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Frieden: Themenzusammenfassung
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eBook2.206 Seiten16 Stunden

Frieden: Themenzusammenfassung

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Über dieses E-Book

Frieden (älterer Nominativ Friede, von althochdeutsch fridu "Schonung","Freundschaft") ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand derStille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung undbesonders von Krieg. Frieden ist das Ergebnis der Tugend der"Friedfertigkeit" und damit verbundener Friedensbemühungen.Frieden ist im heutigen Sprachgebrauch der allgemeine Zustand zwischenMenschen, sozialen Gruppen oder Staaten, in dem bestehende Konflikte inrechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. Der Begriffbezeichnet einen Zustand in der Beziehung zwischen Völkern und Staaten, derden Krieg zur Durchsetzung von Politik ausschließt.In der Sprache deutschsprachiger Juristen ist von Frieden auch imZusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (Straftatbestand desLandfriedensbruchs), mit dem Arbeitsleben (Störung des Betriebsfriedens alsKategorie des Betriebsverfassungsgesetzes) und mit dem Schutz desPrivateigentums (Straftatbestand des Hausfriedensbruchs) die Rede. ZurKennzeichnung von Grundstücken, die gegen Hausfriedensbrüche geschütztwerden sollen, werden diese oft eingefriedet.In der Sprache der Psychologie und der Theologie gibt es den BegriffSeelenfrieden (vgl. den englischen Begriff "peace of mind" oder "innerpeace"); diesen sollen Lebende anstreben und Verstorbene auf dem Friedhofbzw. im Jenseits finden.Häufig wird mit dem Begriff Frieden die Abwesenheit von Gewalt oder Krieggemeint. In diesem Sinne wird Frieden zwischen und innerhalb vonNationalstaaten, Religionen und Bevölkerungsgruppen als Ziel vielerPersonen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen verstanden.
SpracheDeutsch
HerausgeberTD Textdesign
Erscheinungsdatum27. Juni 2016
ISBN9783958498273
Frieden: Themenzusammenfassung
Autor

Thom Delißen

Thom Delißen Alter Holzgarten 1 85435 Erding Tel. 08122 18553 Mail: TDTextdesign@aol.com Jahrgang 63, geboren in Münster, aufgewachsen in Oberbayern. Der Autor verbrachte Jahre in Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Brasilien, Indien. Seine Kurzgeschichten und Lyrik versuchen das Rätsel nach dem Sinn und Sein zu hinterfragen, wollen auf die letzten Ziele – die Liebe und die Heiterkeit hinweisen. Verleger und Chefredakteur der Literaturzeitschrift „Schrieb“. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Literaturzeitschriften (Wienzeile, Maskenball, Bohnenstange, Brücke, Federwelt, Kult u.v.m.) Krimi-Magazinen, Anthologien. Mitautor Chronik Erding, Ex-Chefredakteur der regionalen Literaturzeitschrift „GedankenSprung“. Organisator der Initiative „Worte und Taten“. Mitglied der internationalen Autorengruppe „ProLyKu“. “Question Authority“ Kurzgeschichtensammlung von Thom Delißen/ Lyrik und Prosa erschienen im FV-Verlag/Lübeck Hörspiel „Rhéethron“ Die Sätze. (u.v.m) „The Vanderbilt Berlin Wall Project“ Brockmann „Mordsapfel“ Sieben-Verlag „Criminalis“ Pushmann „Wir bei C&C“ (Hrsg. Metro 2008) „Der Teddybär“ 2008 TD Textdesign „Plattform Carpe Diem“ (Burger) „Spurenwelt“ (Website Verlag) „100 % Worte für Brot“ (FV-Verlag) CD „Gedankengischt“ (TD Textdesign) CD „Do sei“ Bayerische Texte CD Textsammlung „Fetzen“ (TD Textdesign) „Die ganze Welt gesehen“ (FV-Verlag) „10 X 10“ Lyrikprojekt (Edition Thaleia) „Jeder Friedensgedanke ein Gedicht“ Edition Octopus, Geest-Verlag Literamus (Trier) “Ene Mene Mu (Spendenedition TD Textdesign) und andere. Zahlreiche Veröffentlichungen im Internet Streitschriften, Kurzgeschichten, Lyrik. „Das oberste Ziel eines jeden freiheits- und verantwortungsbewussten Menschen kann immer nur sein, Manipulation zu unterlaufen, Informationen zu beschaffen und zu veröffentlichen ...“ Pages: www.t delissen.de www.tdtextdesign.org www.schrieb.com

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    Buchvorschau

    Frieden - Thom Delißen

    Frieden

    Themenzusammenfassung

    Peaceway/Wiki

    1. Auflage 06/2016

    Verlag TD Textdesign

    Inhalt

    01. Frieden

    02. Krieg

    03. Aristoteles

    04. Platon

    05. Staat

    06. Rechtsstaat

    07. Gewaltmonopol

    08. Staatsgewalt

    09. Gewaltenteilung

    10.Macht

    11.Gewalt

    12.Demokratie

    13.Religion

    14.Herrschaft

    15.Freiheit

    16.Moral

    17.Ethik

    18.Pazifismus

    19.Friedensbewegung

    20.Haager Friedenskonferenzen

    21.Haager Landkriegsordnung

    22.Genfer Konventionen

    23.Soziale Bewegung

    24.Friedensbund Deutscher Katholiken

    25.Krefelder Appell

    26.Göttinger Achtzehn

    27.Raging Grannies

    28.Frauenwiderstandscamp

    29.Appeasement-Politik

    30.Friedensdienst

    31.Friedenspolitik

    32.Sitzblockade

    33.Casus Belli

    34.Kriegsschuldfrage

    35.Kriegsvölkerrecht

    36.Charta der Vereinten Nationen

    37.Gerechter Krieg

    38.Kriegsverbrechen

    39.Angriffskrieg

    40.Friedensvertrag von Versailles

    41.Organisationen für den Frieden

    42. Karl Holl

    43.Thomas Hobbes

    44.Immanuel Kant

    45.Max Weber

    46.Richard Cobden

    47.Henry Dunant

    48.Alfred Hermann Fried

    49.Jean Jaurès

    50.Bertha von Suttner

    51.Bertrand Russell

    Frieden

    Frieden (älterer Nominativ Friede, von althochdeutsch fridu „Schonung",

    „Freundschaft") ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand der

    Stille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung und

    besonders von Krieg. Frieden ist das Ergebnis der Tugend der

    „Friedfertigkeit" und damit verbundener Friedensbemühungen.

    Frieden ist im heutigen Sprachgebrauch der allgemeine Zustand zwischen

    Menschen, sozialen Gruppen oder Staaten, in dem bestehende Konflikte in

    rechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. Der Begriff

    bezeichnet einen Zustand in der Beziehung zwischen Völkern und Staaten, der

    den Krieg zur Durchsetzung von Politik ausschließt.

    In der Sprache deutschsprachiger Juristen ist von Frieden auch im

    Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (Straftatbestand des

    Landfriedensbruchs), mit dem Arbeitsleben (Störung des Betriebsfriedens als

    Kategorie des Betriebsverfassungsgesetzes) und mit dem Schutz des

    Privateigentums (Straftatbestand des Hausfriedensbruchs) die Rede. Zur

    Kennzeichnung von Grundstücken, die gegen Hausfriedensbrüche geschützt

    werden sollen, werden diese oft eingefriedet.

    In der Sprache der Psychologie und der Theologie gibt es den Begriff

    Seelenfrieden (vgl. den englischen Begriff „peace of mind" oder „inner

    peace"); diesen sollen Lebende anstreben und Verstorbene auf dem Friedhof

    bzw. im Jenseits finden.

    Friedensbegriffe

    Standardsprache

    In der deutschen Standardsprache hat das Wort Friede drei Hauptbedeutungen:

    Es bezeichnet einmal einen „Zustand des inner- oder zwischenstaatlichen

    Zusammenlebens in Ruhe und Sicherheit", zum anderen einen „Zustand der

    Eintracht und Ruhe", außerdem in der christlichen Religion „die

    Geborgenheit in Gott" ¹

    Negativer Begriff

    Häufig wird mit dem Begriff Frieden die Abwesenheit von Gewalt oder Krieg

    gemeint. In diesem Sinne wird Frieden zwischen und innerhalb von

    Nationalstaaten, Religionen und Bevölkerungsgruppen als Ziel vieler

    Personen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen verstanden.

    Freiwilliger oder erzwungener Friede

    Frieden kann freiwillig sein, wenn potentielle Streitparteien sich

    entschließen, auf Störung des Friedens zu verzichten, oder er kann

    erzwungen sein, indem durch Sanktionen, die im Völkerrecht vorgesehen sind,

    oder innerstaatliches Recht diejenigen niedergehalten werden, die

    andernfalls eine solche Störung verursachen würden.

    Positiver/negativer Frieden

    In der wissenschaftlichen Diskussion unterscheidet man zwischen dem oben

    genannten engen Friedensbegriff(„negativer Frieden"), der die Abwesenheit

    von Konflikten beinhaltet, und einem weiter gefassten Friedensbegriff

    („positiver Frieden"). Letzterer umfasst neben dem Fehlen kriegerischer

    Gewalt, bei Johan Galtung direkte Gewalt genannt, auch das Fehlen

    kultureller und struktureller Gewalt. Nach dieser Definition bedeutet

    Frieden also zusätzlich das Fehlen einer „auf Gewalt basierenden Kultur",

    sowie das Fehlen repressiver oder ausbeuterischer Strukturen. Ein

    struktureller Frieden wäre die konkrete Utopie eines sozialen

    Zusammenlebens in Harmonie und ohne Statuskämpfe und „Reibungsverluste".

    Frieden wird hier positiv definiert als „die Fähigkeit […], Konflikte mit

    Empathie (= der Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Einstellung und

    Mentalität anderer Menschen einzufühlen), mit Gewaltlosigkeit und mit

    Kreativität oder spielerisch zu klären und zu lösen." Dies erfordert neben

    kommunikativer Friedensarbeit das Erkennen der Bedeutung von

    „Rechtskommunikation" und eine intensivere Beschäftigung mit den Ursachen

    streitlegenden Verhaltens, das mit „Machtkommunikation" Streiteskalationen

    provoziert und begünstigt. Ein Beispiel für ein „Friedensdorf" ist Neve

    Schalom / Wahat as-Salam.

    Der Friedensgedanke in der Geschichte

    Prähistorisches China

    Die Anfänge der bis heute überlieferten chinesischen Geistesgeschichte

    reichen bis ins 3. Jahrtausend v. Chr. zurück und sind dem taoistischen

    Klassiker „I Ging – Das Buch der Wandlungen" zu entnehmen. Darin wird eine

    strukturell dualistische Naturphilosophie zugrunde gelegt, in welcher alle

    Erscheinungen aus den sich immer wieder wandelnden Beziehungen zwischen den

    beiden Urprinzipien „Yin" (auch das Empfangende, Weibliche, die Erde), und

    „Yang" (auch das Schöpferische, Männliche, der Himmel) zu verstehen sind.

