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"Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg
"Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg
"Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg
eBook674 Seiten9 Stunden

"Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg

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Über dieses E-Book

Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer "in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite" stehen. Und laut Lagerordnung war allen KZ-Aufseherinnen "jede Misshandlung von Schutzhäftlingen " explizit verboten. Dennoch gehörte Gewalt bekanntermaßen zur alltäglichen Praxis.

Johannes Schwartz untersucht die Gewaltpraktiken von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg. Im Fokus stehen die Fragen, welche Handlungsräume für die Anwendung von Gewalt die Aufseherinnen jenseits von eindeutigen Anordnungen hatten und wie und wann sie diese nutzten. Faktisch wurde die Entscheidung, Gewalt anzuwenden oder darauf zu verzichten, an sie delegiert. Ebenso wie ihre männlichen Kollegen nutzten viele KZ-Aufseherinnen die Möglichkeit, ohne Einmischung ihrer Vorgesetzten verschiedene Formen von Gewalt auszuüben – von psychisch und "sanft" bis exzessiv und unberechenbar, von instrumentell bis exemplarisch.

Anhand vielfältiger Quellen analysiert der Historiker, wie sich die Gewaltpraktiken der KZ-Aufseherinnen in die Zielsetzungen der KZ-Verwaltung und der Kriegsindustrie einfügten und so dazu beitrugen, die Herrschaft der Lagerleitung zu stabilisieren und die Arbeitsproduktivität der Häftlinge zu steigern. Individuelle Handlungsräume und ihre Grenzen wurden aber nicht zuletzt von den Machtverschiebungen, Konkurrenzkämpfen und sozialen Beziehungen innerhalb des KZ-Lagerpersonals bestimmt. Unangetastet blieb das Machtgefälle zwischen Gefangenen und Aufseherinnen: Durch die Variabilität und Unberechenbarkeit ihrer Handlungen festigten die KZ-Aufseherinnen ihr Herrschaftsverhältnis gegenüber den weiblichen KZ-Gefangenen immer wieder von Neuem.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum15. Jan. 2018
ISBN9783868549287
"Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg

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    Buchvorschau

    "Weibliche Angelegenheiten" - Johannes Schwartz

    Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts Ausgewählt von Jörg Baberowski, Stefanie Schüler-Springorum und Michael Wildt

    Das 20. Jahrhundert gilt als das Jahrhundert des Genozids, der Lager, des totalen Krieges, des Totalitarismus und Terrorismus, von Flucht, Vertreibung, Zwangsmigration – gerade weil sie im Einzelnen allesamt zutreffen, hinterlassen diese Charakterisierungen in ihrer Summe eine eigentümliche Ratlosigkeit. Die Vorstellung, Gewalt einhegen, begrenzen und letztlich überwinden zu können, ist der Einsicht gewichen, dass alles möglich ist, jederzeit und an jedem Ort der Welt. Selbst Demokratien, die Erben der Aufklärung, sind vor entgrenzter Gewalt nicht gefeit.

    Darum sind sorgfältige Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts nötig, die Formen, Akteure, Situationen, Rechtfertigungen und Repräsentationen der Gewalt untersuchen. Der Blick darf dabei nicht auf Europa beschränkt bleiben, sondern muss globalgeschichtlich auch jene Räume der Welt einbeziehen, die eng verflochten mit der von Europa ausgeübten Gewalt sind.

    Ausgewählt von Jörg Baberowski, Stefanie Schüler-Springorum und Michael Wildt, präsentieren die »Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts« die Forschungsergebnisse junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Monografien analysieren unterschiedliche Felder des Gewaltgeschehens, sie beschreiben aber auch das Erbe der Gewalt und skizzieren mögliche Wege aus der Gewalt.

    Johannes Schwartz

    »Weibliche Angelegenheiten«

    Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg

    Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts

    Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH

    Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung

    Mittelweg 36

    20148 Hamburg

    www.hamburger-edition.de

    © der E-Book-Ausgabe 2018 by Hamburger Edition

    ISBN 978-3-86854-928-7

    © 2018 by Hamburger Edition

    ISBN 978-3-86854-316-2

    Dieses Buch ist eine an der Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt angenommene Dissertation

    Umschlaggestaltung: Wilfried Gandras

    unter Verwendung des Fotos »Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück beim Himmler-Besuch in Ravensbrück«, 1940/41, SS-Propagandaalbum »F.K.L.R.«, Fotograf/in unbekannt; © Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück,

    Foto Nr. 1622.

    In dankbarer Erinnerung an meinen Vater

    Inhalt

    Einführung

    Theorieperspektiven und Fragestellungen

    Materialgrundlage: Entstehungskontexte, Aufschreibepraktiken und Narrative

    Abriss der Lagergeschichte: Ravensbrück und Neubrandenburg

    IRekrutierung und Ausbildung

    Statistiken zur Herkunft und Rekrutierung

    Freiwillige Bewerbungen

    Werbetouren in Kriegsbetrieben

    Die »Dienstverpflichtung«: Eine Zwangsmaßnahme des Arbeitsamtes?

    Ausbildung zur Gewalt?

    IIKarrierewege

    Aufstiegsmöglichkeiten

    NSDAP-Mitgliedschaft als Karrierevoraussetzung?

    Erster Karriereweg: Von der Zellenbau-Leiterin zur Oberaufseherin

    Zweiter Karriereweg: Von der Arbeitsdienstführerin zur Oberaufseherin

    Dritter Karriereweg: Von der Abteilungsleiterin zur Oberaufseherin

    Versetzungen von Oberaufseherinnen

    Karriereende: Entlassungen von Oberaufseherinnen

    Die Verweigerung eines Karriereangebots: Das Beispiel Irmgard S.

    IIIFührungs- und Durchsetzungspraktiken

    »Erfahrung in fraulichen Belangen«: Die Oberaufseherin Johanna Langefeld

    Eigensinn und Kameraderie: Machtkämpfe in Auschwitz und Ravensbrück

    »Streng und unnachsichtig«: Herrschaftspraktiken Elsa Ehrichs in Majdanek

    Der Pragmatismus und die soziale Vernetzung Maria Mandls

    Die Bemühungen von Irmgard S. um Entlassung

    IVStrafen und Gewalt im Lageralltag

    Die Strafordnung und die Strafpraxis

    Strafpraktiken der Oberaufseherinnen

    Der provisorische Holz-Zellenbau

    Der Strafblock

    Der Stein-Zellenbau

    Appelle

    Der Häftlingsblock

    VHerrschaft und Gewalt in der Textil- und Kriegsindustrie

    Erwartete und reale Arbeitsproduktivität

    Gewalt zur Steigerung der Arbeitsproduktivität

    »Sanfte Gewalt« als Herrschaftspraxis

    Verfolgung von Eigeninteressen innerhalb der SS-Hierarchie

    Geschlechterpraktiken

    Autotelische Gewalt

    VISelektion und Vernichtung

    Die Mordaktion »14f13«

    Selektionen im Krankenrevier Neubrandenburgs

    Selektionen im Ravensbrücker Hauptlager ab Januar 1945

    Ein Import aus Auschwitz? Vernichtungsdimensionen im Uckermark-Lager

    Resümee

    Handlungsräume und ihre Grenzen

    Spektren der Gewalt

    Zwangsarbeit im Frauen-KZ

    Geschlecht als Vorstellung und Praxis

    NS-Diskurse und Nachkriegsnarrative

    Gesamtfazit

    Anhang

    Kurzbiografien von KZ-Aufseherinnen

    Verzeichnis der Tabellen

    Abkürzungsverzeichnis

    Verzeichnis der Archivalien, Archivbestände und der Literatur

    Dank

    Zum Autor

    Einführung

    Im Zentrum der vorliegenden Studie steht die Frage, wie sich erklären oder verstehen lässt, dass sich so viele Menschen in der NS-Zeit in Europa an Disziplinierungs- und Unterdrückungspraktiken sowie an Verletzungs- und Tötungsgewalt beteiligten. Diese Thematik wird nicht abstrakt, sondern konkret am Beispiel der deutschen Aufseherinnen im »weiblichen Gefolge der Waffen-SS« im zentralen Frauen-KZ Ravensbrück und dessen größtem Außenlager in Neubrandenburg behandelt. Mit dem Akzent auf Akteurinnen richtet sich die Arbeit gegen die Tendenz in der KZ-Forschung, das Männerspezifische der Männer-KZ-Lager nicht als solches zu markieren, sondern zum Allgemeingültigen zu erklären und die Geschlechterdifferenz zu ignorieren.¹ Darüber hinaus nimmt sie die Anregung der Alltagsgeschichte auf, die »angeblich Namenlosen«² in der Geschichte, und zwar in diesem Fall die oft als homogene Einheiten dargestellten SS-Aufseherinnen und weiblichen KZ-Gefangenen in ihren unterschiedlichen sozialen Positionen, Erfahrungen, Wahrnehmungsperspektiven, Vorstellungswelten und Handlungspraktiken sichtbar zu machen. Aus der interdisziplinären Gewaltforschung werden schließlich Forschungsdiskussionen aufgenommen, die die Mehrschichtigkeit und Wechselwirkungen verschiedener Gewaltformen in den Blick nehmen.

