Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe
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Über dieses E-Book
Dorothea Zimmermann
Dorothea Zimmermann, Diplom-Psychologin, Psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Supervisorin und Traumatherapeutin, ist Geschäftsführerin bei Wildwasser e. V. in Berlin. Sie ist Mitinitiatorin und langjähriger Vorstand von BIG (Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen). Sie engagiert sich in der Fortbildungsarbeit zu sexueller und häuslicher Gewalt, Kinderschutz, interkultureller (Eltern-)Arbeit, selbstschädigendem Verhalten, Trauma, Flucht und Gewalt.
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Rezensionen für Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe
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Buchvorschau
Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe - Dorothea Zimmermann
1 Minderjährige Geflüchtete in Deutschland: Mythen, Daten und Fakten
1.1 Gesellschaftlicher Kontext
In einem aufschlussreichen Artikel der »Zeit« mit dem Titel »Die Welt in fünfzig Jahren« (Brost u. Stuff, 2018), für den bekannte Politikerinnen und Politiker darum gebeten wurden, ihre positiven wie negativen Zukunftsszenarien zu schildern, findet sich folgendes Szenario einer AfD-Politikerin: »Es hat eine unkontrollierte Masseneinwanderung stattgefunden, und der Islam hat sich in ganz Europa massiv ausgebreitet. Überall gibt es Scharia-Gerichte. […] Kopftücher und Burkas sind im öffentlichen Raum normal, in manchen Gegenden verschleiern sich Frauen, die eigentlich christlichen Glaubens sind, weil sie sonst auf der Straße bepöbelt und angegriffen würden […]. Angst ist das vorherrschende Gefühl auf den Straßen. Kriminalität und mafiöse Strukturen haben massiv zugenommen. […] An den Schulen wird kein echtes Wissen mehr vermittelt, sondern irgendwelche diffusen sozialen Kompetenzen, staatliche Indoktrination und Gender-Ideologie« (S. 16). So irritierend dies auch anmutet: Diese und ähnliche Szenarien sind ein – gewichtiger – Teil des Alltags der Medienberichterstattung und der öffentlichen Meinung.
Geflüchtete erscheinen dort an vielen Stellen als gesichtslose – möglicherweise IS-terroristisch geprägte – überwältigende Masse, die möglichst schnell wieder aus Deutschland ausgewiesen werden sollten, um ihr bedrohliches Potenzial nicht zu entfalten. Interessanterweise belegen Daten und Fakten zum Thema vor allem einen Anstieg von Gewalttaten gegenüber Geflüchteten statt von Geflüchteten ausgehend. Im Jahr 2016 wurden 3.768 Vorfälle verzeichnet, dies entspricht etwa 10,3 Taten pro Tag (Pro Asyl, 2017). Tatsächlich beschreiben vereinzelte Studien eine Zunahme von Gewaltkriminalität durch Geflüchtete (Pfeiffer, Baier u. Kliem, 2018). Allerdings weist die umfassende Untersuchung von Herrmann, Macsenaere und Wennmann (2018) mehrheitlich eher auf gegenteilige Prozesse hin: 86,6 % der minderjährigen Geflüchteten haben demnach keine Straffälligkeiten begangen, bei den restlichen 13,4 % handelt es sich um kleinere Delikte wie das Vergehen gegen das Aufenthaltsrecht (7,1 %), Diebstahl (2,7 %) Körperverletzung (2,0 %), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidigung (jeweils 0,6 %). In den Medien wird dies jedoch selten ausgewogen wiedergegeben.
Umgekehrt hat jedoch die Tatsache, immer wieder als Gefahr für die deutsche Bevölkerung dargestellt zu werden und mit alltäglichem und strukturellem Rassismus konfrontiert zu sein, Auswirkungen auf das Wohlbefinden geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Zu dieser Thematik führten Lechner und Huber (2017) 104 Interviews durch. Nonverbale Signale des Nicht-willkommen-Seins führen ebenso wie das verbale Ausdrücken von Missfallen oder gar körperliche Gewalttaten bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu Ängsten, sozialem Rückzug und der Verleugnung ihrer Fluchtgeschichte und Herkunft. Ein Jugendlicher beschreibt: »Sie sagen nichts, aber sie gucken nur so böse. […] Und naja manchmal denke ich: ›Bin ich ein Affe?‹ Warum gucken mich alle so böse an? Ich bin auch wie ihr ein Mensch […]. Warum gucken alle so böse?« (S. 102). Aber auch die in den Medien ständig wiederholte Generalisierung von »den Wirtschaftsflüchtlingen« prägt den Alltag geflüchteter Kinder und Jugendlicher: »Viele Leute denken, dass […] die hier hinkommen, wirtschaftliche Geflüchtete sind […], um Sozialhilfe oder Unterstützung zu bekommen. […] Ich bin nicht so was […], ich bin nicht dafür hier, um so was zu bekommen, ich bin hier, um mich zu entwickeln, will ich einfach mich jeden Tag verbessern, die Situation zu benützen, um meine Ziele zu erreichen, damit später die Leute gut über mich sprechen« (S. 103), berichtet eine Jugendliche.
