Pflegehaftung: Grundlagen des Haftungsrechts in der Pflege
Von Fabian Sachs
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Über dieses E-Book
Fabian Sachs
Fabian Sachs (*1988) studierte Wirtschaftsrecht an der Fakultät Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkaden (University of Applied Science) und schloss 2013 erfolgreich mit dem Titel LL.B. ab. 2014 folgte das Diplôme de Droit Français- D.D.F. (Grenoble)- Certificate in French Law. Im Jahr 2015 graduierte der Autor als Wirtschaftsjurist, LL.M. Daneben absolvierte er in Rumänien an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (FSEGA) der Universitatea Babeş-Bolyai (UBB) Cluj- Napoca ein Auslandssemester und in Frankreich (Grenoble) an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Université Pierre-Mendès- France ein akademisches Auslandsjahr. Mitte 2011 gründete er sein eigenes Unternehmen (Sachs Computer & Notebookvertrieb), welches für die Kundenbedürfnisse individuelle EDV-Lösungen im Bereich Netzwerk- und Sicherheitstechnik, Datenverarbeitung, Programmierung sowie Wartungsdienstleistungen anbot und bis zum Ende seines Studiums erfolgreich führte. Im Jahr 2014 übernahm der Autor die Honorardozentur an der Akademie für Pflege, Gesundheit und Soziales der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH in Marktredwitz im Bereich der Erwachsenenbildung zum Themengebiet Recht und Politik. Daneben war Fabian Sachs bereits als Jurist für die Regierung von Oberbayern und als Leiter der Stabsstelle Corporate Governance mehrere Jahre bei einem bundesweit führenden Lebensmittelkonzern in Rheinland- Pfalz beruflich tätig. Er beriet hierbei die Geschäftsführung zu Themen des Compliance-, Sicherheits- und Risikomanagements, als auch zur Arbeitssicherheit und übernahm als Mitglied des Kernkrisenstabes die Planung und Durchführung zur Aufrichterhaltung der Produktionsstätten während der Coronapandemie. Seit 2021 ist der Autor als Datenschutzmanager und seit 2023 zusätzlich als Compliance Beauftragter u.a. für die Bereiche Arbeits- und Unternehmenssicherheit im europaweit größten Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen tätig. Der Autor ist seit 2020 Mitglied der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) in den USA und im German Chapter des ACFE. Er war von 2013 bis 2015 Mitglied im Projekt für internationale Beziehungen (PIB) der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden und etablierte für das PIB Kooperationsbeziehungen zu DAAD, IEC und Kooperation international- eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden.
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Buchvorschau
Pflegehaftung - Fabian Sachs
Abkürzungsverzeichnis
Konzeption
Dieses Buch ist der erste Band Pflege und Recht in der gerontopsychiatrischen Betreuung. Weitere Bände sind in Planung.
Die Bücher orientieren sich an den Vorlesungsinhalten „Recht und Politik" im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung (u.a. aufgrund des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Bayern (AVPfleWoqG) oder auch der Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 22.07.2004 über die Weiterbildung in Pflegeberufen auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie und weiteren landesrechtlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländern sowie den Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI).
Um das gelernte Wissen zu vertiefen sind praxisnahe Übungen Bestandteil dieses Buches.
Ein Stichwortverzeichnis finden Sie am Ende des Buches. Einzelne Fachbegriffe sind in einem Stichwortverzeichnis verankert. Das Buch verzichtet bewusst auf die weibliche Form oder eine gendergerechte Schreibweise, um dem Leser einen leichteren Lesefluss zu ermöglichen. In keinster Weise möchte der Autor das andere Geschlecht diskriminieren. Namen für praxisrelevante Fallkonstellationen sind rein zufällig und fiktiv.
