Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen
eBook448 Seiten3 Stunden

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) unterbreitet Patienten mit seltenen oder komplexen Erkrankungen ein neues Versorgungsangebot.
Im Werk werden die entscheidenden Aspekte der ASV wie die Ausgestaltung der ASV-Richtlinie, der Konkretisierungen und der Appendizes, sowie Best-Practice-Beispiele bezüglich des Anzeigeverfahrens und der laufenden Teilnahme (Patienteneinschluss, Abrechnung etc.) dargestellt. Außerdem werden rechtliche Probleme sowie deren Lösung beschrieben. Aus den Ergebnissen der Versorgungsforschungsstudie GOAL-ASV im Rahmen des Innovationsfonds des G-BA werden Rückschlüsse auf nötige Anpassungen und Empfehlungen zur Optimierung der ASV und ihrer künftigen Perspektive gezogen.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum19. Apr. 2023
ISBN9783170428676
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen

Ähnlich wie Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Ähnliche E-Books

Medizin für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Robert Dengler

    Inhalt

    Cover

    Titelei

    Abkürzungsverzeichnis

    Grußwort

    Geleitwort

    Vorwort

    Über dieses Buch

    1 Die Grundlagen

    1.1 Einleitung und Ausgangsbasis

    1.1.1 Markt- und Wettbewerbssituation der Leistungserbringer

    1.1.2 Entwicklung des § 116b SGB V

    1.2 Ziele, Definition und Begriffseingrenzung

    1.3 Die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

    1.3.1 Aufbau der Richtlinie

    1.3.2 Krankheitsbilder

    1.3.3 Behandlungsumfang

    1.3.4 Teilnahmevoraussetzungen

    2 Der Weg in die ASV

    2.1 Aufbau und Zusammenstellung des ASV-Teams

    2.1.1 Aufbau des interdisziplinären Teams

    2.1.2 Qualifikation der Ärzte

    2.2 Vertragsgestaltung

    2.2.1 ASV-Kooperation

    2.2.2 Leistungskooperation

    2.2.3 Allgemeine Hinweise zur Vertragsanbahnung und -gestaltung

    2.3 Haftungsfragen und Versicherung

    2.3.1 Zivilrechtliche Haftung

    2.3.2 Strafrechtliche Haftung

    2.4 Teilnahmevoraussetzungen

    2.4.1 Personelle Teilnahmevoraussetzungen

    2.4.2 Mindestmengen

    2.4.3 Sächliche und organisatorische Anforderungen

    2.4.4 Qualitätssicherung

    2.5 Das Anzeigeverfahren

    2.5.1 Durchführung des Anzeigeverfahrens

    2.5.2 Weitere notwendige Schritte für die ASV-Teilnahme

    3 Die Arbeit in der ASV

    3.1 Patientenzugang und Überweisungserfordernisse

    3.2 Patienteninformation

    3.2.1 Patienteninformation bei Beginn der ASV-Behandlung

    3.2.2 Patienteninformation während der ASV-Behandlung

    3.2.3 Überleitungsmanagement

    3.3 Weitere Informationspflichten

    3.4 Persönliche Leistungserbringung

    3.5 Dokumentation

    3.5.1 Umfang und Inhalte

    3.5.2 Einzelfragen der Dokumentation

    3.6 Vergütungssystematik

    3.7 Leistungsabrechnung

    3.8 Bereinigungsverfahren

    3.9 Prüfungen durch die Krankenkassen

    3.9.1 Allgemeines zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

    3.9.2 Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der ASV

    3.10 Formularwesen

    3.11 Verordnungen

    4 Aufrechterhalten der Teilnahme

    4.1 Laufende Anforderungen

    4.2 Änderungen im Team, Nachbesetzung und Vertretungen

    5 Einordnung der ASV

    5.1 Aktueller Stand der ASV

    5.2 Evaluation

    5.3 Chancen, Herausforderungen und Probleme der ASV

    5.4 Zukunftsperspektiven

    5.4.1 Fazit und Perspektiven

    5.4.2 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der ASV

    6 Praktische Hilfen

    Glossar

    Anhang

    Anhang 1: Sozialgesetzbuch 5 (SGB V): § 116b

    Anhang 2: ASV-Richtlinie

    Anhang 3: Abrechnungsvereinbarung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V

