Ethisches Geschäftsgebaren im Handel mit Medizinprodukten: Zum Verständnis des Freihandelsabkommens zwischen der Republik Korea und der Europäischen Union (KOREU)
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Über dieses E-Book
Marian Paschke
Marian Paschke ist Professor an der Universität Hamburg.
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Rezensionen für Ethisches Geschäftsgebaren im Handel mit Medizinprodukten
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Buchvorschau
Ethisches Geschäftsgebaren im Handel mit Medizinprodukten - Marian Paschke
VORWORT
Das Freihandelsabkommen zwischen der Republik Korea und der Europäischen Union aus dem Jahr 2015 hat mit der Regelung zum „ethischen Geschäftsgebaren" einen neuen Rechtsbegriff in Freihandelsabkommen der EU eingeführt. Seine Bedeutung ist bisher ungeklärt. Die Verfasser haben im Rahmen eines von der DFG geförderten Forschungsprojektes zur Anbahnung einer bilateralen wissenschaftlichen Kooperation Inhalt und Tragweite des Begriffes untersucht. Die Ergebnisse dieses Projekts werden mit dieser Publikation vorgestellt.
Das Freihandelsabkommen bezieht „ethisches Geschäftsgebaren explizit auf das Gesundheitswesen. Die Studie konzentriert sich zunächst darauf, Parameter für das Verständnis dieser Rechtsregel im Medizinproduktehandel sowie im Gesundheitswesen in ökonomischer und rechtlicher Hinsicht zu identifizieren. Dabei werden Grundlagenfragen im ethischen und medizinethischen Diskurs und ihre jeweilige Bedeutung in den betroffenen Kulturkreisen aufgeworfen. Die Untersuchung adressiert ferner, ob und inwieweit „ethisches Geschäftsgebaren
über den besonders schützenswerten Bereich des Gesundheitswesens hinaus eine umfassendere Bedeutung für das grundsätzliche Verständnis des Prinzips vom Freihandel in bilateralen Abkommen entfaltet.
Die Verfasser bedanken sich bei der DFG für die Unterstützung bei der Anbahnung eines bilateralen Forschungsprojektes und der dadurch etablierten Kontakte der Universität Hamburg und der Universität zu Lübeck mit den koreanischen Forschungseinrichtungen der Seoul National University, der EWHA Womans University und der Youngsan University.
Hamburg im Mai 2017
Fabian S. Frielitz, Solveig Gasche, Marian Paschke, Bongseock Seo
GLIEDERUNG
Medizinproduktehandel und ethisches Geschäftsgebaren
KOREU FHA und ethisches Geschäftsgebaren
Grundlagen
KOREU FHA im Überblick und Kontext
Zielsetzungen, Inhalte und Elemente
Europäische Perspektive
aa) Allgemeine Zielsetzungen
bb) Besonderheiten für Arzneimittel und Medizinprodukte
cc) Ethisches Geschäftsgebaren
Koreanische Perspektive
aa) Grundsätzliche Erwägungen
bb) Ausgewählte besondere Aspekte des Arzneimittel- und Medizingerätehandels
Vergleich mit dem Recht der WTO und anderen Freihandelsabkommen
Recht der WTO
Vergleiche in Bezug auf den Medizinproduktehandel
Vergleich mit dem KORUS FHA
Ökonomische Rahmenbedingungen und Zulassungsverfahren des Medizintechniksektors am Beispiel des Handels zwischen Deutschland und Korea
Wachstumsmarkt „Medizintechnik"
Zulassungsverfahren für Medizinprodukte
Zulassung in Deutschland und Europa
Zulassung in Deutschland und Europa
Funktion und Bedeutung
Demografische Entwicklung
Medizintechnikunternehmen in Deutschland
Medizintechnikunternehmen in Südkorea
Zusammenfassung
Ethisches Geschäftsgebaren als neuer und konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriff
Geschäftsgebaren in ethischer Verantwortung
Politisch-philosophischer Diskurs
Handelspolitischer Diskurs auf der Ebene der EU
Zusammenhang mit dem Corporate Social Responsibility-Diskurs
Medizinethischer Diskurs
Ethisches Geschäftsgebaren als ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff des KOREU FHA
Übersicht zu Art. 1 und Art. 4 Annex 2-D
Exegese des KOREU FHA-Textes
Art. 1 Buchstabe e) Annex 2-D
Art. 4 Abs. 1 Annex 2-D
Zwischenergebnis
Ethisches Geschäftsgebaren als Ausdruck von „Responsible Trading"
Grundlagen
Sozialwissenschaftliche Bezüge
Materiellrechtliche Bezüge - Verantwortung und Haftung
Innenhaftung
Außenhaftung
Systematische Einordnung
Responsible Trading mit Medizinprodukten im Rahmen des KOREU FHA
Ethisches Geschäftsgebaren im Kontext von Responsible Trading
Zwischenergebnis
Fazit
Herausforderungen und Ergebnisse
Ausblick
Anlage 1: KOREU FHA, Anhang 2-D (deutsche Fassung)
Anlage 2: KOREU FHA, Anhang 2-D (englische Fassung)
LITERATURVERZEICHNIS
INTERNETQUELLEN
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
A. Medizinproduktehandel und ethisches Geschäftsgebaren
Der internationale Handel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten wird von ökonomischen Erwägungen geprägt. Übergreifende Wohlfahrtsvorstellungen finden in den Handelsbeziehungen der Partner von Arzneimittel- und Medizinproduktegeschäften regelmäßig keinen Niederschlag. Das Geschäft ist für die Partner gelungen, wenn die wirtschaftlichen Ergebnisse stimmen. Ob und dass sich das Geschäft gesamtgesellschaftlich bzw. im Sinne des betroffenen Gesundheitssektors wohlfahrtssteigernd auswirkt und die Verhältnisse insbesondere im Gesundheitswesen befördert, wird als Resultante des wirtschaftlich erfolgreich abgeschlossenen Geschäfts erwartet, regelmäßig aber nicht näher reflektiert.