Tipps zur Arbeitserleichterung
Um der praxisnahen Ausbildung gerecht zu werden und um anwendungsnah juristisches Wissen zu festigen, bietet sich der Gutachtenstil, auch in diesem Buch an. Zur Erlernung des juristischen Gutachtenstils ist das Buch „Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen, Methodische Hinweise und 22 Musterklausuren,¹ als auch „BGB AT, BGB Allgemeiner Teil
² zu empfehlen. Anzumerken ist, dass sich diese Bücher nicht im Speziellen zu dem Themengebiet gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung beschäftigten. Für dieses Fachbuch sind diese Bücher ergänzendinsbesondere das Buch „Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen" hilfreich, allerdings nicht zwingend notwendig.
Als Nachschlagewerke, ergänzend zu den Erläuterungen der Fachtermini in den Fußnoten geeigneten Bücher für juristische Fachbegriffe oder Wörter (Empfehlung) eignen sich die Bücher „Recht A-Z: Fachlexikon für Studium und Beruf,³ „dtv-Atlas Recht: Band 1-Grundlagen Staatsrecht, Strafrecht
,⁴ sowie das Buch von Simon, Funk-Baker „Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache.⁵ Letzteres ist sehr verständlich in Deutsch, Französisch und Englisch geschrieben. Daneben gibt es vertiefend zu empfehlen „Arbeitsrecht, Lernbuch, Strukturen, Übersichten
.⁶
Angrenzend sind noch folgende Internetseiten für die weiterführende Recherche behilflich:
▪ Die Wissensdatenbank (wiki) der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden⁷
▪ Die Textsammlung aller deutschen Gesetzestexte vom Bundesministerium der Justiz⁸
▪ Die elektronische Ressource des Bundesgesetzblattes⁹
Die für dieses Buch notwendigen Gesetzestexte bzw. Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB), den Sozialgesetzbüchern, dem Grundgesetz (GG), dem Pflegeberufegesetz (PflBG), als auch die Datenschutzgesetze und die einhergehenden spezifischen Regelungen wurden aufgrund des doch nun größer erwarteten Werkes ausgegliedert. Sie können diese separat als zusammengefasste Gesetzestextsammlung im Buchhandel erwerben. ISBN: 978-3-347-96724-3 für das Softcover. Gebundene Ausgabe mit der ISBN: 978-3-347-96725-0 oder als E-Book 978-3-347-96726-7.
Sie erhalten damit ein Kompendium des Themenbereichs Recht und Politik in der gerontopsychiatrischen Pflege zum Thema Haftungsrecht. Alternativ können Sie auf den Service des Bundesministeriums der Justiz unter http://gesetze-im-internet.de einzelne Gesetzestexte ausdrucken.
¹ Wörlen, Schindler, Balleis: Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen: Methodische Hinweise und 22 Musterklausuren, ISBN 978-3800659999.
² Wörlen, Metzler, Müller: Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB, ISBN: 978-3452272539.
³ Bundeszentrale für politische Bildung: Recht A – Z Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf, 3., aktualisierte Auflage, ISBN 978-3-8389-0563-1.
⁴ Hilgendorf: dtv-Atlas Recht: Band 1: Grundlagen StaatsrechtStrafrecht, ISBN- 978-3423033244.
⁵ Simon, Funk-Baker: Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache (Rechtssprache des Auslands), ISBN: 978-3406636585.
⁶ Wörlen, Kokemoor: Arbeitsrecht (Lernen im Dialog), ISBN: 978-3800658572.
⁷ https://wdb.fh-sm.de/StartSeite.
⁸ https://www.gesetze-im-internet.de.
⁹ https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html.
Tipps zur Lösung von Fällen
▪ Erarbeiten Sie die einzelnen Fallbeispiele in einer Gruppe. Sie können sich wechselseitig voneinander ihr Wissen aneignen bzw. voneinander profitieren. Bitte unterschätzen Sie diese Möglichkeit nicht.
▪ Erarbeiten Sie die einzelnen Fallbeispiele alleine: Mit Zeitvorgabe können Sie wie in einer realen Prüfungssituation Ihr Wissen abprüfen. Im Besonderen erkennen Sie Zusammenhänge und können Sie diese ohne weitere Hilfsmittel selbstständig lösen?
▪ Suchen Sie das Gespräch mit anderen Lernenden und bei Fragen auch mit dem Dozenten.
