Energiemanagement: Praxisbuch für Fachkräfte, Berater und Manager
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Buchvorschau
Energiemanagement - Juliane Bränzel
Teil IGrundlagen und Anforderungen
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019
J. Bränzel et al.Energiemanagementhttps://doi.org/10.1007/978-3-658-26919-7_1
1. Einleitung
Marko Geilhausen¹
(1)
Weil im Schönbuch, Deutschland
Marko Geilhausen
Email: mail@consulting-geilhausen.de
Die Themen Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind häufig gebrauchte Schlagworte in der Wirtschaft und der Medienlandschaft.
Nachhaltigkeit bedeutet dabei eine effiziente und vor allem langfristige Nutzung der verfügbaren Ressourcen und die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen sowie anderer negativer Umweltauswirkungen von Unternehmens- und Geschäftsprozessen. Dabei werden die Langzeitfolgen von Entscheidungen in den Vordergrund gerückt und Maßnahmen nicht ausschließlich auf der Grundlage kurzfristiger Kosteneffekte durchgeführt.
Energiemanagement gewinnt hierbei vor dem Hintergrund stetig steigender Energiepreise und gesetzlicher Anforderungen zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen an Bedeutung und rückt mit dem steigenden, breiten Interesse an den Umweltauswirkungen von Unternehmen in der öffentlichen Diskussion stärker in den Fokus.
Gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen in der Energiesteuergesetzgebung, in den rechtlichen Grundlagen zur Förderung erneuerbarer Energien und der Strukturierung von Energiedienstleistungen führen zu einer verpflichtenden Beschäftigung mit dem Thema Energiemanagement.
Dabei kann die Einführung eines Energiemanagements (EM) durch Reduzierung der Energiekosten einerseits einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens leisten, andererseits durch Verbesserungen in der Energienutzung und Effizienz durch die damit einhergehende Schonung natürlicher Ressourcen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit und somit zur Erhaltung der Umwelt führen.
Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen in den Prozessen eines Unternehmens können über unterschiedliche Ansätze und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden. Hierbei werden grundsätzlich zwei Perspektiven unterschieden:
1.
Technisch
2.
Organisatorisch
Der technische Ansatz ist sicherlich der gebräuchlichste. Bei der technischen Sichtweise auf das Energiemanagement liegt der Fokus auf den Anlagen, die Energie verbrauchen. Es werden technische Maßnahmen ausgearbeitet und durch Änderungen und Neuerungen der Anlagen umgesetzt.
Der organisatorische Ansatz berücksichtigt stärker die Prozesse, Verfahren und Abläufe, die mit dem Themenfeld Energie zu tun haben. Hierzu gehören unter anderem der Energieeinkauf, die Instandhaltung und die Betriebsweise. Ebenso ist die Bewusstseinsentwicklung für Energieeffizienz und Ressourcenschutz, wie z. B. das Anhalten der Mitarbeiter, das Licht bei Verlassen von Räumen auszuschalten, eher im organisatorischen Energiemanagement angesiedelt.
Dieses Fachbuch stellt den organisatorischen Ansatz für Energiemanagement in den Vordergrund und möchte innerhalb einer dreiteiligen Struktur Unternehmen in die Lage versetzen, gelebtes Energiemanagement auch außerhalb der technischen Abteilungen zu integrieren. Dabei steht der Fokus auf den grundlegenden Bestandteilen eines erfolgreichen Energiemanagements. Der Bereich Energierecht wurde aufgrund seiner Schnelllebigkeit bewusst außen vor gelassen, um Fachkräften, Energiemanagementbeauftragten und Energiemanagern ein möglichst lange aktuelles Grundlagenwerk für ihr tägliches Arbeiten an die Hand zu geben.
Einer der gebräuchlichsten – und auch vom Gesetzgeber geforderte – organisatorische Ansatz ist die Einführung eines Energiemanagementsystems auf Basis der internationalen Norm ISO 50 001. Deren Einführung wird im Teil 1 dieses Buches innerhalb des Kap. 2 aufgegriffen und mit Bezug auf die Anforderungen der Normierung erläutert. Hierbei wird strukturiert und Anhand der Anforderungen erklärt, welche Aufgaben auf ein Unternehmen mit der Entwicklung eines zertifizierbaren Energiemanagementsystems zukommen und welche Lösungen sich in der Praxis etabliert haben. Diese Lösungen werden durch zahlreiche Beispiele erklärt. In der vorliegenden 2. Auflage wurden die Neuerungen der Revision der ISO 50 001 ebenso eingearbeitet wie aktuelle Best-Practice-Ansätze.
Teil 2 dieses Fachbuches behandelt den wirtschaftlichen Rahmen, dem trotz aller Motivation zur Schonung natürlicher Ressourcen auch innerhalb des Energiemanagements im Unternehmensumfeld Rechnung getragen werden muss.
