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Verkehrssünders Ausreden: und die oft bösen Gedanken des Sachbearbeiters
Verkehrssünders Ausreden: und die oft bösen Gedanken des Sachbearbeiters
Verkehrssünders Ausreden: und die oft bösen Gedanken des Sachbearbeiters
eBook262 Seiten3 Stunden

Verkehrssünders Ausreden: und die oft bösen Gedanken des Sachbearbeiters

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Über dieses E-Book

Als Sachbearbeiterin einer Kommunalbehörde bekommt man täglich Vorgänge und Post auf den Schreibtisch, deren Inhalt den Leser häufig zum Schmunzeln bringt. Ich habe in der Vergangenheit verschieden Bereiche in der Verwaltung durchlaufen und gerade in der Bußgeldstelle kamen derartige Dinge zu Hauf. Über manches wurde schallend gelacht, wenn nur trocken der passende Kommentar erfolgte. (Und der kam unweigerlich, da wir in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in einem Großraumbüro saßen, welches weder Intimsphäre noch Datenschutz bieten konnte.
Viele dieser Dinge fand ich persönlich viel zu schade, um sie nur abzuheften und im Keller vertauben zu lassen, damit sie nach Ablauf einer bestimmten Frist der Vernichtung anheimgestellt wurden. Damals begann ich mir eine kleine Kuriositätensammlung anzulegen und meine spontanen Gedanken, quasi als Garnitur oder Sahnehäubchen, direkt auf den Kopien zu vermerken.
SpracheDeutsch
Herausgeberneobooks
Erscheinungsdatum2. März 2013
ISBN9783847631422
Verkehrssünders Ausreden: und die oft bösen Gedanken des Sachbearbeiters

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    Buchvorschau

    Verkehrssünders Ausreden - Christina M. Kerpen

    VerkehrssünderS

    Ausreden

    und die oft recht bösen Gedanken des Sachbearbeiters

    Vorwort

    Nach einem dreijährigen, nicht immer umwerfend interessanten, keineswegs lustigen, aber enorm vielseitigen Studium der Verwaltungswissenschaften kam ich als frisch gebackene Verwaltungswirtin grad. (mein Bruder mit loser Lippe meinte respektlos dazu: „Früher sagte man einfach Kantinenchef in der Verwaltung dazu.") in den Behördendienst.

    Am ersten Tag bekam ich von meinem Dienstherren, seines Zeichens damals in NRW noch Oberkreisdirektor, kurz und liebevoll OKD genannt, eine Urkunde mit dem Titel Kreisinspektorin z.A. (d.h. zur Anstellung oder aber auch - unter Betroffenen - zum Arbeiten oder noch besser –denen die es nicht besser wissen- zum Ausruhen) in die schweißnassen Pfoten gedrückt und wurde sogleich in die Bußgeldstelle verfrachtet.

    Nun gut, die Bußgeldstelle war nicht unbedingt mein heiß ersehntes Ziel und Bußgeldsachbearbeiterin nicht gerade mein Traumjob, aber als Beamtin muss ich meinem Dienstherren, wie es der Name schon sagt, dienen. Im Klartext heißt das, man muss auch eine Arbeit übernehmen, die einen nicht unbedingt immer erfreut, na ja und in der Bußgeldstelle war damals halt gerade eine Stelle frei.

    Prima, da saß ich dann und musste rasch feststellen, dass es Leute gab, die noch viel weniger von meiner Tätigkeit erfreut waren, als ich selber und das waren die Bürger. Ist ja auch klar, denn wer „als Fall" über den Schreibtisch eines Bußgeldsachbearbeiters wandert, der ist meist als Verkehrssünder abgestempelt und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, es wird einem auch noch heftig ins Portemonnaie gegriffen.

    Erklärend zu den Bußgeldbeträgen, von denen in meinen Anekdoten die Rede ist, muss ich wohl erwähnen, dass sich die Fälle alle bereits vor vielen Jahren zugetragen haben und sich seit Anfang der achtziger Jahre nicht nur bei der Höhe der Bußgelder eine Menge verändert hat, sondern auch bei den Punkten, die sich in Flensburg im Verkehrszentralregister ansammeln.

