Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Grenzen in Natur und Kultur: Zonen der Begegnung und Verschmelzung, der Trennung und des Konflikts
Grenzen in Natur und Kultur: Zonen der Begegnung und Verschmelzung, der Trennung und des Konflikts
Grenzen in Natur und Kultur: Zonen der Begegnung und Verschmelzung, der Trennung und des Konflikts
eBook361 Seiten3 Stunden

Grenzen in Natur und Kultur: Zonen der Begegnung und Verschmelzung, der Trennung und des Konflikts

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Grenzen haben verschiedene Funktionen und Eigenschaften, sie trennen Nachbarn und bilden Begegnungszonen für Fremde; sie sind scharf oder unscharf, ortsfest oder variabel, durchlässig oder undurchlässig, materiell oder (nur) sozial konstruiert. Der Umgang mit ihnen bietet viele lohnende Themen: so die Herstellung, Markierung, Anerkennung, Kontrolle und Überwachung, Überschreitung, Überwindung, Beseitigung von Grenzen. Insgesamt 16 Beiträge mit grundlegenden naturwissenschaftlichen, öko-ethologischen, kulturellen, historischen sowie geographischen und soziologischen Bezügen werden unter dem Aspekt der Kulturethologie zusammenführt und diskutiert. Ein großer Schwerpunkt unter mehreren liegt auf der aktuellen Flüchtlingsbewegung, die Europa an seinen Grenzen deutlich herausfordert.
SpracheDeutsch
HerausgeberBooks on Demand
Erscheinungsdatum27. Nov. 2017
ISBN9783746084671
Grenzen in Natur und Kultur: Zonen der Begegnung und Verschmelzung, der Trennung und des Konflikts

Ähnlich wie Grenzen in Natur und Kultur

Titel in dieser Serie (2)

Mehr anzeigen

Ähnliche E-Books

Sozialwissenschaften für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Grenzen in Natur und Kultur

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Grenzen in Natur und Kultur - Books on Demand

    Inhalt

    Vorwort

    Heinrich Neisser

    Begrenztes Europa – Grenzenloses Europa

    Dagmar Schmauks

    Von der Duftmarke zur Firewall. Kulturethologische und semiotische Aspekte von Grenzen und Übergängen

    Klaus Nagel

    Grenzen in mathematischer Sicht

    Walter Klinger

    Physikalische Theorien – ihre Grenzen und Möglichkeiten, sie zu überwinden

    Christa Sütterlin

    Grenzmarkierung und Pfortenschutz: Kulturelle Möglichkeiten der Deklaration von Grenzen und Identität

    Martin R. Kiesewetter

    Europäische Grenzen – Migrationsbewegungen in einer evolutionären Analyse. Mare nostrum – Zwischen Begegnung, Trennung und Zerfall?

    Philipp Lehar

    Kosaken in Osttirol

    Gustav Reingrabner

    Annotationen über Niederösterreichs Grenzen

    Andreas Mehl

    Das Römische Reich und seine Grenzen

    Max Liedtke

    Wie weit ist der Mensch erziehbar? Über Bildungsgrenzen und ihre Verschiebbarkeit unter Einbezug evolutionstheoretischer und kulturethologischer Aspekte

    Helmwart Hierdeis

    Nähe und Distanz in pädagogischen Beziehungen unter besonderer Berücksichtigung von Gewalt und Missbrauch in deutschen Internaten

    Bernhart Ruso

    Distanz oder Tuchfühlung? – Über die physiologische und soziokulturelle Abgrenzung des Individuums

    Daniel Zerbin

    Sicherheit durch Grenzen?!