    Damit stehen folgende Fragen im Vordergrund: Welche Handlungsräume hatten SS-Aufseherinnen im Ravensbrücker Frauen-KZ? In welchen sozialen Räumen bewegten sie sich? Welche individuellen Handlungsformen waren ihnen in diesen Räumen möglich? Welche Karrieren konnten sie im KZ machen? Welche Rolle spielte Gewalt bei der Bewachung der Zwangsarbeit der weiblichen KZ-Gefangenen und für die Herstellung von Herrschaftsverhältnissen? Welche Vorstellungen von Geschlecht lassen sich in den Handlungspraktiken der SS-Aufseherinnen erkennen? Schließlich ist zu fragen, auf welcher Textgrundlage sich all diese Fragen beantworten lassen. Welche Narrative strukturierten diese Texte? Diese Fragen lassen sich in fünf Theoriediskussionen einordnen: Handlungsräume, Gewalt, Arbeit, Geschlecht und Narrativität.

    Theorieperspektiven und Fragestellungen

    Handlungsräume

    Das Thema Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen ordnet sich in alltags- und mikrogeschichtliche Perspektiven der Forschung zum NS-Terror ein. Im Zentrum stehen dabei individuelle und kollektive Handlungspraktiken wie Eigenaktivität, Eigensinn, Gruppenkohäsion, Kameradschaft oder Kameraderie auf den unteren Hierarchieebenen von Staat und Gesellschaft im Nationalsozialismus.

    Der amerikanische Historiker Robert Gellately erklärte das Wirksamwerden von Terror im nationalsozialistischen Deutschland bereits Anfang der 1990er Jahre mit einem gewissen »Maß an Eigenaktivität«³ ganz normaler Bürger. Diese hätten z. B. bei der Gestapo mit falschen oder fragwürdigen Angaben Menschen denunziert, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen.⁴ »Eigenaktivität« versteht er demnach als eine Handlungsweise, die von staatlichen Stellen weder befohlen noch angefordert, wohl aber toleriert oder begrüßt wurde. Dieser Begriff wird auf die SS-Aufseherinnen übertragen und mit der Frage verknüpft, welche Gewaltpraktiken oder Handlungsweisen sie im Frauen-KZ eigenaktiv, ohne Befehl ihrer übergeordneten, meist männlichen SS-Vorgesetzten durchführten, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein.

    Das Wechselverhältnis zwischen individuellen Handlungsmöglichkeiten und Gruppenkohäsionsprozessen untersuchte der amerikanische Historiker Christopher R. Browning.⁵ Am Beispiel eines Reserve-Polizeibataillons zeigte er die individuellen »Wahlmöglichkeiten« bei Mordaufträgen und »die Verantwortung für das eigene Tun […] bei jedem einzelnen« auf.⁶ Dabei stellte er fest, wie wirkmächtig »kameradschaftliche Bindungen« beim Ausführen der Mordaufträge waren, die selbst bei jenen wirkten, die sie verweigerten. Wenn diese z. B. vortrugen, zu »schwach« für die Tötungsaktionen zu sein, hätten sie damit die »Männlichkeitswerte« der Mehrheit nur noch bekräftigt.

    Wolfgang Sofsky zeigte in seiner KZ-Studie, dass die Wachposten nicht überall kontrolliert werden konnten und deshalb vor Ort einen sehr großen Handlungsraum hatten,⁷ bestätigte aber in Anlehnung an Hans Buchheim⁸ die Wirkungsmächtigkeit einer negativ verstandenen »Kameraderie«.⁹ Der Historiker Thomas Kühne warnte jedoch in diesem Zusammenhang davor, »Kameradschaft« zu romantisieren oder zu dämonisieren.¹⁰ Vielmehr müsse »Kameradschaft« als erfahrungsnaher Begriff auf drei Zeitebenen untersucht werden: als Vorkriegserfahrung, als Erfahrungsprozess im Krieg und als Kriegserinnerung.¹¹ Bezogen auf die SS-Aufseherinnen kann somit gefragt werden: Welche Wahlmöglichkeiten ließen ihnen die Anweisungen »von oben«? An welchen Orten waren sie außerhalb der Kontrolle ihrer männlichen SS-Vorgesetzten? Wie deuteten und erlebten sie Kameradschaft in der NS-Zeit? Und welche Formen von Kameradschaft und Kameraderie schrieben ihnen die KZ-Überlebenden nach dem Krieg zu?

    Angeregt durch die Diskussion über die Ausstellung »Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1945«¹² wird der von Sofsky verwendete Begriff »Handlungsräume« auf der Grundlage der Konzeption des sozialen Raums von Pierre Bourdieu¹³ sowie alltagsgeschichtlicher, praxeologischer, historisch-anthropologischer und geschlechtergeschichtlicher Theorieansätze weiterentwickelt.¹⁴ Das Individuum wird in diesen Theorieperspektiven nicht als autonomes Subjekt verstanden,¹⁵ sondern es wird gefragt, wie es sein soziales Umfeld wahrnimmt und deutet und wie ökonomische, soziale und andere Bedingungen seine Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten strukturieren, ohne das Individuum als »Produkt« dieser Bedingungen zu begreifen.¹⁶ Dabei wird auf die Rahmentheorie Erving Gofmanns in Anlehnung an Christian Gudehus Bezug genommen, der den inneren Rahmen einer konkreten Handlungssituation (anwesende Akteure, räumliche Situation) vom sozialen Rahmen (Befehlsstrukturen sowie die im selben Raum agierenden Akteure) und von historisch-gesellschaftlichen bzw. institutionellen Rahmungen (Planungen auf der Führungsebene von Staat, Partei und Wirtschaft in der NS-Zeit, staatlicher Rassismus und Antisemitismus, Kriegsentwicklung usw.) unterscheidet.¹⁷ Insofern wird ein Ansatz verfolgt, der von sozialen Rahmungen individuellen Handelns ausgeht. In Bezug auf die SS-Aufseherinnen ist also stets zu fragen, welche sozialen Einflüsse von außen auf ihr individuelles Handeln wirkten und dieses zugleich auch möglich machten.

    Dabei geht es auch darum, Individuen »in ihrer jeweiligen Besonderheit eine Transparenz und Lebendigkeit« zu verleihen, die in strukturalistischen Analysen oft verloren geht.¹⁸ So kritisiert der Historiker Gerhard Paul, dass in den strukturgeschichtlichen Ansätzen zur NS-Diktatur die Täter der Schoah nicht vorkommen oder »allenfalls als willen- und motivlose Verkörperungen von Strukturen« erschienen.¹⁹ Kulturwissenschaftliche Praxistheorien stellen hingegen die Frage, »wie die Handelnden praktische Handlungsmuster und -stränge immer wieder neu im Alltag in Gang setzen«.²⁰ Deshalb wird gefragt, wie die SS-Aufseherinnen z. B. in Lagerordnungen oder Dienstanweisungen vorgegebene Handlungsmuster in eine alltägliche Handlungspraxis transformierten und gegebenenfalls modifizierten.

