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Ratgeber für ein Leben in Deutschland: Juristische Gegebenheiten - Werte - Kultur
Ratgeber für ein Leben in Deutschland: Juristische Gegebenheiten - Werte - Kultur
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eBook143 Seiten1 Stunde

Ratgeber für ein Leben in Deutschland: Juristische Gegebenheiten - Werte - Kultur

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Über dieses E-Book

Dieser Ratgeber soll diejenigen unterstützen, die neu nach Deutschland kommen. Gleichermaßen soll er eine Hilfestellung für Helfer sein, die mit Rat und Tat zur Seite stehen wollen. Der Einstieg ins deutsche bürokratische System sowie in die jeweiligen Rechtsgebiete ist oft sehr komplex. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wesentliche Inhalte in komprimierter Form vorliegen zu haben. Neben Grundgesetzen, Asyl- und Migrationsrecht sowie arbeitsrechtlichen Kontexten umfasst der Ratgeber einen kleinen Exkurs in das deutsche Mietrecht. Neben Rechtsgebieten, die für Neuankömmlinge wichtig sind, umfassen einige Kapitel auch sogenannte do's and dont's in Deutschland. Er soll als Helfer im Alltag dienen, um die ersten Schritte in einem Leben in einer fremden Kultur so einfach wie möglich zu machen, da das Interesse aller in diesem Land lebenden Menschen ist, ein gutes Miteinander zu erreichen.
SpracheDeutsch
HerausgeberBooks on Demand
Erscheinungsdatum10. März 2016
ISBN9783741233470
Ratgeber für ein Leben in Deutschland: Juristische Gegebenheiten - Werte - Kultur
Autor

Julia Mohr

Die Autorin Julia Mohr wurde im Jahr 1989 in Hamburg geboren. Seit dem letzten Jahr engagiert sie sich in verschiedenen regionalen Flüchtlingsinitiativen und versucht Schutzsuchenden, neben Hilfestellungen im Alltag, auch behilflich zu sein, wenn Rechtsfragen und Behördenprozesse anstehen. Sie gründete einen gemeinnützigen Verein zur ganzheitlichen Integration für Schutzsuchende in Hamburg. Der Zweck des Vereins zielt auf Langfristigkeit und Aufklärungsarbeit ab, um ein gutes Miteinander erreichen zu können. Die Autorin beginnt mit einer Fortbildung zum psychologischen Berater, um auch auf emotionaler und psychischer Ebene mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

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    Buchvorschau

    Ratgeber für ein Leben in Deutschland - Julia Mohr

    sie?

    Kapitel 1 - Grundgesetze

    Die Grundgesetze stellen einige Grundrechte und Regeln auf, wie sich jeder einzelne in der Bundesrepublik Deutschland zu verhalten hat, der sich in diesem Land aufhält. Ebenso implizieren diese Gesetze und Pflichten aber auch die Rechte, die jeder, der sich in diesem Land aufhält, einfordern kann, sofern diese nicht im Konflikt mit dem Kollektivwohl stehen. Die Staatsgewalten, welche aus drei Teilen bestehen, (Legislative, Judikative und Exekutive) sind über den Religionen stehend. Es gilt also, unabhängig von Hautfarbe, Sexualität, Religion und Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren, sich stets an den Rechten und Pflichten zu orientieren und sich daran zu halten. An die Grundgesetze halten sollte sich jeder, der sich in Deutschland aufhält. Gewährleistet sind die Grundrechte in Deutschland in der Bundesverfassung ebenso wie in einigen Landesverfassungen. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt, d.h. in jedem Grundgesetz, was dort zu finden ist, finden sich auf Grundrechte wieder. Im folgenden Abschnitt finden Sie die getreu dem Bürgerlichen Gesetzbuch verfassten Gesetzestexte der wesentlichen Grundgesetze, die für Menschen, die in einem anderen politischen, kulturellen und ethnologischem System gelebt haben, ein wesentlicher Punkt ist, um sich zu orientieren.

    1.1. Grundgesetze

    Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht¹.

    Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt². (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden³.

    Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.⁴ (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

    Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Meinungsfreiheit). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden⁵, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.⁶ Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen

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