Die Berichte der sächsischen Truppen aus dem Feldzug 1806 (V): Brigade Schönberg
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Ergänzt werden die Berichte mit den zum besseren Gesamtverständnis notwendigen Ausführungen zur Ordre de Bataille, den Truppenorganisationen und -formationen.
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Die Berichte der sächsischen Truppen aus dem Feldzug 1806 (V) - Books on Demand
Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte zwischen 1793 und 1815
Heft 63
Abb. 1 Unterschrift des Generalmajor von Schönberg unter seinem Bericht vom 08.12.1806 (Bestand 11 339 Akte 259)
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die sächsischen Truppen im Feldzug 1806
Die Organisation und Formierung
3.1 Ein mobiles Infanterie-Regiment
3.1.1 Die Infanterie
3.1.2 Die Regiments-Artillerie
3.2 Eine mobile Granat-Stück Batterie
3.3 Organisations- u. Formierungsvorschriften
3.3.1 Infanterie
3.3.2 Artillerie
Die Berichte
Teil I Generalmajor von Schönberg
Teil II Infanterie-Regiment Prinz Maximilian
Teil III Infanterie-Regiment von Rechten
Teil IV Grenadier-Bataillon aus dem Winckel
Teil V Granat-Stück Batterie von Kotsch
Quellen
1. Einleitung
Das Verhalten der Chursächsischen Truppen im Feldzug von 1806 ist im Werk Albert Montbés¹ ausführlich beschrieben.
Eine Hauptquelle Montbés waren die von höchster Stelle für den Zeitraum vom 08. Oktober bis zur Wiedereinrückung in die Standquartiere angeforderten Berichte² der jeweiligen Einheiten.
Die Berichte wurden fast ausschließlich noch im Jahre 1806 verfasst und stellen somit die Niederschriften sehr frischer Erinnerungen dar.
Erfreulicherweise ist ein großer Teil dieser Berichte im Hauptstaatsarchiv in Dresden noch vorhanden³.
Eine weitere Quelle Montbés waren wahrscheinlich die Tagebücher der Regimenter, die neben verschiedenen Berichten – die zum Teil von der Endversion abwichen – der zur Berichterstattung aufgeforderten Offiziere auch die Schreiben an die anfordernde Stelle und weitere Details (u.a. die ausführlichen Verlustlisten der Kompanien) enthalten. Von diesen Tagebüchern hat sich im Bestand des HStA Dresden bisher nur das des Regiments Churfürst auffinden lassen.
In diesem und den weiteren Heften sollen die von Montbé genutzten Quellen zugänglich gemacht werden, enthalten sie doch eine Fülle von Details, die in einem Gesamtwerk - wie z.B. dem Montbé'schen – keine Berücksichtigung finden können.
Ergänzt werden diese Quellen mit den zum besseren Gesamtverständnis notwendigen Ausführungen zur Ordre de Bataille, den Truppenorganisationen und -formationen.
Dem interessierten Leser wünsche ich eine spannende Lektüre.
Leipzig im Juli 2020
Jörg Titze
¹A. von Montbé Die Chursächsischen Truppen im Feldzuge 1806
² Nach dem Befehl des kommandierenden Generalleutnants von Zezschwitz vom 04.11.1806 hatte jeder Offizier, der ein eigenes Kommando in diesem Feldzug geführt hatte, einen Bericht über seine und seines unterhabenden Kommandos Tätigkeiten in diesem Feldzug einzureichen. Form- und Inhaltsvorgaben scheinen nicht gemacht worden zu sein.
3 Aktenbestand 11339 Feldzug 1806
2. Die sächsischen Truppen im Feldzug von 1806
Zum besseren Verständnis ist nachfolgend die Zuteilung sächsischer Truppen zu den preußischen Großverbänden aufgeführt:
Kombiniertes preußisch-sächsischen Korps
Preuß. Generalltn. Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen
Division der Avantgarde
preuß. Generalleutnant Prinz Ludwig von Preußen
2.Division des Linken Flügels
Generalleutnant von Niesemeuschel
Division der Reserve pr. Generalleutnant von Prittwitz
Seitenkorps preuß. Generalmajor von Tauenzien
Allerdings ist diese Ordre de Bataille nicht mehr als eine organisatorische Momentaufnahme und keine festgefügte und erprobte Einteilung. Es trafen noch am 09.10. – als Folge der permanenten Direktionsveränderungen – Truppen bei ihren Verbänden ein, auch waren – als ein weiteres Beispiel – bei der Division Niesemeuschel alle drei Brigade-Generäle am 09.10. noch nicht eingeteilt, auch erhielt z.B. der Generalmajor von Dyherrn nicht die für ihn vorgesehene Brigade sondern die des Generalmajor Bevilaqua nach dessen erfolgter Gefangennahme.