    Anhang 4: Patienteninformationsblatt des G-BA

    Literatur

    Zitierte Quellen

    Weiterführende Literatur

    Stichwortverzeichnis

    empty

    Die Autoren

    Prof. Dr. med. Robert Dengler

    Ausbildung zum Bürokaufmann. Studium der Humanmedizin an der Universität Hamburg und der TU München. Weiterbildung zum Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie. 1997 bis 2016 niedergelassener Arzt in Regensburg. In dieser Zeit Vorstand im Tumorzentrum Regensburg, Mitbegründer des dortigen Brustkrebs- und Darmkrebszentrums, Gründung einer Beratergesellschaft für Ambulante Onkologie. Vorstand im Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) e.V., 2017 Professur für Gesundheitsmanagement an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management (München) und Mitglied im Institut für Gesundheit & Soziales (IFGS). Seit 2021 Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung (BV-ASV).

    Sonja Froschauer, Dipl. Phys.

    Studium der Physik (Diplom), Nebenfach Vorklinische Medizin in Regensburg und München. 2009 bis 2013 Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Rosenheim. Seit 2011 Partnerin der Libertamed GmbH sowie Geschäftsführerin des BV-ASV, ab 2017 geschäftsführender Vorstand. Seit 2018 Geschäftsführerin der BDRh Service GmbH des Bundesverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh) e.V. Seit 2019 Geschäftsführerin des BDRh sowie geschäftsführender Vorstand der Cystinose Stiftung.

    PD Dr. med. Harald Rau

    Studium der Humanmedizin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main. 1997 bis 1998 Marie-Curie-Stipendiat der Europäischen Kommission in Cambridge (UK). Facharztausbildung Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie am Klinikum der Universität Frankfurt/Main. 2002 Habilitation im Fach Innere Medizin, venia legendi an der Universität Frankfurt/Main. 2006 Facharzt für Nuklearmedizin. Seit 2012 niedergelassener Facharzt für Nuklearmedizin. 2020 Gründung des MVZ Aschaffenburg. Mitglied in acht ASV-Teams. Seit 2021 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des BV-ASV. Mitglied im Bundesverband Deutscher Nuklearmediziner (BDN), Berufsverband Deutscher Endokrinologen (BDE), Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN).

    Prof. Dr. Christoff Jenschke, LL.M. (Lond.)

    Ausbildung zum Bankkaufmann. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Universiteit van Amsterdam (Erasmus-Stipendium). Master of Laws (LL.M.) am University College London. Seit 2000 Rechtsanwalt. 2003 Promotion. Seit 2009 Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Seit 2011 tätig bei KWM Law, seit 2012 Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2013 Professur für Wirtschafts- und Gesundheitsrecht an der bbw Hochschule Berlin, seit 2013 Justitiar des BV-ASV e.V. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.

    Robert Dengler

    Harald Rau

    Christoff Jenschke

    Sonja Froschauer

    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

    Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen

    Verlag W. Kohlhammer

    Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

    Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

    Dieses Werk enthält Hinweise/Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat und die der Haftung der jeweiligen Seitenanbieter oder -betreiber unterliegen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die externen Websites auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und dabei keine Rechtsverletzung festgestellt. Ohne konkrete Hinweise auf eine solche Rechtsverletzung ist eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten nicht zumutbar. Sollten jedoch Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betroffenen externen Links soweit möglich unverzüglich entfernt.