    Die Machtverhältnisse, in denen sich die Aufseherinnen gegenüber den ihnen vorgesetzten SS-Männern und den ihnen unterstellten weiblichen Gefangenen bewegten, werden nach dem Konzept »Herrschaft als soziale Praxis« als bewegliche Kräftefelder verstanden, die ihre Konturen durch die Aktivität der im sozialen Raum agierenden Akteurinnen und Akteure immer wieder verändern.²¹ Dabei wird an den Machtbegriff Michel Foucaults angeknüpft, der Macht nicht als Institution oder Struktur, sondern als etwas definiert, das sich »von unzähligen Punkten aus und im Spiel ungleicher und beweglicher Beziehungen vollzieht«.²² Macht ist insofern eine stetige Bewegung und eine »komplexe Wechselbezie-hung«²³.

    In diesem Sinne geht es darum, wie die politisch Herrschenden ihre Ziele durchsetzen und bei den Untergebenen die Bereitschaft erzeugen konnten, vorauseilend oder auf Anweisung mutmaßliche und tatsächliche Erwartungen in Handlungspraktiken umzusetzen. Bezogen auf das Thema dieser Arbeit heißt das: Wie »arbeiteten« die Aufseherinnen Himmler und den KZ-Kommandanten »entgegen«?²⁴ Und welche Formen von Eigenaktivität oder Eigensinn zeigten sie dabei?

    Der Begriff »Eigensinn« entstand im 18. Jahrhundert als Bezeichnung für unterschiedliche Formen von Widerborstigkeit, Verstocktheit und Sturheit in Verhalten, Körperhaltung und Körpersprache.²⁵ Mitte der 1980er Jahre wurde der Begriff in die alltagsgeschichtliche Theoriedebatte eingeführt.²⁶ Kritisiert wurde damit das bipolare Konzept von Herrschaft und Widerstand als Grundmatrix von Geschichte und Gesellschaft.²⁷ Die »relative Stabilität und Dauerhaftigkeit gerade diktatorischer Herrschaft« wurde mit der Gleichzeitigkeit von »herr-schaftskonforme[n] Handlungsweisen« und punktuellen Formen des Distanznehmens und Ausweichens gegenüber herrschaftlichen Lenkungsversuchen erklärt.²⁸ Zuletzt hat Elissa Mailänder Koslov am Beispiel der KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Majdanek solche Formen punktuellen Sich-Entziehens in deren Freizeitverhalten untersucht.²⁹ Der amerikanische Historiker Andrew Stuart Bergerson hat die These vertreten, dass »der Nazi-Eigensinn« die »Nazi-Revolution herausgefordert«, aber zugleich auch vorangetrieben habe.³⁰

    In diesem Sinne wird in der Arbeit der Frage nachgegangen, in welchen Feldern die Aufseherinnen »Eigensinn« entwickelten. Dabei ist konzeptionell zwischen Eigensinn und Eigenaktivität zu unterscheiden: Während Eigenaktivität von SS-Aufseherinnen Handlungsweisen meint, die von männlichen SS-Vorgesetzten weder befohlen noch verlangt, wohl aber zustimmend hingenommen wurden, meint Eigensinn Praktiken, die mit Widerborstigkeit und Sturheit Erwartungshaltungen von Vorgesetzten durchkreuzten, aber nicht unbedingt die grundsätzlichen Ziele der Verfolgung, Internierung und Ermordung von KZ-Häftlingen anfochten.

    In der alltagsgeschichtlichen Theorie wird »Eigensinn« außerdem von »Interesse« konzeptionell unterschieden: Wenn ein Individuum Interesse an bestimmten Objekten (z. B. materiellen Gütern, Lohnerhöhungen, Statuspositionen) hat, agiert es intentional und zweckrational: Es kalkuliert Risiken, handelt strategisch und effizient.³¹ Eigensinn hingegen zeigt »diffuse Konturen«, missachtet »jegliche Risikokalkulationen« und bezieht Bedürfnisse, Sehnsüchte, Emotionen, Identitäten und Ängste ein.³² Eigensinn erfasst somit auch temporäres, flüchtiges, fragiles, uneindeutiges Verhalten mit keineswegs konsistenten, »mitunter widersprüchlichen Motiven und Folgen«.³³ Auch diese begriffliche Unterscheidung wird in den Analysen berücksichtigt.

    Formen der Gewalt

    Seit den 1990er Jahren gibt es eine intensiv geführte interdisziplinäre Theoriedebatte zu Gewalt, die bisher jedoch nur begrenzt in die KZ-Forschung eingeflossen ist.³⁴ Die theoretischen Konzepte und Begriffe der Gewaltforschung sollen für diese Arbeit fruchtbar gemacht werden.

    Obwohl der Begriff der strukturellen Gewalt des norwegischen Politologen Johann Galtung zunehmend in Kritik geraten ist, ist er bis heute aus der theorieorientierten Gewaltdiskussion nicht wegzudenken.³⁵ Galtung verstand unter »struktureller Gewalt« jede Einschränkung menschlicher Bedürfnisse und Rechte, vom Recht auf Arbeit bis zum »Bedürfnis nach Wohlbefinden«.³⁶ Diese Dehnung und Zerrung des Gewaltbegriffs kritisierte vor allem Heinrich Popitz: Gewalt sei eine »Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt«.³⁷

    Diese Definition griff die »neuere Gewaltforschung« Anfang der 1990er Jahre auf: Sie betonte die Leibhaftigkeit des Gewaltzufügens und Gewalterleidens.³⁸ So kritisierte Birgitta Nedelmann die sogenannte Mainstreamforschung, weil sie »ihr analytisches Interesse von der Gewalttat selbst auf die ihr vorgelagerten Ursachen« verlagere.³⁹ Trutz von Trotha warf der »Ursachen- und Faktoren-Soziologie« vor, dass sie soziale Probleme für den Ausbruch von Gewalt verantwortlich mache und damit die mögliche »Anlaßlosigkeit«, »Situationsoffenheit und Prozeß-haftigkeit der Gewalt« außer Acht lasse.⁴⁰ Eine »genuine Soziologie der Gewalt« müsse aber bei der Gewalt selbst ansetzen und sie als eine Form der sozialen Ordnung begreifen. In diesem Sinne hat Wolfgang Sofsky ausgeführt, dass Gewalt im KZ habitualisiert worden sei und schließlich »fast alle sozialen Situationen dominiert habe«.⁴¹

    Das ausschließlich auf körperliche Gewalt fokussierte Konzept wird jedoch zunehmend kritisiert,⁴² so auch in der KZ-Forschung. So bemängelt Marc Buggeln die »Reduktion des Gewalt-Begriffs auf körperliche Gewalt«, weil sie »die strukturell angelegte Unterversorgung der Häftlinge« nicht in den Blick nehme.⁴³ Zwar hält er Galtungs Gewaltdefinition ebenfalls für »zu offen«, sieht aber keinen Sinn darin, »den Gewaltbegriff im Popitzschen Sinne zu verengen«. Vielmehr müssten »die Verbindungslinien zwischen direkter physischer Gewalt und struktureller Gewalt genauer« untersucht werden.

    In ähnlicher Weise schlägt auch Elissa Mailänder Koslov vor, Gewalt als »ein breites Spektrum von Handlungen und Erfahrungen« zu untersuchen, das »von der Gewaltandrohung durch einen Blick, eine Geste oder ein Wort bis zu körperlicher Verletzung und Tötung« reiche.⁴⁴ Sofskys Konzept der Habitualisierung der Gewalt verdecke genau diese »Mikrodynamik der Gewalt«.⁴⁵ Diese entstehe vielmehr »in einem komplizierten Wechselspiel verschiedenster Akteurinnen und Akteure, die auf unterschiedlichen Ebenen agieren und jeweils unterschiedlichsten Impulsen, Anreizen, Bedürfnissen und Zielen folgen«.⁴⁶

    Dieser Ansatz lässt sich durch eine soziologische Studie Maja Suderlands erweitern, die Pierre Bourdieus Begriff der »symbolischen Gewalt« in die KZ-Forschung eingeführt hat.⁴⁷ Überzeugend weist sie nach, dass der »symbolischen Gewalt« in den »hermetisch abgeschlossenen Sozialräumen« des KZ eine »ganz besondere Bedeutung« zukomme.⁴⁸ Als Symbole dieser Gewalt begreift sie Worte, Gesten und Gegenstände, »die an Stelle von etwas anderem stehen, das nicht explizit gemacht werden muss«, und die trotzdem genauso wirkungsmächtig eine Machtasymmetrie herstellen.