In Kap. 3 werden in diesem Kontext Ansätze für einen strukturierten Energieeinkauf und die damit erzielbaren Kosteneffekte betrachtet. Die Energiebeschaffung, egal ob Strom, Erdgas oder Heizöl, erfordert zunächst eine Analyse der einzelnen Preisbestandteile, die jedoch zum Teil einer starken gesetzlichen Regulierung unterliegen. Untersucht werden die Möglichkeiten, diese Preiselemente durch aktive Beschaffungsprozesshandlungen zu optimieren. Im Wesentlichen ist jedoch nur die reine Commodity, d. h. der handelbare Preis, durch intelligentes Beschaffungsmanagement beeinflussbar, so dass die verschiedenen Preisindikatoren, von politischen Risiken bis hin zu technischen Verfügbarkeiten, die üblichen und tauglichen Beschaffungsmethoden und die möglichen Risikostrategien, von der Fixpreisbeschaffung bis zur Tranchenbeschaffung, untersucht und erläutert werden. Spätestens bei einer Tranchenforward-Beschaffung, und hier werden die notwendigen Prozessschritte erläutert und dargestellt, ist eine nachhaltige Risikostrategie unerlässlich. Daher wird im Rahmen der Energiebeschaffung auch das Thema Risikomanagement betrachtet. Vertieft werden auch die im Markt vorhandenen Ökostrom- und Bioerdgasprodukte vorgestellt. Wegen der Unterschiede der Marktsysteme werden einerseits Strom und Erdgas und andererseits die Heizölbeschaffung untersucht und dargestellt. Zuletzt wird die immer wichtiger werdende Eigenerzeugung von Strom als Ergänzung zum Energieeinkauf am Markt vorgestellt. Soweit möglich sind konkrete Kalkulationsbeispiele und Marktanalysen, auch mit Verweis auf benachbarte nationale Märkte, vorgenommen worden. Im Rahmen der Neu-Auflage wurden die Änderungen des EEG und KWKG (Stichwort Energiesammel-Gesetz) berücksichtigt. Neu hinzu kommt ein Ausblick zur CO2-Umlage im Wärme- und Verkehrs-Sektor.
Als zweiter Baustein des wirtschaftlichen Rahmens beschäftigt sich Kap. 4 mit der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in energiesparende Technologien. Dabei bietet das Kapitel eine kompakte und leicht verständliche Einführung in die wichtigsten Methoden zur ökonomischen Beurteilung von Investitionsprojekten. Auch ohne wirtschaftliches Vorwissen versetzen die Erläuterungen in die Lage, die in der Praxis gebräuchlichsten Ansätze nachzuvollziehen und anzuwenden. Dazu gehören neben der Amortisationszeit oder der Rentabilität beispielsweise auch der Kapitalwert, der Interne Zinsfuß oder die Stromgestehungskosten. Jede Methode wird übersichtlich anhand einer Beschreibung und einer Formel vorgestellt sowie anschließend in einer einfachen Beispielrechnung angewendet. Ergänzende Erläuterungen zu den Vor- und Nachteilen jeder Methode schulen das individuelle Urteilsvermögen. Damit wird die Auswahl eines geeigneten Ansatzes zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für jeden Praxisfall möglich. Abschließend führt das Kapitel in die Anwendung von Sensitivitätsanalysen ein, einem unerlässlichen Werkzeug für eine fachlich fundierte Handlungsempfehlung.
Der dritte und letzte Teil dient der Betrachtung einzelner Aspekte zur Bereitstellung von Daten für ein erfolgreiches Energiemanagement und der Finanzierung von Maßnahmen zur Realisierung von Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen in der Energieversorgung.
Eingeleitet wird diese Betrachtung des Energiemanagements durch das Kap. 5, das sich mit den Finanzierungsmöglichkeiten durch Contracting beschäftigt. Contracting behandelt hierbei das Ausgliedern wesentlicher Bereiche der Energieversorgung eines Unternehmens hin zu einem spezialisierten Dienstleister, der durch sein Know-how und gezielte Investitionen die Versorgungssicherheit und Effizienz der Anlagen zur Energiebereitstellung in nicht unerheblichem Maße verbessern kann.
Abschließend wird in Kap. 6 das Energiedatenmanagementsystem (EDMS) betrachtet, das als Grundlage für alle Aktivitäten innerhalb eines geplanten Energiemanagements unersetzlich ist. Dabei handelt es sich bei einem Energiedatenmanagement keineswegs um ein System zur Erfassung von Messwerten, das eher dem technischen Energiemanagement zuzuordnen wäre. Ein EDMS umfasst vielmehr die strukturierte Aufbereitung von Informationen für weitergehende Analysen sowie die Ermittlung von Kennzahlen im Zuge eines Energie-Monitorings. Somit schließt sich hier der Kreis zum vom Gesetzgeber geforderten und in Kap. 2 beschriebenen Energiemanagementsystem, das auf einer fundierten Datengrundlage aufbaut. Insbesondere die Stärkung der Forderung nach belastbaren Kennzahlen und deren Vergleich mit einer validen Ausgangsbasis als Nachweis einer fortlaufenden Verbesserung bedingt die intensive Beschäftigung mit dem Thema.
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019
J. Bränzel et al.Energiemanagementhttps://doi.org/10.1007/978-3-658-26919-7_2
2. Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50 001:2018
Marko Geilhausen¹
(1)
Weil im Schönbuch, Deutschland
Marko Geilhausen
Email: mail@consulting-geilhausen.de
2.1 Gründe und Motivation
Die Gründe für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50 001 (nachfolgend ISO 50 001) sind ebenso vielfältig wie die Unternehmen, die sich für ein solches System entscheiden.