Der vom Freihandelsabkommen zwischen Korea und der EU (KOREU FHA) betroffene Medizinproduktehandel stellt insofern eine Besonderheit dar, als das Abkommen – wohl erstmals in der Geschichte von Freihandelsabkommen der EU und Koreas – Wohlfahrtsvorstellungen explizit thematisiert. Das KOREU FHA regelt in seinem Anhang zum Arzneimittel- und Medizinproduktehandel explizit eine Pflicht zu ethischem Geschäftsgebaren.
Die vorliegende Publikation hat sich - auf der Grundlage eines angebahnten entsprechenden Forschungsvorhabens - zum Ziel gesetzt, die Bedeutung von komplexeren wohlfahrtsökonomischen Herausforderungen des bilateralen Handels mit Arzneimitteln und Medizinprodukten im Gesundheitswesen sowie in den Bereichen von Bildung und Gesellschaft, von Ausbildung und Beruf und von Gesundheitsversorgung und –finanzierung in Betracht zu ziehen und zu analysieren. Insbesondere sollen sachgerechte Rahmenbedingungen für Handelsbeziehungen und Lieferverträge über Arzneimittel und Medizinprodukte unter dem geltenden Freihandelsabkommen identifiziert und gesundheitsökonomische und wohlfahrtssteigernde Elemente im Liefer- und Zielland ermittelt und in ein modernes Transaktionsmodell für die bilateralen Handelsbeziehungen von Korea und Deutschland integriert werden.
Es soll insbesondere auch der Frage nach der Bedeutung der im KOREU FHA verankerten Pflicht zu ethischem Geschäftsgebaren nachgegangen werden, verbunden mit der Zielvorstellung, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Entfaltung ethischen Geschäftsgebarens und dessen Implementierung in die Handelsbeziehungen insbesondere für Arzneimittel und Medizinprodukte der modernen Hochleistungsmedizin zu erarbeiten.
Untersucht werden soll auf der Grundlage der Analyse des Konzepts der Corporate Social Responsibility auch, ob mit dem rechtsverbindlichen Terminus „ethisches Geschäftsgebaren ein übergreifender Ansatz eines hier so genannten „responsible trading
adressiert und damit ein die Freihandelskonzeption des internationalen Wirtschaftsrechts ergänzendes rechtswissenschaftliches Verständnis internationaler Handelsbeziehungen angebahnt wird. Mit seiner Verankerung im KOREU FHA könnte ein „responsible trading"-Konzept den normativen Rahmen für eine am Gemeinwohl orientierte Entwicklung des bilateralen Handelsrechts für Arzneimittel- und Medizinproduktehandel bzw. den internationalen Handel überhaupt neu justieren.