    1. Auflage 2023

    Alle Rechte vorbehalten

    © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-042865-2

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-042866-9

    epub: ISBN 978-3-17-042867-6

    Abkürzungsverzeichnis

    Grußwort

    Beste qualitative Patientenversorgung erfordert oft die interdisziplinäre, ambulante und stationäre Kooperation. Dieses Credo veranlasste mich nach zehn Jahren Tätigkeit im Universitätsklinikum Großhadern in München zur Gründung des ersten kooperativen Ärztehauses mit fast allen Fachrichtungen in München-Harlaching im Jahre 1987. Qualitätsverbesserungen, wie die Durchsetzung des bundesweiten Mammografie- und Koloskopie-Screenings, war auch mein Kampf in den zehn Jahren als Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Als im Jahr 2011 die ersten Versionen der Neufassung des § 116b SGB V zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in der gesundheitspolitischen »Szene« kursierten, war mir das enorme Qualitätsverbesserungs-Potenzial, auch durch seine ambulant-stationäre Wirksamkeit, dieser neuen Versorgungsform sofort klar. Denn sie sollte nicht nur die ganzheitliche, multidisziplinäre Versorgung des Patienten gewährleisten, sondern auch noch die starre Sektorengrenze durchbrechen und kooperative Netzwerke von Niedergelassenen und Krankenhausärzten ermöglichen.

    Diese Entwicklung zu begleiten und zu fördern, war das Ziel des Bundesverbands ASV, den ich mit Hilfe von Sonja Froschauer und begeisterten Gleichgesinnten im September 2011 auf den Weg brachte. Die Anfangszeit war steinig: lange ließen die ASV-Richtlinie und die ersten Konkretisierungen auf sich warten, die Teamgründung lief zögerlich und mit enormen Startschwierigkeiten. Immer öfter wurden wir mit Begriffen wie »Totgeburt« oder »Bürokratiemonster« konfrontiert und unser Engagement mehr als einmal belächelt.

    Sicher: bürokratisch ist die ASV immer noch. Aber viele Startschwierigkeiten konnten überwunden werden. Etwa 700 ASV-Teams über alle Bundesländer und Krankheitsbilder hinweg sprechen eine deutliche Sprache: die ASV kommt zehn Jahre nach ihrer Initiierung endlich in der Versorgung an. Und bei der Bewältigung der Bürokratie kommt nun Unterstützung in Form dieses Buches, das längst überfällig ist. Ich hoffe, es ermutigt noch mehr niedergelassene oder am Krankenhaus tätige Kolleginnen und Kollegen, den Schritt in eine kooperative Versorgungsform zu gehen. Ich habe 2021 meine Tätigkeit als Vorsitzender des Bundesverbands ASV beendet und wünsche dem neuen Vorstand für seine herausfordernde und wichtig Aufgabe viel Erfolg!

    Grünwald bei München, im Oktober 2022

    Dr. med. Axel Munte

    Gründer und Ehrenvorsitzender des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung

    Geleitwort

    Im April 2022 habe ich zusammen mit dem Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung das 10-jährige Bestehen der ASV gefeiert. Für mich ein ganz besonderes Jubiläum, durfte ich doch als ehemalige Abgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages sowohl das Gesetzgebungsverfahren begleiten, als auch heute die Umsetzung des Gesetzestextes in der ASV Richtlinie. Zehn Jahre nach der Neufassung des §116b SGB V haben sich in Deutschland fast 700 ASV-Teams gebildet, um diesen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz in der Praxis umzusetzen. Die Intention des Gesetzgebers war es, einen Versorgungsbereich einzurichten, in dem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser unter grundsätzlich gleichen Bedingungen Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen sektorenübergreifend behandeln sowie hochspezialisierte Leistungen erbringen. Damit wurde erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen in Bezug auf den Zugang, die Vergütung und die Qualitätssicherung für Klinik- und niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte geschaffen und somit ein Beitrag zum Abbau der Sektorengrenze geleistet.