    Der Begriff „Frieden" wird in diesem System symbolisch dargestellt durch

    die Anordnung: Yang unten, Yin oben. Das Empfangende, dessen Bewegung sich

    nach unten senkt, ist oben; das Schöpferische, dessen Bewegung nach oben

    steigt, ist unten. Ihre Einflüsse begegnen daher einander und sind in

    Harmonie, so dass alle Wesen blühen und gedeihen. Das Zeichen deutet in der

    Natur auf eine Zeit, da sozusagen der Himmel auf Erden ist. Der Himmel hat

    sich unter die Erde gestellt. So vereinigen sich ihre Kräfte in inniger

    Harmonie. Dadurch entsteht Friede und Segen für alle Wesen. Dieser

    Kraftstrom muss vom Herrscher der Menschen geregelt werden. Das geschieht

    durch Einteilung. So wird die unterschiedslose Zeit entsprechend der Folge

    ihrer Erscheinungen vom Menschen in Jahreszeiten eingeteilt und der

    allumgebende Raum durch menschliche Festsetzungen in Himmelsrichtungen

    unterschieden. Auf diese Weise wird die Natur mit ihrer überwältigenden

    Fülle der Erscheinungen beschränkt und gebändigt. Auf der andern Seite muss

    die Natur in ihren Hervorbringungen gefördert werden. Das geschieht, wenn

    man die Erzeugnisse der richtigen Zeit und dem richtigen Ort anpasst.

    Dadurch wird der natürliche Ertrag gesteigert. Diese bändigende und

    fördernde Tätigkeit der Natur gegenüber ist die Arbeit an der Natur, die

    dem Menschen zugutekommt. In der Menschenwelt ist es eine Zeit

    gesellschaftlicher Eintracht. Die Hohen neigen sich zu den Niedrigen herab,

    und die Niedrigen und Geringen sind den Hohen freundlich gesinnt, so dass

    alle Fehde ein Ende hat. Wenn die Guten in der Gesellschaft in zentraler

    Stellung sind und die Herrschaft in Händen haben, so kommen auch die

    Schlechten unter ihren Einfluss und bessern sich. Wenn im Menschen der vom

    Himmel kommende Geist herrscht, so kommt auch die Sinnlichkeit unter seinen

    Einfluss und findet so den ihr gebührenden Platz. Himmel und Erde stehen im

    Verkehr und vereinigen ihre Wirkungen. Das gibt eine allgemeine –

    tendenziell allerdings vorübergehende – Zeit des Blühens und Gedeihens.²

    Europäische Antike

    Ursprünglich scheint der Friede nirgends als Normalzustand angesehen worden

    zu sein. Er musste „gestiftet" werden (vergleiche den germanischen

    Rechtsbegriff der „Einfriedung").

    In der griechischen Antike bezeichnete der Begriff „eirene" (ειρήνη) bis

    ins 5. Jahrhundert v. Chr. einen statischen Zustand von Ordnung, Wohlstand

    und Ruhe. Die Göttin Eirene als personifizierter Friede wurde mit dem

    Füllhorn, dem Symbol des Reichtums dargestellt. Der Krieg galt als

    Normalzustand in den Beziehungen zwischen den griechischen Poleis.

    Entsprechend wurden Friedenszeiten meist mit Begriffen wie „spondai"

    (σπονδαι), „synthekai (συνθῆκαι) oder „dialysis polemon (διάλυσις

    πολέμων) umschrieben, die in etwa die Bedeutung von „Waffenstillstand"

    hatten. Erst gegen Ende des Peloponnesischen Krieges wurde „eirene"

    zunehmend im heutigen Sinne des Worts „Friede" gebraucht. Auch

    Friedensverträge wurden jetzt als „eirene" bezeichnet. Beides ist ein

    Hinweis darauf, dass sich nach Jahrzehnten des Krieges die Einsicht

    durchsetzte, dass der Friede der anstrebenswerte Normalzustand sei. In der

    ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. kam die Idee des Allgemeinen

    Friedens, der „koiné eiréne" (κοινή ειρήνη), auf, die eine dauerhafte

    Friedensordnung auf der Basis von Autonomie und Gleichberechtigung der

    griechischen Staaten vertraglich begründen sollte. Es erwies sich aber,

    dass eine solche Ordnung letztlich nur durch eine starke Hegemonialmacht

    garantiert werden konnte.

    Die Römer benutzten als Friedensbegriff die lateinische Bezeichnung „pax"

    (aus pangere einen Vertrag schließen). Man unterschied dabei den

    häuslichen, familiären Frieden, den zwischenstaatlichen Frieden, sowie den

    religiösen Frieden mit den Göttern. Nur der Friede auf allen drei Ebenen

    konnte ein ausgewogenes Leben garantieren. Zum Leitbild eines ausgreifenden

    Friedens wurde die Pax Romana bzw. Pax Augusta der römischen Kaiserzeit.

    Judentum

    Im Judentum hat der hebräische Begriff Schalom in der Bibel (dem Tanach)

    die Bedeutungen „Unversehrtheit, „wohlbehalten sein, „sicher sein",

    „Glück, „freundlich miteinander, „im Frieden". Er wurde zu einem

    zentralen Wort im Judentum und ist der gängigste Gruß unter Juden und im

    heutigen Israel. Das Wort ist mit dem arabischen „Salam" auf das engste

    verwandt.

    Christentum

    Liegt im Alten Testament (AT) des hebr. „schalom" v. a. das Moment des

    Wohlbefindens, setzte sich das griech. „eiränä" als meistgebrauchte

    Übersetzung von „Friede" durch mit dem hauptsächlichen Moment der Ruhe. Mit

    Jesus Christus ist der im AT verheißene Friedensfürst (Jesaja 9,5)

    erschienen, welcher die Feindschaft zwischen Gott und Mensch beendet, indem

    Jesus Christus die Strafe für die Sünde, den Tod, stellvertretend auf sich

    genommen hat. Dieser Friede kann für den Menschen Wirklichkeit werden,

    welcher sich als Sünder weiß und Jesus Christus als seinen Retter und somit

    persönlichen Friedensbringer annimmt. Erst dieser Friede mit Gott

    ermöglicht auch den Frieden unter Menschen. Frieden kommt also nicht ohne

    Zutun der Menschen über die ganze Menschheit (etwa zum Weihnachtsfest),

    sondern er muss von Menschen gestiftet werden. Wenn Jesus wiederkommt, wird

    er das Friedensreich aufrichten.

    Im Neuen Testament nutzt Jesus Christus den Gruß Schalom, um seine Jünger

    zu begrüßen, und gibt ihnen diesen Gruß auf die Reise mit. Die Tugend der

    „Friedfertigkeit" im Sinne der Fähigkeit und Bereitschaft, Frieden zu

    stiften, ist schon in den Seligpreisungen der Bergpredigt zu finden. Ein

    Friedensgruß oder -kuss ist Bestandteil aller klassischen christlichen

    Liturgien. Frieden hat für Christen die Bedeutung des „Schaloms" aus der

    Bibel, das Wohlergehen an Leib, Seele und Geist. In der Bibel ist der

    Friede auch eine Frucht des Heiligen Geistes, der von Gott auf die Menschen

    herabkommt (Pfingsten).

    Augustinus entwarf das heilsgeschichtliche Modell zweier parallel

    existierender Reiche, eines göttlichen „civitas Dei" sowie eines irdischen

    Staates, der „civitas terrena", welch Letzterer am Ende der Zeit zum ewigen

    Frieden gelangen sollte. Für die Gegenwart übernahm er jedoch den antiken

    Gedanken des gerechten Krieges. Im Mittelalter konkurrierte der Gedanke der

    Fehde als Mittel der Rechtsdurchsetzung mit verschiedenen Friedensidealen:

    dem Gottesfrieden, Landfrieden und Königsfrieden. Marsilius von Padua

    entwickelte im defensor pacis die Notwendigkeit einer eigenständigen

    politischen Friedensaufgabe. Mit dem Ewigen Landfrieden von 1495 wurde

    unter Maximilian I. die Abschaffung des mittelalterlichen Fehderechts

    verkündet.

    Als einer der entschiedensten Verfechter gegen Krieg und für Frieden gilt

    der Humanist Erasmus von Rotterdam, der 1517 dem Frieden mit seiner Schrift

    Die Klage des Friedens eine „Stimme" gab und sich vor allem in der Adagia

    3001 (Süß erscheint der Krieg den Unerfahrenen) vehement gegen den

    Kriegs-Wahnsinn äußerte.

    Islam

    Wie in der semitischen Schwestersprache Hebräisch lässt sich die Bedeutung

    des Wortes Frieden aus drei Radikalen herleiten. Die Radikalen Sin Lam Mim

    (S, L, M) bilden den Wortstamm. salâm: Sicherheit, Unversehrtheit,

    Ganzheit, Frieden (vgl. hebr. Schalom) Salima: sicher sein, heil sein,

    vollständig sein, frei sein; bewahren, von Schaden fernhalten, unversehrt

    übergeben, unterwerfen, zustimmen, grüßen; Frieden halten, (mit jem.),

    Frieden schließen; verlassen, aufgeben, sich hingeben; sich miteinander

    versöhnen, miteinander Frieden schließen

    Der arabische Begriff Salām ist auch in die Umgangssprache als Gruß

    eingegangen: as-salāmu ʿalaikum (dt. „Friede sei mit Euch").

    Neuzeit

    Der Gedanke des Friedens in der Neuzeit wurde maßgeblich durch den

    Westfälischen Frieden von 1648 geprägt, der den Dreißigjährigen Krieg

    beendete. Dabei prägte Hugo Grotius († 1645) als maßgebliche Voraussetzung

    den Gedanken eines Völkerrechts innerhalb Europas, das die Anwendung von

    Gewalt zwischen den verschiedenen Konfessionen ausschließen sollte. Die

    rechtlichen und moralischen Prinzipien sollten prinzipielle und allgemein

    respektierte Gültigkeit erlangen, ohne Rücksicht auf die jeweilige

    Glaubensüberzeugung („Vom Recht des Krieges und des Friedens" 1625).

    Thomas Hobbes forderte 1651 mit dem „Leviathan" innerstaatlich für alle

    Bürger gleiches Recht. Der Staat brauche eine entsprechende Autorität, um

    dieses Recht gegen Privilegien Mächtiger (zum Beispiel des Adels) und vor

    der Gewalt von Fanatikern zu schützen. Die Grundlage dafür sah er in dem

    menschlichen Streben nach Sicherheit, Selbsterhaltung und Unabhängigkeit

    von fremder Willkür. Damit bereitete Hobbes dem neuzeitlichen Zentralstaat

    ideologisch den Boden; die darin auch angelegten Gefahren staatlichen

    Machtmissbrauchs zeigten sich dann am deutlichsten in den totalitären

    Exzessen der faschistischen und kommunistischen Regime.

    Im 18. Jahrhundert formulierte der Philosoph Immanuel Kant mit dem

    kategorischen Imperativ

      „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst,

    dass sie ein allgemeines Gesetz werde"

    die Grundlage zu seiner Schrift „Zum ewigen Frieden" (1795), aus der sich

    einmal der Völkerbund (1919) und schließlich die Vereinten Nationen (1947)

    entwickeln sollte.