    Im Werk Pierre Bourdieus gibt es noch einen weiteren zentralen Begriff, der von der KZ-Forschung produktiv aufgenommen werden könnte: die »sanfte Gewalt«. Bourdieu versteht darunter den Einsatz einer »unsichtbaren, verkannten und gleichermaßen freiwilligen wie aufgezwungenen Gewalt«.⁴⁹ Mit diesem Ansatz kann man z. B. Essensgeschenke, Großzügigkeiten, Vertrauensbeweise und Sondergenehmigungen von SS-Aufseherinnen an einzelne weibliche Funktionshäftlinge als Ausdruck einer interessengeleiteten Herrschaftsbeziehung und eines ungleichen Machtverhältnisses begreifen, mit denen die weiblichen Gefangenen in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und somit gesteuert und gelenkt werden konnten.

    Zudem kann die KZ-Forschung durch den Begriff der »infinitesimalen Gewalt« Michel Foucaults bereichert werden. Foucault versteht darunter »einen fein abgestimmten Zwang« auf die Mechanik des Körpers, die bis ins Kleinste gehe: »Bewegungen, Gestik, Haltungen, Schnelligkeit«.⁵⁰ Einen solchen Zwang übten die SS-Aufseherinnen z. B. bei der Durchführung des Appells aus: Die Gefangenen mussten in geordneten Fünferreihen zügig zum Appellplatz marschieren, anschließend stundenlang strammstehen und durften ihren Körper in keiner Weise bewegen. Diese Gewalt ist nicht durch einen momentanen körperlichen Übergriff gekennzeichnet, sondern durch einen länger andauernden Drill des Körpers.

    Auch die körperliche Verletzungsgewalt kann ausdifferenziert werden. In der Gewalttheorie wird idealtypisch »kleine Gewalt«, die Menschen mit ihren bloßen Körperteilen (Hand, Fuß oder Faust) ausüben, von Verletzungsgewalt mit Schlaginstrumenten unterschieden, bei der Täter oder die Täterin das Opfer härter schlagen kann und es nicht direkt berühren muss.⁵¹ Abgesehen von dieser Unterscheidung ist aber für die KZ-Forschung vor allem der auf Jan Philipp Reemtsma zurückgehende Begriff der »autotelischen Gewalt« von Bedeutung. Er bezeichnet eine Gewalt, die keinem instrumentellen Zweck dient, »die nicht mehr bloß abschreckt«, sondern nur »auf die Zerstörung der Integrität eines Körpers« zielt und der Ratio nicht zugänglich ist.⁵² Buggeln hat diesen Begriff als Erster in der KZ-Forschung angewandt, gibt jedoch zu bedenken, dass sich autotelische und instrumentelle Gewalt im KZ oft miteinander verbinden.⁵³

    Intensiv diskutiert wird in der Gewaltforschung überdies der Begriff »Folter«. In der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984 wird Folter als Handlung definiert, bei der »vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden«, und zwar aus vier Gründen: 1) um eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, 2) um eine begangene Tat zu bestrafen, 3) um einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen und 4) um jemanden zu diskriminieren.⁵⁴ Wolfgang Sofsky hat jedoch die These vertreten, dass »die moderne Folter« sich »von solchen Bindungen weitgehend frei« mache, »obwohl die alten Vorstellungen immer mitschwingen«.⁵⁵ Das Besondere der Folter sei, dass sie das Sterben in eine »andauernde Pein« verwandle. In der vorliegenden Studie werden die UN-Anti-Folter-Konvention, Sofskys Thesen und die darauf aufbauende »historische Anthropologie der Folter«⁵⁶ zur Analyse einzelner Folterpraktiken herangezogen. Es ist jedoch Buggeln zuzustimmen, dass »Folter« im KZ »ein häufiges und in vielen Lagern ein tägliches Phänomen« war und dass dort eigentlich fast alle Gewalttaten »auch als Folter bezeichnet werden« könnten.⁵⁷ Insofern lassen sich Folterpraktiken schwer von anderen Gewalttaten im KZ abgrenzen. Das gilt z. B. auch für den Begriff »Exzess«, der ebenfalls zunehmend kontrovers diskutiert wird. Darunter wurden zunächst »Verbrechen […] ohne jeden Befehl«⁵⁸, »ohne jeden Anlaß, ohne […] Ziel«⁵⁹ verstanden. Mailänder Koslov hat jedoch die Frage gestellt, ob man »in der Praxis« zielgerichtete und ziellose Gewalt überhaupt voneinander unterscheiden kann.⁶⁰ So betonen auch Susanne Krasmann und Jürgen Martschukat, dass man untersuchen müsse, »wie exzessive Gewalt sich in eine spezifische Rationalität der Machtausübung einfügt«.⁶¹ Einen ähnlichen Rationalitätsbegriff bringt Stefan Hördler in die Diskussion der KZ-Forschung ein: Es müsse darum gehen, »den Maßnahmenkatalog zur Steuerung und zur Erhaltung der Kontrolle über die Lager« aufzudecken.⁶²

    Jacques Sémelin wiederum hat die Gewaltforschung durch den Begriff »extreme Gewalt« bereichert, die sich von anderen Gewaltformen dadurch unterscheidet, dass sie in quantitativer und qualitativer Hinsicht »bis zum Äußersten« tendiert.⁶³ Unter der quantitativen Dimension versteht er eine Gewalt, die zu einer hohen Todesopferzahl führt.⁶⁴ Das qualitative Moment sieht er vor allem »in unfassbaren Grausamkeiten und Gräueltaten am menschlichen Körper […] sogar noch nach dem Tod«. In Ravensbrück und Neubrandenburg führte die Gewalt vor allem in den letzten fünf Monaten der Existenz der Lager oft zum Tod der Gefangenen. Extreme Gewalt, die sich durch eine »unfassbare Grausamkeit« auszeichnete, war jedoch während der gesamten Lagergeschichte immer wieder zu beobachten.

    Sémelin betont selbst, dass das, was er als »extreme Gewalt« bezeichnet, von anderen Autoren als »Grausamkeit« kategorisiert werde. Diese Autoren unterscheiden »Grausamkeit« konzeptionell von »Gewalt«: Während »Gewalt« Schmerz erzeuge, verfolge »Grausamkeit« explizit das Ziel, dem Opfer Schmerz zuzufügen.⁶⁵ Dabei gehe es nicht darum, so Elissa Mailänder Koslov, »Grausamkeit zu psychologisieren oder sie in sexuell-sadistischen Erklärungsmustern zu begreifen«, sondern »den mikrosozialen Kontext sowie die semantischen Be-Deutungen von Grausamkeit« zu erkunden.⁶⁶ Grausamkeit könne auch ganz ohne körperliche Gewalt auskommen, so Trutz von Trotha, und sich auf die Psyche des Opfers konzentrieren, z. B. durch die völlige Isolation der Opfer.⁶⁷

    In der vorliegenden Studie wird untersucht, welche Formen der Gewalt in Ravensbrück und Neubrandenburg angewandt wurden, wie sie von den Überlebenden gedeutet und von den Aufseherinnen gerechtfertigt wurden. Darüber hinaus geht es darum, die soziale Bedeutung, Rationalität, Irrationalität und die Wechselwirkungen in der Praxis dieser Gewaltformen zu erkunden.