Der sächsische Quartiermeisterstab⁴ fungierte auch genau nur als solcher (er fertigte Marschrouten aus, kümmerte sich um Quartiere und Verpflegung) und überließ sämtliche Operationsplanungen dem preußischen GeneraIstab.
Jeder preußische Korpskommandeur hielt sich für befugt über sächsische Truppen zu verfügen, ohne die zwingend gebotene Rücksprache mit dem kommandierenden sächsischen General zu nehmen⁵.
In den höheren preußischen Kommandoeinrichtungen sah man die sächsischen Truppen als Hilfsvölker, die man – unbekümmert der zwangsläufig eintretenden Folgen – von der Versorgung abschneiden, von den Mobilmachungsplätzen vertreiben und bei jeder Gelegenheit gegenüber den preußischen Truppen zurücksetzten konnte. Dies hinderte die preußischen Oberkommandierenden jedoch nicht daran, die Folgen dieses Verhaltens den Sachsen anzulasten.
Die inneren Zustände in der sächsischen Armee waren von denen in der preußischen nicht sonderlich verschieden.
⁴ Quartiermeister Major v.Egidy, Quartiermeister-Leutnant Ltn. Lehmann, Generalstabs-Wagenmeister Hptm. v.Bosse, 8 Ingenieure (Hptm. Henry; Leutnants Obenaus, Ulrich und Aster; Tranchee-Sergeanten Fischer, Kohler, Horrer, v.Brauchitzsch); Verpflegung Geheimer Kriegsrat v.Watzdorf; Medizin Generalstabs-Medicus Dr. Raschig.
⁵ z.B. zog der General Rüchel das 2.Bataillon des Regiments Clemens ohne Rücksprache zum Garnisonsdienst nach Erfurt, ein Vorgang, dem er sich bei einem 2.Bataillon eines preußischen Regiments wohl schwerlich getraut hätte.
3. Die Organisation und Formierung
3.1 Ein mobiles Infanterie-Regiments
3.1.1 Die Infanterie
Ein mobiles kursächsisches Infanterie-Regiment zu zwei Musketier-Bataillons hatte folgenden Bestand⁶ ⁷:
In Summe 1.356 Mann.
Die 8 Musketier-Kompanien formierten 2 Bataillone zu je 4 Kompanien. Die Kompanie rangierte in 45 Rotten, das Bataillon somit in 180 Rotten.
Das Regiment zu 2 Musketier-Bataillons rangierte vom rechten zum linken Flügel wie folgt:
Jedes Bataillon zerfiel in einen rechten und einen linken Flügel. Die Mitte des Bataillons bildete die Fahnensektion, die aus dem die Fahne tragenden Fahnjunker, zwei Offizieren und 8 Unteroffizieren bestand.
Im Feld wurden die Bataillone in 4 Divisionen⁸, welche vom rechten zum linken Flügel mit 1ster, 2ter, 3ter und 4ter Division bezeichnet wurden, formiert.
Die Divisionen wurden wiederum jeweils in 2 Halb-Divisionen geteilt, die vom rechten zum linken Flügel mit 1ter, 2ter, 3ter ... bis 8ter Halb-Division bezeichnet wurden.
Hatten die Halb-Divisionen 20 Rotten und mehr, dann wurden sie nochmals in 2 Peletons geteilt, die dann – vom rechten Flügel beginnend – mit 1sten, 2ten, 3ten ... bis 16ten Peleton bezeichnet wurden.
Unabhängig davon, ob die halben Divisionen Peletons formieren konnten oder nicht, zerfielen diese in Sektionen, die nicht weniger als 4 und nicht mehr als 6 Rotten haben sollten. Die Rottenanzahl in den Sektionen sollte dabei so egal wie möglich sein.
Jede Kompanie stellte 1 Unteroffizier und 10 Mann als Schützen, die je Bataillon von einen Schützen-Offizier befehligt wurden und die leichte Infanterie darstellten.
Jeder Grenadier oder Musketier führte in seiner Patronentasche 60 Schuss.
3.1.2 Die Regiments-Artillerie
Jedem Grenadier- und Musketier-Bataillon waren zwei leichte 4pfd. Kanonen beigegeben.