▪ Planen Sie ihre Vorbereitungszeit systematisch, (inkl. Pausen und Erholungszeiten
Gehen Sie wie folgt an die einzelnen Fallbeispiele heran:
1. Lesen Sie das Fallbeispiel 1x zügig durch und notieren Sie sich die Hauptprobleme
2. Lesen Sie die Aufgabenstellung gründlich und überlegen Sie sich, was von Ihnen erwartet wird
3. Analysieren Sie den Text und denken Sie an die Aufgabenstellung, bevor Sie anfangen zu schreiben, unterstreichen Sie relevante Sachverhalte.
4. Skizieren Sie ein Schaubild, das Ihnen verdeutlicht im Sinne von: „Wer will was von wem woraus?"
5. Lösen Sie den Fall anhand des Prüfungsschemas und anhand des Gesetzestextes
Allgemeines zum Lösen juristischer Fragestellungen:
Juristische Gutachten werden im Sinne der Subsumtion und im Konjunktiv erstellt:
1. Hypothese
2. A könnte sich gem. §… StGB (die Vorschrift, welche als Anspruchsgrundlage dient, beispielsweise Diebstahl nach dem StGB; wichtig gegenüber B strafbar gemacht haben)
3. Was steht im Gesetz dazu und wie ist das Prüfungsschema zum Sachverhalt?
4. Zitieren Sie das Gesetz oder schreiben Sie die relevanten Dinge aus dem Gesetz heraus
5. Was steht im Fall?
6. Zwischenergebnis
7. Endergebnis, bezogen auf die erste Hypothese
Allgemeine Grundlagen der Begutachtung
1
Die Allgemeine Grundlagen der Begutachtung, ist eine Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB).¹⁰
Die von den wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften herausgegebene Leitlinien und Hilfen wurden für Ärzte entwickelt, um eine Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen herbeizuführen. Diese beruhen auf aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren, um für mehr Sicherheit in der Medizin zu ermöglichen. Gleichzeitig werden hier auch wirtschaftliche Aspekte beachtet. Die Leitlinien sind allerdings nicht für Ärzte rechtlich bindend und haben daher auch keine haftungsbefreiende oder haftungsbegründete Auswirkung. Die Leitlinien für Ärzte stellen von ihrem Wesenscharakter eher Richtlinien dar. Bei Dosierungsangaben sollten stets die Herstellerangaben beachtet werden.¹¹
¹⁰ Vgl. Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB): Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung AWMF-Registernummer: 094/001 Entwicklungsstufe: S2k, URL 1.
¹¹ Die S2k-Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung sind unter https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/094-001 abrufbar.
Grundlagen des Haftungsrechts
A. Grundlagen des Haftungsrechts
Die Grundlagen des Haftungsrechts sollen Ihnen einen Einblick in die wichtigsten haftungsrelevanten Teilgebiete geben. Die für Sie relevanten haftungsrechtlichen Gebiete sind in 14 Teilbereiche untergliedert. Ebenfalls finden Sie praxisorientierte Fallbeispiele, welche mit der jeweiligen Lösung den Lernerfolg aufzeigen.
I. Beweislast
2
Die rechtliche Grundlage für die Beweislast ergibt sich aus dem § 5 Pflegeberufegesetz (PflBG), die eigenverantwortliche Aufgaben aufführt.¹² Hierbei können sich haftungsrechtliche Ansprüche gegen das Pflegepersonal ergeben. Innerhalb der ambulanten Pflege, als auch in Krankenhäusern und Seniorenheimen¹³ steigen seit Jahren Haftungsansprüche gegenüber dem Pflegepersonal. Die Beweislastumkehr stellt eine Beweiserleichterung für den Betroffenen dar und ergibt sich aus diversen Fehlern, welche nicht nur durch das Personal, sondern auch durch die Einrichtungen entstehen kann.¹⁴
3
Was bedeutet nun die Beweislastumkehr für einen Patienten oder Angehörigen, der beispielsweise den Klageweg gegen z.B. die Heimleitung oder einer Pflegefachkraft einschlägt?