    Kim Philip Schumacher

    Die (Un-)Durchlässigkeit von Grenzen – sozialgeographische Perspektiven

    Roland Girtler

    Die Faszination der Grenzen – die Tricks der Schmuggler

    Oliver Bender

    Geopolitik und Bevölkerungsdynamik – Die Instrumentalisierung der Flüchtlingswelle nach Europa im Jahr 2015

    Verzeichnis der Autoren und Herausgeber

    Vorwort

    Grenze, ein Lehnwort aus dem Slawischen, bezeichnet meist eine Trennlinie oder einen Trennpunkt beziehungsweise eine Trennfläche. In den Formal- und Naturwissenschaften sind Grenzen häufig Zustands- und Phasenübergänge: beginnend mit eindimensionalen Räumen etwa in der Mathematik oder Statistik (Infimum versus Supremum; Grenz- oder Schwellenwert) über Flächen (z. B. Grundstücke, Areale), Volumina (z. B. Lufträume, Atmosphärenschichten) bis hin zu Temperaturgrenzen der Aggregatzustände und Farbumschlägen bei Titrationen. Zeitliche Grenzen helfen in der Erd- und Menschheitsgeschichte Prozesse sinnvoll zu unterteilen. Artgrenzen und die Definition von Lebensräumen, Kultur- und Sprachräumen kategorisieren die Vielfalt in Natur und Kultur.

    Vermutlich am häufigsten wird der Begriff der Grenze verwendet, um geographische Räume zu definieren, vor allem als administrative Grenzen (vom Grundstück bis zum Staat) oder Areal- und Verbreitungsgrenzen. Festzuhalten bleibt, dass politische und administrative Grenzen ein Ergebnis sozialer Aushandlungsprozesse darstellen. Daneben gibt es auch Grenzen, die nicht materiell ausgeprägt sind, sondern nur als soziale Konstrukte bestehen, wie Regel- oder Rechtsgrenzen zur Definition von Verhaltensoder Handlungs(spiel)räumen.

    Grenzen unterscheiden sich hinsichtlich einer Vielzahl von Eigenschaften:

    absolute und relative Grenzen wie Anbaugrenzen bestimmter Produkte, die durch natürliche Faktoren oder Wirtschaftlichkeit bestimmt sind;

    scharfe und unscharfe Grenzen, (z. B. Baumgrenzen oder Ökotone);

    ortsfeste und variable Grenzen.

    Bei allen ‚menschgemachten‘ Grenzen bietet der soziale Umgang mit diesen lohnenswerte Themen: so die Herstellung, Markierung, Anerkennung, Kontrolle und Überwachung, Überschreitung, Überwindung, Beseitigung von Grenzen.

    Im Gegensatz zur Themenauswahl für die 41. Matreier Gespräche (‚Kolonisierung‘) waren wir uns diesmal vorab der Aktualität im europapolitischen Zusammenhang bewusst: Die Abgrenzung des ‚Westens‘ gegen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge beherrschte den öffentlichen Diskurs seit Monaten; sie war und ist Gegenstand erbitterter politischer Debatten in den Parlamenten und auf der Straße, wird aber kaum wissenschaftlich hinterfragt, wie sie etwa im Sinne von Plessners ‚Grenzen der Gemeinschaft‘ diskutiert werden könnte. Den Grenzverletzungen durch ‚illegal‘ Einreisende gehen allerdings politische und ökonomische Grenzüberschreitungen durch den ‚Westen‘ voraus, welche für die Fluchtbewegungen zumindest mitursächlich waren und sind. All dies ist Teil des Prozesses der Globalisierung, der an politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Grenzen rüttelt und sie am Ende möglicherweise beseitigt.

    Durchlässige und undurchlässige Grenzen sind Eigenschaften in (unter anderem) diesem Zusammenhang.

