Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Kneipenmonologe
Kneipenmonologe
Kneipenmonologe
eBook53 Seiten41 Minuten

Kneipenmonologe

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Je später der Abend, desto seltsamer die Gäste …

Lebensbeichten eines Anwalts, eines Betriebswirtschaftlers und eines Sozialwissenschaftlers.

"Das Plädoyer"
Ein Mann begeht einen Massenmord aufgrund seines Glaubens. Sein Anwalt findet eine ungewöhnliche Verteidigungsstrategie: Sein Mandant könne nur als nicht schuldfähig betrachtet werden, da er religiös gläubig sei.

"Larry"
Programmierer erfinden und verbessern ein Computerspiel. Bis dieses dann anfängt, die Welt zu verbessern.

"Konstruktionen"
Wahrheiten gibt es viele. Ein Verschwörungstheoretiker erweist sich als Wissenschaftler, der zeigt, wohin der Sozialkonstruktivismus führen kann.
SpracheDeutsch
Herausgeberepubli
Erscheinungsdatum11. Sept. 2018
ISBN9783746761213
Kneipenmonologe

Mehr von Alexander Falk lesen

Ähnlich wie Kneipenmonologe

Ähnliche E-Books

Kurzgeschichten für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Kneipenmonologe

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Kneipenmonologe - Alexander Falk

    Kneipenmonologe

    [Titel]

    Das Plädoyer

    Larry

    Konstruktionen

    Alexander Falk

    Kneipenmonologe

    Hinweis: Das Plädoyer des Anwalts im ersten Text besteht zu erheblichen Teilen aus direkten Zitaten Sigmund Freuds.

    »Kneipenmonologe«  © 2018 Alexander Falk

    »Das Plädoyer. Eine Beichte«  © 2017 Alexander Falk

    Verleger: A. Falk, 63679 Schotten  E-Mail: a_falk (at) web.de 

    1. Auflage September 2018

    Monologe sind Atemzüge der Seele.

    (Christian Friedrich Hebbel)

    Das Plädoyer

    Denn wir wandeln im Glauben und nicht im Schauen. (2. Korinther 5:7)

    Roland Barthes postulierte, die Person des Autors strikt von seinem Werk zu trennen. Ebenso ist beim Strafverteidiger vorzugehen.

    Darf ich es wagen, mein Herr, Sie auf einen Kümmel einzuladen? Immerhin betrachten Sie mich schon eine ganze Weile so unauffällig. Vermutlich ist Ihnen mein Gesicht irgendwie bekannt, wenngleich Sie nicht wissen, woher? Ja, das kommt vor, in dieser Welt, in der alles irgendwie schon einmal war. Wie sagte doch der Prediger Salomo: »Es gibt nichts Neues unter der Sonne.«

    Ah, das ist Ihnen bekannt? Es geht doch nichts über die Kenntnis der Schrift.

    Nehmen Sie das Gläschen – wunderbares Aroma, nicht wahr? Den gibt es nur hier. Ist selbst gebrannt vom Wirt, meinem alten Klienten.

    Sie meinen?

    Ja gut, ich war einmal Rechtsbeistand und er einer meiner Fälle, es war eher eine Gefälligkeit, die ich erwiesen habe.

    Nein, nichts Besonderes, das lohnt nicht des Berichts.

    Ja, es gibt auch andere. Wenn Sie möchten, setze ich mich zu Ihnen und erzähle eine Geschichte.

    Solch ein Interesse haben Sie, wahrhaftig! Nun gut, ich will Ihnen also etwas offenbaren.

    Das, was sich zugetragen hat, ist nicht lang her und doch so fern. In unsrer Zeit, in der alles so schnell geht, wird ja auch schnell wieder vergessen. Schade nur, dass der Betroffene nicht schnell vergisst.

    Bring besser die ganze Flasche Kümmel, mein Freund.

    Sehen Sie, diese Schänke hat einen schlechten Ruf, wie man so sagt. Aber wenn Sie in dieser Gegend sind, ist diese Örtlichkeit ein Begriff. So müssen Sie es sich auch mit meinem jüngeren Ich vorstellen. Als junger Anwalt braucht man Geld und Bekanntheit, wobei das eine zum anderen führt. Mit Idealismus ist weder einem selbst, noch den Klienten geholfen. Und ansonsten schlägt man sich so durch, wie ich es auch machte. Die jungen Mittellosen, die werden bestenfalls Pflichtverteidiger, aber dazu gehört auch schon Glück oder – in meinem Fall – Hartnäckigkeit.

    Und so sitzt man da mit den Armen, die so dumm waren, sich erwischen zu lassen und muss sie verteidigen zu kläglich Lohn. Das alles kostet Zeit und bringt wenig ein. Also besser nur das Nötigste tun, versuchen die Rechnungen eben zu bezahlen und hoffen, dass ein Wunder geschieht. Sehen Sie, das genau ist das Dilemma. Aber das ist nur die eine Seite: Da gibt es die Fälle, die sind so banal, dass sie nicht interessieren, so ein kleiner Diebstahl zum Beispiel. Und dann gibt es die, bei denen man eigentlich die Höchststrafe erhofft und manchmal sogar denkt, das sei zu wenig.

    Sie meinen?

    Nun ja, den Sander zum Beispiel. Der hätte zwar eigentlich keinen Pflichtverteidiger nötig gehabt, wie mir später aufging, aber gewisse Leute wollten wohl ein bisher unbeschriebenes Blatt als Anwalt, der sich die Finger schmutzig macht. Widerlicher Typ dieser Sander, so ein kleiner Unscheinbarer.

    Was er gemacht hat, fragen Sie? Lehrer an einem Internat war er und hat sich jahrelang an seinen Schülern vergangen. Das hat er mir alles genauestens geschildert. Die Presse forderte seine Hinrichtung, vorher aber

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1