    Der Gesetzgeber hat den G-BA dazu mit der Aufgabe betraut, in der ASV den Behandlungsumfang für die im Gesetz benannten Erkrankungen zu bestimmen. In den Zielen ist man sich schnell einig: Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern und Arztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Konkrete Vorgaben, die maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen, die die Leistungserbringer und Krankenhäuser zur Teilnahme an der ASV nachweisen müssen, zu entwickeln ist allerdings ein komplexer Vorgang in vielen Entwicklungsschritten und Abwägungsprozessen. Dem G-BA kommt dabei auch die Aufgabe zu, bei Beibehaltung des hohen und besonderen Qualitätsniveaus, die Regelungen sinnvoll und aufwandsarm auszugestalten. Dabei ist es wichtig, dass eine Balance zwischen den besonderen Anforderungen an diese spezialfachärztliche Versorgung und den dazu zu erbringenden Nachweisen gefunden wird, um die besondere Qualifizierung der ASV-Teilnehmenden zu garantieren. Mir war es daher ein besonderes Anliegen, dass im G-BA Beratungsprozesse geführt werden, um z. B. die Aktualisierungen des anlagespezifischen Behandlungsumfangs an die EBM-Anpassungen zeitlich zu straffen. Auch die Überprüfung anderer Bestimmungen, nach außen oft starr wirkende Festlegungen zu Teamzusammensetzungen oder maximalen Wegzeiten, ist mir wichtig, um den aktuellen Herausforderungen in der Versorgungspraxis gerecht zu werden. Denn festzuhalten ist: Es geht um die Qualitätssicherung der hohen Behandlungsqualität für die Betroffenen der in §116b SGB V adressierten komplexen Erkrankungen. Auch mit den erweiterten Landesausschüssen stehen wir ebenfalls regelmäßig im Austausch, um die Rückmeldungen aus den Anzeigeverfahren in unsere Arbeit mitaufzunehmen. Man kann feststellen: Viel wurde erreicht, aber vieles ist auch noch zu tun.

    Mit dem vorliegenden Buch ist es den Autoren gelungen, das komplexe System von seiner rechtlichen Einordnung bis zu seiner praktischen Umsetzung verständlich darzustellen und dadurch sicherlich einen wertvollen Beitrag zur Akzeptanz und zur Anwendung zu leisten. Es dient als Leitfaden und als Nachschlagewerk, sowohl für die, die an der ASV schon teilnehmen, als auch für alle Interessierten aus anderen Bereichen des Gesundheitssystems. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern neue Erkenntnisse und Anregungen zur Ausgestaltung dieses wichtigen Versorgungsansatzes.

    Berlin, im Oktober 2022

    Karin Maag

    Unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

    Vorwort

    Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 einen neuen Leistungssektor im deutschen Gesundheitswesen geschaffen: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gemäß §116b SGB V. Sie ist eine ambulante kooperative Versorgungsform, die Patienten mit seltenen oder komplexen Erkrankungen ein adäquates Versorgungsangebot unterbreiten soll. Inzwischen (Stand Ende September 2022) sind etwa 700 ASV-Teams mit etwa 25.000 Ärzten in den bisher umgesetzten Indikationen entstanden. Die ASV bietet sowohl Kliniken als auch Vertragsärzten finanzielle sowie strategische Anreize für eine Teilnahme.

    Die ASV beinhaltet ein komplexes Regelwerk, sowohl die Teilnahmevoraussetzungen, die erforderlichen Kooperationen, die Einschlusskriterien für Patienten, die Leistungsbereiche als auch die Vergütung und Abrechnung betreffend. Daraus entstanden viele Fragen, deren Beantwortung sowohl medizinische, verfahrenstechnische als auch juristische Expertise benötigt. Derzeit gibt es kein Standardwerk, das alle wesentlichen Aspekte zur ASV abdeckt. Bestehende Bücher konzentrieren sich rein auf rechtliche oder abrechnungstechnische Aspekte und sind zudem oft veraltet.

    Unser Buch bildet die deutlich dynamischere Umsetzung der ASV in den letzten Jahren ab, durch Autoren aus dem ASV-Verband ergibt sich eine hohe Verbindlichkeit gegenüber den (potenziellen) ASV-Teilnehmern. Der Leser profitiert von der Kenntnis aus den täglichen Fragestellungen bei Anzeigeverfahren und ASV-Umsetzung und vom breiten Kompetenzprofil der Autoren, das von der wissenschaftlichen Analyse der ASV über die praktische Umsetzung in mehreren ASV-Teams, rechtliche Aspekte bis hin zur berufspolitischen Arbeit reicht.