    Während der 42. Matreier Gespräche vom 3. bis 7. Dezember 2016 ist es gelungen, das Thema ‚Grenzen‘ aus einer Vielzahl von Perspektiven zu beleuchten. Im Zusammenhang einer kulturethologischen Betrachtungsweise konnten Ähnlichkeiten des Phänomens in Natur und Kultur herauszuarbeitet werden. So gab es verschiedene Themenblöcke mit kulturellen, sozialen und historischen, öko-ethologischen sowie geographischen und soziologischen Schwerpunkten, in denen viele Facetten des Begriffs ‚Grenze‘ aufgegriffen und in einem übergeordneten Zusammenhang diskutiert wurden. Hervorzuheben ist der Eröffnungsvortrag zum Thema ‚Begrenztes Europa – Grenzenloses Europa‘, den Professor Neisser im Kesslerstadl vor dem Matreier Kreis und vielen Vertretern der Matreier Ortsbevölkerung gehalten hat. Ein weiterer öffentlicher Vortragsabend, gestaltet von Dipl. Päd. Martin Kiesewetter, befasste sich mit Migrationsbewegungen im Mittelmeer in einer evolutionären Analyse.

    Ergänzend zum ‚regulären‘ Tagungsprogramm fand eine Exkursion zum Lienzer Kosakenfriedhof statt – zur Erinnerung an eine Gruppe des Kosakenvolks, Soldaten mit ihren Angehörigen, die, nach einer vielfach grenzüberschreitenden Odyssee im Verlauf des Zweiten Weltkriegs, schließlich auf der Flucht vor der Roten Armee beziehungsweise der Titoarmee die Grenze zu Österreich überschritten hatte und noch nach dem Kriegsende dort vernichtet worden ist. Die 42. Matreier Gespräche endeten mit einem kontroversen Vortrag, der aufzeigte, wie die Flüchtlingswelle 2015 für politische und insbesondere geopolitische Zwecke instrumentalisiert wird. Diese Beispiele konnten verdeutlichen, dass das Überschreiten von Grenzen, mit Hoffnung angegangen, zur menschlichen Tragödie ebenso wie ins persönliche Glück führen kann.

    Oliver Bender

    Zum Schluss bleibt wieder herzlich zu danken: der Gemeinde Matrei in Osttirol und der Familie Hradecky im Gasthof Hinteregger für die Gastfreundschaft, der Otto-Koenig-Gesellschaft und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern für die Ausrichtung der Tagung, dem Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Lektorat des Bandes und vor allem den bei der Tagung referierenden Kolleginnen und Kollegen, die wiederum (fast alle fast) pünktlich ihre Manuskripte zur Verfügung gestellt haben.

    Innsbruck, im Oktober 2017

    Für das Herausgeberteam

    Oliver Bender, Sigrun Kanitscheider und Bernhart Ruso

    Heinrich Neisser

    Begrenztes Europa – Grenzenloses Europa

    Zusammenfassung

    Das Projekt der europäischen Einigung war von Anfang an auf die Beseitigung von Grenzen ausgerichtet. Der Raum des Binnenmarktes wurde durch vier Grundfreiheiten konstituiert: die Freiheit des Personenverkehrs, des Warenverkehrs, des Kapitalverkehrs und des Dienstleistungsverkehrs. Auf dem Weg von den sektoralen Wirtschaftsgemeinschaften zur Politischen Union brachte der sogenannte Schengenprozess die Aufhebung der Binnengrenzen der Europäischen Union. Damit war ein Raum persönlicher Bewegungsfreiheit entstanden, der in der Geschichte des europäischen Kontinents einmalig ist. Die zunehmenden Probleme im Umgang mit Migration haben diese Bewegungsfreiheit wieder relativiert. Die Mängel einer einheitlichen europäischen Migrationspolitik machen dies besonders deutlich. Das zentrale Anliegen besteht darin, die Außengrenzen wirksam zu schützen und die Abwesenheit der Binnengrenzen aufrecht zu erhalten.

    Im Globalisierungsprozess sind neue Grenzziehungen eine Notwendigkeit. Die Europäische Union wird durch ihre Nachbarschaftspolitik ihren Aktionsradius vergrößern und dadurch die Bedeutung des Globalisierungsprozesses verstärken.