Folgende Aspekte können eine Motivation für die Einführung eines Energiemanagementsystems darstellen:
Einsparungen in den Energiekosten
Erfahrungswerten zu Folge sind innerhalb der ersten 5 Jahre bis zu 25 % Einsparungen in den Energiekosten möglich.
Ein Teil davon kann ohne größere Investitionen durch verbesserten Betrieb der technischen Anlagen und Erhöhung des Bewusstseins für Energieeffizienz bei den Mitarbeitern realisiert werden.
Nutzung von Steuerermäßigungen und -entlastungen
Möglichkeiten zu Entlastungen bei energiebezogenen Steuern und Umlagen können in Teilen von Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur noch durch die Einführung eines Systems zur Reduzierung der Energieverbräuche genutzt werden.
Eine Reduzierung der EEG-Umlage ist möglich, wenn der Gesamtstromverbrauch über 1 GWh pro Jahr liegt und die Energiekosten einen Anteil an der Bruttowertschöpfung von 17 bzw. 20 % übersteigen. Für die Ermäßigung muss ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeführt sein.
Wenn die Mehrbelastung durch die Einführung der Ökosteuer den Entlastungsbetrag in der Rentenversicherung übersteigt, ist eine Entlastung in Sonderfällen möglich. Dieser Spitzenausgleich ist an die Einführung eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz gekoppelt.
Beitrag zum Umweltschutz
Emissionen können durch die Reduzierung des Energieverbrauches und die Steigerung der Energieeffizienz verringert werden.
Durch Einsparungen, die Verbesserung der Effizienz und den eventuellen Einsatz erneuerbarer Energien werden natürliche Ressourcen geschont.
Steigerung der Nachhaltigkeit
Durch den Ansatz der fortlaufenden Verbesserung werden die Effizienz der genutzten Energie und die Reduzierung des Verbrauches nicht auf Grund kurzfristiger Kosteneinsparungen, sondern langfristig betrachtet.
Verbesserung des Images
Die Außenwahrnehmung des Unternehmens im Bereich Umweltschutz verbessert sich, wenn ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Energiemanagementsystem eingeführt wird.
Einhaltung gesetzlicher Pflicht
Seit 2015 gilt eine EU-weite Pflicht für Unternehmen, die nicht den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) haben, zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16 247:2012 Teil 1. Von dieser Pflicht befreit werden Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50 001 erfolgreich eingeführt haben.
Der Ansatz eines Energiemanagementsystems, wie ihn die ISO 50 001 vorgibt, verbindet dabei technische und organisatorische Ansätze zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.
Ein ganzheitliches Energiemanagement , wie es die ISO 50 001 anstrebt, betrachtet alle Aspekte des Umgangs mit Energie gleichermaßen und integriert das Energiemanagement in die Strategie und die Organisation des Unternehmens. Dabei werden sowohl aus der technischen, als auch aus der organisatorischen Perspektive heraus mehrere Ziele verfolgt: die Senkung des Energieverbrauches, die Senkung der Energiekosten und die Steigerung der Energieeffizienz.
Dabei stößt das Energiemanagement in der Praxis durch die Fokussierung bei Investitionsentscheidungen auf die Produktionsbereiche sowie durch allgemein fehlendes Kapital für Investitionen oft auf Hindernisse im Unternehmen.
Um diese Barrieren zu mildern oder zu umgehen, muss ein ganzheitliches Energiemanagement mehrere Handlungsfelder zugleich betrachten und in Verbindung setzen. Abb. 2.1 zeigt diese Felder in ihrem Zusammenhang.
../images/315782_2_De_2_Chapter/315782_2_De_2_Fig1_HTML.pngAbb. 2.1
Ganzheitliches Energiemanagement
1.
Politik und Ziele
Diese Säule des Energiemanagements dient der Einbindung energetischer Entscheidungen in die Strategie des Unternehmens. In der ISO 50 001 sind dieser Ebene die Kapitel 5.2 und 6.2 gewidmet.
2.
Planung und Organisation
Die Integration des Energiemanagements in die Organisation des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Umfeldes sowie der Risiken und Chancen, die sich durch die Nutzung von Energie und die Einführung eines Energiemanagements ergeben, sind wesentliche Erfolgsfaktoren im Energiemanagement. Diese werden unterstützt durch die konkrete Planung des Umgangs mit Energie sowie die Bildung eines Energieteams. Die ISO 50 001 greift diese Anforderungen auf und formuliert sie in den Kapiteln 4, 5 und 6.1.
3.
Umsetzung
Die Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des Energiemanagements ist von entscheidender Bedeutung für dessen Erfolg. Aber auch die Umsetzung der organisatorischen Planung und die Entwicklung einer entsprechenden EM-Dokumentation, wie von der Norm in den Kapiteln 8 und 7.5 gefordert, führen zu geringeren Energiekosten.
4.
Kultur
Kein Energiemanagement kann ohne die Mitwirkung und Kompetenz der Mitarbeiter langfristigen Erfolg generieren. Daher ist insbesondere die Kultur in Bezug auf den Umgang mit Energie ein Garant für erfolgreiches Energiemanagement. Die Norm widmet diesem Baustein die Kapitel 7.2 und 7.3 und setzt die Aufgabe der Bewusstseinsentwicklung für Energieeffizienz in den Verantwortungsbereich der obersten Leitung einer Organisation. Auch muss gemäß ISO 50 001 Kapitel 7.4 den Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen werden, Verbesserungsvorschläge zum Energiemanagement abzugeben.
