Lehre.Lernen.Digital: Jahrgang 3, 2022 Ausgabe 1
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Über dieses E-Book
Die Digitalisierung hat längst Einzug in die Seminarräume sowie Lehr- und Hörsäle der Bildungseinrichtungen gehalten. Zugegeben fehlt es vielerorts nicht nur an den technischen Voraussetzungen, sondern nach wie vor sind Fragen zu Lehrdeputaten, mediendidaktischen Beratungsangeboten und strategischen Verankerungen nicht oder nur unzureichend beantwortet.
Die größten Hemmnisse für die Etablierung lehr- und lernbegünstigender digitaler Settings tragen jedoch noch die Lehrenden selbst in sich. Sie müssen sich in ihrem Berufsleben täglich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen, ganz unabhängig davon, in welchem Bildungszweig sie tätig sind und welche Unterstützung sie dabei erfahren.
Insbesondere die Heraus- und Weiterbildung für das gesamte Leben so wichtiger digitaler Kompetenzen und insbesondere für die Lehre relevanter Medienkompetenzen braucht das integrative Zusammenspiel von Wissenschaft und Praxis und einen Raum bzw. ein Medium, in dem ein Austausch und Diskurs möglich sind.
»Lehre. Lernen. Digital!« ist eine unabhängige und interdisziplinäre Zeitschrift insbesondere für digitale Mediendidaktik.
Sie erscheint halbjährlich in gedruckter, aber auch digitaler Form. In ihr kommen Autorinnen und Autoren aus der Wissenschaft und Praxis fachlich übergreifend zu Wort.
Die Fachbeiträge in der Zeitschrift sollen Neugierde wecken, zum Nachdenken, Nachahmen und zu fachlichen Diskursen anregen.
Das Herausgeberteam lädt Sie ein, sich aktiv an den Diskussionen zu beteiligen und die Leserschaft, getreu dem Motto: gemeinsam einen Schritt weiter, an Ihren Erkenntnissen und Erfahrungen teilhaben zu lassen.
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Buchvorschau
Lehre.Lernen.Digital - Verlag für Polizeiwissenschaft
Kreative und körperliche Lehre inspiriert durch das Improvisationstheater
Einsatzmöglichkeiten in digitalen Lehrformaten
Ass. jur. Anne-Kathrin Kenkmann,¹ Doktorandin im Schulrecht, Ruhr-Universität Bochum
Als Lehrkraft ist es möglich, sowohl innerhalb des eigenen Lehrstils als auch durch besondere aktivierende Methoden die Darstellungsmöglichkeiten des (Improvisations-)Theaters in die Lehre mit einzubeziehen. Denn Lehrende sind nicht nur Sprachrohr, sondern auch Lehrkörper. Der Körper kann demnach als darstellendes Element die Lehre bereichern. Auch der Lehrraum mit seinen verschiedenen Ebenen als „Bühne und „Requisiten
machen Lehre lebendig, vielfältig und kreativ-anschaulich. Besonders eindrücklich erfahren Studierende eine interaktive körperliche Lernerfahrung, wenn sie ihre Komfortzone verlassen und Neues erfahren.
1.Anwendung in digitalen Lehrformaten
In der digitalen Lehre stellt sich die Frage, inwiefern diese Elemente und insgesamt kreative Lehrimpulse auf digitale Szenarien übertragbar sind. Denn hier gibt der Bildschirm bereits einen eingeschränkten körperlichen Bewegungsradius vor und restringiert Gruppeninteraktionen. Einige körperlich-kreative Elemente sind aber auch auf digitale Settings übertragbar, wobei generell kreative Lehrelemente eine stärkere Berücksichtigung in digitalen Lehrformaten finden können. Studierende zu einer körperlichen Lehrerfahrung am Bildschirm zu motivieren, erscheint hingegen schwierig, da eine unmittelbare Zusammenarbeit in der Gruppe im Raum notwendig wird. Hybride Szenarien sind hier indes möglich, um die Methoden in einem Raum „live" zu erproben und eine online zugeschaltete Gruppe ergänzend einzubeziehen.