    Ich habe im Laufe meiner Diensttätigkeit meinen Schreibtisch mehrfach wechseln dürfen oder müssen, doch die anderthalbjährige Tätigkeit in der Bußgeldstelle wird mir immer gut im Gedächtnis bleiben, denn ich kann es kaum zählen, wie oft ich damals mit wirklich harten, meist unverschämten Worten beschimpft worden bin und auch nicht, wie oft mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht wurde, obwohl ich es doch bestimmt nicht schuld war, wenn der Herr Rechtsanwalt bei Rot über eine Ampel gedonnert ist und sich, blöd, dabei hat erwischen lassen. Es lässt sich nicht einmal mehr ermessen, wie viele Liter Tränen ich in den ersten Wochen und Monaten vergossen habe, wenn eine der Schimpfkanonaden mal wieder besonders heftig und ausfallend gewesen ist, persönlich wurde oder gar unter die Gürtellinie zielte, doch ich bin an dieser Aufgabe gewachsen, mein Fell ist dicker geworden und ich habe begriffen, dass selbst der angeblich vornehmste und edelste Mitbürger zum Schwein werden kann, wenn ihm in seinen Fahrstil von einer doofen Beamtentussi hinein geredet wird. Ich habe mir damals einen Standardsatz für derartige Fälle zugelegt, den ich heute auch im Privatleben weiterverwende: „Ich bin nicht dabei gewesen." Na, und das stimmt doch auch. Ich muss aber zugeben, dass es neben den vielen kleinen Ärgernissen auch sehr oft so erheiternde Dinge gegeben hat, dass es sich auch mit dem Nichttraumjob gut leben ließ. Wir Mitarbeiter der Bußgeldstelle haben herzlich über so manche Ausrede und getane Äußerung, die die Betroffenen gemacht haben oder über die zum Teil herrlichen Schreiben, welche an uns losgelassen wurden, gelacht.

    Mittlerweile war ich einige Jahre beurlaubt, um mich meinen Kindern widmen zu können, aber vor mittlerweile etlichen Jahren habe ich Küche und Kochherd wieder mit Büro und Schreibtisch getauscht und erwarte eigentlich täglich gespannt, was mich mal wieder an Kuriositäten erwartet. Leider muss ich aber sagen, dass der Ton rauer und überhaupt nicht mehr spaßig ist. Die Töne aus der Politik sind fast immer so unverschämt, dass man sich manchmal fragt, wer die Damen und Herren eigentlich glauben, wer sie sind und feststellen muss, es sind Lehrer, Busfahrer, Sozialarbeiter, der Maurer und nicht, wie man als heftig „angepisste, kleine Verwaltungsschabe", unterbezahlt, täglich mit neuen Aufgaben, Gesetzen, Verordnungen etc. zugeschüttet und durch Personalkosteneinsparungsbemühungen mit immer mehr Arbeit überlastet wird, glauben möchte, die Elite der Republik. Und genau diese Möchtegernelite ist unser Arbeitgeber, von dem die kleinen Arbeitsbienen gemobbt werden. Und was von Bürgern, Anwälten etc. kommt, ist eher zum Weinen als zum Lachen, so dass wohl keiner eine Fortsetzung befürchten muss.

    Ich habe mein kleines, altes Sammelsurium in verschiedene Kapitel unterteilt, zu denen aber einführend immer ein paar Wörtchen verloren werden.

    Und übrigens, auch wenn die Verstöße und Vergehen alle schon lange, lange verjährt sind und heute kein Hahn mehr nach ihnen kräht, die Namen der Betroffenen oder anderweitig Beteiligten habe ich zu deren Schutz natürlich nirgendwo erwähnt.

    Ach, und noch eine Kleinigkeit vorweg, allen Lehrer, die sich mit den Ergebnissen der Pisa-Studie herum ärgern müssen, zum Trost: Auch andere Schülergenerationen waren nicht unbedingt besser, wenn es um ihre Muttersprache ging. Lassen Sie den Rotstift stecken und verzweifeln Sie nicht, ob neue oder alte Rechtschreibung, Fehler werden immer und zu jeder Zeit gemacht.

