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ARBEITSRECHT effektiv Band 1: Einführung in das Arbeitsrecht
ARBEITSRECHT effektiv Band 1: Einführung in das Arbeitsrecht
ARBEITSRECHT effektiv Band 1: Einführung in das Arbeitsrecht
eBook294 Seiten1 Stunde

ARBEITSRECHT effektiv Band 1: Einführung in das Arbeitsrecht

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Über dieses E-Book

Die Reihe "ARBEITSRECHT effektiv" konzentriert sich auf die klausurrelevanten Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Der vorliegende Band 1 "Einführung in das Arbeitsrecht" richtet sich insbesondere an Studierende des Studiengangs "Wirtschaftsrecht". Er dient der schnellen und effektiven Vorbereitung auf Prüfungen in arbeitsrechtlichen Einführungsveranstaltungen. Band 1 dient im gleichen Maße der Prüfungsvorbereitung für Studierende der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Internationales Management oder auch Masterstudiengänge Personal und Arbeit.

Die Schriftenreihe zeichnet sich durch eine klar strukturierte Wissensvermittlung aus. Zur ersten Orientierung werden zunächst die Lerninhalte beschrieben. Es folgt die Vermittlung des Grundlagenwissens. Hierauf aufbauend wird das so erworbene Grundverständnis vertieft und mit bereits vorhandenen Kenntnissen vernetzt. Da Ziel eines jeden Studiums nicht die sinnentleerte Anhäufung von Wissen ist, werden auch Bezüge des Erlernten zur Praxis aufgezeigt. Die klausurrelevantesten Inhalte werden sodann zusammengefasst. Abschließend kann anhand von Wiederholungsfragen geprüft werden, ob das erworbene Wissen tatsächlich "sitzt".
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum5. Jan. 2021
ISBN9783347220522
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    Buchvorschau

    ARBEITSRECHT effektiv Band 1 - Prof. Dr. Jürgen Kemper

    A. Einleitung

    I. Die Arbeit mit diesem Skript

    Welche Lernmethode die effektivste ist, um sich den Inhalt dieses Skripts anzueignen, muss jeder für sich selbst herausfinden. Nach meinen Erfahrungen setzt effektives und effizientes Lernen und Behalten aber meist voraus, sich mehrfach und vor allem eigenständig mit dem Stoff auseinanderzusetzen bzw. zu beschäftigen. Ziel des Studiengangs Wirtschaftsrecht ist es u. a., aufgrund des erworbenen Wissens in der Lage zu sein, praxisrelevante Rechtsfragen angemessen beantworten zu können. Niemand kann heute mehr alle Einzelprobleme auch nur eines einzigen Rechtsgebiets kennen. Daher sollte man nicht den Fehler machen, sich den - möglicherweise - prüfungsrelevanten Stoff ausschließlich in Form einer „Lernbulimie"¹ anzueignen. Wichtig ist es vielmehr, die Strukturen und Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebiets zu verstehen. Dann werden Sie auch in der Lage sein, sich schnell in vertiefende Themen einzuarbeiten und unbekannte Probleme in einer Klausur jedenfalls befriedigend lösen zu können.

    Diesen Grundgedanken folgend ist jedes Kapitel² des Skripts gleich aufgebaut:

    1. Lernziele

    Zunächst wird erläutert, was die Lernziele der jeweiligen „Arbeitseinheit" sind. Was sollten Sie am Ende des Kapitels wissen? Anhand der Beschreibung der Lerninhalte sollten Sie sich, bevor Sie weiterlesen, stets folgende Fragen stellen:

    ► Habe ich bereits Vorkenntnisse zum Thema?

    ► Was könnten die wichtigsten Grundsätze der angesprochenen Probleme sein?

    ► Kenne ich eine solche oder ähnliche Fragestellung bereits aus anderen Zusammenhängen?

    Machen Sie sich hierzu einige Stichpunkte und vergleichen diese nach dem Durcharbeiten des jeweiligen Kapitels mit dem Erlernten.