    Nach marxistischer Auffassung könne nur die Arbeiterklasse die Ursachen des

    Krieges beseitigen und eine Gesellschaftsordnung herbeiführen, „deren

    internationales Prinzip der Friede sein wird, weil bei jeder Nation

    dasselbe Prinzip herrscht – die Arbeit" (Marx/Engels-Gesamtausgabe, Bd. 17,

    S. 7). Der Frieden sei somit eine notwendige Folge des gesellschaftlichen

    Eigentums an den Produktionsmitteln und der damit einhergehenden

    gesellschaftlichen Verhältnisse, während der Krieg ebenso gesetzmäßig der

    Klassengesellschaft anhafte und von den herrschenden Klassen benutzt werde,

    um ihre Macht zu festigen und auszubauen. In der Klassengesellschaft sei

    daher der Frieden für den Marxisten lediglich eine Pause zwischen den

    Kriegen, die – vor allem im Imperialismus – lediglich dazu diene, auf dem

    Weg zur Weltherrschaft den nächsten Krieg nicht nur militärisch, sondern

    auch moralisch und propagandistisch, politisch und wirtschaftlich

    vorzubereiten.

    Im Briand-Kellogg-Pakt 1928 kam es zu einer ersten völkerrechtlich

    verbindlichen Ächtung des (Angriffs-) Krieges als Mittel internationaler

    Politik. Hatte der Erste Weltkrieg mit vielfältiger intellektueller

    Unterstützung noch als Reinigungs- und Veredelungsprojekt der Individuen

    und Nationen propagandistisch unterfüttert werden können, so führte der

    Zweite Weltkrieg – neben dem NS-Holocaust – mit der Entwicklung und

    Erprobung der Atombombe (Hiroshima, Nagasaki) bereits die mögliche

    Selbstvernichtung der Menschheit in einem Atomkrieg drastisch vor Augen.

    Damit hat sich der Krieg als „Vater aller Dinge" (Heraklit) in der

    Geschichte des 20. Jahrhunderts wohl endgültig als Verderber menschlicher

    Gesittung und Lebensqualität erwiesen, was auch die fortdauernden

    Auseinandersetzungen um den Einsatz von Atomwaffen bezeugen.

    Die Friedensbewegung unserer Zeit beruht nicht allein auf religiösen

    Quellen, sondern versammelt auch ökologisch und philosophisch motivierte

    Atheisten unter dem Banner des Pazifismus und hinter dem Projekt:

    „Schwerter zu Pflugscharen!"

    Bertrand Russell (1872–1970), Philosoph, Mathematiker, agnostischer Autor

    und Nobelpreisträger, griff 1962 durch Telegramme an John F. Kennedy,

    Nikita Chruschtschow, den UN Generalsekretär U Thant und den britischen

    Premier Harold Macmillan in die Kuba-Krise ein, in der die Welt am Rand

    eines Atomkrieges stand. Chruschtschow schrieb Russell einen langen

    Antwortbrief, der durch die Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht wurde

    und eigentlich an Kennedy und die westliche Welt gerichtet war. Und er

    lenkte ein, wodurch ein Atomkrieg abgewendet wurde.

    Zugleich entstand in der Zeit des Kalten Kriegs die Idee eines „atomaren

    Friedens" als Ergebnis eines Gleichgewichts des Schreckens: Dieser Frieden

    beruht auf einem extremen Widerspruch. Die absolute Waffe erhält ihn

    aufrecht kraft der Antizipation ihres Schreckens. Zugleich aber bedeutet

    die dieser Waffe implizite Allesvernichtung die absolute Negation von

    Frieden. Der atomare Frieden besteht in der Einheit dieser Gegensätze, und

    seine notwendige Bedingung ist die Aufrechterhaltung dieser äußerst

    fragilen Einheit. Anders ausgedrückt, versagt die atomare

    Selbstabschreckung, die diesen Frieden trägt, dann werden die Bedingungen

    jeglichen Friedens zerstört. Die herbeigeführte Allesvernichtung schließt

    eine Rückkehr zum Frieden absolut aus. Das ist die Neuheit dieser

    spezifischen Form des Friedens. Der bisherige Zyklus Frieden – Krieg –

    Frieden wird aufgehoben.³

    Eine Möglichkeit, die Friedfertigkeit von Ländern und Regionen zu bestimmen

    bietet seit dem Jahr 2008 eine besondere Form der Datenerhebung. Der

    sogenannte Global Peace Index kombiniert diverse Indizes, beispielsweise

    die Anzahl geführter Kriege im In- und Ausland, die Anzahl von Morden aber

    auch die militärischen Fähigkeiten des jeweiligen Staates, und versucht so

    die „Friedlichkeit" mit Blick auf einzelne Länder zu quantifizieren. Anhand

    der nebenstehenden Grafik ist zu sehen, wie sich die erreichten Punktzahlen

    der betrachteten Staaten im Zeitraum von 2008 bis 2014 verändert haben.

    Ereignisse wie beispielsweise der Bürgerkrieg der letzten Jahre in Syrien,

    spiegeln sich im Datenmaterial wider. Weiterhin ist Afghanistan mit

    zurückgehendem Engagement der NATO-Einsatzkräfte sehr rasch in die letzten

    zehn Ränge abgefallen. Der Global Peace Index ist somit eine Möglichkeit,

    die Entwicklung des Friedens global zu betrachten.

    Dimensionen des Friedens

    Abwesenheit von Krieg zwischen Staaten

    Frieden als Zustand des Nicht-Verwickelt-Seins in kriegerische

    Auseinandersetzungen ist in der Geschichte der Staaten und Völker eher die

    Ausnahme als die Regel. Die Idee des Weltfriedens gilt als Utopie. Dennoch

    gibt es Staaten, die seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr an Kriegen

    teilgenommen haben.

    Beispiele:

    - Schweden (1815 – bis heute): Schweden ist bis zum heutigen Tag das Land

    mit dem am längsten andauernden Frieden. Seit seiner Invasion Norwegens

    zur Durchsetzung der Personalunion entsprechend dem Kieler Vertrag konnte

    es den Frieden aufrechterhalten.

    - Schweiz (1848 – bis heute): Durch Bestehen auf Neutralität hat sich die

    Schweiz einen lang andauernden Frieden erhalten können.

    Zur Erinnerung an den Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939

    wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1966 auf Initiative des DGB der

    Weltfriedenstag (auch Antikriegstag genannt) begangen; in der DDR gab es

    diesen Tag bereits in den 1950er Jahren. Für die katholische Kirche

    erklärte 1968 Papst Paul der VI den 1. Januar zum „Weltfriedenstag", die

    Vereinten Nationen begehen seit 1981 am 21. September den Internationalen

    Friedenstag (International Day of Peace).

    Abwesenheit von Aufruhr, Fehden und Selbstjustiz in einem Land

    Bereits in der heidnischen Zeit gab es unter germanischen Völkern und

    Stämmen die Sitte des Thing(s)friedens. Der Thingfrieden gebot allen

    Anwesenden, „aus Respekt vor den Göttern, den Geistern und den Ahnen",

    während des Things keine Streitigkeiten offen auszutragen, sondern entweder

    eine Entscheidung vom Thing zu erbitten oder aber den Streit bis nach dem

    Thing ruhen zu lassen.⁴ Aus dem Thingfrieden entwickelte sich der

    Marktfrieden von Märkten wie dem Send in Münster, einer Kirmes, die früher

    aus Anlass des Tagens des Sendgerichts veranstaltet wurde.

    Im christlichen Mittelalter gab es die Institutionen des Landfriedens, des

    Gottesfriedens und des Königsfriedens. Im heutigen Straftatbestand des

    Landfriedensbruchs (in Deutschland strafbar nach § 125 Strafgesetzbuch) ist

    die Vorstellung eines Landfriedens, den es zu schützen gelte, lebendig

    geblieben.

    Gewaltmonopol des Staates

    Der Frieden im Inneren eines Staates soll nach herrschender Lehre durch das

    Gewaltmonopol des Staates geschützt werden. Dieser ist demnach berechtigt,

    jeden durch Strafandrohung und Bestrafung an der Androhung und Anwendung

    von Gewalt zu hindern. Nur in Fällen der Notwehr und der Nothilfe darf

    Gewalt von jedem rechtmäßig ausgeübt werden.

    Als legitim erscheint das Gewaltmonopol des Staates nur dann, wenn der

    Staat ein Rechtsstaat ist, in dem es eine Gewaltenteilung gibt, in dem der

    Verfassung gemäße Gesetze vom Volk selbst oder von einer gewählten

    Volksvertretung beschlossen werden und in dem die Exekutive und die

    Judikative an Recht und Gesetz gebunden sind. Zudem haben die Staatsorgane

    ein Interesse daran, Akten der Selbstjustiz dadurch vorzubeugen, dass der

    Rechtsfrieden im Land gewahrt bleibt.

    In der Praxis ist es allerdings nicht möglich, Gewaltakte, die durch

    Privatpersonen ausgeübt werden, sicher zu verhindern, selbst in

    Gerichtssälen und Flugzeugen kann es sogar den Einsatz von Schusswaffen

    durch Privatpersonen geben.⁵ ⁶

    Recht zum Waffenbesitz, zum Waffentragen und zum Waffeneinsatz

    Zur Aufrechterhaltung des Friedens in einem Land haben die meisten Staaten

    Vorschriften erlassen, die den Besitz, das Mitsichführen und den Einsatz

    von Waffen gesetzlich regeln.

    In Deutschland benötigen Personen, die nicht der staatlichen Exekutive

    angehören, in der Regel einen Waffenschein, wenn sie legal eine Schusswaffe

    erwerben oder besitzen wollen. Auch für andere Waffen gibt es umfangreiche

    rechtliche Regelungen (z. B. das Verbot des Mitbringens von Waffen aller

    Art in Schulen), die verhindern sollen, dass durch den Einsatz von Waffen

    die Wirkung des Einsatzes körperlicher Gewalt verstärkt wird.

    Instrument der Friedensbürgschaft

    In der Schweiz gibt es gemäß Art. 66 des Schweizerischen Strafgesetzbuches⁷

    die Möglichkeit, einer Person, die mit der Begehung eines Vergehens oder

    eines Verbrechens gedroht hat, auf Antrag des Bedrohten das Versprechen

    abzunehmen, dass sie die Tat nicht ausführen wird, und sie dafür zur

    Leistung angemessener Sicherheit anzuhalten. Dieses Versprechen wird in der

    Schweiz Friedensbürgschaft genannt.

    Gemeindefrieden

    Auch in Städten und in politischen Gemeinden kann der Frieden

    (Gemeindefrieden) gestört sein. Insbesondere gilt dies für Fälle, in denen

    ein direkt gewählter Bürgermeister, dessen Amtszeit bis zu acht Jahren

    dauern kann, sich auf eine Weise verhält, die viele seiner Wähler nicht

    akzeptieren, indem er z. B.

    - in der Gemeinde nicht seinen ersten Wohnsitz hat,

    - in einer anderen Gemeinde für das Amt des Bürgermeisters kandidiert,

    - sich zu stark überörtlich engagiert,

    - häufig bei Vereinsfesten, Jubiläen und so weiter nicht anwesend ist,

    - sich zu stark mit den Positionen einer Partei identifiziert und nur deren

    Positionen umzusetzen bestrebt ist.⁸

    Viele Kommunalverfassungen sehen deshalb die Möglichkeit einer vorzeitigen

    Abwahl des Bürgermeisters vor.

