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Sachbuch 2: Die rechtlichen unselbstständigen Betriebsstätten
Sachbuch 2: Die rechtlichen unselbstständigen Betriebsstätten
Sachbuch 2: Die rechtlichen unselbstständigen Betriebsstätten
eBook90 Seiten47 Minuten

Sachbuch 2: Die rechtlichen unselbstständigen Betriebsstätten

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Über dieses E-Book

Hier geht es um die eigensten Angelegenheiten einer Akademie, die Sprache und Dichtung in ihrem Namen führt. Mit solchen Unternehmungen will die Akademie weder zum Sprachrohr nationaler Stimmungen noch politischer Programme werden.
SpracheDeutsch
HerausgeberPir Ahmadian
Erscheinungsdatum30. Apr. 2018
ISBN9783981923773
Sachbuch 2: Die rechtlichen unselbstständigen Betriebsstätten

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    Buchvorschau

    Sachbuch 2 - Pir Ahmadian

    Inhaltverzeichnis

    Vorwort

    ArtikelRs.

    Reizüberflutung

    Eristische Dialektik

    Die Freiheit

    „Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge."

    Strafe und Strafzumessung

    keine Verurteilung wegen einer Straftat

    Director vor einem englischen Gericht

    Willensmängel

    Im Gefängnis der Dichotomien

    Katastrophenmanagement (Task Force)

    Phänomene der dritten Art

    LCD

    Hagel

    Seite

    Einmaliger Handelsvertreter gemäß 84 | 2 HGB zur Entgegennahme des

    Abschlussvollmacht1 gemäß § 55 HGB in der Form einer Arthandlungsvollmacht

    Alternativ

    The Artists’ Way of Life", d.h. Vor allem mal darum: zu leben

    Es fehle das Dokument, das die Sache ausgelöst habe

    Geschäftsführung ohne Auftrag

    ArtikelWR

    Ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen.

    gerichtliche Entscheidung

    Kurzarbeitergeld

    Warnstreik

    Forderungsausfällen

    Wucherig spielen erfordert drei Galgen

    Eingliederungszuschuss

    Identitätsfeststellung und der Wohnungsnachweis natürlicher Personen

    Seite

    Reisekostenvergütung

    Alternativ

    Verbraucherinsolvenzverfahren

    Die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme für die entstandenen Hotelkosten

    Literaturverzeichnis

    Notiz

    Vorwort

    Hier geht es um die eigensten Angelegenheiten einer Akademie¹, die Sprache und Dichtung in ihrem Namen führt. Mit solchen Unternehmungen² will die Akademie weder zum Spracheoher nationaler Stimmungen noch politischer Programme werden.

    Und wie klein der Schritt vom Reden zum Handeln sein kann, das haben einige Beiträge eindringlich geschildert, die von der Verletzbarkeit von Sprache und Dichtung handeln. Wenn für Juden und ihre Freunde in Ungarn das schädliche Wort „Fremdherzige in Umlauf gebracht wird, wenn das Wort „national eine vornahmlich auf Ausschließung zielende Umdeutung erfährt, wenn rassistische Begriff und Metaphern um sich greifen: denn sind solche Veranstaltungen keine Einmischungen von Literatern in einen Bereich, für den sie nicht zuständig wäre.

    Der Sprachkritik geht es letztlich um die Frage, welche Sicht der Wirklichkeit von wem aus welchen Gründen konstituiert worden ist.

    Sprachkritik setzt keine Normen³, sondern sie reflektiert Normen, macht sie bewusst und zeigt im besten Falle Alternativen auf. Sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden. Doch ehe jemand den ersten Stein auf uns wirft, sollte er sich zuvor daran erinnern, dass wir als Juden keinerlei rechtlichen Status in dieser Welt besitzen.

    Verflucht wurden diejenigen Ungläubigen von den Kindern Israels durch die Zunge Davids und Jesus', des Sohnes der Maria. Dies, weil sie ungehorsam waren und (gegen die Gebote) verstießen.

    Dazu bald mehr

    Rezensent Sajad Pir Ahmadian


    1. Ein Akademie ist zuerst und vor allem ein Ort der Freiheit, und sie sollte ihr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen aus dieser Tatsache beziehen. Eine Akademie darf nicht nur ein Elfenbeinturm sein, sie soll das sogar anstreben, denn nur so kann sie der Welt außerhalb des Elfenbeinturms wirklich nützlich sein. Nicht schöner, begehrenswerter als ein solches Gebäude. Seine Bewohner sind den Zwängen der zweckmäßigen Welt zumindest für die Dauer ihres Aufenthalts so weit wie möglich entzogen, sie sind, ein seltener und umso wünschenswerterer Zustand, sich selbst überlassen.

    2. Im deutschen Recht ist das Recht des Konzerns im Aktiengesetz (AktG) und im Handels- gesetzbuch (HGB) definiert. In § 18 AktG findet sich die Legaldefinition des Konzerns. Danach fasst ein Konzern ein herrschendes und mindestens ein beherrschtes Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammen. Dabei muss es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handeln, d. h. ein Unternehmen mit rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten bildet keinen Konzern. Juristisch fehlt es dem Konzern an einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Insbesondere der GmbH Konzern mit GmbHs als herrschendem oder beherrschtem Unternehmen ist ein weit verbreitetes reales Phänomen.

    3. i. V. m. § 339 StGB – Rechtsbeugung i. V. m. § 115 StGB – Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen i. V. m. § 115 StPO – Vorführung vor den zuständigen Richter i. V. m. § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 63 VVG – Schadensersatzpflicht i. V. m. § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen i. V. m. § 202 StGB – Verletzung des Briefgeheimnisses i. V. m. § 303b StGB – Computersabotage i. V. m. § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

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