»Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte ist kontaktschuldig. Um weitere schuldhafte Kontakte zu unterbinden, kennt unser Recht nur die Möglichkeit des einverständlichen Freitods unter Aufsicht eines Kontaktbereichsbeamten, der gebührenden Abstand einzuhalten hat. Die Verhandlung ist geschlossen. Vermeiden Sie Kontakte in- und außerhalb des Gerichtsgebäudes. Sonst sind Sie
Phänomene der Rechtsprechung
Feb 22, 2024
2 Minuten
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