    Im Werk werden die entscheidenden Aspekte der ASV, insbesondere die Ausgestaltung der ASV-Richtlinie, der Konkretisierungen und der Appendizes dargestellt. Darüber hinaus werden Best-Practice-Beispiele bezüglich des Anzeigeverfahrens und der laufenden Teilnahme, insbesondere Vertretungsregeln, Dokumentation, Abrechnung etc., dargestellt. Die Ergebnisse der Versorgungsforschungsstudie GOAL-ASV im Rahmen des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (FKZ VSF00119002) werden ebenfalls berücksichtigt, dabei insbesondere auch die nötigen Anpassungen und Empfehlungen zur Optimierung sowie der gesamten Ausgestaltung der ASV und ihrer künftigen Perspektive.

    Durch Fokussierung auf die für alle Indikationen gültigen Regelungen und Erfahrungswerte bleibt die Aktualität des Werks über absehbare Zeit bestehen.

    Das Buch richtet sich als Informationsquelle und Nachschlagewerk an ASV-interessierte oder ASV-teilnehmende Vertragsärzte, ASV-interessierte oder an der ASV teilnehmende Klinikärzte, Klinikleitungen sowie Krankenhausbetreiber, in der ASV-Administration arbeitende Mitarbeiter in Kliniken, MVZ und Praxen, Vertreter von Pharmaindustrie und Medizintechnik, deren Produkte im Bereich ASV-relevanter Leistungsbereiche eingesetzt werden, Berater z. B. aus den Bereichen Steuerrecht, Medizinrecht sowie Praxis- und Klinikorganisation. Es soll die notwendige Hilfestellung bei der geplanten Teilnahme, beim Anzeigeverfahren sowie während der laufenden Teilnahme geben.

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert laufend neue Indikationsbereiche aus dem Fundus des ASV-Vorgängers (Ambulante Behandlung am Krankenhaus). Daher sollten auch Ärzte und Interessierte, deren Fachgebiete bisher noch nicht in der ASV vertreten sind, diesen Leistungsbereich im Auge behalten.

    Wir bedanken uns bei der Alexion Pharma Germany GmbH, der AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, bei der Biogen GmbH sowie der Hexal AG für die freundliche Unterstützung bei der Realisierung des Buchprojekts. Sämtliche Inhalte dieser Publikation liegen in der Verantwortung des BV-ASV.

    Grünwald bei München, im Oktober 2022

    Robert Dengler

    Harald Rau

    Christoff Jenschke

    Sonja Froschauer

    Über dieses Buch

    Das vorliegende Buch beinhaltet zunächst in der Einleitung eine Übersicht über die Grundlagen der ASV, insbesondere ihre Entstehung, die Ziele sowie wichtige Begriffsbestimmungen. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ASV wird hier ebenfalls in ihren Grundzügen dargestellt.

    Im folgenden Kapitel werden für diejenigen Leser, die sich mit dem Gedanken einer Teilnahme an der ASV tragen oder sich im Anzeigeverfahren befinden, die wichtigsten Aspekte bei der Teamzusammenstellung und die nötigen Voraussetzungen wie Kooperationsverträge etc. behandelt. Wie auch in den folgenden Kapiteln wird Wert auf praxisnahe Beispiele, Fallstricke etc. gelegt.

    Im Kapitel »Arbeiten in der ASV« werden alle entscheidenden Aspekte während der ASV-Teilnahme behandelt, darunter der Patientenzugang, die persönliche Leistungserbringung etc. Die Ausführungen werden auch hier durch praxisnahe Beispiele ergänzt.

    Im Kapitel »Laufende Anforderungen« geht es u. a. um die Aufrechterhaltung der Teilnahmeberechtigung, Änderungen im Team, Nachbesetzung etc.

