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Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen: für Studierende des Wirtschaftsrechts
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Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen: für Studierende des Wirtschaftsrechts
eBook275 Seiten1 Stunde

Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen: für Studierende des Wirtschaftsrechts

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Über dieses E-Book

Dieses Lehrbuch richtet sich an Studierende des Wirtschaftsrechts, die sich zu Beginn ihres Studiums mit dem Staats- und Verfassungsrecht beschäftigen. Es werden alle prüfungsrelevanten Themen behandelt (Staatsorganisationsrecht, verfassungsrechtliche Grundentscheidungen, Grundrechte und Verfassungsbeschwerde).
Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen ist endlich ein maßgeschneidertes Lehrbuch für Studierende des Wirtschaftsrechts.
Ein individueller Begleiter auf dem Weg zum erfolgreichen Studium!
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum25. Okt. 2019
ISBN9783749739301
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    Buchvorschau

    Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen - Prof. Dr. Martin Wachovius

    KAPITEL 1 GRUNDLEGENDES ZUM KLAUSURSCHREIBEN

    In diesem Kapitel lernen Sie die Methodik kennen, erfolgreiche juristische Fälle zu lösen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Sachverhalt richtig zu erfassen und im richtigen Stil (Gutachtenstil), mit guten Argumenten und in der richtigen Form eine vertretbare Lösung des Falles zu präsentieren.

    I) METHODIK DER FALLLÖSUNG

    Zu guten Ergebnissen bei der Bearbeitung von juristischen Klausuren im Studium – und später von Fragestellungen in der Praxis - gehört neben den unverzichtbaren guten juristischen Grundkenntnissen vor allem die Fähigkeit, Ihr erlerntes Wissen auch überzeugend zur Lösung eines konkreten Falles anzuwenden.

    Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen dabei helfen, sich die wichtigsten Techniken der Klausur-/Fallbearbeitung anzueignen bzw. nochmals zu vergegenwärtigen.

    Vorab sei angemerkt: Versuchen Sie, so regelmäßig wie möglich (Probe)Klausuren zu schreiben, bevor Sie die „richtigen" Klausuren (Abschlussklausuren) angehen. Denn auch hier gilt: „Übung macht den Meister".

    Bei jeder Fallklausur ist nach den folgenden drei Schritten zu differenzieren:

    1. Sachverhaltserfassung

    2. Entwurf einer Lösungsskizze

    3. Reinschrift

    Die Verwendung der Ihnen zur Klausurlösung zur Verfügung stehenden Zeit ist letzten Endes eine sehr individuelle Entscheidung. Jedoch haben sich dabei generell die folgenden Grundsätze bewährt:

    • Die Sachverhaltserfassung dürfte 10 % Ihrer Gesamtzeit in Anspruch nehmen.

    • 40 % der Gesamtzeit sollten Sie für die Erstellung einer Lösungsskizze verwenden.

    • Für die Reinschrift sollten Sie etwa 50 % der Gesamtzeit einplanen.

    Die für Sie passende Zeitaufteilung erlernen Sie am besten durch regelmäßiges (Probe)Klausuren schreiben. Es kann sein, dass Sie in Ihrem persönlichen Fall zum Ergebnis kommen, dass Sie nicht so viel Zeit für die Erstellung einer Lösungsskizze benötigen. Vielleicht entscheiden Sie sich sogar, ganz auf eine geschriebene Lösungsskizze zu verzichten. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Sie die zur Verfügung stehende Zeit voll ausschöpfen.

    1) Die Sachverhaltserfassung

    Die richtige und vollständige Erfassung des Sachverhalts ist der Ausgangspunkt für jede gelungene Fallbearbeitung. Wie auch später in der beruflichen Praxis wird von Ihnen erwartet, erörterungsbedürftige Probleme herauszufiltern. Als Rüstzeug für eine ordentliche Sachverhaltserfassung haben sich die folgenden 5 Schritte bewährt:

    1. Bearbeitervermerk lesen

    2. Sachverhalt lesen

    3. Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

    4. Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubild erstellen

    5. Ggfs. Zeitstrahl anfertigen

    Zu diesen Schritten im Einzelnen folgende kurze Anmerkungen:

    a) Bearbeitervermerk lesen

    Bitte lesen Sie zu Beginn jeder Klausur zuerst den Bearbeitervermerk am Ende des Aufgabentextes. Daraus ergibt sich Art und Umfang der erwarteten Fallbearbeitung. Auf diese Weise gehen Sie bereits zielorientiert an das anschließende Lesen des Sachverhalts und können so viele Angaben einordnen und bewerten. In der Hochschulpraxis ist mir oft aufgefallen, dass in Abschlussklausuren Zeit mit der Prüfung von Fragestellungen verwendet wird, die nach dem Bearbeitervermerk von Prüfung ausgenommen waren. Das ist aus zwei Gründen besonders ärgerlich: erstens bekommen Sie für diese Ausführungen keinerlei Punkte; zweitens geht Ihnen dadurch Zeit verloren, die Ihnen dann bei der Prüfung von relevanten Fragestellungen fehlt. Oft schlägt sich dieser Fehler deutlich bei der Bewertung der Klausur nieder. Daher lesen Sie bitte stets zu Beginn der Klausur den Bearbeitervermerk!