1.2 Daten und Fakten
Seit 2015 sind über 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland geflohen. Die meisten Geflüchteten kommen aus den Ländern Syrien, Irak, Nigeria und Afghanistan (Bundeszentrale für politische Bildung [bpb], 2018). Unter ihnen sind viele Jugendliche und Kinder (Maywald, 2018), die Mehrheit der Asylantragstellenden in Deutschland war 2017 jünger als dreißig Jahre. Mit 37 % bilden Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren die größte Gruppe, gefolgt von 19 % im Alter zwischen 18 und 24 Jahren (bpb, 2018). Manche kommen allein oder mit Gleichaltrigen, andere in Begleitung ihrer Familie. Der Anteil unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter befand sich bis 2013 noch auf einem eher geringen Niveau, 2014 erfolgte eine Zunahme auf fast das Doppelte, 2015 stiegen die Zahlen mit rund 42.000 Inobhutnahmen sogar auf etwa das Vierfache an (Fendrich, Pothmann u. Tabel, 2016). Aufgrund der restriktiven Flüchtlingspolitik gehen die Zahlen seit 2017 insgesamt zurück (2017 gab es 198.317 Asylanträge von Erwachsenen und 9.084 Anträge von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF], 2018).
Die Gefahren auf der Flucht sind vielfältig. Laut United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) sind 2018 über 2.000 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken (UNO-Flüchtlingshilfe, 2018). Zudem sind Menschen, die den Fluchtweg hinter sich gebracht haben, stärker gefährdet als andere, psychische Problematiken zu entwickeln. Für Kinder und Jugendliche, die allein gereist sind, gilt dies im besonderen Maß (Sukale et al., 2017). Risiken wie z. B. Menschenhandel (Küppers u. Ruhemann, 2016) lauern überall. Nicht alle Geflüchteten haben selbst traumatische Erfahrungen gemacht (Witt, Rassenhofer, Fegert u. Plener, 2015), aber alle sind auf irgendeine Weise mit schwierigen Lebensereignissen oder Traumata in Berührung gekommen (Baer u. Frick-Baer, 2016; Imm-Bazlen u. Schmieg, 2017). Bei bis zu 97 % der minderjährigen Geflüchteten ist davon auszugehen, dass sie potenziell traumatische Erfahrungen gemacht haben (Witt et al., 2015). Je weiter die Belastung steigt und je weniger Unterstützung verfügbar ist, desto weniger Integrationsleistung ist möglich (Sukale et al., 2017). Dies kann in der Folge auch – allerdings nicht zwingend – eine Ursache für externalisierendes Verhalten sein. Häufiger sind nach Möhrle, Dölitzsch, Fegert und Keller (2016) jedoch vor allem internalisierende Verhaltensauffälligkeiten bei belasteten Kindern und Jugendlichen nach Fluchterfahrungen.
»Mit den eigenen Nöten und Bedürfnissen nicht aufzufallen und möglichst unsichtbar durch ein nicht einschätzbares Prozedere zu gelangen, haben die jungen Geflüchteten […] häufig bereits in der Vergangenheit als wichtigen und wirksamen Schutzmechanismus kennengelernt« (Quindeau u. Rauhwald, 2017, S. 15). Möhrle und Kollegen (2016) definieren einen Problemgrenzwert, der bei 30,5 % der unbegleiteten Jugendlichen überschritten wurde. Auch Herrmann et al. (2018) halten fest: »So leiden 34,4 % der jugendlichen Flüchtlinge unter Schlafproblemen, bei 16,7 % wird soziale Unsicherheit angegeben, 15,3 % leiden unter depressiven Verstimmungen, bei 10,7 % kommt es zu einem sozialen Rückzug und 10,3 % leiden unter körperlichen Begleitsymptomen bzw. psychosomatischen Symptomen« (S. 41; vgl. auch Witt et al., 2015). Die psychosoziale Situation und die kulturell-soziale Isolation können generell als sehr problematisch angesehen werden, fassen Sukale und Mitarbeitende (2017) zusammen.
1.3 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Da sie über einen langen Zeitraum ohne jeglichen Schutz von außen Ohnmachtserfahrungen unterschiedlichster Art ausgesetzt waren, sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete noch häufiger von traumatischen Erfahrungen betroffen als begleitete (Witt et al., 2015). Der Anspruch auf Hilfe resultiert jedoch aus dem SGB VIII – als Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung. Die Fluchtsituation ist also dem Kindeswohl untergeordnet (Berthold, 2014, 2015). Nach § 42 SGB VIII werden unbegleitete minderjährige Geflüchtete vom Jugendamt in Obhut genommen und – entsprechend dem Minderjährigenschutz aus internationalen Rechtsnormen (Berthold, 2015) – in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht (Möhrle et al., 2016). Da eine Erziehung, die dem Wohl der Kinder oder Jugendlichen dient, bei der Ankunft nicht gewährleistet werden kann, wird die Hilfe für die Entwicklung als notwendig erachtet (Macsenaere, Köck u. Hiller, 2018, S. 12).
Zwischen der Inobhutnahme und dem Übergang in die Einrichtung wird ein Clearing-Verfahren genutzt, um für die jungen Menschen eine möglichst passende und sichere Umgebung zu finden. Der Auftrag einer umfassenden Anamnese in diesem Verfahren wird jedoch