    Arbeit und Produktivität

    Eine zentrale Frage besteht darin, ob die Gewalt in Bezug auf die wirtschaftliche Ausbeutung der Arbeitskraft der KZ-Gefangenen von Nutzen war. Forschungsgeschichtlich ist diesbezüglich die klassische Studie von Martin Broszat von Bedeutung, weil er erstmals die These vom sogenannten Funktionswandel der KZ-Lager vertrat: Im Winter 1941/42 sei »der Arbeitseinsatz-Gesichtspunkt« in einem solchen Ausmaß zum »dominierenden Faktor« des KZ-Systems geworden, dass die auf »Terror, Niederhaltung und Diskriminierung abgestellten früheren Regeln des inneren Lagerbetriebs« gelockert worden seien.⁶⁸ Kritik an dieser These wurde vor allem von Hermann Kaienburg und Wolfgang Sofsky geübt: Die wichtigste Funktion der NS-Konzentrationslager, die »Repression und Vernichtung von politischen Gegnern und unerwünschten Minderheiten«, habe sich »über alle organisatorischen Wandlungen bis 1945 im wesentlichen erhalten«.⁶⁹ Die vom Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) »propagierte Umstellung der Häftlingsarbeit auf wirtschaftliche Produktivität« habe »die eingeübte Terrorpraxis vor Ort nicht durchbrochen«.⁷⁰ »Weder Ideologie noch Ökonomie«, so Sofsky, sondern »Gewalt, Terror und Tod« hätten »die soziale Struktur der Arbeit« im KZ geprägt.⁷¹

    Deshalb schlug er den Begriff »Terrorarbeit« zur Charakterisierung der KZ-Häftlingsarbeit vor, der in seiner »reinen, idealtypischen Form« eine Arbeit bezeichne, die den »Wert der Arbeitskraft« nicht erhalte, sondern vergeude. Darin sah er auch einen konzeptionellen Unterschied zum Begriff der Sklavenarbeit: Sklaverei sei letztlich auf Ausbeutung angelegt, KZ-Arbeit jedoch auf Terror und Tod. Auch den Begriff der Zwangsarbeit lehnte er ab: Häftlinge seien zwar zur Arbeit gezwungen worden, doch die Arbeit sei »vor allem ein Mittel der Tortur« gewesen.⁷² In deutlicher Abgrenzung zu Kaienburg hielt er es jedoch für einen »intentionalistische[n] Fehlschluß, die Wirklichkeit der Lager aus den rassistischen Vorstellungen der Täter oder den Plänen der Leitungsbehörden abzuleiten«.⁷³

    Mark Spoerer schloss sich in seinen Studien Sofskys Kritik an der Verwendung des Sklavenarbeitsbegriffs an, verteidigte jedoch den Begriff »Zwangsarbeit«: Dieser bezeichne lediglich »die rechtlich institutionalisierte Unauflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses« und »die geringen Chancen, nennenswerten Einfluß auf die Umstände des Arbeitseinsatzes zu nehmen«.⁷⁴ Einen Schwerpunkt lenkte er auf die Frage, ob die Unternehmen von der KZ-Häftlingsarbeit profitierten.⁷⁵ Dabei unterschied er zwischen realer und erwarteter Produktivität. Verglichen mit der Produktivität der freien Arbeit von Deutschen und der Zwangsarbeit von Ausländern sei die Leasinggebühr, mit der die Unternehmen die Häftlinge von der SS ausliehen, »marktkonform« gewesen, das heißt, dass die Unternehmen an KZ-Häftlingen »wahrscheinlich nicht oder kaum mehr« als an anderen Arbeitern verdienten.⁷⁶ Letztlich sei jedoch dieser »Vergleich fiktiv«, da zur selben Zeit kaum noch andere Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Deshalb sei es sinnvoller zu fragen, ob ein Unternehmen erwartete, von der KZ-Häftlingsarbeit zu profitieren. In zwei Dritteln der Fälle sei dies nachweisbar.

    Dieses Ergebnis bestätigte Marc Buggeln.⁷⁷ Im Unterschied zu Spoerer plädierte er jedoch dafür, die KZ-Häftlingsarbeit als Sklaverei zu bezeichnen.⁷⁸ Dabei kritisierte er insbesondere die These Sofskys, dass die Zwangsarbeit im KZ keinen Wert gehabt habe.⁷⁹ Gerade die Tatsache, dass das NS-Regime ab Sommer 1944 »arbeitsfähige Juden« nicht mehr im besetzten Polen ermordete, sondern ins Reichsgebiet deportiert habe, um dort ihre Arbeitskraft in der Kriegsindustrie auszubeuten, zeige, dass »der Wert der KZ-Häftlinge […] immer noch ein Faktor in den Planungen der Machthaber«⁸⁰ gewesen sei. Auch kritisierte er Sofskys Unterscheidung zwischen Terrorarbeit und Sklaverei: »Fast alle Formen von Sklaverei gebrauchen Gewalt und Terror, um Menschen zur Arbeit zu zwingen.«⁸¹ Deshalb seien Arbeit und Terror keine Widersprüche, sondern hätten sich im KZ gegenseitig verstärkt.⁸² Wichtig sei vielmehr, die »unterschiedlichen Formen von Sklaverei« zu unterscheiden.

    Im Unterschied zu Broszat konnte auch Nikolaus Wachsmann in der Gleichzeitigkeit von »Ökonomie« und »Vernichtung« kein Paradoxon erkennen.⁸³ Vielmehr handle es sich um »zwei Seiten derselben Medaille«: Aus Sicht der »Nazi-Hardliner« seien beide Projekte für den Sieg im Krieg notwendig gewesen: »die rücksichtslose Vernichtung aller wahrgenommenen Bedrohungen (und die Juden wurden als größte Gefahr gesehen) und die Mobilisierung anderer Ressourcen für die Kriegsanstrengungen«.⁸⁴

    Auch wenn man die Einwände Buggelns und Wachsmanns beachtet, bleibt die Frage Sofskys aktuell, inwiefern die Planungen der Führungsebene des NS-Staates auch tatsächlich in der alltäglichen Praxis in den Konzentrationslagern umgesetzt wurden. Außerdem zeigt die gesamte Debatte über die Kategorisierung der KZ-Zwangsarbeit, dass der Charakter dieser Arbeit immer auch vom Verhalten der Bewacherinnen und Bewacher abhängig war, die vor Ort die Gefangenen zur Arbeit zwangen und antrieben.⁸⁵ Im Fall der Frauenlager Ravensbrück und Neubrandenburg waren dies vor allem die SS-Aufseherinnen.

    Will man den Alltag dieser Bewachungssituation erschließen, ist es aber auch notwendig, die Erwartungen und Interessen der Unternehmensleitungen sowie das Verhalten der Zivilbeschäftigten und männlichen SS-Führer vor Ort in die Analyse einzubeziehen. In dieser Weise sollen am Fallbeispiel von Schneidereien der Gesellschaft für Textil- und Lederverwertung mbH (Texled), der Fertigungsstelle der Siemens & Halske AG (S & H AG) in Ravensbrück und der Mechanischen Werkstätten in Neubrandenburg (MWN) der Charakter der Arbeit und die Zwangsarbeitsverhältnisse untersucht werden. Die Forschung hat sich mit diesen Zwangsarbeitsorten zwar bereits befasst, aber die zentrale Frage, welche Arbeitsbedingungen dort herrschten und welche Rolle die SS-Aufseherinnen dabei spielten, ist noch nicht hinreichend beantwortet.

    So wird z. B. im Falle der Texled in der Forschung überwiegend davon ausgegangen, dass dieses SS-Unternehmen eine sehr hohe reale Produktivität aufwies.⁸⁶ Nach Kaienburg waren die Überschüsse so groß, dass die Firma bewusst unrentable Betriebe mitführte, starke Investitionen tätigte und Gewinne buchhalterisch versteckte, um die gesetzlich erlaubte Gewinnmarge nicht zu überschreiten.⁸⁷ Die Gewalt der SS-Aufseherinnen wird in diesem Zusammenhang zumeist instrumentell gedeutet: Das ständig erhöhte Arbeitspensum sei »im wahrsten Sinne des Wortes aus den Frauen herausgeprügelt« worden.⁸⁸

    Auch in Bezug auf die ab Juni 1942 nacheinander errichteten Werkhallen der S & H AG und der MWN wird zumeist angenommen, dass die Gewalt dazu diente, die Arbeitsproduktivität der Gefangenen zu erhöhen.⁸⁹ Bernhard Strebel weist als Einziger darauf hin, dass die SS-Aufseherinnen die Gefangenen auch »ohne jeglichen Anlaß schikanierten und quälten« und dass diese deshalb »die Arbeitsleistung nicht im geforderten Maße« hätten erbringen können.⁹⁰ Insofern stellt sich bei allen Betrieben der Textil- und Kriegsindustrie die Frage nach dem Verhältnis und den Wechselwirkungen zwischen autotelischer und instrumenteller Gewalt.