5.
Prüfung und Steuerung
Kein Energiemanagement kann ohne regelmäßige Überwachung der Kennwerte und ohne regelmäßige Messungen funktionieren. Daher ist diese Säule im ganzheitlichen Energiemanagement wesentlich für eine stetige und dauerhafte Senkung des Energieverbrauches bzw. die langfristige Steigerung der Energieeffizienz. Die Norm gibt hierzu klare Anforderungen in Kapitel 9.
6.
Fortlaufender Verbesserungsprozess (FVP)
Ein nachhaltiges und ganzheitliches Energiemanagement soll die energetische Leistung (Verbrauch und Effizienz) eines Unternehmens langfristig und fortlaufend verbessern. Hierzu ist es notwendig, Erkenntnisse aus Planung, Umsetzung und Prüfung zu bewerten und in neue Planungen und Umsetzungen einfließen zu lassen. Dieser Kreislauf ist wesentlicher Bestandteil eines Energiemanagementsystems nach ISO 50 001 und wird durchgängig in der Norm gefordert. Ein Instrument, das die ISO 50 001 für die Erfüllung dieser Anforderung vorgibt, ist die Management-Bewertung in Kapitel 9.3 sowie die Steuerung von Korrekturmaßnahmen in Kapitel 10.1.
7.
Energetische Bewertung
Grundlage eines jeden Energiemanagements ist das Wissen über die energetische Gesamtsituation im Unternehmen. Ohne fundierte Zahlen, Daten und Fakten ist es nur punktuell möglich, Potenziale für Einsparungen oder Effizienzsteigerungen zu erkennen. Daher gibt die ISO 50 001 im Kapitel 6.3 einen Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Energiestrukturen vor.
Das vorliegende Kapitel folgt ab dem Abschn. 2.4 dem Aufbau der Norm. Somit enthält z. B. der Abschn. 2.4.1 Erläuterung zum Normenkapitel 4.1 – Verstehen der Organisation und ihres Kontextes.
Dabei darf der Zeitbedarf für die Entwicklung und Einführung eines Energiemanagementsystems nicht unterschätzt werden. Erfahrungsgemäß dauert die Einführung abhängig von der Unternehmensgröße und der Anzahl an Standorten zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren. Auch die Pflege und fortlaufende Weiterentwicklung, wie von der ISO 50 001 gefordert, benötigt eine konsequente Planung und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (Abschn. 2.7.1).
2.2 Grundlagen
Im vorliegenden Kapitel wird erläutert, wie eine Norm entsteht und welche Gründe die Vereinheitlichung von Standards hat, sowie die Entwicklung aufgezeigt, die zur Entstehung der DIN EN ISO 50 001:2018 geführt hat. Abschließend enthält dieses Kapitel einen Überblick über die wesentlichen Änderungen zur 2011er-Version.
2.2.1 Gründe und Ablauf der Normung
Die Hintergründe für Normen sind die nationale und internationale Vereinheitlichung von Standards und die Festlegung des aktuellen Standes der Technik. Dabei fördern vor allem Normen im technischen Bereich die Komptabilität von Produkten unterschiedlicher Hersteller und schreiben klare Mindeststandards zur am Markt geforderten Qualität fest.
Aber auch im Bereich der Unternehmensführung unterstützen Normen bei der Ausgestaltung von Organisationsstrukturen mit dem Ziel, einzelne Themenfelder innerhalb des Unternehmens systematischer zu betrachten und in der Wahrnehmung zu stärken. Dies hat vermehrt zur Anwendung von Normen aus der Reihe der Managementsysteme, allen voran der Bereich des Qualitätsmanagements mit der DIN EN ISO 9001, geführt.
Heute gibt es Management-Normen auch für die Bereiche Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Risikomanagement, Lebensmittelsicherheit sowie für das Energiemanagement und andere Themen der Unternehmensführung.
Bei der Normung gibt es dabei unterschiedliche Ebenen:
National:
Deutsche Standards werden durch das DIN , das Deutsches Institut für Normung e. V., in Berlin erarbeitet.
International
Auf europäischer Ebene werden Normen durch das europäische Komitee für Normung, das CEN , herausgegeben. Diese werden mit dem Kürzel EN gekennzeichnet.
Weltweit gültige Normen, werden durch die ISO , die Internationale Organisation für Normung, in Zusammenarbeit mit den Normungsinstituten der einzelnen Länder ausgefertigt.
Die DIN EN ISO 50 001:2018 wurde durch das technische Komitee der ISO für den Bereich Energiemanagement erarbeitet und durch das technische Komitee der CEN in eine europäische Norm überführt. Das DIN übernahm diese Norm als nationalen Standard gemäß den Vorgaben der ISO. Zuständig innerhalb des DIN ist der Arbeitsausschuss „Energieeffizienz und Energiemanagement im „Normenausschuss zu den Grundlagen des Umweltschutzes
(NAGUS ).
Die am Ende der Bezeichnung einer Norm angeführte Jahreszahl gibt das Jahr der aktuellsten Fassung bzw. der letzten Überarbeitung wieder, d. h., die ISO 50 001:2018 wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert und stellt damit die zweite Version der Norm dar.
