrische Landeswahlgesetz wird beschrieben und erläutert. Die Abweichungen des bayrischen Landeswahlgesetzes von Bundeswahlgesetz werden dargestellt und welche Bedeutung das für die Parteien und die Wähler hat.
Anhand der Ergebnisse der Landtagswahl 2013 wird mit zahlreichen Bildern erläutert, wie das bayrische Wahlrecht die CSU begünstigt und die oppositionellen Parteien hinsichtlich der Entscheidungsfreiheit bei ihrer Personalpolitik beeinträchtigt.
Die Wähler in Bayern haben aufgrund des bayrischen Landeswahlgesetzes keine Möglichkeit das Splitting zwischen den Erst- und Zweitstimmen so zu nutzen wie es den Bürgern in anderen Bundesländern möglich ist.
Die geringe Affinität der bayrischen Bürger zur SPD und die sehr unterschiedliche Akzeptanz der SPD in der Großstädten und ländlichen Regionen erfordert eine völlige Neuorientierung der SPD, weg von der allgemeinen Parteipolitik zu einer bürgernahen, lösungsorientierten Politik für die Bürger in den Kommunen.
Die Eigenarten des bayrischen Landeswahlgesetzes mit Erststimmen in Stimmkreisen, Zweitstimmen und rechnerisch ermittelten Gesamtstimmen in Wahlkreisen erfordern eine angepasste politische Vorgehensweise. Hierzu werden Vorschläge unterbreitet und beispielhaft Handlungsfelder für die SPD vorgeschlagen mit denen die Partei in Bayern wieder sichtbar werden könnte.
Wilfried Rabe
Der Autor analysiert seit vielen Jahren das Wahlverhalten der verschiedenen Wählergruppen bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen und erstellt Prognosen für die Wahlergebnisse. In zahlreichen Büchern hat er das Wahlverhalten der verschiedenen Wählergruppen bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen analysiert und ihren Einfluss auf die Politik der Bundesrepublik dargestellt. Er macht in seinen Büchern mit anschaulichen Bildern und Diagrammen deutlich, welche Stärken und Schwächen die Parteien haben, und wie die Wähler auf politische und gesellschaftliche Veränderungen wie die Flüchtlingskrise, den Klimawandel oder die Coronapandemie reagieren. Dabei wird sehr detailliert analysiert und dargestellt wie unterschiedlich Frauen und Männer, Personen aus verschiedenen Altersgruppen oder Regionen auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren.
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Buchvorschau
Die Landtagswahl in Bayern 2018 - Wilfried Rabe
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1. Das bayrische Landeswahlgesetz
Bei der Landtagswahl in Bayern ist zu beachten, dass in Bayern ein gegenüber anderen Ländern abgeändertes Landeswahlrecht, dass erhebliche Auswirkungen auf das Wahlverhalten der Wähler hat. Dieses modifizierte Wahlrecht dürfte den meisten Bundesbürgern nicht bekannt sein und man darf mit Recht annehmen, dass auch viele Bürger in Bayern dieses Wahlrecht nicht verstanden haben.
Wahlrechtsgrundsätze
Wie in Artikel 28 GG für alle deutschen Länder gleichermaßen vorgeschrieben, gelten auch in Bayern die Grundsätze der demokratischen Wahl. Die bayerische Verfassung legt hierzu fest: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Das Kriterium der „freien Wahl
versteht man dabei als aus den anderen vier Grundsätzen notwendig hervorgehend.
Zum weiteren Verständnis muss man wissen, dass der sonst übliche Wahlkreis in Bayern Stimmkreis heißt und es in Bayern 7 Wahlkreise gibt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Der Landtag hat insgesamt 180 Sitze.
Von den Sitzen eines Wahlkreises wird jeweils die Hälfte (bei ungerader Sitzzahl einer mehr) per Mehrheitswahl in Stimmkreisen vergeben, die andere über Wahlkreislisten der Parteien.
Es werden insgesamt 90 Stimmkreisabgeordnete und 90 Wahlkreisabgeordnete gewählt(sofern keine Überhangmandate erforderlich sind). Diese 90 Stimmkreise verteilen sich auf 7 Wahlkreise. Dies sind die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken und Oberpfalz. Bei der Zweitstimme kann der Wähler einen Kandidaten seiner Partei aus der Listen der Parteien für seinen Wahlkreis (Oberbayern, Niederbayern etc.) ankreuzen, also nicht einen Kandidaten/Partei von der Landesliste für ganz Bayern wie das in anderen Ländern üblich ist.