    2. Grundlagen/Strukturen

    Anschließend werden die Grundlagen und Strukturen des jeweiligen Themas, Problems oder Teilgebiets erläutert. Verstehen Sie diese Grundlagen nicht, werden Sie vielleicht mittels „Einpaukens" von Einzelproblemen in der Lage sein, eine Klausur (irgendwie) zu bestehen. Sie werden aber nicht fähig sein, komplexere Fragestellungen zu lösen. Die Ausführungen in diesem Gliederungspunkt sind aber auch für diejenigen geeignet, die lediglich einen kurzen Überblick über die Materie erhalten möchten.

    3. Vertiefung

    Ausgehend von den Grundstrukturen werden wir tiefer in den Stoff einsteigen. Hier ist teilweise auch „Auswendiglernen" erforderlich. Meist werden Sie aber schon aufgrund des erworbenen Grundverständnisses in der Lage sein, die dargestellten Einzelprobleme jedenfalls in vertretbarer Weise zu lösen.

    4. Vernetzung/Praxisbezug

    Das so erworbene Wissen wird sodann mit den bei Ihnen bereits vorhandenen Kenntnissen verknüpft. Es werden, sofern vorhanden, Bezüge zu vergleichbaren Problemen - gfl. auch in anderen Rechtsgebieten - hergestellt. Hierdurch findet eine weitere Verankerung statt. Da das Ziel nicht die sinnentleerte Anhäufung von Wissen ist, wird in diesem Schritt auch der Bezug des Erlernten zur Praxis aufgezeigt.

    5. Zusammenfassung

    Die wichtigsten Inhalte des Erlernten werden nochmals zusammengefasst. Im Rahmen einer Wiederholung können Sie so schnell und effektiv prüfen, ob Sie den Stoff noch präsent haben.

    6. Wiederholungsfragen

    Abschließend können Sie anhand der am Ende eines jeden Kapitels aufgeführten Fragen prüfen, ob das erarbeitete Wissen tatsächlich „sitzt".

    II. Die Bedeutung von Vorlesungen

    Der Besuch von Vorlesungen wird von einigen Studierenden als sinnlose „Zeitverschwendung" angesehen. Den dort präsentierten Stoff könne man sich auch zu Hause mit einem Buch aneignen. Diese Auffassung ist in den meisten Fällen falsch. In Vorlesungen, insbesondere auch in seminaristischen Übungen, lernen Sie, anhand von Fällen das erworbene Wissen anzuwenden. Diese Anwendung müssen Sie üben - je öfter, desto besser. Die Umsetzung des Erlernten in Form von Fällen zwingt Sie dazu, selbst nachzudenken und nicht nur die Lösung zu l esen.

    „Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich." (Konfuzius)

    Das gilt auch für das Schreiben von Klausuren, das zu einem großen Teil auch Handwerk ist. Handwerk kann und muss man lernen. Der Besuch von Vorlesungen hat zudem den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass Sie immer mit dem Gesetz arbeiten. Lesen Sie unbedingt jede Norm, die besprochen wird. Sie werden merken, dass sich vieles allein durch die Arbeit mit dem Gesetz lösen lässt.

    Wer gute Noten erreichen will, für den wird der Besuch von Vorlesungen allerdings nicht ausreichen. Notwendig ist auch das Studium dazugehöriger Literatur und Rechtsprechung. Insbesondere das Lesen von Urteilen verbessert das Verständnis für die jeweiligen Probleme. Wenn Sie z. B. Urteile zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund lesen, werden Sie feststellen, dass diese i. d. R. identisch aufgebaut sind und sich in ihnen die Systematik der Prüfung des § 626 I BGB widerspiegelt.³

    III. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

    1. Fallfragen/Bearbeitungshinweise

    Die typische arbeitsrechtliche Klausur fordert meist nicht die Beantwortung theoretischer Fragen oder die bloße Wiedergabe von Wissen, sondern die Bearbeitung und Lösung eines konkreten Sachverhalts. Eine solche Klausurgestaltung hat den Vorteil, dass durch das Verständnis für juristisches Arbeiten und Aufbautechniken eine Lösung auch dann gelingt, wenn der Sachverhalt unbekannt ist.⁴

    Häufige Fragestellungen in arbeitsrechtlichen Klausuren sind:

    Hat die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?⁵ „Ist die Kündigung wirksam?"