    1 Grenzen im Leben und in der Gesellschaft

    Das Wissen um Grenzen ist im menschlichen und gesellschaftlichen Leben ein bedeutender Faktor bei der Orientierung und Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Grenzen bestimmen Dimensionen und Räume. Sie sind Erfahrungen des Individuums und auch des Kollektivs, das heißt gesellschaftsbezogen. Jeder Mensch erfährt als Einzelpersönlichkeit in mehrfacher Weise die Grenzen seiner körperlichen und geistigseelischen Leistungsfähigkeit. Diese sind Indikatoren seiner Möglichkeiten der Gestaltung des individuellen und des sozialen Lebens.

    Grenzen haben für die menschlichen Individuen eine durchaus unterschiedliche Bedeutung. Sie schützen sie vor Eingriffen und Einwirkungen von außen, haben also eine Schutzfunktion. Andererseits ermöglichen sie Grenzüberschreitungen. Für diese sind bestimmte Regeln festgelegt, die unter Umständen die persönliche Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können. Grenzüberschreitungen verlangen eine besondere Motivation, auf andere zuzugehen und gewohnte Lebensbedingungen aufzugeben.

    In den folgenden Ausführungen des Beitrages wird der Begriff der Grenze in seinem territorialen Bezug verstanden. Grenzen bestimmen die Raumkategorien, die zueinander in Beziehungen stehen. Grenzen des Kontinents, der Staaten, der Staatengemeinschaft, der Regionen und Gemeinden bestimmen eine territoriale Struktur. Sie sind auf unterschiedliche Weise entstanden und sind veränderbar. Die heutigen Grenzen der Länder Europas sind das Ergebnis eines jahrhundertelangen Prozesses der Auseinandersetzungen und von Arrangements zwischen den Staaten und Völkern.

    2 Grenzen und Politik

    Grenzen und ihre Veränderungen sind meist das Ergebnis politischer Entwicklungen und Entscheidungen. Diese beruhen auf kriegerischen Ereignissen oder auf Arrangements, die ohne Gewaltanwendung abgeschlossen werden. Kriege führen im Regelfall dazu, dass die Grenzen durch ein Diktat des Siegers bestimmt werden. Das schließt nicht aus, dass Entscheidungen über Grenzziehungen das Ergebnis von Kompromissen sind. Grenzen können auch das Ergebnis gewaltloser Strategien sein. Das Habsburgerreich und seine Grenzen gründeten auf einer gebietserweiterten Strategie der Heiratspolitik: Alii bella gerant, tu felix Austria nube.

    Grenzen sind stets Ausdruck einer politischen Ordnung. Der Wiener Kongress des Jahres 1814/15 bestätigte eine politische Ordnung und die Grenzen der monarchischen Systeme in Europa. Die sogenannten Pariser Vororteverträge begründeten eine Staatenordnung nach dem Ersten Weltkrieg, die allerdings in vielfacher Weise den Keim für weitere Auseinandersetzungen in sich trug.¹ Sie brachten für die unterlegenen Mächte zum Teil erhebliche Gebietsverluste (wie zum Beispiel der Vertrag von Trianon für Ungarn). Der Gedanke des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson auf Selbstbestimmung der Völker wurde nicht respektiert und konnte sich nicht durchsetzen.