    Mündliche Äußerungen

    Wird ein armes Verkehrssünderlein von einem Gesetzeshüter bei seiner kleinen Sünde erwischt, wird ihm sein Fehlverhalten meist schon direkt an Ort und Stelle vorgehalten. Er hat dann die Möglichkeit, sich sofort und spontan zu der ihm zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit zu äußern oder aber eine schriftliche Erklärung abzuliefern, was im Klartext heißt, einen Anhörbogen auszufüllen und der zuständigen Dienststelle zuzusenden. Bei kleineren Vergehen wird die Äußerung am häufigsten vor Ort gemacht, von dem Polizeibeamten aufgenommen und schließlich im Anzeigenvordruck vermerkt. Dabei wird ungewollt so mancher Brüller formuliert, auch wenn derjenige, der sich zu seiner kleinen Sünde geäußert hat, dies gar nicht bemerkt, insbesondere dann nicht, wenn er seine Ausrede für ganz besonders schlau gehalten hat. Aber merke: Es gibt so gut wie keine Ausflüchte, die nicht schon längst ein anderer gebraucht hat.

    Tja, und wie sich das erst für den Polizisten angehört und dann schließlich für den Bußgeldsachbearbeiter liest, lauschen – äh, lesen Sie selbst!

    Zuerst habe ich übrigens immer den Verstoß genannt und meistens hinterher die Gedanken des Sachbearbeiters hinzugefügt – wenn der Verstoß nicht schon für sich gesprochen hat.

    Führerschein nicht mitgeführt: „Ich nehme den Führerschein nie mit, damit ich ihn nicht verlieren kann."

    (Oder weil ich gar keinen habe?)

    Überholen im Überholverbot: „Ich bringe meine schwangere Bekannte zum Arzt. Anmerkung des aufnehmenden Beamten: Von einer Schwangerschaft war nichts zu sehen, dafür rauchte die ‚Schwangere’ aber gerade ein Zigarillo!

    (Huch, soll das arme Kind ein Räucherwürstchen werden?)

    Vorderer Blinker defekt: „Ihr habt zu viel Zeit, um Blödsinn zu machen."

    (Das mag ja sein, aber trotzdem hat ein Fahrtrichtungsanzeiger seinen Nutzen und deswegen sollte er auch heil sein.)

    Zeitpunkt der TÜV-Untersuchung erheblich überschritten: „Ich dachte, dass das Schwarze auf dem TÜV-Stempel anzeigen würde, wann man zum TÜV muss."

    (Richtig, das Schwarze sind die Zahlen und wenn man die korrekt deutet, erkennt man, wann man seine Rostlaube dem TÜV vorstellen sollte.)

    Abgebogen, ohne den Blinker zu betätigen: „Jeder zweite blinkt hier nicht. Und zwanzig Mark halte ich für zu teuer."

    (Das kann man halten oder auch nicht. Die Höhe des Verwarngeldes für die einzelnen Verstöße ist festgelegt und kann dem Bußgeldkatalog entnommen werden. Konnte es auch anno 1980 schon. Und tja, das Nichtzahlen wurde teurer, es kamen seinerzeit noch 14,00 DM für Gebühren und Auslagen hinzu. Auch diese Beträge sind heute nicht mehr ganz aktuell und liegen nicht nur euromäßig ein wenig höher.)

    Falsches Abbiegen mit Überfahren der Fahrtstreifenbegrenzung: „Ich habe keine Zeit, ich muss zum Kindergarten."

    (Prima, vielleicht darf Gnädigste da noch einmal am Verkehrsunterricht teilnehmen. Sie kann von den Kleinen sicherlich noch eine ganze Menge lernen.)

    Kein Profil auf einem Mofareifen: „Schreib’ was Du willst, mich interessiert das sowieso alles nicht. Ich fahre immer so weiter." (Dumme Gedanken, denn mit den anderen schon begangenen Ordnungswidrigkeiten kommt bereits eine stattlich Zahl an Flensburger Punkten zusammen und das mit dem Führerschein konnte er sich auch lange abschreiben und übrigens folgte an dem Tag die Strafe auf dem Fuße. Schon in der nächsten Kurve ist er auf die Nase gefallen, der Lümmel und die Polizisten hatten nichts eiligeres zu tun, als dies auf der Anzeige zu vermerken.)