    b) Sachverhalt lesen

    Nun erfolgt zum ersten Mal die aufmerksame Lektüre des Sachverhalts. Sie können in der Regel davon ausgehen, dass Ihre Klausurtexte – anders als die Fragstellungen, die Ihnen später in der beruflichen Praxis unterbreitet werden – nicht mit Überflüssigem belastet sind. Mit anderen Worten: sämtliche mitgeteilte Tatsachen sind für die rechtliche Würdigung von Bedeutung. Beachten Sie dabei bitte auch vermeintliche Kleinigkeiten wie z.B. ungewöhnliche Wortwahl, Anführungszeichen etc. Anführungszeichen deuten meist darauf hin, dass Sie das Gesagte interpretieren (der Jurist sagt „auslegen" müssen).

    c) Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

    Nachdem Sie den Sachverhalt nun einmal durchgelesen haben, lesen Sie ihn zum zweiten (!) mal durch und unterstreichen/ markieren die juristisch relevanten Tatsachen. Die wesentlichen Problemfelder sollten mit Ziffern versehen werden. Werden im Sachverhalt Vorschriften genannt, sind diese immer nachzulesen. Sie stellen Hilfestellungen des Klausurerstellers dar und sind grds. erörterungsbedürftig. Gleiches gilt für Rechtsansichten, die im Sachverhalt enthalten sind. Tatsachen sind alle Informationen im Sachverhalt, die dem Beweis zugängig sind. Rechtsansichten hingegen stellen lediglich die Meinung der Beteiligten dar, wie ihrer Meinung nach er Sachverhalt juristisch zu bewerten ist. Die Tatsachen sind für Sie in der Klausur stets als richtig zugrunde zu legen. Die Rechtsansichten hingegen sind für Sie nur Anhaltspunkte, worauf bei der juristischen Bewertung einzugehen ist. Welche Rechtsansicht letzten Ende „die Richtige" ist, müssen Sie in Ihrer Klausur herausarbeiten und begründen.

    d) Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubild erstellen

    Eine graphische Darstellung des Sachverhalts kann sehr hilfreich sein, wenn das Geschehen aus mehr als zwei Personen besteht oder der geschilderte Sachverhalt komplex ist. Dabei können Sie auch mit unterschiedlichen Symbolen oder Farben arbeiten.

    e) ggfs. Zeitstrahl anfertigen

    Es kann ebenfalls sehr hilfreich sein, einen Zeitstrahl anzufertigen, wenn Daten von Bedeutung sind (z.B. Fristberechnungen, Verjährungen, etc.). Die relevanten Ereignisse sollten Sie zusammen mit Datum und Stichworten in chronologischer Reihenfolge notieren.

    2) Entwurf einer Lösungsskizze

    Die Erstellung einer Lösungsskizze bereitet die spätere gutachterliche Darstellung vor. Hierbei ist darauf zu achten, die Lösungsskizze nicht zu ausführlich zu gestalten, sondern vielmehr den richtigen Aufbau der Lösung bzw. die einzelnen Problemfelder stichpunktartig (!) niederzuschreiben. Ansonsten verbleibt Ihnen für die Erstellung der Reinschrift zu wenig Zeit. Eine gute Lösungsskizze ist mithin so kurz wie möglich, enthält aber dennoch alle relevanten Problemfelder mit einer stichwortartigen argumentativen Lösung. Denken Sie daran: Für eine Lösungsskizze bekommen Sie in der Klausur keinerlei Punkte. Sie ist ausschließlich für Sie selbst gedacht. Nur die Reinschrift kann bewertet werden.

    3) Die Reinschrift

    Haben Sie den Sachverhalt erfasst und eine Lösungsskizze erstellt, können Sie mit der gutachterlichen Umsetzung der Falllösung beginnen. Haben Sie bei den ersten beiden Schritten konzentriert gearbeitet, fällt Ihnen nun die Ausformulierung um so leichter.

    Drei Gesichtspunkte sind bei der Reinschrift zu berücksichtigen:

    a) Der Gutachtenstil

    Im nächsten Kapitel wird ausführlich auf den Gutachtenstil und die Argumentation eingegangen. Daher finden Sie an dieser Stelle nur ein paar kurze Ausführungen. Das Gegenstück zum Gutachtenstil ist der Urteilsstil. Beim letzteren wird das Ergebnis der rechtlichen Würdigung vorangestellt und dann begründet. Dagegen wird beim Gutachtenstil lediglich eine Hypothese vorangestellt (also eine rechtliche Möglichkeit) und dann geprüft, ob diese richtig ist. Erst am Ende einer gutachterlichen Stellungnahme wird das Ergebnis genannt. Grundsätzlich wird von Ihnen bei der Klausurbearbeitung der Gutachtenstil erwartet. Jedoch hat der Gebrauch des Gutachtenstils auch seine Grenzen. Nur echte rechtliche Probleme sind im Gutachtenstil zu behandeln. Unproblematisches ist hingegen kurz im Urteilsstil zu erledigen. Im Einzelnen sind beim Gutachtenstil vier Teilschritte zu unterscheiden:

    aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

    bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen

    cc) Prüfung der Voraussetzungen durch Subsumtion

    dd) Feststellung des Ergebnisses

    Zu diesen Teilschritten im Einzelnen folgende kurze Anmerkungen:

    aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

    Sie beginnen mit der Formulierung eines hypothetischen Ergebnisses, z.B.: „Die Verfassungsbeschwerde müßte erfolgreich sein".

    bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen

    Danach benennen Sie die Voraussetzungen, z.B.: „Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn

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