    Auch im Gefolge des Zweiten Weltkrieges wurde eine Nachkriegsordnung geschaffen, die das Bild Europas erheblich beeinflusste. Ein zentrales Ereignis war die im Juli 1945 stattgefundene Konferenz in Potsdam zwischen Truman, Churchill und Stalin. Die Siegermächte diskutierten in diesem Zusammenhang die Einteilung von Besatzungszonen in Deutschland, Gebietsabtretungen, Umsiedlungen im Besonderen aus Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei sowie die Leistung von Reparationszahlungen. Allerdings gelang es in Potsdam den verhandelnden Großmächten nicht, sich über eine gemeinsame Deutschlandpolitik und die Grundzüge der Weltpolitik zu einigen. Dadurch war auch schon der Keim für eine weitere Konfrontation zwischen Ost und West gelegt, die ziemlich bald wirksam wurde und zum Kalten Krieg führte. Der europäische Kontinent wurde zum ständigen Streitraum zwischen den Militärallianzen der NATO und des Warschauer Paktes. Der Eiserne Vorhang sowie die berüchtigte Berliner Mauer, die zur Trennung von Ost- und Westberlin führte, wurden zur Todesfalle für Menschen, die in diesen Regionen der kommunistischen Diktatur entfliehen wollten, und zu einem bedrückenden Symbol einer unmenschlichen europäischen Trennung.

    Politische Grenzen sind im Regelfall Staatsgrenzen. Sie bestimmen die Größe des Staatsgebietes und damit den territorialen Bereich staatlicher Souveränität. Sie sind die äußere Grenze von politischen Systemen, deren Binnenstrukturen durch Binnengrenzen der regionalen Räume gestaltet werden. In bundesstaatlichen Systemen wie in Deutschland oder Österreich, sind die Landesgrenzen auch die territoriale Begrenzung ihrer Autonomie. Sie werden daher in der Verfassung des Zentralstaates festgeschrieben.

    3 Europa, ein Kontinent der Grenzen. Die Bedeutung der Nationalstaaten

    Die Geschichte des europäischen Kontinentes ist von Veränderungen geprägt, die im Vergleich zu anderen Erdteilen von einer tief greifenden Dramatik beherrscht waren. Europa war ein Kontinent der Gegensätze und Widersprüchlichkeiten, die permanent zu Konfrontationen zwischen Staaten und Völkern führten. Die Entstehung von Grenzen beziehungsweise deren Änderungen teilten den Kontinent und prägten dessen Bild.

    Schon in der Zeit des Imperium Romanum war der Limes die Grenzziehung zwischen Zivilisation und Barbarei. Mit dem Ende des Römischen Reiches wurde die römische Kultur ein bedeutender Faktor in der Entwicklung der vormals germanischen Stämme und der Entstehung neuer Staaten. Die Daten von Teilungen waren das Signal für Weichenstellungen in den zukünftigen politischen und gesellschaftlichen Abläufen. Dies gilt etwa für die Trennung der Ost- und Westkirche im Jahr 1054 und für die im Jahr 1453 erfolgte Eroberung von Konstantinopel durch die Osmanen sowie den Zerfall des byzantinischen und oströmischen Reiches, die einen „anscheinend unabänderlichen, schicksalshaften Prozess" darstellten (Salewski 2000, 528). Religiöse Konflikte wurden in Europa mit besonderer Härte und Intoleranz ausgetragen. Der Augsburger Religionsfriede des Jahres 1555 gab dem jeweiligen Landesherrn das Recht, die religiöse Konfession seiner Untertanen zu bestimmen (Cuius regio, eius religio), trug aber kaum dazu bei, das Konfliktpotenzial der Religionen zu entschärfen.

    Im Vergleich zu den Spaltungstendenzen auf dem europäischen Kontinent waren die Versuche, große Reiche, die weite Teile des Kontinents umfassen sollten, zu gründen, eine Seltenheit. Das karolingische Reich bildete zwar einen großen Schub für die westliche Hälfte des Kontinents, doch hatte auch die Einigungskraft Karl des Großen nur temporäre Wirkungen. Der im Mittelalter erfolgte Versuch, ein litauisch-polnisches Großreich zu gründen, scheiterte vor allem daran, dass die Jagellonen nicht in der Lage waren, riesige Länder zu strukturieren und zu verwalten. Auch Napoleon als Usurpator des Kontinents fand vor Moskau eine Grenze seiner Ambitionen und endete im politischen Nirvana. Sein Ende führte dazu, dass am Wiener Kongress im Jahr 1815 eine politische Neuordnung Europas beschlossen wurde, die der Erhaltung der Kontinuität monarchischer Staatsordnungen diente. Allerdings erhielten dadurch das Russische Zarenreich und die Habsburger Monarchie die Chance, ein weiteres Jahrhundert eine wesentliche Rolle auf dem Kontinent zu spielen.