    Nichtbeachten einer roten Ampel: „Gelb gebe ich ja zu, aber nicht rot." (Komisch, wieso hatte der Mopedfahrer, den er noch eilig überholt hatte, vor dem Knaben denn eigentlich schon angehalten?)

    Blockieren einer Fahrspur neben einer Bushaltestelle, so dass der Gegenverkehr zum Erliegen kam: „Ich dachte, der erste Bus würde weiterfahren. Außerdem parkte auf der Ortsdurchfahrt ein Kleinbus, an dem ich vorbei musste. Ich werde die Sache meinem Anwalt übergeben. Sie sind nicht der Erste, der hierbei auf die Nase fällt." (Huch, ich wusste gar nicht, der Polizeibeamte einen Verkehrsverstoß begangen hat. Der Kleinbus stand an der Bushaltestelle und nicht auf der Ortsdurchfahrt, da stand nämlich schon unser Sünderlein und der versuchte nicht vorbei zu fahren, sondern er stand, weil seine Bekannte noch nicht schnell genug in seinen Wagen eingestiegen war und übrigens: auf die Nase gefallen ist nicht der anhaltende Polizist, sondern der Verkehrsteilnehmer selber, denn die Sache wurde hübsch teuer. Der gute Mann musste nämlich nicht nur das Bußgeld nebst Gebühren und Auslagen berappen, nein, auch der Anwalt hat ihm eine recht ansehnliche Kostennote übersandt.)

    Fahrzeugpapiere nicht auf eine neue Wohnanschrift umschreiben lassen: „Muss das sein? Wegen dieser Wohnung laufe ich schon seit Mai auf dem Wohnungsamt herum."

    (Ach, was hat das Wohnungsamt mit den Meldedaten zu tun? Und riesig muss das Amt sein, wenn man darauf herumlaufen kann.)

    Stehen bleiben mitten auf der Kreuzung, obwohl die Verkehrslage ein Einfahren bereits nicht mehr zugelassen hat: Ich konnte nicht abschätzen, dass der Verkehr nicht weiter fließt.

    (Na so was, der floss doch schon überhaupt nicht mehr und alle anderen Verkehrsteilnehmer hatten dies auch erkannt.)

    In eine Einbahnstraße von der falschen Seite aus eingefahren: Stellen Sie mir doch eine Zahlkarte aus, wenn es Ihnen Freude macht.

    (Hat den Kollegen Freude gemacht.)

    Mit einem Mofa ohne Versicherungskennzeichen gefahren: Die Schraube habe ich gestern verloren, genau, wie das Versicherungskennzeichen. Da ich mir jetzt eine Schraube kaufen wollte, habe ich mir schnell ein Kennzeichen gemalt.

    (Tolle Ausrede, die hat was, könnte man glatt drauf rein fallen. Aber wofür braucht der Knabe nur eine Schraube, eben hat er doch noch behauptet, das Kennzeichen verloren zu haben, sollte man da nicht eher erst ein neues Kennzeichen besorgen?)

    Auf der Abbiegespur eingeordnet, um an einer Ampel als erster geradeaus los preschen zu können: „Was soll ich dazu sagen? Sie haben den Tatbestand festgestellt und damit ist die Sache ja wohl erledigt."

    (Nicht so ganz, mein Lieber. Die Geldbuße betrug damals 100,--DM zuzüglich der Nebenkosten.)

    Rotlicht einer Ampel nicht beachtet: „Das war Gelb und nicht Rot, außerdem sind wir zu zweit."

    (Na und? Ist das ein Grund bei Rot einfach weiter zu fahren? Und was heißt schon zu zweit? Die Beamten waren auch zu zweit.)

    Der nächste Rotlichtfahrer: „Ich habe nicht auf die Ampel geguckt." (Au weia, auch noch die Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr zugeben. Na, hoffentlich sieht er am Fußgängerüberweg die Leutchen, welche die Straße überqueren wollen.)

    Gravierende Mängel an einem Zweirad: „Die Anzeige kann der bezahlen, der mir das Mofa verkauft hat."