    Die Redakteure einiger Amtsblätter sind per Redaktionsstatut gehalten,

    Beiträge, die einen „den Gemeindefrieden störenden Charakter haben", nicht

    zu veröffentlichen. Dazu gehören persönliche Angriffe, Verunglimpfungen und

    Beiträge, die gegen gültige Gesetze verstoßen.⁹ Betreiber kommunaler

    Einrichtungen (etwa von Stadthallen) dürfen zur Wahrung des

    Gemeindefriedens Buchungsanfragen ablehnen.¹⁰

    Religionsfrieden, Kirchenfrieden und Frieden zwischen den Religionen

    Religionsfrieden

    Mit dem Begriff Religionsfrieden wird in aller Regel nicht der Zustand des

    Friedens zwischen den Weltreligionen bezeichnet. Religionsfrieden ist

    vielmehr ein Fachausdruck der Geschichtswissenschaft zur Bezeichnung

    historischer Friedensschlüsse zwischen dem katholischen und dem

    protestantischen Lager im ersten Jahrhundert nach der Reformation. Konkret

    ist zumeist vom Nürnberger Religionsfrieden vom 23. Juli 1532 und vom

    Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25. September 1555 die Rede. An

    die Tradition des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens knüpft das

    Augsburger Hohe Friedensfest an, das seit 1650 am 8. August ausschließlich

    in der Stadt Augsburg (im Rahmen eines Gesetzlichen Feiertages) begangen

    wird.¹¹

    Kirchenfrieden

    Der Begriff Kirchenfrieden hat mehrere Bedeutungen. Er bezeichnet

    - die Einigkeit der Glieder oder Lehrer einer Kirche in gottesdienstlichen

    Angelegenheiten,¹²

    - die öffentliche Sicherheit gottesdienstlicher Orte, Personen und Sachen

    (dieser Friede war ein Friede des Ortes, der deshalb nicht bloß durch

    Verletzung der Kirche und der zu ihr gehörenden Gegenstände selbst,

    sondern auch durch einen Frevel an Personen verletzt wurde, welche sich

    an der heiligen, Schutz verleihenden Stätte befanden; als räumliche

    Grenze der befriedeten Stätte galt die Kirche, der Kirchhof und dazu noch

    ein gefriedeter Umkreis von einer gewissen Anzahl, z. B. 30 oder 40

    Schritt; je nach der Größe und Bedeutung der Kirche wurde ihr ein mehr

    oder wenig hoher Friede beigelegt, der in der Höhe der Friedensstrafe

    Ausdruck fand¹³ ) und

    - eine päpstliche Regel, die vorschrieb, wann und wie von christlichen

    Rittern gekämpft werden durfte.

    Frieden zwischen den Religionen

    Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 stellte der kritische

    katholische Theologe Hans Küng die folgenden vier Thesen auf:

      „Kein Frieden unter den Nationen ohne Frieden unter den Religionen. Kein

    Frieden unter den Religionen ohne Dialog zwischen den Religionen. Kein

    Dialog zwischen den Religionen ohne globale ethische Maßstäbe. Kein

    Überleben unseres Globus ohne ein globales Ethos, ein Weltethos."¹⁴

    Sozialer Frieden

    Als sozialer Frieden werden heute überwiegend Verhältnisse bezeichnet, die

    verhindern, dass es in einem Staat zu einem „Aufstand der Unterschicht"¹⁵

    kommt, weil deren Angehörigen mehrheitlich das Ausmaß der

    Verteilungsungerechtigkeit in dem betreffenden Staat für unerträglich

    halten. Die Wahrung des „sozialen Friedens" ist eine Hauptaufgabe des

    Sozialstaats. Stefan Dietrich bezweifelt allerdings, dass eine dauerhafte

    „Alimentierung der Ausgemusterten" durch den Sozialstaat dem sozialen

    Frieden diene.¹⁶

    Albrecht von Lucke versteht „sozialen Frieden" als „soziale Integration,

    Zufriedenheit in der Bevölkerung mit der Demokratie […], durch

    Aufstiegsmöglichkeiten, mit der Möglichkeit, sich in der Gesellschaft zu

    betätigen, sowohl als sozialer wie als politischer Akteur."¹⁷

    Betriebsfrieden, Arbeitsfrieden

    Die Abwesenheit von Arbeitskämpfen zwischen Sozialpartnern, insbesondere

    von Streiks und Aussperrungen, wird als Betriebsfrieden bzw. (vor allem in

    der Schweiz) als Arbeitsfrieden bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz

    stellt in Deutschland Regeln auf, nach denen sich die Rechtmäßigkeit von

    Arbeitskämpfen bemisst.

    Zu den Verhaltensweisen, die als „Störungen des Betriebsfriedens" gelten,

    sind auch die parteipolitische Betätigung von Beschäftigten oder

    Unternehmern im Betrieb, Mobbing und andere Formen sozial unerwünschten

    Verhaltens zu zählen.

    Siehe auch: Rauchverbot#Wahrung des Betriebsfriedens

    Eine „Störung des Betriebsfriedens" durch einen Arbeitnehmer führt als

    „verhaltensbedingter Kündigungsgrund" regelmäßig zur Entlassung des

    Störers.¹⁸

    Schulfrieden

    Der Begriff Schulfrieden hat drei verschiedene Bedeutungen:

    - Erstens bezeichnet er die Abwesenheit von Gewalt und andauernden

    gravierenden Konflikten in einer bestimmten Schule.

    - Zweitens bezieht er sich auf einen Zustand in einem bestimmten Land, der

    dadurch gekennzeichnet ist, dass der lang andauernde bildungspolitische

    Streit über die angemessene Schulstruktur und angemessenen Unterricht in

    den Schulen beigelegt ist.

    - Drittens ist dann von Schulfrieden die Rede, wenn die Beziehung zwischen

    dem Schulträger und den von Schule und Unterricht Betroffenen nicht

    gestört ist.

    Frieden in einer bestimmten Schule

    Das Bundesverwaltungsgericht definiert den Schulfrieden als Zustand der

    Konfliktfreiheit und -bewältigung, der einen ordnungsgemäßen Unterricht

    ermöglicht, damit der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag

    verwirklicht werden kann.¹⁹

    Als Störungen des Schulfriedens werden (auch von Gerichten) bewertet:

    - Störungen der konstruktiven Zusammenarbeit aller am Schulleben

    Beteiligten

    - Gewaltanwendung und Mobbing²⁰

    - die Berufung darauf, Vorschriften der eigenen Religion im Rahmen der

    Religionsfreiheit in den Räumen der Schule während der Unterrichtszeit

    befolgen zu dürfen (z. B. in der Form, dass Lehrerinnen darauf bestehen,

    im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen, oder dass Schüler eigene

    Räumlichkeiten zur Verrichtung ritueller Gebete fordern).²¹ ²² Ein

    Einzelfall wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt²³ und am 30.

    November 2011 entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht:²⁴ Die

    Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung

    des Schulfriedens. Ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs

    der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn

    dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. „Das

    Bundesverwaltungsgericht hat … für den konkreten Fall des Klägers

    entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten

    Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin

    bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein

    Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse

    der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den

    ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann

    beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines

    Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft."²⁵

    - In Bayern begründete 2008 ein Schulamt die Versetzung einer Lehrkraft

    damit, dass eine „nachweisliche und nachhaltige Störung des

    Schulfriedens" vorliege, nachdem die Lehrerin an einer Grundschule einen

      „zu hohen Anteil" der Schüler ihrer Klasse für den Besuch des Gymnasiums

    empfohlen hatte.²⁶ ²⁷

    Konsens zur Schulentwicklung im Staat

    Ein Beispiel für einen Schulfrieden in der zweiten Bedeutung des Begriffs

    stellt der im Dezember 2008 beschlossene „Konsens zur Schulentwicklung" in

    Bremen dar. Die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP in Bremen einigten

    sich darauf, zehn Jahre lang keine Initiativen zu ergreifen, durch die die

    im Jahr 2008 beschlossenen Maßnahmen zur Schulstrukturreform wesentlich

    abgeändert werden sollen.²⁸ ²⁹

    In Hamburg ist allerdings der Versuch der den schwarz-grünen Senat

    tragenden Parteien, einen Schulfrieden durch Einbezug der SPD und der

    Linken zu stiften,³⁰ durch ein erfolgreiches Referendum gescheitert, in dem

    die Mehrheit der Abstimmenden gegen die Einführung einer sechsjährigen

    Grundschule in Hamburg stimmte.³¹ Ob Politiker einen Schulfrieden ohne

    Einbezug der betroffenen Bürger stiften können, ist daher strittig.

    Bemühungen um einen Schulfrieden gibt es auch in Flächenländern.³² ³³

    Konsens zur Schulentwicklung in einer Gemeinde, einem Kreis oder einem

    Schulverband

    Störungen des Schulfriedens können sich auch aus Beschlüssen der

    Schulträger einer oder mehrerer Schulen in einer Region ergeben. Auslöser

    von Konflikten ist oftmals der demografische Wandel in einem Gebiet, der

    mit abnehmenden Schülerzahlen verbunden ist, oder verändertes Verhalten der

    Eltern im Hinblick auf die Wahl weiterführender Schulen in solchen Ländern,

    in denen der Elternwille über den Übergang eines Kindes in eine Schule des

    Sekundarbereichs I ausschlaggebend ist. Dabei geht es einerseits um den

    Bestandsschutz für vorhandene Schulen, andererseits aber auch um

    Zusammenlegung von Schulen verschiedener Schulformen und die Gründung neuer

    Schulen. Probleme ergeben sich bei sinkenden Schülerzahlen auch dadurch,

    dass Schüler infolge von Schulschließungen oftmals weitere Schulwege

    zurücklegen müssen. Ein Beispiel für einen Konflikt, der durch den

    Schulträger ausgelöst wurde, ist der Streit um die Zuweisung von Schülern

    im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.³⁴

    Hausfrieden, Frieden im Haus und häuslicher Frieden

    Die Respektierung des Menschenrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (in

    Deutschland geschützt durch Art. 13 GG) wird auch Hausfrieden genannt. Die

    Verletzung des Hausfriedens erfüllt den Straftatbestand des

    Hausfriedensbruchs (in Deutschland strafbar nach § 123 Strafgesetzbuch).

    Einen Hausfriedensbruch kann man nicht nur dadurch begehen, dass man in

    private Wohnungen oder Wohnhäuser unbefugt eindringt, sondern auch durch

    das unbefugte Betreten fremder Grundstücke und das Betreten öffentlich

    zugänglicher Einrichtungen trotz eines Hausverbots oder dadurch, dass man

    eine Einrichtung nicht verlässt, obwohl man dazu aufgefordert worden ist.

    In einem übertragenen Wortsinn wird von einem „Hausfriedensbruch" auch dann

    gesprochen, wenn Malware in einen Computer eindringt. Dieser Vorgang wird

    oft als „digitaler Hausfriedensbruch" bezeichnet.³⁵ ³⁶

    Eine weitere Bedeutung besitzt der Begriff Hausfrieden als Analogiebildung

    zum Betriebsfrieden: Es zulässig, dass der Vermieter einem Mieter in einem

    Mehrfamilien-Wohnhaus mit der Begründung dessen Wohnung kündigt, er störe

    durch sein Fehlverhalten den Frieden im Haus.