    Geschlecht als handlungsorientierte Kategorie

    Der Begriff »Geschlecht« wird in der vorliegenden Studie als eine historische, soziale, handlungsorientierte und mehrfach-relationale Kategorie verwendet.⁹¹ In dieser Perspektive wird vor allem das Konzept des Doing Gender von Candace West und Don H. Zimmerman aufgegriffen, die darunter ein breites Spektrum an Verhaltensweisen verstehen, durch die Menschen Geschlechterstereotypen zugewiesen werden.⁹² Die Soziologin Carol Hagemann-White fasst diesen Ansatz pointiert zusammen: »Geschlecht ist nicht etwas, was wir ›haben‹ oder ›sind‹, sondern etwas, was wir tun.«⁹³ Da »Geschlecht« insofern ein »konstitutives Element von gesellschaftlichen Beziehungen« ist, verleiht es »Machtbeziehungen Bedeutung«.⁹⁴ Es geht also darum, herauszufinden, wie Geschlechterverhältnisse historisch erfahren, gedeutet, eingegangen und verändert werden.⁹⁵ Wenn die Geschlechter dabei »ihre Verschiedenheit darbieten«, ist nicht auszuschließen, dass es auch Elemente gibt, die »beiden Geschlechtern gleich möglich sind, auch wenn sie beim jeweils anderen Geschlecht seltener vorkommen«, so Hagemann-White.⁹⁶

    Betrachtet man aus dieser geschlechtergeschichtlichen Perspektive die feministische Debatte der 1990er Jahre zur Frage, ob Frauen in der NS-Zeit als »Opfer« oder »Täterinnen« einzustufen sind, so wird deutlich, dass hier der Begriff »Frau« vor allem als eine biologische Einheit und nicht als eine durch das Handeln der Akteure performativ hergestellte Kategorie verstanden wurde.⁹⁷ Zu Recht kritisierten Dagmar Reese und Carola Sachse, dass dadurch die Handlungsräume von Frauen in ihrer Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Widersprüchlichkeit nicht ausreichend thematisiert wurden.⁹⁸ Es müsse vielmehr darum gehen, so Kirsten Heinsohn, Barbara Vogel und Ulrike Weckel, herauszufinden, »wie Frauen die an sie herangetragenen Erwartungen, Zumutungen, Chancen und Behinderungen handelnd verarbeitet« hätten.⁹⁹ Bezogen auf die KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg wird es insofern u. a. darum gehen, welche Bilder und Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit ihre Geschlechterpraxis prägten.

    Bisher ist auf diese Fragen in der Forschung vielfach nur indirekt eingegangen worden. Die Historikerin Claudia Koonz z. B. löste mit der These, dass die Frauen in der NS-Zeit »an ihrem ›natürlichen Platz‹« geblieben seien und dadurch »die Welt der Familie von der männlichen Welt der Brutalität, Gewalt, Korruption und Macht sorgsam getrennt«¹⁰⁰ hätten, den sogenannten Historikerinnenstreit aus.¹⁰¹ So wies z. B. Gudrun Schwarz dieses Klischee entschieden zurück: Die »Frauen im Apparat der SS« hätten vielmehr »effektiv, rational und professionell daran gearbeitet, daß der Prozeß der Vernichtung nicht ins Stocken geriet«.¹⁰² Die Frage, welchen Geschlechterbildern sie im KZ-Dienst folgten, stellt Schwarz jedoch nicht.

    Auch in der Debatte um den Vergleich der Gewaltbereitschaft von SS-Männern und Aufseherinnen in Außenlagern ging es im Kern um die Frage, welche Geschlechterpraktiken diese verfolgten. Isabell Sprenger, Gabriele Pfingsten, Claus Füllberg-Stolberg und Bernhard Strebel vertraten die These, dass Aufseherinnen in den Frauenlagern nicht so gewalttätig gewesen seien wie ihre Kollegen in den Männer-KZs.¹⁰³ Tino Jacobs und Irmgard Seidel stellten hingegen keinen »generellen Unterschied in der Gewaltbereitschaft des weiblichen und männlichen Bewachungspersonals« fest.¹⁰⁴

    Gemeinsam ist diesen Studien, dass sie das biologische Geschlecht nicht immer klar von Geschlecht als Vorstellung und performative Praxis abgrenzen. Zudem wurde kaum beachtet, dass sich diese verge-schlechtlichten, homogenisierenden Beschreibungsmuster vermeintlich weiblicher und männlicher Verhaltensweisen im KZ oft erst in der Nachkriegszeit herausgebildet haben. Mehrere Studien der letzten beiden Jahrzehnte haben unser diesbezügliches Wissen erheblich erweitert.¹⁰⁵ Wegweisend war dabei ein Buch von Jens Ebert und Insa Eschebach, in dem sie darstellten, wie der Diskurs in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR über SS-Aufseherinnen »das grauenhafte Funktionieren der NS-Lager zum Problem« einiger weniger »SS-Bestien« stilisierte.¹⁰⁶ Zuletzt belegte Anette Kretzer am Beispiel des ersten britischen Ravensbrück-Prozesses, wie die Anklage das Verhalten der Aufseherinnen als »Abweichungen von geschlechtsspezifischen Normalitätserwartungen« präsentierte.¹⁰⁷ Die Angeklagten ihrerseits hätten versucht, »ihre Konformität zu idealisierter Weiblichkeit« zu behaupten.

    Nur wenige Studien gehen der Frage nach, an welchen Männlichkeits- und Weiblichkeitsbildern sich SS-Männer und Aufseherinnen in der NS-Zeit orientierten. Karin Orth beschäftigte sich mit der Frage, welche Verhaltensweisen »als Inbegriff von Männlichkeit« Vorbildfunktion für die männliche SS im KZ hatten.¹⁰⁸ Paula Diehl stellte die Bilderproduktion idealisierter Männlichkeit am Beispiel des SS-Mannes in der NS-Propaganda dar.¹⁰⁹ Jane Caplan kritisierte die typologischen KZ-Studien von Bruno Bettelheim, Terrence des Pres und Wolfgang Sofsky, weil sie das Männliche nicht markierten und das Weibliche nur als Ausnahme von der männlichen Regel präsentierten.¹¹⁰ Vor allem Sofsky warf sie vor, dass er die in der SS kultivierte Verbindung zwischen »Macht und Männlichkeit, zwischen Macht und Hyper-Männlichkeit« übergehe. Über die SS-Aufseherinnen schrieb sie hingegen, dass sie bei ihrer Arbeit ihre »›weiblichen‹ Werte und Verhaltensweisen« hätten unterdrücken müssen.¹¹¹ Diesen letzten Punkt betrachtete Mailänder Koslov aus einer alltagsgeschichtlichen Perspektive etwas anders: Am Fallbeispiel des Gebrauchs von Schusswaffen konnte sie nachweisen, dass sich SS-Aufseherinnen an den im sozialen Feld des KZ Majdanek von Männern und Frauen gleichermaßen geteilten Geschlechtercodierungen orientierten.¹¹²

    Die Frage, an welchen Männlichkeits- und Weiblichkeitsbildern sich die SS-Aufseherinnen in ihrem Dienstalltag orientierten, soll in dieser Studie umfassend untersucht werden: Welche Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit kritisierten sie bei ihren männlichen SS-Vorgesetzten, welche idealisierten sie, welche nahmen sie sich zum Vorbild? Welche Zeichen von Weiblichkeit präsentierten sie selbst im öffentlichen Raum des KZ und welche erlaubten oder verboten sie den weiblichen KZ-Gefangenen?