    (Na, ich fürchte aber, der wird dem guten Mann was husten, außerdem verkaufen die Polizisten keine Anzeigen. Nur die Bußgeldstelle kassiert die verhangenen Bußgeldbeträge.)

    Überholen im Überholverbot: „Ich habe kein Überholverbotszeichen gesehen. Wenn eins da gestanden hat, stand es ausgerechnet da, wo ich den LKW überholt habe."

    (Ach, tatsächlich? Na so was!)

    Auflage eine Brille zu tragen missachtet: „Die Brille ist defekt."

    (Was soll man dazu noch sagen.)

    Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, wodurch leider die Betriebserlaubnis erloschen ist: „Die Veränderungen wurden in einer Werkstatt vorgenommen, ich bin jetzt auf einer Probefahrt. Wenn Sie mich anzeigen, ist mir das ganz egal, ich bezahle ja doch nichts. Sie können mich auch zum Verkehrsunterricht vorladen, ich gehe nämlich nicht hin."

    (Na toll, Vielleicht glaubt Dir Deine Oma die Werkstattgeschichte. Und ob Dir das mit der Anzeige dann wirklich so egal ist, wage ich doch zu bezweifeln, denn die Zahlung des Bußgeldes kann mit ganz fiesen Mitteln durchgesetzt werden. Stichwort: Erzwingungshaft. Oder was auch immer ganz gut kommt, man könnte Dir den Führerschein wegnehmen.)

    Ein Fahrzeug, fast wie frisch vom Schrottplatz, die Reifen total abgefahren, der Auspuff mit Riesensound, weil ein einziges großes Loch und auf der Fahrerseite so stark verbeult, dass die Tür mittels einer Drahtkonstruktion geschlossen werden musste: „Warum jagt Ihr immer nur die kleinen Leute, holt doch mal die mit dem dicken Mercedes. Ich habe 12.000,--DM Kredit aufgenommen. - Kann man das nicht mit 20 oder 40 Mark machen? Fahrt mal nach Griechenland, da ist die Polizei nicht so."

    (Nein, ganz sicher nicht, die Herren sperren einen direkt ein und außerdem stand es dem Autobesitzer oder sagt man besser Rostlaubeninhaber ja frei, sich mit seiner Rostlaube umgehend auf den Weg zu machen.)

    Veränderungen an einem Mofa vorgenommen, durch welche die Betriebserlaubnis des Vehikels erloschen war: „Was Sie da machen, ist ja lächerlich. Sie kriegen mich sowieso nicht dazu, die Felge oder die Lampe ab zu machen. Da können Sie Anzeigen schreiben, bis Ihnen die Finger abfallen. Das interessiert mich überhaupt nicht. Wissen Sie noch nicht, dass die Richter kneifen, wenn sie lesen, dass ich Schüler bin? - Und das SVA kann mir gar nicht, ich mache nämlich gerade meinen Führerschein."

    (Ach, das ist aber interessant. Das SVA, sprich Straßenverkehrsamt, kann ihm wohl, nämlich im Zweifelsfalle keinen Führerschein ausstellen, und dann? Die teuren Fahrstunden umsonst gekloppt? Und die Richter kneifen und kniffen auch bei einem Schüler nicht, denn sie wissen aus ihrer Berufspraxis recht gut, wie unangenehm im Falle eines Verkehrsunfalls das Fehlen einer Betriebserlaubnis sein kann. Schon mal was von erloschenem Versicherungsschutz gehört?)

    Reifen an einem Mofa größtenteils blank: „Das ist doch nicht schlimm, wenn der Reifen stellenweise abgefahren ist. Außerdem kann ich doch nicht jeden Tag gucken, ob der Reifen noch gut ist."

    (Nicht? Aber jeden Tag fahren, das kann das Männeken. Armes Gesicht, auf das sich Herr Uneinsichtig bald legen wird.)

    Abgefahrene Reifen an einem PKW: „Der Reifen ist deshalb blank, weil ich so oft gebremst habe."

    (Toll! Aber wie wäre es mit einem neuen Reifen und einer etwas umsichtigeren Fahrweise, dann sind Vollbremsungen nicht mehr so häufig von Nöten.)