    Mit häuslicher Frieden wird das gedeihliche Zusammenleben in einem Haushalt

    bezeichnet. Als solcher gilt unter Umständen auch eine Wohngemeinschaft.

    Straftaten, die durch Mitglieder des Haushalts begangen werden, in dem das

    Opfer der Straftat lebt, werden nicht durch besondere

    Strafrechtsvorschriften verfolgt. Seitdem in Deutschland auch die

    Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung in der Ehe strafbar sind, sind im

    Prinzip alle Vorschriften des Strafgesetzbuches auch auf Fälle häuslicher

    Gewalt anwendbar. Eine Ausnahme bildet im deutschen Strafrecht § 247

    Strafgesetzbuch (Haus- und Familiendiebstahl), dem zufolge um des

    „häuslichen Friedens" willen der Diebstahl oder die Unterschlagung

    desjenigen, der mit dem Opfer in häuslicher Gemeinschaft lebt, nur auf

    Antrag verfolgt wird. Als „Hausfriedensbruch" im Sinne einer Störung des

    häuslichen Friedens bewertete der „Spiegel" 1982 die Hausaufgaben für

    Schüler, da sie eine ständige Quelle der Belästigung von Eltern (von denen

    erwartet werde, dass sie ihren Kindern helfen) und des häuslichen

    Unfriedens seien.³⁷ ³⁸

    Familienfrieden

    Eng mit dem häuslichen Frieden, dem Frieden im Haushalt bzw. in der Wohn-

    und Lebensgemeinschaft, verwandt ist der Familienfrieden, der Frieden

    zwischen Eheleuten bzw. Lebensgefährten und zwischen Verwandten. Der

    Familienfrieden kann von innen, d. h. von Mitgliedern der betreffenden

    Familie, aber auch von außen gestört werden. Insbesondere eine

    Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen durch Personen, die nicht ihrem

    Haushalt angehören, oder durch den Staat wird oftmals von Beklagten und

    deren Anwälten als „Störung des Familienfriedens", d. h. hier konkret als

    finanzielle Untergrabung der aktuellen Lebensgemeinschaft bewertet.

    Der Wunsch eines Sohnes oder einer Tochter, seine bzw. ihre Abstammung vom

    Ehemann der Mutter überprüfen zu lassen, gilt laut einem Urteil des

    Bundesverfassungsgerichts auch dann nicht mehr als unzulässige Störung des

    Familienfriedens, wenn die Ehe noch besteht.³⁹ Allerdings stellte das

    Oberlandesgericht Nürnberg fest, dass es im Interesse des Familienfriedens

    geboten sein könne, nicht bereits einem kleinen Kind mitzuteilen, dass sein

    sozialer Vater nicht sein leiblicher Vater sei.⁴⁰

    Im Interesse des Familienfriedens duldet der deutsche Staat in Form eines

    Verzichts auf Strafverfolgung die Züchtigung von Kindern durch deren

    Erziehungsberechtigte, obwohl § 1631 Abs. 2 BGB bestimmt: „Kinder haben ein

    Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische

    Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."⁴¹

    Frieden zwischen den Geschlechtern

    Bereits 1250 führte Birger Jarl in Schweden ein Gesetz über den

    Frauenfrieden (schwedisch: kvinnofrid) ein, durch das Vergewaltigungen und

    Frauenraub schwer bestraft wurden.

    Seit dem 1. September 1999 gibt es in Schweden den Straftatbestand des

    schweren Frauensfriedensbruchs.⁴² ⁴³ Die neue rechtliche Norm des

    Frauenfriedensbruchs wurde entsprechend den Begriffen des Haus- und

    Landfriedensbruchs gebildet. Sie wurde bei ihrer Einführung als

    erforderlich gesehen, um z. B. die Strafverfolgung von anhaltender

    häuslicher Gewalt zu erleichtern.⁴⁴ Demzufolge umschreibt der Rechtsbegriff

    „grobe Verletzung der Integrität einer Frau, kurz „Frauenfriedensbruch,

    im schwedischen Strafrecht wiederholte Straftaten, die von Männern an

    Frauen begangen werden, zu denen sie eine enge Beziehung haben. Die

    einzelnen Taten würden, für sich allein genommen, möglicherweise nicht

    verfolgt, insgesamt dagegen wiegen sie schwer genug für eine Bestrafung.⁴⁵

    Weitere Dimensionen

    - Burgfrieden

    - Weihnachtsfrieden (Erster Weltkrieg)

    - Weihnachtsfrieden (Öffentlicher Dienst)

    - Weihnachtsfrieden (Skandinavien)

    - Öffentlicher Friede

    Symbole

    - CND-Symbol

    - Friedenstaube: Die Taube wird sehr häufig zur Darstellung des Friedens

    gebraucht. Meist trägt sie einen Olivenzweig in ihrem Schnabel

    - Olivenzweig/ -baum

    - Regenbogenfahne mit Aufschrift PACE

    - Friedensglocke als Mahnmal für den Frieden

    - Friedenslicht

    Verschiedene Bewertungen von Streit und Konflikt

    Hans Grothe plädierte 2008 in der Zeitschrift Eltern für eine Erziehung zur

    Friedfertigkeit: „Kinder müssen erleben bzw. vorgelebt bekommen, dass

    Konflikte auch ohne Zorn und ohne Gewalt bewältigt werden können […]. Dazu

    gehören Geduld und Selbstbeherrschung. Und wenn es erst einmal zur Routine

    geworden ist, Konflikte am Familientisch gemeinsam zu lösen, denkt bald

    keiner mehr an Streit und Wutausbrüche."⁴⁶ In diesem Beitrag werden

    „Frieden" und Affekte wie Zorn als unvereinbare Gegensätze empfunden.

    Im Jahr 1922 wehrte sich der „revolutionäre Pazifist" Kurt Hiller heftig

    gegen das Ziel, Menschen zur Friedfertigkeit zu erziehen. Er vertrat die

    Auffassung, ein Friedfertiger sei „ein friedlicher, sanftmütiger, durchaus

    nachgiebiger, toleranter Mensch […], ein niemals opponierendes, sich

    auflehnendes, aggressives, gar zornentbrantes, vielmehr vom Honig der

    Eintracht und von allen Salben bedingungsloser Menschenliebe triefendes

    Demutsgeschöpf, gekennzeichnet durch „Lammesgesinnung und

    „Betschwestertugend".⁴⁷

    Auch im Kontext der Aktivitäten der deutschen Friedensbewegung wurde in den

    1980er Jahren kritisiert, dass das Wortfeld „Frieden" im Deutschen viele

    bedenkliche Konnotationen aufweise, die eher zur Resignation beitrügen als

    dazu, den Prozess der Stiftung von Frieden zu befördern.⁴⁸

    Bereits Martin Luther habe bei der deutschen Übersetzung der Bibel in den

    Seligpreisungen der Bergpredigt nicht von Friedensstiftern, sondern von

    Friedfertigen gesprochen,⁴⁹ einem Begriff, bei dem man laut Fritz

    Pasierbsky weniger an Kämpfer für den Frieden als an Menschen denke, die

    „in Frieden gelassen werden" wollen, also an Konfliktscheue.

    Friedensstiftung setze aber (auch konfliktbehaftete) Tätigkeit und nicht

    Untätigkeit („Ruhe") voraus. Es gehe nicht um Konfliktvermeidung, sondern

    um gewaltfreie Konfliktaustragung.

    An der Vorstellung, Frieden sei ein Synonym für „Ruhe", stört Kritiker vor

    allem die Nähe zur Ruhe des Friedhofs. Die Vorstellung liege nahe, dass der

    Mensch erst im Tode den Frieden finden könne, der ihm im Leben versagt

    geblieben sei. Die Formel: „Ruhe in Frieden!" schaffe eine begriffliche

    Nähe von Frieden und „Tod", während es in Wirklichkeit der Krieg sei, der

    den Tod bringe, und der Frieden, der ein Weiterleben ermögliche. Aufgabe

    der Friedensbewegung sei es, so Pasierbsky, die Konnotation zu beseitigen,

    wonach Frieden Konfliktvermeidung impliziere und nur das Prinzip „Krieg"

    für „Leben" stehe.

    Die Ansicht, dass es kein Leben ohne Konflikte geben könne, wird durch

    Philosophen wie Georg Wilhelm Friedrich Hegel bestätigt. Ihm zufolge seien

    das Leben oder Veränderungen im Allgemeinen nur durch das Aushalten von

    Widersprüchen, durch widerstreitende Momente möglich:

      „[…] Etwas ist also lebendig, nur insofern es den Widerspruch in sich

    enthält, und zwar diese Kraft ist, den Widerspruch in sich zu fassen und

    auszuhalten. Wenn aber ein Existierendes nicht in seiner positiven

    Bestimmung zugleich über seine negative überzugreifen vermag, so ist es

    nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund, sondern geht in dem

    Widerspruch zugrunde."⁵⁰

    Zu den negativen Konnotationen des Begriffs „Friedfertigkeit" ist

    anzumerken, dass der Wortbestandteil „Fertigkeit" in dem Begriff auf das

    Begriffspaar Fähigkeiten und Fertigkeiten verweist. Beide Begriffe werden

    in der Kategorie Kompetenz vereinigt. Die Fertigkeit, den Frieden zu

    sichern bzw. einen Frieden herbeizuführen, ist im Allgemeinen keineswegs

    negativ konnotiert.

    Literatur

    Klassiker

    - Jeremy Bentham: Grundsätze für Völkerrecht und Frieden, (1786/1789)

    übers. K. v. Raumer in: K. v. Raumer 1953, S. 379–417.

    - Émeric Crucé, Der Neue Kineas oder Abhandlung über die Gelegenheiten und

    Mittel, einen allge meinen Frieden des Handels auf dem ganzen Erdkreise

    zu begründen, Übertragung von „Thomas Willing Balch, Le Nouveau Cynée de

    Émeric Crucé. Réimpression du texte original de 1623 avec introduction et

    traduction anglaise, Philadelphia 1909" von Walther Neft in: K. v. Raumer

    1953 S. 289–320.

    - Johanna J. Danis: Krieg und durchkreuzter Frieden, Triangulierung der

    Gegensätze, Edition Psychosymbolik, München 1996, ISBN 3-925350-70-5.

    - Erasmus von Rotterdam: Die Klage des Friedens, der bei allen Völkern

    verworfen und niedergeschlagen wurde (Querela Pacis undique gentium

    ejectae profligataeque), 1517, erste Herausgabe von Georg Spalatin, erste

    deutsche Ausgabe 1622.

    - Sebastian Franck: Das Krieg Büchlin des frides. Ein krieg des frides,

    wider alle lermen, aufrur und unsinnigkait zu kriegen, mit gründlicher

    anzaigung, auß wichtigen eehafften ursachen, auß gründtlichen argumenten

    der Hailigen Schrifft, alten Leeren, Concilien, Decreten, der Hayden

    schrifft und vernunfft widerlegt, 1539 und 1. Nachdruck von Cyriacus

    Jacob zum Bock, Frankfurt am Main 1550.

    - Friedrich Gentz: Über den ewigen Frieden, in: Historisches Journal, S.

    709–790, 1800.

    - I Ging – Das Buch der Wandlungen. Hier verwendete Ausgabe 1974, Eugen

    Diederichs Verlag Düsseldorf; Köln. ISBN 3-424-00061-2.

    - Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Verlag

    Friedrich Nicolovius, Königsberg 1795 und als vermehrte Auflage ebenda,

    Königsberg 1796.

    - William Penn: Ein Essay zum gegenwärtigen und zukünftigen Frieden von

    Europa durch Schaffung eines europäischen Reichstags, Parlaments oder

    Staatenhauses, 1693 in: von Raumer 1953 S. 321–342.

    - Jean-Jacques Rousseau: Auszug aus dem Plan des Ewigen Friedens des Herrn

    Abbé de Saint-Pierre (1756 bis 1761) übers. v. Gertrud von Raumer in: K.

    v. Raumer 1953, S. 343–368.

    - Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenpläne seit der

    Renaissance. Karl Alber Verlag, Freiburg 1953.

    - Carl Friedrich von Weizsäcker: Bedingungen des Friedens. Göttingen 1964

    Neuere Darstellungen

    - Andrea Cagan: Frieden ist möglich. Prem Rawat – Sein Leben, sein Weg.

    Albatros, Wien 2007, ISBN 978-3-85219-031-0.

    - Wolfgang Dietrich, Josefina Echavarría Alvarez, Norbert Koppensteiner

    (Hrsg.): Schlüsseltexte der Friedensforschung, Lit, Münster / Wien 2006,

    ISBN 3-8258-9731-1 (Lit, Münster) / ISBN 3-7000-0502-4 (Lit, Wien).

    - Wolfgang Dietrich: Variationen über die vielen Frieden. Schriften des

    UNESCO Chair for Peace Studies der Universität Innsbruck.

    + Band 1: Deutungen, VS-Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16253-9.

    + Band 2: Elicitive Konflikttransformation und die transrationale Wende

    der Friedenspolitik. VS-Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-18123-3.

    - Johan Galtung u. a.: Neue Wege zum Frieden. Konflikte aus 45 Jahren:

    Diagnose, Prognose, Therapie. Bund für Soziale Verteidigung 2003, ISBN

    3-00-011703-2.

    - Hans-Werner Gensichen: Weltreligionen und Weltfrieden. Göttingen 1985

    - Alfred Hirsch, Pascal Delhom (Hrsg.): Denkwege des Friedens. Aporien und

    Perspektiven. Alber, Freiburg / München 2007, ISBN 978-3-495-48204-9.

    - Karlheinz Koppe: Der vergessene Frieden. Friedensvorstellungen von der

    Antike bis zur Gegenwart. Opladen 2001. ISBN 3-8100-3099-6.

    - Norbert Koppensteiner: The Art of the Transpersonal Self; Transformation

    as Aesthetic and Energetic Practice. ATROPOS New York/Dresden 2009.

    - Samrat Schmiem Kumar: Bhakti – the yoga of love. Trans-rational

    approaches tp Peace Studies; (= Masters of Peace/1) Lit, Münster, Wien;

    2010

    - Terry Nardin: The Ethics of War and Peace: Religious and Secular

    Perspectives. The Ethikon Series in Comparative Ethics, Princeton

    University Press 1996.

    - Terry Nardin: The Philosophy of War and Peace. in: Routledge Encyclopedia

    of Philosophy. 9 (1998), S. 684–691.

    Nachschlagewerke

    - Wolfgang Dietrich, Josefina Echavarría Alvarez, Gustavo Esteva, Daniela

    Ingruber, Norbert Koppensteiner (Hrsg.): The Palgrave International

    Handbook of Peace Studies. A Cultural Perspective. London, Palgrave

    MacMillan, 2011

    - Nigel Young (Hrsg.): The Oxford International Encyclopedia of Peace.

    Oxford University Press, 2010

    Weblinks

    Wiktionary: Frieden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme,

    Übersetzungen

    Wikiquote: Frieden – Zitate

    Commons: Frieden – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

    Wikisource: Frieden – Quellen und Volltexte

    - Online-Bibliographie Theologie und Frieden des IThF – Die

    Online-Bibliographie Theologie und Frieden des Instituts für Theologie

    und Frieden (IThF), Hamburg, enthält ca. 148.000 durch detaillierte

    Deskriptoren sacherschlossene Titel. Berücksichtigung findet dabei für

    friedensethische Forschung relevante Literatur aus einzelnen Disziplinen

    der Theologie und anderen Wissenschaften

    - Manifest für eine Welt des Friedens, der Liebe und des Glücks (aus der

    Wikiversity)

    - Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK)

    - Zentrum für Friedensforschung und Friedenspädagogik an der

    Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

    - Manifest gegen die Wehrpflicht und das Militärsystem (dreisprachig)

    - Deutscher Friedensrat e. V.

    Einzelnachweise

    [1] Duden | Friede, Frieden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition,

    Synonyme, Herkunft. In: www.duden.de. Abgerufen am 27. März 2016.

    [2] Ein Teil dieses Textes wurde direkt vom antiken Kommentar aus dem I

    Ging – Das Buch der Wandlungen übernommen. In der verwendeten Ausgabe

    (siehe Literatur) pp. 62-63

    [3] Wolfgang Scheler: Der atomar bewaffnete Frieden als eine Form des

    Militarismus. Dresdner Studiengemeinschaft Sicherheitspolitik (DSS).

    Atomwaffen und Menschheitszukunft. Beiträge zum 13. Dresdner Symposium

      „Für eine globale Friedensordnung". 15. November 2008, S. 35

    [4] Liberpaganum: Stichwort Thingfrieden

    [5] Martin Kotynek: Gewalt im Gerichtssaal. Die Justiz rüstet auf. In:

    Süddeutsche Zeitung. 13. November 2009

    [6] Pistole in Flugzeug mitgenommen. Sicherheitspanne am Frankfurter

    Flughafen. Rheinische Post. 6. September 2003

    [7] Art. 66 Schweizerisches Strafgesetzbuch

    [8] Timm Kern: Warum werden Bürgermeister abgewählt? Eine Studie aus

    Baden-Württemberg. Kohlhammer. 2008. S. 357

    [9] Amtsblatt der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen.

    Redaktionsstatut. Abschnitt 1: Grundverständnis (Memento vom 4. Juli 2014

    im Internet Archive) (PDF-Datei; 89 kB)

    [10] Gemeinde Birenbach: Benutzungsordnung für die Gemeindehalle Birenbach

    § 1 Abs. 4 Satz 2 (PDF-Datei; 60 kB)

    [11] Stadt Augsburg: Frieden und Religionen (Memento vom 21. September 2014

    im Internet Archive)

    [12] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der

    Hochdeutschen Mundart. Leipzig. 1793

    [13] Ernst Götzinger: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig. 1885

    [14] Hans Küng: Kein Frieden ohne Frieden der Religionen. Über die Rolle

    der Religionen nach den Anschlägen in den USA vom 11. September. Reader's

    Digest. 11/2001, S. 12 ff.

    [15] Inge Kloepfer: Aufstand der Unterschicht – was auf uns zukommt.

    Hoffmann und Campe, Hamburg 2008, ISBN 3-455-50052-8

    [16] Stefan Dietrich: Gefangen im Sozialstaat. Frankfurter Allgemeine

    Zeitung. 19. Oktober 2006

    [17] Nico Nissen: Der soziale Frieden in Deutschland ist gefährdet.

    Albrecht von Lucke über bedenkliche Entwicklungen im postdemokratischen

    Zeitalter. heise.de. 18. Dezember 2009

    [18] Stichwort: Betriebsfrieden. www.kuendigung.de (Memento vom 3. Juni

    2010 im Webarchiv archive.is)

    [19] BVerwG Urteil vom 30. November 2011 – 6 C 20.10

    [20] Schulrecht: Gewalt gegen Mitschüler rechtfertigt sofortigen

    Schulausschluss

    [21] Juraforum: Urteile von Verwaltungsgerichten zum Thema „Schulfrieden"

    [22] OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Mai 2010, Az. OVG 3 B 29.09,

    Volltext.

    [23] Tagesspiegel: Streit um Religionsfreiheit Zitat: "Schulen sind, anders

    als viele mutmaßen, auch nach Auffassung der OVG-Richter keine

    religionsfreien Räume. Die Einschränkung sei allerdings gerechtfertigt,

    weil einer „durchaus konkreten Gefahr" für den Schulfrieden zu begegnen

    sei." Die Revision wurde zurückgewiesen; Yunus M. kann noch vor das

    Bundesverfassungsgericht ziehen und dort das Urteil anfechten.

    [24] BVerwG, Urteil vom 30. November 2011, Az. 6 C 20.10, Volltext

    [25] Pressemitteilung Nr. 106/2011 des BVerwG (Memento vom 22. Juli 2012 im

    Webarchiv archive.is)

    [26] Christian Bleher: Störerin des Schulfriedens: Kritische bayerische

    Lehrkraft versetzt. taz. 4. August 2008

    [27] Strafversetzt wegen guter Noten: Grundschul-Rebellin erhält

    Courage-Preis, spiegel.de vom 4. Juni 2009

    [28] Eckhard Stengel: Bremen schließt Schulfrieden. Der Tagesspiegel. 5.

    Januar 2009

    [29] CDU Bremen: Bremer Konsens zur Schulentwicklung. 19. Dezember 2008

    (Memento vom 16. Januar 2014 im Internet Archive)

    [30] Kaija Kutter: Hamburger Schulreform – Parteien schließen Schulfrieden.

    taz. 23. Februar 2010

    [31] Albrecht-Thaer-Gymnasium: Volksentscheid erfolgreich! 18. Juli 2010

    (Memento vom 15. April 2010 im Internet Archive)

    [32] Klaus Wallbaum: GEW schlägt „Schulfrieden" vor. Hannoversche

    Allgemeine Zeitung. 25. März 2010

    [33] Theo Schumacher: Bildungsgipfel: Rot-Grün in NRW sucht den

    Schulfrieden. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. 22. September 2010

    [34] Oliver Bock: Rheingau-Taunus-Kreis: Kein Schulfrieden im Idsteiner

    Land. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. Juni 2009

    [35] Thomas Feil: Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB / Digitaler

    Einbruch – bis zu drei Jahre Haft. ChannelPartner (IDG Business Media

    GmbH). 19. November 2009

    [36] Bernd Behr: Gesetzesinitiative gegen „digitalen Hausfriedensbruch".

    heise online. 12. M#rz 2016

    [37] Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch. Der Spiegel, Ausgabe 12/1982. 22.

    März 1982, S. 56–73

    [38] Klaus-Jürgen Tillmann: Lernförderung oder „Hausfriedensbruch"?

    Hausaufgaben aus Elternsicht. In: Schüler 2015: FamilienLeben. Velber.

    Friedrich-Verlag 2015, S. 118ff.

    [39] BVerfGE 79, 256 – Kenntnis der eigenen Abstammung. Urteil vom 31.

    Januar 1989

    [40] Vaterschaftsfeststellung, Blutentnahme der Mutter. OLG Nürnberg. 3.

    Januar 1996

    [41] Manfred Heinrich: Elterliche Züchtigung und Strafrecht. In:

    Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS). Ausgabe 5/2011.