2.2.2 Entwicklung der DIN EN ISO 50 001
Vorgänger der ISO 50 001 war in Europa die durch das CEN entwickelte DIN EN 16 001 :2009 (nachfolgend kurz EN 16 001).
Innerhalb des später gegründeten Komitees für Energiemanagement der ISO war das DIN ebenfalls vertreten. Da beide Normen viele Parallelen aufwiesen, wurden wesentliche Bestandteile der EN 16 001 in die neue ISO-Norm überführt.
Wesentliche Änderungen ergaben sich durch den bereits vorangetriebenen Entwurf der USA und Brasilien vor allem in den Begrifflichkeiten sowie in der Ausweitung der Anforderungen an den Prozess der energetischen Bewertung und der Einführung von Kennzahlen zur Erfassung der energetischen Leistung.
Die ISO 50 001 fügt sich nahtlos in das Konzept integrierter Managementsysteme ein und lässt sich mit den weiteren Normen für Managementsysteme (z. B. ISO 9001 – Qualität oder ISO 14 001 – Umwelt) zu einem ganzheitlichen System verbinden (Abschn. 2.11.4). Größter Vorteil beim Bestehen eines integrierten Managementsystems sind die verringerten Kosten für Betrieb und Auditierung im Vergleich zu mehreren nicht zusammengeführten Systemen.
2016 entschied sich die ISO zur Überarbeitung der ISO 50 001:2011. Dies diente der Weiterentwicklung und Anpassung an die neuesten Erkenntnisse im Bereich Managementsysteme und vor allem im Bereich organisatorisches Energiemanagement. So wurde im August 2018 die neue und mit Übergangsfrist bis spätestens 2021 umzusetzende ISO 50 001:2018 veröffentlicht und im Dezember 2018 auch vom DIN übernommen und übersetzt herausgegeben.
Folgende Übergangsfristen sind dabei zu berücksichtigen:
Alle Zertifikate nach ISO 50 001:2011 laufen automatisch und unabhängig ihrer Gültigkeit spätestes zum 20. August 2021 aus.
Ab dem 20. Februar 2020 dürfen in der Zertifizierung keine Audits mehr nach alter Norm stattfinden (Erst-Zertifizierung, Überwachung oder Re-Zertifizierung).
Daher muss das Energiemanagementsystem des Unternehmens bis zum Audit nach dem 20.02.2020 umgestellt werden.
2.2.3 Wesentliche Änderungen zu ISO 50 001:2011
Die ISO 50 001:2018 entstand nach den erfolgten Revisionen im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme. Durch die Angleichung aller Managementsystem-Normen bei der ISO in Form der High-Level-Structure (Abschn. 2.3) lässt sich das Energiemanagement noch leichter in bestehende Systeme und die strategische Ausrichtung der Organisation integrieren. Auch wurden die bisherigen Kerninhalte klargestellt und verstärkt. Somit lässt sich bei der Revision der ISO 50 001 von einer Weiterentwicklung ohne radikale Neuerungen sprechen.
Wesentliche Änderungen zur ursprünglichen ISO 50 001:2011 sind:
Übernahme der High-Level-Structure, einheitlicher Basistexte und gemeinsamer Definitionen und dadurch bessere Integration in strategische Managementprozesse und bestehende Managementsysteme.
Aktualisierung einiger Definitionen, Aufnahme neuer Begriffe und Wegfall nicht mehr benötigter Begrifflichkeiten.
Ausweitung der Betrachtung rechtlicher Pflichten auf einen Stakeholder-Ansatz, der basierend auf einer Betrachtung des gesamten Unternehmensumfeldes eine Analyse der Erwartungen interessierter Parteien und daraus abgeleitet eine Listung der bindenden Verpflichtungen fordert.
Klarstellung der Forderung der ISO 50 003 (Zertifizierungsregel), dass im definierten Anwendungsbereich keine Energieart ausgeklammert werden darf (egal wie gering der Verbrauch ist).
Stärkung der Verantwortlichkeit der Leitungsebene durch Definition einer Gesamtverantwortung und Rechenschaftspflicht bei der obersten Leitung.
Wegfall der Forderung nach einem Managementbeauftragten als Hauptverantwortlichem.
Stärkung der Forderung nach einem Energieteam.
Pflicht zur Veröffentlichung der Energiepolitik bei Bedarf.
Forderung der Planung von Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken. Hier wird explizit kein vollständiges Risikomanagement gefordert. Dennoch muss das Unternehmen seine energierelevanten Risken (z. B. höherer Verbrauch nach Umbau Fernwärme) oder rechtlichen Risiken (z. B. Energieweitergabe an Dritte) sowie seine Chancen (Energieeinsparpotenziale, steuerliche Vorteile) erkennen und den Umgang bewerten.
Der Energieplanungsprozess wurde klarer dargestellt. Es erfolgt ein stärkerer Fokus auf die Analyse der wesentlichen Bereiche und ihrer Einflussparameter.
Es wird ein Datenerfassungskonzept gefordert, dass neben Energiemessungen auch die Quellen anderer relevanter Daten (für z. B. Kennzahlen wie kWh je Produktivstunde) einbezieht.