    »Akte der Sprachgebung«: Diskurse und Wirklichkeitserzählungen

    Die amerikanische Literaturwissenschaftlerin Eliane Scarry hat sich mit der grundsätzlichen Frage befasst, wie Erfahrungen von Gewalt und Folter überhaupt in Sprache ausgedrückt werden können.¹¹³ Dabei ging sie von der These aus, dass Schmerz »etwas Nichtkommunizierbares« sei, da »der Schmerz im Moment des Schmerzerleidens die Sprache« zerstöre.¹¹⁴ Wenn aber derjenige, der Schmerz erlitten hat, »diesen sprachlichen Bann bricht und den Tatsachen seines Empfindens das Wort gibt«, so Scarry, sind wir »Zeugen des Aktes der Sprachgebung«.¹¹⁵

    Als einen solchen »Akt der Sprachgebung« kann man juristische Zeugenvernehmungen deuten, in denen KZ-Überlebende oft erstmals von Gewalt- und Schmerzerfahrungen berichteten. Der Soziologe Michael Pollak hat sie in seiner KZ-Studie als »erste Gelegenheit« interpretiert, das Schweigen über das KZ zu brechen: Eine solche Aussage sei jedoch »durch die Art ihres Zustandekommens und durch die Situation, durch die individueller Erfahrung öffentliche Bedeutung beigemessen wird, ein Extrem«:

    »Dieser unpersönliche und wie eine Zwangssituation erlebte Rahmen beschränkt die Zeugenaussage auf eine begrenzte Zahl von Ereignissen und auf die Beantwortung präziser Fragen: Die Person des Zeugen und sein Leiden tritt hinter die wenigen Fakten, deren ›Wahrheit‹ es zu ergründen gilt, zurück, sein Gesprächspartner steht ihm nicht nahe und bringt ihm kein Mitgefühl entgegen, sondern repräsentiert den Beruf gerichtlicher Wahrheitsfindung. Daher sind die Aussagen ganz von den Regeln der Beweisführung in Prozessen geprägt: Beschränkung auf den Verhandlungsgegenstand, Ausschluss aller Aussagen, die als nicht zur Sache gehörig angesehen werden.«¹¹⁶

    Verwendet man juristische Nachkriegsaussagen zur Analyse von Handlungspraktiken in der NS-Zeit, muss deshalb dieser juristische Kontext gerichtlicher Wahrheitsfindung berücksichtigt werden: Was war der jeweilige Verhandlungsgegenstand? Welchen Regeln juristischer Beweisführung folgten die Ermittler, Staatsanwälte und Strafverteidiger? Welcher juristische Wahrheitsdiskurs strukturierte diese Dokumente?

    Der Begriff »Diskurs« ist dabei im Sinne Michel Foucaults als Herstellung von komplexen Wissenssystemen und Wahrheiten zu verstehen, die sich innerhalb von Denksystemen historisch formieren.¹¹⁷ Von Diskursen geht »eine handlungsleitende und wirklichkeitsprägende Kraft« aus.¹¹⁸ Insofern interpretiert die Historikerin Joan Wallach Scott Foucault etwas einseitig, wenn sie schreibt, dass Diskurse Erfahrungen strukturieren.¹¹⁹ Gegen solche Auffassungen des Diskursbegriffes hat der Historiker Richard Evans eingewandt, dass Diskurse nicht die Vergangenheit gestalten, sondern höchstens »unsere Versuche, sie darzustellen«.¹²⁰ Deshalb dürfe man die Begriffe Diskurs und Erfahrung auch nicht als Dichotomien begreifen, so die Historikerin Kathleen Canning, sondern müsse sie ihrerseits historisieren.¹²¹ In diesem Sinne wird in der vorliegenden Studie nach der Entstehung und den Folgen sowie den widersprüchlichen Positionen innerhalb von Diskursen gefragt.¹²² Erfahrung wird dabei nicht lediglich als epistemologische Kategorie verstanden, sondern es wird auch die alltagspraktische, »sinnliche, körperliche Dimension« von Erfahrungen untersucht.¹²³

    Den Begriff »Diskurs« kann man grundsätzlich von den Synonymen »Narrativ« oder »Erzählung« unterscheiden, die ein breites Spektrum von mündlichen oder schriftlichen Darstellungen von wirklichen oder fiktionalen Geschehnissen bezeichnen.¹²⁴ Hier interessieren jedoch allein die »Wirklichkeitserzählungen«, die einen »Anspruch auf unmittelbare Verankerbarkeit in der außersprachlichen Wirklichkeit erheben«.¹²⁵ Dabei wird durch das in der KZ-Forschung übliche positive Abgleichverfahren die Wirklichkeitsreferenz der Texte von Überlebenden und ehemaligen SS-Aufseherinnen überprüft.¹²⁶ Zugleich wird aber immer auch gefragt, aus welcher sozialen Perspektive die KZ-Wirklichkeit erlebt und mit welchem Interesse sie in der Nachkriegszeit dargestellt wurde. Es geht also nicht darum, eine »absolut gegebene Realität« zu rekonstruieren, sondern den »Anspruch« auf Realität selbst zum Gegenstand der Analyse zu machen, indem die jeweilige Erfahrungsperspektive und Deutungsebene thematisiert wird.¹²⁷ Aus diesem Grund wird auch das dieser Studie zugrunde liegende Material nicht als »Quelle« bezeichnet, weil »die Quellen-Metapher mit ihrer Aura des Ursprünglichen« und Reinen gerade den von Entlastungsstrategien und Vertuschungsversuchen geprägten Nachkriegsaussagen des SS-Personals in keiner Weise gerecht wird.¹²⁸

    Die Wirklichkeitserzählungen, die die wesentliche Materialgrundlage der Studie bilden, sind vor allem juristischer Natur und entstammen dem Kontext der Ermittlung von Kriegsverbrechen oder Straftaten von ehemaligen KZ-Aufseherinnen. Diese zielten vor allem auf die Rekonstruktion eines tatsächlichen Tathergangs und hatten den Zweck, dem individuellen Täter eine durch Strafgesetzbücher vordefinierte Straftat nachzuweisen.¹²⁹ Am Beispiel des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses hat der Historiker Thomas Köhler jedoch gezeigt, wie solche Ermittlungen leicht außer Kontrolle der Staatsanwaltschaften geraten und durch konkurrierende nationale oder religiöse Heroisierungsnarrative überlagert werden konnten.¹³⁰ Deshalb muss gefragt werden, inwieweit die strafrechtlichen Gesetzesgrundlagen und die sich daraus ableitenden Ermittlungsziele die Zeugenaussagen über KZ-Aufseherinnen strukturierten.

    Generell kann man konstatieren, dass in der Nachkriegszeit, vor allem in der SBZ und DDR, das Heroisierungsnarrativ des »antifaschistischen Widerstandskampfes« den Nachkriegsdiskurs zu den Konzentrationslagern dominierte, wie Susanne zur Nieden beispielhaft am Kampf um die Anerkennung als »Opfer des Faschismus« (OdF) in der SBZ/DDR nachgewiesen hat.¹³¹ Es bestimmte nicht nur die veröffentlichte Literatur über einzelne kommunistische »Heldinnen« unter den Ravensbrück-Überlebenden,¹³² sondern auch die Verbandspolitik der Überlebenden-Organisationen¹³³ sowie die Kulturpolitik in der DDR.¹³⁴ Insofern stellt sich die Frage, wie dieses Heroisierungsnarrativ auch die Darstellung von KZ-Aufseherinnen beeinflusste.

    Der amerikanische Literaturwissenschaftler James Edward Young schreibt, dass Berichte von Holocaust-Überlebenden in der Regel ihr »Zeugnis im vollen Wissen um den Ausgang der Ereignisse« beginnen. Dies führe »unweigerlich dazu […], daß vergangene Erfahrungen im Lichte der späteren in einen Kontext eingeordnet werden«.¹³⁵ Das habe zur Folge, dass »das Verständnis der Ereignisse einerseits durch das Erzählen dieser Ereignisse erzeugt« sei, »andererseits das ursprüngliche Verständnis der Ereignisse, dadurch, daß sie post factum erzählt werden, verloren geht«.¹³⁶

    Eine Folge dieser Post-factum-Erzählweise ist, dass die Überlebenden die SS-Aufseherinnen in der Regel nicht sehr detailliert beschrieben, sondern sich oft auf deren pauschale Bestialisierung beschränkten, z. B. durch die Bezeichnung mit Tiermetaphern wie »Bestien«, »Hyänen«, »wilde, grausame Hunde«.¹³⁷ Die Literaturwissenschaftlerin Constanze Jaiser hat solche Darstellungen damit erklärt, dass sich »Erfahrungen von Gewalt, Schmerz und Ohnmacht« einer »direkten, sprachlichen Vermittlungsform« entziehen und dass der Vergleich von SS-Aufseherinnen mit Tieren und Bestien eine Möglichkeit sei, sie indirekt zum Ausdruck zu bringen.¹³⁸

    Einem Vorschlag Insa Eschebachs folgend wird hier versucht, solche Darstellungen von Gewalterfahrungen mit SS-Aufseherinnen zu hinterfragen, indem »die Geschichte der interpretierenden Sichtweisen« selbst zum Thema gemacht wird.¹³⁹ Damit wird nicht nur »der Vereinheitlichung von Biografien, Motivlagen und Handlungsweisen«¹⁴⁰ entgegengewirkt, sondern jede einzelne Nachkriegsäußerung kann dadurch in ihrer Besonderheit, in ihrer spezifischen Erfahrungs- und Wahrnehmungsperspektive sowie in ihrer Referenz zum historischen Kontext kenntlich gemacht werden. Generell müsse davon ausgegangen werden, so Mailänder Koslov, dass ehemalige KZ-Aufseherinnen und KZ-Überlebende jeweils »auf einer ganz anderen Ebene« versuchen, »sich in einem möglichst guten Licht darzustellen«.¹⁴¹ Deshalb müssten »Opfer- und Täternarrative sowie Selbst- und Fremddeutungen« jeweils sichtbar gemacht werden.