2.Theaterelemente in der digitalen Lehre: Körper und Requisiten
Aus dem Improvisationstheater können vor allem die Darstellungskraft des Körpers und die Wirkung von Requisiten für die digitale Lehre nutzbar gemacht werden.
2.1Anhand des Körpers erklären
Als Lehrende stehen wir generell im Mittelpunkt und damit auch unser Körper. Um das Erklären besonders zu veranschaulichen, kann der Körper dies unterstützend darstellen. Ich erkläre z.B. die Merkmale des Verwaltungsaktes gerne physisch. Wenn mein Körper die Behörde darstellt, wird die Außenwirkung einer Maßnahme durch eine einfache Handbewegung nach außen visualisierbar. Durch die Frage an die Studierenden, welche Personen denn in meinem behördlichen Einflussbereich sitzen und meine Füße so herrlich erwärmen, wird die Problematik der Außenwirkung eines VA gegenüber einem Beamten oder einem Schüler bildlich begreifbar. Auch am Bildschirm kann körperlich erklärt werden, wenn die Lehrkraft ihre sitzende Position verlässt und die Kamera den gesamten Körper einfängt. Schon allein der Wechsel der Position stellt einen aufweckenden Moment in der Onlinelehre dar. Generell kann der Fokus der Kamera auf das Gesicht und den Oberkörper der Lehrperson genutzt werden, indem verstärkt mit Gestik gearbeitet wird (Beispiele: Auf der einen Seite/auf der anderen Seite mit Händen darstellen). Die körperlichen bzw. schauspielerischen Möglichkeiten lassen sich bis dahin ausweiten, dass Fälle nicht (vor-) gelesen werden, sondern durch die Lehrkraft vorgespielt werden. Eine solche Methode eignet sich sicher eher für Lehrende, die bereits schauspielerisch erfahren sind.
2.2Requisiten benutzen
Als Requisiten bieten sich in der Lehre alle Gegenstände an, die das Erklären vereinfachen bzw. unterstützen. Durch das Zeigen eines Objekts wird dieses als Bild tiefer im Gedächtnis verankert. Im Strafrecht können Gegenstände als Subsumtionsbeispiele für das gefährliche Werkzeug auf den Tisch gelegt und entsprechend in die Kamera gezeigt werden. Die Studierenden müssen diese Requisiten dann unter das gefährliche Werkzeug subsumieren.
Passende „Erklärrequisiten kann man auch selbst herstellen, um z. B. verschiedene Prüfungsebenen durch Objekte darzustellen. So bieten sich beispielsweise verschiedene größenformative und farbige Schachteln an, die ineinander verstaubar sind, um „Schachtelprüfungen
im öffentlichen Recht (Rücknahme von Verwaltungsakten, Kostenbescheid) zu verdeutlichen. Die entsprechende Schachtel wird am Bildschirm je nach relevanter Prüfungsebene gezeigt. Durch dieses räumliche Darstellen wird anschaulich, dass der Rücknahme-VA den Grund-VA enthält und von seinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen abhängig ist. Zudem wird damit deutlich, mit welchem VA in der Prüfung zu beginnen ist, nämlich mit der den Grund-VA enthaltenden größten Schachtel des Rücknahme-VA. Eine zusätzliche kleinere Schachtel, die am Rücknahme-VA befestigt wird, macht die Akzessorietät des § 49a VwVfG-Rückforderungs-VA sichtbar.
3.Kreative Lehrelemente im digitalen Raum
Besonders wichtig und in der methodischen Umsetzung relativ einfach erscheint es, grundlegend kreative Elemente in der digitalen Lehre einzusetzen. Wenn Studierende in der Onlinelehre am Bildschirm zuhörend und mit dem Leseprozess überbelastet sind, lockert jedes Bild sowie jeder sprachliche kreative Impuls auf und schärft die Aufmerksamkeit. Für auditiv Lernende erscheinen kreative Impulse besonders geeignet, die mit Sprache arbeiten. Visuell Lernende erfreuen sich besonders an grafischen und bildlichen Impulsen.