4
Die Beweislastumkehr führt dazu, dass die jeweils betroffene Einrichtung¹⁵ sowie deren Erfüllungsgehilfen (im Regelfall das Pflegepersonal) nachweisen müssen, dass alles in ihrer Macht getan wurde, um die zusätzlichen Risiken oder etwaig entstehende Schäden zu vermeiden.
Nicht nur Angehörige oder Bewohner eines Seniorenheimes klagen gegen Einrichtungen, um einen Schadensersatz zu erhalten. Verstärkt klagen auch Kostenträger¹⁶ gegen Einrichtungen, um Schadensersatz zu erhalten. Dieser ergibt sich aus den zusätzlichen Kosten einer Behandlung, die auf vermeintliche Pflegefehler, wie z.B. der Entstehung eines Dekubitus¹⁷ oder einer Mangelernährung zurückzuführen ist. Die unten aufgeführte Grafik stellt die Beweislastumkehr vereinfacht dar.
5
Grundlagen des Haftungsrechts
Folge: Beweiserleichterung für den Patienten
Beweislastumkehr aufgrund von:
Unterlagen (Dokumentation zum Sachverhalt) wurden vernichtet, sind unzugänglich, lückenhaft oder wurden nachträglich dokumentiert
Abb. 1 Entstehung der Beweislastumkehr¹⁸
1. Fehler im Herrschafts- und Organisationsbereich
6
Eine Beweislastumkehr, deren Fehler im Herrschafts- und Organisationsbereich aufzufinden ist, sind beispielsweise nicht sterile Flüssigkeit für Infusionen, eine Keimübertragung,¹⁹ die unsachgemäße Lagerung von Medikamenten und Geräten, eine nicht begründete Fixierung des Patienten oder aber auch der Sturz eines Patienten bei Bewegungs- und Transportmaßnahmen. Daneben ist ebenfalls die nicht bemerkte Entkopplung des Infusionssystems als Fehler im Herrschafts- und Organisationsbereich anzusehen, die zu einer Beweislastumkehr führt.²⁰
2. Grobe Behandlungsfehler
7
Grobe Behandlungsfehler führen zu einer Beweiserleichterung. Dies führt im Anschluss zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten. Gerichtsurteile, welche einen medizinischen Bereich aufweisen, wirken sich auch auf pflegerische Sachverhalte aus. Dementsprechend ist es angebracht, den aktuellen Gerichtstand zu verfolgen. Dies sollte vor allem die Einrichtung mit Weiterbildungskursen oder Fortbildungen ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist es allerdings ratsam, auch selbst den aktuellen Gerichtstenor²¹ entsprechend zu verfolgen.
8
Um die Beweislastumkehr für den Träger geltend zu machen, d.h. damit versucht der Träger die Beweislastumkehr gegenüber dem Patienten „umzukehren". Er muss innerhalb dieser Beweislastumkehr aufzeigen, dass die entstandene Rechtsgutverletzung und der dadurch resultierende Schaden, auch bei der dazugehörigen Sorgfalt, nicht hätte vermieden werden können und eingetreten wäre. Die Sorgfalt erstreckt sich hierbei auf das sach- und fachgerechte Handeln.
9
Entscheidend ist, ob ein oder mehrere grobe Behandlungsfehler vorliegen und nicht, ob ärztliches- oder pflegerisches Personal den oder die groben Behandlungsfehler verursacht haben oder nicht. Dabei ist es unerheblich, ob der Beweis für die Kausalität²² vom Patienten erbracht wird, denn dieser muss gar nicht durch den Patienten aufgezeigt werden. Vielmehr muss z.B. ein Pflegeheim im Ernstfall beweisen können, dass der Schaden nicht auf dem Fehlverhalten des betrauten Personals beruht. Der Pflegedienst sollte daher so organisiert sein, dass kein Patient zu Schaden (z.B. durch einen Dekubitus) kommen kann.