    Gleichzeitig erfolgten im 19. Jahrhundert ein auflebender Nationalismus und die Entstehung von Nationalstaaten, die eine radikale Veränderung auf dem europäischen Kontinent zur Folge hatten und deren Wirkungen bis in das 20. Jahrhundert hinaus spürbar waren. Der Nationalismus entwickelte sich als politisches und soziokulturelles Phänomen, das zur Schaffung von Solidarverbänden der Nation führte. Die Nation wurde zur genuinen natürlichen Einheit, deren Werte- und Ideensystem zu einem ausgeprägten Nationalbewusstsein führt. Dies hat einen gesteigerten Patriotismus zur Folge. Nationalismus ist ein konfessionelles Weltbild, das nationale Ordnungen legitimiert. Er wird gleichsam zur Heilslehre und zur Politischen Religion und beeinflusst den neuzeitlichen Staatenbildungsprozess. Er erzeugt ein Weltmachtstreben und trägt wesentlich zur Entstehung von Staaten durch Vereinigungsprozesse bei. Die Entstehung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 und die italienische Risorgimento-Bewegung sind Beispiele dafür. Der imperiale Nationalstaat (1871–1914) ist unbestrittenermaßen eine wesentliche Ursache des Ersten Weltkrieges. Der totale Nationalstaat (1914–1945) führte zur Selbstzerstörung Europas (Schulze 1994, 209ff.). Sein Aufgehen in Diktaturen zum Beispiel durch die Russische Oktoberrevolution 1917 oder durch die Machtergreifung Hitlers in Deutschland führte zum ‚totalen Krieg‘ und machte aus Europa einen Trümmerhaufen.

    Beide Weltkriege hatten gravierende Auswirkungen auf die europäische Staatenwelt. 1918 verschwanden die multi-ethnischen Staaten von der Landkarte. Der Vielvölkerstaat der Österreichisch-Ungarischen Monarchie verwandelte sich in viele Einzelstaaten. In beiden Weltkriegen war die Nachkriegsordnung ein Oktroi der alliierten Siegermächte. Die im Jahr 1945 festgelegten Grenzen waren gleichsam ein Tabu, das letztlich auch aus der Debatte über die europäische Integration herausgehalten wurde. Eine Ausnahme bildete bis zu einem gewissen Grad die Entscheidung über die Zugehörigkeit des Saarlandes, das Frankreich für sich in Anspruch nahm. In einem im Oktober 1956 durchgeführten Referendum lehnte eine Mehrheit das von Frankreich und Deutschland entworfene Saar-Statut ab (67,7 Prozent dagegen, 32,3 Prozent dafür). In den anschließenden Verhandlungen zwischen den beiden Ländern akzeptierte Frankreich die Ausgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland, wobei als Gegenleistung gewisse wirtschaftliche Kompensationen vereinbart wurden.

    4 Die europäische Einigung. Einigung und Grenzen

    Es verdient nicht nur die Aufmerksamkeit der professionellen Historiker, dass die Ziele einer europäischen Einigung weit zurückreichen. Seit Jahrhunderten wurde immer wieder das Zusammenrücken europäischer Staaten thematisiert. Die Ansätze der Konzepte waren durchaus unterschiedlich und reflektierten die bestehenden politischen Verhältnisse. Sie gründeten meist auf idealistischen Vorstellungen, die die Antwort auf eine Bedrohung von außen, wie etwa durch die Türkengefahr, sein sollten. Der britische Historiker Geoffrey Barraclough bemerkte dazu: „Die auffälligste Schwäche der europäischen Idee ist, dass sie nur so lange stark bleibt, wie die Bedrohung Europas stark bleibt" (Barraclough 1964, 51).