    Als Radfahrer den vorhandenen Fahrradweg nicht benutzt: „Ich habe niemanden behindert. Es war kein Auto hinter mir. Da kann mich ja jeder anhalten und von mir 10 Mark verlangen."

    (Jeder wohl nicht, lieber Herr Radfahrer, aber ein Polizeibeamter darf, ja sollte es immer tun, wenn er jemanden neben einem Radweg strampeln sieht. Der Fahrradweg dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der der anderen Verkehrsteilnehmer. Und außerdem, was meinen Sie denn eigentlich, weshalb jährlich Millionenbeträge für den Bau von Radwegen ausgegeben werden? Weil die öffentlichen Kassen vor Geldüberschuss platzen bestimmt nicht.)

    Überholen im Überholverbot: „Ich dachte, dass dieses Überholverbot erst hinter der Kreuzung anfängt."

    (Oh weh, lieber nicht denken.)

    Reifen stellenweise abgefahren: „Ich habe nicht bemerkt, dass der Reifen einseitig abgelaufen ist."

    (Ach was, wie lange ist das Mindesthaltbarkeitsdatum denn schon überschritten? Oder gehört ihr Auto zu der Spezies, die auf allem rumtrampeln muss?)

    Rotlicht missachtet: „Ich wusste nicht, dass man bei Rot nicht fahren darf."

    (Au weia, ganz schön blond, die Dame. Ich bete zu Gott, dass ich dieser Tussi nie begegne, wenn ich auf der Straße unterwegs bin. Meiner Meinung nach wäre es die einzig richtige Handlungsweise der Beamten gewesen, den Führerschein einer derart unverschämten Verkehrsteilnehmerin sofort sicherzustellen.)

    Mit einem langsamen LKW eine um ein weniges langsameren LKW auf einer leichten Steigung überholt: „Ja natürlich habe ich den LKW überholt, ich sehe nicht ein, dass ich die ganze Zeit hinter ihm herfahre, da mir keiner entgegenkam. Auf die Sperrfläche habe ich nicht geachtet."

    (Beim Ansetzen zum Überholen kam dem guten Mann wirklich keiner entgegen, aber da der Überholvorgang nach sechs Minuten noch immer nicht abgeschlossen war, wäre mit Gegenverkehr vielleicht doch irgendwann zu rechnen gewesen. Und eigentlich ist es richtig schade, dass in der Straße kein großes, tiefes Loch war. Ich stelle mir lebhaft das dumme Gesicht des Mannes vor, wenn er beim Überholen auf ein solches ebenfalls nicht geachtet hätte.)

    Ein Stoppschild missachtet und ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen über eine Kreuzung gefahren: „Ich sehe das alles nicht ein. Unbenommen davon schreiben Sie von mir aus ruhig eine Anzeige, dies regelt alles mein Rechtsanwalt. - Ich vermute, Sie haben etwas gegen mich."

    (Och, die Beamten waren gar nicht benommen und haben sich auch nicht gescheut, eine Anzeige zu schreiben, denn die Drohung mit dem Rechtsanwalt ist ein uralter Hut und zieht überhaupt nicht. Arme Anwälte, die mit solchen Mandanten gestraft sind, zumal es sich bei den Summen, die als Bußgelder verhangen werden aus anwaltlicher Sicht meist auch nur um Peanuts handelt. Ach und übrigens, die Polizisten kannten den Verkehrssünder überhaupt nicht und hatten dementsprechend natürlich auch rein gar nichts gegen ihn.)

    Beleuchtungsanlage vorne und hinten defekt: „Das mit dem Licht habe ich nicht bemerkt. Oder gehen Sie jeden Morgen um ihr Auto?"

    (Nun ja, vielleicht nicht jeden Morgen, aber so ein- bis zweimal im Monat sicher doch. Zumindest warte ich aber nicht auf den totalen Blindflug, wenn nämlich alle Lampen durchgebrannt sind. Das ist mir zu gefährlich.)

    Veränderungen am Vergaser eines Mofas vorgenommen, damit der ‚Ofen’ zum ‚Renner’ wird: „Ich habe den Vergaser angebaut, damit mein

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