    S. 437

    [42] Elke Wittich: Friede den Frauen! Vergewaltigung in Schweden. jungle

    world. 3. September 2003

    [43] Das schwedische Modell Frauenfrieden (Memento vom 16. Januar 2014 im

    Internet Archive) (PDF-Datei; 3,7 MB) von Sonja Plessl (als Print:

    Zwischenwelt. Zeitschrift der Theodor Kramer Gesellschaft, 2011). Das

    Gesetz lautet: Wer sich gegen Vergütung eine zufällige sexuelle Beziehung

    beschafft, wird – wenn die Tat nicht mit einer Strafe nach dem

    Strafgesetzbuch belegt ist – für den Kauf sexueller Dienste zu einer

    Geldstrafe oder zu einer Gefängnisstrafe von im Höchstfall 6 Monaten

    verurteilt. Auch der Versuch ist strafbar.

    [44] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Auszug aus

    der Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes".

    Abschlussbericht. Fußnote 526 (PDF-Datei; 459 kB)

    [45] Von Österreich lernen. Die Zeit, 1. April 2004

    [46] Wie Erziehung zur Friedfertigkeit gelingen kann. Die Thesen des

    Experten Hans Grothe in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ELTERN. 20.

    Februar 2008

    [47] Wolfram Beyer: Was ist eigentlich Pazifismus? Zur Klärung eines

    politischen Begriffs (Memento vom 29. Juni 2013 im Webarchiv archive.is).

    Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

    (DFG-VK), 4. Februar 2011

    [48] Fritz Pasierbsky: Krieg und Frieden in der Sprache. Eine

    sprachwissenschaftliche Textanalyse. S. Fischer. Frankfurt am Main 1983,

    S. 11–27. ISBN 3-596-26409-X

    [49] Matthäus 5,9. Lutherbibel. 1912

    [50] G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik – Die Lehre vom Wesen. (1813)

    S. 61, Meiner Verlag, 2. Auflage

    Krieg

    Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen

    und Gewalt ausgetragener Konflikt,¹ ² an dem oft mehrere planmäßig

    vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist

    es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und

    Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden

    Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit

    gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben

    Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die

    meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als

    Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der

    Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich

    akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen

    bewaffneter Konflikte existiert nicht.³

    Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder

    Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden,

    etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und

    zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen

    konnte keine einheitliche völkerrechtliche Definition gefunden werden, die

    den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die

    Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den

    unspezifischen Ausdruck „Krieg" durch den eindeutigen der „Anwendung

    bewaffneter Gewalt" (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot

    schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen

    Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubte sie nur als

    vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt

    der Selbstverteidigung (Artikel 51).

    In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege

    stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen

    sind. Da bisher schätzungsweise 100 Milliarden Menschen gelebt haben,

    musste somit jeder dreißigste Erdenbürger sein Leben durch kriegerische

    Handlungen lassen.⁴

    Begriff

    Das Wort „Krieg" (von althochdeutsch chreg > mittelhochdeutsch kriec

    bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit, „Anstrengung, „Streit, „Kampf,

    „Bewaffnete Auseinandersetzung".⁵ ) In diesem etymologischen Umkreis

    angesiedelt sind auch mittelniederdeutsch krich und mittelniederländisch

    crijch. Eine akademische Rekonstruktion führt neuhochdeutsch „Krieg" auf

    die indogermanische Wurzel *gwrei- zurück. Diese hat ihre Entsprechung in

    griechisch brímē mit der Bedeutung „Gewalt, Wucht, Ungestüm" und hýbris mit

    der Bedeutung „Überheblichkeit, Gewalttätigkeit".

    In einem weiteren sprachgeschichtlichen Zusammenhang wird auch das

    neuhochdeutsche Wort „Kraft" hier eingeordnet, das möglicherweise aus der

    gleichen indogermanischen Wurzel entstanden ist.⁶ Die große Bandbreite der

    Bedeutungen spiegeln das altfriesische halskrīga mit der Bedeutung

    „Halssteifheit" sowie die vermutlich in Verbindung stehenden Begriffe

    altirisch bríg mit der Bedeutung „Kraft, Macht" und lettisch grînums für

    „Härte, Strenge" wider.⁷ Der Kollektivsingular, der alle Kriege subsumiert,

    entstand um 1800. Ältere Enzyklopädien behandeln unter „Krieg" einzelne

    Kriege oder spezifische Fragen der Kriegsführung.⁸ Ein veraltetes Wort für

    Krieg ist Orlog (noch heute niederländisch und afrikaans: oorlog).

    Das Verbum „jemanden bekriegen heißt einerseits „gegen ihn Krieg führen,

    andererseits hat das Grundwort kriegen die Bedeutung „etwas bekommen,

    erhalten, „jemanden erwischen⁹ : Beide Bedeutungen sind geeignet,

    Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzuzeigen. Auch

    wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein

    ökonomischer Hintergrund.

    Während individuelles oder kollektives Rauben und absichtliches Töten von

    Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat

    strafbar ist, wird „Krieg" nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet,

    sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich

    dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische

    Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall

    voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen

    gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind

    damit Kriegspartei.

    Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig

    und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer

    Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im

    Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung

    zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs-

    von Verteidigungskrieg.

    Typen

    Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:

    Ein zwischenstaatlicher Krieg findet zwischen zwei oder mehreren Staaten

    statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu

    einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und

    seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen-

    oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee

    fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen

    die Armee einer Besatzungsmacht.

    In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines

    Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, oft nicht staatlich

    organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften,

    „Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen

    Staatsregierung geführt werden.

    In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B.

    als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für

    die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um

    Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen

    Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.

    Ob es sich um einen Bürgerkrieg oder einen Unabhängigkeitskrieg handelt,

    hängt oftmals vom Standpunkt der jeweiligen Kriegspartei ab. So wird die

    Partei, die sich abspalten möchte, eher von einem Sezessionskrieg sprechen,

    während die Partei, die auf einem einheitlichen Staat beharrt, denselben

    Konflikt als (innerstaatlichen) Bürgerkrieg ansehen wird.

    Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht

    strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen kämpfenden

    Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist kein

    verlässliches Kriterium. Trotzdem nehmen große Forschungsprojekte das Maß

    von 1.000 Toten als groben Indikator dafür, dass ein bewaffneter Konflikt

    sich zum Krieg gesteigert hat. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein

    Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei

    mindestens einem der Kontrahenten. Als weiteres Kriterium wird manchmal

    angesehen, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein

    muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung

    beteiligt.¹⁰ ¹¹

    Ein bewaffneter Konflikt, der durch den Gegensatz konventionell überlegenen

    Militärs auf der einen Seite, und ihre Schwäche mittels Guerillatechniken

    ausgleichenden Gegnern auf der anderen Seite, geprägt ist, gilt als

    asymmetrischer Konflikt. Beispiel für einen solchen Konflikt ist auch der

    heutige „Krieg gegen den Terror", den die USA nach den Anschlägen vom 11.

    September 2001 ausgerufen haben. In ihm kämpft eine Staatenkoalition

    (Koalitionskrieg) gegen eine bzw. mehrere als weltweite Kriegspartei(en)

    auftretende terroristische Gruppierung(en). Ob es sich bei dem vermehrten

    Auftreten asymmetrischer Konflikte um ein neues oder altes, nur stärker

    auftretendes Phänomen handelt, ist Gegenstand von Diskussionen.¹²

    Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung – u. a. in den Medien – als

    „Konflikt oder als „Krieg bezeichnet wird, ist oft von politischen oder

    propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, die schon

    den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde,

    kann z. B. in der Sprachregelung von Drittstaaten bewusst weiterhin als

    Konflikt bezeichnet und behandelt werden, um sich damit besser einem

    Beistandsversprechen „im Kriegsfalle" oder anderem angemessenem Druck auf

    die Konfliktparteien entziehen zu können. Bei der Höherstufung eines

    einfachen bewaffneten Konflikts zu einem Krieg gilt analog das Gleiche.

    Subformen des Krieges oder analog so bezeichnete Konflikte sind unter

    anderem die Fehde, Bandenkriege, Blumenkriege und Wirtschaftskriege.

    Ebenen der Kriegsführung

    Kriege werden immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher

    Entscheidungsgewalt organisiert und geführt:

    - die strategische Ebene: Die strategische Ebene ist nach westlichem

    Verständnis der Politik zuzuordnen. Die Politik formuliert die

    Zielsetzung in einem Interessenkonflikt. Sie legt das grundsätzliche

    Vorgehen fest und bedient sich dabei im Hinblick auf die Zielerreichung

    aller zur Verfügung stehenden Machtmittel wie Diplomatie, Wirtschaft,

    Information und Militär. Dabei wird zwischen direkter und indirekter

    Strategie unterschieden. Die direkte Strategie versucht der Gegenseite

    unter hauptsächlichem Einsatz bzw. Androhung des Machtmittels „Militär"

    den eigenen Willen aufzuzwingen. Die indirekte Strategie dagegen versucht

    unter hauptsächlichem Einsatz anderer Machtmittel als dasjenige der

    Streitkräfte seinen eigenen Willen durchzusetzen. Indirekte und direkte

    Strategie schließen einander nicht aus, sondern sind vielmehr

    komplementär. Sie harmonisieren im Zusammenspiel. Die Wahl der

    Machtmittel und Vorgehensweisen zur Zielerreichung – also die Gewichtung

    von indirekter und direkter Strategie – hängt sowohl von der

    Verwundbarkeit der Gegenseite als auch von den eigenen Möglichkeiten ab.

    - die operative Ebene: Die operative Führung setzt politische Absichten und

    militärstrategische Vorgaben in Befehle an die taktische Führung um. Sie

    definiert operative Ziele, fasst diese in operative Konzepte,

    Operationspläne sowie Operationsbefehle und koordiniert die Gesamtheit

    der dazu erforderlichen taktischen und logistischen Maßnahmen.

    - die taktische Ebene: Unter taktischer Ebene sollen alle Dinge subsumiert

    werden, die in die Sphäre des Gefechts fallen. Die taktische Ebene setzt

    die Zielsetzungen der operativen Stufe um, indem sie ihre Mittel im

    bestmöglichen Zusammenwirken auf dem Gefechtsfeld einsetzt.

    Hauptursachen

    Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen

    Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige

    Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:

    - wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel, Imperialismus

    - Reichtum an Ressourcen: Ressourcenfluch¹³

    - politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z. B. Dschihad,

    Kreuzzug, „Demokratisierung" des nahen Ostens)

    - drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten

    - mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum

    Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) – auch

    als „Machtvakuum" bezeichnet

    - ethnische Konflikte

    - Nationalismus

    - religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in

    verschiedenen Religionskriegen (z. B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im

    Christentum, „Blumenkriege" der Azteken)

    - innere Verfasstheit von Staaten. So sind autoritäre und totalitäre

    Systeme (z. B. Stalinismus, Nationalsozialismus, Faschismus) häufiger in

    Kriege und Demozide verwickelt, als etwa Demokratien. Die empirische

    Forschung sieht einen Zusammenhang zwischen der Machtfülle, die einer

    Staatsführung ungeteilt zur Verfügung steht, und Massenverbrechen und

    Kriegen.¹⁴

    - Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und

    Staatsführung zusammenzuschweißen (Der Vorwurf wurde z. B. im

    Falklandkrieg erhoben)

    - struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer

    Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte.

    Siehe auch: Der Angreifer und seine Kriegsziele

    Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten

    ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen

    Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig

    und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht

    auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast

    immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im „Frieden".

    Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.

    Völkerrecht

    Im modernen Völkerrecht wird der Begriff „Krieg" nicht mehr verwendet. Die

    Genfer Konventionen unterscheiden bewaffnete internationale Konflikte von

    anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung wie etwa innerstaatlichen

    Konflikten. Der internationale bewaffneten Konflikt wird geregelt durch die

    Genfer Abkommen I–IV, sowie über das Zusatzprotokoll I über den Schutz der

    Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Angriff und Verteidigung,

    Zivilisten und Militärpersonal sind dabei wesentliche Kriterien. Sie

    unterscheiden legitime von illegitimen Kriegshandlungen. Was ein

    internationaler bewaffneter Konflikt ist, definieren die Genfer Abkommen

    aber nicht. Den nicht-internationalen Konflikt regelt der gemeinsame

    Artikel der Genfer Abkommen I–IV sowie das Zusatzprotokoll II über den

    Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte.

    Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer

    Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike

    vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch

    den Angriff selbst ersetzt.

    Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt

    Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation.

    Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg

    selbst.

    Gegenbegriff zum „Krieg ist der „Frieden. Dieser setzt völkerrechtlich

    wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen

    ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch

    weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr

    Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation

    (Lateinisch: „Besiegung").

    Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften

    Besetzung ohne geltenden Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die

    Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen

    und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.

    Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten

    bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein

    akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale

    Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des

    Völkerrechts angesehen werden.

    Krieg in den Theorien der Internationalen Beziehungen

    In der politikwissenschaftlichen Teildisziplin der Internationalen

    Beziehungen sind Kriege naturgemäß Gegenstand vielfältiger Betrachtungen

    (s. Strategische Studien, Friedensforschung). Dabei haben sich verschiedene

    theoretische Erklärungsansätze für ihre Entstehung herausgebildet.

    Die realistischen Schulen (Realismus und Neorealismus) sehen in den Staaten

    die eigentlichen Akteure des Geschehens, ihre Interessen und daran

    ausgerichteten Handlungen entscheiden über Krieg und Frieden, oft auch über

    Bürgerkriege in Drittstaaten (Stellvertreterkriege). Realistisch

    orientierte Theoretiker (Edward Hallett Carr, Hans Morgenthau) sehen im

    Machtinteresse des einzelnen Staates Grund für Instabilitäten der

    Staatenkonstellationen. Von einem pessimistischen Menschenbild ausgehend

    weisen sie den aggressiven Handlungen politischer Führungspersönlichkeiten

    eine große Rolle bei der Kriegsentstehung zu. Neorealisten wie Kenneth

    Waltz hingegen diagnostizieren weniger in einem auf aggressiv angestrebte

    Veränderung des Status Quo ausgerichteten Staatshandeln das Problem,

    sondern in der Staatenkonstellation selbst. Denn da jeder Staat den anderen

    Staaten prinzipiell mißtraut, besteht ein grundsätzliches

    Sicherheitsdilemma: Die Furcht vor den anderen Staaten führt zu eigener

    Absicherung durch Rüstung, diese wiederum wird von diesen als Bedrohung der

    eigenen Position wahrgenommen und führt zur Gegenrüstung, welche wiederum

    als Bestätigung der Eingangsbefürchtungen genommen wird. Im Ergebnis kann

    so auch zwischen faktisch kriegsunwilligen Staaten ein kriegerischer

    Konflikt entstehen, bspw. ein Präventivkrieg. Je multipolarer die

    Konstellation, desto multifaktorieller die Kausalität, desto größer das

    Risiko für eine unerwartete Eskalation.

    Der liberale Ansatz in den Internationalen Beziehungen hingegen verweist

    hingegen primär auf die interne Willensbildung der Staaten. Deren von

    Einzel- und Gruppenentscheidungen entlang gesellschaftlicher Konfliktlinien

    formulierte Politikgestaltung beeinflusst die jeweilige Außenpolitik der

    Staaten. Interne Faktoren wiegen so in der Regel schwerer als externe, und

    die Akteure bleiben gemeinhin auch an der Innenpolitik orientiert. Die

    innere Verfasstheit von Staaten spielt bei der Formulierung der

    Außenpolitik somit die entscheidende Rolle. Gemäß dem liberalen Ansatz sind

    demokratische Staaten mindestens untereinander signifikant friedlicher als

    andere Staaten, bis hin zur weitreichenden Aussage, dass demokratische

    Staaten gegeneinander keine Kriege führen (vgl. Demokratischer Frieden). In

    Ergänzung oder Konkurrenz dazu existiert die gleichfalls liberale

    Vorstellung eines Kapitalistischen Friedens, die davon ausgeht, dass

    ökonomisch eng verbundene und für einander insofern wichtige Staaten aus

    Eigeninteresse untereinander Kriege vermeiden.¹⁵

    Zweifel an der Kausalität der vorgebrachten realistischen, neorealistischen

    und liberalen Erklärungsgründe werden von der konstruktivistischen Schule

    vorgebracht: Für Krieg entscheidend seien weder aggressive Staaten, noch

    die grundsätzlich anarchische Staatenkonstellation, sondern psychologische

    und massenpsychologische Mechanismen, die kollektive Feindbilder innerhalb

    der Staaten, ihrer Eliten und Gesellschaften erst konstruierten und Kriege

    so ermöglichen würden. Erst ihre Aufdeckung und Hinterfragung bei

    Bevölkerungen und Akteuren diene wirksam der Kriegsvermeidung; nicht

    gegebene Situationen seien der Kern des Problems, sondern die Art und Weise

    wie diese wahrgenommen und bewertet werden.

    Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Staaten und Teilnahme an

    internationalen Regimen wie den Vereinten Nationen können nach

    neorealistischer und liberaler Auffassung eine auf Konfliktvermeidung

    ausgerichtete Staatengesellschaft formen helfen; liberale

    Politikwissenschaftler gehen dabei davon aus, dass dann auch gemeinsame und

    gemeinsam weiterentwickelte Werte eine Rolle spielen, Neorealisten

    verweisen nicht auf Werte, sondern auf das Interesse der Staaten an Regeln

    für einen nichtkriegerischen Konfliktaustrag. Dementsprechend haben

    stärkere Staaten eine größere Möglichkeit, ihre Interessen durch die

    Aushandlung von Normen auszudrücken.

    Eine Abkehr des Krieges von seiner Bindung an Staaten oder institutionell

    verfestigte Akteure könnte die in den IB vorgebrachten Analysen entwerten.

    Das vermehrte Aufkommen asymmetrischer Konflikte wird tendenziell mit Sorge

    betrachtet, da es zu eine Schwächung der Rolle der Staaten führe.¹⁶ Mit

    leichten und billig zu beschaffenden Waffen geführte Bürgerkriege sich

    flexibel bildender Gruppen mit Guerillataktiken, die sich durch Raub aus

    dem Krieg selbst ernährten, ihn mittels krimineller Aktivitäten

    finanzierten (illegaler Rohstoffhandel, Drogenhandel etc.)¹⁷ oder politisch

    kaum eingrenzbar formulierte Ziele verfolgten, könnten zu einer Zerrüttung

    der Staatenwelt führen, so dass der im Kern kontrollierbare und durch

    politische Maßnahmen beendbare Staatenkrieg zugunsten eines potentiell

    unbeendbaren Krieges zahlreicher (potentiell sehr kleiner) Parteiungen

    religiöser, politischer oder rein krimineller Natur zurückträte. Befürchtet

    wird, dass zahlreiche niedrigschwellige Konflikte so anders als früher

    nicht mehr durch Erschöpfung alleine endeten oder zu einer pazifierenden

    Staatenbildung mit Gewaltmonopol führten, sondern durch den allseits

    möglichen Rückgriff auf Ressourcen der Weltwirtschaft (und ihrer

    Schwarzmärkte) die Gründe ihrer Fortsetzung in sich selbst fänden.¹⁸ ,

    während die etablierten Staaten aus moralischen Gründen oder mit Rücksicht

    auf mangelnde Verlust- und Kampfbereitschaft ihrer eigenen Bevölkerungen

    ihr potentiell übermächtiges militärisches Befriedungspotential nicht

    ausspielen könnten.¹⁹

    Geschichte

    Menschwerdung, Altsteinzeit und neolithische Revolution

    Eine verbreitete Vorstellung sieht den Ursprung des Kriegs in der

    Naturgeschichte der Aggression (Sigmund Freud, Konrad Lorenz, Irenäus

    Eibl-Eibesfeldt). Eine Debatte über Kriege unter Tieren, in erster Linie

    unter nicht-menschlichen Primaten, schloss sich in der Verhaltensforschung

    und Primatologie an.²⁰ Gemeine Schimpansen – nicht aber Bonobos – kennen

    sowohl die koordinierte Jagd zum Nahrungserwerb wie intraspezifische

    Konkurrenz in Form innerartlicher Kämpfe, in denen einzelne Angehörige

    anderer Horden überfallen und getötet werden, bis hin zur allmählichen

    Vernichtung der anderen Gruppe. Da zwischen Gemeinen Schimpansen und den

    Vorfahren der heutigen Menschen ein enges Verwandtschaftsverhältnis

    besteht, wird ein Bezug zwischen den Kämpfen von Schimpansen und dem

    Verhalten heutiger Menschen gesehen²¹ . Archäologisch eindeutige Befunde

    für Kämpfe früher Menschenformen wie Australopithecen fehlen allerdings,

    ähnlich wie auch die Kämpfe heutiger Schimpansen archäologisch nicht

    nachweisbar wären, und nur durch direkte Beobachtung nachgewiesen wurden.²²

    Der menschliche Aggressionstrieb kann sich parallel auch aus der Abwehr

    gegen Raubtiere entwickelt haben. Mit der Entwicklung einfacher Waffen und

    der Verwendung von Feuer wurden Raubtiere als grundsätzliche Gefahr für die

    menschliche Spezies ausgeschaltet, die Methoden zur Abwehr und Jagd können

    prinzipiell auch auf den Kampf mit anderen Menschen übertragen werden.²³

    Menschen auf der Stufe des Homo erectus kannten das Feuer und verfügten

    über sorgfältig hergestellte Waffen (siehe Schöninger Speere), ob sie diese

    über die Jagd hinaus verwendeten, ist ungewiss. Inwieweit es Konflikte

    zwischen modernen Menschen und Neanderthalern gab und ob diese zum

    Aussterben der letzteren beitrugen, ist gleichfalls bislang

    unbeantwortbar.²⁴

    Kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Dörfern und Sippenverbänden

    beobachteten Ethnologen noch bei heute lebenden Steinzeitvölkern wie den

    Yanomami oder den Maring in Papua-Neuguinea.²⁵ So dokumentierte der

    Spielforscher Siegbert A. Warwitz im Rahmen eines Forschungsprojekts zum

    Spielen von Urvölkern das Ausarten eines Völkerballspiels zwischen zwei

    Stämmen im Hochland von Papua-Neuguinea zu einem mit Dreschflegeln,

    Mistgabeln und Sensen ausgetragenen blutigen Stammeskrieg.²⁶ Auch

    archäologische Befunde verdeutlichen, dass organisierte Gewalt bereits in

    frühen Gesellschaften zu massiven Auseinandersetzungen geführt hat, die man

    als Kriege

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