Im Bereich der Ressourcenbereitstellung und Kommunikation werden die Planungsaspekte stärker fokussiert. Es muss z. B. ein Ressourcenplan erarbeitet werden, ebenso wie eine Kommunikationsmatrix.
Sprachliche Klarstellung und Klärung der Dokumentenstruktur durch Einführung des Konzeptes der dokumentierten Information und Stärkung des Aspektes der Datensicherheit.
Bei der Prozesslenkung müssen ausgelagerte Prozesse mit Einfluss auf die wesentlichen Bereiche bzw. wesentliche Bereiche, die vollständig durch Dritte erfolgen, stärker berücksichtigt werden. Auch sollen die Prozesse des Energiemanagementsystems in die Geschäftsprozesse des Unternehmens integriert werden.
Im Rahmen des internen Audits ist in Zukunft eine umfangreichere Planung im Sinne eines Auditprogrammes erforderlich.
Die Pflichten zur Verbesserung des Energiemanagementsystems und der energiebezogenen Leistung haben einen eigenen Baustein erhalten und wurden somit gestärkt. Gleichzeitig spricht die neue Norm aber nicht mehr von einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP), sondern von fortlaufender Verbesserung. Dieses neue Konzept erlaubt auch Stagnation oder kurzzeitige Verschlechterungen, da der langfristige Trend in den Schwerpunkt der Bewertung rückt.
2.3 Die High-Level-Structure
Der Aufbau der ISO 50 001 wurde mit der Revision 2018 an die High-Level-Structure (HLS) gemäß den ISO-Anforderungen für Managementsysteme angeglichen. Dies umfasst eine Grundstruktur, einheitliche Basistexte sowie gemeinsame Benennungen und Definitionen, um ein hohes Maß an Komptabilität mit anderen Managementsystem-Normen sicherzustellen.
Innerhalb der HLS werden unabhängig vom Themenfeld (z. B. Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz, Energie) grundlegende Festsetzungen und Formulierungen für alle Managementsysteme vereinheitlicht. Dies vereinfacht und erleichtert den Umgang und vor allem die Integration von Managementsystemen in der Praxis.
Zur Eingliederung der Anforderungen an ein Energiemanagementsystem wurde die neue ISO 50 001 vollständig neu strukturiert und um die HLS-spezifischen Vorgaben erweitert. Der bisherige an einen Deming-Kreis oder auch PDCA-Regelkreis angegliederte Aufbau der Norm in die Schritte Planung (Plan), Umsetzung (Do), Prüfung (Check) und Korrekturen (Act) zur Verwirklichung eines fortlaufenden Verbesserungsprozesses (FVP) wurde beibehalten und um den Kontext der Organisation sowie die geplanten Ergebnisse des Energiemanagementsystems in Bezug auf den festgelegten Anwendungsbereich erweitert. Abb. 2.2 gibt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen den Kapiteln 4 bis 10 der Norm und diesem neuen PDCA-Konzept.
../images/315782_2_De_2_Chapter/315782_2_De_2_Fig2_HTML.pngAbb. 2.2
Aufbau der ISO 50 001:2018
Die Kapitel 0 bis 3 enthalten allgemeine Grundlagen, wie den Anwendungsbereich und die Ziele der Norm, Verweise auf weitere gültige Normen, die Anleitung zur Umsetzung der Anforderungen der ISO 50 001 geben können, sowie ein Glossar der wichtigsten Begrifflichkeiten in einem Energiemanagementsystem nach ISO.
Neben dieser Gliederung an den PDCA-Zyklus lassen sich innerhalb der Norm unterschiedliche Vorgehensweisen für die Durchführung des fortlaufenden Verbesserungsprozesses (FVP) ableiten. Diese FVP-Ketten bauen auf logisch aufeinander folgenden Normenkapiteln auf.
Grundlage aller FVP-Ketten ist die Durchführung der energetischen Bewertung (Abschn. 2.6.3). Bei dieser werden die Anlagen und Prozesse mit dem höchsten Anteil oder Einfluss auf den Gesamtenergieverbrauch und die Energieeffizienz des Unternehmens identifiziert. Diese werden unter dem Begriff wesentlicher Energieeinsatz (in der Normierung SEU = Significant Energy Use) zusammengeführt.
Darauf aufbauend lassen sich drei FVP-Ketten identifizieren, die zu einer dauerhaften Verbesserung des Energieeinsatzes beitragen:
1.
Ableitung von Zielen und Maßnahmen auf Grundlage der in der energetischen Bewertung festgelegten Anlagen mit dem höchsten Energieeinsatz, d. h. den wesentlichen Energieeinsatzbereichen des Unternehmens (Abschn. 2.6.2).
2.
Auslegung neuer Anlagen in den wesentlichen Energieeinsatzbereichen nach Energieeffizienzkriterien und deren Beschaffung (Abschn. 2.8.2 und 2.8.3).
3.
Steuerung der Prozesse, die Einfluss auf die wesentlichen Energieeinsatzbereiche haben, sowie Betrachtung der Auswirkungen auf den Energieeinsatz bei wesentlichen Änderungen der Abläufe Abschn. 2.8.1).
Alle drei FVP-Ketten enden in der Überwachung und Messung der erreichten Ergebnisse (Abschn. 2.9).