    Die Einordnung der ASV in einen größeren Kontext erfolgt im folgenden Abschnitt. Hier wird der aktuelle Stand der ASV-Teilnahme in den einzelnen Bundesländern bzw. KV-Bezirken, die Anzahl beteiligter Ärzte und Patienten, die bisherigen Evaluationsergebnisse sowie die Chancen, Probleme und Perspektiven der ASV dargelegt.

    Im letzten Kapitel werden die Leser über praktische Hilfestellungen wie Adressen der zuständigen Stellen etc. informiert.

    Die Anlagen enthalten weitere Informationen und praktische Hilfen.

    Insgesamt können sich die Leser sowohl einen Überblick über alle Aspekte der ASV verschaffen als auch ganz spezifisch nach einzelnen Details erkundigen. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche.

    1 Die Grundlagen

    1.1 Einleitung und Ausgangsbasis

    1.1.1 Markt- und Wettbewerbssituation der Leistungserbringer

    Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht zunehmend eine Verlagerung ehemals stationär erbrachter Leistungen in die ambulante Versorgung (SVR 2012, S. 237). Eine kontinuierlich sinkende Verweildauer und die Existenz vieler sog. »Stundenfälle« im Krankenhaus zeigen das Potenzial einer zunehmend ambulanten Leistungserbringung auf. So betrug bereits 2010 die Verweildauer bei mehr als einem Drittel aller Krankenhausfälle höchstens drei Tage (SVR 2012, S. 238; Leber und Wasem 2016, S. 7). Bis zu 553.000 stationäre und teilstationäre Krankenhausfälle in der Onkologie mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen könnten wohl künftig im Rahmen einer ambulanten Versorgung erbracht werden (Lüngen und Rath 2010, S. 170). Ob diese Patienten ambulant von niedergelassenen Fachärzten oder an einem Krankenhaus behandelt werden, könnte dem Wettbewerb überlassen werden, gleiche Bedingungen, Qualität und einheitliche Vergütung vorausgesetzt.

    Krankenhäuser sollen sich nach dem Willen der Gesundheitspolitik zunehmend an der ambulanten Versorgung beteiligen. Bereits 2003 hatte sich auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) für eine (partielle) Öffnung von Krankenhäusern – vor allem für hoch spezialisierte Leistungen und auf Gebieten mit raschem Wissensfortschritt – ausgesprochen (SVR 2003, Ziffer 939).

    Es gibt daher schon länger vielfältige Möglichkeiten für Leistungserbringer, im Rahmen des jeweils anderen Versorgungssektors tätig zu werden (▸ Abb. 1).

    empty

    Abb. 1: Bereiche der ambulanten GKV-Patientenversorgung. links: Vertragsärzte. rechts: Krankenhäuser. Mitte: Überlappende Bereiche

    Dies ist möglich für Krankenhäuser Rahmen von Ermächtigungen (§ 116 SGB V), ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung (§ 116a SGB V), durch prä- und poststationäre Versorgung nach § 115a SGB V, ambulantes Operieren nach § 115b SGB V, psychiatrische (§ 118 SGB V), geriatrische (§ 118a SGB V) und sozialpädiatrische Ambulanzen (§ 119 SGB V), ggf. über an Krankenhäusern noch bestehende Einrichtungen nach § 402 Abs. 2 SGB V, bei Universitäten im Rahmen der Hochschulambulanz nach § 117 SGB V sowie durch die ambulante Versorgung nach der bis zum 31. 12. 2011 geltenden Fassung des § 116b SGB V, der Versorgungsform der »Ambulanten Behandlung im Krankenhaus« (im Folgenden als § 116b SGB V a.F. bzw. ABK bezeichnet). Vor allem auch die Möglichkeit, über § 95 Abs. 2 SGB V ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu betreiben, gibt Krankenhäusern den Zugang zur ambulanten Behandlung, daneben auch die Teilnahme an der integrierten (seit 2015 Teil der besonderen) Versorgung nach § 140a SGB V. Hinzu kommen die Möglichkeiten der Krankenhäuser, den Terminservicestellen freie Kapazitäten zu melden und darüber an der ambulanten

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1