    Bereits Dante Alighieri, der vom mittelalterlichen Universaldenken beeinflusst war, sah im Staat eine weltliche Institution, die die Trennung von päpstlicher und geistlicher Gewalt sicherstellen sollte. Sein Konzept war ein monarchisches: Die Weltregierung wurde durch die Person des Kaisers identifiziert, der in einer Art Fürstentum die Oberherrschaft über andere Fürsten und Herrscher haben sollte.

    Einen europäischen Völkerverbund schlug der böhmische König Georg von Podiebrad zur Abwehr der Türken im Jahr 1464 vor. Abbé Saint-Pierre schlug im Zusammenhang mit dem Frieden von Utrecht, der im Jahr 1713 den Spanischen Erbfolgekrieg beendete, ein Projekt einer allgemeinen Friedenssicherung vor, dessen Gedanke Rousseau weiterentwickelte. In der Folge gab es mehrere Ideen für ein gemeinsames Europa, die zwar diskutiert wurden, aber keine praktischen Auswirkunten hatten.² Eine breitere Diskussion über europäische Einigungskonzepte begann erst nach dem furchtbaren Ereignis des Ersten Weltkrieges. Das bekannteste Programm unter ihnen war das pan-europäische Manifest, das Coudenhove-Kalergi 1924 veröffentlichte und in dem er die Idee der Schaffung einer europäischen Föderation nach dem Muster der Vereinigten Staaten von Amerika vorschlug.³ Der Versuch, ein europäisches Einigungsprogramm im Rahmend des Völkerbundes zu diskutieren, scheiterte. Europa bewegte sich unaufhaltsam in die zweite große Katastrophe des 20. Jahrhunderts, in den Zweiten Weltkrieg.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann man intensiv darüber nachzudenken, wie man eine europäische Friedensordnung schaffen könne. Zwei große französische Persönlichkeiten, Jean Monnet und Robert Schuman, begannen in der Erkenntnis, dass die Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich eine Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Frieden in Europa sei, ein Konzept einer europäischen Einigung auszuarbeiten. Monnet war in diesem Prozess vor allem der ‚Inspirateur‘, der das Konzept einer wirtschaftlichen Einigung forcierte. Der Erfolg war durchschlagend. Durch die Kreation von drei supranationalen, auf eine Vergemeinschaftung von Wirtschaftsbereichen gerichteten Gemeinschaften wurde das Fundament der europäischen Einigung geschaffen: 1951 entstand die Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKF), und 1957 schufen die Römischen Verträge eine Wirtschaftsgemeinschaft (Gemeinsamer Markt – EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG).

    5 Europa ohne Grenzen

    Bereits in den drei wirtschaftlichen Gründungsgemeinschaften spielte die Freiheit der Bewegung eine zentrale Rolle. Als Fundament des Gemeinsamen Marktes (Binnenmarktes) bestand diese Freiheit in der Freiheit des Warenverkehrs, der des Personenverkehrs, der des Kapitalverkehrs sowie als viertes Prinzip der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Sie bildeten das Fundament eines Wirtschaftsraumes.

    Mit der Einführung einer Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurde die Freizügigkeit für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten als Recht jedes Unionsbürgers verankert. Diese Tatsache geht über die Arbeitnehmerfreizügigkeit hinaus, die Kernanliegen jeder Wirtschaftsgemeinschaft ist. Eine Unionsbürgerschaft, die persönliche Bewegungsfreiheit gewährleistet, setzt voraus, dass die Binnengrenzen geöffnet werden. Das bedeutet das Ende der Grenzkontrollen für den innergemeinschaftlichen Personenverkehr.

    Der Weg zum grenzenlosen Europa war nicht einfach. Er fand in mehreren Stufen statt. Schon Artikel 14 EG-Vertrag hatte die Beseitigung der Grenzkontrollen vorgesehen, doch waren keine Fortschritte zu erzielen. Erst der sogenannte Schengen-Prozess brachte Bewegung in die Angelegenheit.