B. KOREU FHA und ethisches Geschäftsgebaren
I. Grundlagen
Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen legen die Vertragspartner untereinander fest, dass bestehende Handelshemmnisse abgebaut und keine neuen Handelshemmnisse errichtet werden.¹ Freihandelsabkommen sind regelmäßig Abkommen, die den Handel zwischen den Vertragsparteien des Abkommens betreffen und ihn regelmäßig zu fördern und stärken beabsichtigen, ohne eine Zollunion zu errichten.² Im bilateralen Verhältnis zwischen den Vertragspartnern wird – ggfs. über bestehende multilaterale Verpflichtung hinaus³ - die Autonomie der Handelspolitik zugleich völkerrechtlich verbindlich eingeschränkt⁴ und auf eine Liberalisierung des Marktzugangs und der Handelsbeziehungen festgelegt.⁵ Mit dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse gelten Freihandelsabkommen regelmäßig als wichtiger Schritt zu einer engeren wirtschaftlichen Integration zwischen den beteiligten Ländern.⁶
II. KOREU FHA im Überblick und Kontext
Zwischen der EU und Korea gilt das nach der Ratifikation der Parlamente am 13. Dezember 2015 in Kraft befindliche Freihandelsabkommen sowie das seit dem 1. Juni 2014 in Kraft befindliche Rahmenabkommen andererseits. Die Kapitel des Freihandelsabkommens greifen die entsprechenden Regeln des WTO-Rechts, insbesondere die des GATT 1994 auf und ergänzen bzw. variieren diese für den Bereich des bilateralen Handels zwischen der EU/Deutschland und Südkorea. Zur Komplexität des ohnehin schon umfänglichen rechtlichen Umfelds für den Handel mit Medizingeräten und Investitions- und Handelsgeschäftsentscheidungen in den Beziehungen zwischen Korea und der EU/Deutschland gehört der Annex 2-D des Freihandelsabkommens. In ihm finden sich besondere Regelungen für den Handel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Im Mai 2007 wurden in Seoul die Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen aufgenommen. Nach acht offiziellen Gesprächsrunden wurde das FHA am 15. Oktober 2009 von beiden Seiten paraphiert. Am 16. September 2010 genehmigte der Rat das FHA, und das Abkommen wurde am 6. Oktober 2010 am Rande des EU-Korea-Gipfeltreffens in Brüssel offiziell unterzeichnet. Das Europäische Parlament stimmte dem FHA am 17. Februar 2011 zu. Nachdem das Freihandelsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der Republik Korea und der Europäischen Union (EU) auch vom koreanischen Parlament ratifiziert worden ist, ist das Abkommen am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Dieses Abkommen wurde durch ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und Korea⁷ aktualisiert und ersetzt;⁸ dieses ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.⁹
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea ist das erste seiner Art, das die EU mit einem asiatischen Partner abgeschlossen hat.¹⁰ Zugleich dürfte es für die EU das bis dahin ehrgeizigste und umfangreichste Freihandelsabkommen im Rahmen europäischer Handelspolitik sein. In einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens werden rund 99 % aller Zölle in der EU und Korea wegfallen. Rund 70 % der Zölle wurden bereits zum 1. Juli 2011 aufgehoben werden.
Das Abkommen beinhaltet Bestimmungen über Investitionen, sowohl für Dienstleistungs- als auch Industriesektoren, und umfasst wichtige Bereiche wie den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und das öffentliche Beschaffungswesen. Darüber hinaus wurden für Sektoren wie die Automobil-, die Arzneimittel-, die Medizinprodukte und die Elektronikindustrie besondere Verpflichtungen vereinbart, um nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen oder um ihre Einführung zu verhindern. Die Exporteure von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen von der größeren Transparenz bei der Preisfestsetzung profitieren, u. a. von ausführlichen, bindenden Vorschriften zur Transparenz von Erstattungsfestsetzungen und von der Option, eine solche Preisfestsetzung von einem Gericht prüfen zu lassen.
Das neue Abkommen koppelt, wie die meisten EU-Präferenzabkommen, die Zollvergünstigungen an den Ursprung der Waren. Dabei orientieren sich die Ursprungsregeln im Wesentlichen am Muster der Ursprungsprotokolle wie sie derzeit in den Paneuropa-Mittelmeer-Abkommen vorgesehen sind. Sie sind aber im Einzelfall auf ihre Einhaltung zu überprüfen. Spezielle Ursprungsregelungen, die von den anderen Abkommen abweichen, sind aus Rechtsgründen nicht ausgeschlossen.
Das Abkommen sieht einige bedeutende Neuerungen vor. So basieren die Zollvergünstigungen des Abkommens formal nicht mehr auf der Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1. Stattdessen kann bis zum Lieferwert von 6.000 Euro jeder EU-Exporteur auf seinen Handelsrechnungen für Südkorea die vom Text her bekannte Präferenz-Ursprungserklärung abgeben, jeweils unter der Voraussetzung, dass es sich um EU-Ursprungsware handelt. Liefersendungen mit einem höheren Warenwert können unter Präferenzbedingungen nur noch im Verfahren des „Ermächtigten Ausführers (EA)" abgewickelt werden. Dies gilt für Lieferungen nach Südkorea ebenso wie für Bezüge von dort.
Im sogenannten Tariff Schedule of Korea
finden sich