2.4 Kontext der Organisation
Jegliche Form der Organisation agiert nicht im „luftleeren Raum", sondern interagiert mit einer Vielzahl an internen und externen Themen, die zusammengefasst das Umfeld der Organisation bilden. Ein Energiemanagementsystem muss diese Interaktion verstehen, aufgreifen, begreifen und in seiner Umsetzung berücksichtigen, will es nicht den Erfolg oder Wert der Organisation als solchen gefährden.
Im weiteren Verlauf dieses Kapitels wird anstelle von Organisation meist von Unternehmen gesprochen. Alle Erläuterungen und Hinweise sowie die Vorgaben der Norm lassen sich auch auf andere Organisationsformen anwenden.
2.4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
Bei der Analyse des Kontextes geht es darum, das Umfeld, in dem das Unternehmen und somit auch das Energiemanagementsystem agieren, zu begreifen. Dabei spielen vor allem interne und externe Themen eine Rolle, die die geplanten Ergebnisse oder auch die Ausgestaltung des Energiemanagements oder der energiebezogenen Leistung beeinflussen können. Dieser Einfluss kann negativ oder positiv sein. Die energiebezogene Leistung bezieht sich auf den Energieverbrauch, den Energieeinsatz und die Energieeffizienz des Unternehmens als Ganzes und in den wesentlichen Prozessen im Speziellen.
Beispiele für interne Themen können dabei sein:
Kernprozesse
Unternehmensstrategie
Organisationsstruktur
Standorte (Alter, Aufbau, Regionalität)
Produkte
Größe/Mitarbeiterzahl
Schichten/Arbeitsorganisation
Art der Energieversorgung/-verteilung im Standort
Art und Anzahl der Energiequellen
Bestehende Managementsysteme
Stand der Technik
Sprache
Beispiele für externe Themen können sein:
Kundengruppen und Absatzmärkte
Branche und Wettbewerb
Logistik
Anteilseigner/Konzernzugehörigkeiten
Nachbarschaftliches Umfeld (z. B. Gewerbe- oder Industriegebiet)
Kommunale Themen (Stadtentwicklung, Satzungen etc.)
Gesetze
Zulassungen
Art der Energieversorgung von außen (Einschränkungen, Zuverlässigkeit etc.)
Energiekostenentwicklungen/Energiebörse
Witterungseinflüsse und Klima
Normen
Stand der Technik
Das Unternehmen soll bei der Betrachtung ihres Kontextes eine Vogelperspektive einnehmen und aus dieser die Chancen und Risiken bewerten, die sich aus ihrem Umfeld ergeben. Diese Analyse ist die Basis für die Betrachtung der interessierten Parteien (Abschn. 2.4.2) und die Planung von Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken (Abschn. 2.6.1).
Dies sollte durch die oberste Leitung in Zusammenarbeit mit dem Energieteam erarbeitet werden und in Form einer SWOT-Analyse oder eines Strategie-Papiers nachgewiesen werden.
Bei einer SWOT-Analyse werden die Analyse der Risiken und Chancen aus dem externen Umfeld des Unternehmens (opportunities and threats) den Stärken und Schwächen, die sich aus internen Themen ergeben (strenght and weaknesses), gegenübergestellt und ganzheitlich bewertet, vergleiche hierzu Abb. 2.3.
../images/315782_2_De_2_Chapter/315782_2_De_2_Fig3_HTML.pngAbb. 2.3
SWOT-Analyse
Die ISO 50 001 fordert hier zwar keine explizite Dokumentation, aber der Nachweis, das Nachhalten und vor allem die Weiterverwendung der erhobenen Ergebnisse zur Entwicklung von Prozessen, die das Unternehmen voranbringen, fällt ohne geordnete Dokumentation schwer.
Als Reaktion auf Änderungen im Umfeld des Unternehmens ist die Analyse anzupassen und sind die geänderten Ergebnisse im Rahmen der Management-Bewertung (Abschn. 2.9.3) zu betrachten.
2.4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
Aus der Analyse des Kontextes ergibt sich eine Vielzahl an interessierten Parteien, die Erwartungen oder Forderungen an das Unternehmen haben bzw. stellen.
Interessierte Parteien werden auch als Stakeholder benannt. Im Unterschied zu den Shareholdern, die einen Anteil am Unternehmen haben und daher vor allem eine gewisse Renditeerwartung hegen, haben andere Stakeholder meist eher ein Interesse an einem langfristigen und stabilen Wert des Unternehmens sowie an nachhaltigem Wachstum durch nachhaltiges Wirtschaften. Interessierte Parteien können die direkte Nachbarschaft des Unternehmens sein, die unmittelbar die Umweltauswirkungen eines Unternehmensstandortes zu spüren bekommen. Auch Verbände und Vereine, in denen das Unternehmen aktiv ist, können ein Interesse an den Bemühungen des Unternehmens, energieeffizienter und ressourcenschonender zu werden, haben. Das Gesagte gilt ebenfalls für Organisationen und Initiativen für oder gegen Themen, in die das Unternehmen involviert ist. Dies können z. B. Initiativen für erneuerbare Energien, Bürgerbewegungen gegen den Bau von Nahversorgungskraftwerken oder für den Erhalt von besonders schützenswerten Naturgebieten sein. Auch müssen interne Gruppen wie die eigenen Mitarbeiter ebenfalls als interessierte Partei angesehen werden.