    Typisch für die Nachkriegsaussagen ehemaliger SS-Aufseherinnen ist die »Selbstviktimisierung«.¹⁴² So wies die Historikerin Simone Erpel nach, dass die Erzählung ehemals dienstverpflichteter SS-Aufseherinnen, sie wären selbst »ins KZ gesperrt worden, wenn sie sich geweigert hätten, Aufseherin zu werden«, eine Legende ist.¹⁴³ Solche Erzählungen hätten die Funktion gehabt, »jegliche Verantwortung für ihr Handeln von sich« zu weisen. Dennoch wird hier im Anschluss an Mailänder Koslov davon ausgegangen, dass man in solchen Selbstviktimisierungsnarrativen »Spuren von zeitgenössischen Wahrnehmungen«, z. B. »Binnenlogiken und Wertekodexe«, erkennen kann.¹⁴⁴ Entgegen einer kulturalistischen Geschichtsauffassung geht die vorliegende Studie davon aus, dass es eine Vergangenheit jenseits der Texte und Diskurse gibt, das heißt, dass die Sprache der Nachkriegszeit Dinge, »die außerhalb ihrer selbst« liegen, benennen kann.¹⁴⁵

    Materialgrundlage: Entstehungskontexte, Aufschreibepraktiken und Narrative

    »Die Oberaufseherin Binz und der Kommandant Suhren standen auf dem Gelände vor der Kommandantur und verbrannten auf einem großen Feuer Unterlagen über die Verbrechen, die während der sechs Jahre der Dauer des Lagers in Ravensbrück verübt wurden. Beide waren unausgeschlafen und gänzlich mit Ruß verschmutzt. Das war ein unvergeßlicher Anblick.«¹⁴⁶

    Mit diesen Worten fasst die Ravensbrück-Überlebende und Historikerin Dagmar Hájková die Erinnerungen der tschechischen Überlebenden an die Aktenverbrennungsaktion der Ravensbrücker Lagerleitung zusammen, die sich über die letzten Monate der Lagergeschichte hinzog.¹⁴⁷ Obwohl auf diese Weise die meisten Zeugnisse der Verbrechen in Ravensbrück vernichtet wurden, gelang es polnischen Ravensbrück-Gefangenen, sich heimlich Durchschläge von Lagerdokumenten zu machen und diese nach ihrer Befreiung durch das schwedische Rote Kreuz für die Nachwelt zu retten.¹⁴⁸ Im Folgenden werden jene Dokumente aus der NS-Zeit und jene aus der Nachkriegszeit exemplarisch und chronologisch nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung vorgestellt, die wichtige Informationen über SS-Aufseherinnen enthalten. Es ist jeweils zu fragen, wer diese Dokumente wann nach welchem Schema verfasste, was konkret niedergeschrieben wurde und welche Narrative diese Dokumente strukturieren.

    Dokumente aus der NS-Zeit

    Das wichtigste Dokument über die Handlungsräume der SS-Aufseherinnen in Ravensbrück ist die »[vorläufige] Dienstvorschrift für das Fr. K. L.-Ravensbrück (Lagerordnung)«.¹⁴⁹ Ihre Datierung ist in der Forschung umstritten.¹⁵⁰ So finden sich in der Lagerordnung sowohl Passagen, die auf die Vorkriegszeit (Mai bis August 1939), als auch solche, die auf die Zeit zwischen September 1939 und Januar 1941 verweisen. Zugleich zeigt sie zahlreiche Parallelen mit der 1941 gedruckten »Dienstvorschrift für Konzentrationslager (Lagerordnung)« auf, die ausschließlich für Männer-KZs verfasst wurde.¹⁵¹ Offenbar wurde die Bearbeitung der Ravensbrücker Lagerordnung nicht einmal abgeschlossen, denn ein langer Paragraf, in dem von »den Ehefrauen« des »Schutzhäftlings« die Rede ist, ist wortgleich übernommen worden, ohne dass diese auf ein Männer-KZ bezogene Formulierung entsprechend überarbeitet wurde.¹⁵²

    Dominant in der Ravensbrücker Lagerordnung ist vor allem ein Sicherheitsdiskurs: KZ-Gefangene seien »volks- und staatsfeindliche Personen«, die »den Bestand und die Sicherheit des Volkes und des Staates« und »die Sicherheit des Lagers« gefährden.¹⁵³ Deshalb sollten die Aufseherinnen immer einen gewissen Abstand zu ihnen einhalten, ihre Pistole »jederzeit griffbereit« haben und in »größeren Außenkommandos« einen Wachhund bei sich führen.¹⁵⁴ Zugleich findet sich in der Lagerordnung ein Erziehungsdiskurs: Die Gefangenen sollten bestraft werden, wenn sie sich »disziplinlos und frech« benahmen, rauchten oder Alkohol tranken, »beim Wecken nicht sofort« aufstanden, im Bett liegen blieben, sich von der Arbeit drückten, faul oder nachlässig waren.¹⁵⁵ Schließlich durchzieht die Lagerordnung ein Hygienediskurs: Die Gefangenen seien auf »Ungeziefer« und »ansteckende Krankheiten« zu untersuchen, ihnen müsse »peinliche Ordnung und Sauberkeit« beigebracht werden.¹⁵⁶

    Aus dem Frauen-KZ Ravensbrück liegen zudem Arbeitseinteilungslisten, das Kontrollbuch der Torwache, die Arbeitsdienstzettel und die Stärkemeldungen aus dem Zeitraum Juni 1939 bis November 1943¹⁵⁷ sowie die »Namentliche Aufstellung der ehemaligen Lohn- und Gehaltsempfänger des FKL Ravensbrück einschließlich Jugendschutzlager Uckermark« vor.¹⁵⁸ Diese personenbezogenen Daten sind zur Identifizierung von SS-Aufseherinnen vor allem deshalb so wichtig, weil die Überlebenden deren Namen nach dem Krieg oft nur phonetisch erinnern konnten. Aus der alltäglichen Dienstpraxis einer SS-Aufseherin sind allein die »Verlautbarungen« der Oberaufseherin Anna Klein-Plaubel überliefert.¹⁵⁹

    Von der Texled sind die Jahresgeschäfts- und Monatsberichte erhalten.¹⁶⁰ Über die Mechanischen Werkstätten Neubrandenburg G.m.b.H. existieren ebenso ausführliche Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft »Deutsche Revisions- und Treuhandgesellschaft« aus Berlin.¹⁶¹ Diese Dokumente sind wichtig zur Erschließung des Alltags in den Betrieben der Textil- und Kriegsindustrie. Über das praktische Handeln der SS-Aufseherinnen und die Leidenserfahrungen der KZ-Gefangenen erfährt man darin jedoch nichts.

    In den Unterlagen einer deutschen Spruchkammer und eines französischen Militärgerichts wurden private Briefe und Postkarten von drei KZ-Aufseherinnen ausfindig gemacht,¹⁶² die diese entlasten sollten.¹⁶³ Dies beeinflusste zweifellos die Auswahl der Korrespondenzen.

    Generell fehlt in all diesen NS-Dokumenten fast vollständig die Erwähnung von Gewalt, Schmerz, Hunger, Angst und Qual, die den Alltag der Gefangenen prägten. Eine Ausnahme bildet der Brief der jüdischen Gefangenen Marianne Wachstein, die am 23. Februar 1940 im Wiener Gefängniskrankenhaus einen ausführlichen Bericht über ihre Erfahrungen mit Gewalt und Folter in Ravensbrück schrieb.¹⁶⁴ Ansonsten kann man die Erfahrungsebene der KZ-Gefangenen nur aus den juristischen Nachkriegsaussagen und Berichten der

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