Die Sitzverteilung für die Wahlkreise sieht folgendermaßen aus:
Dabei sind jeweils die Hälfte Stimmkreis- und Wahlkreisabgeordnete.
Bild 1.1: Anzahl der Abgeordneten in den verschiedenen Wahlkreisen in Bayern entsprechend der Bevölkerungszahl in den Regierungsbezirken
Jeder Bürger in Bayern hat bei der Landtagswahl ebenso wie bei der Bundestagswahl formal zwei Stimmen, eine Erststimme für den Direktkandidaten und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten seines Stimmkreises, den Stimmkreisabgeordneten. Die Zweitstimme ist für den Wahlkreisabgeordneten. Er wählt also zweimal eine Person.
Der Wähler in Bayern erhält für die Wahl zwei Stimmzettel:
Stimmzettel
Der Stimmzettel für die Wahl eines Stimmkreisabgeordneten enthält die Namen der für den Stimmkreis zugelassenen Stimmkreisbewerber mit Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese.
Der Stimmzettel für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten enthält in jedem Stimmkreis die Wahlkreislisten sämtlicher im Wahlkreis zugelassener Wahlkreisvorschläge; in den Wahlkreislisten werden die Stimmkreisbewerber im eigenen Stimmkreis nicht aufgeführt.
Er kann seine Zweitstimme aber auch einer Wahlkreisliste ohne besondere Kennzeichnung eines Bewerbers geben. Ein gesondertes Feld auf dem Stimmzettel ist hierfür jedoch nicht vorgesehen. Wer diese Form der Stimmabgabe dennoch nutzen will, sollte sein Kreuz in der Kopfleiste der gewünschten Wahlkreisliste machen oder mehrere Bewerber einer Wahlkreisliste ankreuzen.
Von dieser letzten Möglichkeit macht nur eine kleine Wählerzahl Gebrauch, wie das folgende Bild 1.2 zeigt.
Bild 1.2: Anzahl der Wähler von CSU und SPD ohne Namenskennzeichnung auf der Wahlliste
Bei der CSU summiert sich dies auf 28876 Wähler, das sind 1,0% der CSU Zweitstimmen. Bei der SPD sind es 8250 Wähler und 0,67% der Zweitstimmen. Nimmt man noch die Wähler der anderen Parteien hinzu so kommt man auf über 2% der Wähler, die sich gegen eine Personenwahl bei der Zweitstimme entscheiden. Man muss sich fragen was mit dieser Stimme nun passiert?
Für jeden Wahlkreis und jede Partei werden diese Stimmen als eine weitere Stimmenart unter der Bezeichnung „Zweitstimmen ohne Kennzeichnung eines Bewerbers" getrennt ausgewiesen und bei den Gesamtstimmen für eine Partei in einem Wahlkreis mitgezählt, haben damit keine Auswirkung auf die Auswahl eines Bewerbers, sondern nur Bedeutung für die Mandatsverteilung im Wahlkreis zwischen den Parteien.
Es gibt somit bei der Landtagswahl folgende Stimmarten:
Erststimmen
Zweitstimmen für einen Bewerber oder/alternativ
Zweitstimmen für mehrere Bewerber oder Kopfleiste einer Wahlliste ( ohne eigenes Feld)
Gesamtstimmen
Dieser erste Teil der Wahl bei den Zweitstimmen entscheidet sich noch nicht wesentlich von dem Vorgehen in den anderen Bundesländern, abgesehen von dem Personenbezug oder der freien Kreuzwahl.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied zu den Wahlen in anderen Ländern.
Bei der Bundestagswahl und bei den Landtagswahlen in anderen Bundesländern entscheidet allein die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Parlament/ Landtag.
Bei der bayerischen Landtagswahl dagegen werden Erst- und Zweitstimmen für alle Kandidaten zu Gesamtstimmen addiert und in Mandate für Wahlkreise umgerechnet - auch die Erststimmen entscheiden also maßgeblich über die Sitzverteilung im Landtag mit.
Für einen Wahlkreis werden