Zur Besetzung der Regimentsgeschütze wurden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften vom Artillerie-Korps zu den Regimentern kommandiert, wobei die Artilleristen detachementweise von mehreren Kompanien gegeben wurden. Die Knechte und Pferde kamen erst mit der Mobilmachung zu den Detachements.
Der Bestand der Artillerie eines Regiments betrug:
1 Offizier
4 Unteroffiziere
40 Mann von der Artillerie
1 Schirrmeister
17 Knechte
35 Pferde von der Roßpartei.
4 Stück leichte 4-Pfünder
4 Stück 4pfd. Munitions- und Requisitenwagen
1 Infanterie-Patronenwagen
Jeder leichte 4-Pfünder führte 40 Kugel und 10 Kartätschschuss in seinem Protzwagen. Hierzu kamen in jedem 4pfd. Munitions- und Requisitenwagen noch 80 Kugel und 20 Kartätschschuss.
Der zweispännige Infanterie-Patronenwagen führte 480 Dutzend Flintenpatronen und 1000 Flintsteine.
Der leichte 4-Pfünder wog insgesamt 1.060 kg, der 4pfd. Munitions- und Requisitenwagen 1.200 kg.
3.2 Eine mobile Granat-Stück Batterie
Eine Feld-Fußbatterie wurde generell aus 8 Geschützen formiert. Dabei kamen entweder 2 Wurfgeschütze auf 6 Kanonen oder 2 Kanonen auf 6 Wurfgeschütze.
Zu einer Batterie wurden die Offiziere einzeln, die Artilleristen detachmentsweise von verschiedenen Kompanien gegeben. Die Wagen- und Schirrmeister sowie die Knechte und Pferde kamen erst mit der Mobilmachung zu den Batterien.
Eine mobile Batterie sollte generell bestehen aus:
Dazu kamen die zur Bespannung notwendigen Knechte und Pferde.
Bei einer 4pfd. Granat-Stück Batterie waren dies 51
Knechte und 102 Pferde, die an Material bespannten:
6 Stück 4pfd. Granat-Stücke
2 Stück schwere 4pfd. Kanonen
6 Stück 4pfd. Granatwagen
2 Stück 4pfd. Munitions- und Requisitenwagen
3 Stück Decken- oder Requisitenwagen
3 Stück Fouragewagen
1 Stück Decken- oder Proviantwagen
Die Kanonen und die Fouragewagen wurden sechsspännig und alle anderen Fahrzeuge aber vierspännig gefahren.
Die Artilleristen waren am unbespannten Geschütz einexerziert. Ein Exerzieren mit der bespannten Batterie hatten nur wenige Artilleristen mit gemacht. Die Knechte, die erst mit der Mobilmachung in die Batterien gekommen waren, hatten vom Exerzieren einer bespannten Batterie überhaupt keine Vorstellungen.
Der schwere 4-Pfünder führte in der Protze 40 Kugel- und 20 Kartätschschuß und im Munitions- und Requisitenwagen 80 Kugel- und 20 Kartätschschuß.
Jedes 4pfd. Granatstück führte in der Protze 30 geladene Granaten, 12 Kartätschen, 6 Brandkugel und 48 Ladungen. Im 4pfd. Granatwagen wurden 63 geladene Granaten, 25 Kartätschen, 12 Brandkugeln und 100 Ladungen geführt.
Der schwere 4-Pfünder wog insgesamt 1.200 kg, der beladene 4pfd. Munitions- und Requisitenwagen 1.190 kg.
Das 4pfd. Granatstück wog insgesamt 1.266 kg, der beladene 4pfd. Granatwagen 1.052 kg.
3.3 Organisations-/ Formierungsvorschriften
3.3.1 Infanterie
Für die Infanterie galten:
das Dienstreglement im Lande und im Felde vor Dero Infanterie-Regimenter vom Jahre 1753
das Exerzierreglement für die Churfürstlich Sächsische Infanterie vom Jahre 1804
der Unterricht für die Scharfschützen bei der Churfürstlich Sächsischen Infanterie vom Jahre 1804⁹
3.3.2 Artillerie
Für die Artillerie galten die (nur handschriftlich überlieferten) Vorschriften¹⁰:
Exerzier-Reglement mit dem Geschütz für die Chur-Fürstlich Sächsische Artillerie vom 22.10.1777
Capitaines-Reglement vom 05.02.1767
⁶ Gemäß Feldverpflegungsetat vom 01.11.1805
⁷ hinsichtlich der Formation eines Grenadier-Bataillons sh. Heft 35
⁸ Im Idealfall entsprachen die Kompanien den