    Das Ereignis der Grenzöffnung fand bereits vor Vollendung des Binnenmarktes statt und war ein Beispiel einer differenzierten Integration. Im Juli 1985 unterzeichneten sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union das sogenannte Schengener Abkommen. Es sah einen Abbau der Kontrollen für den Personenverkehr an den Grenzen der Mitgliedstaaten vor. Das Abkommen war die Vorstufe einer strukturierten polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit. Der ursprünglich vorgesehene Termin für die Grenzöffnung von Juli 1990 musste mehrfach verschoben werden. Erst im März 1995 trat das fünf Jahre zuvor vereinbarte Durchführungsübereinkommen zum Schengenvertrag (Schengen II) in Wirksamkeit. Dabei wurde das Schengener Informationssystem (SIS) eingerichtet. Das Durchführungsabkommen sah die Zusammenarbeit der Polizei, Rechtshilfe in Strafsachen, Regeln über die Auslieferung sowie die Vollstreckung von Strafurteilen vor. Das Schengener Abkommen war zunächst nur ein Projekt, an dem sich Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal beteiligten. Österreich und Italien kamen 1998 dazu, Griechenland 2000. 2001 wurden die Grenzen zu Dänemark, Finnland und Schweden sowie gegenüber Irland und Norwegen geöffnet. Die Beitrittskandidaten der Erweiterungen 2004 und 2007 traten mit Ausnahme Zyperns bei.

    Die Tatsache, dass das Schengener Abkommen zunächst als völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der EU/EG-Verträge abgeschlossen wurde, zeigt die Sensibilität der Öffnung der Grenzen, die insbesondere die nationale Souveränität berührte. Erst durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde der sogenannte Schengen-Besitzstand (Schengen-Acquis) in das Vertragsgefüge der EU (Primärrecht) integriert. Damit wurden die Freiheit des Binnenverkehrs verwirklicht und die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut. Eine Kontrolle findet nur mehr an den Außengrenzen der Union statt. Die Eintrittsvoraussetzungen für Drittländer sind festzusetzen. Temporäre Grenzkontrollen sind möglich, wenn eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für ein Land besteht".

    Die krisenhafte Entwicklung der Migrationspolitik hat in den vergangenen Jahren der Auseinandersetzung über die Grenzöffnung eine besondere Aktualität verliehen. Die Unterlassungen der Europäischen Union bei der Festlegung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik haben einzelne Staaten veranlasst, Grenzkontrollen wieder einzuführen. Da im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Chancen bestehen, für eine einheitliche europäische Migrationspolitik einen Konsens zu finden, wird ein Europa ohne Binnengrenzen in weiten Teilen wieder in Frage gestellt werden.

    6 Migrationspolitik in einem begrenzten Europa

    Der Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, hat die Einwanderungspolitik der Union zur Gemeinschaftsaufgabe gemacht. Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik wurden ein wesentliches Segment des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Der Übergang sollte schrittweise erfolgen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sollte der Rat durch einstimmige Entscheidungen asylpolitische und einwanderungspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Behandlung von Flüchtlingen treffen, die im Wesentlichen die Festlegung von Mindestnormen zum Gegenstand haben.

    In Fortführung dieser Regelungsbereiche sah der Vertrag von Lissabon im Teil des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) politische Maßnahmen im Bereiche der Grenzkontrollen, des Asyls und der Einwanderung vor (Artikel 77 bis Artikel 80 AEUV). Dadurch sollen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, jedoch die Personenkontrolle und wirksame Überwachung der Grenzübertritte an den Außengrenzen sichergestellt werden und schrittweise in ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden (Artikel 77 Abs. 1 AEUV). Die Union verpflichtet sich zu einer gemeinsamen Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, die mit der

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1