3.1Kreative Lehrelemente für die „Ohren": Reime und Eselsbrücken
Zur Unterstützung des Lernens helfen alle einprägsamen Klänge wie Reime oder jegliche Eselsbrücken. Wer als Lehrperson sprachlich affin ist, kann Definitionen und gar ganze Prüfungsprogramme in Reimform umdichten. Ich habe beispielsweise ein Gedicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes verfasst (Beispielszeile daraus: „Beim Ermessen nicht vergessen, die Verhältnismäßigkeit zu messen). Insgesamt helfen alle (sprachlichen) Eselsbrücken das Gelernte zu verankern, wie z.B. besondere sprachliche Betonungen (Beispiel: die Definition der Regelung im Verwaltungsakt: REgelung = REchtsfolge – schon die verstärkende Betonung des „RE
hilft der Erinnerung, eine besondere Sprechweise mit rollendem R setzt einen zusätzlichen eindrücklichen auditiven Erinnerungsreiz).
3.2Kreative Lehrelemente für die „Augen": Comics und Zeichnungen
Wer Spaß und Freude am Zeichnen hat, kann seine Lehrübersichten und Falllösungen mit kleinen Comics verschönern. Computergestützte Zeichenprogramme helfen dabei. Perfektionismus ist bei der kreativen Zeichnung nicht notwendig, denn Unperfektes ist nicht nur sympathisch, sondern reicht zur Aktivierung und als Lernhilfe aus.
3.3Kreative Lehrelemente für „Augen und „Ohren
: Musikvideos
Auch Musikvideos bzw. Songs sind zur kreativen Unterstützung des Lernens geeignet. Anhand von Musikvideos kann beispielsweise Wissensanwendung trainiert werden. Insbesondere in realitätsnahen juristischen Fächern wie den Polizeiwissenschaften erscheinen im Bereich des Strafrechts und Polizeirechts Verwendungen vielfach möglich. Vor allem Rapsongs beinhalten viele Passagen über strafrechtliche Delikte. Diese Songs bzw. Musikvideos bieten sich an, um Subsumtionen zu üben. So habe ich Jan Böhmermanns „Ich hab Polizei"-Video genutzt, um Tatbestände aus dem Polizeigesetz zu finden und zu subsumieren.
3.4Einbeziehung der Studierenden
Im Rahmen der kreativeren Gestaltung der eigenen Materialien sind nicht nur Lehrende gefragt, denn auch die Studierenden können in diesen Prozess eingebunden werden. Mit der Aufgabe an die Studierenden, kreative Ergänzungen und Vertiefungen zum Material zu entwickeln, dürfen diese selbstständig tätig werden. In einer Zusammenschau kann in der Gruppe entschieden werden, welche Ideen das Lernen besonders vereinfachen. Die so ausgewählten Zeichnungen, Eselsbrücken etc. kann die Lehrkraft in die Lernunterlagen einfügen, die damit eine für diese Lerngruppe passende ganz individuelle Note bekommen.
4.Möglichkeit einer körperlich-darstellen-den Lernerfahrung für Studierende in hybriden Szenarien
Hybride Szenarien ermöglichen, dass Studierende im Raum eine körperlich-kreative Lernerfahrung machen können. In der Onlinegruppe kann der andere Teil über klassische Methoden Wissen vertiefen. Eine Fusion der Gruppen ist möglich, indem die Studierenden im Onlineraum ihr Wissen auf die gezeigte körperlich-kreative Methode anwenden.
4.1Körperliche Lernerfahrung der Studierenden: Menschliche Schaubilder/Aufstellungen
Um juristische Theorien und Zusammenhänge sowohl körperlich erlebbar als auch eindrücklich im Raum sichtbar zu machen, können diese Themenkomplexe durch eine Aufstellung der Studierenden im Raum gezeigt werden. Hierzu eignen sich alle juristischen Zusammenhänge, die eine Dynamik in der Theorie, Unterschiede in Positionen und Meinungen oder gewisse Hierarchien beinhalten. Im Polizeirecht werden z.B. Themen rund um die polizeirechtliche Verantwortlichkeit (Aufstellung von Verhaltens-, Zustandsstörer, mittelbare Verursachung durch Zweckveranlasser und Nichtstörer; Aufstellung von Anscheins-, Schein-, und Verdachtsstörer) körperlich durch eine Aufstellung dargestellt. Die Studierenden müssen dazu in einer kleinen