    „Sie sind Leiterin der Personalabteilung. Prüfen Sie, ob das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden kann."

    „Hat… gegen … Anspruch auf…?"

    „Wie wird das Gericht entscheiden?"

    Auch wenn Ihnen andere Fragen viel interessanter erscheinen und Sie diese auch viel besser beantworten könnten - beantworten Sie nur die Fallfrage. Machen Sie keine ausschweifenden theoretischen Ausführungen zu Fragen, die nicht entscheidungserheblich (für die Lösung des Falls) sind. Aus der Fragestellung leiten sich vielfach auch Aufbau und anzuwendende Rechtsnormen ab. Neben Fällen können Teil der Klausurbearbeitung auch ergänzende Einzelfragen sein. Diese können Sie meist durch das für Klausurlösungen erworbene Wissen lösen.

    2. Erfassen des Sachverhalts

    Lesen Sie den Sachverhalt mindestens zweimal, besser dreimal. In komplexen Fällen sollten Sie eine Zeitschiene fertigen, aus der Sie den Ablauf der Geschehnisse mit einem Blick erfassen können. Während des Lesens des Sachverhalts sollten Sie sich bereits erste Ideen notieren. Der Sachverhalt darf grundsätzlich nicht verändert werden. Machen Sie also keine „Sachverhaltsquetsche", d. h. biegen Sie sich den Sachverhalt nicht so hin, dass er auf das von Ihnen erworbene Wissen passt.

    3. Auffinden der richtigen Normen

    Haben Sie den Sachverhalt vollständig erfasst, bereitet das Auffinden der richtigen Normen meist kein großes Problem. Oft ergeben sich die anzuwendenden Normen bereits aus der Fallfrage selbst.

    „Hat AG gegen AN Anspruch auf Schadensersatz?"⁶

    Sofern keine speziellen Normen eingreifen, ist die zentrale (vertragliche) Schadensersatznorm § 280 I BGB. Der Obersatz in der Klausur könnte unter Verwendung dieser Anspruchsgrundlage also sein:

    „AG könnte gegen AN einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 I BGB iVm § 611a I BGB haben."

    Sollten Sie nicht genau wissen, welche Norm einschlägig sein könnte, nutzen Sie im Zweifel das Stichwortverzeichnis der Gesetzessammlung. Hilfreich kann auch das Inhaltsverzeichnis des anzuwendenden Gesetzes sein. So hat das BGB z. B. fünf Bücher, für das Arbeitsrecht sind aber nur die ersten drei Bücher relevant.⁷ Prüfen Sie vorsorglich auch einige Vorschriften vor und nach der anzuwendenden Norm. Hieraus ergibt sich häufig der Kontext der Regelung.

    4. Subsumtion

    Unter Subsumtion versteht man die Prüfung, ob ein Sachverhalt die Tatbestandsvoraussetzungen einer Rechtsnorm erfüllt.⁸ Sie pendeln also zwischen Sachverhalt und Rechtsnorm hin und her.⁹

    5. Lösungsskizze

    Als Faustregel gilt, dass 1/4 - 1/3 der zur Verfügung stehenden Zeit für die Sachverhaltserfassung und Gliederung bzw. Lösungsskizze verwendet werden sollte. Der Rest steht für Ausformulierung und nochmaliges Lesen sowie Kontrollieren der Lösung zur Verfügung. Die Lösungsskizze ist das „Drehbuch" für

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