3. Fallbeispiel
Fall 1
Frau Maria Müller
Frau Müller ist seit drei Jahren in einem Pflegeheim untergebracht. Frau Müller kann nicht mehr richtig laufen und benötigt immer Hilfe von einer Pflegefachkraft, um in ihr Bett zu kommen oder sich in einen Stuhl zu setzen. Frau Müller ist sehr zufrieden mit der Betreuung durch das Pflegepersonalinsbesondere durch Herrn Huber, der vor einem Jahr erfolgreich die Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen hat. Auf dem Gelände des Pflegeheims befindet sich eine sehr schöne, ruhige Parkanlage. An einem sonnigen Herbsttag bittet Frau Müller Herrn Hubert sie auf dem Park befindliche Parkbank zu setzen. Bei dem Versuch Frau Müller auf die Parkbank zu heben verliert Herr Huber aus nicht erklärlichen Ursachen sein Gleichgewicht und Frau Müller stürzt und verletzt sich dabei schwer.
Frau Müller verlangt von Herrn Huber und dem Pflegeheim Schadensersatz und leitet gegen Herrn Huber und dem Pflegeheim zivilrechtliche Schritte ein.
Im Klartext heißt dies, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz von Frau Müller gegen das Pflegeheim, als auch gegen Herrn Huber besteht.
Sehen Sie sich zunächst im Anhang des Buches das Prüfungsschema zum Zivilrecht an und lösen Sie diesen Fall im Anschluss, wenn Sie am Ende des Kapitels A. Grundlagen des Haftungsrechts angelangt sind. Die entsprechende Lösung ist ebenfalls im Anhang unter IV. Falllösungen dort zu finden.
4. Empfehlung und Hinweise
Es können für die Problematik der Beweislast, als auch haftungsrelevante Fragestellung in diesem Bereich folgende Tipps gegeben werden:
Führen Sie sich immer vor Augen, dass das Pflegepersonal bei einer Behandlung immer automatisch haftet und der Patient einen Behandlungsfehler nicht nachweisen muss.
10
▪ Sie sollten aufgrund der Beweislastumkehr schriftliche Standards für die pflegerische Aufgabe, als auch die Dokumentation der Maßnahmen festhalten. Diese sind im Rahmen der Beweislastumkehr essentiell.²³
▪ Im Bereich des Pflegedienstes ist die Beweislastverteilung besonders wichtig, sofern das Pflegepersonal im eigenen Aufgabenkreis tätig ist. Es ist nicht der Fall, wenn der Aufgabenkreis Hilfsdienste umfasst, die im Kern des ärztlichen Handelns stattfinden.²⁴
11
▪ Sollte eine mangelhafte Dokumentation vorliegen, ist bei einer Klage mit einer Beweiserleichterung zugunsten des Klägers im Haftungsfall zu rechnen. Dies führt dazu, dass das Pflegepersonal oder z.B. die Heimleitung erhebliche haftungsrelevante Risiken haben.²⁵ Im eigenen Interesse sollte die Sorgfaltspflicht nicht außer Acht gelassen werden, die durch eine ausreichende Dokumentation sichergestellt werden kann.
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs²⁶ wurde bei einer Sauerstoffüberdosierung an einem Frühgeborenen eine Erblindung herbeigeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Ärzte die Sauerstoffdosierung zu kontrollieren hätten, allerdings dieser nicht ordnungsgemäß nachkamen. Es reichte bereits eine leichte Verschuldung des Arztes, der nicht der Aufklärungspflicht über mögliche Risiken bei der Behandlung durch eine Entstehung der Netzhautablösung nachkam. Ebenfalls wurde arterielles Blut nicht abgenommen. Dies wurde, wie die oben aufgeführte fehlende Aufklärungspflicht als Voraussetzung für das Vorliegen eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers gesehen.²⁷
12
Eine grundlose Abweichung von Standardmethoden, welche für die Bekämpfung möglicher Risiken existiert, erlaubt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Daneben ist von der Beweislastumkehr im Schadensfall auszugehen.²⁸ Im schlimmsten Fall sind Sie für den Schadensersatz haftbar und müssen aufgrund der Beweislastumkehr entsprechende Argumente liefern.
13
Daneben führt die ständige Rechtsprechung auf, dass von einem groben ärztlichen Fehlverhalten mit der Möglichkeit