Beispiele für interessierte Parteien können sein:
Kunde
Gesetzgeber (international, national, regional, kommunal)
Behörden (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA, Zollamt, Zulassungsstellen)
Anteilseigner
Banken
Versicherungen
Berufsgenossenschaften
Gewerkschaften
Mitarbeiter
Eigentümer
Lieferanten und Energieversorger
Verbundene Unternehmen (Konzern, Partner, Tochterunternehmen)
Verbände
Umweltschutzorganisationen
Nachbarn
Vereine
Bürgerinitiativen
Zertifizierungsorganisationen
Vermieter/Immobiliengesellschaften
Nach der Identifikation der interessierten Parteien auf Grundlage der Kontextbetrachtung muss das Unternehmen die Erwartungen und Forderungen, die für das Energiemanagement relevant sind, bestimmen und festlegen, welche dieser Anforderungen durch das Managementsystem bedient werden können.
Da es aufgrund sich stetig ändernder Geschäftsbeziehungen, Strategien und Umfelder des Unternehmens fortwährende Veränderungen in den interessierten Parteien gibt, kann es keine All-inclusive-Liste der Erwartungen und Forderungen geben. Das Unternehmen muss einen Prozess entwickeln, der sicherstellt, dass zu jeder Zeit die relevantesten Anforderungen bekannt sind und im Energiemanagementsystem berücksichtigt werden.
Im Zuge der Planung des Energiemanagementsystems muss der Fokus vor allem auf eine detaillierte Bestimmung geltender rechtlicher Anforderungen gelegt werden.
Alle Anforderungen, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist oder sich selbst verpflichtet hat, müssen ermittelt und umgesetzt werden. Dabei gelten die Anforderungen selbst als Information. Damit ist der Zugang zu den relevanten Dokumenten innerhalb des Energiemanagementsystems zwingend erforderlich. Die ermittelten Anforderungen sind bei der Energieplanung zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die Verpflichtungen regelmäßig, z. B. im Zuge der Management-Bewertung, auf Aktualität zu prüfen.
Die Kenntnis über rechtliche Anforderungen und Möglichkeiten ist Voraussetzung für ein adäquates und erfolgreiches Energiemanagement, da das Thema Energie stark durch Gesetze beeinflusst ist. Diese können aus drei Rechtsbereichen mit unterschiedlichen Wirkungen und Geltungsbereichen kommen:
1.
Europarecht
a.
Richtlinien
Diese müssen von den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgewandelt werden und haben somit einen Leitbildcharakter für zukünftige Gesetzesentwicklungen. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, diese bei der Planung zu berücksichtigen, noch bevor sie in geltendes Recht umgesetzt werden.
b.
Verordnungen
Diese gelten sofort und unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten und müssen daher als eigenständige Gesetze betrachtet werden.
2.
Bundes- und Landesrecht
a.
Gesetze
Grundlegende einzuhaltende Regelungen, die durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren entstanden sind.
b.
Verordnungen
Verordnungen regeln Einzelheiten zu Gesetzen und dienen der Präzisierung der einzuhaltenden Anforderungen und Verpflichtungen. Sie sollten daher separat aufgenommen werden, da sie meist die konkreteren Anforderungen an Unternehmen beinhalten.
3.
Verwaltungsvorschriften
a.
Satzungen
Diese werden durch Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kammern, erlassen, z. B. Abfallsatzungen oder Abwassersatzungen.
b.
Verwaltungsakte
Mit Verwaltungsakten werden Einzelfälle geregelt, z. B. Bescheide oder Genehmigungen, die bei der entsprechenden Behörde beantragt werden müssen, z. B. Genehmigungsbescheid zu Errichtung und Betrieb einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlage.
Bei der Ermittlung geltender Anforderungen müssen auch rechtliche Regelungen zu Entlastungen, z. B. gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG), aufgenommen werden, um Möglichkeiten nicht investiver Maßnahmen zur Generierung von Energiekosteneinsparungen betrachten zu können – vor allem, da diese Entlastungen teilweise an die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagement in unterschiedlichen Varianten gekoppelt sind.
Auch das Energiedienstleistungsgesetz spielt eine wichtige Rolle, da dieses die gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen, die nicht den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) haben, zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16 247:2012 Teil 1 regelt. Hat ein Unternehmen bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50 001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der EU-Verordnung EG 1221/2009 (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) implementiert, ist es von dieser Pflicht befreit.
Die Anforderungen, die für das Unternehmen im Zuge des Energiemanagementsystems gelten, sollten übersichtlich und mit Verantwortlichkeitsbereichen sowie den Zyklen zur Prüfung dargestellt werden. Eine Möglichkeit ist das Rechtverzeichnis . Dieses bezeichnet eine tabellarische Aufstellung aller Anforderungen mit den wesentlichen Inhalten und den Bereichen im Unternehmen, für die diese gelten.
Tab. 2.1 zeigt einen beispielhaften Auszug aus einem Rechtsverzeichnis.
Tab. 2.1
Auszug aus einem Rechtsverzeichnisses
2.4.3 Festlegen des Anwendungsbereiches und der Grenzen
Das Konzept, dass ein Unternehmen die eigenen Grenzen des Energiemanagementsystems